Gegen die Rückdelegationsmöglichkeit spricht einiges: einmal die Autonomie der Hochschule. Wenn sie das Recht beanspruchen, sollen sie auch die Pflicht haben, zu berufen. Und wenn sie es insgesamt nicht wollen, dann sollen sie in der Verordnung vielleicht auch ausgenommen werden. Auch das ist legitim.
Im Ergebnis glaube ich, dass es Dringlicheres gibt als diesen Dringlichkeitsantrag. Die Lösung ist – ganz einfach –, die Verordnung zu belassen und zu entfristen. Dann ist, wie gesagt, die Delegation weiter gesichert.
Danke, Herr Abgeordneter Dr. Faltermeier. – Als Nächste hat die Abgeordnete Dr. Anne Cyron für die AfD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Freiheit und Autonomie sind die zentralen Anliegen der AfD. Freiheit und Autonomie der Hochschulen weiter zu stärken und zu erhalten, ist deshalb ein zentrales Anliegen unserer Fraktion.
Berufungsverfahren sind bedarfsgerecht und zeitnah durchzuführen. Das kann niemand besser als die Hochschulen und die Universitäten selbst. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu.
Danke schön, Frau Abgeordnete Dr. Cyron. – Als Nächster hat der Abgeordnete Volkmar Halbleib, SPD-Fraktion, das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zustimmen. Ich glaube, er ist eine wichtige Anregung auch für die Novellierung des Hochschulgesetzes, die nach zehn Jahren ansteht. Hier ist ein wichtiger Punkt angesprochen, dass wir das Rad nicht zurückdrehen, sondern eher nach vorne drehen, was die Entwicklung, die Freiheit auch für die Hochschulen und für die Universitäten anbelangt.
Da gibt es noch viele andere Punkte, die ich erwähnen könnte, nicht nur die Berufung von Professoren, auch das Hochschulprofil und viele andere Dinge, die in diesen Bereich hineingehören, Kompetenz der Hochschulen. Das ist, glaube ich, wichtig.
Ich weise aber darauf hin, dass wir noch andere Herausforderungen in dieser Legislaturperiode angehen müssen. Wie beteiligen wir Frauen mit Potenzial für die wissenschaftliche Entwicklung in diesem Freistaat stärker an den Professorenstellen, stärker am Mittelbau? – Das ist eine ganz wichtige Herausforderung.
Zur Autonomie gehört auch die ordentliche finanzielle Ausstattung. Wir wissen, dass wir insbesondere bei den Hochschulen nach wie vor Bereiche haben, die nicht richtig grundfinanziert sind. Das Potenzial, das in den Hochschulen steckt, kann nicht abgerufen werden. Deswegen brauchen wir auch in der Forschung einen deutlichen Schritt nach vorne. In Forschung und Lehre sind wir im bundesweiten Vergleich leider nur im Mittelfeld. Da müssen wir stärker werden. Wir brauchen auch bei der Exzellenz von Hochschulen eine adäquate finanzielle Ausstattung. Da sind viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet. Da müssen wir vorankommen.
Abschließend: Autonomie heißt auch Mitbestimmung. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Autonomie der Hochschule bedeutet zumindest für uns nicht den Rückzug der staatlichen Verantwortung zugunsten einer der Wettbewerbslogik unterzogenen Leitungsstruktur, sondern Hochschule in einem gesellschaftlichen Zusammenhang heißt auch Autonomie, heißt die Sicherung der Freiheit der Wissenschaft in einer demokratischen Hochschule zum Nutzen und Fortschritt der gesamten Gesellschaft. Das heißt auch, dass alle Mitglieder und Bereiche der Hochschulgemeinschaft an dieser Selbstverantwortung teilhaben. Das heißt für uns auch ganz klar: Stärkung der akademischen Selbstverwaltung und Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft. Auch bei der Mitbestimmung an den Hochschulen müssen wir in dieser Legislaturperiode deutlich weiter kommen als bisher.
