Protokoll der Sitzung vom 05.12.2019

Danke, Herr Kraus. – Es liegen keine Zwischenbemerkungen vor, auch keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Anträge werden hierzu getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 18/5176, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD und der FDP sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN, Drucksache 18/5231, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen! – Das sind die GRÜNEN, die SPD und die FDP. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache 18/5232, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD und der FDP. Stimmenthaltungen? – Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 18/5177 bis 18/5181 werden im Anschluss an die heutige Sitzung in den jeweils zuständigen federführenden Ausschuss verwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 18/3921) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Dr. Hubert Faltermeier u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER),

Robert Brannekämper, Bernhard Seidenath, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. (CSU) hier: Ergänzende Vorschriften zum zentralen Vergabeverfahren (Drs. 18/4488)

Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 32 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist der Kollege Dr. Stephan Oetzinger für die CSU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Heute steht das neue Hochschulzulassungsgesetz zur Endabstimmung an. Ausgangspunkt der Befassung des Hohen Hauses mit diesem Gesetz ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2017, das insbesondere an den Wartelisten Anstoß nahm. Das Gericht hat festgestellt, dass Warten allein kein Qualitätsmerkmal für die Hochschulzugangsberechtigung ist. Der neue Staatsvertrag, der vom Landtag im Juli angenommen wurde, trägt den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. Mit der Reform des Hochschulzulassungsgesetzes wird der Staatsvertrag nun in Landesrecht umgesetzt.

Wesentliche Neuerung des Gesetzes ist die Steigerung der Abiturbestenquote von 20 auf nunmehr 30 %. Die Abiturnote stellt nach wie vor den besten Einzelprädikator für den Studienerfolg dar. Des Weiteren bleibt es dabei, dass die Hochschulen im eigenen Auswahlverfahren über die Vergabe von 60 % der Studienplätze entscheiden, wobei wir als Gesetzgeber die Auswahlkriterien abschließend regeln. Auch das ist eine Vorgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Meine Damen und Herren, gleichzeitig bietet der Staatsvertrag erfreulicherweise für uns als Landesgesetzgeber die Möglichkeit, eigene Akzente zu setzen. Das ist ein klares Zeichen des Föderalismus. Wir tun dies auch durch die Ausgestaltung einer besonderen Eignungsquote. Wir haben diesen Freiraum gemeinsam mit unseren Partnern, den FREIEN WÄHLERN, genutzt. In diesem Zusammenhang ein herzliches Dankeschön Herrn Kollegen Seidenath, Frau Kollegin Enders und Herrn Kollegen Prof. Dr. Bauer.

Uns war es einerseits wichtig, den sogenannten Altwartenden, also all denen, die schon lange auf einer Warteliste stehen, noch eine Möglichkeit zu geben, den Zugang zum Medizinstudium zu bekommen. Andererseits war es uns wichtig, dass künftig berufliche Vorerfahrungen eine besondere Rolle spielen. Daher sieht das neue Hochschulzulassungsgesetz eine Übergangsregelung für Altwartende bis zum Wintersemester 2022/2023 vor. Nach dieser Übergangszeit sollen dann 40 % der über die Landesquote zu vergebenden Studienplätze an Personen mit einschlägiger Berufsausbildung als Rettungssanitäter, Krankenschwester oder Pfleger vergeben werden.

Meine Damen und Herren, wir haben dieser Materie eine eigene, eine bayerische Handschrift gegeben. Damit ist uns insgesamt ein guter Mix gelungen. Einerseits berücksichtigen wir die Abiturbesten, andererseits bekommen zahlreiche Praktiker durch die neue Landesquote eine Chance auf ihr Wunschstudium, Praktiker, die schon als Krankenschwestern oder Sanitäter ihre Fähigkeiten unter Beweis gestellt haben. Die Reform des Hochschulzulassungsgesetzes ist also insgesamt eine runde Sache. Ich darf Sie daher guten Gewissens um Ihre Zustimmung bitten.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Verena Osgyan für das BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bei vielen Themen, die wir in diesem Hause diskutieren, haben wir nicht genug Zeit, um in die Tiefe zu gehen. Bei manchen Themen haben wir gar keine Zeit, um sie zu diskutieren. Ich nenne zum Beispiel das Thema Deutsches Museum, bei dem ein Kostenaufwuchs in Höhe von 300 Millionen Euro im Raum steht. Dieser Kostenaufwuchs steht schon im Haushaltsentwurf; wir haben aber immer noch keine genaue Planung. Ich finde das sehr unglücklich, da wir dies in einem Dringlichkeitsantrag moniert hatten, der nun erst Ende Januar 2020 aufgerufen wird. Meine Damen und Herren, so geht es eigentlich nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nichtsdestoweniger gibt es auch Themen, zu denen sehr viel gesagt wurde, und zwar von jedem und jeder. Dazu gehört auch das Hochschulzulassungsgesetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Ihnen versichern: Wir GRÜNEN werden diesem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag weiterhin zustimmen. Gleichwohl kann ich anmerken, dass dies ein Kompromiss war, der nicht in jeder Beziehung in unsere Richtung ging. So wurde die Abiturbestenquote angehoben. Wäre es nach dem Willen der damaligen Staatsministerin gegangen, wäre diese Quote sogar noch weiter angehoben worden. Das ist eigentlich nicht im Sinne des Bayerischen Landtags. Wir hatten dazu einen gegenläufigen Beschluss gefasst.

