Protokoll der Sitzung vom 27.02.2025

in der Zeit und würden den Tagesordnungspunkt 16, den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/4105, vor die Mittagspause ziehen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. Besteht damit Einverständnis? – Gut, wunderbar. – Dann hat der Kollege Dr. Stephan Oetzinger das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Liebe Frau Kollegin Weitzel, es gibt Anträge, da macht es einen Sinn, sie im Plenum hochzuziehen, und es gibt solche, da macht es eher weniger Sinn, sie heute im Plenum zu rekapitulieren, zumal der Antrag in beiden Ausschüssen, sowohl im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als auch im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, keine Mehrheit gefunden hat. Im Gegenteil: Außer von der SPD-Fraktion gab es keine Zustimmung zu diesem Antrag. Ich glaube, deswegen wäre es auch nicht notwendig, ihn heute hier im Plenum zu behandeln.

Meine Damen und Herren, die Antragsteller fordern, dass ein eigener Tarifvertrag für studentische Beschäftigte im nicht-wissenschaftlichen Bereich geschaffen wird. Das ist schon deshalb sinnwidrig, weil mit dem TV-L genau dafür bereits eine Regelung besteht, und damit ist auch für die Beschäftigten im nicht-wissenschaftlichen Bereich eine Eingruppierung nach TV-L möglich.

Es macht ein Stück weit den Eindruck, als ob diesem Antrag ein Definitionsproblem zugrunde liegt, nämlich die Unterscheidung zwischen studentischen Hilfskräften auf der einen Seite und auf der anderen Seite Studenten, die im nicht-wissenschaftlichen Bereich an Universitäten und Hochschulen tätig sind. Studentische Hilfskräfte, die sogenannten SHK, zeichnen sich dadurch aus, dass sie das hauptberufliche wissenschaftliche Personal an Hochschulen und Universitäten bei Forschung und Lehre unterstützen, und sie sind von den Tarifvertragsparteien ganz bewusst aus dem TV-L ausgenommen worden, was in einer Niederschriftserklärung der Tarifvertragsparteien so definiert ist. Für die studentischen Hilfskräfte, die SHK, gelten also nicht die Richtlinien des TV-L, sondern die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte.

Davon unterscheiden sich ganz klar die Studenten, die im nicht-wissenschaftlichen Bereich, also beispielsweise als Hilfskräfte in der Bibliotheksaufsicht, der Verwaltung, der Öffentlichkeitsarbeit und vielen anderen Bereichen mehr, tätig sind. Sie werden im TV-L eingruppiert, in aller Regel in der Entgeltgruppe 3, in der EDV häufig höher. Ein zusätzlicher Tarifvertrag, der diese nun einbeziehen sollte, brächte keinen Mehrwert, stünde in Konkurrenz zum TV-L, brächte zusätzliche Bürokratie mit sich und stünde damit auch im Gegensatz zu den Bestrebungen des Hohen Hauses, mit einer eigenen Enquete-Kommission Bürokratie und Regelungsflut abzubauen, also auch in Zukunft gerade solche Dinge zu vermeiden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir aber heute schon über den wissenschaftlichen Nachwuchs sprechen, möchte ich kurz rekapitulieren, was wir insbesondere in den letzten Jahren für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Bayern getan haben. Wir haben eine Hightech Agenda mit 5,5 Milliarden Euro aufgelegt, die optimale Rahmenbedingungen für Studentinnen und Studenten, für den wissenschaftlichen Nachwuchs, aber auch für Forscherinnen und Forscher im Freistaat Bayern gleichermaßen schafft. Meine Damen und Herren, wir haben damit 2.500 zusätzliche Stellen, 1.000 neue Professuren und 1.500 Stellen im akademischen Mittelbau geschaffen. – Lieber Winfried Bausback, gerade auch beim Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz haben wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gelegt, unter anderem durch die Karrierezentren, die wir an den bayerischen Hochschulen und Universitäten geschaffen haben, durch neue Karrierewege für Nachwuchswissenschaftlerinnen und

-wissenschaftler, beispielsweise die Juniorprofessuren, die Nachwuchsprofessuren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und auch das Promotionsrecht an den HAW, das jungen Menschen eine zusätzliche Perspektive auf einen Karriereweg in unseren Hochschulen und Universitäten bietet.

Kurzum: Bayern und die bayerische Wissenschaftspolitik bieten bereits jetzt optimale Rahmenbedingungen und Karrierechancen für Studentinnen und Studenten sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Das können zahlreiche Expertinnen und Experten im Hochschulbereich, angefangen bei den Präsidenten unserer Hochschulen, bestätigen.