Insofern verstehe ich es als Auftakt dieser Debatte, die in der Breite zu führen ist. Ich freue mich auf diese Debatte in dieser Legislaturperiode und auch auf die Debatten um die Novellierung des Hochschulgesetzes. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Abgeordneter Halbleib. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 18/530 – das ist der Antrag der FDP-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und AfD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Dann ist der Antrag hiermit abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Prof. Dr. Winfried Bausback, Alexander König u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Berufsbildungsmodernisierungsgesetz - Prüferehrenamt entlasten! (Drs. 18/531)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Markus Plenk, Christoph Maier u. a. und Fraktion (AfD) Berufsbildungsmodernisierungsgesetz - Interessen der Beteiligten besser berücksichtigen (Drs. 18/549)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Thomas Huber für die CSU-Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die berufliche Bildung ist ein deutsches Erfolgsmodell, und sie ist einer der Gründe dafür, dass Deutschland wirtschaftlich erfolgreich ist. Durch die berufliche Bildung konnten über die Jahre in und gemeinsam mit den Unternehmen ganz praxisnah hervorragende Fachkräfte ausgebildet werden. Trotz des Trends zur Akademisierung, der in vielen Bereichen leider um sich greift, bietet die berufliche Bildung in Industrie, im Handel, im Handwerk, aber gerade auch in den sozialen Berufen hervorragende Perspektiven. Deswegen müssen wir diese weiterhin unterstützen, da wir auch morgen die gut ausgebildeten Fachkräfte in den Kindertagesstätten und in den Handwerksbetrieben brauchen.
Meine Damen und Herren, ein ganz entscheidender Grund dafür, dass es uns in Bayern so gut geht, ist unser Handwerk mit den dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Bayerische Handwerksbetriebe gehören seit jeher zu den sehr innovativen Unternehmen und Leistungsträgern in unserem Land. Wir als Koalition von CSU und FREIEN WÄHLERN wissen und schätzen das.
Damit das so bleibt, haben wir bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Gleichstellung von akademischer und beruflicher Bildung und zur Stärkung des Handwerks ergriffen. Zum Beispiel haben wir erst kürzlich einen Dringlichkeitsantrag mit dem Ziel eingebracht, den verpflichtenden Meisterbrief wieder auf mehr Branchen auszuweiten. Außerdem wollen wir den Meisterbonus von bisher 1.500 auf 2.000 Euro
erhöhen. Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Dafür sind im Haushalt 130 Millionen Euro vorgesehen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, gerade im Handwerk haben die heutigen Auszubildenden beste Aussichten. Ich komme selbst aus einer Handwerkerfamilie, und ich freue mich für alle Handwerker, dass der Satz "Handwerk hat goldenen Boden" wieder zunehmend an Bedeutung gewinnt. Mit einem beruflichen Bildungsabschluss stehen jedem jungen Menschen in Bayern alle Türen offen. Man kann sogar, wie es einige Kolleginnen und Kollegen tun, sein Wissen und die Erfahrung aus dem Handwerk in die Arbeit hier im Hohen Haus einbringen. Das ist auch gut so.
Aber wer trägt dieses Erfolgskonzept der beruflichen Bildung zu einem wesentlichen Teil? – Es sind die bayerischen Betriebe und ihre Ausbilderinnen und Ausbilder. Viele der Meister, die Praktikerinnen und Praktiker, stellen sich neben ihrer unternehmerischen Tätigkeit, neben ihrer unternehmerischen Verantwortung und neben ihrer Familie auch ehrenamtlich als Prüferinnen und Prüfer zur Verfügung und machen mit ihrem Engagement die berufliche Bildung in ihrer heutigen Form erst möglich. Sie liefern so den notwendigen Praxisbezug, sowohl in der Ausbildung als auch in der Prüfung. Die über 300.000 ehrenamtlichen Prüfer im Handwerk sowie die rund 150.000 Prüferinnen und Prüfer der Industrie- und Handelskammern stehen oftmals im Schatten der Aufmerksamkeit. Sie bilden aber das Rückgrat der beruflichen Bildung. Sie müssen wertgeschätzt und sollten am besten auch entlastet werden. Meine Damen und Herren, aus diesem Grunde ist es angebracht, an dieser Stelle auch einmal diesen in unseren bayerischen Unternehmen, im Mittelstand und im Handwerk ehrenamtlich Tätigen ein herzliches "Vergelts Gott!" zu sagen.
