Protokoll der Sitzung vom 26.04.2023

In den letzten Wochen – ich muss das ausdrücklich sagen – sind mir auch Zweifel an der Seriosität des Handelns von CSU und FREIEN WÄHLERN gekommen.

(Florian von Brunn (SPD): Die haben wir schon länger! – Gerd Mannes (AfD): Jetzt erst?)

Ich sehe immer das Gute in den Menschen. Da werden wir kurz vor Ende der Debatte im Wirtschaftsausschuss mit Anträgen konfrontiert, die den Trinkwasserschutz massiv schwächen sollen,

(Walter Nussel (CSU): Stimmt doch nicht!)

die aber angeblich in der Hinsicht überhaupt kein Problem sind.

(Beifall bei der SPD)

Die Oppositionsparteien und alle kommunalen Spitzenverbände sehen das komplett anders. Es wurde dort auch massiv protestiert. Wir als SPD haben eine neuerliche Anhörung beantragt, um diese Themen dann noch einmal genau zu besprechen. Das wurde mit der Begründung abgeschmettert: Braucht’s nicht, das ziehen wir jetzt durch! Ein paar Tage später hat der Ministerpräsident die Brisanz dieses Themas erkannt und nach der Kabinettssitzung verkündet, die CSU und die FREIEN WÄHLER hätten die Anträge zurückgezogen. Die wussten zwar noch nichts davon, aber sie wurden dann halt einfach unter den Tisch fallen gelassen. Das war ein Feuerwehreinsatz, zeugt aber,

(Florian von Brunn (SPD): Söder‘scher U-Turn!)

wie gesagt, nicht von Seriosität.

(Beifall bei der SPD)

Ich frage mich auch, ob dieses Thema dann nicht plötzlich nach der Wahl wieder um die Ecke kommt. Wir werden hier sehr aufmerksam sein.

Die Teilfortschreibung spricht – ich möchte das auch zugestehen – ganz wichtige Themen an: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, Mobilität und die Vision 2035. – Das ist der Vorspann in Prosa. Er spart auch nicht mit schönen Worten zu all den Themen wie gleichwertige Lebensbedingungen, attraktive Lebens- und Arbeitsräume, räumlich ausgewogene Entwicklung usw. usf.

Aber – wie so oft bei der Staatsregierung – hapert‘s dann massiv an der Umsetzung. Die Umsetzung bleibt in vielen Punkten unverbindlich, geht nicht über Appelle hinaus und bietet damit nicht die gewünschte Orientierung.

Lieber Herr Nussel, ich kann es Ihnen nicht ersparen: Wir brauchen grundsätzlich mehr Ziele statt Grundsätze, die eben immer nur eine Abwägungsgrundlage sind. – Tja, denke ich mal drüber nach, aber wenn ich das jetzt nicht will, dann mache

ich es halt nicht. Ich denke, so kann eine Leitplanke für eine Entwicklung nicht aussehen,

(Walter Nussel (CSU): Man sieht aber, was in Berlin dabei herauskommt!)

die das Landesentwicklungsprogramm ja sein soll.

(Beifall bei der SPD)

Mir fehlt auch jegliches Angebot einer Unterstützung der Kommunen bei den vielfältigen Aufgaben, die ihnen ja mit diesem Landesentwicklungsprogramm gegeben werden.

Wie gesagt, die Chance ist leider verpasst, hieraus wirklich ein großes Werk zu machen. Wir können uns deshalb leider nur enthalten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Karl. – Nächster Redner ist Herr Kollege Alexander Muthmann für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Pohl ist jetzt nicht mehr da, sonst – –

(Jürgen Mistol (GRÜNE): Wie im Ausschuss! – Florian von Brunn (SPD): Nach Diktat verreist!)

