Protokoll der Sitzung vom 05.11.2024

Dass die Menschen erst einmal bei der 112 anrufen, hat sich durchgesetzt. Das kennen viele auch aus dem EU-Ausland, die neu nach Deutschland kommen. Überall gibt es eine zentrale Nummer. Unsere Verantwortung ist es, über ein kluges Integrierte Leitstellen-Gesetz Sorge dafür zu tragen, dass all diese Anrufe im richtigen Kanal landen, damit echte Notfälle schnell bearbeitet werden können und Patienten mit anderen Problemen oder Nöten die passende Versorgung finden. Dafür bräuchten wir einen Gesetzentwurf; dafür kommt der hier deutlich zu kurz. Er ist mit der heißen Nadel gestrickt, um jetzt noch Strafzahlungen an die EU zu entkommen. Wir wünschen uns eine mutigere Novelle.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Kollege Bernhard Heinisch. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Norbert Dünkel hat es schon gesagt: Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration plant mit diesem Gesetzentwurf eine Änderung des Integrierte Leitstellen-Gesetzes, welches seit seinem Inkrafttreten am 1. September 2002 ausschließlich punktuell überarbeitet worden ist. Sowohl aus rechtlicher, institutioneller und organisatorischer Sicht als auch aufgrund inhaltlicher Anforderungen und Bedürfnisse aus der Praxis ist nach nunmehr über zwanzig Jahren dringend eine Überarbeitung dieses Gesetzes erforderlich.

Im Bayerischen Rettungsdienstgesetz wird lediglich ein textlicher Bezug auf das ILSG geändert. Inhaltliche Änderungen sind hier nicht vorgesehen. Ziel ist, die Arbeit der Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und der Integrierten Leitstellen praxistauglich weiterzuentwickeln.

Aus der Verbandsanhörung haben sich keine inhaltlichen Änderungen des Gesetzentwurfs ergeben. Der Gesetzentwurf liefert die Inhalte für eine zeitgemäße und praxistaugliche Fortentwicklung des ILSG als Basis der Arbeit der Zweckverbände für den Rettungsdienst, die Feuerwehralarmierung und die Integrierten Leitstellen an einem der Dreh- und Angelpunkte der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern.

Überflüssig gewordene Vorschriften werden gestrichen und notwendige Neuregelungen sinnvoll integriert, ohne den Normbestand zu überfrachten. Um den barrierefreien Zugang zu Notrufdiensten der ILS zu stärken, hat die Beantwortung von Notrufen künftig grundsätzlich durch dasjenige Kommunikationsmittel zu erfolgen, mit dem der Notruf abgesetzt worden ist.

Hintergrund sind europarechtliche Vorgaben. Zudem sollen die datenschutzrechtlichen Vorgaben der entsprechenden EU-Verordnungen angepasst werden. Hier wird eine beschleunigte Umsetzung angestrebt.

Konkret sind im vorliegenden Gesetzentwurf folgende Anpassungen besonders hervorzuheben: Den Integrierten Leitstellen wird ermöglicht die Übernahme von Aufgaben als Koordinierungsstelle für den arztbegleiteten Patiententransport, die Regelung der Auswirkungen von Fusionen und anderen Änderungen im Bestand der Zweckverbände auf die Integrierten Leitstellen, die Stärkung der Betreiberbestellung durch Normierung eines Beteiligungsrechts, die Einführung einer Verordnungsermächtigung zur Regelung von Anforderungen an die IT-Sicherheit, die Bereitstellung eines rechtlichen Rahmens für zentrale staatliche Vergaben und grundlegende Anpassungen der Datenschutzvorschriften.

Staatlich koordinierte Beschaffungen größeren Umfangs erfordern zu ihrer effektiven Steuerung einen gesetzlichen Rechtsrahmen. Künftig soll der Freistaat Bayern zur Wahrung eines landesweit einheitlichen Leitstellenstandards zentral Aufträge zur Beschaffung von Informations- und Kommunikationssystemen der ILS vergeben können. Der Vollzug von Erstattungs- und Zuwendungsverfahren für ILS soll zentral bei der Regierung von Schwaben angesiedelt werden. Vorbehaltlich staatlicher Leistungen fallen Anschaffungskosten bei den jeweiligen Aufgabenträgern an.

Dem Freistaat Bayern entstehen Kosten nur im Zusammenhang mit der Durchführung des Vergabeverfahrens. Die Umsetzung von Maßnahmen auf Grundlage dieses Gesetzes erfolgt im Rahmen der veranschlagten Stellen und Mittel bzw. bleibt künftigen Haushaltsverhandlungen vorbehalten. Durch dieses Gesetz ist keine finanzielle Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zu erwarten.

Zum Schluss möchte ich mich auch im Namen der FREIE-WÄHLER-Fraktion bei allen Blaulichtorganisationen für euren Einsatz, für eure tägliche Arbeit herzlich bedanken. Wir FREIE WÄHLER befürworten den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Christiane Feichtmeier für die SPD-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bayerische Landtag hat vor über 20 Jahren beschlossen, Integrierte Leitstellen, sogenannte ILS, in Bayern einzurichten. Seitdem ist es für die Bürgerinnen und Bürger möglich, im Notfall über die Rufnummer 112 nicht nur die Feuerwehr, sondern auch den Rettungsdienst zu rufen. In ganz Bayern wurden deshalb flächendeckend Integrierte Leitstellen eingerichtet, in denen die Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst zusammengeführt wird.

