Protokoll der Sitzung vom 27.02.2025

(Michael Hofmann (CSU): Hauptsache, die anderen sollen es machen! Und uns dann GRÜNEN-Bashing vorwerfen!)

Mir wäre die letzte Lösung am liebsten. Sie wäre am einfachsten und sachlich und fachlich korrekt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir lehnen den Antrag der FREIEN WÄHLER ab, weil es bessere Lösungen gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN – Martin Behringer (FREIE WÄHLER): Ihr habt dafür drei Jahre lang Zeit gehabt!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Celina. – Als Nächste hat die Kollegin Doris Rauscher für die SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FREIEN WÄHLER, die Unterkunftskosten für besondere Wohnformen vollständig der Grundsicherung zuzuordnen, mag auf den ersten Blick durchaus verlockend klingen; doch er widerspricht fundamental dem Geist und der Logik des Bundesteilhabegesetzes und gefährdet auch die hart erkämpften Fortschritte für Menschen mit Behinderung.

(Beifall bei der SPD)

Die klare Trennung zwischen Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen ist das erklärte Ziel des Bundesteilhabegesetzes.

(Martin Behringer (FREIE WÄHLER): So ein Schmarrn!)

Sie ist nicht etwa ein Versuch, der korrigiert werden muss, sondern ein bewusster Paradigmenwechsel zu einer personenzentrierten Leistungserbringung. Menschen mit Behinderungen haben unterschiedliche Bedürfnisse. Genau diese individuellen Bedürfnisse sollen durch das Bundesteilhabegesetz anerkannt und erfüllt werden, und zwar unabhängig davon, wo und wie diese Menschen wohnen. Die aktuelle Regelung ermöglicht eine flexiblere Handhabung der Kosten über die 125 %-Grenze hinaus. Die Eingliederungshilfe kann spezifische behinderungsbedingte Wohnbedarfe besser berücksichtigen als eine pauschale Grundsicherung. Fragen wir uns doch ehrlich: Wem würde diese geforderte Änderung am Ende helfen?

(Josef Lausch (FREIE WÄHLER): Den Menschen!)

Den betroffenen Menschen mit Behinderung, Herr Kollege, definitiv nicht.

(Josef Lausch (FREIE WÄHLER): Das ist Ihre Meinung!)

Ihre Situation würde sich durch diese Maßnahme in keiner Weise verbessern. Es entstünde kein zusätzlicher Wohnraum für diese Menschen mit Behinderung.

(Josef Lausch (FREIE WÄHLER): Falschbehauptung!)

Die finanzielle Situation der Betroffenen würde sich auch nicht verändern. Liebe FREIE WÄHLER, Ihnen geht es in Ihrem Antrag um eine reine Verschiebung von Kosten weg von den Bezirken oder dem Land hin zum Bund. Darum geht es.

(Martin Behringer (FREIE WÄHLER): Das ist richtig!)

Herr Kollege, jetzt bin ich dran.

(Zuruf des Abgeordneten Josef Lausch (FREIE WÄHLER))

Das ist ein Thema, das die Bezirke durchaus sehr bewegt. Ich schließe mich aber der Kollegin an: Wir müssen andere Lösungen finden. Es kann nicht angehen, Beschlüsse wider den Geist des Bundesteilhabegesetzes zu fassen.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von den FREIEN WÄHLERN)

Sie haben als Teil der Staatsregierung zahlreiche Möglichkeiten, um die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung konkret zu verbessern

(Arif Taşdelen (SPD): Genau so ist es!)

und gleichzeitig die Bezirke zu entlasten, ohne den Grundgedanken zu verwerfen.

(Arif Taşdelen (SPD): Jawohl! Hört, hört!)

In unserer Anhörung letzte Woche hier im Hohen Haus haben Expertinnen und Experten klare Aussagen getroffen und uns unmissverständlich aufgezeigt, an welchen Stellschrauben der Freistaat drehen muss: Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz muss nachgebessert werden. Kleinere und besondere Wohnformen werden derzeit nämlich benachteiligt, da sie teilweise nahezu den gleichen Anforderungen unterliegen wie die großen Pflegeeinrichtungen. Dies verteuert diese Wohnformen unnötig und schreckt Träger ab.

Der Bestandsschutz in der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz ist ebenfalls kritisch zu prüfen. Er bewahrt zwar kurzfristig älteren Wohnraum, der nicht mehr aktuellem Standard entspricht. Langfristig fehlen damit aber Anreize für notwendige Modernisierungen hin zu mehr Barrierefreiheit. Der Freistaat muss mehr Fördermöglichkeiten für umfangreiche Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen schaffen.

