Wenn die Hochschulen eine größere Flexibilität bei der Bildung von Vorabquoten erhalten sollen, wird der Ungleichbehandlung wiederum in gewisser Weise Vorschub geleistet. Es ist davon auszugehen, dass auch diese Regelungen durch Klagen angefochten werden. Das eigentliche Ziel der Neuregelung bestand doch in mehr Gerechtigkeit. Warum wird jetzt wieder alles aufgeweicht?
Es gibt aber auch durchaus sinnvolle Neuerungen. Es ist eine gute Sache, dass bei Ranggleichheit im Quotenverfahren die Abiturnote entscheiden soll; das entspricht grundsätzlich dem von der AfD immer geforderten Leistungsprinzip. Dass bisher ein Los entscheiden konnte, wer künftig Arzt werden wird, war wohl eine Schnapsidee. Offenbar sind Sie diesbezüglich etwas nüchterner geworden.
Mit dem neuen Gesetz wird hoffentlich die eine oder andere Ungerechtigkeit beseitigt werden. Das Grundproblem fehlender Studienplätze für Mediziner wird dadurch aber nicht gelöst. Wenn wir keine Mangelverwaltung hätten, bräuchte es dieses Gesetz auch nicht.
Die Entwicklung hin zu einer immer älteren Bevölkerung ist schon seit Jahrzehnten bekannt, demografisch eigentlich schon seit dem Pillenknick vor fünfzig Jahren. Auch die Tatsache, dass eine große Anzahl von Ärzten in den nächsten Jahren in den Ruhestand wechseln wird, hätte eine wirklich weitsichtige Politik schon vor Jahrzehnten erkennen müssen, und es hätte gehandelt werden müssen. Noch vor zwanzig Jahren wurde aber lächerlicherweise – obwohl das Ganze durchaus nicht zum Lachen ist – vor einer Ärzteschwemme gewarnt. Den Abiturienten wurde davon abgeraten, sich auf das langwierige und herausfordernde Medizinstudium einzulassen. Dafür haben wir heute einen so ausgeprägten Unsinn wie die Genderwissenschaften.
Jetzt, da der Ärztemangel vor allem auf dem Land gefährlich spürbar wird, mühen wir uns mit einem Gesetz zur gerechten Vergabe der angeblich viel zu wenigen Studienplätze ab. Sowohl dieses Gesetz als auch die mit ihm zusammenhängende Landarztquotenregelung, die ohnehin eine planwirtschaftliche Fehlsteuerung ist, werden hohe Summen kosten. Trotzdem wird dadurch kein einziger Mediziner zusätzlich ausgebildet.
ist überdies lebensfremd und schreckt junge Medizinstudenten geradezu ab, auf dem Land als Allgemeinarzt tätig zu werden. Jeder fragwürdige Euro, der für das Vergabeverfahren ausgegeben wird,
(Dr. Fabian Mehring (FREIE WÄHLER): Will er wieder Zahnarzt werden? – Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und der SPD)
Ihre jahrzehntelange Tatenlosigkeit zwingt uns im Interesse des höheren Wohls des bayerischen Volkes dazu.
Danke schön, Herr Abgeordneter. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Volkmar Halbleib für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Frage des Kollegen Dr. Mehring war, ob man dem Zahnärztemangel durch persönliche Maßnahmen abhelfen kann. Das ist aber nur eine Anregung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf vorwegnehmen, dass wir als SPDFraktion diesem neuen Hochschulzulassungsgesetz zustimmen werden. Ich darf die Gelegenheit nutzen, ein paar Anmerkungen über die Frage der Hochschulzulassung hinaus zu machen.
Ich glaube, wir müssen uns schon darüber im Klaren sein, dass die aktuell entscheidende Problematik einerseits im Ärztemangel, andererseits in der fehlenden Zahl an Studienplätzen für Ärzte besteht. Das ist die zentrale Herausforderung, die durch die Änderung des Hochschulzulassungsrechts, die das Bundesverfassungsgericht erzwungen hat, nicht angepackt wird. Wir brauchen Maßnahmen zur Bekämpfung des Ärztemangels und zur Schaffung von Studienplätzen.
