Protokoll der Sitzung vom 22.03.2023

(Gerd Mannes (AfD): Sie hätten auf uns hören sollen! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Zum Glück haben wir das nicht getan!)

Das wird heute leider leicht vergessen. Gerade in der Anfangsphase der Pandemie gab es begründete Schreckensszenarien auch für unser Land. Ich weiß noch, wie ich mich damals mit meinem Leiter Rettungsdienst, der übrigens Ihrer Partei angehört,

(Florian von Brunn (SPD): Darum geht es jetzt nicht, Herr Seidenath!)

unterhalten habe. Er hat schlimmste Szenarien dazu entworfen, was kommen kann. Da habe ich weiche Knie bekommen. Vielleicht haben Sie noch die Bilder von Bergamo vor Augen, wo Militärkonvois die Leichen abtransportiert haben. Das war kein Computerspiel, das war real. Das war am 18. April 2020. Es ist natürlich bequem, hinterher mit viel Zeit und Muße alles noch einmal anzusehen. Entscheidungen zu treffen heißt auch, ein Risiko einzugehen. Sie können sich sicher sein, dass alle Entscheidungen in Bayern nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wurden. Das sehen übrigens auch die Gerichte so. Es gab viele Prozesse gegen die Maßnahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In der absolut überwiegenden Zahl der Fälle wurden die bayerischen Maßnahmen durch die Verwaltungsgerichte bestätigt.

Wir haben uns immer gefragt: Was ist absolut erforderlich, um Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern fernzuhalten? Was ist geeignet und erforderlich? Gibt es ein milderes Mittel? Was ist noch verhältnismäßig? Was müssen wir unbedingt tun? Regeln müssen auch durchgesetzt werden, sonst hält sich keiner an sie; dann müssten sie erst gar nicht aufgestellt werden. Deshalb betrifft die Frage der Bußgelder tatsächlich nicht nur die Zeit zwischen dem 1. und dem 19. April 2020, sondern das geht ganz weit darüber hinaus in etwas ganz Grundsätzliches.

Schauen wir noch einmal genauer hin, welche Regel es war, die in dieser Frühphase der Pandemie getroffen wurde und die von den Gerichten hinterher als unverhältnismäßig eingestuft wurde. Es ging um eine Regel der Ersten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, in der untersagt wurde, die Wohnung zu verlassen, um allein oder nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien zu verweilen. Das hätte nicht untersagt werden dürfen. Diese vorläufige Ausgangsbeschränkung war nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in ihrer konkreten Ausgestaltung unverhältnismäßig, und zwar im Zeitraum vom 1. bis zum 19. April 2020.

Jetzt können wir noch etwas juristischer werden. Ich habe auch einmal Jura studiert. Ich habe zwei Staatsexamina bestanden. Die Bußgeldbescheide werden mit Ablauf der Einspruchsfrist bestandskräftig, und sie bleiben das auch dann, wenn die Verwaltungsgerichte nachträglich die bußgeldbewehrte Norm beanstanden. Die Bestandskraft hat wie auch die Rechtskraft eines Gerichtsurteils eine wichtige Funktion, sie sorgt nämlich für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Es besteht daher grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Bußgelder. Dennoch hat sich die Staatsregierung in den Fällen, in denen das Verhalten nach der Rechtsprechung nicht hätte untersagt werden dürfen, für eine Rückzahlung auf Antrag hin entschieden.

In sonstigen Fällen besteht kein Anlass für eine Rückerstattung. Es wäre ein fatales Signal an die Menschen, die sich damals wie heute an die Regeln halten, wenn nun plötzlich willkürlich alle Bußgelder zurückbekommen würden, auch etwa solche, die Corona-Partys gefeiert haben, die wissentlich die Verbreitung des Virus und damit die Gefährdung ihrer Mitmenschen, insbesondere vulnerabler Personengruppen in Kauf genommen haben.

Anders als im Antrag behauptet und als Horst Arnold das gerade dargestellt hat, hat die Staatsregierung auch nie angekündigt, dass alle Bußgelder erstattet werden. Sie hat vielmehr immer gesagt, das kann ich zitieren: Wenn die Bürgerinnen

und Bürger einen entsprechenden Antrag stellen. – Das hast du selbst auch gerade ausgeführt: Wenn die Bürgerinnen und Bürger einen Antrag stellen. – Wo ist da der Wortbruch? Genau so läuft es auch. Es ist schon ein starkes Stück, das als Wortbruch oder als Winkeladvokatentum zu bezeichnen.