(Beifall bei der SPD)

Wir brauchen mehr Investitionen in allgemeine Barrierefreiheit. Je weniger Barrieren wir von Haus aus haben, desto weniger individuelle Unterstützungen werden benötigt.

Eine stärkere generelle Förderung des kommunalen Wohnungsbaus ist ebenso dringend notwendig, um barrierefreien Wohnraum für Wohngruppen und andere Wohnangebote sicherzustellen. All das betrifft die Landesebene.

(Beifall bei der SPD)

Eine pauschale Grundsicherung hilft den Menschen mit Behinderung nicht. Im Gegenteil, sie widerspricht dem Grundgedanken der individuellen Unterstützung und Teilhabe, wie sie auch in der UN-Behindertenrechtskonvention im Bundesteilhabegesetz formuliert ist. Das muss unser Ziel sein, dass jeder Mensch in der Wohnform leben kann, die er möchte und die zu seinen individuellen Bedürfnissen passt. Die bloße Verschiebung von Kosten vom Bezirk oder vom Land zum Bund bringt uns diesem Ziel keinen Schritt näher. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.

Liebe CSU, es wundert mich fast ein bisschen, dass Sie zustimmen; denn das Bundesteilhabegesetz wurde in der Großen Koalition unter Zustimmung des Bundesrats beschlossen; da waren Sie auch dabei.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN – Arif Taşdelen (SPD): Bravo!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Rauscher. – Für die Staatsregierung hat Frau Staatsministerin Ulrike Scharf das Wort.

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Bayern haben rund 2 Millionen Menschen eine Behinderung. Das ist etwa jeder Siebte. Davon ist mehr als jeder Zweite schwerbehindert. In absoluten Zahlen sind das rund 1,25 Millionen Menschen. Unser Zentrum Bayern Familie und Soziales, das ZBFS, beobachtet eine steigende Nachfrage nach Schwerbehindertenausweisen. Ich deute das als Zeichen der Zeit. Wir sind mittendrin im demografischen Wandel. Wir alle werden älter. Umso wichtiger sind mir Barrierefreiheit und die Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Das ist mir ein echtes Herzensanliegen, weil ich davon überzeugt bin, dass wir am Ende alle davon profitieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Dringlichkeitsantrag bietet die Chance, das Licht auf die Barrierefreiheit in Bayern zu lenken.

Ich will erstens zunächst einmal die Barrierefreiheit im Alltag feststellen. Bayern geht voran. Unser Ziel ist klar. Wir wollen Bayern barrierefrei machen, und zwar im gesamten öffentlichen Raum, im ÖPNV und auch im digitalen Raum. Wir haben in den letzten zehn Jahren für das Programm "Bayern barrierefrei" über eine Milliarde Euro in die Hand genommen. Zusätzlich haben wir allein in diesem Doppelhaushalt 2024/2025 über 300 Millionen für Inklusion in die Hand genommen. Inklusion ist unser Anspruch, für den wir einstehen.

Zweitens. Es braucht Vorbilder für Barrierefreiheit. Erst in der letzten Woche konnte ich mit Staatsminister Markus Blume das Signet "Bayern barrierefrei" in der Archäologischen Staatssammlung verleihen. Vom Parkplatz bis hin zur Dachterrasse ist alles barrierefrei erreichbar. Mein Fazit ist: Die Archäologische Staatssammlung ist ein Highlight für die Archäologie und gleichzeitig ein Musterbeispiel für Barrierefreiheit, genauso wie unsere Vielzahl von Signets für Barrierefreiheit, die wir in Bayern schon verliehen haben.

Drittens. Wir müssen für Menschen mit Behinderung Chancen schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir investieren massiv in die berufliche Inklusion. Allein 2024 haben wir über 119 Millionen Euro für Ausbildung, für die Beschäftigung, für die berufliche Reha investiert. Unser Modellprojekt "BÜWA" hat sich bewährt. "BÜWA" heißt: Begleiteter Übergang von der Werkstätte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. "BÜWA" ist ein Erfolg, über den ich mich sehr freue; denn rund 33 % der Menschen finden eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt. Das Schöne ist, dass dieser Erfolg nachhaltig ist; denn über 80 % bleiben langfristig bei ihrem Arbeitgeber. Dieses Projekt bestärkt mich auf unserem Weg. Werkstätten öffnen nämlich Türen zu echter Teilhabe.

