Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir gerade ein paar Grundsatzdebatten über das Thema Erbschaftsteuer gehört haben, möchte ich mich wieder ein bisschen stärker an dem Antrag orientieren. Ich beginne mal mit einer Frage: Wissen Sie, wer im Jahr 2016 für Bayern im Vermittlungsausschuss die Reform der Erbschaftsteuer verhandelt hat, gegen die der Ministerpräsident jetzt eine Verfassungsklage einreichen möchte? – Sie ahnen es schon, das war unser hochverehrter Dr. Markus Söder selbst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN und der CSU, Sie wissen selbst am besten, dass der vorliegende Dringlichkeitsantrag ein reiner Schauantrag ist. Eine gemeinsame Bundesratsinitiative statt einer Verfassungsklage hätte viel größere Aussicht auf Erfolg und wäre auch erheblich schneller als eine Verfassungsklage. Dabei würde es aber wahrscheinlich weniger Show geben.
Sehen wir uns einmal den Inhalt des Dringlichkeitsantrags an. Die erste Forderung lautet, dass die persönlichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer angehoben werden sollen. Dieselbe Ansicht vertreten auch wir von der FDP. Wir sind da überhaupt nicht auseinander. Wir haben sogar noch mehr gefordert und gesagt, die Erbschaftsteuer sollte an die Inflation oder einen entsprechenden Index gekoppelt werden. Dann wäre die ganze Diskussion ein für alle Mal erledigt.
Der zweite Punkt: Sie fordern eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Auch das halten wir durchaus für sinnvoll. Die FDP hat schon in der vorletzten Legislaturperiode die Regionalisierung der Erbschaftsteuer gefordert. Damals hat sich die CSU mit dieser Forderung aus koalitionspolitischen Überlegungen schwergetan. Hier gibt es zwischen uns keinen Dissens.
Einen Dissens gibt es jedoch über das Verfahren. Hier steht, Sie wollten eine Reform der Erbschaftsteuer durch eine Verfassungsklage durchsetzen. Das ist ziemlich grotesk. Es gibt einen deutlich einfacheren Weg, nämlich eine Bundesratsinitiative. Sie haben das im Bundesrat schon einmal versucht und sich dabei eine ziemlich blutige Nase geholt. Jetzt wollen Sie beleidigt nach Karlsruhe gehen. Versuchen Sie es doch einmal mit einer Initiative. Die Erträge aus der Erbschaftsteuer gehören den Ländern. Also sollen sich gefälligst die Länder zusammentun, um einen gemeinsamen Vorschlag zu machen.
Bundesfinanzminister Lindner hat ganz klar formuliert, dass er einen solchen Vorschlag sehr schnell aufnehmen wird, wenn dazu eine gemeinsame Initiative kommt. Warum soll der Bund das den Ländern vorschreiben? Das würden Sie sich bei anderen Themen auch verbitten. Versuchen Sie es mit einer gemeinsamen Initiative, die zwei Schwerpunkte hat, nämlich höhere Freibeträge, am besten gekoppelt an die Inflation, und die Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Ich kann Ihnen garantieren, dass Herr Bundesfinanzminister Lindner diese Vorschläge sehr schnell aufnehmen wird.
Herr Kollege Zellmeier ist heute nicht da. Er hat in einer Pressemitteilung davon gesprochen, dass Berlin eine Blockade ausüben würde. Jetzt muss mir einmal jemand erklären, wie die Bundesregierung einen Antrag der CSU im Bundesrat blockieren kann. Ich verstehe das nicht; aber das kann mir vielleicht jemand erklären.
Herr Dr. Kaltenhauser, Sie haben erwähnt, dass Sie gerne die Inflation bei der Erbschaftsteuer berücksichtigen würden. Ich gehe davon aus, dass Sie unter der Inflation die Preissteigerungen verstehen. Sie haben auch erwähnt, die Erbschaftsteuer an einen Index koppeln zu wollen. Vielleicht können Sie ausführen, an welchen Index Sie dabei denken.
