Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderung Kompromisse bei ihrer Wohnsituation eingehen müssen, weil die staatliche Unterstützung nicht ausreicht. Barrierefreie und betreute Wohnformen sind keine Sonderleistung. Sie sind notwendig, um Teilhabe und Chancengleichheit sicherzustellen. Auch die Träger der Einrichtungen stehen unter großem Druck. Die Finanzierungslücken bedeuten Unsicher
heiten, häufige Neuberechnungen und nicht selten auch finanzielle Engpässe. All das könnte verhindert werden, wenn wir den Schritt gehen und diese Kosten in die Grundsicherung überführen.
Wir müssen anerkennen, dass Menschen mit Behinderung gerade beim Wohnen spezielle Bedürfnisse haben. Dieser Tatsache müssen auch die Gesetze Rechnung tragen.
Unser Sozialstaat muss für alle verlässlich sein. Lassen Sie uns gemeinsam eine gerechtere und sozial ausgewogene Regelung schaffen. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Toso. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schmid für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich klarstellen, dass die steigenden Mieten für Menschen mit Behinderung ein großes Problem darstellen, vor allem in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Diese Einrichtungen kämpfen nicht nur mit hohen Energiekosten und bürokratischen Hürden, sondern auch mit steigenden Personalkosten, während gleichzeitig Fachkräftemangel herrscht.
Der Antrag, der heute zur Diskussion steht, greift unserer Meinung nach leider zu kurz, zeigt aber, wie misslungen die Reformen durch das Bundesteilhabegesetz sind. Erst die Versorgung und Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen ermöglichen es Menschen mit Behinderung, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Insoweit kann man dem Standpunkt der FREIEN WÄHLER grundsätzlich folgen, dass es sich hierbei um Kosten der Existenz handelt.
Deshalb müsste man bei der Deckelung von 125 % nachbessern. Allerdings muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass die unnötig komplizierten Sozialgesetze nun einmal eine andere Systematik haben und eine sehr strenge Trennung von allgemeiner Existenzsicherung und individuellem Mehrbedarf für behinderte Menschen vornehmen. Diese Systematik kann man nicht einfach nach Belieben durchbrechen, ohne das Ganze noch komplizierter zu machen.
Ob nun die gesamten Mietkosten für besondere Wohnformen tatsächlich ausschließlich Kosten der Existenzsicherung oder Fachleistungen der Eingliederungshilfe sind, ist sicher eine interessante Frage, aber nicht Lösung des grundsätzlichen Problems. Es sind doch die wachsenden Aufgaben der Eingliederungshilfe, die uns zu schaffen machen. Immer mehr Vorschriften, die früher auf Bundesebene angesiedelt waren, werden nun auf die Bezirke übertragen. Diese neuen Aufgaben müssen nicht nur erfüllt, sondern auch aus eigener Tasche finanziert werden.
Es ist kein Wunder, dass die gestiegenen Kosten in der Eingliederungshilfe ausnahmslos alle bayerischen Bezirke zunehmend unter Druck setzen. Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2020 noch 2,9 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe ausgegeben wurden, waren es 2021 bereits 3,2 Milliarden Euro, 2022 3,4 Milliarden Euro und 2023 3,7 Milliarden Euro, mit Tendenz nach oben. Hält diese Entwicklung an, könnte es zu ernsthaften Haushaltsproblemen kommen. Viele Bezirke werden keine ausgeglichenen Haushalte mehr präsentieren können.
Das hat unmittelbare Folgen für die kommunalen Dienstleistungen, Investitionen und freiwilligen Leistungen.
Wir wollen, dass auch in der Eingliederungshilfe endlich wieder das Konnexitätsprinzip herrscht. Es besagt, dass für Aufgaben, die von Bund oder Land auf die Bezirke und Kommunen übertragen werden, die entsprechenden finanziellen Mittel bereitzustellen sind. Wer anschafft, muss auch zahlen.
Ein weiterer Aspekt, der uns Sorgen bereitet, ist die ungleiche Belastung im Solidarsystem. Bayern trägt rund 9,7 Milliarden Euro Steuergelder und somit mehr als die Hälfte der gesamten Beiträge zum Länderfinanzausgleich bei, während kleinere Bundesländer wie Hamburg oder Berlin nur einen Bruchteil dieser Summe beisteuern. Bei uns steigen die Kitagebühren, während die Kinder in Berlin kostenlos in die Kita gehen. Dies lässt sich vor den Bürgern unseres Freistaats, aber auch den Einrichtungen der Eingliederungshilfe nicht mehr rechtfertigen. Es ist an der Zeit, dass die Politik auf Bundesebene dieses Ungleichgewicht endlich beseitigt.
Zu guter Letzt möchten wir auch eine Maßnahme ansprechen, die unserer Meinung nach zur Optimierung des Eingliederungssystems beitragen könnte: die gezielte Reduzierung von Leistungen, die nicht mehr erforderlich sind oder nicht den gewünschten Effekt erzielen. Eine genauere Bedarfsanalyse und regelmäßige Überprüfungen könnten dazu beitragen, dass Hilfen nicht länger gewährt werden, wenn die Bedürftigkeit nicht mehr besteht. Auf diese Weise könnten das System effizienter gestaltet und die Kosten gesenkt werden, ohne die betroffenen Menschen unnötig zu belasten.
