Hilde Adolf

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Durch das Familienförderungsgesetz wurde zum 1. 1. 2000 der Europäische Freiwilligendienst im Rahmen des Paragraphen 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 d Einkommensteuergesetz dem freiwilligen sozialen Jahr und dem freiwilligen ökologischen Jahr gleichgestellt. Seither wird Kindergeld auch für die Zeit, in der junge Menschen am Europäischen Freiwilligendienst des EU-Aktionsprogramms Jugend teilnehmen, gezahlt.
Noch nicht abschließend gelöst ist die Gleichstellung der EFD-Freiwilligen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des freiwilligen sozialen Jahres und des freiwilligen ökologischen Jahres im Bereich der Waisen- oder Halbwaisenrente der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung. Die Bundesregierung hat angekündigt, die sozialrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit einem Allgemeinen-Freiwilligendienst-Gesetz vergleichbar dem FSJG beziehungsweise dem FÖJG regeln zu wollen.
An einem Europäischen Freiwilligendienst interessierte junge Menschen werden im Lande Bremen durch Angebote der Jugendinformation, wie zum Beispiel das Service-Bureau Internationale Jugendkontakte oder die Jugendämter, aber auch durch die Entsendeorganisationen über die inhaltlichen und versicherungsrechtlichen Bedingungen des EFJ informiert.
Die hinsichtlich einer vollständigen Gleichstellung im Bereich der Waisen- oder Halbwaisenrente eventuell noch erforderlichen Maßnahmen werden im Ge
setzgebungsverfahren des Bundes durch den Senat im Bundesrat mitgestaltet. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich weiß, dass es bereits einen Referentenentwurf gibt und wohl im Frühjahr mit der Befassung im Bundestag zu rechnen ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Nach Kenntnis des Senats sind in einigen Flächenländern Seniorenparlamente gebildet worden. Hierzu gehören zum Beispiel Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Seniorenparlamen
te setzen sich aus unterschiedlichen Dachorganisationen zusammen, die sich mit altenpolitischen Themen befassen und entsprechende Anträge an die Landesregierungen stellen. In weiteren Ländern, wie zum Beispiel Sachsen, werden Seniorenparlamente vorbereitet.
Für das Land Bremen haben die Seniorenvertretung der Stadtgemeinde und der Seniorenbeirat der Seestadt Bremerhaven eine Landesseniorenvertretung gegründet, die im Juli dieses Jahres durch den Senat als Vertretungsgremium der Interessen der älteren Bürger und Bürgerinnen im Lande Bremen anerkannt wurde. Alle Ressorts wurden gebeten, mit der Landesseniorenvertretung zusammenzuarbeiten. Im September 2001 fand die konstituierende Sitzung der Landesseniorenvertretung in Bremen statt.
Soweit bekannt, befassen sich Seniorenparlamente mit Themen, die auch von den Bremer Seniorenvertretungen behandelt werden. Daher sollten vor einer möglichen Ausweitung zunächst Erfahrungen mit der Arbeitsweise und den Ergebnissen der Landesseniorenvertretung abgewartet werden. Der Senat betrachtet die Landesseniorenvertretung in einem Stadtstaat als ein geeignetes Gremium, um die Mitwirkung älterer Menschen an politischen Entscheidungsprozessen sicherzustellen. – Soweit die Antwort des Senats!
Wenn der Wunsch in der Deputation geäußert wird, dann nehmen wir ihn selbstverständlich auf.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mein großer Arbeitsbereich ist hier ja sozusagen im Schnelltempo gestreift worden. Mehr war das hier heute nicht, mehr kann es wahrscheinlich hier heute auch nicht sein. Ich will vielleicht noch einmal allgemein vorweg sagen, dass ich glaube, dass wir die Ressortbereiche, die ich zu vertreten habe, Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, weitgehend so haben finanziell absichern können, dass alles das, was an Einrichtungen, Institutionen, Selbsthilfeläden, Freiwilligenarbeit in dieser Stadt gewachsen ist, auch weiter und zukünftig von uns so finanziell hinterlegt und unterstützt werden kann, dass diese erfolgreiche Arbeit gesichert ist.
Das gilt für viele Politikbereiche, und ich finde, darauf können wir auch stolz sein, dass wir das in diesen schwierigen Zeiten geschafft haben.
Ich will jetzt vielleicht auf die einzelnen Bereiche, die hier angesprochen wurden, ganz kurz eingehen! Zunächst der Bereich Frauen: Ich glaube, diese Debatte um die Beratungsstelle wird hier morgen zu führen sein. Davon gehe ich im Moment noch aus. Ich will vielleicht deswegen hier vorab nur Stellung nehmen zu dem, was Sie über den Etat der ZGF gesagt haben, dass wir hier hätten kürzen wollen, und die große Koalition hätte Kürzungsvorschläge gemacht.
Der erste Eckwert für die ZGF ist auf der Grundlage der Anmeldung der ZGF erstellt worden. Es hat sich dann im Verlauf der Debatte herausgestellt, dass diese Anmeldung missverständlich war, das hat die ZGF auch eingeräumt, und deswegen hat es da Korrekturen gegeben. Es war hier nicht das Anliegen und der Ansatz zu kürzen. Es war hier der Ansatz, die Arbeit der ZGF abzusichern. Das ist jetzt geschehen. Es ist eine Korrektur gemacht worden, und hier jetzt Kürzungsideen in den Raum zu stellen, ist nicht
korrekt. Wir sollten das mit der ZGF dann vielleicht noch einmal besprechen, um da die richtigen Informationen zu bekommen.
Beim Bereich Gesundheit, Frau Hoch, habe ich manchmal gedacht, Sie leben oder arbeiten in einer anderen Stadt als ich, wenn ich jetzt einmal von der Stadt Bremen spreche, und die haben Sie im Wesentlichen auch beschrieben, weil Sie hier ja kommunale Dinge angesprochen haben, zum Beispiel Prävention. Ich glaube, dass wir gerade dabei sind, das Gesundheitsamt zu einer zukunftsorientierten Einrichtung umzuorganisieren. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind dort auf dem Weg dazu. Sie sind auch schon sehr weit und haben zum Beispiel im Bereich der Prävention das Anliegen, Prävention auch wirklich für die zu betreiben, für die sie besonders notwendig ist, weil niemand anders darauf achtet als der Staat, denn sie kommen aus sozial benachteiligten Bereichen, und Eltern sind dort nicht immer in der Lage, ihrem eigenen Auftrag, auch präventiv für die eigenen Kinder zu sorgen, nachkommen zu können.
Deswegen wollen wir von diesem präventiven Untersuchungsansatz, aus dem Kindergarten heraus, in die Schule hinein, abkommen, der sagt, wir untersuchen jedes Kind, sondern wir wollen besonders auf die schauen, die solche Vorsorge vielleicht dringender nötig haben als andere. Ich finde, das ist ein zukunftsgerichteter Ansatz und wird genau dem gerecht, was wir alle wollen, nämlich für sozial Benachteiligte auch besondere Vorsorge treffen, um Chancenungleichheiten zu verhindern. Deswegen, finde ich, sind wir da auf einem guten Weg. Geld allein, das gilt auch für andere Bereiche, die ich gleich noch anspreche, ist es nicht immer. Geld in ein System hineinzupumpen, das von den Strukturen nicht mehr zukunftsorientiert ist, ist der völlig falsche Weg. Man muss zunächst einmal wissen, was man tun will, und dann kann man schauen, ob man es mit den vorhandenen Mitteln schafft oder nicht und kann eventuell auch noch nachfinanzieren, wenn es nötig ist. Zunächst muss man sich aber klar sein, was man will und welche Strukturen man dafür braucht. Wir sind im Gesundheitsbereich da auf einem guten Weg.
Was Krankenhausinvestitionen angeht, gibt es den Beschluss, natürlich kommunale und andere Häuser gleich zu behandeln. Das finde ich auch richtig. Das gilt auch für andere Bereiche, zum Beispiel den Kindergartenbereich, bei dem wir denselben Anspruch haben. Das heißt aber nicht, dass hier streng quotiert werden soll, sondern es soll darauf geschaut werden, dass die Bedarfe der kommunalen und der freigemeinnützigen Häuser natürlich in gleicher Weise und völlig gleichberechtigt bewertet und beurteilt werden und dann zu Investitionen führen. Es wird demnächst einen Vorschlag in der Deputation
für die Verteilung von Finanzierungsmitteln geben. Das können wir dann da besprechen, und dann können Sie daran messen, ob hier nun blind nur an den Mitteln quotiert werden soll oder ob hier die Zukunft für die Krankenhäuser dieses Landes zielgerichtet an Bedarfen orientiert organisiert werden soll.
Der Bereich Arbeit, Frau Stahmann: Das ist jetzt hier im Grunde eine Wiederholung der Debatte vom letzten Mal gewesen. Ich will dem nicht mehr viel hinzufügen, was ich beim letzten Mal dazu gesagt habe. Wir haben alle Programme, die wir dort haben, abgesichert, wir haben eine vorbildliche Ausschöpfung von Drittmitteln in diesem Bereich, mit der wir uns bundesweit durchaus sehen lassen können, mit der wir auch aus anderen Bundesländern abschöpfen können. Was dort nicht verbraucht werden kann, fließt dann zeitweise auch noch nach Bremen. Ich glaube, wir müssen uns da nicht verstecken. Wir haben hier die Bilanz aufgemacht, und Sie beurteilen sie anders als ich. Das ist vielleicht dann auch so vorgegeben angesichts der politischen Verhältnisse, aber das müssen wir dann wahrscheinlich auch noch weiter austragen.
Ich bin überzeugt, dass das, was wir vorgelegt haben im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, von großer Bedeutung ist für alle, die wir hier vor Arbeitslosigkeit schützen wollen, also auch präventiv damit wirken wollen und für die wir Langzeitarbeitslosigkeit zukünftig zumindest verringern und verkürzen wollen, um ihnen wieder Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu geben.
Jetzt der große Bereich Kita: Frau Stahmann, Sie sagen, es sei eine späte Erkenntnis, dass ich diesen Modellversuch jetzt gestoppt habe, aber immerhin! Da kann ich nur sagen, wenn das eine späte Erkenntnis war, dann hatten Sie sie irgendwie genauso spät wie ich, denn im Jugendhilfeausschuss sind keine kritischen Fragen gestellt und keine kritischen Anmerkungen gemacht worden.
Ich habe mir das Protokoll angesehen.
Gut, ich will das nicht vertiefen!
Ich war schon immer dabei, wenn das debattiert worden ist, da können Sie sicher sein!
Dieses Modell wird nicht stattfinden in der Zeit, die wir eigentlich dafür vorgesehen hatten, nämlich mit Beginn der Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2002/2003. Das heißt aber nicht, dass wir nicht
an dem Ziel festhalten, das dieser Modellversuch verfolgt hat, nämlich mehr Qualität in unsere Einrichtungen zu bringen durch eine qualitative Regelbetreuung und durch flächendeckende Betreuung auch behinderter Kinder wohnortnah, indem wir auch versuchen, die Mittel, die wir dort einsetzen, in alle Einrichtungen zu bringen und nicht in besondere Einrichtungen, und mehr Flexibilität anbieten zu können für die Bedarfe der Eltern, die da nachgefragt werden, offener zu sein. Diese Ziele werden weiter verfolgt.
Ich habe zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Weg, den wir dafür vorgesehen hatten, im Moment so nicht vermittlungsfähig war, und dass es keinen Sinn macht, jetzt, um es vermittlungsfähig zu machen, bestimmte Standards einfach nur festzuschreiben und dann ein Modell obenauf zu toppen. Das lässt sich schlecht untersuchen und wissenschaftlich begleiten und bringt auch für die flächendeckende Umsetzung nachher überhaupt nichts. Deswegen werden wir hier jetzt diese wissenschaftliche Untersuchung voranstellen und nicht parallel schon mit der Praxis beginnen.