Die Inflation ist der erste Gedanke. Man muss prüfen, ob in der Inflation bestimmte Einflussfaktoren drin sind, die sich nicht dafür eignen, die Wertermittlung oder Wertveränderung bei Immobilien abzubilden. Deshalb habe ich den Index genannt. Ich kann Ihnen jedoch keinen konkreten Index nennen. Wir müssen schauen, wie man diesen Index am besten zusammenstellt, damit er möglichst parallel zu der Wertentwicklung von Immobilien ist.
Sehr geehrter Herr Kollege, ich habe Ihrem Beitrag gerade entnommen, dass Sie die Erbschaftsteuer regionalisieren wollen. Sie sind ja vom Fach. Können Sie uns erklären, wie Sie sich eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer vorstellen, ohne das Bewertungsgesetz zu regionalisieren? Wie wollen Sie das technisch bewerkstelligen, ohne einen Erbschaftsteuertourismus auszulösen? Die Erbschaftsteuer betrifft ja nicht nur Immobilien, sondern auch viele andere Vermögenswerte. So könnte zum Beispiel ein Erblasser aus Hamburg nach München ziehen, um dem Erben, der dann auch nach München zieht, eine günstige Erbschaftsteuer bei uns zu verschaffen. Haben Sie technische Vorstellungen dazu?
Ich denke, das haben heute auch schon viele Redner gesagt. Ich stimme auch zu, dass wir natürlich sehr verschiedene Wertentwicklungen der Grundstückpreise und der Immobilien haben. Das heißt, es macht schon Sinn, regionale Steuerungsmöglichkeiten zu geben, das in die Verantwortung der Länder zu geben. Ob das ein Bewertungsgesetz ist oder ob eine entsprechende Klausel ins Erbschaftsteuergesetz kommt, muss man sich dann jeweils anschauen. Ich bin kein Jurist und kann das nicht machen. Inhaltlich macht das, denke ich, Sinn.
Es gibt keine weitere Meldung zu einer Zwischenbemerkung. – Die nächste Rednerin ist Frau Barbara Becker für die CSU-Fraktion.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt habe ich so eine schöne, herzige Rede vorbereitet; aber eigentlich ist jetzt schon fast alles gesagt worden.
Danke schön für den Dringlichkeitsantrag. Ich lese jetzt einmal vor, was ich bis zu dem Zeitpunkt, an dem du, Hans Friedl, gesprochen hast, aufgeschrieben hatte.
Danke für den Dringlichkeitsantrag; er zeigt nämlich, dass sich die FREIEN WÄHLER hoffentlich darauf verständigt haben, keine populistische Forderung nach Abschaffung der Erbschaftsteuer herauszuposaunen, um damit nicht falsche Hoffnungen zu wecken. Populismus überlassen wir anderen. Es geht vielmehr um die gerechte Gestaltung der Erbschaftsteuer. Da sind wir beieinander. Darüber müssen wir vielleicht später noch einmal reden.
Ich will jetzt über den Dringlichkeitsantrag reden, wie er schriftlich vorliegt. Diesem stimmen wir zu. Es geht um eine gerechte Gestaltung der Erbschaftsteuer. Da ist einiges ein bisschen in Schieflage geraten, weil wir in Bayern, wie einige andere Bundesländer auch, gut gearbeitet haben und weil sich die Vermögenswerte, der Bodenwert und der Immobilienwert bei uns anders entwickelt haben als in manch anderen Bundesländern.
Ich nenne mal ein Beispiel: Man braucht ja nur einmal übers Land zu fahren und in die Siedlungen zu schauen. Dort stehen Häuschen, die in den Sechziger- oder Siebzigerjahren mit viel Fleiß und Muskelhypothek gebaut wurden. Die Leute, die jetzt ans Vererben denken, haben ihre Häuser möglicherweise während der Kanzlerschaft Adenauers, Willy Brandts oder Helmut Schmidts gebaut. Jetzt erleben sie, dass der Preis drastisch gestiegen ist. Anstatt ihr Erbe freudig übergeben zu können, müssen sie sich damit beschäftigen, dass die Kinder sagen: Oh, ich weiß gar nicht, ob ich das haben will, weil möglicherweise das Dach neu einzudecken ist oder die Heizung zu modernisieren ist oder es Klimaschutzauflagen gibt; möglicherweise wird mir das alles zu teuer. Sie müssen sich dann mit Dingen wie Schenkung, Teilschenkung, Teilverkauf und Notaren beschäftigen, die mit ihnen ihr Geld verdienen – nichts gegen Notare –, aber all das hat man sich so nicht vorgestellt.
