Geschätztes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich ein offenes Geheimnis, die statistisch überproportionale Häufung von Tätern aus dem Personenkreis der Zuwanderer bei bestimmten Deliktarten insbesondere im Bereich der Gewaltkriminalität. Dies ist keine Erfindung böswilliger Rechtspopulisten, sondern das geht ganz klar aus der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik hervor. Unter anderem hat Innenminister Joachim Herrmann dies in einem Interview gegenüber der "Passauer Neuen Presse" bestätigt. Trotz dieser unbestreitbaren Tatsache sehen sich große Teile der Medienlandschaft, aber auch der
staatlichen Institutionen wie die Strafverfolgungsbehörden bemüht, in Presseverlautbarungen auf die Nennung der Täternationalität zu verzichten. Dabei gibt es jedoch keine einheitliche Handhabung.
In der Polizeiarbeit wird zum Beispiel auf Bundesebene die Nationalität der Tatverdächtigen stets angegeben, während etliche Länder wie Berlin oder Bayern dies vermeiden. Man fragt sich, woher eigentlich diese selbst auferlegte Verweigerung bei der Benennung des Offensichtlichen kommt. Eines der Hauptmotive ergibt sich aus dem Kodex des Deutschen Presserats, auf den sich die Verfechter dieser Praxis gerne berufen. Es gelte – so ist dort zu lesen –, vermeintliche Diskriminierungen zu verhindern. Darum soll die Zugehörigkeit zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten in der Regel nicht erwähnt werden, weil diese Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte. Interessanterweise sind aber jene, die sich dieser Regelung zugunsten der Interessen von Minderheiten unterwerfen, meistens wenig bis gar nicht zurückhaltend, wenn es um die Benennung deutscher Täterschaft geht.
Erinnern wir uns an die gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung an einer Achtzehnjährigen auf Mallorca im vergangenen Juli. "Vier Deutsche", so hieß es schnell und unisono in der Presse, bis sich herausstellte, dass es Türken mit deutschem Pass waren.
(Toni Schuberl (GRÜNE): Rassistisch! – Zurufe von der AfD – Toni Schuberl (GRÜNE): Das ist rassistisch!)
plante, dass die Polizei neben der Staatsangehörigkeit auch die Herkunft von Straftätern in die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik aufnimmt. Dies sei notwendig, so argumentierte man damals, um das Phänomen der Kriminalität von Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund aufzuhellen.
Ich sage Ihnen: Mit dieser Methode der Realitätsverweigerung tragen Sie ganz gewiss nicht dazu bei, Vorurteile bei den Bürgern abzubauen. Im Gegenteil: Spätestens bei den Standardformulierungen wie "Eine Gruppe junger Männer", "Verwirrter Einzeltäter" oder dem inzwischen klassischen journalistischen Dreischritt "Mann – Messer – Mord" ist der aufmerksame Bürger inzwischen im Bilde, um welche Klientel es sich höchstwahrscheinlich handelt. Manche Politiker der Altparteien wie etwa der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul haben dies erkannt. "Wir dürfen die Probleme nicht länger totschweigen", sagte Reul der "WELT". Damit ist zumindest schon einmal zugegeben, dass es bisher eine Praxis des Totschweigens gab. Allerdings legt er dann gleich die wahre Intention seines Vorstoßes offen: Er plädierte deshalb dafür, Transparenz zu schaffen, um den Rechtspopulisten den Wind aus den Segeln zu nehmen. Im Gegensatz zu Herrn Reul geht es uns in dem Antrag nicht um parteitaktische Manöver,
Die Menschen in unserem Land habe ein Recht auf umfassende und wahrheitsgemäße Information, vor allem in Bereichen, die ihre Sicherheit unmittelbar berühren.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich werde die Sequenz, die hier moniert wurde, überprüfen lassen. Ich werde das nächste Mal bekannt geben, welche Ausrufe getätigt wurden und ob man sie bestimmten Personen zuordnen kann.
Das ist im Interesse des gesamten Hauses, dass wir hier ein ordnungsgemäßes, demokratisches, offenes Verfahren pflegen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten den Antrag bereits vor einigen Wochen im Innenausschuss. Sie können davon ausgehen, dass sich die Einstellung der CSU hier nicht verändert hat.
Wie Sie zu dem Schluss kommen, Herr Löw, dass die Sicherheit der Bürger über die Berichterstattung zu geschehenen Taten beeinflusst werden kann, entzieht sich der Nachvollziehbarkeit. Aber wir lassen es einmal so stehen.
Stehen lassen möchte ich auch, dass unsere Polizei eine hervorragende Pressearbeit macht. Diese Pressearbeit wird von den Präsidien verantwortet, und das ist gut so. Gehen Sie weiter davon aus, dass die Pressearbeit vor allem bei schweren Straftaten, bei denen von Anfang an die Staatsanwaltschaft mit eingeschaltet wird, von der Staatsanwaltschaft mit verantwortet und mitgestaltet wird.
