Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 18/11534 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD sowie die FDP. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER, AfD sowie der Abgeordnete Plenk (fraktionslos). Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Gerald Pittner u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Steuerdumping beenden - Einführung einer weltweiten Mindestbesteuerung für international tätige Unternehmen (Drs. 18/15078)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Horst Arnold, Florian Ritter, Harald Güller u. a. und Fraktion (SPD) Eine globale Steuerreform ist in Reichweite: historische Chance zur Einführung einer Mindestbesteuerung für international tätige Konzerne ergreifen! (Drs. 18/15125)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Gülseren Demirel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Update für die Wirtschaft des 21. Jahrhunderts: Globale Mindeststeuer jetzt! (Drs. 18/15126)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn, Katrin Ebner-Steiner, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Souveränität der Steuergesetzgebung erhalten - Einheitssteuern hinterfragen (Drs. 18/15127)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile dem Kollegen Bernhard Pohl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.
Sehr geehrter Herr Finanzminister, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Das Steuerrecht gehört zum Langweiligsten in der juristischen Ausbildung, aber zum Spannendsten in der Politik. In der Steuergesetzgebung kann jeder von uns seine persönlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit in der Welt einfließen lassen: Man kann geben und nehmen, man kann umverteilen, man kann mit der Steuerschraube die Wirtschaft drosseln oder antreiben. Das Steuersystem, die Steuererhebung und die Steuerverwaltung sind wesentliche Bestandteile dessen, was wir hier machen – eigentlich sind sie sogar die Grundlage unserer täglichen Politik. Deswegen muss man gerade in diesem Bereich sehr sorgfältig sein.
Ich sage zu Beginn: Wir FREIEN WÄHLER stehen selbstverständlich nicht für ein internationales Steuersystem, das weltweit ein gleiches Steuergesetz anwenden will. Selbstverständlich muss jeder Staat im Rahmen seiner Souveränität entscheiden, wofür er welche Steuern erheben möchte und wie hoch diese sein sollten. Allerdings leben wir in einer globalisierten Welt mit einer arbeitsteilig organisierten Wirtschaft. Wir müssen aufpassen, dass sich gerade große Konzerne unter Ausnutzung der international unterschiedlichen rechtlichen Möglichkeiten nicht davor drücken oder sich davon freizeichnen, ihren Beitrag für das Gemeinwesen zu leisten – das ist wirklich ein Ärgernis –, sondern dass auch sie Steuern zahlen.
Ich glaube, dass keiner in diesem Hause das anders sieht. Es kann nicht sein, dass der Mittelständler brav seine Steuern zahlt, während globale Konzerne durch legale Steuervermeidung – ich kritisiere das gar nicht, solange das gesetzlich möglich ist – Schlupflöcher finden, um Steuern nicht zu zahlen, und sich dadurch Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Wir sagen deswegen: Wir müssen internationale Mindeststandards einführen. Das ist natürlich ein großes Wort für einen Dringlichkeitsantrag; das weiß ich schon – ich schaue jetzt zu den GRÜNEN –, deshalb verbietet es sich natürlich, dass man hier gleich einen konkreten Prozentsatz festlegt. Ich würde sagen, das wäre eine Form des modernen Kolonialismus, wenn wir in Bayern sagen wollten, wie genau die ganze Welt sich am bayerischen Modell zu orientieren habe. Das ist es nicht, das soll es nicht sein. Ich denke aber schon, dass wir Instrumente schaffen sollen und wollen. Die amerikanische Administration hat Signale gesendet, dass sie weltweit gewisse Mindeststandards einführen und festsetzen will.
Dieser Dringlichkeitsantrag kann ein erster Schritt in diese Richtung sein. Wir müssen das natürlich noch durch andere Aktionen unterlegen, und es müssen andere mitziehen. Ich denke aber, das ist ein guter Weg. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Die anderen Anträge – ich habe sie ja schon mitbehandelt – werden wir ablehnen.
