Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Becher, wir setzen um, was wir versprechen. Wir als CSU haben schon in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass Bayern das Familienland Nummer 1 in Deutschland ist. Unsere Familien – das kann ich sagen, denn auch ich bin viel unterwegs – werden in Bayern auf vielfältigste Weise unterstützt. Damit meine ich auch das Kinderbetreuungsangebot. Wir haben im Freistaat Bayern ein Netz an Angeboten und Anlaufstellen aufgebaut, die den Familien unter die Arme greifen. Ich denke zum Beispiel an die Familienberatungsstellen oder an das KoKi-Kindernetzwerk.
Insgesamt stellt dieses Haus für die Familien in 2019 und 2020 7,2 Milliarden Euro bereit. Das ist ein klares Signal für unsere Familien in Bayern.
Zu einer guten Familienpolitik gehört auch eine finanzielle Entlastung der Familien. Ich möchte betonen: Mit dem bayerischen Familiengeld haben wir, weil wir gleichwertige Lebensbedingungen wollen, in Bayern seit letztem September – gegen Widerstand – für Familien Möglichkeiten geschaffen, die ihr Kind zu Hause erziehen wollen, aber auch für Familien, die ihr Kind in eine Krippe oder in eine entsprechende Einrichtung geben wollen. Diese einmalige Leistung steht für Wahlfreiheit und die Unterstützung der Familien in Bayern.
Das Familiengeld bedeutet bei voller Bezugsdauer, dass der Freistaat die Familie pro Kind mit bis zu 6.000 bzw. 7.200 Euro unterstützt. Mit der Ausweitung des Beitragszuschusses in Höhe von 100 Euro für alle Kindergartenjahre haben wir in diesem Jahr eine weitere Entlastung auf den Weg gebracht. 2020 wollen wir einen weiteren Baustein umsetzen, nämlich das Krippengeld, um Eltern bei den Betreuungskosten mit dem Krippengeld bereits im Krippenalter ihres Kindes zu unterstützen.
Ich höre auch hier im Hause immer wieder die Klage, dass sich gerade in den Ballungszentren Familien mit kleineren Einkommen das Leben nicht mehr leisten könnten. Wir klagen nicht nur – wir wollen handeln. Wir bringen die Entlastungen für Familien effektiv auf den Weg. Ich finde es daher absolut gerechtfertigt, dass wir in Bayern für die Entlastung der Familien einen Teil der Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz einsetzen wollen, damit unsere Familien direkt profitieren.
Lassen sie mich eines präzisieren: In Bayern kommen die Familienleistungen vor allem bei den Familien an, die mit einem geringeren Einkommen zurechtkommen müssen. Den Beitragszuschuss haben wir trotz anfänglichen Widerstands eingeführt. Das Krippengeld, das wir jetzt gestalten, ist so gestaffelt, dass neben der Einkommensgrenze zusätzlich vor allem Familien mit mehr Kindern in dessen Genuss kommen.
Lieber Herr Becher – wo sitzt er denn heute? – Da hinten, so weit weg –, genau so wollen wir weiter in die Qualität der Kinderbetreuungsangebote in Bayern investieren. Das ist kein Widerspruch. Als Bundesfamilienministerin Dr. Giffey hier war, hat sie gesagt: Wir wollen beides. Wir wollen einerseits die Familien entlasten, andererseits in die Qualität der Kitas investieren. Wir wollen das eine nicht gegen das andere ausspielen. Das möchte ich hier betonen.
Das war für mich ein bedeutender Satz; denn wir investieren in die Qualität. Wir investieren in die Anhebung des Anstellungsschlüssels. Wir investieren im Bereich der Kindergärten. Wir haben zum Beispiel den Basiswert erhöht. Wir haben die Stellung der pädagogischen Qualitätsbegleiter nochmals ausgebaut. Wir investieren aber auch in die Ausbildung.
Das Fünf-Punkte-Programm zur Fachkraftoffensive ist ein weiterer Schwerpunkt. Auch mit dem Bündnis für frühkindliche Bildung wollen wir natürlich für die Zukunft Handlungsansätze auf den Weg bringen. Insgesamt investieren wir in die Familien und in die Qualität der Kindergärten. Wir tun in Bayern also beides: Wir entlasten die Familien direkt und stärken die Qualität der Kinderbetreuung weiterhin. Dieser ausgewogene Ansatz macht Bayern zum Familienland Nummer 1. Diesen Ansatz wollen wir ausbauen. Dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung.
Herr Präsident, Frau Staatsministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Becher, kennen Sie die Geschichte vom Elefanten und vom Regenwurm? – Möglicherweise nicht. Ein Schüler, der im Colloquium Biologie über den Elefanten geprüft wurde, konnte zum Elefanten nichts sagen und hat ständig über den Regenwurm geredet. So habe ich auch Ihre Rede empfunden; denn über das eigentliche Thema, über das Krippengeld, haben Sie wenig gesagt.
