Der Landtag erkennt aber die Gefahr, dass bei einem Scheitern der CSU an der 5-Prozent-Hürde ein Großteil der bayerischen Wahlkreise nicht durch einen Wahlkreisabgeordneten im Bundestag vertreten sein könnte.
(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Florian von Brunn (SPD): Aber wo ist da das Problem für Sie?)
Wir jedenfalls werden den Menschen erklären: Sie wollen eine Listenverbindung. Sie wollen uns in eine Listenverbindung zwingen. Das schreibt die FDP in diesem Antrag, weil sie in ihrer Bundespartei selber nichts zu melden hat.
Sie haben ein grundlegend anderes Verständnis von direkter regionaler Demokratie. Wir stehen für die Bürgerdemokratie – Sie stehen für die Parteieneliten in Berlin. Wir stehen für den bayerischen Föderalismus – Sie stehen für den Berliner Zentralismus. Das wollen Sie hier vom Bayerischen Landtag beschließen lassen. Schämen Sie sich!
Die Ampel-Koalition hat nun den Umbau zu eigenen Gunsten handstreichartig, gegen massive Proteste der Opposition und gegen interne Bedenken mit ihrer einfachen Mehrheit durchgeboxt. […]
Wir haben noch drei Zwischenbemerkungen. Die erste kommt von Herrn Kollegen Adjei von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Reiß, nach dieser ziemlich unterirdischen Rede eine Frage an Sie: Kennen Sie Artikel 43 des Landeswahlgesetzes hier in Bayern? Absatz 2 lautet:
Kann die nach Absatz 1 gewählte sich bewerbende Person gemäß Art. 14 Abs. 4 der Verfassung keinen Sitz zugeteilt erhalten, so scheiden die auf sie
entfallenden Stimmen aus. Als gewählt gilt in diesem Fall der Stimmkreisbewerber mit der nächsthohen Stimmenzahl.
Für Sie zur Erklärung: Artikel 14 der Verfassung ist die Fünf-Prozent-Hürde. Sprich, wenn man ein Direktmandat in Bayern erringt und die Partei unter fünf Prozent ist, ist das Direktmandat weg. Das gilt für alle Direktmandate.
Finden Sie das auch verfassungsfeindlich? Finden Sie das auch antidemokratisch? Finden Sie das auch Orbán-Style und Ähnliches? Wie stehen Sie zu der gleichen Regelung im bayerischen Landeswahlgesetz?
(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Tanja Scho- rer-Dremel (CSU): Sehr gut!)
Sie wollen das demokratischste Landeswahlrecht, diesen fein polierten Apfel des bayerischen Landeswahlrechts, mit der faulen Birne Ihres Bundeswahlgesetzes vergleichen? – Das wollen Sie!
(Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Wider- spruch des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE))
Ich erkläre es Ihnen, Herr Kollege Adjei: In Bayern werden Erststimme und Zweitstimme zu einer Gesamtstimme zusammengezählt.
Das hat es noch nie gegeben, dass ein Erststimmengewinner nicht in den Bayerischen Landtag eingezogen ist.
Nach Ihrem Wahlrecht werden in Zukunft Dutzende Wahlkreisgewinner nicht mehr in den Bundestag einziehen.
Geschätzter Herr Kollege Reiß von der CSU, bei Ihren Worten wird man hellhörig. Das Bundeswahlrecht wird von Ihnen hier als faule Birne bezeichnet. Also unter Demokraten wie uns von CSU und AfD muss man ja dann doch sagen, dass das auch demokratische Prozesse sind.
Das sind demokratische Prozesse, die hier ablaufen, und da wundert es mich schon, dass Sie sich wundern. Sie bekommen nämlich den Geist, den Sie selber gerufen haben, nicht mehr in die Flasche zurück. Sie hätten das Problem mit der Ampel ja gar nicht, wenn Sie hier aus Bayern nicht die eigene Union so beschossen hätten. Dann hätten auch wir das Problem mit der Ampel nicht.
Aber ich habe jetzt zwei Fragen. Die erste ist: Sie sagen ja zu Recht, wenn Millionen Stimmen nicht mehr gehört werden, dann ist das kritisch. Meine Frage ist aber: Wenn das so ist, dann profitieren Sie ja auch von der Fünf-Prozent-Hürde. Durch die werden auch viele Stimmen nicht gehört. Warum sind Sie dann vor allen Dingen nicht für Volksabstimmungen, damit wirklich jede Stimme in diesem Land ganz direkt gehört wird?