Protokoll der Sitzung vom 25.01.2023

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Kollegen Vogel sei zunächst dafür gedankt, dass er sich Sorgen macht, dass wir mit unserer knappen Redezeit haushalten müssen. Wir sind aber durchaus in der Lage, auch innerhalb unserer Redezeit und binnen 24 Stunden uns so vorzubereiten, dass wir einen solchen Antrag auch substanziell und inhaltlich bewerten können.

Zur Sache: Herr Kollege Stümpfig, natürlich ist es richtig und unser aller Anliegen. Das muss es auch sein. Da spreche ich nicht nur für die FDP, sondern auch als Vorstand einer Bürgerenergiegenossenschaft: Ich möchte ein paar Takte zu den Hemmnissen und Problemen sagen. Einerseits sind nicht alle angesprochen worden, und andererseits sind einige aufgebaut, die ich nicht als die entscheidenden Probleme – auch vor dem Hintergrund meiner eigenen Erfahrungen – sehe.

Natürlich wollen wir in den Regionen für die regionale Wertschöpfung auch solche Anlagen platzieren. Natürlich müssen wir auch schauen, dass sich insbesondere auch solche Bürgerinnen und Bürger, die nicht ob ihres Vermögens und großer Grundstücksflächen alleine eine Anlage, welcher Art auch immer, realisieren können – wenn sie es denn wollen –, auch an Anlagen beteiligen können. Da gibt es Beteiligungsformen; die Genossenschaft ist eine klassische, aber es gibt sicherlich auch andere, die da möglich sind.

Eines der größten Probleme dieses Jahres, um da vorwärts zu kommen, ist auch immer die Frage: Wo kann man da einspeisen? – Der Einspeisepunkt ist häufig für die Standortauswahl regionaler Anlagen ein Hemmnis. Entweder geht momentan überhaupt nichts mehr, weil die Leitungsnetze das nicht mehr hergeben, oder man muss endlos lange Zuleitungen organisieren, die das oft unnötig teuer machen. Das sind Punkte, um die wir uns – im Übrigen auch im Rahmen der Landesplanung – sicherlich mit den Netzbauern und -betreibern zu kümmern haben.

Auf der anderen Seite setzen wir, um jetzt vorwärtszukommen – es soll schnell gehen und wirksam sein –, jetzt verschiedenste Einzelpunkte wie noch einen Landesfonds auf und greifen gar in das hochkomplexe System des kommunalen Finanzausgleiches ein und korrigieren es. Zum Thema Gütesiegel hat die Kollegin Karl das Ihre schon gesagt. Das ist weder Voraussetzung noch bringt es uns sehr viel weiter. Wir müssen inhaltlich und substanziell über die Dinge reden und dafür werben. Das ist uns sehr viel wichtiger, als solche künstlichen, unnötigen und verfahrensmäßig aufwendigen Konstrukte aufzusetzen.

Eine Ausgleichsregelung über den kommunalen Finanzausgleich ist wahrlich nicht zustimmungsfähig, weil sie zunächst einmal auch systemwidrig ist – das ist gesagt worden. Im Übrigen wird damit der Eindruck erweckt, als ob Kommunen nur dieses auch gesamtgesellschaftlich wichtige Thema zu erfüllen hätten. Auch viele andere Themen sind da aufgerufen. Da jetzt eine Wertung einzufügen und einzuführen – wir haben vorhin auch beispielsweise über Kinderbetreuung diskutiert, das ist auch eine ganz zentral wesentliche Aufgabe der Kommunen –, dieses Fass jetzt aufzumachen und nur da wertend und honorierend einzugreifen, halten wir für immens zeitaufwendig, hochkomplex und letztlich auch gar nicht notwendig und vor allem auch nicht zielführend.

Zum Gütesiegel. Das Thema ist nett, aber nicht notwendig, und den Landesfonds brauchen wir auch nicht. Führen Sie sich einmal vor Augen, dass hinsichtlich der PV-Anlagen und deren Standorten – derzeit auch getrieben von einer Goldgräberstimmung aus der Strompreisentwicklung des letzten Jahres – vielfach in den Kommunen nachgefragt wird, ob es da Flächen gibt, die bebaubar wären. Da empfinden die Menschen vor Ort die Großinvestoren, die da kommen, vielfach natürlich schon als störend und auch als nicht zielführend. Das ärgert uns alle, wenn da große Projektanten mit viel Geld kommen, ohne die Menschen vor Ort mitnehmen zu wollen und vor allem ohne sie partizipieren zu lassen.