An dem Ziel aber – und das war auch die Aussage aller, mit denen ich bei der Entscheidung, den Modellversuch jetzt nicht zu beginnen, gesprochen habe – halten alle fest, auch die Personalvertretung und die Eltern. Sie sind sehr einverstanden mit den Zielen. Ich bin sicher, wir werden dann auch einen gemeinsamen Weg definieren, wie wir diese Ziele erreichen. Das hat also nichts damit zu tun, dass wir jetzt von irgendwelchen Inhalten, die wir da verfolgt haben, abgewichen sind.
Ich bin ein bisschen enttäuscht, Sie haben zum Kindergartenbereich, wenn ich es richtig gesehen habe, keine inhaltlichen Anträge gestellt, sondern eigentlich nur Anträge auf mehr Finanzierung, auf mehr Geld in dem Bereich.
Man kann ja auch Haushaltsanträge inhaltlich anders unterlegen! Das werden wir sicherlich in Zukunft mit Ihnen weiter zu erörtern haben, wie wir unsere inhaltlichen Konzeptionen anlegen. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem Geld, das wir im Moment zur Verfügung haben, noch effektiver arbeiten können, auch im Bereich der Kinderbetreuung. Ich wäre froh, wenn Sie uns auf dem Weg, das auch in Konzeptionen umzusetzen, positiv begleiten würden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu eins: Drei Pflegedienste bieten in der Stadtgemeinde Bremen Familienpflege/Haushaltshilfe nach Paragraph 38 SGB V als ausdrücklich definierte Leistung an. Diese Dienste haben entsprechende Verträge mit den Krankenkassen abgeschlossen. Zu den mit den Krankenkassen kooperierenden Dienstleistern gehören auch professionelle Haushaltsdienste und ein Laiendienst. Weiterhin besteht für die Krankenkassen die Möglichkeit, die Dienstleistungszentren anzusprechen, damit sie eine Vermittlung vornehmen können.
In Bremerhaven haben die Krankenkassen keine Verträge mit professionellen Diensten. Die AOK als größter Kostenträger kann in den meisten Fällen mit den betroffenen Familien eine private Regelung finden. Sind Familien mit allein erziehenden Elternteilen betroffen, schaltet die Kasse das Jugendamt ein, das dann eine Tagespflege oder eine vorübergehende Versorgung in einer Pflegefamilie vermittelt. Wenn die Kinder ausdrücklich in ihrer eigenen Wohnung bleiben sollen, spricht die Krankenkasse vorwiegend die Sozialstationen an, die dann nach Einzelverhandlung eine hauptamtliche Kraft in der Familie einsetzen.
Zu zwei: Die Gesamtnachfrage und die Zahl der Ablehnungen lassen sich nicht benennen. Die Vertragsdienste und andere Anbieter geben ihre Betriebszahlen nur zum Teil heraus. Allerdings bestätigen sie, dass sie in der Regel der Anfrage entsprechen können. Eine konkrete Angabe einer der drei Vertragsdienste in der Stadtgemeinde Bremen kann aufgeführt werden. Im Berichtszeitraum wurden dort 54 Versorgungen übernommen, zehn mussten abgelehnt werden, vorwiegend aus Gründen fehlender Kapazitäten, in drei Fällen wegen fehlender Bewilligung der Krankenkasse. Die anderen beiden Vertragsdienste konnten Anfragen in der Regel positiv beantworten.
Zu drei: Notlagen können dadurch entstehen, dass bei Krankheit der Personensorgeberechtigten eine qualifizierte Unterstützung nicht gefunden werden kann. In der Regel kann die Versorgung dann über Laienkräfte sichergestellt werden. Paragraph 38 SGB V regelt die Weiterführung des Haushaltes, wenn dort zumindest ein Kind lebt, das jünger ist als 12 Jahre. Sollten für die Versorgung von Kindern im betroffenen Haushalt die Leistungen der Krankenkasse nicht ausreichen, bleibt eine ergänzende Möglichkeit. Un
ter Einbeziehung des Fachdienstes für Jugendliche und ihre Familien des Amtes für Soziale Dienste können eventuell bestehende Ansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz geprüft werden. – Soweit die Antwort des Senats!
(Senatorin A d o l f : So die Auskunft der Träger!)
Die eine Mitteilung des Trägers spricht aber dafür, dass es doch eine hohe Zahl von Ablehnungen gibt, und unsere Informationen gehen auch in diese Richtung. Wir möchten Sie deswegen bitten, hier noch weitere Informationen einzuholen, damit wir das dann auch in der Deputationssitzung noch einmal vertieft erörtern können.
Die Ablehnungen der einzelnen Anbieter bezogen sich darauf, dass bei ihnen Kapazitäten fehlten, und dann springen andere Anbieter ein. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Kassen ablehnen. Wenn sich dann Betroffene wegen einer Notlage an das Amt für Soziale Dienste oder das Sozialamt in Bremerhaven, das Jugendamt dort, wenden, dann gibt es dort auch Hilfestellungen, die möglich sind. Ich sehe mich im Moment nicht in der Lage, noch viel mehr zu berichten, weil wir versucht haben, so gut wie möglich zu recherchieren. Wir werden das dann aber gern in der Deputation möglicherweise nachliefern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Ab 1995 wurden bis 14. 11. 2001 Anträge in folgendem Umfang gestellt: 1995 384, 1996 389, 1997 500, 1998 431, 1999 283, 2000 258, 2001 294.
Bearbeitungszeiten werden statistisch nicht erfasst, so dass Angaben zu einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer nicht gemacht werden können.
Die Sachverhaltsaufklärung insgesamt gestaltet sich nicht immer einfach. Gehen die Anträge in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Tat ein, sind polizeiliche/staatsanwaltschaftliche Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, und deren für die Entscheidungsfindung notwendigen Unterlagen stehen noch nicht zur Verfügung.
Vielfach ist festzustellen, dass Zeugen nicht bereit sind, gegenüber dem Versorgungsamt notwendige Aussagen zum schädigenden Ereignis abzugeben. Dann erforderliche gerichtliche Vernehmungen verlängern das Antragsverfahren.
Um Auskunft über den Gesundheitsschaden zu bekommen, müssen Berichte der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser eingeholt werden. Die Anfragen werden häufig nicht umgehend beziehungsweise erst nach Mahnung beantwortet.
Weil der Ärztliche Dienst des Versorgungsamtes nicht über Ärzte aus allen Fachrichtungen verfügt, sind in einzelnen Fällen entsprechende Stellungnahmen von Außengutachtern einzuholen. Abhängig von dem Sachverhalt des einzelnen Antrages können deshalb sehr unterschiedliche Bearbeitungszeiten verzeichnet werden.
Seit 1995 konnte der Bestand an noch nicht abschließend entschiedenen Fällen durch vermehrten Personaleinsatz und Einführung neuer Technologien verringert werden. Gegenüber dem 1. 1. 1995 mit 502 unerledigten Fällen sind per 15. 11. 2001 332 Anträge noch nicht abgeschlossen. Der Senat hält gegenwärtig Maßnahmen zur Verbesserung und Beschleunigung der Bearbeitung nicht für erforderlich. – Soweit die Antwort des Senats!
Natürlich ist das unser Ziel, aber ich habe versucht, Ihnen auch deutlich zu machen, warum die Bearbeitung eben manchmal auch sehr lange dauert. Das kann auch bei kleineren Schädigungen schon ein sehr umfangreicher Prozess sein, auf dessen Ablauf die Bearbeiter im Versorgungsamt keinen unmittelbaren Einfluss nehmen können. Deswegen wird es sich nicht vermeiden lassen, dass es immer eine Vielzahl von Fällen, von Akten gibt, die einfach länger brauchen. Das zeitnah zu machen, ist unser Ziel.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Aktuelle Daten über die finanzielle Überschuldung Jugendlicher im Land Bremen liegen dem Senat nicht vor, weil sie im privaten Lebensbereich liegen und nicht systematisch erhoben werden. Für eine Befragung der zuständigen Jugendämter in Bremen und Bremerhaven sowie der freien Träger der Jugendhilfe und von Beratungsstellen in beiden Stadtgemeinden reicht die für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung stehende Zeit nicht aus.
Im Bereich der Schulen werden die Ursachen und Probleme privater Verschuldung im Zusammenhang im Fach Arbeitslehre in der Sekundarstufe I sowie nach den fachkundlichen Lehrplänen in den kaufmännischen, hauswirtschaftlichen und nahrungsgewerblichen Bildungsgängen gezielt angesprochen.
Als bereits bestehende präventive Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe können beispielhaft folgende Arbeitsansätze genannt werden:
Das Erlernen der Sozialtechnik „Geld ausgeben“ erfolgt als Teil von Verselbständigungsangeboten in Maßnahmen der Erziehungshilfen über die Taschengeldregelungen für Kinder und Jugendliche in betreuten Wohnformen sowie die Erprobung selbständiger Haushaltsführung in Jugendwohngemeinschaften und Formen des betreuten Jugendwohnens.
Im Bereich der Angebote der Jugendförderung wirken die Planung und Durchführung selbstverwalteter Angebote in Jugendfreizeiteinrichtungen und von Ferienmaßnahmen und die gemeinsame Bewirtschaftung von Gruppenkassen ebenfalls präventiv.
Im Zusammenhang der offenen Jugendarbeit und der außerschulischen Jugendbildung werden fort
laufend Lebensstilfragen und die Konsumorientierung von Jugendlichen mit ihnen thematisiert und bearbeitet.
Allgemeine Angebote der Jugendberatung in den Jugendeinrichtungen und den ambulanten Sozialdiensten und der Jugendinformationsdienst jugendinfo.de bieten Jugendlichen frühzeitig Hinweise auf weiterführende Unterstützung, zum Beispiel durch die Schuldnerberatung.
Zur Verstärkung präventiver Wirkungen beabsichtigt der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales im Zusammenhang mit den Angeboten der Familienberatung und Elternbildung zukünftig auch Veranstaltungen und schriftliche Informationen zum Umgang mit dem Taschengeld und der Eröffnung eigener Konten für Kinder und Jugendliche anzubieten. – Soweit die Antwort des Senats!
Wenn Sie eine Anfrage machen, die anders als für die Fragestunde ein bisschen Zeit zur Beantwortung gibt, können wir dem auch noch einmal ausführlicher nachgehen, wobei die Datenerhebung ganz schwierig sein dürfte. Ich will das Problem gern weiterverfolgen, aber ich glaube, es wird uns alle ein Stück verfolgen, dass wir in einer Konsumgesellschaft leben, die alles anbietet, alles offen hält, alles ermöglicht, und ab einem gewissen Alter, ab 18, darf man dann auch über alles selbst verfügen und sich selbst verpflichten. Da können wir nur bedingt entgegenwirken. Da gibt es auch eine sehr hohe Verantwortung der Eltern und all der Erwachsenen, die Kinder auch als Vorbild zum verantwortungsbewusstem Umgang mit Geld anleiten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu erstens: Die Einsetzung einer GKV-Prüfgruppe wurde vor zirka einem Jahr von den Krankenkassen beschlossen. Die Prüfgruppe ist seit einiger Zeit arbeitsfähig. Eine Statistik über die Arbeit liegt nicht vor. Begründete Verdachtsfälle erstrecken sich nach Auskunft der Krankenkassen auf die Berufsgruppen Ärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhmacher, Krankengymnasten, Hebammen und Pflegedienste. Es gibt eine größere Anzahl schwebender Verfahren.
