Protokoll der Sitzung vom 29.09.2021

Danke schön, Herr Abgeordneter. – Ich rufe als nächsten Redner Herrn Jürgen Mistol von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gerne noch einmal in Erinnerung rufen, warum wir uns am Ende der heutigen Plenarsitzung überhaupt mit diesem Thema beschäftigen müssen. In der aktuell noch amtierenden Koalition in Berlin haben sich CDU/CSU und SPD nämlich nicht einigen können. Als kleinster gemeinsamer Nenner kam heraus: Die einzelnen Länder sollen selbst entscheiden, ob und wie sie von diesem Baulandmobilisierungsgesetz Gebrauch machen.

Kolleginnen und Kollegen, dies ist eine Politik, die nicht nur zäh ist, was den Zeitfaktor anbetrifft, sondern darüber hinaus auch kompliziert und bürokratisch ist. Wenn man es bei Lichte betrachtet, ist das, was Union und SPD auf Bundesebene fabriziert haben, nur etwas, das so tut, als sei es Politik, weil es bislang, zumindest in Bayern, keinerlei Konsequenzen hat – null, nada, gar nichts. Solche Formelkompromisse darf es in einer zukünftigen Regierungskoalition auf Bundesebene nicht mehr geben, wenn man den Anspruch hat, für die Menschen im Land wirklich etwas Positives bewirken zu wollen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf: Bravo!)

Kolleginnen und Kollegen, es drängt: denn die Immobilienpreise in Bayern steigen ungebremst. Trotz der nicht überwundenen Pandemie wurden Wohnungen und Häuser, neu und gebraucht, in den letzten sechs Monaten landesweit im Schnitt um 4 % teurer. Noch schneller aber steigen die Preise in München, um über 10 %. Da hat jemand geschrieben: Das ist Überhitzung. – Ich sage Ihnen, Überhitzung ist als Begriff ein Euphemismus. Da brennt es mittlerweile lichterloh. Wir müssen da etwas tun, denn sonst ist der soziale Zusammenhalt wirklich gefährdet. Mein Fazit ist, die Corona-Pandemie hat die Nachfrage auf dem Wohn- und Immobilienmarkt nicht gebremst, sondern, im Gegenteil, stark angetrieben und teilweise – und darum geht es in diesem Baulandmobilisierungsgesetz – vom Miet- ins Eigentumssegment umgelegt. Bayernweit ist auch der Mangel an Baugrund ein treibender Faktor für den Preisanstieg.

Vor diesem Hintergrund halten wir GRÜNE es für völlig unverantwortlich, dass Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, die Hände seelenruhig in den Schoß legen und die Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes auf Landesebene unnötig und absichtlich verschleppen. Ich hatte vor der Sommerpause schon eine Anfrage an Ihre zuständige Ministerin gestellt. Sie ist da, und sie weiß nicht, ob sie es überhaupt anwenden will. Gut, zumindest war sie im Vorfeld

so ehrlich und hat aus ihrer Abneigung gegen große Teile des Gesetzespakets kein Hehl gemacht.

Kolleginnen und Kollegen, erschwerend kommt hinzu, dass die Regelungen ohnehin bis 2025 bzw. 2026 zeitlich befristet sind. Umso unverständlicher ist die Verweigerungshaltung, zumal dem Freistaat durch die Maßnahmen keinerlei Nachteile entstehen. Zum Schluss entscheiden doch die Kommunen, ob sie von den Möglichkeiten wie dem Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen überhaupt Gebrauch machen. Ich sage Ihnen, meine Kolleginnen und Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN,

kommunalfreundlich geht anders, unbürokratisch geht anders und mieterfreundlich geht auch anders.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir GRÜNEN fordern Sie vor diesem Hintergrund erneut auf, die notwendigen Landesverordnungen zur Anwendung des Vorkaufsrechts, des Baugebots, des Umwandlungsverbots schnellstmöglich und in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf den Weg zu bringen. Insbesondere fordere ich Sie auf, im Hinblick auf das Umwandlungsverbot darauf hinzuwirken, dass es bereits ab einem Wert von drei Wohnungen greift. Schließlich ist längst belegt, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nicht zur Förderung des Wohneigentums beiträgt, sondern es sich lediglich um ein Renditemodell handelt, das den sozialen Zusammenhalt in unseren Städten wirklich gefährdet. Insofern werden wir dem Antrag der SPD zustimmen.