Dennoch ist der Kompromiss gut. Schließlich geht es darum, auch andere praxisbezogene Qualifikationen einzubeziehen. Das haben nicht nur die Staatsregierung, sondern auch die grün-regierten Landesregierungen in den Staatsvertrag eingebracht. Wir halten es für richtig und wichtig, dass zum Beispiel die Qualifikation der Pflegekräfte für die Aufnahme ins Medizinstudium gewichtet werden kann. Die Durchlässigkeit zwischen den Professionen ist sehr wichtig, um eine allumfassende gute Ausbildung und später eine gute medizinische Versorgung sicherzustellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir glauben, dass wir hier noch mehr nach vorne gehen müssen; denn das Medizinstudium bedarf insgesamt einer Reform. Hier gibt es viele Bausteine, die wir beitragen möchten. Trotzdem bin ich etwas frustriert, wenn ich bedenke, was rund ums Medizinstudium, das einer großen Reform bedarf, hier im Bayerischen Landtag noch alles diskutiert wird. Wir hatten gestern im Wissenschaftsausschuss einen Antrag der Regierungsfraktionen, mit dem sie sich selber auf die Schulter klopfen und fordern, wir sollten die Landarztquote begrüßen. Parallel dazu ist jedoch über diese Quote abgestimmt worden. Ich weiß nicht, was wir da noch begrüßen sollen. Wir können entweder zustimmen oder nicht zustimmen. Meine Damen und Herren, für uns GRÜNE ist dies nicht zustimmungswürdig.

Stattdessen geht es doch darum, gute Bedingungen im Studium zu schaffen. Wir müssen vor allem mehr Studienplätze schaffen. Auch bei diesem Thema haben Sie sich kräftig auf die Schulter geklopft. Aber diese Maßnahmen wurden schon in der letzten Legislaturperiode beschlossen. In der neuen Legislaturperiode ist bislang kein einziger neuer Studienplatz geschaffen worden. Wir sollten hier wesentlich mutiger vorangehen. Nur so können wir junge Menschen dazu bringen, den Arztberuf gern zu ergreifen. Die jungen Menschen müssen aber sicher sein, dass sie auch danach gute Bedingungen vorfinden.

Die Landarztquote sieht eine Strafzahlung in Höhe von einer Viertelmillion Euro vor, wenn ein junger Mensch irgendwann seine Lebensplanung ändert und sich anders entscheidet. Meine Damen und Herren, das kann es nicht sein. In der christlichen Seefahrt nennt man eine solche Methode "Shanghaien". Ich finde, wenn junge Leute als Landärztinnen oder Landärzte gerne anheuern sollen, sollten sie gute Bedingungen vorfinden und dies freiwillig tun. Wir könnten zum Beispiel viel

dafür tun, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei niedergelassenen Ärzten verbessert wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Unser Anliegen ist es, die Gesamtrichtung der Medizinausbildung neu zu justieren, sie zu verbessern, sie attraktiver zu machen und so die Versorgung im ganzen Land nach vorne zu bringen. Hier sollten wir ansetzen. Die Hochschulzulassung ist dafür zugegebenermaßen ein sehr kleiner Baustein. Wir sollten deshalb im neuen Jahr vorangehen und uns überlegen, was es eigentlich braucht. Ich werbe noch einmal dafür, dass wir mehr Input aus der Praxis bekommen. Wir müssen die Fachschaften und die Studierenden hören, um zu erfahren, was sie abschreckt, den Arztberuf zu ergreifen. Ich möchte zu diesem Thema gerne eine Anhörung durchführen. Dafür bitte ich schon jetzt um Ihre Unterstützung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Abgeordnete, es liegt eine Zwischenbemerkung des Abgeordneten Prof. Dr. Bausback vor. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin, ich weiß nicht, ob Sie sich schon einmal mit dem Begriff "Shanghaien" befasst haben. Dabei geht es um das gewaltsame Rekrutieren von Seeleuten für die Kriegs- und Handelsschifffahrt. Ich möchte gerne von Ihnen wissen, wo Sie hier die Parallele zur Gewinnung von Landärzten sehen. Bei den Methoden der Landarztgewinnung ist mir weder der Einsatz von Gewalt noch von Alkohol erinnerlich.