Aber ich kann es nachvollziehen, weil Sie, wenn Sie über diese Sozialleistungen etwas hätten sagen wollen oder müssen, die Staatsregierung und die Regierungsfraktionen hätten loben müssen. Doch das geht Ihnen nur schwer über die Lippen. Deswegen sind Sie ausgewichen und haben über die Betreuungsqualität, über die Akquise von Kinderbetreuerinnen und entsprechender Kräfte geredet. Deshalb haben Sie darüber geredet, dass wir das Geld für die Kostenfreiheit bei der Kinder
betreuung allen Eltern auszahlen, und zwar nicht einkommensabhängig. Sie haben am Thema gänzlich vorbeigeredet.
Ich möchte Ihnen sagen: Das, was wir heute auf den Weg bringen, ist nur konsequent, und zwar konsequent im Hinblick auf das, was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den GRÜNEN, in der letzten Legislaturperiode ständig angeprangert haben. Sie haben das Familiengeld – damals hieß es noch Betreuungsgeld – ständig als "Herdprämie" gegeißelt. Jetzt, wo Geld für die Kinderbetreuung gegeben wird, finden Sie schon wieder ein Haar in der Suppe.
Okay, Herr Kollege Adelt. Ich nehme das zur Kenntnis und freue mich auf die Zustimmung der Sozialdemokraten, die Sie angekündigt haben. Das ist sicher ein guter und richtiger Schritt in eine vernünftige politische Zukunft.
Zum Krippengeld kann ich nur sagen: Das ist eine sinnvolle und wichtige soziale Leistung. Wir als Koalition zeigen damit, wie wichtig uns die Familien sind. Wir reden nicht nur, wir handeln.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiges Thema, ebenso wie die Förderung der Familien. Herr Kollege Becher hat den fiskalischen Aspekt angesprochen. Ja, das ist eine Investition dafür, dass mehr Menschen nach Bayern kommen und dass Menschen, die in Bayern leben, gern in Bayern leben und das Land nicht verlassen. Damit werden Steuereinnahmen generiert. Diese Investition ist auch ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben dem gesellschaftlichen gibt es aber auch einen fiskalischen Aspekt, nämlich die Generierung von Einkommensteuer dadurch, dass beide Eltern erwerbstätig sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines möchte ich hier betonen: Anders als in Berlin, wo zwischen der Ankündigung und der Umsetzung, wenn die Umsetzung überhaupt klappt, teilweise Jahre liegen, arbeitet diese Koalition nicht nur konfliktfrei und harmonisch, sondern insbesondere auch schnell. Frau Staatsministerin, deshalb ein Lob an Sie und Ihr Haus, dass dieser Gesetzentwurf so schnell und in dieser guten Form vorgelegt wurde. Wir werden am 1. Januar 2020 starten. Die Menschen draußen werden dann bewerten, was wir für die Familien tun. Ich denke, wir können da sehr optimistisch sein. Wir werden draußen die volle Zustimmung finden und werden auch hier in diesem Hause eine sehr deutliche Zustimmung erhalten, wenn auch nicht von allen Fraktionen. Einige Nein-Stimmen können wir aber gut verschmerzen. Herzlichen Dank für die gute Vorlage. Unsere Fraktion wird ihr uneingeschränkt zustimmen.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir als AfD-Fraktion betrachten und bewerten familienpolitische Vorhaben, insbesondere Vorhaben, die den Teilbereich der Kinderbetreuung betreffen, vor allem unter Berücksichtigung von zwei Grundsät
zen. Zum einen ist das der Grundsatz der Wahlfreiheit, zum anderen die verfassungsrechtliche Vorgabe aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 unseres Grundgesetzes.
Zunächst zum Aspekt der Wahlfreiheit: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung nimmt ja, wie die Regierungsfraktion insgesamt, für sich in Anspruch, die Wahlfreiheit zu gewährleisten. Bei genauerer Betrachtung des Gesetzentwurfs muss ich feststellen: Genau das Gegenteil wird erreicht. Ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfs kann das Krippengeld auch bei Überschneidungen des Lebensalters bezogen werden, wenn bereits Familiengeld bezogen wird. Aus meiner Sicht handelt es sich hier um eine Doppelleistung und unter dem Strich um eine finanzielle Besserstellung der Familien, die sich für eine Fremdbetreuung entscheiden, bei gleichzeitiger finanzieller Abwertung der Familien, die ihre Kinder selber betreuen und erziehen möchten.
Wahlfreiheit heißt gerade, dass beide Varianten der Betreuung gleichberechtigt nebeneinander stehen. Das ist für uns von der AfD unverhandelbar.