Da will ich mit Blick auf den Punkt 4 darauf hinweisen, dass auch die Kommunen selbst im Rahmen der Bauleitplanung durchaus die Möglichkeit haben, eine verstärkte Bürgerbeteiligung einzufordern. Wir zum Beispiel in der Stadt Freyung sind nur bereit, Baurecht für PV-Anlagen zu schaffen, wenn der Projektor seinerseits nachweist, dass er auch eine Breitenwirkung der Investitionsmöglichkeit zulässt. Das ist bei uns in den Vorverhandlungen zu solchen bauleitplanerischen Tätigkeiten Bedingung, um da dann auch sozusagen die Bereitschaft des Stadtrates auszulösen.

Ich finde, solche Modelle und Ansatzpunkte sollte man auch in die Breite tragen. Vieles von dem, was Sie hier vorgetragen haben und fordern, brauchen wir unseres Erachtens nicht. Um schnell, zügig und zackig weiterzukommen, müssen wir jetzt für diese Modelle, die es ja schon gibt, werben und schauen, dass auch die Netze verfügbar sind, sodass wir weitere Anlagen anschließen können. Dann kommen wir da vorwärts. In der Zielsetzung und in der Analyse, dass das jetzt und schnell vorangehen muss, sind wir uns einig; beim Weg sind wir aber noch nicht auf einer Linie. Deswegen werden wir diesen Antrag hier und heute ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/26042 seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und auch nur diese Fraktion. Wer ist dagegen? – FREIE WÄHLER, CSU, FDP, AfD sowie die Abgeordneten Plenk interjection: (fraktionslos) und Busch (fraktionslos). Wer enthält sich? – Die SPD-Fraktion. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Zur weiteren Beratung rufe ich nun auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Hans Friedl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) , Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU) Länderöffnungsklausel im Rahmen der Erbschaftsteuer und damit Stärkung föderaler Strukturen (Drs. 18/26043)

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Hans Friedl das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute möchte ich unser Anliegen, formuliert im Dringlichkeitsantrag betreffend "Länderöffnungsklausel im Rahmen der Erbschaftsteuer und damit Stärkung föderaler Strukturen" näherbringen. Hierfür bitte ich um Unterstützung.

Deutschland ist ein Staat mit regionalen Bedürfnissen und starken föderalen Strukturen. Leider gilt das nicht für die Erbschaftsteuer. Zuletzt war der Bundesrat wenig bereit, über dieses Thema zu reden. Da muss man zur Kenntnis nehmen, dass sogar SPD-geführte Länder, die immer unsozialer und ungerechter werden, die Erbschaftsteuer, und das nicht nur in Bayern, nicht weiterentwickeln wollen. Regional muss man allerdings bescheinigen, dass sich Münchens Oberbürgermeister mittlerweile unseres Vokabulars bedient hat und davor gewarnt hat, dass große Investoren gerade in teuren Stadtlagen Immobilien kaufen könnten, weil sich die Erben die Erbschaftsteuer nicht mehr leisten können. Der OB bekommt die Besitzerwechsel, die sich im Grundbuch abzeichnen, im Rathaus ja direkt mit. Er sieht die große Gefahr, wie dies zum Nachteil für die Mieter werden könnte. Vielleicht hört man aber den Rufer im eigenen Lager nicht.

Der Bundesfinanzminister schien ja durchaus bereit zu sein, über die seit Jahren nicht angepassten Freibeträge reden zu wollen. Wie es aber aussieht, hat er nun die Lust an einem eigentlich klassischen FDP-Thema verloren.

In einigen europäischen Ländern hat man die Erbschaftsteuer in den zurückliegenden 20 Jahren abgeschafft, in Israel bereits 1981.

Deshalb werden wir das Anliegen der Staatsregierung unterstützen, im Rahmen einer Normenkontrollklage die Freibeträge und die Regionalisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Karlsruhe überprüfen zu lassen.

Wir sind uns einig, dass Wohneigentum ein wichtiger Baustein zur Altersvorsorge ist. Diese Altersvorsorge wird mit bereits versteuertem Geld geschaffen. Ich halte die Erbschaftsteuer für eine Neidsteuer, die all diejenigen bestraft, die vielleicht auch einmal auf die Urlaubsreise mit der Familie verzichtet haben, um sich ein Heim zu schaffen. Damit ist der Urlaub auch für diejenigen ausgefallen, die heute erben.

