Protokoll der Sitzung vom 13.03.2019

Soll das jetzt heißen, Ihr Haushaltsentwurf ist eine Wundertüte, da kommt am Ende noch etwas anderes heraus? Wollen Sie eigene Änderungsanträge stellen? – Da bin ich aber sehr gespannt.

(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Dann brauchen Sie nur an den Beratungen teilzunehmen!)

Ehrlich gesagt frage ich mich: Nehmen Sie das Thema Erwachsenenbildung ernst genug? – Wenn wir das Thema ernst nehmen, dann müssen wir doch auch die finanziellen Mittel dafür vorsehen. Abgesehen von der Streitigkeit hier muss man doch weiterdenken. Unsere Vision ist die eines permanenten Lernens. Dazu brauchen wir in unserer Gesellschaft auch einen gewissen Kulturwandel. Wir müssen uns stärker für Innovationen und für neue Bildungsträger öffnen. Es gibt eine riesige Spannweite an neuen Bedürfnissen und Bedarfen, wie man sich in unserer Arbeitswelt fortbilden kann, wie man etwas dazulernen kann. Das geht deutlich über normale Sprachkenntnisse hinaus. Deswegen brauchen wir in diesem Feld eine stärkere Pluralität. Lassen Sie uns deshalb die Hürden für neue Träger weiter senken. Dazu sind mit dem letzten Gesetz erste Schritte gemacht worden. Ich würde aber sagen, da können wir weiter gehen. Wir müssen den Markt der Bildungsträger noch weiter beleben. Wir können das beschlossene Gesetz dahin gehend in den nächsten Monaten und Jahren noch evaluieren.

Das ist aber nur ein Teil der Erwachsenenbildung. Wir, die Freien Demokraten, wollen noch einen Schritt weiter gehen. Menschen im Berufsleben müssen mehr Möglichkeiten bekommen, sich fortzubilden. Das heißt, über die betriebliche Fortbildung hinaus sollte man ihnen ermöglichen, beispielsweise über ein Bildungssparen

mit Freiraumkonten, mit Möglichkeiten wie einem Midlife-BAföG, das wir auf Bundesebene schon vorgeschlagen haben, in der Arbeitswelt eine Auszeit zu nehmen, um sich fortzubilden. Das lebenslange Lernen darf keine Worthülse bleiben, sondern man muss es konkret mit Leben erfüllen. Heute aber geht es darum, die Hausaufgaben von gestern zu erledigen. Wir sagen: So kann es nicht weitergehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungsfraktion. Die Zusagen sind einzuhalten. Heute können wir anfangen, einen ersten Schritt in Richtung einer neuen Erwachsenenbildung zu machen, die den Namen einer tragenden Säule unseres Bildungssystems verdient. Dann aber sind noch weitere Schritte nötig. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Abgeordneter Fischbach. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann ist die Aussprache hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 18/529, das ist der Antrag der SPDFraktion, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion und die Fraktion der AfD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU sowie eine Stimme aus der AfD-Fraktion. Enthaltungen! – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann ist der Dringlichkeitsantrag hiermit abgelehnt.

Dann gebe ich jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung des Antrags der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Dr. Markus Büchler und andere und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Günstigere Verbundtickets in allen Landesteilen" auf Drucksache 18/152 bekannt. Mit Ja haben 56 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 119 Abgeordnete gestimmt,

Stimmenthaltungen keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Dann kommen wir zu einem weiteren Dringlichkeitsantrag:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Martin Hagen, Dr. Wolfgang Heubisch, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) Berufungsrecht an bayerischen Universitäten und Hochschulen fest verankern (Drs. 18/530)

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Herr Kollege Vizepräsident Dr. Heubisch.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen uns wieder einmal über das Berufungsrecht an bayerischen Universitäten und Hochschulen unterhalten. Die alten Mitstreiter in diesem Parlament aus den Jahren 2008 und 2009 werden sich noch erinnern. Bisher hatten die Hochschulen ein zum Teil hoch kompliziertes Auswahlsystem installiert, das die Berufung von Professorinnen und Professoren zur Folge hatte. Aber die Krux war: Sie mussten immer an den Salvatorplatz und sich von der Ministerin oder dem Minister das Okay holen. Dieser Zustand war in einer moderneren Wissenschaftslandschaft nicht mehr tragbar. Die damalige schwarz-gelbe Regierung hat in einer Verordnung eine Änderung vorgenommen, die beinhaltet, dass dieses Berufungsrecht bis zum 30.09.2019 an die Hochschulen und Universitäten übergeben wird.

Das ist beinahe zehn Jahre her. Wir als FDP fordern, dass diese Verordnung in die angekündigte Novellierung des Hochschulgesetzes integriert wird und damit die Hochschulautonomie verfestigt wird. Sollte die Novellierung wider Erwarten nicht

vor Auslaufen der Verordnung am 30.09.2019 in Kraft treten – wir warten –, fordern wir die Staatsregierung auf, die Verordnung entsprechend zu verlängern, denn da darf kein Gap vorkommen.

