Protokoll der Sitzung vom 16.11.2000

Erstens: Von den Gesamtbeschäftigten sind bei den Frauen nur 11,2 Prozent im höheren Dienst beschäftigt. Die entsprechende Vergleichszahl bei den Männern beträgt 24,2 Prozent.

Zweitens: Während im einfachen Dienst 94,1 Prozent aller Beschäftigten Frauen sind, beträgt der Frauenanteil im höheren Dienst nur 32,3 Prozent.

Drittens: Bei den Beamten beträgt der Frauenanteil insgesamt zwar 35,4 Prozent, im höheren Dienst

dagegen liegt der Anteil der Beamtinnen aber nur bei 26,7 Prozent.

Viertens: Nur 22,5 Prozent der Leitungsfunktionen werden von Frauen wahrgenommen. Eine Ausnahme bildet dabei das Lehrpersonal, wo die Frauen einen Anteil von 38,6 Prozent haben.

Die leichten prozentualen Erhöhungen des Frauenanteils, jetzt bezogen auf die Vorjahre, bewegen sich lediglich zwischen 0,1 und 0,9 Prozent, da kann man nicht gerade von einer Revolution, von einer umwälzenden Entwicklung ausgehen. Diese festzustellenden leichten prozentualen Erhöhungen des Frauenanteils gegenüber den Vorjahren bei den verschiedenen genannten Tätigkeiten hängen wegen der restriktiven Einstellungspolitik eher mit dem Rückgang der Beschäftigtenzahlen insgesamt zusammen, denn es gehen mehr Männer als Frauen in Rente, als mit der Neueinstellung von Frauen. Auch wenn der Ausschuss positiv hervorhebt, dass zum Beispiel die Mädchenquote bei den Auszubildenden 54,1 Prozent beträgt, haben nachhaltige Strukturverbesserungen zugunsten von Frauen nicht stattgefunden.

Nach Auffassung des Ausschusses wird die Einhaltung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes von den Dienststellen nicht konsequent genug beachtet, wobei sich das natürlich von Dienststelle zu Dienststelle unterscheidet. Der Ausschuss erwartet einstimmig, dass künftig der Frauenanteil bei den Beförderungen, natürlich bei gleichwertiger Qualifikation, erheblich gesteigert wird. Interessant wäre für uns auch noch, dass wir die Daten für die Beförderungen, die ja jetzt am 1. Oktober dieses Jahres vorgenommen worden sind, bekommen. Die liegen uns noch nicht vor, vielleicht hat sich da ja auch einiges schon verschoben, wie gesagt, unser Bericht bezieht sich auf den Stand von Ende 1997. Der Ausschuss erwartet also, dass der Frauenanteil bei den Beförderungen weiter erheblich gesteigert wird. Außerdem fordert er, dass Frauenförderpläne von allen bremischen Dienststellen nicht nur zu verabschieden, sondern vor allem auch regelmäßig fortzuschreiben sind.

Der Gleichstellungsausschuss weist weiter darauf hin, dass die zeitlich begrenzte Freistellung beziehungsweise Entlastung der Frauenbeauftragten von ihren dienstlichen Aufgaben noch verbessert werden kann und muss, füge ich jetzt hinzu. Die Ausschussmitglieder erwarten weiterhin, dass der Ausbau der Führungskräftefortbildung zu den Themenbereichen Frauenförderung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zügig nachgeholt wird.

Insgesamt sind die Ausschussmitglieder der Auffassung, dass die Aufnahme der Berichterstattung in das Personalcontrolling zu einer detaillierten Darstellung über die Situation der Frauenförderung sowie über die bestehenden Defizite geführt hat. Der Ausschuss erwartet aber in Zukunft, dass die An

kündigung, auch die Betriebe nach Paragraph 26 Absatz 1 und 2 Landeshaushaltsordnung, die Sonderhaushalte nach Paragraph 15 Landeshaushaltsordnung, es handelt sich unter anderem also auch um die Eigenbetriebe, sowie die Stadtgemeinde Bremerhaven und die sonstigen nicht unmittelbaren Bundeskörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Land Bremen in die Berichterstattung mit einzubeziehen, auch umgesetzt wird. Soweit der Bericht des Ausschusses!