Es ist gar nicht so leicht, das alles sauber zu regeln. Es ist gar nicht fair, weil es in manchen Gegenden von Bayern so ist, dass die Freibetragsgrenze von 400.000 Euro bei der Erbschaftsteuer – das hört sich für uns alle nach recht viel Geld an – schon mit irgendeinem Feld und einer Doppelgarage erreicht wird, zwar nicht bei uns in Kitzingen, aber vielleicht in Herrsching oder anderswo, wo Boden einfach wertvoll und teuer ist. Das wollen wir neu regeln.
Die Erbschaftsteuer, wie sie jetzt ist, trifft die einfachen Leute. – Und worüber wir noch gar nicht geredet haben: Sie trifft auch die einfachen Handwerker. Was heißt schon "einfach"? Sie trifft die Selbstständigen und Solo-Selbstständigen. Das können wir nicht wollen. Wir können nicht sagen, wir unterstützen auf der einen Seite den Mittelstand und die Selbstständigen, und auf der anderen Seite verleiden wir es ihnen, weil sie an der Erbschaftsteuer hängen bleiben.
Man muss aber auch zu den Leuten ein bisschen was sagen, die die Steuer zahlen. Über die Steuerfreiheit gab es eine lustige Diskussion zwischen dem Kollegen Pargent und Tanja Schorer-Dremel. Ich lese das einmal vor, weil es gar nicht so leicht ist. Danach bin ich auch schon fertig: Die Immobilie muss vom Schenker bzw. Erblasser selbst bewohnt worden sein, sofern er nicht aus zwingenden, das heißt, gesundheitlichen Gründen schon vorher ausgezogen ist. Das heißt, eine ältere Dame mit viel gesundem Menschenverstand – und gesunder Menschenverstand ist kein gesundheitlicher Grund – sagt: Das Haus ist mir zu groß, ich ziehe in eine kleinere Wohnung und dafür vermiete ich mein Häuschen. Für sie wird sofort die Erbschaftsteuer fällig, wenn sie es vererbt.
Das kann nicht in unserem Sinne sein. Das ist nicht gerecht. Das ist auch nicht generationengerecht. Diesmal ist es weder für die alte noch für die junge Generation gerecht. Beim Erwerb von Todes wegen – darum drehte sich eure Diskussion – muss der Erbe oder die Erbin das Familienheim zeitnah beziehen und für zehn Jahre dort wohnen. So einfach, so gut. Wir werden aber alle älter, und das bedeutet, dass wir oft, wenn wir ein Häuschen erben könnten, schon selber eines gebaut haben. Für unsere Enkel gilt diese Regelung dann schon nicht mehr.
(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört! – Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE))
Und schon haben wir ein Problem. Das wollen wir nicht. Wir wollen die kleinen Eigenheimbesitzer und deren potenzielle Erben schützen. Wir wollen es ermöglichen, dass man ein Vermögen aufbaut, und zwar mit der eigenen Hände Arbeit. Es geht dabei nicht um Spekulanten oder diejenigen, die zu einem schon großen Vermögen noch ein großes Vermögen bekommen. Eine Erbschaftsteuer an sich ist durchaus berechtigt. Wir brauchen aber eine Länderöffnungsklausel. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Wir tun es, und zwar nach dem Wortlaut, wie es geschrieben steht. Alles andere ist vielleicht eine schöne Fantasie.
