Protokoll der Sitzung vom 25.01.2023

Es ist Ihr gutes Recht, entsprechende Forderungen aufzustellen.

(Dr. Fabian Mehring (FREIE WÄHLER): Vielen Dank!)

Aber ganz ehrlich: Ausgleichsmechanismen gibt es überall. Sie führen dazu, dass wir wirtschaftliche Unwuchten in unserem Land beheben, in ganz Deutschland. Wenn man sich mal den Finanzausgleich anschaut, gegen den Sie wettern und mit dem Sie hier jetzt auch schon wieder Probleme haben: Wo kämen wir denn hin, wenn die Stadt München, die zum Beispiel keine Schlüsselzuweisungen bekommt, jetzt gegen den kommunalen Finanzausgleich zu Felde ziehen würde? Das genau würden Sie nämlich in Ihrer Position machen.

(Dr. Fabian Mehring (FREIE WÄHLER): Da sind ja schon wieder die Kämpfe!)

Genau das würden Sie in dieser Position machen. Solidarität ist einfach nicht Ihr Ding.

(Beifall bei den GRÜNEN – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Die GRÜNEN brauchen halt Geld, weil sie es verprassen!)

Vielen Dank. – Die nächste Zwischenbemerkung kommt nicht von Herrn Streibl, sondern von Frau Tanja Schorer-Dremel. Bitte.

Sehr geehrter Herr Kollege Pargent, Sie haben immer vom Verzicht auf die Steuer gesprochen. Es geht hier um eine Länderöffnungsklausel, da der Bund regelt, was die Länder letztendlich für sich behalten dürfen. Da ist es schon ein bisschen ein Unterschied, ob ich ein Haus hier in Bayern habe oder irgendwo in Mecklenburg-Vorpommern. Alleine hier ist der Wert schon relativ unterschiedlich.

Mich würde Ihre Meinung interessieren, wie fair Sie es finden, dass zum Beispiel Enkel oder Urenkel nicht in das Haus einziehen dürfen, weil sie dann Steuern zahlen müssen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Sie dürfen doch einziehen!)

Sie dürfen sehr wohl einziehen, und Sie können das Haus auch erst an die Kinder und dann an die Enkel vererben, dann wird das entsprechend steuerfrei bleiben.

(Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Prüfen Sie das mit einem Anwalt!)

Wenn die Eltern dazwischen – ich weiß nicht, wie Sie das verstehen – zum Beispiel mittlerweile nicht mehr unter uns sind, dann ist die Vererbung auch an die Enkel steuerfrei.

(Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Das ist falsch! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Danke, Herr Streibl!)

Doch, doch!

(Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Das ist falsch! Das ist juristischer Unsinn!)

Jedenfalls sind das alles Regelungen, die Sie selbst erklagt haben.

(Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Andreas Winhart (AfD): Hör auf!)

Ja, Sie können sich ja melden, wenn Sie was haben,

(Unruhe)

Keine Zwischenbemerkungen!

aber das selbst genutzte Haus bis 200 m2 ist für Kinder nach wie vor frei,

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): Nicht für Enkel! – Zurufe – Unruhe)

und ansonsten gelten große Freibeträge, die Sie selbst eingesetzt haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Martin Böhm, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag ist nichts anderes als die Fortsetzung der Bundestagsdebatte vom 1. Dezember vergangenen Jahres, halt heute hier in unserem Hohen Haus. Dort haben Sie erfolglos versucht, sich gegen die Enteignungsfantasien der Ampel zu stemmen – Fantasien, deren unrühmlicher Höhepunkt die Änderung des Bewertungsgesetzes im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 war.

Was so theoretisch klingt, ist der unverschämte Zugriff neidgeprägter Sozialisten auf das mühevoll zusammengetragene Vermögen der Menschen, die diesen Staat aus seinen Trümmern gehoben haben. Was so theoretisch klingt, ist die Gier von Kollektivisten, aus versteuerten Einkünften erschaffene Häuschen später eben nochmals der Besteuerung zu unterwerfen, wenn nur deren Lage gut genug ist.

