zwischen der Kommission und dem Vereinigten Königreich zustande kommt. Das ist derzeit aber leider die eher unwahrscheinliche Variante, auch wenn wir alle – und ich schließe mich allen Vorrednern außer der AfD hier an – ein großes Interesse daran haben – sowohl als Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Bayern wie auch der Europäischen Union –, dass es entweder nicht zum Brexit kommt oder zu einer geordneten Version. Mit diesem Gesetz tragen wir dafür Sorge, dass der notwendige, durch den Vertrag gesetzte Zweijahreszeitraum ausgenutzt werden kann, um die Detailregelungen zu treffen. Für alle anderen Fälle gibt es keine gesetzliche Vorsorge; aber auch für diese Fälle hat die Staatsregierung die notwendigen Maßnahmen ergriffen.
Was das Gesetzgebungsverfahren betrifft, bitte ich um die Zustimmung des Hohen Hauses. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist dann hiermit geschlossen und wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung Drucksache 18/266 und die Beschlussempfehlung des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration Drucksache 18/465. Der Ausschuss empfiehlt die Zustimmung.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen, wie ich sehe. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung aus der AfD-Fraktion. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind, sehe ich, überwiegend alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Wiederum eine Enthaltung aus der AfD-Fraktion. Dann ist das Gesetz damit angenommen. Es hat den Titel: "Bayerisches BrexitÜbergangsgesetz – (BayBrexitÜG)".
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Von der Abstimmung ausgenommen ist die Nummer 9. Darüber soll auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gesondert ohne Aussprache, aber namentlich abgestimmt werden.
Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Dr. Markus Büchler u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Günstigere Verbundtickets in allen Landesteilen (Drs. 18/152)
Der federführende Ausschuss für Wohnen Bau, und Verkehr empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Dann kommen wir zur namentlichen Abstimmung. Die Abstimmungszeit dauert fünf Minuten und beginnt jetzt. Die Abstimmung ist eröffnet.
Ich stelle fest, dass die Abstimmungszeit abgelaufen ist. Dann ist die Abstimmung hiermit geschlossen. Ich bitte darum, die Plätze wieder einzunehmen. – Meine Herren in der Mitte, ich bitte darum, die Plätze einzunehmen.
Ganz ernsthaft, ja. Sie können Ihren Platz natürlich auch ohne Ernst einnehmen, das entspricht aber nicht der Würde des Hauses. – Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der ausgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU, FDP und teilweise der AfD. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen! – Eine aus den Reihen der AfD. Der Landtag übernimmt diese Voten.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Horst Arnold, Dr. Simone Strohmayr, Doris Rauscher u. a. und Fraktion (SPD) Zusagen einhalten - Erwachsenenbildung deutlich stärken (Drs. 18/529)
Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist die Kollegin Frau Dr. Simone Strohmayr. – Ich erteile Ihnen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin, wie sicherlich viele Kolleginnen und Kollegen, seit vielen Jahren im Vorstand einer Volkshochschule und kann Ihnen sagen: Es wäre ein großer Fehler, die Zusagen, die wir in der letzten Legislaturperiode gemacht haben, nicht einzuhalten.
Die Erwachsenenbildung steht vor großen Herausforderungen. Wir alle wissen: Mit Digitalisierung und Globalisierung stehen gerade große Veränderungsprozesse an. Die Welt verändert sich einfach rasant. Gleichzeitig werden wir immer älter. Um am Ball zu bleiben, muss jeder von uns lebenslang lernen. Wir müssen schauen, dass wir im digitalen Bereich fit bleiben. Wir müssen Sprachen erlernen. All das wird immer wichtiger.