Nach Diktat verreist. Ich wollte nur daran erinnern, dass wir damals, vor zehn Jahren in der Tat die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms kritisch begleitet und auch auf Schwachstellen hingewiesen haben. Ich kann das heute wieder tun. Er hat heute diese Schwachstellen begeistert für zustimmungsfähig erklärt. Das unterscheidet uns hier und heute.

Ich darf dann auch noch einmal auf die Gesamtsituation hinweisen, in der diese Teilfortschreibung jetzt stattfindet. Die letzte grundlegende Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms stammt aus dem Jahr 2013.

Seither haben wir das Thema Klimawandel, das Thema Krieg und natürlich auch das Thema Energiekrise in einer völlig anderen Brisanz und Schärfe beobachten können. Dennoch lässt es diese Staatsregierung in dieser Überarbeitung bei drei Teilbereichen bewenden: Klima, Umwelt, Mobilität sind die Themen, denen sich diese Teilfortschreibung widmet.

(Staatsminister Hubert Aiwanger: Und Kommunen!)

Ich räume ein, dass das in der Tat drei wesentliche und wichtige Teilbereiche sind. Allerdings führt das natürlich insgesamt nicht – wie an sich notwendig – zu einem Neuansatz insgesamt, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass das Landesentwicklungsprogramm in den letzten Jahren immer unverbindlicher geworden ist. Das gilt beispielhaft für die Gebietskategorien, das gilt aber auch für das Thema der Zentralen Orte, das einer dringenden Reform bedurft hätte.

Auch wenn der Kollege Nussel auf die Gefahr hingewiesen hat, dass die Regelungen des Landesentwicklungsplans immer kleinteiliger würden: Das ist in der Tat etwas, was wir nicht wollen dürfen, sondern wir müssen uns sehr darum kümmern, die wesentlichen Dinge klar zu formulieren und zu beschreiben und Ballast abzuwerfen. Gerade in den Teilbereichen des Landesentwicklungsprogramms, die jetzt nicht angefasst worden sind, wäre da eine ganze Vielzahl von Ansatzpunkten ge

wesen, um wieder für Klarheit und für reduzierte Zielsetzungen und Regelungen zu sorgen.

Ich will nur noch ein paar wenige Beispiele ansprechen. Da ist die dringend notwendige Reform – Kollegin Karl hat es gerade auch angesprochen – des ZentraleOrte-Systems völlig ausgeblieben. Wie wollen wir denn eine Gesamtentwicklung des Landes organisieren und auch vernünftig steuern, wenn wir bei dem ZentraleOrte-System bleiben, wie wir es derzeit haben? – Von den über 2.000 Gemeinden und Orten hat etwa die Hälfte zentralörtliche Bedeutung,

(Annette Karl (SPD): Mehr!)

aber ohne verbindliche Wirkungen in diesem Zusammenhang. Das ist alles nur noch ein Etikett ohne Substanz, ohne Steuerungswirkung. In einem früheren Gutachten des Zukunftsrates ist mal empfohlen worden, Bayern mit wenigen zentralen Orten zu steuern; das war natürlich falsch, weil es etwa sieben zentrale Orte gehen sollte. Aber ein polyzentrisches System, wo man bedeutenden Orten auch Versorgungsaufgaben für die umliegenden Bereiche konkret zuordnet und diese zentralen Orte dann auch staatlicherseits dabei unterstützt, diese Versorgungsaufgaben zu erfüllen, ist ein ganz unverzichtbarer Bestandteil von Landesplanung. Und da – Fehlanzeige.

Kollege Nussel, wir hätten da viel vereinfachen können. Wir hätten da durch Reduzierung der Aussagen auch viel an Steuerungswirkung stärken können. Auch wenn Sie heute die Zustimmung zu dem von der Staatsregierung vorgelegten Entwurf erteilen und Ihr Plazet zu diesem Vorgehen geben: Wir halten es für falsch.