Zu zweitens: Die festgestellten Schäden können nach Auskunft der Krankenkassen nicht durch Hochrechnung auf die Leistungserbringer im Allgemeinen übertragen werden.
Zu drittens: Die rechtlichen Folgen für die Schadensverursacher können sich, zum Beispiel bei falscher Auslegung von Verträgen, auf die Wiedergutmachung des eingetretenen Schadens beschränken, aber auch, zum Beispiel bei krassem Betrugsverdacht, zur Einschaltung der Ermittlungsbehörden führen. – Soweit die Antwort des Senats!
Es ist natürlich erfreulich, dass man Schäden, die entstanden sind, auch wieder in die große Kasse zurückführen kann. Das ist natürlich der Anspruch. Man kann aber solch eine Gruppe nicht beliebig vergrößern, weil es auch eine sehr vertraulich zu behandelnde Ermittlungsarbeit ist, auch um den Dingen überhaupt auf die Spur zu kommen. Ich glaube, dass die Kassen da sehr erfolgreich sind, die Prüfgruppe arbeitet noch nicht so lange. Ich glaube, dass diese Prüfgruppe auf jeden Fall auch noch erfolgreicher weiterarbeiten wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der elektronische Arztbrief beschäftigt mich seit geraumer Zeit,
zum einen als wichtiges Teilgebiet der so genannten Gesundheitstelematik, und darunter verstehe ich die Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnik im Gesundheitswesen, und zum anderen als Teil des Vorhabens, wie es Gegenstand der Großen Anfrage war.
Lassen Sie mich zunächst das generelle Thema in den Vordergrund stellen! Die Entwicklung und Implementierung des elektronischen Arztbriefes sind kein einfaches Unterfangen. Da sind wir in Bremen mit unseren Überlegungen und Anstrengungen national und europaweit durchaus in guter Gesellschaft. Ich habe schon an vielen Debatten auf Bundesebene teilgenommen, in denen dies ein Thema war und in denen viel Unsicherheit auch an allen anderen Orten dieser Republik besteht, wie man da vorankommen kann.
Wir sind in Bremen im letzten Jahr schon deutlich vorangekommen und haben in Teilbereichen des bremischen Gesundheitswesens wichtige Grundlagen für eine elektronische Kommunikation aufgebaut. Ich denke dabei natürlich zunächst an das national vorzeigbare Gesundheitsnetz Bremen. Das ist zunächst eine Sicherheitsinfrastruktur, die einen geschützten Datentransfer zwischen den Netzpartnern der ersten Stunde, das sind die kommunalen Krankenhäuser und das evangelische Diakoniekrankenhaus, ermöglichen.
Natürlich spielen in diesem Zusammenhang zwei Begriffe eine besonders große Rolle, nämlich Sicherheit und geschützter Datentransfer. Uns leuchtet allen sofort ein, dass wir es im Gesundheitswesen mit äußerst sensiblen Daten zu tun haben, die eben nicht irgendeiner Öffentlichkeit, sei es im Internet oder wo auch immer, preisgegeben werden dürfen oder die eventuell beim Transport verfälscht werden könnten. Für mich gilt auch hier, dass Patientenrechte höchste Priorität haben müssen. Ich bin deshalb sehr froh, dass es uns mit dem Bremer Gesundheitsnetz gelungen ist, die Anforderungen des Datenschutzes hier in die Praxis umzusetzen.
Es gibt auch bereits erste Anwendungen im Netz. So wird die Kooperation zwischen dem Zentralkrankenhaus Sankt-Jürgen-Straße und dem Diakoniekrankenhaus im Bereich der Radiologie seit April dieses Jahres durch eine teleradiologische Befundungsmöglichkeit unterstützt, zwischen den Zentralkrankenhäusern Bremen-Ost und Sankt-JürgenStraße ist seit Juni 2001 eine neurochirurgische Notfallkonsultation auf der Grundlage einer CT-Bildübertragung in Betrieb, und in der Folge geht es nun darum, weitere Anwendungen im Netz zu installieren. Konkret befinden sich zurzeit Vorhaben zur Bildund Sprachdateiübertragung und, dies ist ein ganz wichtiger und notwendiger Schritt, Vorhaben zur Kommunikation mit dem niedergelassenen Bereich in der Vorbereitung. Was den stationären Bereich betrifft, bin ich optimistisch, dass sich auch bald weitere Krankenhäuser diesem Gesundheitsnetz anschließen werden, vermutlich anschließen werden müssen, um in diesem Informationsaustausch auch Teil zu sein.
Meine Damen und Herren, wenn wir über den elektronischen Arztbrief reden im Sinne einer elektronisch gestützten, patientenbezogenen Kommunikation ärztlicher Leistungserbringer, dann brauchen wir aus den Gründen, die ich eben genannt habe, eine sichere Datenautobahn, wie ich sie auch für das Bremer Gesundheitsnetz versucht habe zu skizzieren. Für den sicheren Datentransfer auch jenseits der Autobahn, um in diesem Bild zu bleiben, gibt es sicherlich verschiedene konzeptionelle und technische Lösungsmöglichkeiten. Das Projekt „Der elektronische Arztbrief Bremen“ könnte eine dafür sein oder dazu beitragen. Dies lässt sich aber erst genau sagen, wenn den beteiligten Ressorts ein entscheidungsreifer Antrag vorliegt. Ich gehe davon aus, dass das demnächst der Fall sein dürfte. Dann werden wir das zu bewerten und zu entscheiden haben.
Auf dem Wege zu einer umfassenden, einrichtungsübergreifenden Behandlungsdokumentation geht es darum, kompatible und in ein Gesamtkonzept integrierbare Projektbausteine auf den Weg zu bringen. Dazu gehört die elektronische Arztbriefschreibung, dazu gehören aber auch teleradiologische Anwendungen und anwendungsspezifische Konzepte einer elektronischen Patientenakte. Diese in Bremen zu entwickeln und umzusetzen und dann regional und überregional zu vermarkten, ist das Ziel der Ressorts Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und der von der Senatskanzlei getragenen Projekte zur Förderung der Gesundheitswirtschaft im Land Bremen. Daran arbeiten wir im Ressort und auch ressortübergreifend zusammen mit der Bremischen Innovationsagentur, BIA.
Ein wichtiges Modul aus dem Bereich der Bildübertragung haben wir hier schon auf den Weg gebracht. Weitere wichtige Vorhaben aus den Bereichen Onkologie und Notfallmedizin stehen noch nicht in, aber schon nahe bei den Startlöchern. Das
sind sehr ehrgeizige Vorhaben für den bremischen Gesundheitssektor im speziellen und für die Standorte Bremen und Bremerhaven im allgemeinen. Wir haben noch eine Menge zu tun, und wir werden alles sorgfältig prüfen, was uns entscheidungsreif vorgelegt wird. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann, ich will auf einige Ihrer Punkte, die Sie genannt haben, gleich zu Anfang eingehen, weil ich auch verhindern möchte, dass sich da irgendwie Legenden bilden. Die Geschäftsführerinnen der beiden Gesellschaften sind absolut nicht handlungsunfähig, sondern sie haben in Zusammenarbeit mit dem Ressort die ganz wichtige Arbeit geleistet, diese Gesellschaften auf die Beine zu stellen, Strukturen zu entwickeln, sie ha
ben jetzt mit uns Budgets vereinbart. Das sind alles Dinge, die auch einige Zeit brauchen.
Was Sie angesprochen haben, dass erst ab 1. Januar einige Dinge bei den Gesellschaften dann endgültig landen, ist auf ausdrücklichen Wunsch der Geschäftsführerinnen geschehen, nämlich mit der EDVtechnischen Ausstattung wird ab Januar dann mit einer neuen Software dort dann auch die Bescheiderteilung vorgenommen. Wir haben uns bereit erklärt, dies solange bei uns im Haus zu machen, damit nicht noch einmal ein Wechsel der Software so kurz nach Gründung der Gesellschaft erfolgen muss. Dies zum einen!
Zum anderen: Es gibt keinen Haushaltsverweis im Haushalts -und Finanzausschuss, sondern es gibt die Nachholung der Einrichtung einer Haushaltsstelle. Da ist aber kein Verweis oder Ähnliches erteilt worden nach meiner Kenntnis. Auch dies bitte ich dann also zu korrigieren.
Gut, Sie können das dann ja noch einmal ausführen, wenn Sie möchten!
Zum Dritten, wenn Sie sagen, durch Schlamperei, durch Pfuscherei sei Arbeitsmarktpolitik erheblich gefährdet, und man müsse daran zweifeln, was hier überhaupt erfolgreich geschehen kann, vielleicht ein Beispiel: Es gibt eine neuere Auswertung der Bundesanstalt für Arbeit zum dritten Quartal 2001, also ganz frisch, über die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt gemessen an bestimmten Indikatoren. In dieser Aufstellung ist Bremen an der Spitze, hat die größte Dynamik bei der Eingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Ich weiß überhaupt nicht, was Sie uns vorwerfen. Wir machen sehr erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik!
Wir verschlampen nicht Mittel, ich komme auf die Geschichte der Überbuchung nachher zurück, keine Frage, natürlich werde ich mich dazu äußern, aber hier ist auch global in den Raum gestellt worden, wir würden schlampig umgehen, würden überhaupt keinen Überblick haben. Wir machen seit vielen Jahren nicht nur unter meiner Führung jetzt, sondern auch unter anderen Senatorinnen und Senatoren mit Staatsrat Dr. Knigge erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik.
Ich bitte darum, dass dies hier auch nicht kleingeredet wird!
Jetzt zum Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm, um die Grundlagen für das, was wir täglich umzusetzen versuchen, auch noch einmal darzustellen! Dieses Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm hat die Aufgabe, die vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente über eine differenzierte Fondsstruktur für politische Entscheidungsprozesse transparent darzustellen. Wir werden im Übrigen um dieses Programm auch in anderen Bundesländern durchaus beneidet. Differenzierte Fondsstruktur bedeutet die inhaltliche und finanzielle Darstellung der Arbeitsmarktpolitik des Landes in sieben übergeordneten Fonds und in 27 hinterlegten Unterfonds.
Dafür werden als Planungs- und Steuerungsinstrumente die erforderlichen Budgetierungen auf der Grundlage politischer Vorgaben vorgenommen und die Höhe der Mittelbindung sowie die für Planungszwecke zur Verfügung stehenden freien Mittel ausgewiesen und der staatlichen Deputation regelmäßig vorgelegt. Dabei haben wir ganz konkrete Handlungsfelder. Das sind im Moment die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder Qualifizierung, Flankierung, Existenzgründung, Beschäftigung, Planung und Entwicklung. Diese BAP-Fonds untereinander sind weitgehend deckungsfähig. Wir haben die Möglichkeit einer jahresübergreifenden Planung, damit die Finanzbedarfe der einzelnen Fonds und der Programme eben gerade flexibel und bedarfsgerecht budgetiert werden können. Es gibt keine starren Strukturen auf dem Arbeitsmarkt. Es kann deswegen auch keine starren Strukturen in der Arbeitsmarktpolitik und in den Fonds geben, die wir für eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik brauchen.
Wir haben mit dem BAP ein ausgezeichnetes Instrument zur Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik im Land Bremen zur Verfügung, und das wird auch durch unsere herausragende Position bei der Einwerbung und Bindung von EU-Mitteln deutlich. Auch dies bitte ich nicht zu vergessen! Die Mittelbindungsquote liegt in Bremen bei annähernd 100 Prozent und ermöglicht uns immer wieder zusätzliche, ursprünglich Bremen gar nicht zugedachte Fördermittel für uns zu akquirieren und damit dann im Land erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik noch erfolgreicher zu machen.
