Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Bürgermeister Dr. Scherf, Hochmut kommt meistens vor dem Fall! Wenn Sie glauben, mir einen Grundkurs in Verfassungsrecht anbieten zu können, dann darf ich Sie darauf hinweisen, die Größe des Senats, die Zahl der Mitglieder des Senats bestimmt nicht der Senat, sondern das bestimmt dieses Haus. Wenn Sie jetzt die Opposition von der Bestimmung dieser Zahl ausschließen wollen, dann darf ich darauf hinweisen, dass dies von unserer Verfassung nicht gedeckt ist.
Das Recht, hier zu diskutieren und Vorschläge zu machen, wie groß der Senat ist, das müssen Sie diesem Haus und in diesem Haus auch der Opposition wohl zugestehen. Da haben Sie nun mächtig danebengelangt!
Mein Redebeitrag, wenn ich sage, wenn Sie dann Herrn Bettermann wählen, dann ist das in Ordnung, weil er es ohnehin macht, war nun wirklich nicht so gemeint, dass ich Ihnen jetzt in Ihr Geschäft hineinreden wollte. Ich wollte Ihnen nur zeigen, dass es für die Lösung des sachlich vielleicht vorhandenen von Ihnen gedachten Problems sinnvoll sein kann, auch an diese Person zu denken, aber dass dieses Haus hier darüber entscheidet, und dass die Verfassungsänderung oder aber die Vergrößerung des Senats eine reale Alternative ist, das bestreitet keiner, schon keiner hier von den Parlamentariern. Das zum Ersten!
Sie haben in Ihrem Beitrag noch einmal darauf hingewiesen, dass die Frage des Geldes für Sie das Wesentliche ist. Ich sage noch einmal mit dem Kollegen Teiser, das kann es einfach nicht sein!
Na ja, er hat mehrfach darauf hingewiesen, wir werden allen Leuten draußen erzählen, die Grünen wollen das teurer machen. Ja, da sage ich Ihnen noch einmal, und dazu stehen wir auch, wenn es die verfassungsmäßig bessere Lösung ist, dann sind wir bereit, auch dafür ein paar Zehntausend Mark auszugeben. So ist das! Ich glaube auch, dass es vernünftig ist.
Ein letztes Argument! Wenn ich mir ernsthaft überlege, dass Sie die Änderung der bremischen Verfassung damit begründen, dass vielleicht Bremen für eine Zeit lang die Koordination der A-Länder bekommt, also eine rein parteiinterne Fragestellung der SPD, wer die Koordination innerhalb der so genannten A-Länder auf Bundesebene macht, das geht doch ziemlich weit! Sie können auch sicher sein, dass die B-Länder, dass Baden-Württemberg und Bayern sich dies sicherlich nicht aus der Hand nehmen lassen.
Ja, da bin ich auch sicher, dass sie mich nicht fragen werden, ich bin aber sicher, dass die Ansicht, aus diesem Grund die Verfassung in Bremen zu ändern, im Bundesgebiet kein Wohlwollen, keine Hochachtung, sondern nur ein Stirnrunzeln, das ist noch gering gesagt, ernten wird. Die dafür genannten Gründe sind eher im Laufe der Debatte schlimmer geworden.
Wir lehnen diese Verfassungsänderung ab. Ich sage noch einmal, wir können entweder gemeinsam die Verfassung ändern, Sie können es auch gegen uns machen, wenn es um politische Sachfragen geht, ist das alles in Ordnung, aber wenn es um reine Organisationsfragen geht und Kalkül innerhalb einer Koalition, dann lassen Sie die Hände weg von der Verfassung!
Zuerst lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Mitgliederzahl des Senats in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Mitgliederzahl des Senats, Drucksache 15/172, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab.
Bevor wir zur Abstimmung über das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in dritter Lesung kommen, möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Gemäß Artikel 125 Absatz 3 der Landesverfassung kommt ein Beschluss auf Änderung der Verfassung außer durch Volksentscheid nur zustande, wenn die Bürgerschaft mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmt.
Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 15/ 117, in dritter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in dritter Lesung, und zwar mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder.
Jetzt lasse ich noch über das Gesetz zur Änderung des Senatsgesetzes und des Bremischen Beamtengesetzes in zweiter Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Senatsgesetzes und des Bremischen Beamtengesetzes, Drucksache 15/117, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.
Bewertung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern durch so genannte Kopfnoten
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Meine Damen und Herren, auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen erfolgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.