Protokoll der Sitzung vom 05.12.2019

Die AfD fordert in ihrem Antrag genau das Gegenteil. Sie will nicht, dass nur dann, wenn ein begründetes öffentliches Interesse besteht, die Nationalität benannt werden sollte, sondern in allen Fällen.

Im Pressekodex ist dann weiter ausgeführt, wann man von einem begründeten öffentlichen Interesse an der Nennung der Zugehörigkeit von Tätern und Tatverdächtigen zu einer Gruppe oder zu Minderheiten sprechen kann. Dazu wird zum Beispiel ausgeführt:

Es liegt eine besonders schwere oder in ihrer Art oder Dimension außergewöhnliche Straftat vor.

Ja, auch in diesen Fällen benennt die Polizei die Nationalität des Täters.

Eine Straftat wird aus einer größeren Gruppe heraus begangen, von der ein nicht unbeachtlicher Anteil durch gemeinsame Merkmale wie ethnische, religiöse, soziale oder nationale Herkunft verbunden ist.

Dies war zum Beispiel bei den Vorfällen in der Kölner Silvesternacht der Fall.

Die Biografie eines Täters oder Verdächtigen ist für die Berichterstattung über die Straftat von Bedeutung.

Dies trifft beispielsweise zu, wenn der Täter zum Beispiel ein Flüchtling ist und nach seiner Migration bereits mehrere vergleichbare Straftaten begangen hat. Auch die Polizei nennt in diesen Fällen die Nationalität. Es sind noch einige weitere Grundsätze aufgeführt, nach denen die Polizei die Nationalität berichten kann.

Die Polizei hält sich an diese Vorgaben. Es wäre auch widersinnig, wenn die Polizei in ihrem Pressebericht die Nationalität bekannt gäbe, die Pressestellen der verschiedenen Organisationen aber sagen würden: Wir halten uns an den Pressekodex und geben die Nationalität nicht bekannt. – Die Polizei handelt richtig, so wie sie es macht. Deshalb ist der Antrag abzulehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abgeordneten der CSU)

Vielen Dank. – Als nächsten Redner darf ich den Abgeordneten Stefan Schuster, SPD-Fraktion, aufrufen. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit ihren Forderungen, dass die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in polizeilichen Pressemitteilungen immer zu nennen ist, fördert die AfD diskriminierende Stereotype und will Ausländer verunglimpfen, weil sie hofft, damit ausländische Tatverdächtige unangemessen herausstellen zu können. Die AfD hofft, damit eine Gruppenzugehörigkeit als bloßes Stilmittel benutzen zu können.

(Katharina Schulze (GRÜNE): Genau!)

Dies ist ein durchsichtiges Unterfangen, das wir Ihnen nicht durchgehen lassen werden. Deshalb werden wir, wie auch schon im Innenausschuss, Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der SPD sowie des Abgeordneten Ernst Weidenbusch (CSU))

Danke schön, Herr Abgeordneter Schuster. – Nächster Redner ist Alexander Muthmann, FDP-Fraktion.

(Beitrag nicht autorisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um statistische Bewertungen insgesamt geht, um Deliktgruppen und derlei Dinge mehr: Dafür gibt es auch die alljährlichen Bekanntgaben, was die statistischen Daten betrifft. Davon zu trennen ist aber das Begehren, dass es eine Anweisung geben soll, bei polizeilichen Pressemeldungen in jedem Einzelfall die Nationalität zu nennen. Es ist ausreichend erläutert, dass dies in der Regel nicht vonnöten und auch nicht von Interesse ist. Auch nach unserer Beobachtung wird in der Pressearbeit der Polizeidienststellen, mit Sorgfalt und mit Bezug zu den jeweiligen Delikten und Vorwürfen angemessen gearbeitet.

Wir haben diese Debatte schon im Innenausschuss ausreichend geführt und die Argumente ausgetauscht. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diesem Antrag nicht stattzugeben ist. Wir werden ihn ebenfalls ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.

Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –

Das sind die Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Swoboda. Die Gegenstimmen, bitte! – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD, die FREIEN WÄHLER, die CSU und die FDP. Wer enthält sich der Stimme? – Der fraktionslose Abgeordnete Plenk. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe die Listennummer 21 der Anlage zur Tagesordnung auf:

Antrag der Abgeordneten Richard Graupner, Katrin Ebner-Steiner, Prof. Dr. Ingo Hahn u. a. und Fraktion (AfD) Zahlen der per Flugzeug einreisender Asylbewerber wieder öffentlich zugänglich machen! (Drs. 18/3890)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 32 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist der Abgeordnete Stefan Löw, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD-Fraktion)

Geschätztes Präsidium, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nach wie vor reist eine große Zahl von Asylbewerbern nach Deutschland ein – auf den verschiedensten Wegen, wie wir wissen. Besonders interessant ist aber die Zahl derer, die mit dem Flugzeug einreisen. Als Opposition würden wir natürlich kritisieren, wenn sie problemlos über den Flugweg einreisen können. Umso mehr wundern wir uns darüber, dass die Anfragen unserer Kollegen in Berlin bezüglich per Flugzeug einreisender Asylbewerber nicht, wie noch 2017, beantwortet werden. Für das Staatswohl sind diese Zahlen als Verschlusssache eingestuft. Wieso sind die Zahlen zu den mit Flugzeug einreisenden Asylbewerbern plötzlich Verschlusssache? Würde die Antwort darauf wohl die Bevölkerung verunsichern? – Der Steuerzahler, der für die Steuergeldempfänger aufkommen soll, darf doch wohl wissen, worauf er sich einlässt. Als Ministerpräsident hat Herr Seehofer noch von der "Herrschaft des Unrechts" gesprochen. Jetzt will er wohl die Weiterführung dieser Herrschaft geheim halten?

(Beifall bei der AfD)

Die Bayerische Staatsregierung soll sich auf Bundesebene dafür starkmachen, die Transparenz wiederherzustellen, damit die Zahlen der mit Flugzeug einreisenden Asylbewerber wieder öffentlich gemacht werden können. Damit eine Opposition ordentlich arbeiten kann, benötigt sie vielerlei Informationen und muss diese auch verwerten können. Unangenehme Informationen oder Zahlen zur Verschlusssache zu erklären, hindert uns an unserer Arbeit zur Erhaltung der Demokratie.

(Beifall bei der AfD)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Manfred Ländner, CSU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Auch hierbei handelt es sich wiederum um einen Aufguss aus einer Sitzung des Innenausschusses, und, Herr Löw, es ist ein relativ lauer Aufguss.

Worum geht es? – Es geht um die sogenannte Reisewegbefragung, abgekürzt: RWB. Die Reisewegbefragung ist ein Instrument des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, das die Reise- und Fluchtwege aus Sicherheitsgründen analysiert. Die AfD-Bundestagsfraktion hat eine Anfrage gestellt, um die Daten dieser Reisewegbefragung zu erhalten; sie hat selbstverständlich die Antwort des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bekommen,

(Alexander König (CSU): Hört, hört!)

allerdings als Verschlusssache, und das ärgert jetzt wohl die Bundestagsfraktion der AfD. Es ist ihr gutes Recht, sich zu ärgern. Ich frage mich aber, warum jetzt die Landtagsfraktion der AfD in Bayern Unterstützung in der Form leisten muss, dass sie die Bayerische Staatsregierung bittet, die Bundesrepublik zu bitten, die Einstufung als Verschlusssache wieder aufzuheben und das Ganze öffentlich zu machen.

(Andreas Winhart (AfD): Weil es die Bevölkerung wissen will! Transparenz!)

Ich glaube, die Bevölkerung will das weniger wissen. Das will die AfD wissen,

(Beifall bei der CSU)

und die AfD hat es erfahren, allerdings als Verschlusssache. Mir ist nicht bekannt, warum es als Verschlusssache eingestuft wurde; ich gehe aber davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen im Bund, im Ministerium, im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, eine gute, nachvollziehbare und rechtstreue Arbeit leisten. Ich sehe keinen Grund, daran zu zweifeln, und wir werden Ihren Antrag auch im zweiten lauen Aufguss ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Gülseren Demirel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich meinem Vorredner, dem Kollegen Ländner, eigentlich voll und ganz anschließen, ich möchte nur eines nochmals hervorheben: Ihre Anträge und Anfragen, der AfD-Fraktion, dienen nicht dazu, die Bürgerinnen und Bürger mit Informationen zu versorgen