Aufgrund von Einzelfällen jetzt eine neue Regelung seitens des Gesetzgebers zu fordern, greift zu kurz. Auch die angesprochenen Einzelfälle an der Universität Passau wurden vom Ministerium, nachdem sie bekannt geworden sind, aufgearbeitet und angegangen. Frau Kollegin, wenn es denn diese Fälle gibt, dann sollte man sie an dieser Stelle auch benennen. Sie haben in den Raum gestellt, dass Sie die nur vom Hörensagen her kennen. – Wir lehnen den Antrag weiterhin ab.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Als Nächster spricht der Kollege Benjamin Nolte für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Beim Antrag der SPD-Fraktion "Gute Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte schaffen" geht es im Wesentlichen um Folgendes: Zum einen wird unter dem ersten Spiegelstrich ein eigener Tarifvertrag TV-Stud zur Vergütung von studentischen Beschäftigten in nicht-wissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern gefordert. Unter dem zweiten Spiegelstrich wird eine Gleichbehandlung von studentischen Hilfskräften im nicht-wissenschaftlichen Bereich mit anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durch Eingruppierung in den TV-L gefordert. Der dritte Punkt betrifft dann die Vermeidung rechtlicher Grauzonen.

Schon die ersten beiden Punkte stellen einen Widerspruch dar. Zunächst muss man bei den studentischen Beschäftigten – das hat der Kollege Oetzinger auch gerade angesprochen, aber es ist ein Zeichen dafür, dass wir uns bei unseren Reden zumindest nicht abgesprochen haben – zwischen den studentischen Hilfskräften und den studentischen Mitarbeitern in nicht-wissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern unterscheiden. Die studentischen Hilfskräfte sind die, die im wissenschaftlichen Bereich arbeiten, zum Beispiel an Lehrstühlen. Studentische Mitarbeiter sind diejenigen, die zum Beispiel in der Verwaltung, in der IT oder in den Bibliotheken unterstützend tätig sind.

Für die Letzteren, also für die studentischen Mitarbeiter im nicht-wissenschaftlichen Bereich, gilt bereits jetzt der Tarifvertrag der Länder, TV-L. Den TV-Stud, der in diesem Antrag gefordert wird, gibt es bisher in einem einzigen Bundesland, nämlich in Berlin. In Berlin gilt dieser TV-Stud jedoch nur für die studentischen Hilfskräfte und nicht für die studentischen Mitarbeiter im nicht-wissenschaftlichen Bereich.

Man kann sich jetzt generell fragen, ob man sich Berlin zum Vorbild nehmen sollte. Das ist nämlich in der Regel keine gute Idee. Aber hier ist der Antrag schon widersprüchlich. Soll jetzt für die studentischen Mitarbeiter im nicht-wissenschaftlichen Bereich ein neuer Tarifvertrag TV-Stud geschaffen werden, der in Berlin nur für Mitarbeiter im wissenschaftlichen Bereich gilt? Oder sollen die studentischen Mitarbeiter im nicht-wissenschaftlichen Bereich unter den TV-L fallen? – Von Ersterem hätten die studentischen Mitarbeiter im nicht-wissenschaftlichen Bereich genau gar

nichts, und Zweiteres ist bereits der Fall, und somit wäre der Antrag obsolet. Da die studentischen Mitarbeiter im nicht-wissenschaftlichen Bereich schon unter den TV-L fallen, gibt es auch keine tarifrechtlichen Grauzonen.

Hintergrund dieses Antrages sind, wie die Kollegin Weitzel erläutert hatte, Presseberichte, laut denen die Universität Passau die studentischen Mitarbeiter im nichtwissenschaftlichen Bereich nicht gemäß dem geltenden Tarifvertrag TV-L bezahlt hat. Es gab dazu seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine AzP. Da muss ich gestehen, dass die Antwort der Staatsregierung eher unbefriedigend war, was vermutlich auch der Grund ist, weswegen man den Antrag jetzt hochgezogen hat. Im Juni 2024 ist die Universitätsleitung mit den studentischen Vertretungen und dem Personalrat übereingekommen, die Verträge der studentischen Mitarbeiter zu prüfen und anzupassen. Hierfür wurde ein Umstellungszeitraum von sechs bis neun Monaten vereinbart, was deutlich zu lange ist. Ob es allerdings schneller geht, wenn man jetzt einen neuen Tarifvertrag einführt, darf bezweifelt werden.

Ich kürze das Ganze einmal ab: Für die studentischen Mitarbeiter im nicht-wissenschaftlichen Bereich gibt es bereits einen gültigen Tarifvertrag, nämlich den TV-L. Wenn sich einzelne Universitäten nicht an diesen Tarifvertrag halten, besteht die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten und dagegen vorzugehen. Aber es ist nur eine Universität, an der solche Fälle bekannt sind. Also kann man hier von einem Einzelfall sprechen, vielleicht nicht in Bezug auf die Mitarbeiter, aber in Bezug auf die Universität. Hier aufgrund dieses Einzelfalles einen neuen Tarifvertrag einzuführen, ist deutlich über das Ziel hinausgeschossen, zumal man nicht weiß, wenn man jetzt einen neuen Tarifvertrag einführt, ob die Universität, die sich schon nicht an den alten Tarifvertrag hält, sich dann an den neuen Tarifvertrag hält.