Die Eigentumsquote in Bayern beträgt derzeit 51 %. Damit sind wir in Bayern zwar sowieso besser als im Bundesdurchschnitt mit einer Quote von 46 %. Wir wollen aber die Eigentumsquote von 51 % in Bayern nicht nur halten, sondern wir wollen sie erhöhen. Es nutzt nichts, Wohneigentum auf wenige zu konzentrieren. Ich möchte hier gar nicht anfangen, von Heuschrecken zu reden. Wenn aber die Steuerlast durch die Erben nicht mehr aufgebracht werden kann, was bleibt dann letzten Endes übrig? – Der Verkauf durch die Erben an Investoren mit der Folge von Abbruch und Neubau oder Luxussanierungen. Ich gehe davon aus, dass das nicht der Weg ist, den die Bürgerinnen und Bürger von uns Politikern erwarten. Eigentum hat auch immer eine soziale Komponente.

Kommen wir zum Antrag zurück. Der erste Schritt ist der Weg nach Karlsruhe. Der zweite Schritt wird eine Länderöffnungsklausel sein, die es Bayern ermöglichen wird, analog zur Grundsteuer und Grunderwerbsteuer eigene Wege zu gehen. Dies wurde von uns FREIEN WÄHLERN im ursprünglichen Antrag formuliert. Unser Partner in der Bayernkoalition wollte sich im ersten Moment im Antrag auf den Weg der Normenkontrollklage fokussieren. Jede funktionierende Partnerschaft lebt vom gegenseitigen Geben und Nehmen, auch in der Politik. Am Ende des Tages sind es nur Formulierungen und Verfahren, wenn das Ziel nicht aus den Augen verloren wird.

Wir wollen Eigentum schützen und Wohneigentum fördern. Deshalb ist die Öffnung für föderale Strukturen der Erbschaftsteuer wohl indiziert. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist nicht nur ein Thema in den Ballungsräumen, sondern wird auch immer mehr ein Thema im ländlichen Raum. Vielleicht ist Bayern wirtschaftlich in den letzten Jahren zu erfolgreich oder zu erfolgreich geworden, was im Jahr 2021 zu einer Zahlung von rund neun Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich führte und was ungefähr dem gesamten Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland im Jahr 2021 entsprach. Da kann ich nur sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Findet den Fehler!

Die Einnahmen aus dieser Steuer betrugen in Bayern im Jahr 2021 rund 2,5 Milliarden Euro, bei einem Haushalt von 71 Milliarden Euro. Gleichzeitig ist der Verwaltungsaufwand relativ hoch. Abhängig davon, welches Finanzamt zuständig ist, kommen für die Erben Verfahrenslaufzeiten von mehreren Jahren zustande – eine weitere psychische Belastung. Deshalb bitten wir Sie, den vorliegenden Antrag im Verfahren zu unterstützen.

Ich möchte unterstreichen: Am Ende des Tages fordern wir FREIEN WÄHLER die Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, damit Familienerbe erhalten bleibt. Über eine entsprechende Länderöffnungsklausel könnte die Erbschaftsteuer von den Bundesländern selbst gestaltet werden. Wir sollten uns vor Augen halten: Europäische Nachbarn wie Österreich, Schweden und Norwegen haben sie bereits abgeschafft, auch Portugal und die Slowakei.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Tim Pargent, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! FREIE WÄHLER und auch die CSU beschäftigen uns jetzt binnen kürzester Zeit erneut mit dem Thema Erbschaftsteuer. Es ist genau vier Sitzungen und fast auf den Tag zwei Monate her,

(Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Man kann euch nicht oft genug damit beschäftigen!)

und jetzt kommt ihr schon wieder mit einem Dringlichkeitsantrag daher. Man fragt sich natürlich: Glaubt ihr nicht an eure eigenen Beschlüsse? Ich verstehe das aber schon: Ihr hattet Klausur und müsst jetzt euer Wahlkampfthema ausrollen und mit einem Dringlichkeitsantrag unterstreichen.

Die Frage ist eher: Warum zieht ihr mit einem rein bundespolitischen Thema in den Landtagswahlkampf und beschäftigt uns im Landtag damit so penetrant?

(Zuruf des Abgeordneten Tobias Reiß (CSU) – Dr. Fabian Mehring (FREIE WÄHLER): Sie machen das, was am schlechtesten funktioniert!)

Die Antwort ist relativ klar: Ihr habt im Bund relativ wenig zu melden. Die Staatsregierung ist mit ihrem Antrag im Bundesrat schon krachend gescheitert. Sie von den FREIEN WÄHLERN sind im Bund ein kleines Licht, wenn überhaupt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kommen wir einmal zu eurer Kernforderung, die darauf abzielt, zuerst eine Länderöffnungsklausel einzuführen und dann die Erbschaftsteuer komplett abzuschaffen. Auf die Frage, wo die dann fehlenden zwei Milliarden Euro – eigentlich sind es eher 2,5 Milliarden Euro – allein im bayerischen Haushalt dann herkommen sollen, heißt es in der Presse – ich zitiere Kollege Pittner, der da hinten sitzt –:

Pittner hält dies durch Änderungen im übrigen Steuersystem sowie die Überprüfung von Subventionen für kompensierbar.