Unser heutiger Dringlichkeitsantrag zielt darauf ab, das Prüferehrenamt zu entlasten. Die maßgeblichen Spitzenverbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, die vbw und viele andere warnen bereits, dass das Prüferehrenamt andernfalls bald infrage stehen könnte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat einen Referentenentwurf für ein Berufsbildungsmodernisierungsgesetz vorgelegt. Wir stehen also noch am Anfang des Prozesses. Die grobe Richtung stimmt, auch wenn es noch den ein oder anderen Punkt gibt, über den im Rahmen der Anhörung der Verbände auch mit den betroffenen Verbänden gesprochen werden muss.
Berufliche Bildung muss ins Heute und Morgen passen und sich auch den Herausforderungen unserer Zeit stellen, damit sie auch in Zukunft eine gute Ausbildungsalternative ist und unsere Unternehmen die Fachkräfte mit dem Know-how bekommen, das sie brauchen.
Deswegen müssen wir jetzt die Gelegenheit nutzen, das Prüferehrenamt zeitlich und auch bürokratisch zu entlasten. Der Referentenentwurf bleibt diesbezüglich hinter unseren Erwartungen zurück. Eine Prüferdelegation soll demnach aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir brauchen nicht für jeden Prüfungsteil, für jede Teilprüfung ein Gremium aus drei Prüfenden. Wir müssen die Prüfungsausschüsse sinnvoll entlasten, zum Beispiel durch eine Delegation auf zwei Prüfer bei einzelnen Prüfungsteilen.
Aktuell laufen auf Bund-Länder-Ebene Gespräche, die genau hier ansetzen. Wir wollen, dass sich die Staatsregierung in diesem Sinne in den weiteren Gesetzge
bungsprozess einbringt und gemeinsam mit den IHKs, den Handwerkskammern, und auch den Vertretern der Arbeitnehmerseite die Suche nach einer guten Lösung zur Entlastung der Ehrenamtlichen vorantreibt.
Meine Damen und Herren, CSU und FREIE WÄHLER, ich glaube und hoffe, dass wir uns über die Parteigrenzen hinweg einig sind und den Wert sowie die Bedeutung dieses ehrenamtlichen Engagements für die berufliche Bildung anerkennen. Lassen Sie uns deshalb auch etwas für diese Ehrenamtlichen tun und zugleich auch für die Betriebe, die sie für die Prüfungen freistellen. Ich bitte Sie um Unterstützung unseres Antrags.
Vielen Dank, Herr Kollege Huber. – Nächster Redner ist Herr Kollege Manfred Eibl von den FREIEN WÄHLERN.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die berufliche Bildung und damit auch das duale Ausbildungssystem sind ein wichtiges Qualitätsmodell und -merkmal für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und damit in Bayern. Die berufliche Bildung muss weiterhin gestärkt werden, um den zwingend notwendigen Bedarf an Fachkräften in den nächsten Jahren zu decken. Wir brauchen mehr Fachkräfte denn je für Industrie und Handwerk. Speziell die Entwicklung im Bereich der Digitalisierung wird die Industrie und das Handwerk nachhaltig verändern.
Aus diesem Grunde begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, ein Berufsbildungsmodernisierungsgesetz mit den Schwerpunkten Mindestvergütung für Auszubildende und Stärkung der ehrenamtlich Prüfenden auf den Weg zu bringen. Bei den IHKs und den Handwerkskammern sind mittlerweile 450.000 ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer im Einsatz. Diese werden dankenswerterweise von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern freigestellt. Sie sind ein wichtiger Faktor für den Bereich Bildung und tragen dazu bei, dass Abschlussprüfungen, die mitentscheidend sind für den Zugang zum Arbeitsmarkt und für die beruflichen Perspektiven von jungen Menschen, durchgeführt werden können. Sie stellen eine wichtige Maßnahme für die Qualitätssicherung unseres Handwerks und unseres Industriebereiches dar.