Trotzdem ist dieser Antrag nur schlecht ausgearbeitete Makulatur. Die Wertsteigerung von Immobilien findet nämlich nicht erst statt, seitdem die CSU in Berlin auf der Büßerbank sitzt. Sie haben seit 2015 die Massenmigration mitgetragen. Diese Flutung unserer Städte hat die Wohnungsnot maßgeblich geprägt. Ihr Kulturbruch treibt Mieten- und Immobilienwerte und sorgt dafür, dass Söhne und Töchter für das aus dem versteuerten Einkommen der Eltern erschaffene Häuschen ein zweites Mal bluten müssen. Die abstruse Niedrigzinspolitik Ihrer EZB hat ein Weiteres dazu getan, die Werte zu treiben, die jetzt von einer übergriffigen Ampel in Berlin abgeschöpft werden.

Die letzte Anpassung der Freibeträge im Erbschaftsteuergesetz fand 2009 statt. Zwölf bleierne Jahre Ihrer Regierungsbeteiligung hätten Sie Zeit gehabt, das zu ändern. Getan haben Sie, wie so oft, nichts.

(Tobias Reiß (CSU): Die SPD!)

Ihre spontane Erkenntnis, die Freibeträge anzupassen, klingt zumindest plausibel. Aber mit der Regionalisierung der Erbschaftsteuer geht Ihnen ganz deutlich das Verständnis aller Zusammenhänge verloren. Die Steuer betrifft natürlich immer alle Vermögenswerte, nicht nur die Immobilien. Die nächste Wanderbewegung, die auf uns zukommt, ist dann die der gealterten, bourgeoisen grünen Oberschicht von Berlin ins bayerische Erbschaftsteuerexil. Das will keiner, und diejenigen will keiner hier bei uns.

Liebe Kollegen, wenn eine Regionalisierung überhaupt denkbar erscheint, dann doch die des Bewertungsgesetzes, zum Beispiel mittels eines Verordnungserlasses, der die Hoheit über die Bewertungskriterien für den Erb- und Schenkungsfall an die Länder überträgt. Das Erbschaftsteueraufkommen bewegt sich bundesweit jährlich um die zehn Milliarden Euro. Das sind etwa die Kosten, die 200.000 nicht abgeschobene Ausreisepflichtige jährlich verursachen.

Alle aktiven Sondervermögen, also alle verschleierten Staatsschulden, belasten nach Prof. Sinn den deutschen Steuerzahler derzeit mit 900 Milliarden Euro. Wir können folgern: jährlich 1,1 % mehr Sondervermögen oder einmalig 200.000 gelungene Abschiebungen. Beide Szenarien wären geeignet, uns diese Debatte dauerhaft zu ersparen, unseren Kindern das Elternhaus zu erhalten und unseren Finanzämtern Luft zu schaffen, um die wirklichen Steuersünder*innen zu jagen. Eine ganz prominente sitzt seit vorgestern in U-Haft, und das ist gut so.

Weg mit der Erbschaftsteuer, weg mit diesem Antrag und weg mit solchen, wie eben dargestellten, Amigos!

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. – Als nächsten Redner rufe ich den Kollegen Florian Ritter, SPD-Fraktion, auf.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon interessant. Die Bayerische Staatsregierung hat das Thema Erbschaftsteuer seit ungefähr 30 Jahren als politisches Propagandainstrument für sich entdeckt, und zwar völlig unabhängig davon, ob sie in Berlin mit an der Regierung ist. Sie stellt den Bundesfinanzminister – damals noch Theo Weigl –, und das Thema Erbschaftsteuer wird in Bayern gespielt. Horst Seehofer hat maßgeblich dazu beigetragen, das Erbschaftsteuergesetz so zu gestalten, wie es im Augenblick dasteht. Er ist auch der Autor der Wertermittlungsverordnung, und auch da wurde das Thema in Bayern gespielt.