(Andreas Winhart (AfD): Woher wissen Sie das?)

ich gebe Ihnen gleich ein Beispiel –, sondern es ist eher das Ansinnen, Ihre Verschwörungstheorien auch noch in die Mitte der Bürgerschaft zu bringen. Ich mache das an einem Beispiel fest. Die AfD-Bundestagsfraktion hat dieselbe Anfrage gestellt. Herr Kollege Ländner hat das bereits angesprochen. Sie haben in der "WELT" verbreitet, dass aufgrund der Anfrage der AfD-Fraktion herausgekommen sei, dass die Flüchtlingszahlen zur Geheimsache erklärt und dass Migranten jede Nacht heimlich nach Deutschland eingeflogen würden. Diese Behauptungen sind falsch.

Worum geht es? – Ein Facebook-Nutzer schrieb am 18. Mai, dass die Kleine Anfrage der AfD zu diesen beiden Wahrheiten geführt habe. Was stimmt denn? – Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der AfD geht hervor, dass von insgesamt 20.876 im Jahr 2017 befragten Flüchtlingen 6.183 ausgesagt haben, mit dem Flugzeug nach Deutschland eingereist zu sein. Eine Überprüfung der Angaben habe laut Bundesregierung nicht stattgefunden, da die Auswertung anonymisiert ablaufe und rein informatorischen Zwecken diene. Daher sind diese Informationen statistisch nicht repräsentativ. Die Antwort der Bundesregierung sagt zudem nichts darüber aus, ob die Flüchtlinge heimlich eingeflogen sind oder ob jede Nacht eingeflogen wird. Sie haben wieder aus einer sachlichen Information der Bundesregierung eine verquere Verschwörungstheorie in die Welt hineingetragen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich komme zur zweiten Behauptung, die Bundesregierung habe das daraufhin zur Geheimsache erklärt. – Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen las

sen. Was stimmt? – Die Bundesregierung hat die Zahlen aus dem Jahr 2017 nicht zur Geheimsache erklärt. Die Antwort der Bundesregierung ist sehr klar und kann öffentlich online eingesehen werden. Ein Jahr später stellten die AfD-Abgeordneten wieder dieselbe Anfrage. Daraufhin hat die Bundesregierung gesagt: Für das Jahr 2018 sind die Zahlen nicht online, sondern nur für den Dienstgebrauch verfügbar. Der Fragesteller und Bundestagsabgeordnete kann jedoch persönlich jederzeit diese Informationen einsehen und bekommen. Darüber hinaus stehen diese Informationen nur Personen zur Verfügung, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben davon Kenntnis haben müssen. Sie haben mit Ihrer verqueren Politik weitergemacht und gesagt: Die AfD hat herausbekommen, dass die Bundesregierung die Flüchtlingszahlen geheim hält und jede Nacht Migranten in dieses Land einreisen. Noch dreckiger als diese Form der Politik geht es nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Demirel, bitte bleiben Sie am Rednerpult. – Bevor ich Herrn Winhart von der AfD-Fraktion zu einer Zwischenbemerkung das Wort erteile, möchte ich bekannt geben, dass die AfD-Fraktion namentliche Abstimmung zu diesem Punkt beantragt hat. – Sehr geehrter Abgeordneter Winhart, Sie haben das Wort zu einer Zwischenbemerkung.

Frau Demirel, bei Ihrem etwas konfusen Vortrag bin ich nicht ganz mitgekommen. Ich möchte Sie eines fragen: Was denken Sie persönlich, warum die Bundesregierung diese Zahlen zur Verschlusssache erklärt hat? Was kann dahinterstecken, dass die Zahlen nicht öffentlich gemacht werden sollen? Was ist Ihre Vermutung? – Wir haben unsere Vermutungen. Jetzt würde mich Ihre Vermutung interessieren, warum die Bundesregierung, ähnlich wie beim Wehrzustandsbericht, diese Zahlen nicht öffentlich preisgeben will.