Das war richtig und wichtig. Dadurch können bei einem Brand oder medizinischen Notfall schnell und gezielt diejenigen Einsatzkräfte alarmiert werden, die am besten helfen können und am schnellsten vor Ort sind. In den Integrierten Leitstellen arbeiten qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit modernster Informations-

und Kommunikationstechnik und tragen damit wesentlich zum Schutz und zur Sicherheit der Menschen in Bayern bei.

Der nun von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des ILSGesetzes und des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes ist notwendig geworden, da die 26 beschlossenen Integrierten Leitstellen ihren Betrieb nun aufgenommen haben.

Für uns als SPD-Fraktion ist es wichtig, dass die ILS gut funktionieren. Sie müssen ausreichend mit gut ausgebildetem Personal ausgestattet sein. Die notwendigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen müssen gewährleistet werden. Außerdem müssen die ILS über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen.

(Beifall bei der SPD)

Bei meinem Besuch in der ILS in Würzburg zusammen mit meinem Kollegen Halbleib konnte ich mich davon überzeugen, dass die hoch motivierten Mitarbeitenden alles tun, um für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen, sodass wir Bürgerinnen und Bürger uns im Falle eines Notfalls gut aufgehoben fühlen können. Dafür möchte ich mich bei allen mitarbeitenden haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften der Rettungsorganisationen ganz herzlich bedanken,

(Beifall bei der SPD)

die tagtäglich rund um die Uhr im Notfall für uns Menschen da sind; denn die Aufgabe ist wahrlich nicht einfach. Hinter vielen Notrufannahmen verbergen sich hoch emotionale Anrufende und unheimlicher Zeitdruck.

Auf Bundesebene wird derzeit ebenfalls ein Gesetzentwurf erarbeitet, der die Standards bundeseinheitlich vereinheitlichen soll. Daher würde ich mich freuen, wenn diese mitaufgenommen werden könnten. Eine zentrale Vergabestelle ist auch sinnvoll und richtig, da hier Kosten eingespart werden können und Ausschreibungen nicht doppelt gemacht werden müssen.

Wir als SPD-Fraktion beteiligen uns gern an den weiteren Beratungen zu diesem Gesetz, da es uns gerade im Hinblick auf einen barrierefreien Zugang zu Notrufdiensten der Feuerwehr und von Rettungsdiensten wichtig ist.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich da Widerspruch? – Das ist augenscheinlich nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 5 und 6 auf:

Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags

und

Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags

Bisher haben die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Mitglieder des Landtags jeweils die für eine Wahl erforderliche Mehrheit der Stimmen nicht erreicht. Für die

heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion daher erneut die Wahl eines Vizepräsidenten sowie eines Schriftführers beantragt. Zur Begründung der beiden Wahlvorschläge erteile ich nun der Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion, Frau Katrin Ebner-Steiner, das Wort.

(Beifall bei der AfD)

Hierzu haben Sie fünf Minuten Zeit.

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schlage heute unseren Kollegen Matthias Vogler als Vizepräsidenten vor. Der Abgeordnete Vogler hat mehr als acht Jahre als Zeitsoldat unserem Vaterland gedient und dabei Erfahrungen gesammelt, die ihn für ein öffentliches Amt ganz besonders qualifizieren. Darüber hinaus engagiert er sich seit Jahren ehrenamtlich im Rettungsdienst. Sein Engagement stellt nicht nur seine Bereitschaft unter Beweis, Verantwortung zu übernehmen, sondern auch seine Verbundenheit mit der Gemeinschaft und seine ausgeprägte Hilfsbereitschaft.

Um seine Wahl zu ermöglichen, bedarf es nicht einmal der aktiven Unterstützung durch die sogenannten demokratischen Parteien. Bereits eine Enthaltung würde ausreichen, um Herrn Vogler in das Amt zu berufen, das uns als AfD-Fraktion zusteht. Sie setzen so ein wichtiges Signal für eine gute demokratische Kultur und parlamentarische Zusammenarbeit in unserem Land. Geben Sie daher Ihre Blockadehaltung auf, und geben Sie so dem Hohen Haus wieder die Würde zurück.

Als Schriftführer schlage ich unseren Kollegen Jörg Baumann vor.

(Beifall bei der AfD)

Herzlichen Dank. – Auf Antrag der AfDFraktion findet hierzu eine gemeinsame Aussprache statt. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Michael Hofmann für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Vogler wurde bereits am 30.10.2023 und 12.12.2023 sowie am 24.01.2024 als stellvertretender Landtagspräsident vorgeschlagen. Ich verweise auf die Protokolle zu den jeweiligen Sitzungen, in denen wir unsere Aussagen dazu getroffen haben. Wir lehnen den Vorschlag ab.

(Beifall bei der CSU)

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Matthias Vogler für die AfD-Fraktion. Bitte.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Besucher auf der Besuchertribüne! Ich begrüße die demokratische Partei und natürlich auch die anderen Parteien, die SPD, die GRÜNEN, die FREIEN WÄHLER und die CSU.

(Beifall und Heiterkeit bei der AfD)

Im Gegensatz zu Ihnen wählen wir Ihre Kandidaten weitestgehend mit, wenn wir sie für geeignet halten, weil wir uns an parlamentarische Gepflogenheiten halten.

(Widerspruch bei der SPD)

Ich distanziere mich aber gleich an dieser Stelle ausdrücklich von allen Aussagen der Altparteien,

(Petra Högl (CSU): So alt sind wir noch gar nicht!)

von den selbsternannten Demokraten gegen ein gutes Miteinander. Wir sollen ja angeblich antisemitisch sein, frauenfeindlich, homophob, ausländerfeindlich usw. Allerdings ist die AfD die einzige Partei, die eine Interessengruppe der Juden in der Partei hat; denn uns ist das Leben der jüdischen Mitbürger in Deutschland wichtig.