Vor dem 1. April 2020 bestand keine bußgeldbewehrte Ausgangsbeschränkung durch Rechtsverordnung, sondern auf der Grundlage von Allgemeinverfügungen. Soweit hier tatsächlich Bußgelder wegen des Verweilens im Freien allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes bezahlt wurden, kann ich mir vorstellen bzw. bin ich sicher, dass auch diese Anträge auf Rückerstattung genau so behandelt werden wie die nach der Ersten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Die AfD aber denkt den Antrag der SPD noch weiter und treibt ihn auf die Spitze. Die Staatsregierung soll sich entschuldigen und sämtliche Corona-Bußgelder der letzten drei Jahre zurückerstatten. Das verkennt komplett, dass Corona keine Einbildung war, sondern ein brandgefährliches Virus, das viele Todesfälle verursacht hat und noch mehr Post- und Long-COVID-Erkrankungen. Das schreiben Sie in Ihrem Dringlichkeitsantrag nicht, der deshalb überaus einseitig ist. Vor den gesundheitlichen Folgen des Coronavirus verschließen Sie in Ihrem Dringlichkeitsantrag komplett die Augen. Herr Magerl, Sie haben gerade davon gesprochen, wer nach Ihrer Auffassung die größten Leidtragenden waren. Ich sage Ihnen: Die größten Leidtragenden von Corona waren die, die daran gestorben sind.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Lieber Herr Kollege Horst Arnold, mich würde die Haltung der SPD zum Dringlichkeitsantrag der AfD interessieren; denn der Dringlichkeitsantrag der AfD ist die logische Folge dessen, was die SPD fordert. Sie haben eigentlich keine Argumente mehr, den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der AfD abzulehnen. Die SPD wird das wahrscheinlich trotzdem tun, ich weiß nur nicht, warum. Ich frage mich, wie Sie das begründen wollen; denn das ist schwer zu begründen.

Ich möchte hier ganz grundsätzlich feststellen: Die Staatsregierung hält sich an Recht, Gesetz und Richtersprüche, ganz exakt und ohne Kompromisse. Auch die Bürgerinnen und Bürger müssen sich exakt an Recht, Gesetz und Richtersprüche halten. Nur die Regierungsfraktionen in Berlin dürfen ganz offensichtlich gegen zentrale Verfassungssätze, etwa den der Gleichheit der Wahl, verstoßen. Das nur als Ausblick auf den Dringlichkeitsantrag von CSU und FREIEN WÄHLERN nachher.

(Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!)

Sie sehen es als Kavaliersdelikt an, wenn an die Grundfesten unserer Demokratie die Axt angelegt wird. Aber bei Corona-Bußgeldern soll der Spaß aufhören. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine unerträgliche Doppelmoral! Das ist ein verqueres Rechtsverständnis, für das niemand Verständnis haben kann.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Noch einmal: Ich bin froh, dass Corona vorbei ist und dass es einigermaßen glimpflich vorbeigegangen ist. Unsere Gedanken sind bei den Familien der Verstorbenen und bei all jenen, die heute noch unter Post- oder Long-COVID-Erkrankungen leiden. Die SPD will für den aufziehenden Wahlkampf ganz offensichtlich Profit aus vermeintlichen Fehlern der Handelnden ziehen. Wir müssen aber sehen, ob das von der SPD vorgeschlagene Handeln für künftige Pandemien oder Katastrophen klug ist. Genau das glaube ich nicht. Auch bei künftigen Pandemien werden wir Entscheidungen treffen müssen.

Wir, die CSU und die FREIEN WÄHLER, haben nicht den 8. Oktober im Auge, sondern das Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Deshalb werden wir beide Dringlichkeitsanträge ablehnen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Alexander König (CSU): Sehr gute Rede!)

Vielen Dank, Herr Kollege Seidenath. – Uns liegen drei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Die erste kommt von Herrn Prof. Dr. Hahn von der AfD-Fraktion.