Im Wesentlichen sprechen drei gute Gründe für eine Verlängerung:

Erstens. Die Verordnung wird von den bayerischen Universitäten und Hochschulen sehr begrüßt. Das Berufungsverfahren stellt eines der zentralen hochschulinternen Steuerungsinstrumente für die Qualitätssicherung in Forschung und Lehre sowie für die Hochschulentwicklung dar.

Zweitens. Die Berufungszeiten konnten deutlich verkürzt werden. Wenn Sie schon einmal ein Berufungsverfahren mitgemacht haben, das zum Teil mehrere Jahre dauert, dann wissen Sie, dass in der heutigen internationalen Wissenschaftslandschaft Schnelligkeit angesagt ist. Wir haben ja immer den Anspruch, international konkurrieren zu können.

Drittens. Warum sollte die Politik besser als die Hochschule selbst wissen, wer die richtige Professorin oder der richtige Professor für einen Lehrstuhl ist oder wer am geeignetsten für eine bestimmte Position ist?

Zusammengefasst: Wir brauchen eine Verankerung im neuen Hochschulgesetz oder zumindest temporär eine Verlängerung dieser Verordnung. Im appelliere deshalb an Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Geben Sie den bayerischen Universitäten und Hochschulen weiter die Autonomie, die sie verdienen.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Abgeordneter Dr. Heubisch. – Als Nächster hat der Abgeordnete Prof. Dr. Winfried Bausback für die CSU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Heubisch, ich schätze Sie wirklich sehr. Aber heute, Herr Heubisch, haben Sie mich sehr enttäuscht. Ich weiß nicht, ob Sie den Kabarettisten Bodo Bach kennen. Der fragt manchmal, wenn er in ein fiktives Geschäft geht, die Verkäuferin: "Ich hätt` da gern mal ein Problem." – Sie machen es heute ähnlich. Aber was für ein Problem Sie gerne hätten, bleibt in dem Dringlichkeitsantrag, ehrlich gesagt, offen. Sie sprechen auf der einen Seite davon, dass man diese Verordnung verlängert. Auf der anderen Seite wird aus dem Antrag nicht ganz klar, ob Sie das Ganze doch ins Hochschulgesetz integrieren wollen.

Herr Kollege Heubisch, keiner will die Autonomie der Hochschulen in irgendeiner Weise infrage stellen. Niemand stellt infrage, dass das Berufungsverfahren so, wie es jetzt geregelt ist, sehr sinnvoll ist. Aber es gibt Hochschulen – das wissen Sie –, die die Verantwortung gerne beim Ministerium belassen haben und dort belassen wollen. Herr Kollege Heubisch, das wird aus Ihren Ausführungen nicht ganz klar. Die Verordnung ist ein Weg, das in einer flexiblen und guten Art und Weise für die verschiedenen Interessenslagen zu regeln. Das Wissenschaftsministerium ist dabei, das Hochschulrecht anzupacken. Warum man dieses Thema, das ohnehin auf dem Tisch liegt und das letztlich in eine Gesetzesberatung gehört, heute mit einem solchen Dringlichkeitsantrag ins Plenum bringt, bleibt unklar. Sie sprechen in Ihrem Dringlichkeitsantrag das Hochschulgesetz an. Hier bei den Dringlichkeitsanträgen ist der falsche Ort, um das zu diskutieren.

Im Übrigen, um auf Bodo Bach und "Ich hätt` da gern mal ein Problem" zurückzukommen: Sie hätten da gern mal ein Problem, Herr Kollege. Dieses Problem haben wir nicht. Das ist gut geregelt. An dieser vernünftigen Regel wird im Rah

men der Überarbeitung des Hochschulrechts, so wie es sich abzeichnet, festgehalten werden.

Deshalb verstehe ich nicht ganz, warum Sie diesen Dringlichkeitsantrag in dieser Weise und noch dazu so missverständlich stellen. Denn es wird nicht klar, wo Sie eigentlich was verortet haben wollen. Herr Heubisch, deshalb können wir diesem Antrag beim besten Willen nicht zustimmen, obwohl wir die Autonomie der Hochschulen in diesem Punkt selbstverständlich achten werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Prof. Dr. Bausback. – Als nächster Rednerin erteile ich der Abgeordneten Verena Osgyan für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es gleich vorneweg: Wir werden dem Dringlichkeitsantrag der FDP zustimmen. Denn ich denke, nach zehn Jahren Verordnung spricht nichts dagegen, sie in Hochschulrecht zu überführen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der FDP)

Ich habe Sie, Herr Bausback, so verstanden, dass Sie nicht von der bisherigen Praxis abrücken wollen, sei es eine Verordnung oder die Überführung ins Hochschulrecht.

(Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Die Verordnung gehört zum Hochschulrecht, Frau Kollegin!)

