Protokoll der Sitzung vom 13.03.2019

Das Vorhaben der Bundesregierung, ein Berufsbildungsmodernisierungsgesetz auf den Weg zu bringen und somit Deutschland für die Herausforderungen der Zukunft, beispielsweise die Digitalisierung, fit zu machen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Der vorliegende Entwurf eines Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes setzt offensichtlich Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien um. Leider ist zu kritisieren, dass der Referentenentwurf im Bundesministerium für Bildung und Forschung entwickelt wurde, ohne dass maßgebliche Akteure des Berufsbildungssystems und unmittelbar von der Gesetzgebung betroffene Gruppen seitens des Ministeriums in einen aktiven Diskussionsprozess eingebunden waren.

Der Gesetzentwurf betrifft eine Vielzahl von Einzelvorschriften sowie größere Themenkomplexe, die von besonderer Bedeutung für das Berufsbildungssystem und dessen zukünftige Entwicklung sind. So kritisiert beispielsweise der Zentralverband des Deutschen Handwerks einige Themenfelder, die den Erfolg des dualen Systems in Zukunft für einen Teil der Betriebe infrage stellen, beispielsweise die Regelung zur Einführung einer Mindestausbildungsvergütung, die neue Regelung zur Durchführung von Berufsprüfungen in hoheitlicher Zuständigkeit der Kammern oder die Strukturierung der beruflichen Fortbildung durch Fortbildungsstufen.

Den Antrag, die ehrenamtlichen Prüfer durch das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz zu entlasten, begrüßt die AfD-Fraktion; denn das Ehrenamt im Prüfungswesen wird dadurch effektiv entlastet, Kosten werden gesenkt, und die Effizienz wird gesteigert. Diese Nachbesserungen sichern die Zukunft eines von Berufspraktikern getragenen Prüfungssystems als zentrales Qualitätssicherungsinstrument für die berufliche Bildung.

Die Gesamtbewertung des Antrags der CSU und der FREIEN WÄHLER fällt jedoch differenziert aus, weil er sich lediglich auf die ehrenamtlichen Prüfer bezieht

und nicht alle Anliegen der Betroffenen bzw. Beteiligten, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, berücksichtigt. Ihr Antrag greift insgesamt zu kurz. Deshalb bringt die AfD-Fraktion den Antrag ein, die Staatsregierung möge sich dafür einsetzen, alle berechtigten Interessen der Verbände im Rahmen eines weitergehenden Diskussionsprozesses besser zu berücksichtigen.

Wir stimmen dem Antrag der CSU und der FREIEN WÄHLER zu und bitten um Zustimmung zu unserem weiterführenden Antrag.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Mannes. – Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Barbara Fuchs von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

(Beifall bei den GRÜNEN)

(Beitrag nicht autorisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Uns liegen zu dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz zwei Anträge vor – ich habe sie auch mitgebracht. Ich sage es gleich: Die AfD hat für mich einmal mehr bewiesen, dass sie inhaltlich mehr rudimentär als vertieft arbeitet; denn der Antrag ist eins zu eins aus dem Leitfaden des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und der IHK abgeschrieben.

(Alexander König (CSU): Damit macht man wenigstens nichts falsch! – Zuruf von der AfD: Ist es deshalb falsch?)

Copy-and-paste nennt man das heutzutage. Deshalb möchte ich mich auf den Antrag der CSU und der FREIEN WÄHLER konzentrieren. Ich beginne mit dem Teil, der sich auf das Prüferehrenamt bezieht. Der Antrag spricht einen Aspekt aus dem Gesetzentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung an. Die Zahl der Prüfer und Prüferinnen soll von bisher mindestens drei auf zwei reduziert werden. Für den größten Teil des Prüfungswesens in der beruflichen Bildung sind ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer zuständig. Diese Leute investieren diesen enormen Zeitaufwand ganz sicher nicht wegen der Aufwandsentschädigungen; diese liegen bei der IHK bei 6 Euro pro Stunde, bei der Handwerkskammer immerhin bei 12 Euro pro Stunde. Auch die Freistellung vom Arbeitsplatz ist keine Motivation; denn die Erfahrung lehrt, dass die liegen gebliebene Arbeit sich nicht von selbst erledigt – Überraschung! –, sondern meist unter Zeitdruck nachgearbeitet werden muss. Warum also übernimmt jemand diese ehrenamtlichen Aufgaben? – Zur Abnahme der mündlichen und der schriftlichen Prüfungen kommt schließlich noch der Aufwand des Korrigierens und Dokumentierens.

Ganz einfach: Dahinter steht eine Grundhaltung von Engagement für Ausbildung und damit Förderung der jungen Leute – und der Betriebe. Sehr wichtig ist natürlich auch der Mangel bzw. der Bedarf an Fachkräften. Diese bekommt man eben nur dann, wenn man sich dafür einsetzt.