Geschätzter Herr Kollege Seidenath von der CSU, jetzt sind bald Landtagswahlen und die Parteien scheinen sich zu übertreffen, um den Bürgern wieder entgegenzukommen. Das sieht man auch bei der SPD, die beantragt, den Bürgern Geld zurückzugeben für die Verfehlungen, die auch im Bund gelaufen sind.

Sie haben gerade gesagt, jede Entscheidung wäre genau abgewogen worden. Das möchte ich hier infrage stellen. Haben Sie wirklich genau abgewogen, als Sie Ausgangssperren angeordnet haben? Ich kann mich noch genau an Silvester erinnern. Die Straßen waren ausgestorben. Haben Sie die Schulschließungen abgewogen? Haben Sie die Schließung der Spielplätze genau abgewogen? Haben Sie auch eine genaue Abwägung getroffen, als Impfstoffe im Schnellverfahren zugelassen wurden, an denen auch Menschen gestorben sind?

Natürlich muss man die Menschen entschädigen, und zwar umfangreich, wie wir von der AfD das gefordert haben. Wir wollen aber auch eine Entschuldigung haben. Das ist nicht alles nur mit Geld getan.

Herr Kollege Hahn, ich habe in meinem Redebeitrag alles Nötige dazu gesagt.

(Zurufe des Abgeordneten Franz Bergmüller (AfD))

Hallo! Herr Seidenath hat das Wort. Es wurde ihm eine Frage aus Ihrer Fraktion gestellt. Ich bitte also um Aufmerksamkeit. – Bitte sehr, Herr Seidenath.

Sie wollen übrigens Geld zurückerstatten und, nach Ihrer Logik, Wahlgeschenke verteilen. Ja, wir haben alles ganz genau abgewogen. Was die Zulassung von Impfstoffen anbelangt, so lag diese nicht in der Macht der Staatsregierung, sondern in der Zuständigkeit der Bundesebene und der europäischen Ebene. Wir haben alle Entscheidungen sehr exakt abgewogen. Die Gerichte haben uns in den allermeisten Fällen recht gegeben. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen.

Die nächste Zwischenbemerkung kommt von Herrn Kollegen Horst Arnold von der SPD-Fraktion.

Herr Kollege Seidenath, Sie haben gerade ein paar Dinge zusammengemengt, die nicht zusammenpassen. Unser Dringlichkeitsantrag bezieht sich kausal auf die Aussage der Staatsregierung, die angekündigt hat, dass sie die Bußgelder zurückzahlen will. Wir stellen fest, dass diese Zusage eingeschränkt worden ist, ebenso wie der Zeitraum bei gleicher Regelung. Das ist der Grund, warum wir diesen Dringlichkeitsantrag gestellt haben. Wir wissen, dass Gerichtsentscheidungen nur für diesen Zeitraum und nicht für die Allgemeinverfügung vorher vorliegen. Die in diesem Zusammenhang von der AfD geforderte General

amnestie liegt uns fern, weil wir wissen, was Verantwortung in dieser Lage bedeutet. Das haben wir auch bewiesen.

Nehmen Sie aber bitte zur Kenntnis, dass die Vorschriften, die damals erlassen worden sind, unwirksam und unverhältnismäßig waren und sind. Das ist der Grund für unsere Forderung. Wir wollen nicht irgendjemandem etwas erstatten, sondern wir wollen, dass das, was Sie selber angekündigt haben, umgesetzt wird. Sie wollen sich hier zurückziehen, aber wir nehmen Sie beim Wort. Das ist doch eine Ehrensache!

(Beifall bei der SPD)

Lieber Herr Kollege Arnold, ich habe in meiner Rede bereits den Vorwurf des Wortbruchs klar zurückgewiesen. Die handelnden Minister, der Justizminister und der Gesundheitsminister, haben nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts festgestellt, dass die Rückzahlung in denjenigen Fällen erfolgen wird, in denen das mit dem Bußgeld geahndete Verhalten nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht hätte untersagt werden dürfen, wenn die Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Antrag stellen. – Genau so ist es. Ich bin dankbar dafür, dass Sie sich vom Dringlichkeitsantrag der AfD abgrenzen. Das haben wir zur Kenntnis genommen. Hier geht es um Rechtssicherheit und um Rechtsfrieden. Deshalb ist die Vorgehensweise der Staatsregierung exakt richtig.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt haben wir noch die Zwischenbemerkung des fraktionslosen Abgeordneten Bayerbach.