Da ist einiges passiert, wir sind vorangekommen. Wir alle wissen aber auch, dass das, was auf den Weg gebracht worden ist, bei Weitem noch nicht das sein kann, was gebraucht wird. In den parlamentarischen Beratungen ist beispielsweise schon Niederbayern genannt worden. Ich habe der Resonanz der heutigen Debatte entnommen, dass dieses Thema durchaus positiv aufgegriffen wird. Ich glaube aber, dass wir insgesamt noch weiterkommen müssen.
Wir brauchen auch eine Debatte über die Art des Medizinstudiums. Es gibt den "Masterplan Medizinstudium 2020". Ich glaube, wir brauchen eine Auseinandersetzung darüber, wie medizinische und ärztliche Ausbildung ausschauen müssen und welche Kernkompetenzen hier in Zukunft gefordert sind. Man muss sich darüber im Klaren sein, solange wir diese Frage nicht gelöst haben, bleiben die Fragen des Hochschulzulassungsrechts Fragen der Mangelverwaltung. Die eigentliche Lösung muss durch Maßnahmen außerhalb der Hochschulzulassung erreicht werden.
Wir sehen mehr Flexibilität bei den Vorabquoten aber durchaus als positiv an. Eine stärkere Gewichtung der Berufsausbildung mit 30 %, später mit 40 % war für uns als SPD immer ein Anliegen. Ich glaube, auch die verlängerte Übergangsphase für die Bewerber auf den Wartelisten ist im Rahmen der Orientierung durch das Bundesverfassungsgericht, die man akzeptieren muss, ein Gebot der Gerechtigkeit.
Wir sehen allerdings bei der Abiturbestenquote von 30 % eine gewisse Widersprüchlichkeit. Auf der einen Seite haben wir heute schon bei der Debatte zur Landarztquote gehört, wie wichtig es ist, von dieser Abiturbestenquote wegzukommen und andere Kriterien nach vorne zu stellen. Auf der anderen Seite hat man aber ganz stolz verkündet, dass man auf Bundesebene beim Staatsvertrag erreicht hat, die Abiturbestenquote auf 30 % hochzubringen.
Also, das passt in der Argumentation nicht ganz zusammen, aber die CSU kann es immer in einem bringen. Hier ergeht der Appell, einmal generell darüber nachzudenken, was die eigentlichen Kriterien sind, die den Erfolg im Studium, aber auch den Erfolg als Arzt oder Ärztin gewährleisten. Der Gesetzentwurf enthält bestimmte positive Dinge, aber er wirft auch Fragen auf. Nach wie vor bin ich mir nicht sicher, ob wir als Abgeordnete draußen Antwort auf die Frage geben können, nach welchen Kriterien der Medizinstudienplatz vergeben wird. Ich hoffe, dass wir bei den Quoten, den Teilquoten, bei den Anforderungsprofilen und den Kriterien nicht durcheinanderkommen. Die Studienplatzvorgabe bleibt leider ein bürokratisches Verfahren. Unsere Hauptaufgabe muss aber darin liegen, mehr junge Menschen in die Ärzteausbildung zu bringen und mehr Ärzte für die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu haben. Ich glaube, das ist der Appell, der von dem Hochschulzulassungsgesetz ausgehen muss, dem wir – ich habe es schon gesagt – zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. – Nächster Redner ist Herr Vizepräsident Dr. Wolfgang Heubisch für die FDP-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes stelle ich fest: Wir sind uns alle darüber im Klaren, dass dieses Gesetz keinen zusätzlichen Studienplatz in Medizin bringt. Es bleibt bei der genau gleichen Zahl wie vorher. Wir reden aber alle davon, dass wir mehr Studienplätze haben wollen. Ich gebe auch gerne zu, dass jetzt in Augsburg ein Aufschlag gemacht wurde. Das ist die richtige Richtung, reicht aber überhaupt nicht aus.