Herr Pohl, es ist schon erstaunlich, dass die FREIEN WÄHLER jetzt in der internationalen Politik mitspielen wollen, dabei ist Ihre Fraktion
nicht einmal im Bundestag vertreten. Ich frage mich schon, ob das das richtige Thema für den Bayerischen Landtag ist.
Die FREIEN WÄHLER sind aber auch im EU-Parlament vertreten. Deshalb würde mich interessieren, wie Sie es sehen, dass die EU jetzt für sich Steuern in nicht unerheblichem Ausmaß erheben möchte. Wie sehen die FREIEN WÄHLER dieses Vorhaben? Bitte sagen Sie etwas dazu.
Herr Kollege Mannes, entweder haben Sie unseren Antrag nicht gelesen, oder Sie haben ihn nicht verstanden, oder beides trifft zu. Es geht hier nicht um die EU. Ich hatte die Vereinigten Staaten von Amerika angesprochen. Ich habe einen weltweiten Steuerwettlauf angesprochen und nicht die EU. Deswegen kann ich diese Frage schlichtweg nur als eine Themaverfehlung bezeichnen. Ich werde deshalb auf das, was Sie hier gefragt haben, nicht antworten.
Vielen Dank, Herr Pohl, Sie dürfen jetzt wieder Platz nehmen. Es gibt keine weitere Zwischenbemerkung. – Der nächste Redner ist der Kollege Florian Ritter für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mir den heutigen Tag tatsächlich im Kalender rot anstreichen, weil der Kollege Pohl hier mit Verve durchaus überzeugend ureigene sozialdemokratische Steuerpolitik vorgetragen hat. Wir können Ihre Ausführungen nur begrüßen. Ich möchte aber schon noch ein paar Richtigstellungen vornehmen.
Die Initiative, über die wir heute reden, ist keine Initiative der US-Finanzministerin Yellen, sondern eine Initiative von Olaf Scholz und dem französischen Finanzminister, welche diese Initiative im Jahr 2019 gestartet haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Jahren führen wir eine intensive Debatte über die zunehmende Tendenz internationaler Konzerne, sich einer angemessenen Besteuerung zu entziehen. Einerseits verschieben Konzerne ihre Gewinne in irgendwelche Steuerparadiese; auf der anderen Seite nutzen sie dann aber auch die Wirtschaftskraft der Bundesrepublik Deutschland und anderer Länder aus, sie nutzen die Wirtschafts- und Ansiedlungsförderung oder die öffentliche Infrastruktur.
Kolleginnen und Kollegen, es ist ein Unding, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Selbstständigen und der Mittelstand die Verantwortung für die Finanzierung des Gemeinwesens tragen, während sich so manche internationalen Konzerne der Besteuerung entziehen und gleichzeitig ihren Nutzen aus der Steuerehrlichkeit der anderen ziehen.
Tatsache ist aber auch, dass viele dieser Steuervermeidungsstrategien zwar zu Recht kritisiert werden, aber trotzdem legal sind. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Olaf Scholz hat im Jahr 2019 ein Konzept für eine fairere Unternehmensbesteuerung vorgelegt oder einen Baustein für eine fairere Unternehmensbesteuerung. Keinem Staat wird vorgeschrieben, wie hoch er seine Unternehmen zu besteuern hat, aber der Gewinnverschiebung wird ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Das geht tatsächlich nur international, Kolleginnen und Kollegen.
Die Blockadehaltung der Trump-Regierung war hier der entscheidende Bremsklotz, und wir begrüßen es außerordentlich, dass die neue Biden-Regierung dieser Initiative von Olaf Scholz und der französischen Regierung beigetreten ist. Auch die
Entscheidung der G-20-Finanzminister, dieses Konzept auszuarbeiten, lässt hoffen. Wir sind aber noch nicht am Ende angelangt. Deshalb ist auch die Unterstützung der Länder, des Bundes und auf allen anderen politischen Ebenen von großer Bedeutung. Daher bedanke ich mich bei den FREIEN WÄHLERN, aber auch bei den GRÜNEN für die Unterstützung sozialdemokratischer Steuerinitiativen. Sie sind auf dem richtigen Weg. Wir werden Ihren Anträgen zustimmen.