Kein anderer Bildungsbereich hängt so stark von Ehrenamtlichen ab. Auch die Prüfungsausschüsse für die Gesellen- und die Meisterprüfungen bestehen zu einem größeren Teil aus Ehrenamtlichen, von den Vorbereitungskursen ganz zu schweigen. Die neuen Prüfungsausschüsse, die jetzt wieder bestellt werden müssen, sind noch nicht einmal komplett besetzt. So schwer ist es, überhaupt noch Leute zu finden, die das machen.

Kritisch daran ist, dass sich vor allem eine ältere Generation von Ausbildern einbringt und es außerordentlich schwierig ist, Nachrücker zu finden. Oft sind es – gerade im Handwerk – die älteren Meister bzw. Firmengründer, die diese Aufgaben

übernehmen. Deren Nachfolger stehen meist unter hohem Druck und haben ein hohes Arbeitsaufkommen zu bewältigen. Wenn sie junge Familien mit kleinen Kindern haben, können sie den zusätzlichen Aufwand erst recht nicht mehr leisten. Insofern ist der Ansatz, die Ehrenamtlichen zu entlasten, richtig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zu kritisieren ist allerdings, dass maßgebliche Akteure und betroffene Gruppen der Berufsbildungssysteme nicht beteiligt wurden, als der Gesetzentwurf auf Bundesebene, der viele weitere Punkte enthält, erarbeitet wurde. Leider – denn deren Kompetenz und Erfahrung hätte sicherlich einen wesentlichen Beitrag leisten können. So bleibt nur die Kritik an wichtigen anderen Punkten, über die unbedingt noch zu diskutieren ist. Um nur ein paar anzusprechen: Es wird zum Beispiel das Thema Mindestausbildungsvergütung angesprochen. Das ist gleichzeitig ein Grund dafür, dass wir den Antrag der AfD ablehnen werden; denn mit diesem soll in die Tarifautonomie eingegriffen werden. Den kleinen Betrieben sollen Dinge vorgeschrieben werden, die sie vielleicht gar nicht leisten können. Dadurch sehen wir das Ausbildungsengagement gefährdet. Qualifikationsbezeichnungen wie "Meister" müssen erhalten bleiben und können allenfalls ergänzt werden.

Wir werden also dem vorliegenden Antrag der CSU zustimmen, obwohl er zu kurz gesprungen ist; denn rund um das Thema Ausbildung gibt es noch viele weitere Aspekte zu beleuchten. Wir werden zu gegebener Zeit darauf zurückkommen.

Wir fordern, dass in Zukunft Handwerkskammern, Innungen sowie Industrie- und Handelskammern mit ihren Erfahrungen einbezogen werden – nicht nur, aber auch, wenn es um die berufliche Bildung geht.

Das absolut Wichtigste ist, die Qualität in der Ausbildung und im Prüfungswesen zu erhalten und damit die Anerkennung und Wertschätzung der Berufe. Dafür ist noch viel zu tun.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Frau Fuchs, bitte bleiben Sie noch am Mikrofon. – Zu einer Zwischenbemerkung hat sich Herr Abgeordneter Franz Bergmüller von der AfD-Fraktion gemeldet.

Sehr geehrte Frau Fuchs, ich bin zwanzig Jahre Mitglied der IHK-Vollversammlung gewesen und kenne mich im Prüfungswesen sehr genau aus.

Da Sie uns vorhin sozusagen einen Copyright-Verstoß unterstellt haben, gestatten Sie mir bitte folgende Bemerkung: Wir unterstützen voll und ganz genau dieses Anliegen der IHK und der Handwerkskammer. Ich selbst bin seit über dreißig Jahren Handwerksmeister und weiß, wovon ich rede.

Jetzt frage ich Sie: Ist es nicht auch aus Ihrer Sicht besser, diesen Antrag zu unterstützen und vollends zu übernehmen, statt ihn – wie Sie es tun – abzulehnen? Es kommt hinzu, dass die Formulierung von Ihnen falsch interpretiert wird; denn die Handwerkskammer hatte das Anliegen vorgebracht, dass die Mindestlöhne hier nicht greifen sollen, nicht wir. Sie haben es genau andersherum verstanden.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Herr Bergmüller. – Frau Fuchs, bitte.

(Beitrag nicht autorisiert) Ich denke, dass Sie die Stellungnahme eben nicht genau gelesen haben. Wir lehnen Ihren Antrag ab, weil Sie damit beabsichtigen, in die Tarifautonomie einzugreifen und Vorschriften zu machen, die den Betrieben überlassen werden müssen. Insofern gibt es einen Widerspruch in Ihrem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Fuchs. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Annette Karl von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die SPDLandtagsfraktion ist die Stärkung beruflicher Bildung das Fundament eines erfolgreichen Wirtschaftsstandortes Deutschland. Es ist auch ein sehr wichtiges Instrument im Kampf gegen den Fachkräftemangel.