Herr Seidenath, ich finde es nicht richtig, dass die Bürger einen Antrag stellen müssen. Wenn ein Bußgeld aufgrund einer falschen Voraussetzung erlassen worden ist, ist es billig und recht, es anstandslos zurückzuzahlen.

Ganz ehrlich: Ich teile Ihre Einschätzung der Rolle der SPD. Die SPD war während der Pandemie die Hardliner-Partei. Aber selbst ein Herr Lauterbach hat inzwischen eingeräumt, dass erhebliche Fehler passiert sind, gerade bei den Kindern und den Schulen. Diese Einsicht fehlt mir bei der CSU. Ich unterstelle Ihnen nicht, vorsätzlich etwas falsch gemacht zu haben. Ich unterstelle Ihnen, dass Sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. Trotzdem sollten Sie den Mut haben zu sagen: Wir haben bei unseren Kindern damals viel falsch gemacht. Da würde Ihnen kein Zacken aus der Krone brechen.

Herr Kollege Bayerbach, auch zu diesem Punkt habe ich in meinem Beitrag Ausführungen gemacht. Ich habe gesagt, dass Bußgeldbescheide mit Ablauf der Einspruchsfrist bestandskräftig werden und das auch bleiben. Es ist schon Kulanz, wenn dieses Bußgeld auf Antrag zurückerstattet wird. Das können Sie in juristischen Büchern nachlesen oder bei mir noch einmal nachhören.

Wir hatten für die Pandemie keine Blaupause. Wir hatten ein bedrohliches Virus, ein Killervirus. Ich habe die Stadt Bergamo genannt und gesagt, dass wir auf diese Situation reagieren mussten. In der Nachschau hätte ich auch einige Regelungen anders getroffen, beispielsweise bezüglich der Begleitung von Sterbenden. Das kann man aber erst im Nachhinein tun. Wenn für die Lebenden eine Gefahr besteht, müssen Risiken in Kauf genommen und Entscheidungen getroffen werden. Genau das ist passiert. In der Rückschau ist man schlauer.

Ich gebe Ihnen recht, in ein paar Fällen hätten andere Entscheidungen getroffen werden sollen. Wir müssen aber berücksichtigen, in welchem Umfeld diese Entscheidungen getroffen wurden. Die Entscheidungen waren immer wohl abgewogen und exakt richtig, nicht ex post betrachtet, sondern ex ante, also aus der Katastrophensituation heraus.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Seidenath. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Toni Schuberl für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bußgelder aufgrund verfassungswidriger Verbote sind zurückzuzahlen. Da gibt es gar keine Diskussion. Halten Sie Ihr Wort! Ich weiß gar nicht, warum wir hier noch einmal darüber debattieren müssen.

(Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Weil die SPD dazu einen Dringlichkeitsantrag gestellt hat!)

Zahlen Sie alle Bußgelder zurück, die rechtswidrig erhoben worden sind, und zwar ausnahmslos. Es gab mehrere Verbote, die nicht in Ordnung waren. Ich erinnere an die 15-Kilometer-Regelung, die ebenfalls verfassungswidrig war. Und nicht zuletzt: Entschädigen Sie diejenigen, die Sie rechtswidrig eingesperrt haben. Es wird gerne vergessen, dass Menschen präventiv eingesperrt wurden mit der Begründung, sie könnten eventuell gegen das Ausgangsverbot verstoßen, das die CSU und die FREIEN WÄHLER erlassen haben. Das wurde also aus Ihrer Präventivhaft, die Sie ursprünglich zum Kampf gegen Terroristen eingeführt haben: Präventivhaft gegen Parkbankbenutzer. Zahlen Sie alle rechtswidrigen Bußgelder zurück, und zahlen Sie darüber hinaus Entschädigung für die unrechtmäßige Haft!

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Martin Hagen (FDP) – Zuruf des Staatsministers Dr. Florian Herrmann)

Nächster Redner ist Herr Kollege Alexander Hold für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Nachhinein sind natürlich immer alle schlauer.

(Unruhe)