Das interessiert Sie aber trotzdem nicht. Jetzt frage ich Sie: Es wird immer mit dem Grundgesetz argumentiert. Da heißt es, wir haben eine Schuldensperre. Andauernd hören wir, 100 Milliarden Euro sollen jetzt für die Bundeswehr als Sondervermögen geschaffen werden, 100 Milliarden Euro sollen als Sondervermögen für eine Sozialmaßnahme geschaffen werden. Dann schaffen Sie doch ein Sondervermögen von 254 Milliarden Euro für den energetischen Ausbau! Machen Sie das als Staatsvertreter für die Bürger draußen! Dann freuen sich alle, und Sie kommen bei jedem gut an. Aber so einfach ist es halt nicht.
Das Leben ist kein Wunschkonzert. Ich wünsche mir, dass Sie hier endlich mal parlamentarische Größe zeigen und sinnvolle Anträge beschließen in einer guten parlamentarischen Manier.
Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Dringlichkeitsanträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 18/27992 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion sowie die Abgeordneten Plenk (fraktionslos) und Swoboda (fraktionslos). Gegenstimmen bitte anzeigen! – Das sind die Fraktionen der FDP, der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordneten Busch (fraktionslos) und Sauter (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 18/28037 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD sowie die Abgeordneten Plenk (fraktionslos) und Sauter (fraktionslos). Gegenstimmen bitte anzeigen! – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie der Abgeordnete Busch (fraktions- los). Stimmenthaltungen bitte anzeigen! – Das sind die FDP-Fraktion sowie der Abgeordnete Swoboda (fraktionslos). Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Ruth Müller, Dr. Simone Strohmayr u. a. und Fraktion (SPD) Corona-Bußgelder aufgrund unverhältnismäßiger Ausgangssperren vollumfänglich zurückerstatten - Wort halten und kein Rückzug auf Raten der Staatsregierung! (Drs. 18/27993)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Roland Magerl, Andreas Winhart, Ulrich Singer u. a. und Fraktion (AfD) Wiedergutmachung für alle bayerischen Bürger ist längst überfällig, ausnahmslos müssen alle Bußgelder, die aufgrund der Corona
Verordnungen verhängt wurden, in vollem Umfang und mit sofortiger Wirkung zurückerstattet werden (Drs. 18/28038)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile dem Kollegen Horst Arnold von der SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 30.11.2022 erklärten die Herren Staatsminister Holetschek und Eisenreich, dass in Fällen, in denen das mit Bußgeld geahndete Verhalten nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht untersagt werden durfte, grundsätzlich das Bußgeld zurückgezahlt werden kann, wenn die Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Antrag stellen. Zwei Männer, zwei Minister, ein Wort der Staatsregierung, deren Einigkeit ausdrücklich betont wurde.
Was wurde denn gerichtlich für unwirksam erklärt und als rechtswidrig bezeichnet? – § 4 Absatz 2 dieser Verordnung besagte: Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei triftigem Grund erlaubt. – Ganz klar. § 4 Absatz 3 schildert insbesondere einige triftige Gründe. Das Bundesverwaltungsgericht hat gesagt, dass diese Ausnahmeregelungen zu eng gefasst und insgesamt unverhältnismäßig sind.
Wortgleich wurde diese Ausgangssperre aber vom Staatsministerium für Gesundheit bereits rechtswidrig in Form einer Allgemeinverfügung vom 20. März 2020, in Kraft getreten am 21. März 2020, verhängt. Das war eine Allgemeinverfügung, also quasi ein Verwaltungsakt, der Grundrechtseingriffe im ganzen Flächenland regeln wollte. Klar, es war gewissermaßen juristisches Neuland, aber – auch das sei gesagt –: Damals war Bayern wieder mal "Vorbild" und preschte vor und verhängte statt Kontaktbeschränkungen tatsächliche Ausgangssperren.
Die Quittung für diesen bayerischen Sonderweg fiel entsprechend aus: Der VGH München hat bereits am 04.10.2021 die Unwirksamkeit festgestellt. Weil Sie, die Bayerische Staatsregierung, solche Entscheidungen schwer ertragen, statt schnell zu schalten, riefen Sie das Bundesverwaltungsgericht an. Das hat am 22.11.2022 dieser VGH-Entscheidung den Stempel aufgedrückt, dass es in Ordnung geht.
Dann kam, offensichtlich beseelt von dem Gedanken der ungerechtfertigten Bereicherung, dass ich nämlich das, was ich ohne Rechtsgrundlage – oder wenn sie später wegfällt – erhalten habe, nicht behalten darf und zurückzahlen muss, diese Erklärung. Aber diese Erklärung war am gleichen Tag. Und wie das so ist, wenn Gerichte in diesem Zusammenhang Vorschriften amputieren, sie für unwirksam erklären, haben Sie offensichtlich einen Phantomschmerz erlitten. Bei der Rückerstattung ist dieser Phantomschmerz immer stärker geworden. Sie wollen jetzt offensichtlich nicht alles zurückbezahlen und das begrenzen nur auf die Zeit der angegriffenen Verordnung – die Allgemeinverfügung vorher ist ja nicht angegriffen worden – und ziehen sich auf eine Art und Weise aus der Verantwortung, die nicht nachvollziehbar ist. Meine Herren, das gleiche Verhalten der Bürgerinnen und Bürger, die gleichen rechtswidrigen Regelungen als unverhältnismäßig attestiert, Ihre Worte vom 22.11.2022 – und dann diese Ankündigung, reduziert zahlen zu wollen, wenn überhaupt. Das ist keine klare Ansage, sondern ein Rückzug auf Raten mit Anleihen beim Niveau von Winkeladvokatentum. Eigentlich ist das Wortbruch.