Hinzu kommt, dass Menschen zu uns kommen, die integriert werden sollen, die also Deutsch lernen müssen, die manchmal vielleicht gar nicht lesen und schreiben können. Allein in den letzten sieben Jahren hat sich die Anzahl der Menschen, die an Alphabetisierungskursen bei der VHS Bayern teilgenommen haben, verzehnfacht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, die Aufgabe und die Wichtigkeit der Erwachsenenbildung hat also in den letzten Jahren eher zugenommen als abgenommen. Aus diesem Grund haben wir in der letzten Legislaturperiode eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat gemeinsam mit den Vertretern
der Erwachsenenbildungsträger ein neues Gesetz erarbeitet und Vorstellungen für Haushaltsansätze in einem gemeinsamen Entschließungsantrag formuliert. Das war wichtig und richtig. Für die SPD war damals Kathi Petersen in dieser Arbeitsgruppe. Ihr gehört unser Dank, ebenso wie natürlich auch den anderen Mitgliedern – die Ute war da sehr aktiv –, die dort mitgearbeitet haben. Ich möchte noch einmal ausdrücklich sagen: Das neue EbFöG ist ein gutes Gesetz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber ohne die entsprechenden Haushaltsmittel kann dieses Gesetz nicht umgesetzt werden.
Ich habe es bereits gesagt: In der letzten Legislaturperiode gab es einen Entschließungsantrag, der von allen Fraktionen gemeinsam getragen und verabschiedet wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag hat auch seine Berechtigung. Denn die Erwachsenenbildung in Bayern wurde staatlich bisher eher mager unterstützt.
Ich kann Ihnen ein Beispiel sagen: In Bayern wird pro Einwohner bisher ungefähr 1,18 Euro ausgegeben. Nur mal zum Vergleich: In Berlin
(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Davon 3 Euro von uns! – Klaus Adelt (SPD): (Beitrag nicht autorisiert) So viel Geld habt‘s ihr im Allgäu gar nicht!)
Im Länderranking befand sich Bayern damit eher auf den hinteren Plätzen. Deswegen ist es so wichtig, dass der Haushaltsansatz in der Erwachsenenbildung endlich angehoben wird. Hierbei war im Entschließungsantrag vorgesehen, dass im Doppelhaushalt 2019/20 die institutionelle Förderung, die besonders wichtig ist, in zwei Stufen um 9 Millionen Euro angehoben wird, 2019 um 4 Millionen und 2020 um 5 Millionen. Es war auch eine zusätzliche Projektförderung vorgesehen.
Leider bleibt der jetzt vorgelegte Haushalt weit, weit hinter diesem Beschluss zurück. Ich habe ein Anschreiben von den Erwachsenenbildungsträgern erhalten, in dem es heißt: "Mit Entsetzen nehmen wir wahr, dass im vorliegenden Entwurf des Doppelhaushalts für die institutionelle Förderung der Erwachsenenbildung im Jahr 2019 nur ein Zuwachs von 3,7 Millionen und" – was noch viel schlimmer ist – "für 2020 gar nur 0,5 Millionen Euro ausgewiesen wurden." Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann die Enttäuschung der Erwachsenenbildungsträger wirklich nachvollziehen. Ich persönlich verstehe es auch nicht, dass bei einem Haushalt dieser Größenordnung – wir haben heute darüber geredet – ausgerechnet bei der Erwachsenenbildung gespart werden soll, obwohl es dabei um relativ kleine Beträge geht. Gerade die Erwachsenenbildung schiebt seit Jahren einen riesigen Nachholbedarf vor sich her. Sie steht vor großen Herausforderungen. Die Referenten müssen immer wieder finanziell vertröstet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage Sie, auf was wir uns noch verlassen sollen, wenn gemeinsam getroffene Entscheidungen auf einmal nicht mehr zählen. Ich kann Sie nur auffordern: Geben Sie sich einen Ruck. Heute wäre eine gute Gelegenheit, unserem Antrag zuzustimmen.
Danke schön, Frau Dr. Strohmayr. Als Nächster erteile ich der Abgeordneten Dr. Ute Eiling-Hütig für die CSU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde es relativ kurz machen. In der letzten Legislaturperiode habe ich die interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet, und nach drei Jahren gemeinsamer intensiver Arbeit haben wir ein, wie ich meine, hervorragendes Gesetz auf den Weg gebracht und parallel dazu auch noch einen Entschließungsantrag verabschiedet, der einmalig in der Geschichte dieses Hohen Hauses war. Dieser Entschließungsantrag ist nämlich mit einer Summe hinterlegt. Die Einzelheiten dazu brauche ich nicht zu sagen, das hat Frau Strohmayr schon übernommen.