Ein letztes Wort zum AfD-Antrag: Überschrift und Inhalt zeigen, dass Sie noch nicht einmal verstanden haben, worum es bei der Diskussion überhaupt geht. Danke schön.
Bleiben Sie bitte noch am Mikrofon, Herr Abgeordneter. – Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Prof. Dr. Bausback.
Verehrter Kollege Ritter, Sie haben zu Recht das wichtige Ziel der Steuervermeidungsstrategien thematisiert. Mich würde in diesem Zusammenhang weniger die internationale Ebene als vielmehr interessieren, wie Sie es beurteilen, dass bei den Cum-Ex-Geschäften und Steuerrückforderungen in einem Bundesland eine gänzlich andere Strategie als in allen anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland verfolgt wird. Dort geht es auch um Steuervermeidungsstrategien und Steuertricksereien, die die Rechtsprechung klären wird. Ist das denn nicht auch etwas, woran man seitens des Bundesfinanzministers einmal arbeiten sollte? Er hat ja auch die Kenntnisse von Hamburg.
Herr Kollege, wir unterhalten uns in diesem Fall über internationale Steuervermeidungsstrategien und darüber, wie man diesen einen Riegel vorschieben kann. Die Diskussion über die Vorkommnisse in Hamburg sind Gegenstand eines Untersuchungsausschusses, der seine Arbeit noch nicht abgeschlossen hat. Wenn er diese abgeschlossen haben wird, werden wir diese Vorkommnisse auch abschließend beurteilen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Als nächsten Redner rufe ich Herrn Tim Pargent von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf.
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Ankündigung der amerikanischen Finanzministerin Janet Yellen ist tatsächlich ein bahnbrechender Paradigmenwechsel, nicht deswegen, weil die Idee einer globalen Mindestbesteuerung neu wäre; hier hat der Kollege Ritter der SPD tatsächlich recht. Auf OECD-Ebene und auch im europäischen Kontext wird dieses Konzept schon seit mehreren Jahren diskutiert und beraten, ist aber aufgrund vielerlei Blockaden, wovon die Blockade der amerikanischen Administration in den letzten Jahren eine war, bisher noch nicht zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. Der Vorschlag beinhaltet eben auch einen konkreten Steuersatz von 21 % auf Unternehmensgewinne. Herr Kollege Pohl, nach unserem Antrag soll die Welt nicht am bayerischen Wesen genesen. Wenn Sie sich schon hinter den Vorschlag der amerikanischen Finanzministerin stellen, dann machen wir hier "Butter bei die Fische" und nennen auch den Steuersatz entsprechend so, wie es die amerikanische Finanzministerin vorgeschlagen hat, wie wir es für richtig erachten und dementsprechend auch vertreten können.
Es ist ein Paradigmenwechsel. Die im Grunde seit den Achtzigerjahren stattfindende Deregulierung hat dazu geführt, dass munter und in zunehmendem Maße Un
ternehmensgewinne legal, aber verwerflich durch die ganze Welt transferiert und letztendlich Steuern vermieden werden. Es hat ein Race to the Bottom, ein Rattenrennen, stattgefunden, bei dem die Gewinne immer anderswohin verlagert und dann niedriger – wenn überhaupt – versteuert werden als dort, wo die Wertschöpfung, die Infrastruktur und alles andere genutzt wird.
