Hat Ihr Energieminister Bayern bestätigt, dass wir auf Platz eins bei der installierten Leistung sind? Ist das richtig, oder ist das falsch?
Das ist doch absurd. Wie kann man ein Land und seine Bemühungen so an der Realität vorbei schlechtreden?
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die ideologische Energiewende ist gescheitert, Herr Stümpfig! Der Umstieg auf wetterabhängige Erzeugung bringt die Versorgung der Bevölkerung in Gefahr. So schaut es nämlich aus. Wir brauchen grundlastfähige Kraftwerke. Sonst gehen die Lichter aus. Das sollte wirklich der Letzte verstanden haben, auch die GRÜNEN.
Jetzt hören Sie mal zu: Der gestrige Energiemix: Kohle 50 %, Gas 21 %, Wind 6 %, Solar 1 %, und das, obwohl Windkraft und Solar je 30 %, also insgesamt 60 % der installierten Leistung in Deutschland ausmachen. Den Unterschied zwischen installierter und tatsächlich gelieferter Leistung hat der Kollege von der CSU anscheinend auch nicht verstanden. Da müssen Sie nachgucken.
Ich wollte noch sagen, Herr Stümpfig: Sie von den GRÜNEN machen alles falsch. Sie buddeln momentan nach Kohle – richtigerweise, weil sie gestern 50 % an Leistung gebracht hat –, damit die Lichter nicht ausgehen. Das machen Sie ja richtig. Aber ich sagen Ihnen: Wenn Sie die Kernkraftwerke nicht abgeschaltet hätten, dann hätten Sie jetzt nicht so gierig nach Kohle buddeln müssen. Das müssen Sie sich mal merken.
Jetzt zurück zu Ihrem Antrag. Angeblich soll mit dem Antrag die finanzielle Bürgerbeteiligung an der Energiewende gestärkt werden. Wir als AfD befürworten, wenn Kommunen und Bürger verstärkt in Energieinfrastrukturprojekte eingebunden werden. Aber Ihr Wirtschaftsminister Habeck hat doch mit Hochdruck daran gearbeitet, das Mitspracherecht bei der Energiepolitik auszuhöhlen. Das ist doch Fakt. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz wird Landesrecht im Zusammenhang mit der 10-H-Regelung vollkommen ausgehebelt. Das ist doch keine Bürgerbeteiligung!
Aber nicht nur im Planungsrecht, sondern auch bei der Finanzierung steht die Energiewende insgesamt für einen planwirtschaftlichen Irrsinn. Das EEG ist nur sozusagen in die Steuer reingeschoben, und die gesamte Klimapolitik ist ein reines Umverteilungselement vom kleinen Mann zum Großinvestor und zu den Energiekonzernen. So schaut es aus.
Erstens. Der vorgeschlagene Leistungsfonds zur Absicherung der Gemeinden wäre ein wirtschaftlich tragfähiges Konstrukt für Infrastrukturprojekte. Da wäre es durchaus interessant. Die Energiewende aber ist doch eine subventionsgetriebene Wohlstandsvernichtung, nichts anderes. Die Einrichtung eines solchen Fonds für die Absicherung nicht marktwirtschaftlich orientierter Investitionen braucht doch keiner. Zweitens. Die vorgeschlagene Ausgleichsregelung über den Finanzausgleich klingt super, aber es ist eine unsinnige Forderung. Jeder, der in der Kommunalpolitik tätig ist, weiß, dass die bayerischen Kommunen wegen unzähliger Pflichtaufgaben und wegen der aktuell hohen Energiepreise finanziell extrem unter Druck stehen. Beides ist politisch verschuldet. Sie fordern, dass Gemeinden mehr Geld aus dem Finanzausgleich erhalten sollen, wenn sie Flächen für Windkraft und Photovoltaik bereitstellen. Bei den GRÜNEN nennt man das Klimaschutz. Ich sage dazu: Das ist Erpressung. Menschen im Freistaat wollen keine Windräder vor der Haustür.
Sie wollen die armen Kommunen benachteiligen; das zeigt doch, wie totalitär Sie über das ganze Thema denken.
Zur dritten Forderung: Ein Gütesiegel brauchen wir aus meiner Sicht nicht. Die Welt wird doch durch Zertifikate kein bisschen besser. Mit solchen Zetteln kann man höchstens den Ofen anheizen, wenn der von Ihnen verursachte Blackout kommt; dann können Sie damit noch Feuer machen.