Der Kollege Friedl hat seinen Vortrag durchaus sehr aufschlussreich gehalten. Denn eigentlich geht es hier überhaupt nicht um die Frage des Elternhauses, das angeblich verkauft werden muss, sondern es geht um die Frage: Wollen wir insgesamt eine Erbschaftsteuer, oder wollen wir sie nicht? Der Antrag der CSU und der FREIEN WÄHLER dient eigentlich nur dazu, in der öffentlichen Diskussion die Erbschaftsteuer an sich kaputtzuschießen.

Wie schauen denn die Regelungen aus, die wir im Augenblick haben – Regelungen, die im Übrigen auch mit den Stimmen der CSU beschlossen worden sind? – Das Elternhaus, in dem die Erben leben, ist und bleibt steuerfrei. Die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner hat einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro und Enkel einen Freibetrag von 200.000 Euro. Auch bei der Wertermittlung bleibt das Standardverfahren völlig unverändert. Das Standardverfahren ist die Wertermittlung anhand von Vergleichsimmobilien, wie es bisher immer war. Nur wenn in seltenen Fällen das Ertrags- oder Sachwertverfahren angewandt wird, werden die Faktoren so angepasst, dass die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006 erfüllt wird und nicht irgendwelche Vorstellungen von SPD oder GRÜNEN. Hier wird der aktuelle Verkehrswert zugrunde gelegt. Das muss erfüllt sein.

Daraus schmieden die FREIEN WÄHLER und die CSU jetzt eine Angstkampagne. Die CSU hat sich damit jedoch inhaltlich selbst in der Union isoliert; denn im Bundesrat mochte kein weiteres Bundesland der CSU oder der Staatsregierung folgen. Alle Länder haben das Ansinnen, das hier vorgetragen wird, abgelehnt.

Kolleginnen und Kollegen, als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bleiben wir dabei: Wo sich Menschen ihr Zuhause schaffen, wo durch eigene Arbeit etwas zusammengespart wird, da hat die Erbschaftsteuer nichts zu suchen.

(Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Ja, deshalb müssen wir sie abschaffen!)

Wo aber ohne eigene Leistung durch eine Erbschaft auf große Vermögen noch größere Vermögen draufgeschaufelt werden, wo sich immer mehr in den Händen von wenigen konzentriert, da braucht es eine wirksame Erbschaftsteuer, wie es der Artikel 123 der Bayerischen Verfassung vorsieht, keine löchrige. Kolleginnen und Kollegen, an diese Bayerische Verfassung sollten wir uns in dieser Frage halten.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben eine Zwischenbemerkung; sie kommt von Herrn Kollegen Hans Friedl.

Herr Kollege Ritter, wir schüren keine Angstkampagne. Sie wollen nicht, dass zu Immobilienvermögen noch weiteres steuerfrei dazukommt. Was sagen Sie dann dazu, dass Immobilienbesitzer, die mehr als

300 Wohnungen haben, generell keine Erbschaftsteuer bezahlen? Sie sind doch von der SPD. Der Münchner Oberbürgermeister ist auch von der SPD. Er hat offenbar die Gefahrenlage erkannt, was in seiner Stadt durch die Großinvestoren passieren könnte, die sich ganze Viertel zusammenkaufen können, nur weil die Erben die Erbschaftsteuer nicht bezahlen können.

Herr Kollege Friedl, schön, dass Sie mich danach fragen; dann kann ich Ihnen mit Ihrer Falschdarstellung ein bisschen auf die Sprünge helfen. Der Münchner Oberbürgermeister sagt, dass für die Vermieter, die gegenüber ihren Mieterinnen und Mietern eine soziale Verantwortung wahrnehmen, eine soziale Öffnungsklausel erforderlich ist. Der Münchner Oberbürgermeister wirft nicht Spekulanten, die aus ihren Mieterinnen und Mietern das Letzte herauspressen, und Vermieter mit sozialer Verantwortung in einen Topf und schafft für beide eine gleiche Regelung. Das ist aber das, was Sie wollen. Sie wollen für die Spekulanten die gleiche Erbschaftsteuerregelung wie für diejenigen, die sich gegenüber ihren Mieterinnen und Mietern verantwortlich zeigen. Das ist der Unterschied.

(Beifall bei der SPD – Petra Guttenberger (CSU): Unverschämtheit! So ein Schmarrn!)