Es gibt auch keine Reform der Gebiete und Regionen mit besonderem Handlungsbedarf. Das ist eine Gießkannenförderung geworden, die stark durch politische Gefälligkeitsentscheidungen bei gleichzeitigem Verzicht auf gestalterische Wirksamkeit geprägt ist. Insbesondere dieser Eiertanz, den wir um die dünn besiedelten ländlichen Räume erlebt haben – das ist eine weitere Kategorie, die weder verbindlich geworden ist, noch klare Rechtsfolgen mit sich bringt –, ist symptomatisch für das, was wir an Bewertung in dieses Landesentwicklungsprogramm hineinstecken.

Die Beharrungsklausel in ein Landesentwicklungsprogramm hineinzuschreiben, ist in diesem Zusammenhang und Kontext geradezu absurd. Wir beharren auf den und belassen die Regelungen, auch wenn sie sich als falsch herausstellen sollten, jedenfalls so, wie sie sind, um uns nicht mit Kommunen auseinandersetzen zu müssen.

Mit Blick auf die Uhr kann ich jetzt nicht mehr ausführen, dass auch das Thema der Flächeninanspruchnahme enttäuschend ist. Aber wir wollen das Anbindegebot auch als Bestandteil dessen, was wirtschaftliche Entwicklung in den ländlichen Räumen angeht, erhalten. In der Ansiedelungsdebatte um BMW –

Kollege Muthmann, bitte kommen Sie zum Ende!

– in Straßkirchen und Irlbach hat die Staatsregierung sofort erklärt: Wir wollen das und wir brauchen das. Das hat mit den Regeln zum Anbindegebot allerdings nichts zu tun. Insofern ignorieren Sie auch Ihre eigenen Positionen. – Wir werden den Antrag hier und heute ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Kollege Muthmann. – Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Ludwig Hartmann.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! – Herr Nussel, ich musste schon etwas schmunzeln, als Sie gesagt haben, Ihre drei Anträge zum Trinkwasserschutz seien missverstanden worden.

(Heiterkeit der Abgeordneten Annette Karl (SPD))

Ich habe gedacht, der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag und der Verband kommunaler Unternehmen, also diejenigen, die täglich dafür sorgen, dass aus der Leitung sauberes, gutes Wasser kommt, haben deutlich Kritik geäußert. Das kann nicht falsch verstanden worden sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Um das noch einmal kurz aufzurufen: In einem Antrag ging es darum, den dauerhaften Schutz von Trinkwasserschutzgebieten in dem Bereich aufzuweichen, von dem wir wissen, dass wir in Bayern eigentlich zu wenig Trinkwasserschutzgebiete haben. Wir brauchen deutlich mehr, um zu erhalten, dass man jeden Morgen in ganz Bayern den Wasserhahn aufdrehen und das Glas Wasser bedenkenlos trinken kann.

(Walter Nussel (CSU): Wo können Sie denn in Bayern kein Wasser bedenkenlos trinken?)

Das wollen wir erhalten.

Ein weiterer Punkt war, dass der Grundwasserkörper nicht mehr bevorzugt, sondern insbesondere für die Trinkwassernutzung herangezogen werden soll. Das ist in diesem Bereich auch eine deutliche Aufweichung gewesen. Sie haben einen weiteren Bereich genannt, bei dem es im Antrag sogar hieß, dass wir den Schutz des Tiefengrundwassers mit Augenmaß – – Wenn wir von Tiefengrundwasser reden, also von der Schatzkammer für unsere Kinder und Enkelkinder, dann geht es darum, den Schutz so gut wie irgend möglich zu gestalten. Sie haben versucht, das aufzuweichen.

Dazu, dass die Anträge im Rahmen einer Nachtragstagesordnung kurz vorher eingespeist worden sind, muss ich sagen, dass ich mir die Frage gestellt habe, wie solche Anträge bei Ihnen in der Fraktion eigentlich entstehen. Sie wurden zurückgenommen, was zeigt, dass jemand gemerkt hat, dass Sie dort einen Fehler gemacht haben.