Noch ein Wort an Herrn Kollegen Baumgärtner, der gefragt hat: Wer ist Brandl? – Ja, wer ist Brandl? Das ist schon sehr bemerkenswert. Brandl ist offensichtlich jemand, der weiß, wie wichtig es ist, dass der soziale Zusammenhalt erhalten bleibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es ist wirklich wichtig, dass der soziale Zusammenhalt erhalten bleibt. Offensichtlich ist er jemand, der noch weiß, dass man näher am Menschen sein muss, sonst würde er nicht so agieren, wie er agiert. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. – Nächster Redner ist Herr Hans Friedl von der Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns allen ist klar, dass steigende Mieten landauf und landab für einen immer größer werdenden Teil der Bürgerinnen und Bürger eine kaum darzustellende Belastung bedeuten. Die Kommunen, die Länder und der Bund versuchen, geeignete Mittel und Maßnahmen zu identifizieren, um das Auseinanderklaffen zwischen Einkommen und Ausgaben für Wohnen in den Griff zu bekommen.

Seit Kurzem ist nun das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft, also die Ergänzung des Baugesetzbuches, um genau hier anzusetzen. Ja, es ist notwendig, Bauland zu mobilisieren, damit schneller gebaut werden kann. Der Freistaat hat mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung schon Schritte in die richtige Richtung unternommen. Nun hat der Bundesgesetzgeber den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, in zwei Fällen Verordnungen auf den Weg zu bringen, die zeitlich befristet mehr Wohnraum schaffen sollen. Wir sind bei der Baulandmobilisierung. Zum einen geht es um die Möglichkeit einer Verordnung, die ein Umwandlungsverbot enthält. Danach dürfen Länder nach § 250 Absatz 1 Satz 3 des Baugesetzbuches bestimmen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswoh

nungen zustimmungspflichtig zu machen. Zugegeben, diese Darstellung ist verkürzt. Auch der dort eingeführte Begriff der Wohngebäude ist nicht definiert. Da muss man in die Begründung schauen, und auch dort ergibt sich ein gewisser Deutungsspielraum. Kann unter diesen Voraussetzungen eine Landesverordnung Bestand haben? – Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier ist noch keine einzige neue Wohnung entstanden.

Noch eine kurze Bemerkung zu Frau Kollegin Kohnen: Die in Berlin in Kraft getretene Umwandlungsverordnung steht wegen eines Formfehlers wohl auf tönernen Füßen. Auf der anderen Seite steht § 201a des Baugesetzbuches "Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt". Auch hier überlässt der Bund Spielräume, wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt, so heißt es da. Was aber bedeutet "deutlich"? Ich zitiere weiter: "Aus der Begründung muss sich ergeben, auf Grund welcher Tatsachen ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Einzelfall vorliegt".

Das mag in einem Nichtflächenland wie Hamburg, Bremen und Berlin vielleicht einfach darzustellen sein, aber das Gießkannenprinzip in Bayern anzuwenden halte ich für schwierig. Man kann nur dort einen tragfähigen Kompromiss für ganz Bayern finden, wo alle, wie im Gesetz gefordert, betroffenen Gemeinden und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt werden. Daran arbeitet der Freistaat Bayern. Doch auch hier ist fraglich, ob eine solche Verordnung wegen der zeitlichen Befristung bis zum 31.12.2025 eine Wirkung entfalten kann. In meinen Augen kann nur die gezielte Förderung des sozialen Wohnungsbaus einen Weg aus dem Dilemma des Wohnungsmarktes weisen. Hier kann nur eine stetige Weiterentwicklung aller Mosaiksteinchen, wie die einkommensorientierte Förderung, die Förderung von kommunalem Wohnraum usw., helfen. Ja, Teile des Baulandmobilisierungsgesetzes können auch hier helfen, die beiden im Antrag geforderten Verordnungen aber leider nicht. Deshalb werden die FREIEN WÄHLER diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Danke, Herr Kollege Friedl. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Franz Bergmüller von der AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur SPD und der hier vortragenden und geschätzten Kollegin Kohnen: Der Gemeindetagspräsident Brandl hat, wie es der Kollege von der CSU schon gesagt hat, sozusagen die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen.

Ich kenne genügend Kommunen, die genau diese Maßnahmen, die in dem Baulandmobilisierungsgesetz drinstehen, ganz anders sehen. Ich weiß nicht, wer von Ihnen dazu schon einmal Verhandlungen geführt hat. Ich war einmal amtierender Bürgermeister in einer Großgemeinde. Wer mit diesen Drohungen kommt, versaut mit Enteignungen auf Jahre hinweg das Klima. Diese Maßnahmen dienen dazu, zu enteignen.

