Wir haben aus Verantwortung gehandelt, und wir müssen diese Pandemie aufarbeiten. Dies tun wir, auch bei uns im Ministerium. Wir werden alles überprüfen und betrachten. Aber es ist nicht richtig, jetzt alles umzukehren und zu sagen, alles war fehlerhaft. Es war nicht alles fehlerhaft! Auch das Impfen war richtig, meine Damen und Herren. Wir haben damals Glück gehabt, dass wir in dieser Zeit überhaupt Impfstoffe entwickeln konnten, dass wir einen Weg aus der Pandemie gefunden haben, dass Ärztinnen und Ärzte in Deutschland und in Bayern zum Impfen aufgerufen haben, dass Gesellschaften wie die Leopoldina und andere gesagt haben, wir müssen handeln und dürfen nicht zusehen. Die Lage ist ernst, stand auf den Papieren der Wissenschaftsgesellschaften. Ich lasse nicht zu, dass wir das jetzt kaputt machen, meine Damen und Herren. Die Maxime lautete, Menschenleben zu schützen, und das war richtig!
Bitte bleiben Sie noch am Mikrofon. – Es gibt vier Zwischenbemerkungen. Die erste kommt von Herrn Kollegen Toni Schuberl von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Minister, ist Ihnen bewusst, dass Sie missverstehen, was hier gesagt wird, oder hat das Methode? – Das ist komisch.
Die eine Frage ist, wie man in dem Moment reagiert hat, als es beschlossen worden ist. Das ist das eine. Das haben Sie thematisiert. Das andere ist die Frage, wie man jetzt reagiert, nachdem das Gericht geurteilt hat, dass es verfassungswidrig ist. Das ist es, was wir heute zu diskutieren haben.
Es ist völlig selbstverständlich, dass man das zurückzahlt. Das bedeutet nicht, dass man deswegen alles in Frage stellt und darüber
hinaus noch alles, aber Sie haben so argumentiert, als wäre dies gesagt worden. Das wurde es nicht. Kurze Frage: Gilt diese Rückzahlungsverpflichtung oder die Kulanz für alle verfassungswidrig erlassenen Bußgelder oder nur für diesen einen Bereich?
Zunächst einmal wollte ich Sie nicht missverstehen, sondern ich konnte Sie zuvor gar nicht verstehen. Sie haben von Präventivhaft gesprochen und unsinnige Aussagen in den Raum gestellt. Daher kann ich Sie, Herr Schuberl, gar nicht missverstehen, weil ich da schon nicht verstanden habe, was Sie eigentlich sagen wollten, um ehrlich zu sein.
Wissen Sie, würden wir heute Bußgelder zurückzahlen, zum Beispiel wenn Menschen Corona-Partys gefeiert haben und so unvernünftig waren, wie Herr Kollege Hagen damals gesagt hat und wogegen man tatsächlich vorgehen musste, wäre dies falsch; denn dadurch würden wir die bestrafen, die in dieser Pandemie mitgemacht haben, die Bürgerinnen und Bürger, die anständig waren und sich an die Regeln gehalten haben. Diese müssen wir schützen, und die, die sich nicht daran gehalten haben, müssen Bußgelder zahlen. Diese Regelung gilt genau für den Zeitraum, den ich zuvor genannt habe, der vom Gerichtsurteil abgedeckt wird, zum Beispiel für das Verlassen der Wohnung zum Aufenthalt auf der Parkbank, sowie für den März und im Moment für sonst nichts.
Herr Holetschek, Sie bauen hier eine Geschichte auf und sagen, Sie ließen es nicht zu, dass Sie eine solche Geschichte aufbauen. Noch einmal: Unser Antrag bezieht sich auf den Zeitraum vom 21.03. bis zum 19.04. Aus. Hierzu haben wir festgestellt, dass die Verwaltungsobergerichte gesagt haben, dies sei unverhältnismäßig. Punkt. Wir wissen, wie diese Entscheidungen zustande gekommen sind. Auch wir hätten in diesem Fall über Entschädigungen nachgedacht, aber komplett und nicht Stück für Stück und hin und her. Ihre ursprüngliche Aussage war doch, dass Sie für die Allgemeinverfügung keine Entschädigung zahlen wollten, oder hat man Sie hier in der Presse missverstanden? Ist es falsch dargestellt worden? – Dann hätte sich der Antrag erübrigt.
Ich weiß auch, dass diese Anträge zu stellen sind. Erzählen Sie uns jetzt aber bitte nicht, dass alles, was in diesem Zusammenhang durch diesen Antrag für diesen kurzen Zeitraum gefordert worden ist, insgesamt infrage gestellt wird. Dann verkennen Sie die Qualität unserer Mitverantwortung bei parlamentarischen Entscheidungen. Wir mussten darum ringen, mitentscheiden zu dürfen. So können Sie mit uns nicht umgehen. Sie können hier nicht sagen, wir wollten das einfach durch diesen Dringlichkeitsantrag negieren.
Herr Kollege Arnold, weil ich Sie wirklich sehr schätze, bin ich dankbar für die Klarstellung. Ich bin auch dankbar gewesen, dass wir damals in diesem Haus viele Entscheidungen gemeinsam aus einer gemeinsamen Verantwortung heraus getragen haben. Wenn Sie das nicht infrage stellen, ist das gut – dann habe ich das vielleicht auch missverstanden. Das war die Basis für unser gemeinsames Handeln.