Die SPD-Fraktion stimmt dem Antrag der CSU und der FREIEN WÄHLER zu, obwohl er einige Allgemeinplätze enthält, wo uns konkretere Forderungen lieber gewesen wären. Er enthält wenigstens die wichtige Forderung nach Entlastung der ehrenamtlichen Prüfer.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, wesentlich überzeugender wäre Ihr Engagement für berufliche Bildung allerdings, wenn Sie in Ihrem eigenen Wirkungsbereich – sprich: auf der Länderebene – tätig werden würden, anstatt nur mit dem Finger nach Berlin zu zeigen. Die SPD-Fraktion hat hier gute Vorschläge gemacht. Ich erwähne das Weiterbildungsgesetz und die kostenfreie Ausbildung zum Meister oder zum Techniker. Sie brauchen dem nur zuzustimmen. Das tut nicht weh, und wir wären damit einen deutlichen Schritt weiter. Den Antrag der AfD werden wir ablehnen. Schlecht kopiert heißt noch lange nicht gut gemacht.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Karl. – Nächster Redner ist der Kollege Albert Duin von der FDP.

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen sicher, dass ich mich sehr stark mit der beruflichen Bildung befasse. Ich habe mich über den Antrag der CSU und der FREIEN WÄHLER gefreut und mich auch gleich erkundigt, wie der Referentenentwurf in Berlin aussieht. Ein paar Dinge passen mir da überhaupt nicht. Ich finde darin eine typische akademische Arroganz, wenn es in Zukunft "Berufsspezialist" heißen sollte. Gemeint ist es als erster Schritt der Berufsbildung vor den Abschlüssen Berufsbachelor und Berufsmaster. Das ist nur Kosmetik. Ich glaube, dass ein Handwerksmeister sehr mit dem Titel "Meister" zufrieden ist und auch darauf stolz ist. Er braucht keinen zusätzlichen akademischen Titel.

(Beifall bei der FDP)

Die Belastung für die Unternehmer kommt im Antrag viel zu kurz. Egal, ob die Unternehmer hinterher teilweise entschädigt werden, Tatsache ist, dass die Arbeit teilweise liegen bleibt. Allerdings verhält es sich auch nicht so, dass die Unternehmer Sklaventreiber wären und dafür sorgten, dass die Arbeit fertiggemacht wird. So klingen einzelne Ausführungen. Vielmehr stellen die Unternehmer vernünftigerweise sehr wohl ihre Meister ehrenamtlich gerne zur Verfügung, weil man sich nur so darauf verlassen kann, dass die Qualität der Ausbildung auch in der Zukunft stimmt.

Ob die Einschränkung funktioniert, von drei auf zwei Prüfer zurückzugehen, weiß ich nicht. Da habe ich Angst vor der Parität. Wer entscheidet dann, ob der Prüfling bestanden hat? Das könnte man vielleicht durch eine Prüfkommission herausbekommen.

Die Forderung nach Gleichstellung von akademischen und dualen Bildungssystemen in nur noch einem System bekommen wir auch immer wieder zu hören. Akademische Abschlüsse werden in bezahlten Universitäten von Prüfungskommissionen abgenommen, die sehr wohl bezahlt werden. Im Handwerk geht es dagegen um das Ehrenamt. Dort sind die Ehrenamtler tätig, und auf lange Sicht gehen uns die Ehrenamtler langsam aus. Immer mehr Prüfer sind bereits in Rente befindliche Ausbilder. Sie werden übrigens auch bezahlt, damit sie die Prüfung abnehmen.

Da müssen wir uns wirklich überlegen, was wir für Betriebe tun können und was wir letzten Endes für uns tun können, um uns von dem Wortmonster Berufsbildungsmodernisierungsgesetz zu befreien. Wir sind echte Spezialisten darin, so etwas zu erfinden, weil wir uns damit ganz wichtig machen können.

Am Anfang war ich der Meinung, wir sollten uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Aber inzwischen habe ich mich etwas tiefer damit befasst. Ich möchte gerne, dass da etwas vorwärtsgeht. Im Moment gibt es noch keine gesetzliche Bindung in Berlin, sondern nur einen Referentenentwurf. Da könnte man noch deutlich Einfluss auf den Entwurf nehmen, in der Hoffnung, dass dabei etwas Vernünftiges herauskommt. – Ich danke Ihnen, meine Redezeit ist abgelaufen.

(Beifall bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 18/531 – das ist der Antrag der Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER – zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU, FDP und AfD. Gegenstimmen? – Gibt es eine. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 18/549 – Antrag der AfD-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Die restlichen Fraktionen. – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen aus der FDP-Fraktion und einer Stimme aus der AfD-Fraktion ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich rufe den nächsten Dringlichkeitsantrag auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Anna Toman u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fridays for Future: Klimapolitische Forderungen von der Straße in den Landtag tragen (Drs. 18/532)

Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Martin Stümpfig.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Perth in Australien, Trelew in Argentinien, Hangzhou in China, Bamako in Mali oder Hikkaduwa in Sri Lanka genauso wie in Deutschland München, Bad Tölz, Weiden, Ansbach, Regensburg, Bamberg, Donauwörth, Haßfurt, Würzburg: In all diesen Städten, in 1.200 Städten, werden diesen Freitag De