Die CSU-Fraktion und die Bauministerin sind gut beraten, wenn sie dieses Gesetz, das ihr scheidender Wohnungsbauminister Seehofer auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion unmöglich ausgestaltet hat, abändern. Hier sind nur die Ansätze drin. Die Ansätze, die aber unter dem großen Stichwort "Enteignung" zu sehen sind, streichen Sie doch bitte schön raus!

Herr Baumgärtner, setzen Sie sich dafür ein! Setzen Sie sich durch, dass das nicht in der Verordnung umgesetzt wird! Es ist das Entscheidende, dass der freie Woh

nungsbau atmen kann, dass die ganzen Regulierungen reduziert werden, dass die ganzen bürokratischen Vorschriften reduziert werden.

Der Kollege Friedl hat das Richtige gesagt. Wir als AfD-Fraktion haben das in diesem Sommer intensiv diskutiert, dass zum Beispiel Dachgeschossausbauten erleichtert werden. Das hat der frühere Wohnungsbauminister in der Haushaltsdebatte 2019 und auch mir in einem Zwiegespräch gesagt: Es sind 1,2 Millionen Wohnungen, die aktiviert werden können. Mittlerweile geht man sogar von 2,1 Millionen Wohnungen aus, wenn man Wohnraum in der Höhe aktiviert. Dafür darf es auch für die Großstädte München, Nürnberg und Augsburg im Baugesetzbuch und in der Novelle der Bayerischen Bauordnung keine Ausnahmeregelungen geben. Auch das muss korrigiert werden.

Diese sektoralen Bebauungspläne und der § 250 des Baulandmobilisierungsgesetzes sind freiheits- und eigentumsfeindlich. Sie versauen das Klima mit Grundstücksverhandlungen. Sie dienen nicht dazu, Wohnraum zu schaffen. Die sozialistischen Eingriffe, die Sie als SPD gern fordern, bringen keinen neuen Wohnraum.

Wir werden demnächst einen Antrag einbringen, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung für Schachtelverkäufe von Wohnungen und Häusern für große Konzerne aufgehoben wird. Das ist ein Zustand! Mir ist das neulich zu Ohren gekommen. Ich habe mir gar nicht vorstellen können, dass Großkonzerne billigst einkaufen können; zumindest was die Grunderwerbsteuer anbetrifft, sparen sie ein. Das ist ein unsäglicher Zustand, der beseitigt werden muss.

Kurzum: Wir brauchen einen freien Wohnungsmarkt. Wir brauchen einen sozialen Wohnungsmarkt. Auch dafür hat die AfD-Fraktion schon Anträge eingereicht, dass wir nämlich die Wohnungsbaugenossenschaften stärken. Wir brauchen die Säulen, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland das Wohnraumproblem relativ schnell haben lösen können, obwohl so viel kaputtgegangen war. Es ist dann schnell viel Wohnraum geschaffen worden. Wir brauchen diese Begeisterung der Investitionen. Das ist gerade durch die ganze Euro-Problematik wichtig, da Betongold noch als sichere Wertbewahrung gilt. Dazu müssen die Mietgesetze aber entsprechend angepasst sein, nicht dass der Eigentümer mehr oder weniger entmachtet ist. Wir lehnen den Antrag ab.

(Beifall bei der AfD)

Danke, Herr Bergmüller. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Sebastian Körber für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz wird weder seinem Namen noch seinen ursprünglichen Zielen gerecht, eben mehr Bauland zu schaffen. Daher kann ich auch in keiner Weise nachvollziehen, wie die SPD-Fraktion jetzt hier im Bayerischen Landtag dieses vollkommen vermurkste Gesetz so umsetzen möchte, obwohl es stellenweise nicht einmal die Notwendigkeit dafür gibt.

Man muss immer daran erinnern – die CSU vergisst das gern mal –: Das ist ein Gesetz, das aus einem CSU-geführten Ministerium, nämlich von Seehofer, gekommen ist. Die CSU hat in der Baupolitik auf Bundesebene mit Abwesenheit geglänzt. Das wurde im Wesentlichen im SPD-geführten Bundesjustizministerium gemacht. Den ganzen Mietpreisregulierungen hat die CSU immer brav zugestimmt.

Frau Kollegin Kohnen, warum eine Eigentumswohnung für einen Mieter per se schlimmer sein soll, als wenn irgendjemandem das ganze Haus gehört, hat sich mir bisher überhaupt noch nicht erschlossen. Für den Mieter ist es doch egal, ob er

in einer Eigentumswohnung zur Miete oder in einem Mietshaus wohnt. Da gibt es erst einmal überhaupt keinen Unterschied.