Zur vierten Forderung: Sie wollen die Bürger stärker an Windkraftprojekten im Staatsforst beteiligen. Wer historische Naturwälder in Bayern abholzen will, um diese rotierenden Ungetüme aufzustellen, betreibt systematisch Umweltzerstörung. – Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich halte den vorliegenden Antrag schon für sehr bemerkenswert. Vor
Kurzem hat Ihr Bundesminister Habeck einige vermeintlich wegweisende Energiegesetze vorgelegt. Zunächst wollte man die kleine Wasserkraft in Bayern diskriminieren, dann gefährden Sie mit geplanten Gewinnabschöpfungen unsere grundlastfähigen Biogas- und Biomasseanlagen, und schließlich wollen Sie auch noch innovative Leuchtturmprojekte plattmachen, zum Beispiel die derzeit größte Wasserstoffelektrolyseanlage in Wunsiedel. So also sieht das Engagement zur Stärkung der erneuerbaren Energien durch die Ampel-Regierung aus. – Sie, Herr Stümpfig, nennen das Erfolgsspur. Ich finde das einfach nur jämmerlich und beschämend.
In all den genannten Fällen hat man in Berlin anscheinend den Faktor Bürgerbeteiligung völlig vergessen. Es ist für mich geradezu paradox, ja scheinheilig, dass Sie, die bayerischen GRÜNEN, nun die Bürger- und Kommunalbeteiligung für Windkraft- und PV-Anlagen beantragen. Ich sage Ihnen aber auch gleich: Ihre Überschussreaktion ist längst überholt; denn unsere Prämisse hieß schon immer Bürgerbeteiligung, Realisierung von erneuerbaren Anlagen mit den Anwohnern gemeinsam und nicht gegen sie. Das gilt auch für die Beteiligung der Kommunen und deren Wertschöpfung vor Ort. Auch das trägt unsere Handschrift, meine Damen und Herren.
Schon im Mai 2022 forderte unser Wirtschaftsminister nach dem Karlsruher Urteil eine bundesweit einheitliche Regelung zur finanziellen Beteiligung an Windrädern. Unsere Forderung war es auch, die Kommunalbeteiligung von bisher 0,2 Cent pro Kilowattstunde bundesweit auf 0,4 Cent pro Kilowattstunde zu verdoppeln. Das erhöht die lokale Akzeptanz; nur so werden wir auch die Ausbauziele verlässlich erfüllen können.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen zum Beispiel ein Projekt bei uns im Frankenwald nennen, wo nun 15 neue Windräder entstehen, für die sich übrigens rund 85 % der Bevölkerung ausgesprochen haben. Auch die Stärkung der Bürgerenergie war eine wichtige bayerische Forderung im EEG 2023, für die wir uns erfolgreich eingesetzt haben. Natürlich begrüßen wir ebenso die nun im Bund erfolgte Einführung eines Förderprogramms für Bürgerenergiegesellschaften. Darüber hinaus aber noch ein eigenes bayerisches Programm aufzulegen, gilt es in der Tat abzuwägen. Wir sehen dafür aktuell keine Notwendigkeit.
Gegenüber einer Ausgleichsregelung über den kommunalen Finanzausgleich hat das bayerische Finanzministerium seine Vorbehalte. Die Gründe wurden hier bereits mehrfach und gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden genannt. Ich kann Ihnen nur mein Fazit sagen, meine Damen und Herren: Eine bundeseinheitliche Regelung zur direkten Bürger- und Kommunalbeteiligung ist aus unserer Sicht die praktikabelste und zielführendste Lösung.
Das gilt auch für den vorgeschlagenen Fonds oder das Gütesiegel, das ich persönlich für überflüssig halte. Aber wirken Sie doch bitte auf Ihre Kollegen in Berlin ein, das einheitlich für alle umzusetzen! Wir wollen keinen originär bayerischen Weg mit markt-, wettbewerbs- oder länderspezifischen Verzerrungen. Ihre starren Festschreibungen würden die Entscheidungen vor Ort außerdem unnötig einschränken. Ihr Antrag ist diesbezüglich realitäts- und praxisfremd. Deshalb lehnen wir ihn auch ab.
Sehr geehrter Herr Kollege Ludwig, ich beziehe mich noch einmal auf Ihre Äußerungen, aber auch auf die des Kollegen Vogel. Man hat schon den Eindruck, dass Sie wirklich bei null anfangen. Die Forderung zum Landesfonds gibt es wirklich schon lange vom Genossenschaftsverband usw. Das Wirtschaftsministerium hat vorgemacht, wie man mit so etwas Bürgerenergie fördert. Es gibt den kommunalen Finanzausgleich; das kann man prüfen. Das Gütesiegel ist nichts Neues. Und zur Beteiligung von Staatsforsten: Das macht Hessen zum Beispiel schon seit Jahren. Sie sagen, das sei praxisfern. – Das ist alles erprobt und das gibt es schon alles. Wir greifen das noch einmal auf und fassen es zusammen.
