Protokoll der Sitzung vom 05.07.2000

Diese Neustrukturierung soll von zwei wesentlichen Elementen geprägt sein. Das ist einmal, dass wir die bislang ineinander verwobenen, unterschiedlichen Entscheidungsebenen in eine strategischsteuernde und eine operativ-umsetzende Ebene aufteilen. Dieser Schritt ist, glaube ich, überfällig, muss passieren und soll jetzt geschehen.

Die Aufgaben und Möglichkeiten der Arbeitsmarktpolitik des Landes sollen, zweitens, in Bremen mit den kommunalen Hilfen zur Arbeit zusammengeführt werden. Frau Linnert kritisiert diesen Schritt. Ich will aber trotzdem kurz noch einmal skizzieren, wie wir das Ganze umsetzen wollen, wie diese Planungen mit Leben gefüllt werden sollen! Wir wollen in der Stadt Bremen zum 1. Januar 2001 den Bereich Hilfen zur Arbeit aus dem Eigenbetrieb herauslösen, das ist richtig, und gemeinsam mit den operativen arbeitsmarktlichen Aufgaben des Ressorts, die wir von den strategisch-steuernden trennen wollen, in einer eigenständigen GmbH zusammenfassen.

Diese GmbH soll eine Eigengesellschaft der Stadt Bremen sein. Bremer Arbeit soll sie heißen, über Namen kann man trefflich streiten, das kann man sicherlich in diesem ganzen Gebiet. Es gibt nicht nur staatlicherseits, sondern auch in der privaten Trägerlandschaft viele Namen, wo man sich etwas überlegt, aber ich glaube, dies sagt einfach aus, was wir bezwecken, nämlich Arbeitsmarktpolitik zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen.

Sie soll die operative Steuerung beziehungsweise die Durchführung der arbeitsmarktpolitischen Programme in der Stadt Bremen übernehmen. Sie wird diese Aufgaben im Rahmen der staatlichen und kommunalen Arbeitsmarktpolitik nach den Richtlinien und Weisungen des zuständigen Senators — damit auch nach den Richtlinien und Weisungen der zuständigen Deputation — ausführen.

In der Stadt Bremerhaven sollen die operativen Aufgaben der Arbeitsmarktpolitik meines Ressorts ebenfalls zum 1. Januar 2001 in einer eigenständigen GmbH gebündelt werden, die unter dem Namen Bremerhavener Arbeit GmbH mit einer Mehr

heitsbeteiligung der Stadt Bremerhaven und einer Minderheitsbeteiligung des Landes Bremen gegründet wird. Die kommunalen Aufgaben der Hilfen zur Arbeit sollen in der Stadtgemeinde Bremerhaven zunächst beim Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik verbleiben.

Damit wir auf der strategisch-steuernden Ebene Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung von Förderprogrammen in beiden Städten unseres Landes nutzbar machen können, zum Beispiel für Modifikationen in der Fördersystematik oder für bundespolitische Debatten, sollen die Gesellschaften auch an der Weiterentwicklung der Programme mitwirken.

Meine Damen und Herren, die von mir beabsichtigte Übertragung operativer Aufgaben auf die beiden neu zu gründenden Gesellschaften sollen nach dem Modell erfolgen, das für die Neuordnung der bremischen Wirtschaftsförderung entwickelt wurde. Es gibt darüber seit längerem Streit. Frau Linnert hat hier den Diskussionsstand wiedergegeben, wie er sich aus Sicht der Grünen darstellt. Ich gehe davon aus, dass die rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang geklärt sind, dass es verfassungsrechtliche Probleme in der von Ihnen beschriebenen Art nicht gibt und es verfassungsrechtlich möglich ist, einen solchen Schritt zu gehen, ein solches Gesetz zu erlassen.

Von daher gehen wir hier einen Weg weiter, indem wir die Arbeitsmarktförderung nun auch in eine Gesellschaft bringen. Das heißt aber nicht, dass sie der parlamentarischen Kontrolle entzogen wird. Es wird nach wie vor so sein, dass der Senator für Arbeit, ich belasse es einmal bei diesem Teil des Namens, die Grundsätze für die Arbeitsmarktpolitik festlegen wird, die Bausteine, aus denen sich Programme zusammensetzen, die Grundsätze für die Vergabe von Programmen, von Projekten, die Quantität der Maßnahmen und das Geld. An diesen Entscheidungen ist das Parlament natürlich auch über den Haushaltsausschuss, über das Parlament in den Haushaltsberatungen, über die Deputationen und nicht zuletzt über den Aufsichtsrat der neu zu gründenden Gesellschaften weiter beteiligt.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Aufsichtsräte ersetzen keine par- lamentarische Kontrolle! Sie werden vom Staat entsandt!)