Die SPD schreibt in ihrer Antragsbegründung noch, dass sie sich um die teilweise prekäre Lage der Studenten in Bayern sorge. Da muss man sich fragen, woher die prekäre Lage mit den zu hohen Lebenshaltungskosten kommt. Ich habe eine Vermutung, woran das liegen könnte: zu wenig Wohnraum für Studenten. Auch hierfür hätten wir eine Lösung. Das muss ich aber hier nicht noch einmal erörtern. An zu wenigen Tarifverträgen liegt es sicherlich nicht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen den Antrag ab.

(Beifall bei der AfD)

Als Nächster spricht Herr Kollege Prof. Dr. Michael Piazolo für die FREIEN WÄHLER.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde jetzt nicht zum dritten Mal den Unterschied der verschiedenen Tarifverträge erläutern, die Unterschiede zwischen dem Tarifvertrag der Länder für nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten von Studierenden und für die studentischen Hilfskräfte, die das wissenschaftliche Personal unterstützen und deshalb nach dem Tarifvertrag der Länder, dem TdL, bezahlt werden. Das ist weidlich getan worden. Hier geht es um die Tätigkeiten der Studierenden. Das wurde im Ausschuss intensiv besprochen.

Alle bisherigen Redner, außer der Antragstellerin, die momentan nicht im Raum ist, waren sich einig, dass kein Bedarf für einen weiteren Tarifvertrag besteht. Deshalb erschließt sich mir nicht, warum dieser Antrag hochgezogen worden ist. Eine andere Frage, die schon angeschnitten worden ist, lautet: Halten sich alle Hochschulen an die Tarifverträge und die entsprechenden Einordnungen? – Diese Sorge kann man haben; sie wurde aber auch im Ausschuss besprochen.

Daran ändern wir aber mit dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag nichts. Wir gehen den sinnvollen Weg, an den einzelnen Hochschulen noch einmal nachzufragen, ob

es dort Problemfälle gibt. Sollte es solche Problemfälle geben, müssten wir für eine Klarstellung sorgen und darauf hinwirken, dass die Leute nach dem Tarifvertrag bezahlt werden. Es ist selbstverständlich, dass die Studierenden für die Arbeit, die sie leisten, angemessen und rechtlich korrekt bezahlt werden. Das ist unser Anliegen.

In dieser Hinsicht geht der Dringlichkeitsantrag jedoch ins Leere. Ich selbst habe im Ausschuss mehrere Fragen an die Vertreter der Staatsregierung gerichtet. Einige Antworten stehen noch aus; aber es ist ja auch noch nicht so lange her, dass wir das Thema im Ausschuss besprochen haben. Auch mir ist es ein Anliegen, dass man bei der Universität Passau nachfragt und wir einen Überblick darüber bekommen, welche Fälle bis jetzt aufgetreten sind. Die Antragstellerin hat selbst gesagt, dass es bislang offenbar nur in Passau Einzelfälle gibt.

Wir werden sehen, ob es noch mehr Fälle gibt. Bis jetzt ist das höchstens eine Behauptung, die in keiner Weise nachgewiesen ist. Deshalb geht dieser Antrag ins Leere. Ein weiterer Tarifvertrag würde nichts nutzen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

Nun spricht Frau Kollegin Verena Osgyan für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Gute Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte sind zweifellos ein wichtiges Thema. Wir GRÜNE haben uns schon vor geraumer Zeit dafür eingesetzt, dass der genannte TV-Stud für das wissenschaftliche studentische Personal, den es in Berlin bereits gibt und der dort durchaus erfolgreich ist, auch hier eingeführt wird. Die Landtagsmehrheit hat das damals abgelehnt. Heute haben wir einen Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung im Plenum, der zwar eine im Grundsatz ähnliche Stoßrichtung verfolgt, allerdings nach unserer Ansicht in Teilen auf einer falschen Grundannahme basiert. Das wurde schon ausgeführt.

Anlass für diesen Antrag waren vermutlich die aktuellen Ereignisse an der Universität Passau, die dort seit über einem Jahr für einigen – und sehr berechtigten – Aufruhr sorgen. Ich möchte dazu ein paar Ausführungen machen, weil es sich hier um ein Vorkommnis handelt, das man so nicht stehen lassen kann. Hier wurden studentische Hilfskräfte, die im nicht-wissenschaftlichen Bereich beschäftigt waren, in großem Umfang über lange Zeit lediglich nach Mindestlohn bezahlt. Später wurden sie, trotz Anerkennung einer schuldrechtlichen Vereinbarung, erneut nicht nach TV-L bezahlt, wie das rechtlich eigentlich vorgesehen ist.