(Beifall bei der CSU)

Die Grundmethode, jemanden unter Druck zu setzen, damit er bei der Stange bleibt, ist schon eine ähnliche.

(Dr. Stephan Oetzinger (CSU): Freiwillige Wahl!)

Ich glaube, in diesem Sinne ist schon Vergleichbarkeit gegeben. Das wissen Sie auch. Sehen Sie es mir nach, dass ich manchmal etwas starke Bilder benutzen muss; schließlich ist die Landarztquote auch ein starkes Stück.

(Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Verkehrte Bilder! – Zuruf der Abgeordneten Petra Guttenberger (CSU))

Ich möchte nicht wissen, wie viele Klagen da noch kommen. – Gut, mit diesen Klagen müssen Sie sich dann auseinandersetzen. Ich kann nur dazu ermutigen, die Besten und die Motiviertesten zu suchen. Pressen wir sie aber nicht durch solche Methoden in ein Studium, das sie vielleicht gerne anfangen, aus irgendeinem Grunde aber vielleicht nicht fortführen möchten. Das widerspricht der Wahlfreiheit, der Wahlfreiheit von Ausbildung und Studium, die das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Ich bin sehr gespannt darauf, ob die Landarztquote dieser Wahlfreiheit gerecht werden wird.

(Unruhe)

Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete. – Ich darf das Plenum bitten, die Unterhaltungen etwas leiser zu führen und eine etwas geringere Lautstärke an den Tag zu legen.

Der nächste Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Abgeordnete Dr. Hubert Faltermeier. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass Gesetzentwurf und Änderungsantrag breite Zustimmung finden, auch wenn Frau Osgyan die Zustimmung nicht leichtfällt. Wir reden über die Hochschulzulassung, nicht über die Finanzierung des Deutschen Museums, nicht über die Finanzierung des Hauses der Kunst, nicht über die Landarztquote, sondern wir reden über die Hochschulzulassung.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Ich glaube, mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung ist ein großer Wurf gelungen. Die Materie ist sicherlich kompliziert und bedarf – so das Verfassungsgericht – der ausdrücklichen Regelung; hierfür müssen die Kriterien und auch die Quoten festgelegt werden.

Ich glaube, mit diesem Änderungsantrag ist es einerseits gelungen, die Abiturbestenquote zu erhöhen, andererseits auch die beruflichen Erfahrungen besser als bisher zu berücksichtigen; die Wartezeitquote ist kein geeignetes Kriterium mehr. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, und dieser Entwurf ist wirklich zustimmungswürdig.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. – Der nächste Redner ist Dr. Ralph Müller für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD – Zuruf: Ja, um Gottes willen!)

Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

(Beitrag nicht autorisiert) Geschätzte Besucher, sehr verehrte Damen und Herren! Wir beraten heute die Änderung des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften. Wir besprechen also einen Gesetzentwurf, der wieder einmal die Symptome einer Krise behandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuordnung der Studienplatzvergabe vorgeschrieben. Ein Kriterienerfindungsrecht der Hochschulen, um die künftigen Studenten auszuwählen, hat das Bundesverfassungsgericht klar für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Der Gesetzgeber muss also die Kriterien für die Bewerberauswahl selbst festlegen. Er kann das nicht wegdelegieren. Im vorliegenden Gesetzentwurf passiert das aber teilweise erneut.

Wenn die Hochschulen eine größere Flexibilität bei der Bildung von Vorabquoten erhalten sollen, wird der Ungleichbehandlung wiederum in gewisser Weise Vorschub geleistet. Es ist davon auszugehen, dass auch diese Regelungen durch Klagen angefochten werden. Das eigentliche Ziel der Neuregelung bestand doch in mehr Gerechtigkeit. Warum wird jetzt wieder alles aufgeweicht?