Wir werden diesen Streitpunkt, den wir ja auch in der Deputation schon ausgetragen haben, aber nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis geführt haben, auch hier heute nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis bringen. Es wird dabei bleiben, dass wir die gegensätzlichen Standpunkte hier noch einmal aufführen, aber wir werden uns hier und heute sicherlich in dieser Frage nicht weiter annähern, als das in den vergangenen Wochen in vielen Diskus

sionen möglich war. Wir halten dieses Gesetz für rechtlich nicht angreifbar, und da gehen die Meinungen einfach auseinander.

(Abg. Z a c h a u [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Dann schauen wir einmal!)

Dann schauen wir einmal! Gut, wir werden natürlich, wenn es rechtliche Stellungnahmen dazu gibt, diese prüfen. Ich wehre mich auch dagegen, Frau Linnert, dass Sie sagen, Zweifel würden überhaupt nicht wahrgenommen. Ich rede jetzt für mich persönlich, und ich kann Ihnen nur sagen, dass ich natürlich sehr gut überlege, was ich tue, bevor ich etwas vorschlage, und ich habe mich auch mit dieser Frage auseinandergesetzt. Ich belächle andere Meinungen auch nicht, sondern man kann eben bei der Prüfung eines Sachverhalts auch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Das muss letztlich dann von Ihnen auch akzeptiert werden, das heißt nicht, dass es nicht weitere Prüfungen geben kann.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Es droht, glaube ich, nicht, dass wir das nicht akzeptieren müssen!)

Dass Sie das in der Sache nicht richtig finden, das ist Ihnen natürlich vorbehalten, aber dass Sie akzeptieren, dass andere eine andere Sichtweise haben, finde ich, ist genauso selbstverständlich!

Wir haben, um die Frage nach der optimalen Rechtsform für die operative Ebene solide beantworten zu können, die Fides Treuhandgesellschaft beauftragt, einen Vergleich der rechtsformenabhängigen Handlungsmöglichkeiten eines Eigenbetriebes mit denen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchzuführen. Die Fides kommt zu dem Ergebnis, dass die beabsichtigte Neustrukturierung der Arbeitsförderung in der Rechtsform der GmbH Vorteile gegenüber einem Eigenbetrieb aufweist. Sie begründet das Ergebnis im Wesentlichen damit, dass eine GmbH im Vergleich zu einem Eigenbetrieb hinsichtlich Art und Umfang der Geschäftstätigkeit auch außerhalb des Rahmens der kommunalen Aufgaben wirtschaftlich tätig werden kann, sich zudem die Geschäftstätigkeiten nicht nur auf das hoheitliche Gebiet der betreffenden Gebietskörperschaft beschränken muss

(Abg. Z a c h a u [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das nennt man dann Privatisierung!)

und dass eine Eigengesellschaft insgesamt selbstständiger arbeiten und gegenüber öffentlichen Betrieben flexibler agieren kann. In diesem Zusammenhang kommt die Fides zu dem Ergebnis, dass auch die Zahlung von Umsatzsteuer, die notwendig ist, nicht die Vorteile einer GmbH-Lösung verdrängt und damit eine GmbH-Lösung unmöglich macht.

Meine Damen und Herren, ich verspreche mir von der beabsichtigten Neustrukturierung der Arbeitsförderung nicht das Prinzip „Glaube, Liebe, Hoffnung“, das Frau Linnert hier angesprochen hat, sondern ich bin überzeugt, wir werden zu einer effektiveren Bündelung von kommunalen Mitteln, ISF- und Landesmitteln kommen. Wir werden einen zielgerichteten Einsatz von Förderinstrumenten ermöglichen. Wir werden stärker die Landesmittel mit denen der Bundesanstalt für Arbeit bündeln können, und wir werden eine bessere soziale und berufliche Integration von Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und Sozialhilfeempfängerinnen erreichen. Das steht für mich inhaltlich im Vordergrund. Deswegen bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderung auf juristische Personen des privaten Rechts in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, ich unterbreche für eine Minute die Sitzung. Wir müssen eben etwas klären.

(Unterbrechung der Sitzung 11.15 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 11.17 Uhr.

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

Es bestand Unklarheit darüber, ob eine zweite Lesung notwendig ist. Notwendig ist, dass wir nach

der ersten Lesung eine Überweisung an die Deputation für Arbeit, an die Deputation für Soziales und an den Haushalts- und Finanzausschuss vornehmen.

Wer der Überweisung an die von mir genannten Deputationen und an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Dann wird so verfahren.

(Einstimmig)

Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Arbeitswelt in Bremen und Bremerhaven

Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 5. April 2000 (Drucksache 15/272)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 6. Juni 2000

(Drucksache 15/368)

Dazu als Vertreter des Senats Frau Senatorin Adolf.

Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Frau Senatorin, ich vermute, dass Sie darauf verzichten? — Das ist der Fall.