Eines möchte ich Ihnen noch mit auf den Weg geben: Der wachsende Druck auf die Kommunen durch immer höhere Kosten führt unweigerlich zu einer gesellschaftlichen Spannung; aber die wird nicht von uns als AfD verursacht, sondern durch Ihre Politik.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2017 trat unter der Regierungsbeteiligung der Unionsfraktion und der SPD bekanntermaßen die erste Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. In erster Linie sollte und soll hiermit die UN-Behindertenrechtskonvention eine zeitgemäße Gestaltung mit besserer Nutzerorientierung und Zugänglichkeit sowie eine höhere Effizienz der deutschen Eingliederungshilfe erfahren. Raus aus der Fürsorge, damit Menschen mit Handicap eigenständig leben können und möglichst wenig Abhängigkeit erfahren müssen. Es geht um mehr Eigenständigkeit.
Wir möchten dafür sorgen, dass alle Menschen so gut wie möglich am Leben teilhaben können, damit sie ihr Leben möglichst unabhängig und selbstbestimmt gestalten können. Ich kann diesen Antrag unterstützen, weil Menschen mit Handicap täglich kämpfen müssen, barrierefreie Teilhabe am Leben zu erfahren. Damit ergeht für mich ein klarer Auftrag an die Politik, dass die immer weiter steigenden Wohnkosten nicht von der Eingliederungshilfe – in Bayern von den Bezirken – getragen werden, sondern vom Bund.
Herr Schmid, Sie haben gesagt: Wer anschafft, muss zahlen. – Genau das drückt dieser Antrag aus. Wohnen ist ein Grundrecht; daher muss der Bund die Kosten im Rahmen der Grundsicherung vergleichbar der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung auch hier zu 100 % übernehmen. Häufig übersteigen die
tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft, Heizung etc. insbesondere bei diesen Wohnformen die Grenze, ab der die Träger der Wiedereingliederungshilfe einspringen müssen.
Allgemeine Kostenfaktoren wie Baukosten, Energie und Inflation spielen eine deutlich größere Rolle als die Mehrkosten für das an die speziellen Bedürfnisse der Bewohner angepasste Wohnen. Außerdem entspricht es nicht dem Grundsatz des Bundesteilhabegesetzes, dass die Kosten wieder der Kommune, eben unseren Bezirken, zur Last gelegt werden. Niemand bestreitet, dass die Finanzlage vieler Kommunen und Länder kritisch ist. In den letzten Jahren hatten wir – wie Sie alle wissen – eher ein Ausgabenproblem. Die Steuereinnahmen waren zuverlässig, und wirtschaftlich ging es uns noch besser. Inzwischen haben wir ein Einnahmenproblem.
Unsere wirtschaftliche Entwicklung ist inzwischen auf einer Talfahrt, und wir befinden uns aufgrund des Handelns der zurückgetretenen Ampel-Regierung im dritten Jahr einer Rezession. Vor allem deshalb haben es die Menschen mit Handicap nun verdient, dass gestiegene Kosten für ihre Wohnung, ihren Lebens- und Rückzugsraum Teil der Grundsicherung werden. Die Unterstützung im Bereich der Grundsicherung auf Bundesebene bewahrt die Betroffenen dann auch vor zusätzlicher Bürokratie.
Werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, die Verlagerung der Wohnkosten von Menschen mit Handicap, die in entsprechenden Wohnformen leben, in die Eingliederungshilfe ist nicht systemgerecht. Sie durchbrechen die mit dem Bundesteilhabegesetz eigentlich zu vollziehende Trennung von Kosten des Lebensunterhalts, die von der Grundsicherung zu übernehmen sind, und den Fachleistungskosten, die von den Trägern der Eingliederungshilfe zu tragen sind.
Die Träger der Eingliederungshilfe in Bayern, die Bezirke, werden damit entgegen des Ansatzes des Bundesteilhabegesetzes zusätzlich belastet. Deshalb ist es notwendig, den Wohnbedarf auch für Menschen mit Handicap möglichst umfassend durch die Grundsicherung nach dem SGB XII zu decken. Hierfür ist eine Änderung der aktuell geltenden Regelungen in den §§ 42a und 45a des SGB XII erforderlich. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.