Zum weiteren Aspekt. In Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes – ich möchte ihn noch einmal zitieren, um ihn in Erinnerung zu rufen. – Dort heißt es: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." In der Begründung des Gesetzentwurfs und im Gesetzestext selbst heißt es: "Das Krippengeld will beitragsbedingte Zugangshürden zur frühkindlichen... Erziehung von Kleinkindern abbauen". Die Erziehung obliegt aber nach dem zitierten Artikel 6 zuvörderst den Eltern. Ich musste mit den Ohren schlackern, als ich das gelesen habe, weil das nicht zur bisherigen Linie der CSU passt.
Nun soll also die Erziehung mit staatlicher Subventionierung zu den Krippen verlagert werden, seien es staatliche Einrichtungen, karitative Einrichtungen oder private Einrichtungen. Wir sehen das verfassungsrechtlich kritisch und werden den Gesetzentwurf weiterhin skeptisch begleiten.
Abschließend noch eine Anmerkung zu der Begründung, dass das Krippengeld erforderlich sei, um den Rechtsanspruch aus § 24 Absatz 2 SGB VIII zu stärken. Wir haben in Deutschland einen Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer Krippe. Allerdings irrt die Staatsregierung aus meiner Sicht, wenn sie sagt, dass dieser Anspruch davon abhängig sein soll, ob eine Subventionierung der Beiträge erfolgt oder nicht. Der Rechtsanspruch wird doch dann mit Leben gefüllt, wenn zum einen eine ausreichende Zahl von Kindertagesstätten und Krippen zur Verfügung steht und zum anderen ausreichend Fachpersonal vorhanden ist. Eine Subventionierung der Beiträge hat mit der Erfüllung dieses Anspruches nichts zu tun.
Aus den genannten Gründen sehen wir diesen Gesetzentwurf äußerst kritisch und werden dementsprechend den weiteren Verlauf der Beratungen kritisch begleiten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Ministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Pohl, wir von der SPD begrüßen es durchaus, dass sich die Staatsregierung zumindest auf den Weg machen möchte, Eltern bei den Krippengebühren zu entlasten. Aber aus unserer Sicht sieht eine
echte Entlastung anders aus. Ihr Gesetzentwurf bringt weder die von den FREIEN WÄHLERN versprochene kostenfreie Kita, noch ist er der große Wurf für die Familien. Der Berg kreißte und gebar eine Maus.
Sie wollen Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen entlasten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreichen Sie nicht einmal dieses Ziel. Im Gegenteil, Ihr großes Wohlwollen für alle Familien, die sich auf Ihre Zusagen verlassen haben, erweist sich als Mogelpackung. Eine Entlastung für alle Familien mit niedrigem oder mittlerem Einkommen kann es bei einer Einkommensgrenze von 60.000 Euro nicht geben.
Viele werden leer ausgehen, weil sie als Paar mit zwei berufstätigen Elternteilen die Grenze schnell erreichen und sprengen. Nehmen wir als Beispiel einen Krankenpfleger und eine Teilzeiterzieherin. Schwupp, keine Zuschüsse. Sie liegen ganz schnell drüber. Beide sind keine Großverdiener. Dass es überhaupt eine Einkommensprüfung beim Zuschuss für den Krippenbesuch gibt, verwundert uns ebenfalls; denn gleichzeitig wird der Zuschuss für den Kindergartenbesuch an alle Eltern, unabhängig vom Gehalt, ausbezahlt. Warum machen Sie einen Unterschied zwischen Krippeneltern und Kindergarteneltern?
Für uns von der SPD ist klar: Bildungsangebote in Kitas und ebenso in der Tagespflege müssen für die Eltern genauso kostenfrei sein wie der Besuch einer Grundschule oder weiterführender Bildungsangebote.
Wieso wurden die Studiengebühren abgeschafft, wenn gleichzeitig beim kostenfreien Zugang für die frühkindliche Bildung so geknausert wird? Wieso misst die Bayerische Staatsregierung mit so unterschiedlichem Maß? – Wir sind davon überzeugt, dass man Kindern gerade in den ersten Lebensjahren höchste Qualität, gemessen an wissenschaftlichen Erkenntnissen, angedeihen lassen muss. Dieses Thema fällt bei der Staatsregierung schon wieder unter den Tisch. Das ist die zweite Änderung des BayKiBiG in diesem Jahr. Doch leider hat die Qualitätsentwicklung der Kitas davon wieder nichts abbekommen, und die Rahmenbedingungen für das Kita-Personal wurden wieder nicht verbessert. Eltern und ihre Kinder brauchen beides: echt gute Qualität und einen Kita-Zugang ohne Zugangshürden für alle Kinder.