Ich stelle weiter fest, dass die derzeitige Pressearbeit der Polizeipräsidien dem Auskunftsanspruch der Medien gerecht wird. Das zeigen nicht zuletzt die wenigen Beschwerden, die mir bekannt geworden sind, Beschwerden von Medien an die Polizei bzw. an die Staatsanwaltschaft. Im Gegenteil: Polizei, Staatsanwaltschaft und Medien arbeiten sehr gut zusammen, wenn es darum geht, die Aufklärung von Straftaten zu fördern, im Vorfeld von Veranstaltungen Warnungen und Hinweise zu geben oder schlichtweg bei dem, was Sie alle kennen: dem Verkehrsfunk. Auch hier gibt es eine sehr gute Medienzusammenarbeit. Personenbezogene Daten werden auch bei zielgerichteter Fahndung in der Regel anonymisiert. Das ist auch gut so.
Ich komme zurück auf das, was ich am Anfang sagte: Die Polizei macht hervorragende Pressearbeit. Ich sehe keinen Anlass, hier seitens des Bayerischen Landtags oder auch seitens des Innenministeriums Direktiven für eine Pressearbeit zu geben, die in den vergangenen Jahren und auch zuvor sehr gut war und ist und den Ansprüchen der Fahndung und des Informationsbedürfnisses der Medien genügt. Sie ist sicherlich auch für unsere Menschen zufriedenstellend.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die meisten Tatverdächtigen in Deutschland sind Deutsche.
Aber wenn man die Kommentarspalten und die Erregungsspirale auch von Ihnen von der AfD sieht, dann meint man, es sähe ganz anders aus, weil Sie davon besessen sind, zu erfahren, welche Staatsangehörigkeit der Tatverdächtige nun hat. Das interessiert Sie nicht deshalb, weil Sie ein ernsthaftes Interesse daran haben, sondern weil Sie gezielt ganze Bevölkerungsgruppen diskriminieren wollen und rassistisch hetzen möchten.
Ich bin mir sicher: Selbst wenn man in Zukunft immer die Nationalität nennen würde, würde Ihre Hetze weitergehen. Dann würden Sie nämlich anfangen zu fragen: Welchen Vornamen hat denn die Person? Welche Hautfarbe? Und passt das überhaupt? Und, und, und.
Deswegen halte ich es mit dem Deutschen Journalisten-Verband. Er hat gesagt – ich zitiere: "Niemandem, der Hass und Vorurteile als Wesenselemente der gesellschaftlichen Diskussion sieht, würde damit der Boden entzogen – im Gegenteil."
Wir haben eine gute Regelung. Der Kollege Ländner hat es schon formuliert. Es gibt einen Pressekodex des Deutschen Presserates. Da steht in der Richtlinie 12.1 Folgendes: Man braucht ein begründetes öffentliches Interesse als Voraussetzung dafür, die Herkunft von Tätern oder Verdächtigen zu erwähnen. – Laut Presserat soll die Richtlinie Menschen davor schützen, für das Fehlverhalten einzelner Mitglieder ihrer Gruppe unbegründet öffentlich in Mithaft genommen zu werden. Damit haben wir also eine gute Regelung und müssen nichts ändern. Wir lehnen den Antrag ab.
Frau Kollegin Schulze, kommen Sie bitte nochmal zurück ans Rednerpult. – Wir haben eine Zwischenbemerkung des fraktionslosen Abgeordneten Raimund Swoboda.
So einfach möchte ich Sie mit Ihrer Äußerung, die meisten Tatverdächtigen seien deutscher Nationalität, nicht davonkommen lassen, weil mir das zu absolut und zu undifferenziert ist. Wissen Sie, was die Wahrheit ist? – Wenn Sie das in Relation zur Staatsbürgerschaft oder zur Herkunft setzen, kommen Sie auf andere Zahlen. Ich habe das in drei Gruppenfällen untersucht: Demnach haben deutsche Tatverdächtige im Verhältnis zu ihrem Bevölkerungsanteil einen Anteil von 2 %, Ausländer einen Anteil von 7 % und Migranten im Sinne einer Flüchtlings- und Asylbewerbervorgabe von 10 %. Damit ist Ihre Aussage, die Sie hier so locker vom Hocker machen, eigentlich widerlegt. Damit wollte ich Sie konfrontieren. Womit begründen Sie, dass die Staatsangehörigkeit dem Bürger von den Medien insbesondere im Falle von gefährlichen, schwerwiegenden Straftaten verschwiegen werden soll? Doch nicht damit, oder?
Ich bin innenpolitische Sprecherin. Ich kenne die Polizeiliche Kriminalstatistik, und Sie müssen mir das nicht mansplainmäßig erklären. Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Schauen Sie sich bitte die gesamten Tatverdächtigen an. Davon hat die Mehrzahl nun mal die deutsche Staatsangehörigkeit. Man muss halt die Zahlen lesen.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Seriöse Print- und Onlinemedien halten sich an den Pressekodex. Das ist schon mehrfach gesagt worden. Er ist aber auch die Richtlinie, an die sich die Pressestellen der Polizeien halten sollen. Das ist richtig und wichtig. Was steht in diesem Pressekodex in der Ziffer 12 – Diskriminierungen – drin?: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden."
In der Richtlinie 12.1 – darin geht es um die Berichterstattung über Straftaten, die Kollegin Schulze hat es bereits ausgeführt – heißt es:
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Die AfD fordert in ihrem Antrag genau das Gegenteil. Sie will nicht, dass nur dann, wenn ein begründetes öffentliches Interesse besteht, die Nationalität benannt werden sollte, sondern in allen Fällen.