Vielen Dank, Herr Kollege Schnotz. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Kollegin Kerstin Celina.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zum Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER habe ich mir als Erstes gedacht: So groß scheint die Harmonie zwischen den bayerischen Regierungsfraktionen CSU und FREIEN WÄHLERN nicht mehr zu sein, wenn ein Antrag, der mehr Kosten für den Bund bedeutet, von den gar nicht in den Bundestag gewählten FREIEN WÄHLERN gestellt wird. Die CSU hat ja offensichtlich Probleme, diesen Antrag zu unterstützen. Sie steht nicht auf dem Antrag,
(Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wie wir gerade gehört haben! – Michael Hofmann (CSU): Jetzt haben Sie dem Kollegen Schnotz ja richtig gut zugehört!)
den der zukünftige Kanzler Merz bezahlen müsste, wofür er aber kein Geld hat, wenn er sich nicht durch eine Reform der Schuldenbremse etwas Luft verschafft. Das will aber die CSU nicht. Nachtigall, ick hör dir trapsen! Es wird in Bayern noch eine Menge Streit zwischen CSU und FREIEN WÄHLERN geben.
Worum geht es? – Wenn man als behinderter Mensch in einer besonderen Wohnform, zum Beispiel in einer WG mit Assistenz und Betreuungsleistung wohnt, dann übernimmt die vom Bund finanzierte Grundsicherung die Miete, aber nur bis zu 125 % der ortsüblichen Miete für einen Einpersonenhaushalt. Mit dieser Deckelung soll bezweckt werden, dass Einrichtungen keine Wucherpreise für die Grundmiete verlangen können und keine anderen Kosten darin versteckt werden. Das ist sinnvoll.
In einer WG für Menschen mit Behinderungen braucht man neben dem privaten Zimmer aber auch sogenannte Fachleistungsflächen für die Erbringung der Eingliederungshilfeleistungen, zum Beispiel Therapieräume, Bewegungsbäder und dazu noch Mischflächen, zum Beispiel Eingangsbereiche und Hauswirtschaftsräume. Die Kosten der Fachleistungsflächen übernehmen die Eingliederungshilfeträger, also die Bezirke, und zwar aus einem ganz klaren Grund: Sie sind die Fachleute. Es geht nämlich nicht nur um Wohnungen im ortsüblichen Sinn. Die Kosten für die private Wohnfläche und die anteilig gemietete Mischfläche für Sozialhilfeträger übernimmt der Bund. Das ist fachlich korrekt, aber natürlich kompliziert.
Es ergibt sich in einer CDU/CSU-SPD-Bundesregierung beim Bürokratieabbau bestimmt der eine oder andere Punkt, der es Menschen mit Behinderungen viel leichter macht, ihre Leistungen zu beantragen. Ich wette aber, dass Sie das in der zukünftigen Bundesregierung nicht einmal ansatzweise versuchen werden, weil Sie dann Ihre erst 2020 mühsam eingeführte Trennung von Eingliederungs- und Sozialhilfe gleich wieder grundlegend ändern müssten.
Die FREIEN WÄHLER schlagen heute hier vor, dass der Bund einfach die gesamten Wohnungskosten übernimmt. Die FREIEN WÄHLER sagen, es würde dadurch einfacher, es würde dadurch für die Bezirke billiger. Für den Bund wird es aber teurer. Die Wohnung kostet das Gleiche, und es wird keine einzige zusätzliche Wohnung, die für Menschen mit Behinderungen geeignet ist, zusätzlich auf dem Markt sein. Es wird auch nicht gerechter, Frau Toso.
Dass die CSU diese Aufforderung in dem Antrag, auf dem sie selber nicht steht, dem sie aber in der folgenden Abstimmung zustimmen will, mit Verve und Engagement bei ihrem neuen Bundeskanzler in Berlin – wo das dann zusätzlich Geld kostet – vertreten wird, kann ich mir in meinen kühnsten Träumen nicht vorstellen. Deswegen bin ich gespannt, wie es mit diesem Antrag unter der neuen Bundesregierung weitergeht.
Ich bitte darum, nicht zu vergessen, dass das Grundproblem ganz woanders liegt. Bei der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2020 wurde von der damaligen Großen Koalition vereinbart, dass ein Drittel der 15 Milliarden Euro zu je einem Drittel vom Bund, von den Ländern und von den Kommunen übernommen wird. Überraschenderweise wurde die Leistung aber nicht dynamisiert. Heute liegen wir bei 24 Milliarden Euro. Die Zeche zahlen die Kommunen und die Landkreise, die die massiv gestiegenen Kosten der Bezirke über die Bezirksabgabe finanzieren müssen. Den Letzten beißen die Hunde. Deswegen ist das grundsätzliche Anliegen der FREIEN WÄHLER, die Bezirke kostenmäßig zu entlasten, richtig.
Erstens. Der Bund sollte diese Leistungen dynamisieren. Das ist einer der Punkte, mit dem man in die Verhandlungen im Bund gehen könnte.
Dann zahlt der Bund entsprechend. Die fachlich klare Aufteilung aber bleibt so, wie sie ist, und bleibt richtig. Also, herzliche Grüße an Friedrich Merz mit diesem Antrag!
Oder, drittens, die Kommunen bekommen mindestens eine Milliarde mehr, wie wir GRÜNE es in den aktuellen Haushaltsverhandlungen hier in Bayern fordern.
(Michael Hofmann (CSU): Hauptsache, die anderen sollen es machen! Und uns dann GRÜNEN-Bashing vorwerfen!)