Berlin, meine Damen und Herren, weil Sie sämtliche Brücken durch Ihr Verhalten abgerissen haben. Aus diesem Grund sind es jetzt die Fraktionen von FDP, SPD und GRÜNEN, die sich in Berlin im Interesse der bayerischen Bürger um eine Möglichkeit bemühen,
dass die bayerischen Wahlkreise auch dann berücksichtigt werden können, wenn die CSU unter fünf Prozent bleibt.
Wir haben dazu einen Vorschlag der Listenverbindung. Dieser Vorschlag wird momentan in Berlin beraten, um sicherzustellen, dass die bayerischen Wahlkreise trotz der Schwäche der CSU repräsentiert sind.
(Tobias Reiß (CSU): Gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts! – Weitere Zurufe von der CSU)
Wir erwarten nicht, dass Sie diesem Vorschlag zustimmen; denn Sie haben noch nie etwas zugestimmt. Aber, meine Damen und Herren, wenn wir uns hier bemühen, bayerische Interessen zu vertreten, dann schreien Sie wenigstens nicht rum, sondern freuen Sie sich.
(Beifall bei der FDP sowie Abgeordneten der GRÜNEN – Alexander König (CSU): Das ist die Angst vor dem Untergang der FDP, nichts anderes!)
Sehr geehrter Herr Kollege Hagen, bereits 1990 urteilte das Bundesverfassungsgericht – ich zitiere –: Ein Wahlgesetz, das Parteien ermöglicht, ihre Landeslisten zu verbinden, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überwinden, verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. Denn es gewichtet den Erfolg von Wählerstimmen ohne zwingenden Grund ungleich.
Wie sehen Sie im Lichte dieses Urteils die gerade angesprochene Option der Listenverbindungen zugunsten der CSU?
Das wäre in der Tat dann eine Ungleichbehandlung, wenn man es Parteien ermöglichen würde, die alle bundesweit antreten, beispielsweise wenn die FREIEN WÄHLER gemeinsam mit der Tierschutzpartei und der Piratenpartei antreten würden, weil sie gemeinsam vielleicht irgendwann eine Chance haben, die Fünf-Prozent-Hürde in Berlin zu überschreiten.
Vielleicht. Machen Sie sich nicht zu viele Hoffnungen, Herr Kollege Mehring. – Dann wäre das in der Tat problematisch. Wenn aber die eine Partei in 15 Bundesländern antritt und die andere Partei nur in einem Bundesland, dann wäre es möglich, weil es dann die Chancengleichheit nicht beeinträchtigt.
Erstens. Gehen wir mal von dem aus, was nicht eintreffen wird: Die CSU gewinnt 44 Direktmandate in Bayern, aber wir schaffen die Fünf-Prozent-Hürde nicht und sämtliche Stimmen, um die neun Millionen wie bei der letzten Wahl, würden dann an andere Bundesländer fallen. Wie rechtfertigen Sie das?
Zweitens. Wie rechtfertigen Sie, dass die Ampel mittlerweile 168 zusätzliche Stellen für hohe Beamte geschaffen hat, aber gleichzeitig den Bundestag verkleinern will?
Frau Kollegin, die bayerischen Mandate fallen nicht an andere Bundesländer. Aber die Antwort auf Ihre erste Frage habe ich Ihnen gegeben. Ich finde es nicht wünschenswert, dass aufgrund der Schwäche der CSU massenhaft Wahlkreise in Bayern nicht mehr direkt im Bundestag repräsentiert sind.
Genau aus diesem Grund – wenn Sie das verhindern wollen, dann stimmen Sie unserem Dringlichkeitsantrag zu – schaffen wir jetzt die Möglichkeit von Listenverbindungen.
Zu Ihrer Frage nach den Beamten. Ich habe sehr kritisiert, dass Sie, die Bayerische Staatsregierung, allein in der Staatskanzlei, der Regierungszentrale des Ministerpräsidenten, in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Beamten um 42 % erhöht haben.
Natürlich soll auch die Regierung in Berlin Maß halten. Die ist aber nicht mal in der Nähe der Zahlen, die Sie hier mit der Aufstockung der Zahl der Beamten in Bayern in den letzten Jahren erreicht haben.
(Beifall bei der FDP sowie Abgeordneten der GRÜNEN – Widerspruch der Ab- geordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU))
Nächster Redner ist der Abgeordnete Toni Schuberl von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Bitte schön, Herr Schuberl.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! 2. Dezember 1990: Wir GRÜNE fliegen aus dem Bundestag.
Fünf-Prozent-Hürde nicht geschafft. Die Konsequenz war: Wir haben fusioniert mit einer ostdeutschen Partei, BÜNDNIS 90, und sind dann wieder eingezogen.
22. September 2002: Die PDS fliegt aus dem Bundestag. Konsequenz: Sie hat mit einer westdeutschen Partei fusioniert und ist dann wieder eingezogen.
22. September 2013: Die FDP fliegt aus dem Bundestag. Das war damals Ihr Koalitionspartner. Was haben Sie gemacht? – Sie haben die Sektkorken knallen lassen und gefeiert. Kein Wort von Ihnen damals zu den Millionen von Wählerstimmen, die dadurch nicht gezählt wurden. Kein Wort davon.
(Zuruf: Ganz normal! – Tobias Reiß (CSU): Haben Sie schon mal etwas von der Fünf-Prozent-Hürde gehört? Bundesweit!)
Denn das ist Demokratie. Das ist die logische Folge der Fünf-Prozent-Klausel, die sehr sinnvoll ist.
Jetzt ist die Fünf-Prozent-Klausel, solange es diesen Schutzmechanismus für die CSU nicht mehr gibt, demokratiefeindlich.
(Tobias Reiß (CSU): So ein Quatsch! Das ist immer im Konsens entschieden worden! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ich verwehre mich dagegen!)
Die Grundmandatsklausel in den Fünfzigerjahren wurde von der Union eingeführt, um mit Tricksereien für eine Mehrheit für die Union zu sorgen. Die CSU hat das Wahlrecht so geregelt, dass sie eine Sonderstellung bekommen hat, die bisher keine Partei in Deutschland hatte. Die CSU sichert sich mit ihren Wahlkonstruktionen ihre Pfründe.