Doch was motiviert die Berufstätigen, sich diesem Ehrenamt überhaupt zu stellen? – Motive sind unter anderem die Überzeugung, dass die Erfahrung als Prüferin oder Prüfer die Qualität der eigenen Ausbildungstätigkeit stärkt, die besondere Verantwortung, die mit dem Ehrenamt verbunden ist, insbesondere aber die Freude an der Prüfung und an der Zusammenarbeit mit den anderen Prüfenden. Hemmnisse sind aber ebenso vorhanden: Es gibt Probleme bei der Freistellung durch den Arbeitgeber oder durch den hohen Zeitaufwand, der mit diesem Ehrenamt verbunden ist.
Doch eines ist sicher: Ohne dieses Engagement wäre die Durchführung der zahlreichen Prüfungen nicht möglich. Aber es wird immer schwieriger, Ehrenamtliche zu finden und zu gewinnen. Um jedoch die Voraussetzungen für einen geregelten Prüfungsablauf zu schaffen, sind Fortschreibungen und dementsprechende Einflussnahme zwingend notwendig.
Nach dem derzeitigen Referentenentwurf ist vorgesehen, dass bei Prüfungsleistungen nach wie vor weiterhin drei Prüferinnen oder Prüfer zugegen sein müssen. Diesbezüglich ist es notwendig, Entlastungen zu schaffen. Aus welchem Grunde sollte nicht die Möglichkeit geschaffen werden, die Abnahme von Prüfungsleistungen in speziellen Fällen auf zwei Prüfende zu reduzieren? – Der nun laufende Pro
zess muss dazu genutzt werden, die aktuellen Entwicklungen und Gegebenheiten in dieses neue Gesetz mit einfließen zu lassen, um damit eine Qualitätssicherung der Prüfungen sowie eine Unterstützung der Prüfenden zu schaffen und die Akzeptanz zu steigern.
Wir alle wissen, dass es um das ehrenamtliche Engagement nicht mehr so bestellt ist wie vor zehn oder zwanzig Jahren. Wir haben nun den Auftrag, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die berufliche Bildung weiterhin nicht nur erhalten wird, sondern auch ihre Qualität nachhaltig gefestigt und verbessert wird.
Vielen Dank, Herr Kollege Eibl. – Das Wort hat der Abgeordnete Gerd Mannes von der Fraktion der AfD.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Das deutsche duale Berufsausbildungssystem ist aufgrund seiner Leistungsfähigkeit international anerkannt und bildet eine der Grundlagen unserer industriellen Wettbewerbsfähigkeit. Das duale Ausbildungssystem mit Gesellen- und Meisterbrief, das inzwischen auch das Hochschulstudium ermöglicht, ist ein wichtiger Erfolgsfaktor Bayerns. Dieses System ist weiter zu stärken, statt auf eine politisch motivierte Inflation akademischer Abschlüsse zu setzen. Unsere Jugendlichen zeigen die verschiedensten Begabungen, die es wertzuschätzen und zu fördern gilt. Wir denken im Übrigen, dass ein Maschinenschlosser mehr zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung beiträgt als zehn Professoren, die sich mit der Gender-Theorie befassen.
Das Vorhaben der Bundesregierung, ein Berufsbildungsmodernisierungsgesetz auf den Weg zu bringen und somit Deutschland für die Herausforderungen der Zukunft, beispielsweise die Digitalisierung, fit zu machen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Der vorliegende Entwurf eines Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes setzt offensichtlich Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien um. Leider ist zu kritisieren, dass der Referentenentwurf im Bundesministerium für Bildung und Forschung entwickelt wurde, ohne dass maßgebliche Akteure des Berufsbildungssystems und unmittelbar von der Gesetzgebung betroffene Gruppen seitens des Ministeriums in einen aktiven Diskussionsprozess eingebunden waren.