Infolgedessen wurden Geltendmachungen von Studierenden zunächst abgelehnt. Daraufhin hat mindestens ein Studierender den Rechtsweg beschritten. Zwischenzeitlich hat das Ministerium auf mehrere meiner Anfragen hin deutlich gemacht, dass es die Auffassung teilt, dass die Uni Passau in diesen Fällen rechtswidrige Beschäftigungsverhältnisse abgeschlossen hatte. Das hat die Universität Passau mittlerweile auch anerkannt. Wie schon ausgeführt, hat das aber Monate gedauert. Ich finde, dass wir ein solches Vorgehen nicht hinnehmen können.

Der ganze Vorgang war höchst bedauerlich; denn gerade an staatlichen Einrichtungen sollten die Arbeitsbedingungen so sein, dass geräuschlos und unter gegenseitiger Wertschätzung gearbeitet werden kann. Der Weg an die Öffentlichkeit und das Beschreiten des Rechtswegs sollten nur das allerletzte Mittel darstellen.

In diesem Fall scheint eine Lösung gefunden worden zu sein. Die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse sollen jetzt auf reguläre Stellen überführt und nach TVL bezahlt werden. Diese Lösung ist allerdings noch längst nicht in die Praxis um

gesetzt worden. Deswegen werden wir den Prozess weiterhin genau beobachten müssen, damit studentische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht übervorteilt werden, weder in Passau noch anderswo. Ich würde es sehr begrüßen, wenn das Ministerium noch einmal überprüfen würde, ob es an anderen Hochschulen ähnliche Beschäftigungsverhältnisse gibt. Mir sind keine solchen bekannt, aber ich kann das auch nicht ausschließen.

Zum Dringlichkeitsantrag der SPD ist bereits alles gesagt worden. Er ist zum Teil widersprüchlich und geht von einer falschen Grundannahme aus. Es geht hier eben nicht um das wissenschaftliche studentische Personal, sondern um das nichtwissenschaftliche Personal, das bereits jetzt nach TV-L bezahlt werden muss. Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Ich verstehe nicht, warum hier einerseits von der Überführung zum TV-L gesprochen wird, andererseits vom TV-Stud und dann noch von der Entgeltgruppe 2 die Rede ist; denn der TV-L ist von der Systematik her so konzipiert, dass sich die Eingruppierung nach der tatsächlichen Tätigkeit richten soll. Anders gesagt: Die E 2 wäre für studentische Beschäftigte unter Umständen auch noch ein Dumpinglohn.

Richtig wäre es, das Folgende zu fordern: die Einführung eines TV-Stud für studentische Hilfskräfte im wissenschaftlichen Bereich. Gute Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte bleiben ein Thema; denn wir wollen die besten Studierenden als Hilfskräfte an den Hochschulen und Universitäten haben und keine Vorabselektion nach dem Geldbeutel der Eltern. Die Studenten sollten kein Geld zur Arbeit mitbringen müssen, um sich den Job an der Uni leisten zu können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung dieses Dringlichkeitsantrags.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Enthaltungen! – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt.

An der Wahl zum Vizepräsidenten haben 155 Abgeordnete teilgenommen. Eine Stimme war ungültig. Auf Herrn Abgeordneten Harald Meußgeier entfielen 27 Ja- und 124 Nein-Stimmen. Der Stimme haben sich 3 Abgeordnete enthalten. Damit hat Herr Abgeordneter Harald Meußgeier nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 3 ist damit erledigt.

Nun gebe ich das Ergebnis zu Tagesordnungspunkt 4, Wahl eines Schriftführers, bekannt. An der Wahl haben 153 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig waren 0 Stimmen. Auf Herrn Abgeordneten Martin Böhm entfielen 24 Ja- und 127 NeinStimmen. Der Stimme enthalten haben sich 2 Abgeordnete. Damit hat Herr Abgeordneter Martin Böhm nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 7 bis 14 auf:

Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Toni Schuberl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Folgen aus dem Folterskandal I: Überprüfung aller Sicherungs-, Zwangs- und Disziplinarmaßnahmen im Justizvollzug (Drs. 19/4251)

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Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Toni Schuberl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Folgen aus dem Folterskandal II: Richtervorbehalt einführen (Drs. 19/4252)

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Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Toni Schuberl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Folgen aus dem Folterskandal III: Lückenlose Dokumentation von Grundrechtseingriffen in Bayerischen Gefängnissen (Drs. 19/4253)

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