Dass wir dies für Bremen betreiben können, ist ganz wesentlich dem BAP und den Strukturen des BAP geschuldet. Im Rahmen unseres arbeitsmarktpolitischen Gesamtbudgets und der damit verbundenen Transparenz und hohen Deckungsfähigkeit zwischen den Einzelfonds gelingt es, die vorhandenen Fördermittel programm- und periodengerecht einzusetzen und Landes- und EU-Mittel bei Bedarf auch zu tauschen. Das ist ein wichtiges Strukturelement des BAP, ebenso Mittel des einen Fonds zeitlich befristet auch anderen Fonds zur Verfügung zu stellen, um mehrjährige Planungsprozesse zu initiieren.
Dass planerisch Budgetansätze bis zum Jahr 2006 ausgewiesen werden, Änderungen in der Planung durch Konkretisierung der Maßnahmenplanung für die Politik damit jederzeit nachvollziehbar werden, das dürften Sie kaum in einem anderen Bundesland oder einer anderen Kommune so vorfinden. Wir haben da schon ein ziemliches Ausmaß an Transparenz, an Kontrollmöglichkeiten erreicht. Das ist auch ein wesentlicher Bestandteil der bundesweit sehr geschätzten Arbeitsmarktpolitik des Landes. Natürlich ist das BAP auch noch optimierungsfähig, aber ich glaube, wir sollten es auch nicht leichtfertig zerreden, sondern sollten dieses Instrument, das wir da haben, pflegen und an den Notwendigkeiten des Arbeitsmarkts weiterentwickeln.
Planung ist, und das möchte ich auch noch einmal sagen, in jedem Fall mehr als die schlicht lineare Verteilung von Haushaltsmitteln auf einzelne Jahre. Planung heißt auch, dass man besondere Bedarfe in die Überlegungen einbeziehen muss, und diese Möglichkeiten eröffnet uns eben auch das BAP, dass wir nicht sagen müssen, wir teilen jetzt die Gesamtsumme in sechs Teile und verteilen das dann genau über sechs Jahre, sondern dass wir sehr wohl auch gezielt auf einzelne Jahre Schwerpunkte setzen können.
Jetzt zu den Ereignissen Ende letzten Jahres und des Frühjahres, die Überzeichnung in dem Programm für die Älteren! Menschen in der Altersgruppe 50 Jahre und älter waren und sind auch in Bremen überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen, und vor diesem Hintergrund habe ich im Oktober 2000, nachdem wir das im Bündnis für Arbeit und Ausbildung und in der Deputation für Arbeit und Gesundheit mit Zustimmung aller Fraktionen so beraten hatten, ein Landesprogramm zur Verbesserung der Chancen älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt auf den Weg gebracht. Im Rahmen der Förderinstrumente Eingliederungszuschuss für alte Arbeitnehmer und Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen konnten daraus ergänzende Zuschüsse aus EU- und Landesmitteln gewährt werden, um zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe zu erschließen.
In den Planungen sind wir damals davon ausgegangen, dass im Jahr 2000 rund 300, im Jahr 2001 etwa 450 ältere Arbeitslose gefördert werden sollten. Das geplante und in der BAP-Fortschreibung dafür auch berücksichtigte Fördervolumen betrug für das Jahr 2001 8,85 Millionen DM an Landes- und an EU-Mitteln. Es gab dann verschiedene Gründe, warum dieses Landesprogramm in einem Maße in Anspruch genommen wurde, das die Erwartungen, die wir bei unseren Planzahlen hatten, bei weitem übertraf und deutlich auch über dem Antragsvolumen der Vorjahre lag. Da ist der Wegfall der Nach
beschäftigungspflicht 1999, was für die Träger ein entscheidender Punkt war, um sich auch in diese Förderinstrumente stärker einzuschalten.
Wir haben natürlich für dieses Programm auch intensiv geworben, nachdem wir es gemeinsam auf den Weg gebracht hatten, und es gab eine allgemeine Reduzierung von öffentlich geförderter Beschäftigung, sprich AB-Maßnahmen, die dann zu einer verstärkten Antragstellung geführt hat. Natürlich bin ich froh darüber, dass es gelungen ist, ein so erfolgreiches Programm aufzulegen, aber ich räume natürlich auch ein, dass es in der verwaltungsgemäßen Umsetzung im letzten Quartal 2000 und in den ersten Monaten dieses Jahres nicht rechtzeitig erkannt worden ist, wie viele Mittel bereits über diese zusätzliche Flut von Anträgen gebunden worden war.
Ich habe daraus nie einen Hehl gemacht, ich habe sofort, als wir es erkannt haben, im März dieses Jahres Maßnahmen ergriffen, um dem auch gegen zu steuern, und dazu zählt nicht nur die Untersuchung der Ursachen über die Innenrevision, sondern auch die unverzügliche Änderung organisatorischer Zuständigkeiten und der Aufbau eines wirksamen Controllings für diese Programmumsetzung. In der Sitzung der Deputation im Mai habe ich dann ausführlich berichtet und einen Vorschlag unterbreitet, in welcher Weise die zusätzliche Belastung, die sich aus dieser Überbuchung ergab, durch einen Vorgriff auf EU-Mittel der Jahre 2003 und 2004 abgedeckt werden kann. Diesem Vorschlag hat die Deputation im Mai zugestimmt.
Das sind alles Dinge, die im Frühjahr sichtbar wurden, die wir abgearbeitet haben, die wir aufgenommen haben, die im Mai in der Deputation zu einem Abschluss gebracht wurden durch Beschlussfassungen darüber, wie die Überbuchung aufgefangen werden sollte. Ich will hier noch einmal ausdrücklich sagen, bei dem Vorgriff auf Mittel der Folgejahre handelt es sich nicht um einen haushaltsrechtlichen Trick oder um einen Haushaltsverstoß, sondern es ist hier im Rahmen mehrjähriger Planungen durchaus situationsgerecht, auch Mittel innerhalb eines BAP-Fonds zu nutzen, die man aus anderen Jahren, aus Folgejahren umgeschichtet hat. Keine Mark, die für die zusätzliche Beschäftigung Älterer in den Planungen bestimmt ist, wird für einen anderen Zweck ausgegeben, sondern es wird nur über die Jahre anders verteilt.
Ich bitte auch hier, noch einmal zur Kenntnis zu nehmen, dass deshalb keine Rede davon sein kann, dass Finanzschlampereien im Ressort – und da gehen einem ja sofort alle Lampen an, und man sagt, wo ist das Geld denn geblieben – dazu geführt hätten, eine zielgenaue Arbeitsmarktpolitik zu gefährden. Wir haben mit dem BAP ein Planungs- und Steuerungsinstrument zur Verfügung, das auch den politischen Entscheidungsträgern notwendige Verschiebungen transparent und nachvollziehbar macht.
Das ist aus meiner Sicht genau das Gegenteil von Chaos. Wenn man von diesen Überbuchungen absieht, die es gegeben hat, dann haben wir aber keine Schlampereien, und diesen Begriff weise ich von meinem Ressort auch weit zurück.
Bitte!
Wir machen das nicht unbewusst, sondern wir haben sehr wohl überlegt, wie wir jetzt diese Dinge auffangen, und letztlich sind diese Mittel bei älteren Arbeitslosen, die in diesem Programm gefördert worden sind, gelandet. In diesem Zusammenhang ist auch die Aussage des Staatsrates in der „taz“ zu verstehen, dass hier nicht zu Lasten von Arbeitslosen gewirtschaftet oder verwirtschaftet worden ist, sondern dass hier sehr wohl die Mittel bei älteren Arbeitslosen gelandet sind. Frau Stahmann sagt, das geht nun denen ab, die in Zukunft arbeitslos werden. Diese Argumentation kann ich nachvollziehen.
Lassen Sie mich vielleicht noch einmal zusammenfassen: Die Vorgriffe von 6,3 Millionen DM in 2001 und 2002 zu Lasten der Folgejahre bei den ESF-Mitteln stellen vor dem Hintergrund von insgesamt 185,5 Millionen DM im Förderzeitraum 2000 bis 2006 bei den ESF-Mitteln keine erhebliche Einschränkung der Handlungsspielräume für das BAP dar. Wenn Sie diese Zahlen aufeinander beziehen, dann wird das deutlich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die ESF-Mittel deutlich weniger als die Hälfte des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets des BAP ausmachen und dadurch sich die Bedeutung des Vorgriffs noch einmal erheblich reduziert.
Natürlich können wir auch ein gutes Instrument immer noch optimieren, und wir arbeiten daran, schon im nächsten Jahr das Finanz- und Leistungscontrolling zusammenzuführen. Durch die Neuordnung unserer Arbeitsförderung, das heißt die Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Programme durch die Bremer und Bremerhavener Arbeit GmbH, werden wir noch besser und zeitnäher über Zielerreichung und Mittelabfluss berichten können. Insoweit, glaube ich, werden wir auch gemeinsam zukünftig unsere erfolgreiche Politik für Arbeitslose
und die Behebung von Arbeitslosigkeit, insbesondere von Langzeitarbeitslosigkeit, fortsetzen können.
(Senatorin A d o l f : Ich habe die Argu- mentation nachvollziehen können! Das ha- be ich gesagt!)
Das haben Sie nachvollziehen können. Genau, Sie teilen sie wahrscheinlich nicht, aber Sie haben sie nachvollziehen können! Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten eine Stellungnahme meiner Kollegin Frau Dreyer zum Haushalt des Bereiches Arbeitsmarkt, da sind wir alle als arbeitsmarktpolitische Sprecherinnen immer aufgefordert, unsere Stellungnahmen abzugeben. Es ist nicht uninteressant, welche Stellungnahme Frau Dreyer als Mitglied der großen Koalition dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Kenntnis gibt, und zwar sagt die Abgeordnete: „Hier fehlt die deutliche Schwerpunktsetzung der Qualifizierung für den Strukturwandel und die Ausrichtung auf den ersten Arbeitsmarkt. Außerdem ist der Aufbau eines funktionierenden Controllingsystems als Ziel nicht explizit genannt, obwohl die Bremische Bürgerschaft dies bereits für den Haushalt 2000/2001 beschlossen hat. Aufgebaut ist das Controlling noch nicht. Es bestehen leider erhebliche Haushaltsrisiken, EUund Landesmittel, deren Höhen nicht spezifiziert ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
worden sind. Hier ist deutlich nachzuarbeiten, weil der Haushalt so nicht auf den Weg gebracht werden kann. Außerdem wird angeregt, dass die einzelnen Budgets festgeschrieben werden und durch Beschluss sichergestellt wird, dass zwischen den Budgets keine Verschiebungen mehr vorgenommen werden.“ Soweit die Aussagen von Frau Dreyer zum Haushalt des Arbeitsressorts!
Frau Ziegert hat eine andere Stellungnahme abgegeben, sie war zufrieden mit dem Controlling, und auch ich habe meine Bedenken hinsichtlich der Haushaltsaufstellung geäußert. Ich finde, man muss hier auch zur Kenntnis nehmen, dass wir als Abgeordnete in der Deputation nicht zufrieden sind mit unseren Möglichkeiten, dort Einblick zu nehmen, oder dass wir uns auch teilweise mit der Darstellung der Zahlen nicht anfreunden können.
Jetzt komme ich noch einmal zur Legendenbildung! Frau Ziegert hat angesprochen, man hat in der Deputation das ganze Schlamassel um die Beschäftigungsförderung aufgedeckt. Da muss ich widersprechen, Frau Ziegert! Ich habe einen offenen Brief geschrieben am 17. April, den Herr Wolschner von mir zur Kenntnis genommen hat. Er hat dann ein bisschen recherchiert, einen großen Zeitungsartikel gemacht, und dann wurde ich vom Staatsrat angerufen. Ich hatte darum gebeten, dass das Thema auf die Tagesordnung der Deputation kommt, es kam auf die Tagesordnung der Deputation, und undank der CDU wurde es wieder abgesetzt, was ich ziemlich unmöglich fand, weil die Beschäftigungsträger, ich sage einmal auch Arbeitslose, die auf ihre Maßnahme gewartet haben, nämlich da auf dem Schlauch standen.