Die Verfügbarkeit von Bauland ist natürlich der wesentliche Flaschenhals, wenn es darum geht, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Man hätte bürokratische Prozesse abbauen und Verfahren beschleunigen müssen. Das wurde nicht gemacht. Wir hätten die Chance mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung gehabt, um vielleicht auch schneller Bauland gewinnen zu können.

Vielmehr werden die Vermieter hier stigmatisiert. Ich möchte den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der SPD, Kevin Kühnert heißt der übrigens, zitieren. Er hat einmal gesagt, dass es kein legitimes Geschäftsmodell sei – ich zitiere wörtlich –, "mit dem Wohnraum anderer Menschen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten." Was das für eine Position zum Eigentum darstellt, ist, glaube ich, wirklich sehr erklärungsbedürftig.

Gerade diese verschwommene Wahrnehmung – ich weiß, dass das die SPD schmerzt, der ist ja die letzten Wochen weggesperrt worden – ist der Grund, weshalb ich jetzt mal ein Plädoyer für die Vermieter halte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zwei Drittel aller Vermieter in diesem Land sind Kleinvermieter, die vielleicht ein oder zwei Eigentumswohnungen besitzen oder sich irgendwann einmal ein Mehrfamilienhaus gekauft haben, um irgendwann daraus eine Rente zu beziehen. Das machen gemeinhin gerne Handwerker, Selbstständige und Freiberufler. Es ist wissenschaftlich belegt, dass das diejenigen sind, die die Mieten während eines Mietverhältnisses überhaupt nicht erhöhen. Sie fassen die Miete das erste Mal an, wenn ein neuer Mieter einzieht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Baulandmobilisierungsgesetz stellt in vielen Bereichen nicht zu rechtfertigende Eingriffe in das Eigentumsrecht dar. Warum soll ich denn eine Immobilie, die mir gehört, nicht umwandeln oder aufteilen dürfen, wenn ich zum Beispiel in der Erbfolge daraus jemandem zwei Eigentumswohnungen geben möchte, zum Beispiel einem Kind eine andere Eigentumswohnung überschreiben möchte? Es erhöht übrigens auch den Beleihungswert einer Immobilie, wenn sie aufgeteilt ist. Das ist doch mein Eigentum. Warum soll ich denn darüber nicht verfügen dürfen? Die SPD hat leider ein sehr befremdliches Verhältnis zum Eigentum.

Warum sich die CSU jetzt hier eigentlich profilieren möchte, die ja mittlerweile gar nicht mehr eigentumsfreundliche Politik betreibt – ich habe es Ihnen ja erläutert, wie das auf der Bundesebene in den letzten vier Jahren abgelaufen ist –, kann ich überhaupt nicht verstehen, da gerade dieses Umwandlungsverbot nicht geändert werden soll.

Wenn ich jetzt höre, dass die Kollegen von den GRÜNEN das schon bei einer ganz kleinen Anzahl von Wohneinheiten machen wollen, nämlich drei, dann wird mir angst und bange, welches Verhältnis bei Ihnen zum Eigentum besteht.

Die Kollegin Kohnen hat natürlich recht. Mich würde auch brennend interessieren, wann das endlich umgesetzt wird. Ich weiß nicht, wie lange man da mit irgendwelchen kommunalen Familien diskutieren muss. Frau Ministerin, wann können wie denn endlich mal einen Vorschlag haben? Das sind Sie uns auch im Ausschuss schon lange schuldig. Ich erwarte mir Antworten darauf, wann und wie Sie das überhaupt gedenken umzusetzen, damit wir einmal darüber sprechen können. Ein bisschen mehr Tempo, bitte! Vielleicht ergreifen Sie ja noch das Wort in der Debatte, um sich endlich einmal dazu zu äußern.

Ich stelle abschließend fest, dass die FDP anscheinend die einzige Fraktion in diesem Hohen Hause ist, die sich für das Thema Eigentum einsetzt, und zwar für die Interessen der Mieterinnen und Mieter und auch der Eigentümer. Wir müssen den Antrag natürlich ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Körber. – In der Tat ist es so: Die nächste Rednerin ist die Frau Staatsministerin Kerstin Schreyer. Frau Staatsministerin, bitte.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es spannend, wie breit die Debatte eben auch von den Themen her geführt worden ist. Ich finde, es ist in den Wortbeiträgen sehr deutlich geworden, dass es ein gar nicht so einfaches Thema ist, weil es ganz viele Facetten hat.