Der vierte Punkt, den ich ganz gerne erwähnen möchte, ist: Teilhabe beginnt mit der richtigen Einstellung. Meine Erfahrung ist, dass Teilhabe sehr stark von der Haltung abhängt, eine Frage der Haltung ist. Auch hier sind wir heute sehr viel weiter als noch vor zehn Jahren. Ich erlebe das gerade in diesen Tagen im Gespräch mit den Jugendlichen. Erst vor zwei Tagen waren die Bayerischen Jugendpolitiktage, diesmal gemeinsam mit Staatsminister Christian Bernreiter zum Thema Wohnen und Mobilität. Ich war wirklich beeindruckt, als wir über eineinhalb Stunden mit den Jugendlichen im Austausch waren. Die Barrierefreiheit hat einen hohen Stellenwert bei den jungen Menschen, und unsere jungen Leute denken nicht nur an sich, sondern auch an andere. Wenn sich diese Haltung bei den Menschen immer mehr durchsetzt, dann sind wir auf einem sehr richtigen Weg.

Als letzten Punkt möchte ich das Thema Wohnkostenhürde für Menschen mit Behinderung ansprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Wohnkostenhürde muss wirklich Schluss sein. Der Bund hätte längst handeln müssen. Menschen mit Behinderung sollten ihre Wohnkosten nicht über die Eingliederungshilfe finanzieren müssen. Das widerspricht ganz klar dem Bundesteilhabegesetz; denn eigentlich sollte die Grundsicherung die Wohnkosten übernehmen, so wie auch bei allen anderen Menschen. Aber die aktuelle Regelung deckelt die Kostenübernahme – wir haben es heute schon mehrfach gehört – auf 125 % der Durchschnittsmiete von Einzelpersonenhaushalten, und das reicht oft einfach nicht aus. Die Eingliederungshilfe muss dann einspringen, und das ist weder fair noch logisch. Die hohen Wohnkosten entstehen ja nicht aufgrund der Behinderung, sondern durch andere Kosten wie Bauen und Energie beispielsweise.

Deshalb müssen wir die Regelung im SGB XII anpassen, das heißt, weg von der Wohnkostenhürde. Wohnkosten gehören ganz klar und eindeutig in die Grundsicherung. Ich habe mich hier mit den Bundesländern schon lange auf den Weg gemacht und auch Lösungen auf den Tisch gelegt; doch die bisherige Bundesregierung hat ganz klar geblockt – man könnte schlichtweg vermuten, um Kosten zu sparen. Das Ganze geschieht auf dem Rücken der Menschen mit Behinderung, die dadurch schwerer einen Platz in einer besonderen Wohnform finden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bundesteilhabegesetz sieht ganz zentral die Trennung von Fachleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII vor. Die aktuelle Regelung ist einfach nicht systemgerecht, und ich werde mich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Unterkunftskosten in besonderen Wohnformen von der Grundsicherung übernommen werden. Wir werden dem Antrag auch zustimmen.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Frau Kollegin, Frau Ministerin Scharf. – Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Kerstin Celina, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich war doch recht erstaunt über Ihren langen, elaborierten Vortrag über Barrierefreiheit im Allgemeinen, wo es doch jetzt hier – in Anführungszeichen – "nur" um eine Finanzierungsleistung und die Verschiebung von Finanzierung ging. Es geht – ich darf Sie korrigieren – bei den Gebäuden nicht um die Baukosten – 125 % bei der reinen Wohnfläche werden akzeptiert, was die Wohnungskosten angeht –, sondern es geht um die Fachleistungsflächen, wofür die Bezirke die korrekten Ansprechpartner sind. Das hat Ihre Partei in der GroKo so mitentschieden. Ich möchte nun wissen – im Antrag geht es darum, Kosten auf den Bund zu verschieben, und ich kann mir gut vorstellen, dass man das in den letzten drei Jahren versucht hat –, wie Sie konkret versuchen werden, diese Kosten auf den Bund zu schieben.

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): Also, nichts zu machen und dann sich so aufzuregen! Das gibt es doch nicht!)

Sprich: Werden Sie diesen Punkt, dass der Bund die Mehrkosten übernehmen soll, in den Koalitionsvertrag aufnehmen?

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): Was habt ihr gemacht? – Wahnsinn! Nichts!)