Ich habe ja jetzt schon ein bisschen auf Herrn Dr. Knigge herumgehackt. Ich muss ihn auch einmal loben.
Der Innenrevisor hat uns auch gesagt, dass Herr Dr. Knigge damit offensiv umgegangen ist, ihn auch angesprochen hat und auch konkrete Arbeitsaufträge erteilt hat. Das nehmen wir auch so zur Kenntnis. Wir finden aber auch, dass das zu seinen Aufgaben als Vorgesetztem unbedingt gehört, gerade vor dem Hintergrund von 1992. Gestatten Sie mir eine kleine Reise in die Vergangenheit! 1992 ist Herr Dr. Knigge ja Staatrat geworden, gerade weil genau in diesem Bereich der Beschäftigungsförderung der Überblick verloren gegangen ist, und dann musste ein Staatsrat gehen.
Vor diesem Hintergrund, mit dieser Geschichte – ich kann mich erinnern, dass ich als Mitarbeiterin eines Jugendverbandes mit meinem Bewilligungsantrag in einen großen Raum hineinmarschieren musste, dann wurde alles ausgebreitet und gefragt, mündliche Zusage, schriftliche Zusage, das wurde alles eingeteilt – muss man gerade als Staatsrat sehr sensibel sein, was die Mitarbeiter machen, wie das Controlling aussieht, ob überhaupt da ein klarer Überblick ist, zumindest mit Strichlisten. Wenn ich das lese, ich sage, es gibt keine Statistik von 1997 bis zum Jahr 2000, das ist mittelalterlich, gerade bei diesen Millionenbeträgen.
Wir haben dann in der Deputation häufiger darüber geredet. Die Innenrevisoren haben versucht, den Vorgang zu verstehen, und schlussendlich haben sie versucht, verschiedene Erklärungsansätze zu finden. Wir haben das auch unsererseits versucht zu tun. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass wahrscheinlich statt 8,85 Millionen DM nur 5,2 Millionen DM in diesem Bereich eingestellt worden sind, dass letztendlich Geld gefehlt hat, so dass es dann zu einer Überbuchung gekommen ist. Diese Fehler hätten nicht passieren können, wenn Kontrolle da gewesen wäre. Wenn man sich nicht selbst kontrollieren muss, dann fallen einem die Fehler auch nicht mehr auf.
Sie sagen, das ist alles gar nicht so schlimm, 185 Millionen DM sind eine Riesensumme, Frau Stahmann, warum regen Sie sich über 6,3 Millionen DM auf? Ich muss sagen, ich stelle mir schon die Frage, wenn ich von dem Vorsitzenden des Verbandes der Bremer Beschäftigungsträger einen Brief bekomme, in dem formuliert steht, dass dieser Interessensverband durch die Einsparungen, die an ihn weitergegeben werden, akut 500 Plätze in Bremen und Bremerhaven gefährdet sieht. Da sage ich, daran ist etwas, wieso sagt jemand so etwas, wenn das eigentlich nicht so schlimm sein kann?
Dann haben Sie noch einmal angesprochen, ich würde nur so auf den zweiten Arbeitsmarkt setzen. Das ist nicht so, ich sehe auch die Wichtigkeit des ersten Arbeitsmarktes. Frau Ziegert, ich finde es auch gut, wenn Leute über den zweiten Arbeitsmarkt in den ersten Arbeitsmarkt hineinkommen. Da gibt es in Bremen ja auch viele prominente Beispiele. Jeder kennt jemanden, der einmal über ABM auch auf einem ganz guten Job dann gelandet ist und dadurch auch den Karriereeinstieg geschafft hat. Aber ich muss auch sagen, es gibt einen Anspruch nach dem BSHG auf gerade diese Beschäftigung im zweiten Arbeitsmarkt zur Stabilisierung für diejenigen, die gehandicapt sind, also Menschen, die aus dem Gefängnis entlassen werden, ehemalige Straffällige, Leute mit Suchtproblemen, für alle die ist dieser Arbeitsmarkt wichtig und richtig.
Ich finde, das Ressort kann sich hier nicht so leicht davonstehlen und sagen, peinlich, dass uns das passiert ist, aber es hat letztendlich doch keine Konsequenzen. Ich glaube, es hat Konsequenzen, und da würde ich mir noch einmal eine Reaktion des Staatsrates oder der Senatorin wünschen, wie sie das hinsichtlich der Perspektive in diesem doch nicht so unwichtigen Bereich für Bremen bewerten. Frau Ziegert hat richtig angemerkt, die Studie des Netzwerkes zum Verbleib von ehemals Arbeitslosen, die über Maßnahmen im zweiten Arbeitsmarkt sozusagen starten, hat ein ganz positives Bild gezeichnet von der Arbeit der kleinen Träger. Diese sind ja sehr zielgenau und nah an den Menschen, um diese Leute wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ich denke, das muss man auch in der Arbeitsdeputation noch einmal zur Kenntnis nehmen, aber, das scharfe Wort kann ich mir nicht verwehren, Ihre Aufsichtspflichten im Ressort haben Sie nicht wahrgenommen. Es gibt ein Haushaltsminus, und wir werden das sehr genau beobachten in der Folgezeit, weil wir hier sonst wieder vorn stehen und das thematisieren werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann, ich wollte noch kurz darauf eingehen, dass Sie dem Staatsrat vorwerfen, er wäre seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Er hat die Aufgabe, Strukturen zu schaffen, die ein Controlling ermöglichen. Die hat er geschaffen, und die haben viele Jahre gut und erfolgreich funktioniert. Wenn Sie jetzt von Strichlisten reden, mag das aus Ihrer Sicht antiquiert sein, aber es hat funktioniert. Dieses Controlling hat über viele Jahre viele Millionen DM erfolgreich verwaltet.
Er hat dann Kenntnis davon bekommen, dass es da Überbuchungen gegeben hat, und diese Überbuchungen haben ja nicht über Jahre hinweg stattgefunden, sondern bis Ende 2000 hat alles auch verwaltungsmäßig funktioniert. Als er das festgestellt hat, dass es über einige wenige Monate in der verwaltungsmäßigen Abarbeitung offensichtlich Fehler gegeben hat, hat er, das haben Sie eben selbst gesagt, offensiv reagiert, sofort die richtigen Fragen gestellt, sofort die Innenrevision eingeschaltet und ist seiner Aufsichtspflicht damit in vollem Umfang mehr als ausreichend nachgekommen.
Sie haben den Bericht der Innenrevision gelesen, Sie haben gelesen, woran es gelegen hat. Wir haben es natürlich auch genau gelesen und werden Abhilfe schaffen und haben sie schon geschaffen. Da können Sie sicher sein!
Ich weise es für den Staatsrat zurück, dass er hier Aufsichtspflichten nicht wahrgenommen hätte. Ich
möchte das auch für das Protokoll klarstellen, denn diesen Vorwurf macht man nicht leichtfertig!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Inhaltlich sind wir uns, glaube ich, was das Ziel von Familienbildung ist, weitgehend einig, nämlich die Familien in ihren unterschiedlichen Lebensphasen und Entwicklungslagen zu begleiten und sie in der Erziehungskompetenz zu stärken. Das ist umso wichtiger, als sich die gesellschaftlichen und kulturellen Verhältnisse um die Familien herum permanent ändern und die Herausforderungen, die sich bei der Bewältigung des Familienalltages auftun, permanent wachsen. Deswegen brauchen Familien in diesem Feld auch Begleitung.
Als ein Beispiel für den Paradigmenwechsel in Erziehungsfragen ist natürlich das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung zu nennen. Die Anwendung von Gewalt, das haben wir bei dem Tagesordnungspunkt vorher auch schon besprochen, ist in unseren Familien immer noch viel verbreite
ter, als wir uns das alle wünschen. Der Kollege Böse hat vorhin eine Studie aus Kanada benannt, aus der hervorgeht, dass die Opfer elterlicher Gewalt später auch vermehrt selbst Täter von Gewalt in Familien sind. Dem müssen wir begegnen. Von daher ist es nur folgerichtig, dass auf Bundesebene nun endlich das Gewaltächtungsgesetz auf den Weg gebracht worden ist. Damit wird die Anwendung elterlicher Gewalt nun endgültig für unzulässig erklärt, und die Jugendhilfeträger sind folgerichtig verpflichtet, den Eltern generell unabhängig von einer aktuellen Problemlage durch Bildungs- und Beratungsangebote Wege aufzuzeigen, wie Konfliktsituationen in den Familien gewaltfrei gelöst werden können.
Solche Beratungsverpflichtung ergibt sich unmittelbar auch aus einem solchen Gesetz, das ist keine Frage. Wir haben eine hohe Verantwortung, wenn wir die Kompetenz der Familie, die Eigenkompetenz, wirklich stärken wollen. Wir müssen dabei natürlich die Familien möglichst frühzeitig ansprechen, nicht erst dann, wenn Konflikte eskalieren. Wir wissen auch, dass wir es dabei mit Schwellenängsten von gerade jungen Familien zu tun haben, die sich erst einmal scheuen, sich zu öffnen, die vielleicht auch die Probleme zunächst als zur normalen Entwicklung gehörig betrachten und nicht begreifen, dass sie in eine besondere Situation hineinschlittern, und die für sich Beratung vielleicht auch erst einmal als Stigma betrachten, weil sie fürchten, damit zu signalisieren: Ich komme allein nicht klar!
Wir müssen die Eltern motivieren, sich bereits zu Beginn ihrer Elternschaft mit Elternbildungsangeboten, die wir ja haben, vertraut zu machen und diese Angebote auch anzunehmen. Wir werden deswegen natürlich auch prüfen, ob wir Anreize geben können. Wir denken daran, das System einer Prämie ins Auge zu fassen, weil wir dabei das, was hier auch an Risiken eines solchen Bildungsgutscheines genannt worden ist, nämlich ein Mitnahmeeffekt oder nicht zu steuernde Ausgaben, vielleicht am besten im Griff behalten und über Teilnahmeprämierung auch sinnvolle Anreize geben können.
In der Stadtgemeinde Bremen, für die bin ich auf kommunaler Ebene zuständig, gibt es ein sehr differenziertes Netz an Familienbildungsangeboten. Daran gibt es keinen Zweifel. Wir haben das jetzt zum ersten Mal zusammengefasst und haben eine Auflage von 7000 Stück mit dem Programm sämtlicher Bildungsträger erstellt. Diese Auflage ist uns aus den Händen gerissen worden. Anders kann man es kaum bezeichnen.
Wir werden diese Broschüre mit der Zusammenfassung des Familienbildungsangebotes jetzt halbjährlich auflegen, und wir werden die Auflage erheblich steigern müssen. Das zeigt aber, dass die Bereitschaft von Eltern, sich solchen Angeboten zu öffnen, wirklich vorhanden ist und dass wir nur se
hen müssen, dass wir die Eltern auch mit Informationen richtig erreichen.
Der in dieser Legislaturperiode dann auch zu erstellende Kinder-, Jugend- und Familienbericht wird sich dann natürlich auch mit dem Schwerpunkt Familienbildung befassen und in diesem Rahmen eine ausführliche Bestandsaufnahme machen, die sich natürlich auch auf Bremerhaven beziehen muss, weil das Angebot dort, aus meiner Sicht und Kenntnis vor Ort, nicht so differenziert ist wie hier. Dann wird auch zu schauen sein, was dort eventuell an Nachbesserung noch vonstatten gehen muss.