Hierzu die Zahlen der OECD: 1980 gab es global einen durchschnittlichen Steuersatz auf Unternehmensgewinne von 45 %. 2020 liegt dieser Steuersatz nur noch bei 23,3 %, also beim globalen Mittelwert. Irland zum Beispiel hat einen Steuersatz für Unternehmensgewinne von 12 % – von den krassen Steueroasen, die wir eher als beschauliche Karibikinseln oder Ähnliches kennen, ganz zu schweigen. Die OECD hat 2017 die Zahlen vorgelegt und rechnet in diesem Zusammenhang mit einem Schaden von jährlich 100 bis 240 Milliarden US-Dollar. Die Friedrich-EbertStiftung hat eine Studie vorgelegt, wonach 21 % aller Beteiligungen von DAX-Konzernen Unternehmenssitze in Steueroasen haben.
Warum ist dieses ganze Gebaren eigentlich so schädlich? – Es schadet einerseits der Gleichberechtigung der Unternehmen untereinander; kleine und mittelständische Betriebe haben schlicht und ergreifend nicht die Möglichkeit, Firmensitze nach Gutdünken zu gründen und dann die Steuern entsprechend auf Unternehmensgewinne niedriger zu veranschlagen. Andererseits schadet es dem Gemeinwohl. Der Schaden am Gemeinwohl ist natürlich ebenfalls hoch, wenn das Unternehmen in einem Land die Wertschöpfung betreibt, die Infrastruktur und das Bildungssystem nutzt und gut ausgebildete Fachkräfte gerne bei sich beschäftigt, die Gewinne dann aber in einem anderen Land versteuert. Das ist dann im Grunde ein Schlag ins Gesicht für die ehrlichen inländischen Betriebe, und es ist ein Schlag ins Gesicht für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der Länder, in denen die Wertschöpfung erfolgt und die Unternehmenssitze liegen.
Letztendlich war ich weniger über den Antrag als vielmehr darüber überrascht, dass er aus der Feder der FREIEN WÄHLER kommt, die sich sonst immer in die Forderungen nach niedrigeren Unternehmensteuern in Deutschland und Bayern eingereiht haben. Wenig wundert mich dann, dass die CSU auf dem Antrag fehlt, die in dieser Steuersenkungsorgie gerne noch mitmischt. Ich bin gespannt, wie deren Einstellung zu diesem Antrag ist. Dem Antrag fehlt natürlich auch ein konkreter Steuersatz, weshalb er nur halb so viel wert ist, wie es erscheint; denn wie hoch der Mindeststeuersatz oder auch die Bemessungsgrundlage eigentlich ist, sind Fragen, auf die es im Endeffekt ankommt. Unser Bekenntnis zu dem von den Amerikanern vorgeschlagenen Steuersatz von 21 % kommt in unserem Antrag zum Ausdruck. Aber mit dieser globalen Mindeststeuer bei Unternehmensgewinnen sind nicht alle Probleme plötzlich aus der Welt, die wir beim Thema des internationalen Steuerwettbewerbs im Moment beobachten.
Zu Recht steht auch eine Digitalsteuer zur Diskussion. Auch das Country-byCountry-Reporting steht zur Diskussion, und wir sind gut beraten, nicht immer nur mit dem Finger auf andere Länder in der ganzen Welt zu zeigen, sondern auch inländischen Steuerwettbewerb, zum Beispiel bei der Gewerbesteuer, einmal kritisch zu hinterfragen. Was ist zum Beispiel, wenn die Wertschöpfung eines Unternehmens in Erlangen stattfindet, während die in Kemnath oder Grünwald deutlich niedrigeren Gewerbesteuern dort gezahlt werden? Das ist im Grunde dasselbe Modell, nur in unserem eigenen Land. Das ist Steuerdumping, das letztlich dem Gemeinwohl schadet.
Ich darf feststellen, dass die FREIEN WÄHLER bei dem Thema Steuerdumping ein Stück weit zur Vernunft gekommen sind. Wir werden den Antrag deswegen auch unterstützen. Das Gleiche gilt für den SPD-Antrag, dem wir ebenfalls zustimmen.