Ich gehe mal davon aus, dass die Übertragung der Berufung auf die Hochschulen nicht gekippt wird. Das Ganze wurde sehr positiv evaluiert, unteren anderem vom IHF. Man kann sagen, es ist ein Erfolgsmodell. Wir GRÜNE stehen natürlich dazu, das Berufungsrecht den Universitäten und Hochschulen selber zu geben, wenn sie dies wollen. Das ist eine gute Regelung.

(Beifall bei den GRÜNEN und der FDP)

Aber – da kommt von meiner Seite doch das große Aber – ich glaube, nicht alles lässt sich mit Hochschulautonomie lösen, nicht jedes wissenschaftspolitische Ziel lässt sich damit erreichen; vor allem dann nicht, wenn wir im Ausschuss immer häufiger "Die Hochschulautonomie steht dem und dem entgegen" hören, was so nicht richtig ist. Für uns ist es wichtig, dass in der Novelle des Hochschulrechts gleichzeitig Ziele – Leitplanken – formuliert werden.

Eine Leitplanke wäre an dieser Stelle zum Beispiel, dass man das Thema Hausberufungen enger regelt. Denn da haben wir gemerkt – da haben wir die Zahlen des Ministeriums ein bisschen anders interpretiert –, dass die Hausberufungen mit der Übertragung des Berufungsrechts auf die Hochschulen sogar leicht angestiegen sind, was eigentlich nicht im Sinne des Erfinders sein kann.

Auch bei einem anderen Thema hat es nichts gebracht. Die Hochschulen selber sind sicherlich gewillt, mehr Frauen zu berufen. Sie arbeiten schon daran. Aber immer noch sind wir in Bayern mit einem Anteil von nicht einmal 20 % an Professorinnen bundesweit ganz hinten. Ich glaube, auch da brauchen wir Leitplanken. Die müssen im Hochschulgesetz verankert sein. Mit Freiwilligkeit kommen wir da nicht weiter. Wir brauchen Kaskadenmodelle, Quoten für Berufungskommissionen, Programme, wie sie viele andere Bundesländer längst haben. Das steht der Hoch

schulautonomie nämlich nicht entgegen, im Gegenteil: Wir brauchen Leitplanken, wir brauchen Hochschulautonomie.

(Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Was hat das mit dem Antrag zu tun, Frau Kollegin? Wie diskutieren wir dann, wenn wir über das Hochschulthema diskutieren?)

Einiges. Es geht auch um die Novelle des Hochschulrechts.

(Alexander König (CSU): Zumal heute noch Fußball ist!)

Da möchten wir Ihnen etwas als gute Anregung mitgeben. An dieser Stelle möchte ich noch einen Extrapunkt einfügen: Ich habe große Sympathien für den Dringlichkeitsantrag; denn ich weiß, Herr Dr. Heubisch, Sie haben es damals mit auf den Weg gebracht und wollen beobachten, ob es gut weiterverfolgt wurde. Das ist gut und richtig. Aber wir müssen schon mal über Prioritätensetzung an der Stelle reden. Wenn ich mir die Herausforderungen für unsere Hochschulen, für unseren Wissenschaftsbereich anschaue, dann sehe ich da einen Sanierungsstau von fünf Milliarden Euro, ich sehe einen Anstieg der Drittmittelquote. Die Grundfinanzierung wird im Verhältnis abgesenkt. Ich sehe, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse immer mehr um sich greifen. Die Lehrbeauftragten könnten mehr als 1,5 Millionen Euro im Haushalt vertragen.

Ich glaube, das sind Themen für Dringlichkeitsanträge, aber auch Themen, die wir jetzt und dann in den Haushaltsberatungen diskutieren werden. Da sollten wir uns gemeinsam auf den Weg machen und uns nicht auf Nebenkriegsschauplätzen verkämpfen. Ich hoffe, dass wir das gemeinsam auf die Agenda setzen können.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Abgeordnete Osgyan. – Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Dr. Hubert Faltermeier für die Fraktion FREIE WÄHLER das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag beschäftigt sich mit der Zuständigkeitsdelegation, der Berufung an den Hochschulen und mit der Verankerung im Gesetz oder in einer Verordnung sowie der Rückdelegationsmöglichkeit.

Meine Bewertung ist Folgende: Die Zuständigkeitsdelegation, Herr Staatsminister a. D., haben Sie gut und richtig geregelt – vor zehn Jahren. Sie erhöht vor allem die Berufungsgeschwindigkeit. Aber die Frage, ob es in einem Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes in einer Verordnung steht, ist nicht ganz so wichtig. Es wird kaum einen Professor oder eine Professorin interessieren, ob er oder sie aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung berufen wird.

Gegen die Rückdelegationsmöglichkeit spricht einiges: einmal die Autonomie der Hochschule. Wenn sie das Recht beanspruchen, sollen sie auch die Pflicht haben, zu berufen. Und wenn sie es insgesamt nicht wollen, dann sollen sie in der Verordnung vielleicht auch ausgenommen werden. Auch das ist legitim.