Dann mal Butter bei die Fische! Welche Steuern wollt ihr denn als Konsequenz erhöhen, wenn ihr das sonstige Steuersystem anpassen wollt? Ihr seid doch die Ersten, die kommen, wenn irgendwelche Steuererhöhungen diskutiert werden, und mit Dringlichkeitsanträgen aufschlagen und solche Erhöhungen ablehnen.

Subventionen prüfen. – Da wird es noch klarer. Immer wenn wir wirklich über Subventionen diskutieren, beispielsweise auf Bundesebene, dann seid ihr auch gleich die Nächsten, die mit einem Dringlichkeitsantrag auf der Matte stehen und Subventionskürzungen ablehnen. Eure Forderung ist maximal unseriös. Ich dachte, ihr wart auf Klausur und nicht in der Märchenstunde.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir bekommen den aktuellen Landeshaushalt gerade einmal hin, indem wir – nach eurem Vorschlag – in der jetzigen Situation drei Miliarden Euro aus der Rücklage nehmen. Und da sagt ihr: Wir können auf die Erbschaftsteuer verzichten. Wie schon gesagt: Das ist eine Märchenstunde der FREIEN WÄHLER, die sie am Chiemsee abgehalten haben. Aber das kann einmal passieren, wenn man auf den Spuren des Märchenkönigs unterwegs ist. Lediglich die Finanzen ruinieren Sie ähnlich wie Ludwig II.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein einziger Aspekt beim Thema Erbschaftsteuer, den auch OB Reiter angesprochen hat, ist in der gesamten Diskussion tatsächlich zutreffend, nämlich jener der Notverkäufe des zweiten, des dritten Hauses; denn das erste, selbst genutzte, Haus ist ja von der Erbschaftsteuer gänzlich befreit. Wenn aber Erbschaftsteuer anfällt, entsteht Verkaufsdruck. Diesen gibt es übrigens nicht nur in München, sondern er ist auch in anderen Großstädten entsprechend hoch. Dieses Problem gibt es überall.

Ihre Vorschläge, die Erbschaftsteuer entweder ganz abzuschaffen oder die Freibeträge in allen Bereichen pauschal zu erhöhen, machen keinen Unterschied zwi

schen dem netten Vermieter von nebenan und dem Miethai, den es heute schon gibt. Auch der würde davon profitieren. Sie machen sich nicht die Mühe, eine Sonderregel zum Beispiel für soziale Vermieter einzuführen. Damit zeigen Sie, für wen Sie eigentlich Politik machen, nämlich für die reichsten Prozente in dieser Gesellschaft, für die wohlhabenden Erben, ganz egal, ob sozialer Vermieter oder nicht. Sie schütten das Kind mit dem Bade aus. Das ist aus unserer Sicht ungerecht. Es wird am Ende die Vermögenskonzentration in diesem Land deutlich verschärfen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag nach wie vor ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es gibt zwei Zwischenbemerkungen. – Herr Dr. Fabian Mehring, FREIE WÄHLER, bitte als Erster.

Herr Kollege Pargent, da Ihr Neid auf unsere Tage am Chiemsee offenkundig so groß ausfällt, helfe ich Ihnen ein bisschen auf die Sprünge, was wir da getan haben. Wir haben uns nämlich unter anderem mit Prof. Dr. Clemens Fuest, dem Präsidenten des Ifo-Institutes beraten, der uns eines erklärt hat, was Sie ganz offenkundig nicht verstanden haben, wenn Sie mit Löchern im bayerischen Haushalt argumentieren, nämlich, dass es sich bei der Erbschaftsteuer insoweit um eine Anti-Bayern-Steuer handelt, als sie anrechnungsfähig auf den Länderfinanzausgleich ist, und zwar in voller Höhe. Das bedeutet, diese Steuer führt dazu, dass bayerische Finanzämter bei den Menschen in Bayern diese Steuern eintreiben, möglicherweise der Enkel das Haus der Oma, das er geerbt hat, verkaufen muss, wir das Geld aber anschließend nach Berlin überweisen.

Ich weiß nicht, ob Ihnen das klar ist. Aber das bedeutet im Umkehrschluss, wenn Sie schon mit König Ludwig argumentieren wollen, dass wir allerhöchstens diejenigen sind, die da bayerische Interessen vertreten und halt dafür sorgen, dass angesichts dessen, was Sie in Berlin an Chaos anrichten, Bayern nicht ins Wasser geht.

Bitte, Herr Pargent.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Es ist Ihr gutes Recht, entsprechende Forderungen aufzustellen.