Der Anspruch von Familienbildung ist, über ein allgemein zugängliches Angebot hinaus Familien anzusprechen, die bereits mit dem Risiko chronischer Überforderung leben und die so genannten institutionellen Bildungsangebote nur wenig oder gar nicht nutzen. Wir haben hier natürlich auch einen sehr engen Bezug zu den Angeboten der Jugendhilfe. Für diese Form der Familienbildung haben wir auch anerkannte Orte in den Stadtteilen. Wir haben dort Kindertagesstätten, wir haben Erziehungsberatungsstellen. Es gibt also bereits ein Netz von Institutionen, die dafür zuständig sind, die diese Aufgabe wahrnehmen können und die wir weiter stärken können.
Wir müssen die Familien durch kleinräumig angelegte Trainingsprogramme befähigen, Konflikte zu erkennen und zu lösen. Wir wollen natürlich für Bremen auch eine tragfähige und dauerhafte Lösung finden, um alle Angebote wirklich zu bündeln, auf den tatsächlichen Bedarf hin zu überprüfen und sie auf breiter Ebene auch thematisch und strukturell Familien mit unterschiedlichem Bildungsniveau zugänglich zu machen. Auch das dürfen wir nicht vergessen, dass wir da keine einheitliche Familie ansprechen, sondern dass die alle von sehr unterschiedlicher Zusammensetzung, von unterschiedlichem Bildungsniveau sind, der soziokulturelle Hintergrund ist sehr unterschiedlich, und die Lebenslagen sind letztlich auch sehr unterschiedlich.
Wir erarbeiten bei mir im Hause gegenwärtig ein Konzept für eine entsprechende Koordinierungsund Leitstelle für Familienbildung. Wir setzen darauf, dass wir in diesem Zusammenhang dann Hilfe vom Bund bekommen. Wir haben da Gespräche geführt. Ich werden Ihnen das Ergebnis demnächst in der Deputation präsentieren können, hoffe ich. Dann werden wir noch besser in die Lage versetzt sein, all das, was wir anbieten, wirklich auch zu koordinieren.
Zusammengefasst lauten die Entwicklungsziele unserer Familienpolitik: alle Familien möglichst frühzeitig erreichen, Risikofamilien mit geeigneten Angeboten ansprechen, vorhandene Bildungsangebote vernetzen, die Erreichbarkeit vorhandener Ange
bote erhöhen und neue, innovative Angebote an Hand des tatsächlichen Bedarfs entwickeln. Dabei ist natürlich ein Schwerpunkt: Bildungsangebote für Migrantenfamilien.
Familienbildung wird, das haben Sie hoffentlich der Antwort und auch meinem Beitrag hier entnommen, vom Ressort mit hoher Priorität gesehen, weil dies eine Aufgabe für die Zukunft ist. Herr Pietrzok hat es gesagt, es gibt keine Alternative dazu, starke Familien zu fördern und zu wollen, wenn wir starke Kinder wollen und wenn die Zukunft für diese Kinder positiv verlaufen soll. Deswegen muss dieses Thema für uns alle Priorität haben. Ich freue mich, dass wir uns auch inhaltlich im Großen und Ganzen sehr einig sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei allen Rednerinnen und Rednern für das Lob bedanken, das der Bericht offensichtlich ausgelöst hat, und leite das gern an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter, die dafür zuständig waren.
Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch etwas zu Bremerhaven sagen, Frau Linnert! In diesem Bericht wird deutlich, dass die Stadt Bremen
durchaus davon profitiert, gleichzeitig auch Landeshauptstadt und Sitz der Landesregierung zu sein. Bremerhaven ist, was das Personal in der Zuständigkeit Behindertenhilfe angeht, lange nicht so ausgestattet wie Bremen, und deswegen können auch zwangsläufig die Zuarbeiten bei solchen anspruchsvollen, umfassenden Berichten nicht immer so ausfallen, wie Sie sich das hier wünschen. Ich wäre sofort dabei und würde sagen, wir stocken das aus Landesmitteln auf, aber das wird wohl mit der Mehrheit hier nicht zu machen sein. Von daher müssen Sie sich dann manchmal an diesen Stellen damit bescheiden, was Bremerhaven leisten kann, was nicht heißt, dass das Angebot in Bremerhaven gemessen an seiner Größe weniger vielfältig, differenziert und qualitativ schlechter sein muss. Es ist nur manchmal die Darstellung anders.
Wenn ich Ihnen dann weiter sehr aufmerksam gelauscht habe, muss ich sagen, bin ich richtig beruhigt, weil Sie den Bericht loben, Sie freuen sich über die Vielfalt des Angebots, das wir vorhalten, und darüber, wie differenziert wir unser System auch über viele Jahre gestalten konnten. Was Sie dann an Kritikpunkten anmerken, sind sicherlich Dinge, die man, wenn sie zutreffen, beheben muss. Sie haben aber alle Gelegenheit, auch in der Sozialdeputation, wenn Sie Kritik haben, insbesondere, wenn Sie Einzelfälle haben, die auch dort zu benennen und zu belegen. Wir gehen dem selbstverständlich nach. Wenn Sie sagen, die Verwaltungspraxis sei rabiat, grenze Menschen aus und verweise sie, obwohl sie Rechtsansprüche haben, auf das nächste Jahr, weil das Budget ausgeschöpft ist, dann ist ein solches Verhalten nicht richtig. Sie müssen aber dann schon sagen, wo das passiert ist und wen es getroffen hat. Ich kann dem sonst nicht nachgehen. Ein allgemeiner Hinweis auf angeblich schlechte oder rechtswidrige Verwaltungspraxis nützt mir nichts.
Ich gehe davon aus, dass meine Verwaltung ordentlich handelt, was nicht ausschließt, dass es Einzelfälle gibt, die zur Kritik Anlass geben. Denen gehen wir aber immer nach, und wenn Sie Kritik haben, dann geben Sie uns diese Hinweise bitte, aber versuchen Sie auch bitte, das nicht in so eine allgemeine Kritik zu verpacken, die dann das, was Sie eigentlich loben, sofort wieder ad absurdum führt, weil Ihnen vielleicht nichts Grundsätzlicheres einfällt.
Was Sie zur Wohnsituation gesagt haben: die Genossenschaft! Da werfen Sie uns Hartherzigkeit vor.
Ich sage Ihnen, wenn wir hartherzig wären, gäbe es diese erste Genossenschaft schon nicht mehr! Wir haben sehr – ich will nicht sagen großzügig, denn das ist ja nicht mein Geld, über das ich da verfüge – zügig und schnell geholfen in einer Situation, als es dort sehr schlecht ging. Das hätten wir nicht getan, wenn wir an dieser Stelle hartherzig wären und dieses Angebot nicht wollten.
Also, auch von daher bitte ich Sie, das sehr wohl abzuwägen, und wenn Sie da Vorwürfe haben, auch das bitte konkret vorzutragen, aber nicht immer so global! Dem kann ich dann nicht nachgehen.
Wir wollen hier auch nichts schönreden. Das ist auch nicht mein Ansatz. Wenn Sie dann aber auf das Internet und die Ausstellung unten im Haus der Bürgerschaft ansprechen: Sie haben durchaus ja eine Nähe zum Direktor der Bremischen Bürgerschaft. Ein kurzer Hinweis hätte wahrscheinlich schon genügt. Ich vermute einmal, ich habe den jetzt gegeben, wenn Sie hinunterkommen wird da schon ein Platz rollstuhl- oder behindertengerecht ausgestattet sein. Manchmal genügen kurze Hinweise, da muss man das nicht in einer Debatte vortragen, sondern kann auch handeln und dadurch die Dinge verändern,
wenn bei anderen ein Stück Sensibilität – auch aus nachvollziehbaren Gründen – manchmal fehlt.
Dann zum Landesgleichstellungsgesetz! Es ist richtig, auf Bundesebene bewegt sich viel, nicht nur das SGB IX, über das hier ja schon viel geredet worden ist. Das will ich hier auch gar nicht in den Vordergrund stellen. Der Senat hat übrigens dem SGB IX auch im Bundesratsverfahren zugestimmt, wir sind da überhaupt nicht auseinander, was die Notwendigkeit des SGB IX und der Reform dort angeht. Es gibt das Gleichstellungsgesetz auf Bundesebene zurzeit in einem Referentenentwurf. Der Bundesrat hat sich noch damit zu befassen. Bremen beteiligt sich an der Debatte über dieses Bundesgleichstellungsgesetz sehr intensiv. Bremen wird auch die Bundesratsdebatte in einer Arbeitsgruppe mit anderen Ländern gemeinsam vorbereiten.
Wir haben einige Punkte, wo ich Ihnen sage, ein solches Bundesgesetz muss auch aufpassen, dass es nicht Erwartungen weckt, die dann auf der heruntergebrochenen, ganz praktischen Ebene vor Ort nicht so zügig umgesetzt werden können, wie es die Menschen berechtigterweise erwarten, wenn es ein solches Gesetz gibt. Da werden wir sehr sorgfältig abwägen, dass nicht Erwartungen und Realität oder gesetzliche Vorgaben, die dann auch wieder sehr global gehalten sind, so weit auseinander driften, dass wir auch in Argumentationsnot kommen. Das ist unser Anliegen, nicht mehr und nicht weniger! Wir
werden uns da auf Bundesebene einbringen, und wir werden am Ende, da bin ich mir ganz sicher, natürlich auch einem solchen Bundesgleichstellungsgesetz zustimmen.
Wir fangen in Bremen ja nicht bei Null an. Es gibt in Bremen seit vielen Jahren eine Debatte über ein bremisches Landesgleichstellungsgesetz, es ist sehr gut bekannt, was die Behindertenverbände, Herr Winkelmann lauscht ja heute hier auch sehr aufmerksam, an dieser Stelle wollen. Es ist auch gut bekannt, was in den Mehrheitsfraktionen zu den einzelnen Punkten an Positionen da ist. So wie wir wissen, wie der Rahmen auf Bundesebene ist – und das dauert auch nicht mehr Jahre, hier wird niemand vertröstet auf irgendeinen nicht erreichbaren Zeitpunkt, sondern das wird vermutlich im Herbst der Fall sein, den wir eigentlich ja schon auch kalendermäßig haben, also noch in diesem Jahr –, werden wir unverzüglich mit der Arbeit beginnen! Wir werden uns zusammensetzen und ganz pragmatisch und möglichst kurzfristig auch zu bremischen Lösungen kommen.
Es macht aber keinen Sinn, sich jetzt zusammenzusetzen, noch einmal wieder die gegenteiligen Standpunkte auszutauschen, ohne zu wissen, wie der große Rahmen ist. Der Kontakt mit den Behindertenverbänden ist doch auch so da, ohne dass wir uns jetzt in einer Arbeitsgruppe zusammensetzen. Von daher ist es ein sehr formales Argument, jetzt zu sagen, beruft jetzt eine Arbeitsgruppe ein, und dann soll die arbeiten. Wir wissen genau, wo wir miteinander stehen, wir brauchen jetzt noch den bundesgesetzlichen Rahmen, und dann werden wir auch für Bremen etwas entwickeln, das für beide Städte nach vorn weist.
Zu Herrn Frehe! Ich weiß, dass wir ihm dieses Pult verdanken, aber er ist ja inzwischen auch sehr intensiv beschäftigt mit der bundespolitischen Regelung. Er ist abgeordnet von Bremen nach Berlin. Auf meine Initiative und seinen Wunsch hin haben wir das möglich gemacht, weil wir meinen, dass Herr Frehe ein wichtiger Mensch ist, der an einem solchen Bundesgesetz mitarbeiten kann.