Das ist ein Riesenproblem, und dem müssen wir uns mit besonderer Verve widmen. Wir, die Freien Demokraten, haben gesagt: Nein, wir wollen die individuelle, die persönliche Leistung eines jungen Menschen, der Medizin studieren will, besonders belobigen und betonen. – Das heißt für uns, wir wollen eine Abiturbestenquote von nur 10 %. Alles andere soll nach der persönlichen Einstellung, nach der persönlichen Leistung der angehenden Mediziner zum Tragen kommen. Ich verstehe nicht, warum man diesen Weg nicht mitgegangen ist, gerade auch hier drüben.
Warum hat man dieses persönliche Auswahlkriterium nicht besonders betont und mehr praxisbezogene Kriterien eingeführt? – Das macht es uns nun extrem schwer.
Und was die Landarztquote anbelangt: Ja, das ist ein Versuch. Wir hoffen, dass sie kommt. Ich sage aber schon heute zu Frau Staatsministerin Huml: Setzen Sie sich für ein neues medizinisches Klinikum und für eine neue medizinische Fakultät in Passau ein! Dann haben Sie die Leute vor Ort, die auch dort bleiben. Das ist bekannt. Damit bekommen Sie die Leute für die Landarzttätigkeit. Nur so wird es gelingen, indem Sie das Geld vor Ort investieren. Ich bin froh, dass der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung gesagt hat, er will zumindest von einer Arbeitsgruppe prüfen lassen, ob man diesen Weg gehen kann.
Verehrte Damen und Herren, wir waren auch der Auffassung, dass man in Bezug auf die Hochschulautonomie wesentlich mehr hätte machen können. Vielleicht besteht noch eine Chance in der Novellierung des Hochschulgesetzes. Vielleicht kann man dabei ein bisschen mehr Freiheit für die Universitäten insgesamt generieren. Das wäre der richtige Weg. Das wäre der Weg, mit dem mehr Qualität und mehr Freude am zukünftigen Beruf erreicht werden könnten.
Verehrte Damen und Herren, das einzig wirklich positive an diesem Entwurf ist die Tatsache, dass Sie im Nachgang die Wartezeit ausgeweitet haben. Das ist gut so, damit die jungen Leute, die seit Jahren warten, denen es so schien, als würde ihnen jetzt sozusagen die Nabelschnur abgeschnitten, vielleicht doch noch zum Medizinstudium kommen. Das ist positiv. Insgesamt können wir dem Gesetzentwurf aber nicht zustimmen. Nach großen Diskussionen in meiner Fraktion werden wir uns der Stimme enthalten.
Herzlichen Dank, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 18/3921 und der Änderungsantrag auf der Drucksache 18/4488 sowie die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf der Drucksache 18/5041 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe einer weiteren Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes. Die Gewichtungsquote wird dabei für eine Übergangszeit auf 40 % erhöht. Der endberatende Ausschuss stimmt dieser Ergänzung ebenfalls zu. Weiter schlägt er vor, im neuen § 6 beim Inkrafttreten die Angabe "1. Dezember 2019" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 18/5041.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist die FDP-Fraktion. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch gibt es hierzu keinen. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU und die AfD-Fraktion sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Wiederum bei Stimmenthaltung der FDP. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulzulassungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der Fraktion FREIE WÄHLER und der CSU-Fraktion auf der Drucksache 18/4488 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Antrag der Abgeordneten Richard Graupner, Katrin Ebner-Steiner, Prof. Dr. Ingo Hahn u. a. und Fraktion (AfD) Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen in polizeilichen Pressemeldungen (Drs. 18/3889)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Stefan Löw.
Geschätztes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich ein offenes Geheimnis, die statistisch überproportionale Häufung von Tätern aus dem Personenkreis der Zuwanderer bei bestimmten Deliktarten insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität. Dies ist keine Erfindung böswilliger Rechtspopulisten, sondern das geht ganz klar aus der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik hervor. Unter anderem hat Innenminister Joachim Herrmann dies in einem Interview gegenüber der "Passauer Neuen Presse" bestätigt. Trotz dieser unbestreitbaren Tatsache sehen sich große Teile der Medienlandschaft, aber auch der