Kein Bundesland hat einen so hohen Nachholbedarf. Deswegen muss Bayern hier einfach noch einmal eine Schippe drauflegen und muss mehr machen, als hier von Berlin schon einmal vorgeschlagen wurde. Was hindert Sie, eine Förderung für Bürgerenergieprojekte zu machen, die Photovoltaikanlagen bauen wollen? Was hindert Sie? Ich kann es einfach nicht verstehen. All diese vier Punkte sind gut umsetzbar. Ihre Argumente dagegen sind wirklich mehr als dünn.
Kollege Vogel hat das ausführlich dargelegt. Ich kann es Ihnen aber gerne in der verbleibenden Zeit noch einmal sagen: Die Gründe zum Finanzausgleich sind genannt. Lenkungspolitische Maßnahmen würden inhaltlich nicht zu den Zielsetzungen passen, die Fachressorts überfrachten und von ihren Kernaufgaben entfernen.
Was das Gütesiegel betrifft: Das ist ein massiver neuer Verwaltungsaufwand. Der Nutzen hierbei ist für mich überschaubar; der Mehrwert liegt doch eigentlich darin, dass die Menschen draußen, die Kunden, vom Anbieter ein günstiges Stromangebot bekommen – und wenn, dann bitte nicht nur in Bayern, sondern auf Bundesebene.
Zum Abschluss noch einmal zur avisierten Beteiligung von Kommunen an Windkraftprojekten in den Staatsforsten: Sie wird doch in der Bewertungsmatrix der Bayerischen Staatsforsten berücksichtigt; auch das ist schon genannt worden. Ich weiß nicht, warum Sie im wahrsten Sinne des Wortes immer wieder das Rad von vorne drehen. Für uns ist dieser Antrag einfach obsolet. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Stümpfig! Die dem Antrag zugrunde liegende Analyse ist richtig, und uns eint auch die Überzeugung, dass wir die Kommunen und vor allen Dingen finanzschwache Kommunen bei dieser Jahrhundertaufgabe, die die Energiewende und der Klimawandel darstellt, auch unterstützen müssen. Der Antrag selbst springt aber leider zu kurz. Wir fordern als SPD-Fraktion eine verpflichtende Beteiligung von Kommunen und Bürgern in Bezug auf die finanziellen Erträge von Windanlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg dafür frei gemacht, als es über das entsprechende Gesetz aus Mecklenburg-Vorpommern entschieden hat. Wir werden hier auch noch parlamentarisch mit einem eigenen Gesetzentwurf initiativ werden. Deshalb halten wir die Einführung eines Gütesiegels nicht für zielführend. Wir reden ständig über Bürokratieabbau: Hier zu viel Bürokratie, dort zu viel Bürokratie. Jetzt wollen wir ein Gütesiegel aufbauen, das zuerst einmal erstellt und geprüft werden muss. Wofür? – Wenn wir ehrlich sind: eigentlich für nichts.
Beim nächsten Punkt ist einfach nicht klar, was ihr wollt; ich habe dich eben schon darauf angesprochen. Der Antrag besagt, eine Beteiligung der Bürger und Kommunen bei der Aufstellung von Windkraftanlagen in Staatsforsten sei sicherzustellen. Ja, was wollt ihr? – Wollt ihr eine finanzielle Beteiligung der Kommunen und der Bürger bei den Anlagen in Staatsforsten? – Dann verweise ich auf das, was wir eben gesagt haben: Wir fordern eine verpflichtende Beteiligung. Dann wäre das erledigt. Oder meint ihr eine Beteiligung der Bürger und der Kommunen bei der Standortauswahl in den Staatsforsten? – Dann muss ich sagen: Die Regionalen Planungsverbände sollen hier jetzt die Gebiete für die Standorte der Windkraftanlagen festlegen. In den Regionalen Planungsverbänden sind zum einen die Kommunen beteiligt und zum anderen – über die Wahl der Mitglieder – auch die Bürger. Also: Was bitte soll da jetzt nicht ausreichend beteiligt sein? – Da ich nicht weiß, worum es dabei geht, und da in der Begründung dazu leider auch nichts steht und es auch nicht klarer macht, wird es auch hier schwierig, zuzustimmen. Deshalb können wir uns trotz aller Sympathien für die Zielrichtung dieses Antrages leider nur enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Kollegen Vogel sei zunächst dafür gedankt, dass er sich Sorgen macht, dass wir mit unserer knappen Redezeit haushalten müssen. Wir sind aber durchaus in der Lage, auch innerhalb unserer Redezeit und binnen 24 Stunden uns so vorzubereiten, dass wir einen solchen Antrag auch substanziell und inhaltlich bewerten können.