Da ist auch von bremischer Seite nicht blockiert worden, sondern wir haben gesagt, lasst ihn da mitarbeiten, und er kann uns ja auch seine Erfahrungen nach Bremen wieder zurücktransportieren. Es gibt keine Blockaden, keine Gesprächshemmnisse, nichts! Es gibt einen guten, das haben Sie alle festgestellt, Bericht, der auch nach vorn weist, der uns auch Möglichkeiten aufzeigt.
Zuletzt aber noch einmal: Alle gesetzlichen Regelungen taugen nichts, egal wie schnell oder langsam wir sie erreichen, wenn wir nicht alle tolerant sind, Hemmnisse auch erkennen und uns sensibel machen für das, was auch an Nachteilen für behin
derte Menschen in unserer Gesellschaft vorhanden ist. Das ist immer nur ein Appell, aber ich will trotzdem hier noch einmal loswerden, dass wir alle da auch ein bisschen bei uns nachsehen müssen, was wir selbst zu positiven Veränderungen im Alltag beitragen können.
(Beifall bei der SPD – Senatorin A d o l f : Von der CDU abgelehnt!)
Frau Senatorin Adolf wirft das gerade ein, die CDU hat das lange nicht mit Freude begleitet und sich in den Anfangsjahren sogar dagegen ausgesprochen!
IuK-Park in Bremerhaven, eindeutig von der SPD initiiert! Das wird ein Renner, meine Damen und Herren! Auch zum Auswanderungsthema hatten wir schon Debatten, uns gefällt manchmal auch nicht, wie da manches läuft, aber wir waren es, die es wesentlich forciert haben! Ich denke, es war ein Sozialdemokrat, der das erste Mal auf die Idee gekommen ist, in Bremerhaven so etwas aufzubauen, das war nämlich Herr Rudloff von der SPD.
Nun hat Herr Eckhoff ja in der Haushaltsdebatte die Sorge geäußert, dass Bremerhaven die Mittel vielleicht gar nicht abrufen kann, oder die Projekte müssen herkommen.
Da möchte ich doch sagen, dass aus meiner Sicht genug Projekte vorliegen, und ich finde, dass die „Nordsee-Zeitung“ da gar nicht so Unrecht hatte in einem Kommentar vor einem Monat, in dem geschrieben wurde: Bislang gewinnt man aber den Eindruck, dass Seestadt-Projekte vom Senat gern und lange überprüft werden. Wertvolle Zeit geht so verloren. Dies sehe ich auch häufig und möchte es an Beispielen belegen. Ich komme noch einmal auf das Biotechnologiezentrum zurück. Vier Gutachten mussten her, meine Damen und Herren, um das Ja des Senats zu erreichen. Gab es vier Gutachten beim Ausbau der Rennbahn?
Zweiter Punkt: Vor der Sommerpause haben wir gemeinsam in den Wirtschaftsförderungsausschüs
sen Druck gemacht, damit die beiden wichtigen Projekte im T.I.M.E-Programm, IuK-Institut und Datenschutzkompetenzzentrum vorgezogen werden. Wir haben sogar beschlossen, dass in der ersten Sitzung nach der Sommerpause darüber eine entsprechende Vorlage eingebracht werden soll. Ich hatte nachgefragt und bekam von Herrn Dr. Färber die Antwort, von Bremerhaven sei nichts vorgelegt worden. Nun muss mich Dr. Färber eigentlich kennen. Ich bin der Sache nachgegangen, und wie ist es gelaufen? Erstens, beim IuK-Institut strickt Frau Winther eine andere Lösung. Sie will das IuK-Institut in Richtung einer Bioinformatikinstitutsstelle umwandeln. Das ist aber nicht durch Bremen in T.I.M.E. gedeckt und auch nicht über den Telekomvertrag, meine Damen und Herren. Also, es ist nicht Bremerhaven, es ist das Wirtschaftsressort!
Oder beim Datenschutzkompetenzzentrum: Ihr entsprechender Referent hat plötzlich Probleme wegen der EU, so ist mir aus Bremerhaven berichtet worden. Ich bitte darum, dann auch in den Wirtschaftsförderungsausschusssitzungen, wenn da nachgefragt wird, vom Senat entsprechende Antworten zu bekommen und die Sache nicht einfach darauf zu schieben, dass Bremerhaven nichts vorgelegt hätte. So geht es nicht, meine Damen und Herren!
In diese konzertierte Aktion ist ja ein Programmpunkt aufgenommen worden, der neu ist und den wir sehr unterstützen, eine maritime Forschungsund Entwicklungszone rund um das AWI in Bremerhaven zu errichten. Ich hoffe, dass dies nicht blokkiert wird. Der Beitrag von Herrn Röwekamp deutete eben schon wieder an, dass da Blockade angedroht ist, weil natürlich ein Bestandteil ist, ein großes Unternehmen in Bremerhaven zu halten, das sich auch verändern möchte. Wenn dafür ein Grundstück in Innenstadtnähe angeboten wird, dann unterstreichen wir das sehr, denn ich finde, diese Firma, die gute Paella herstellt und ähnliche gute Dinge produziert, gehört in das Zentrum von Bremerhaven
oder auch die „Nordsee“ mit ihren Verwaltungsdienststellen.
Ich komme zum Schluss. Wir wollen weiterhin als SPD-Fraktion in diesem Haus die politische Umgestaltung in Bremerhaven vorantreiben. Wir wollen ein erhöhtes Tempo an den Tag legen. Ich glaube, das haben unsere Initiativen auch bewiesen, und wir erwarten dies auch vom Senat. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu erstens: Der Senat sieht die Notwendigkeit, die Verbraucher über Rechtsverstöße im Lebensmittelbereich intensiver als bisher zu informieren. Dafür muss eine geeignete Rechtsgrundlage auf Bundesebene geschaffen werden. Zu zweitens: Die Bundesregierung steht der Schaffung eines Verbraucherinformationsgesetzes aufgeschlossen gegenüber. Nach Kenntnis des Senats bereitet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ein Eckpunktepapier vor, das im Herbst vorliegen und mit den Ländern diskutiert werden soll. Auf dieser Grundlage wird gegebenenfalls ein Gesetzentwurf erarbeitet. Zu drittens: Nein! Eine Prüfung hat ergeben, dass eine Länderregelung, die nur auf der Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes möglich wäre, zu eng gefasst sein würde, um dem Informationsbedarf des Verbrauchers gerecht werden zu können. Deshalb haben sich alle Länder darauf verständigt, dass eine Bundesregelung geschaffen werden muss. Der Senat unterstützt diesen Weg. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Tittmann, ich würde mich sehr freuen, von Ihnen auch einmal eine solche Rede zu hören, wenn es um menschliche Mitgeschöpfe geht.
Vielleicht vorab: Es gibt keinen Zweifel daran, dass die jahrzehntelang betriebene Haltung von Legehennen in engen Käfigen, die als einzige Einrichtung eine Futterrinne und Tränkenippel aufweisen, mit Sicherheit nicht tierschutzgerecht ist. Daran gab es seit längerem keine Zweifel, und daran hat hier im Haus oder im Senat auch niemand Zweifel, weil sich in diesen Käfigen die Hennen in keiner Weise artgerecht bewegen können, nicht scharren können, nicht das Gefieder ausschütteln, die Krallen nicht abwetzen können. Sie können sich nicht aufbäumen und flattern, und sie haben nicht einmal ein Nest, um ihre Eier in Ruhe zu legen.
Aus diesem Grund hat auch bereits 1999 das Bundesverfassungsgericht nach einem Normenkontrollverfahren, das Mitte der neunziger Jahre von Nordrhein-Westfalen eingeleitet und auch vom Senat unterstützt wurde – also auch zu Zeiten einer großen Koalition – entschieden, dass die Hennenhaltungsverordnung von 1987 für nichtig zu erklären ist. Deshalb gab es Handlungsbedarf, deshalb musste die Bundesregierung eine neue Verordnung vorlegen.
Es gab bereits einen ersten Entwurf vom damaligen Minister Funke im Sommer 2000, und es gibt jetzt einen neuen Entwurf der dann zuständigen neuen Ministerin Künast. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die so genannten ausgestalteten
Käfige in diesem neuen Regierungsentwurf nicht mehr vorkommen, also dann auch in Zukunft nicht mehr zulässig sein sollen. Das genau war der fachliche Streit, der sich auch immer noch durch die Länder zieht und auch Thema auf der Fachebene der beiden Ressorts war, die im Land Bremen dafür zuständig sind, nämlich mein Haus als zuständig für Tierschutz und das Wirtschaftsressort als zuständig für Landwirtschaft. Da gab es fachliche Auseinandersetzungen darüber, ob ausgestaltete Käfige, die sich von den jetzt noch herkömmlichen darin unterscheiden, dass sie etwas mehr Platz bieten, dass sie aber auch Vorrichtungen haben zu Krallenabrieb, dass sie ein Legenest und einen Scharrplatz und Sitzstangen haben, dass sie allerdings nur 45 Zentimeter hoch sind und die Tiere deswegen auch in diesen Käfigen nicht aufflattern können. Das ist unterschiedlich beurteilt und wird auch immer noch unterschiedlich beurteilt, ob nicht aus bestimmten Gründen, auf die Herr Imhoff zum Teil eingegangen ist, eine solche Haltung auch zukünftig möglich sein sollte. Vielleicht zu Ihrem Einwurf vom Anfang, Frau Mathes! Der Bürgermeister, der hier ja in dieser Sache heftig angegangen worden ist, hatte mit diesem Thema eigentlich noch überhaupt nichts zu tun, denn es wurde noch auf den Fachebenen bewegt. Es hat den Senat noch überhaupt nicht erreicht. Der Bundesrat wird sich am 18. Oktober damit beschäftigen, es gab noch keinen Anlass, im Senat ein Votum herzustellen. Wir waren noch in der fachlichen Abstimmung. Vielleicht zu Ihrer Information: Vorgestern hat der Vertreter des Senators für Wirtschaft und Häfen im Bundesratsagrarunterausschuss – denn auch auf Bundesratsebene bewegen wir uns noch in Fachausschüssen, in denen es um fachliche Voten geht – nicht dem niedersächsischen Antrag auf Erweiterung dieser Verordnung zugestimmt, was die ausgestalteten Käfige angeht, und hat damit die Vorlage der Bundesregierung gestützt. Soviel dazu, dass fachliche Abstimmung eben auch ihre Zeit braucht! Ich habe dies mit Senator Hattig heute Morgen auch noch einmal besprochen. Er hat nach wie vor fachliche Bedenken, aber er unterstützt nun auch, nachdem wir es lange diskutiert haben, die Position, die die Tierschutzseite schon immer, auch im Tierschutzbeirat, vertreten und dort auch mehrfach in diese Richtung votiert hat. Natürlich wird es auch im Bundesrat dann eine entsprechende Abstimmung geben, genau wie sich der Vertreter des Fachressorts vorgestern im Unterausschuss Agrar entschieden hat, dem Regierungsentwurf zuzustimmen. Manchmal brauchen fachliche Abstimmungen also ihre Zeit, und es ist nicht immer richtig, dann schon zu meinen, dass die Spitze für etwas angegriffen werden muss, was überhaupt noch nicht entschieden ist.
Ich glaube, dass Herr Imhoff nicht Unrecht hat, wenn er darauf hinweist, dass auch das, was jetzt durch die neue Verordnung auf den Weg gebracht wird, zukünftig noch nicht alle Tierschutzgesichtspunkte erfüllen wird. Wir werden weiter wachsam bleiben müssen, wir werden das sehr gut beobachten müssen, denn es ist natürlich richtig, dass, wenn die Haltung von Legehennen in Mitgliedsstaaten oder Drittländern mit noch schlechteren Haltebedingungen, als wir sie zurzeit haben, verlagert wird, weil hier bestimmte Dinge nicht mehr zulässig sind und von dort dann die nicht tierschutzgerecht erzeugten, aber billigeren Eier nach Deutschland importiert werden, das dann aus Tierschutzgesichtspunkten nicht unbedingt ein großer Erfolg ist. Wir müssen dann schon auch sehen, dass wir nachhaltig möglichst weitreichend, möglichst EU-weit oder noch weiter, die Bedingungen auch langfristig verändern.