Wir reden jetzt über ein Detail eines Gerichtsurteils. Ich habe ja gerade deutlich gemacht, wo die Fragestellung liegt. Wenn Sie die Begründung lesen – wir haben gewartet, bis die Begründung schriftlich vorliegt –, dann sehen Sie genau, wo der Fokus liegt. Ich verweise auf das Parallelurteil in Sachsen, wo das Thema Ausgangsbeschränkungen ausdrücklich anders bewertet worden ist. In diesem Kontext sind wir bereit, dort, wo wir sagen: "Aus Gerechtigkeitsgründen müssen wir eine Lösung anstreben", das auch zu tun. Das geht nur mit einem Antrag. Das ist nicht bürokratisch für den Bürger. Er muss einen formlosen Antrag stellen. Wenn er den Bescheid noch hat, soll er eine Kopie mitschicken und nicht mehr und nicht weniger. Dann müssen die Behörden das zeitnah abarbeiten. Das kann man auch erwarten.
Herr Holetschek, armselig ist nicht diese Debatte; armselig hingegen war Ihre Corona-Maßnahmen-Politik.
Es wurde über mehrere Jahre hinweg keine Datenbasis erarbeitet, um die Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit immer wieder überprüfen zu können. War diese Intransparenz eigentlich gewollt und Teil Ihrer Strategie?
Herr Kollege Plenk, Teil Ihrer Strategie ist doch, dass Sie aus dieser Pandemie politisches Kapital schlagen wollten, und zwar immer und zu jeder Zeit. Nicht mehr und nicht weniger.
Sie haben sich doch überhaupt nicht für die Menschen interessiert. Ihnen ging es doch nur um Ihr Umfrageergebnis. Es ging Ihnen doch nicht um die Menschen. Wenn ich daran denke, wie Sie sich zum Impfen und zu anderen Themen geäußert haben, was für krude Thesen Sie in den Raum gestellt haben, dann ist klar: Ihr einziges Ziel war doch, aus einer großen Katastrophe politisches Kapital im rechten Lager zu schlagen – nichts anderes. Heute entlarven Sie sich wieder einmal.
Geschätzter Gesundheitsminister Herr Holetschek, "politisches Kapital aus etwas schlagen" haben Sie gerade gesagt. Das ist ein sehr gutes Stichwort. Wer wollte denn hier politisches Kapital aus etwas schlagen? – Das möchte ich einmal in den Raum stellen. Wer war denn der Hardliner in ganz Deutschland sozusagen in Sachen Corona? – Das war Ihr Ministerpräsident Söder. Das hat Sie damals zum Gesundheitsminister gemacht.
Jetzt versuchen Sie sich hier herauszulavieren, indem Sie sagen: Wir wussten alle gar nicht, wie schlimm das war. Eines ist aber klar: Die Schrecken und die Ausgrenzung und unsere damaligen Warnungen vor massiven Impfschäden haben Sie einfach vom Tisch gewischt. Was haben Sie denn mit Leuten in Ihren eigenen Behörden, die gewarnt haben, gemacht? – Ich nenne an dieser Stelle einfach mal Dr. Pürner, der Facharzt im öffentlichen Gesundheitswesen war. Ihn haben Sie
zwangsversetzt. Sie wollten diese Kritik vieler Menschen nämlich überhaupt nicht hören, weil Sie vorangegangen sind und daraus politisches Kapital schlagen wollten.
Ich bin gar nicht sicher, was Sie mich jetzt eigentlich fragen wollten, Herr Prof. Hahn, außer dass Sie jetzt hier mal wieder ein politisches Manifest deutlich machen wollten. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben aus einer hohen politischen Verantwortung heraus gemeinsam zum Schutz von Menschenleben gehandelt. Sie dagegen haben sich dieser Verantwortung immer entzogen.
Sie waren lieber in der Querdenkerszene unterwegs und haben krude Thesen verbreitet und zur Verunsicherung der Bevölkerung beigetragen. Sie haben keinen einzigen Beitrag geleistet, dass wir gut durch die Pandemie gekommen sind; keinen einzigen Beitrag!
Herr Staatsminister, vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dafür werden die Anträge wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 18/28038 abstimmen. Wer diesem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 18/28038 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion sowie die fraktionslosen Abgeordneten Swoboda und Plenk. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der FDP sowie die fraktionslosen Abgeordneten Busch und Sauter. Stimmenthaltungen? – Das sind die fraktionslosen Abgeordneten Klingen und Bayerbach. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Wir kommen zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 18/27993. Die namentliche Abstimmung findet in elektronischer Form statt. Verwenden Sie hierfür bitte Ihr Abstimmgerät. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben.
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Dies scheint der Fall zu sein. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird später bekannt gegeben.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Martin Hagen, Sebastian Körber, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) Zukunft des Verbrennermotors unterstützen (Drs. 18/27994)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Franz Bergmüller, Uli Henkel und Fraktion (AfD) Zukunft des bayerischen Verbrennermotors garantieren! (Drs. 18/28039)