Wenn Sie jetzt in diesem Zusammenhang sagen, das Bundesverwaltungsgericht hätte in der Begründung das eine oder andere ermöglicht, dann sagen ich Ihnen ganz deutlich, dass das Verbot vonseiten des Bundesverwaltungsgerichts, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, nicht gesondert geregelt war, sondern aus der fehlenden Anerkennung des Verweilens im Freien als triftiger Grund folgte. Im Übrigen ist nicht ersichtlich, auf welchen Teil der Vorschrift der
Verwaltungsgerichtshof die Feststellung der Unwirksamkeit hätte beschränken können. Das hat auch der Antragsgegner – das sind Sie – nicht dargelegt.
Meine Damen und Herren, eine tote Rechtsgrundlage irgendwie doch noch zu beleben, ist nicht angemessen! Ducken Sie sich nicht weg! Stehen Sie zu Ihrem Wort, das nur so verstanden werden kann, dass das Geld zurückgezahlt wird. Auch die FREIEN WÄHLER haben sich in diesem Zusammenhang schon so geäußert. Sorgen Sie für eine schnelle unbürokratische Rückerstattung!
Es ist schlimm genug gewesen, dass die Bürger damals weggesperrt wurden. Es ist aber noch viel schlimmer, wenn Sie sich nicht zu den von Ihnen selbst angekündigten Konsequenzen bekennen wollen und sich insoweit zurückziehen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu!
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer wieder eine gewisse Spannung gegeben, wenn man auf die Dringlichkeitsanträge wartet, die da so kommen. Wenn man aber den Dringlichkeitsantrag der SPD sieht, dann muss man das Ganze schon mit einem großen Kopfschütteln hinnehmen. Ist das denn nicht genau die SPD, die im Vorfeld sämtliche Maßnahmen, was Corona betraf, mitgetragen hat? Ist es denn nicht genau die SPD, die einen wahnsinnigen Pharmalobbyisten als Gesundheitsminister in Berlin sitzen hat, welcher sich – –
Ja, Punkt, Punkt, Punkt Gesundheitsminister in Berlin sitzen hat, welcher sich einen wahren Überbietungswettbewerb mit den Ländern geliefert hat, darunter auch mit der Bayerischen Staatsregierung?
Ist das nicht die SPD, welche im Ausschuss bei unseren Anträgen gegen die übertriebenen Corona-Maßnahmen mit Schnappatmung reagiert hat und uns als unverantwortliche Schwurbler diffamiert hat?
Ja, es wird Zeit, dass die im Zuge der Ausgangssperre zu Unrecht erhobenen Bußgelder an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden.
Das geht aber nicht weit genug, meine Damen und Herren. Blicken wir doch einmal auf die vergangenen drei Corona-Jahre zurück. Wir haben Kontaktsperren gehabt, das Verbot von Mannschaftssport, die Schließung von Gaststätten, die Schließung von Geschäften – was einem Berufsverbot gleichgekommen ist –, einen Masken- und einen Testzwang, eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, Einschränkungen der Reisefreiheit, Verbot von Familienfeiern. Davon waren Hochzeiten betroffen ebenso wie Beerdigungen. Man konnte nicht einmal mehr von seinen Bekannten Abschied nehmen.
Wir haben eine Isolation von unseren Senioren gehabt, geschlossene Schulen und Kindergärten. Wir hatten sogar gesperrte Spielplätze. Hier könnte man noch endlos weiter aufzählen. Die größten Leidtragenden an der ganzen Geschichte waren aber die Kinder und die Jugendlichen, denen in diesen drei Jahren Zeit geklaut, geraubt wurde, die sie so nie wiederbekommen.
Gerade deswegen fordern wir in unserem nachgezogenen Antrag eine Entschuldigung. Wir fordern eine Entschuldigung für die Maßnahmen, die in den vergangenen drei Jahren zu Unrecht verhängt worden sind,
Natürlich fordern wir auch eine Zurückzahlung, und zwar von allen verhängten Bußgeldern, nicht nur für die verhängten Strafen wegen der Ausgangssperre. Das Ganze in Zahlen: Es sind 237.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren in Bayern eingeleitet worden – ein Wert von 40 Millionen Euro. Wir von der AfD werden diese Themen so lange wieder und wieder und wieder in Erinnerung rufen, bis alles ordentlich aufgearbeitet wurde und die Verantwortlichen politisch und letztendlich auch juristisch zur Rechenschaft gezogen worden sind.
Herr Kollege Magerl, wir werden uns nachher Ihr Video noch einmal anschauen. Wir haben den Videobeweis auch bei Rügen im Präsidium.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können froh sein, dass das Coronavirus seinen Schrecken verloren hat. Ich persönlich bin sehr froh, dass wir uns wieder in Normalität bewegen und begegnen können. Wie hätten wir uns das im April 2020 gewünscht! Nun kommen ganz schlaue Menschen ums Eck, die mit dem Wissen von heute beleuchten, was seinerzeit entschieden werden musste, und sich fast triumphierend freuen, dass sie einen Fehler gefunden haben.
(Gerd Mannes (AfD): Das haben wir damals schon gesagt! – Dr. Fabian Mehring (FREIE WÄHLER): In der Stunde der Not mussten alle zusammenstehen! – Unruhe)
Wer soll sich denn künftig noch an Regeln halten, wenn nun alles infrage gestellt wird? Wer soll künftig überhaupt noch den Mut und das Selbstbewusstsein haben, Regeln zu treffen? Bei Corona ging es schließlich um Leben und Tod.
(Gerd Mannes (AfD): Sie hätten auf uns hören sollen! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Zum Glück haben wir das nicht getan!)