Zum Zweiten, wenn es keine Käfighaltung mehr gibt und dennoch insgesamt die gleiche Anzahl von Hennen gehalten werden soll, um nicht auf mehr Importeier als bisher angewiesen zu sein, müssen natürlich mehr Flächen für Freiausläufe oder für neue Gebäude ausgewiesen werden, denn in den bestehenden Käfigbatterieställen können nach den entsprechenden Umbauten dann längst nicht alle Hühner in Volieren oder in Bodenhaltung untergebracht werden. Um nach unseren Vorstellungen tierschutzgerechte Hennenhaltung im Land zu haben, ist es dann mit Sicherheit erforderlich, den Landwirten schneller und unkomplizierter als vielfach bisher Genehmigungen für neue Ställe oder Flächen zur Tierhaltung zu erteilen, damit der Umbau auch tatsächlich möglich wird.
Es muss natürlich dann auch die hoffentlich zunehmende Zahl von Boden- und Freilandhaltungen sehr sorgfältig beobachtet werden. Es ist nämlich leider nicht ganz von der Hand zu weisen, dass bei nicht optimal geführten alternativen Hennenhaltungen häufig auch Hygiene- oder Tierschutzprobleme auftreten, nämlich dadurch, dass die Tiere aus unsauberer Einstreu oder aus dem Boden des Auslaufs schädliche Keime und Parasiten aufnehmen können. Das macht verstärkten Arzneimitteleinsatz erforderlich, der dann wiederum aus Gesichtspunkten der Rückstandsproblematik unerwünscht ist.
Es kommt in solchen dicht besetzen Boden- und Auslaufhaltungen auch häufig zu Rangordnungskämpfen, die zum gegenseitigen Behacken und zum so genannten Kannibalismus führen, was als Gegenmaßnahmen dann das nicht tierschutzgerechte Kupieren der Schnäbel erforderlich macht, das zum Beispiel im ausgestalteten Käfig oder in der Voliere nicht erforderlich ist.
Meistens sind die Dinge bei näherer Betrachtung nicht so einfach, wie sie sich vielleicht auf den ersten Blick zeigen, und wir werden auch da zukünftig wachsam sein. Ich bin froh, dass die Bundesregierung auch bereits flankierende Maßnahmen angekündigt hat, dass zum Beispiel zu dieser Verordnung auch Aktivitäten zur Absatzförderung für Eier aus alternativer Hennenhaltung gestartet werden sollen und dass es eine bessere Kennzeichnungsregelung geben soll. Das unterstütze ich in vollem Umfang, denn nicht nur auf der Packung, sondern auch auf jedem Ei sollte ein Stempel deutlich darauf hinweisen, aus welcher Haltung von Legehennen diese Eier erzeugt sind.
Wir wissen alle, dass sich der Verbraucher doch, auch wenn wir uns das ganz anders wünschen, meistens noch über den Preis motiviert fühlt zu kaufen. Das ist so!
Wir werden hart daran arbeiten müssen, um dagegen Informationen zu setzen, die für den Verbraucher einen etwas höheren Preis auch akzeptabel machen, und dazu brauchen wir wesentlich bessere Kennzeichnungsregelungen.
Natürlich bin ich als für den Tierschutz zuständige Senatorin für diese Verordnung der Bundesregierung gewesen. Wir haben im Tierschutzbeirat auch entsprechend mehrfach darüber gesprochen. Frau Tuczek ist in diesem Tierschutzbeirat und hat sich dort auch mehrfach für diese Verordnung mit stark gemacht. Wir haben einen fachlichen Diskurs mit den Beteiligten verabredet. Auch Herr Apel ist in diesem Tierschutzbeirat vertreten, Frau Dr. Mathes auch. Deswegen fand ich diese Kampagne, die dann da gestartet wurde – ich will gar nicht wiederholen, was da an schrecklicher Formulierung gebraucht wurde, denn das macht es ja vielleicht noch hoffähiger als es vielleicht schon war – sehr daneben. Ehrenamtliches Engagement, Frau Emigholz, in allen Ehren! Ich bin sehr froh, dass wir in vielen Bereichen und auch im Tierschutzbereich sehr engagierte Streiterinnen und Streiter haben, aber auch das hat Grenzen, und zwar dort, wo es unter die Gürtellinie geht und wo es Menschen trifft,
die von ihrer ganzen Persönlichkeitsstruktur und dem, was sie vertreten, nun überhaupt nicht gemeint sein können mit einer solchen Kampagne.
Ich weiß, dass alle 16 Ministerpräsidenten dieser Republik mit dieser Kampagne überzogen worden sind. Ich halte sie, jedenfalls langfristig, für schäd
lich, weil sie auch Vertrauen zerstört. Ich hätte mich gefreut, wenn die Gespräche gesucht worden wären. Sie sehen, dass es auch im Vorfeld parlamentarischer Beratungen und bis zu einer Befassung im Bundesrat Verständigungen inhaltlicher Art, politischer Art, geben kann, und das ist möglich durch Gespräche und nicht, indem man sich gegenseitig beschimpft.
(Senatorin A d o l f : Danke, nein!)
Das ist nicht der Fall.
Es erfolgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder in Fraktionsstärke wünschen. – Das ist der Fall.
Wir treten in die gemeinsame Aussprache ein.
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Tuczek.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bereits mehrfach hat sich die Bremische Bürgerschaft in den vergangenen Jahren mit der Thematik Tiertransporte beschäftigen müssen und Initiativen unterstützt, die aus Sicht des Tierschutzes Verbesserungen bringen sollen. Leider ist dieses Thema, wie auch der Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über Erfahrungen mit der Umsetzung der Tierschutztransportrichtlinie, die es gibt, zeigt, nach wie vor aktuell.
Wir müssen allerdings zwischen den regionalen Transporten und den Ferntransporten unterscheiden. Die Bedingungen bei den regionalen Tiertransporten konnten nach Verabschiedung der nationalen Tierschutztransportverordnung von 1997 deutlich verbessert werden, vor allem, weil jetzt Sachkundenachweise für das Personal und besser ausgestattete Fahrzeuge verlangt werden. Hier ist die Zahl der Beanstandungen deutlich zurückgegangen. Es gibt effektive Verbesserungen.
Bei den Schlachttierferntransporten sind dagegen nach wie vor erhebliche Missstände anzuprangern. So wird unter anderem im Bericht der Kommission vermerkt, dass häufig ungeeignete und überladene Fahrzeuge eingesetzt werden, dass es an wirksamen Lüftungssystemen fehlt, obwohl die Fahrt in kritische Klimazonen geht. Das Personal geht häufig unsachgemäß und fahrlässig mit den Tieren um, und es kommt vor, dass auch nicht transportfähige Tiere verladen werden. Dies, um nur einige Mängel aufzuzeigen, andere sind ja von den Vorrednern hier auch schon benannt worden!
Positiv ist aus meiner Sicht nur, dass sich die Kommission dieser Problematik jetzt wenigstens offensiv stellt und auch deutlich macht, dass der Tierschutzgedanke in Europa noch keineswegs auf einem annähernd einheitlichen Niveau steht. Am besten wäre es natürlich, ich glaube, dahinter könnten wir uns sofort versammeln, überhaupt keine Schlachttiertransporte zuzulassen. Leider gibt es aber dafür in Europa weder Rechtsgrundlagen noch eine politische Mehrheit.
Es sind insbesondere zwei Transportrouten, die uns immer wieder beschäftigen. Dies sind einmal die Transporte von Schlachtrindern aus den nördlichen Grünlandgebieten der Europäischen Gemeinschaft, und dazu gehört auch unsere Region, in Drittländer an der Süd- und Ostküste des Mittelmeeres, zum anderen sind es die Transporte von Schlachtpferden aus Drittländern aus Europa in die südlichen Mitgliedsstaaten.
Zunächst zu den Schlachtrindern! Bei uns gibt es einen Überschuss an Vieh, der zudem wegen der BSE-Krise schwieriger absetzbar ist, und auf der anderen Seite gibt es in den arabischen Ländern eine sehr hohe Nachfrage. Da dort auch andere Schlachtmethoden, nämlich das Schächten, angewandt werden, wollen diese Staaten nicht so gern Fleisch, sondern lieber Lebendvieh importieren. Vorschriften, nach denen Ferntransporte geregelt werden, gibt es inzwischen. Es dürfen nämlich nur gesunde, transportfähige Tiere verladen werden. Ein plausibler Transportplan muss vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, welche Strecken gefahren, wann und wo Pausen gemacht, welche Transportschiffe benutzt werden und anderes mehr.
Dass es immer noch zu erheblichen Beanstandungen kommt, liegt daran, dass ein tierschutzgerech
ter Transport mit gut ausgestatteten Fahrzeugen und langen Ruhepausen teuer ist. Höhere Gewinne lassen sich dagegen unter schlechteren und billigeren Transportbedingungen einfahren. Hinzu kommt, wie der Bericht der Kommission zeigt, dass die Überwachung umso mehr zu wünschen übrig lässt, je näher der Transport seinem Ziel kommt. Schon in den südlichen Mitgliedsstaaten, und besonders auf dem Teil der Strecke, der auf Schiffen außerhalb der EU zurückgelegt wird, ist der Tierschutzgedanke, und das ist vorsichtig ausgedrückt, noch relativ wenig ausgeprägt, und Kontrollen sind wenig wirksam oder finden nicht statt.
Aber dennoch hat es auch hier in den letzten Jahren schon Verbesserungen gegeben. Die Exporterstattungsprämien, die in Deutschland zentral vom Hauptzollamt in Hamburg bearbeitet werden, werden nämlich nur gezahlt, wenn alle Papiere mit den erforderlichen plausiblen Angaben zum Verlauf der Fahrt vorgelegt werden und Stichprobenkontrollen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung oder einer von dieser beauftragten Stelle im Empfängerland durchgeführt werden, ergeben haben, dass die Tiere auch wirklich in gutem Zustand angekommen sind.
Es muss aber dennoch aus meiner Sicht das politische Ziel bleiben, die Exporterstattungen für lebende Schlachtrinder, die übrigens von der EU im Jahr 2000 bereits erstmals gesenkt wurden, weiter zu reduzieren und stattdessen den Export von Fleisch zu fördern. Ich glaube, auch für solche Umstellungen der Agrarförderung wird sich der Senat weiterhin einsetzen, da gibt es kein Vertun. Der Senat hat bereits entsprechende Initiativen im Bundesrat unterstützt und wird auch weiter im Interesse des Tierschutzes hier aktiv bleiben.
Neben den Schlachtrindertransporten dürfen auch die Transporte von Schlachtpferden aus Drittländern in Mittel- und Osteuropa in die südlichen Mitgliedsstaaten, vor allem nach Italien, nicht vergessen werden. Diese Tiere werden in Ländern wie Polen und den baltischen Staaten zum Teil extra für den Export in die Mittelmeerländer, wo sie anders als hier sehr begehrte Schlachttiere sind, gezüchtet, und auch dort verlangt der Markt lebende Tiere und kein Pferdefleisch, auch ohne Exporterstattungsprämie. Diese Pferde haben oft bereits den größten Teil der Fahrt hinter sich, wenn sie das Gebiet der EU erreichen, und zwar oft unter Bedingungen, die in keiner Weise den Anforderungen der Tiertransportrichtlinie der EU entsprechen.