(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Dr. Fabian Mehring (FREIE WÄHLER))
Bitte bleiben Sie noch am Rednerpult. – Es gibt vier Meldungen zu einer Zwischenbemerkung. Zur ersten Zwischenbemerkung erteile ich dem Abgeordneten Martin Böhm von der AfD das Wort.
Sehr geehrte Kollegin Becker, ich stelle hier im Hohen Haus fest, der Kollege Friedl hat bei seinen einführenden Worten und seinen hörenswerten Erklärungen quasi die Abschaffung der Erbschaftsteuer als Monstranz vor sich hergetragen. Sie als Koalitionspartner maßregeln ihn hier de facto, er möge doch bitte etwas zurückrudern, weil Sie eben nicht für die Abschaffung der Erbschaftsteuer sind. Können Sie denn dem geneigten Publikum diesen Dissens unter den die Regierung tragenden Parteien für uns alle einmal erklären? Wie kommt es dazu? Sprechen Sie sich nicht vorher ab? Wie kommt diese Unstimmigkeit zustande?
Herr Kollege Böhm, wenn ich jemanden maßregele, dann sieht das völlig anders aus. Wir kennen uns noch nicht gut genug. Das wäre dann ganz klar erkennbar. Ansonsten, glaube ich, sollte man hier zur Sache sprechen. Genau das habe ich getan. Wenn Sie Näheres wissen wollen, wie gut Hans Friedl und ich uns verstehen, dann können wir das gerne mal irgendwo klären, aber nicht hier.
Wir kommen zur zweiten Zwischenbemerkung. Ich erteile der Abgeordneten Barbara Fuchs von den GRÜNEN das Wort.
Kollegin Becker, Sie haben in Ihren Ausführungen gerade von "einfachen Handwerkern" gesprochen. Ich wüsste gerne, was Sie unter "einfachen Handwerkern" verstehen und warum Sie "einfach" sind.
Frau Kollegin Fuchs, Sie haben einen Punkt erwischt, weil auch ich mich gefragt habe, ob "einfach" das richtige Wort ist. Deshalb danke ich Ihnen für die Nachfrage. Als ich "einfach" gesagt habe, habe ich an diejenigen gedacht, die keinen riesengroßen Umsatz haben, aber schlichtweg ihren Lebensunterhalt verdienen. Wir haben auch im städtischen Bereich – egal ob in kleinen Städten, auf dem Land oder in großen Städten – beispielsweise noch eine ganze Reihe von Schlossern. Diese sind seit vierzig oder fünfundvierzig Jahren selbstständig. Die wissen, da kommt jetzt vielleicht kein Nachfolger, aber die Immobilie ist ein bisschen was wert.
Die haben auch nicht viele Angestellte, sie sind aber eigenständig und sorgen dafür, dass sie ihre Kunden gut bedienen. An diese habe ich gedacht.
(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Tobias Reiß (CSU): An die denken die GRÜNEN nicht!)
Die nächste Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Friedl. – Pardon, ich habe einen Fehler gemacht. Die nächste Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Dr. Helmut Kaltenhauser von der FDP.
Liebe Kollegin Barbara Becker, wir haben die Diskussion jetzt leider wieder sehr stark darauf fokussiert, ob Anpassungen bei der Erbschaftsteuer nötig sind oder ob wir sie gänzlich abschaffen. Das ist zwar ganz schön – –
Entschuldigung, das waren die anderen Redner. Das sollte jetzt auch nur ein einleitender Satz sein. Mein Thema ist – ich verstehe es immer noch nicht –: Die ganzen Gelder aus der Erbschaftsteuer gehen an die Länder. Dann müssten sich doch die Länder zusammenraufen und sagen: Wir wollen es folgendermaßen geändert haben. Der Bundesfinanzminister hat eindeutig gesagt: Wenn ihr eine Einigung habt, dann wird das sehr schnell umgesetzt. – Was soll der Unfug mit der Verfassungsklage? Das dauert länger und bringt weniger. Ich verstehe es heute noch nicht.
Ich habe da schlichtweg eine Rückfrage: Was wird denn genau umgesetzt? – Da lässt uns euer wunderbarer Finanzminister recht im Unklaren.