Ich möchte jetzt ganz kurz ein paar Anmerkungen seitens der SPD-Fraktion dazu machen, um mich nicht noch einmal zu Wort melden zu müssen. Ich meine, dass sich in dem Bereich insgesamt eine positive Entwicklung abzeichnet, die aber sehr langsam geht, der Fortschritt ist eine Schnecke. Wo aber noch sehr viel zu tun ist, ist, dass wir auch schauen, dass die Dienststellen, die Anfang der neunziger Jahre zum großen Teil Frauenförderpläne aufgestellt haben, diese auch fortschreiben, dass man nicht als Dienststellenleiter denkt, ich habe den einmal aufgestellt, dann ist er irgendwo in der Akte und hat sich erledigt, sondern es muss auch immer wieder geschaut werden, wohin die Entwicklung geht, und ein Frauenförderplan muss unter Umständen auch neu erstellt werden, um neue Ziele hineinzuschreiben.

Ich möchte weiterhin noch einmal deutlich machen, dass wir ja hier nur – nur in Anführungsstrichen – über den öffentlichen Dienst reden. Wir haben ja einen Großteil der Beschäftigten im Lande Bremen in der privaten Wirtschaft, da ist ebenfalls noch sehr viel zu tun. Ich meine, im Vergleich dazu ist der öffentliche Dienst schon sehr weit. Wenn ich nur allein die Mädchenquote mit 54 Prozent bei den Auszubildenden anschaue, dann kann die sich auch bundesweit sehen lassen und auch im Vergleich zu privaten Firmen. Da meine ich, auch auf diesem Gebiet wäre noch viel zu tun, und es gibt ja die öffentliche Debatte zum Beispiel über ein Landesvergabegesetz, dass das Land Bremen die Möglichkeit hat, ein Landesvergabegesetz zu verabschieden, auch mit Kriterien für die Wirtschaftsförderung, also die Förderung von privaten Betrieben. Da fordern wir, zumindest die Frauen in der SPD-Fraktion fordern, dass bei einem solchen Landesvergabegesetz, wenn es denn hoffentlich irgendwann zustande kommt, dann auch Kriterien der Frauenförderung mit aufgenommen werden.

(Beifall bei der SPD)

Das wünsche ich mir sehr. Ich weiß, dass das in der Koalition umstritten ist, und es gibt ja auch bisher keinen gemeinsamen Gesetzentwurf, aber das Landesvergabegesetz ist ja einmal unter dem Aspekt der Tariftreue wichtig, dass wir da etwas hinbekommen. Da sehe ich eigentlich, dass vielleicht auch eine Einigung zwischen der SPD und der CDU in abseh

barer Zeit möglich ist. Ich würde mich auch freuen, wenn der Bereich der Frauenförderung dabei ebenfalls nicht aus Ihrem Blickfeld gerät. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das Wort erhält Herr Staatsrat Dr. Dannemann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Herrn Bürgermeister Perschau entschuldigen, der in Berlin bei der Finanzministerkonferenz ist. So müssen Sie also mit mir vorlieb nehmen.

Zunächst einmal zu der Frage, was sich eigentlich ändert! Ich glaube, dass die Quote von 61,3 Prozent bei den Frauen unter 35 Jahren ein positives Zeichen ist. Natürlich ist es so, dass diese Quote auch dadurch zustande gekommen ist, dass wir sehr viele Abgänge bei den älteren Männern haben, das ist völlig klar. Aber man hätte ja auch bei den Neueinstellungen gleichgewichtig Männer und Frauen einstellen können. Wir haben bei uns im Finanzressort die Erfahrung gemacht, dass es sehr viele junge Frauen gibt, die aufgrund ihrer Qualifikation, eben weil sie ein Studium haben, eingestellt werden, und da gibt es ganz hervorragende Leistungen bei uns.

Ich möchte etwas zu dem nächsten Personalcontrollingbericht III sagen. Wir beabsichtigen, diesen Bericht im Januar, also mit den Daten von Ende Dezember 1999, vorzulegen. Es ist etwas schwierig, weil der Auftrag, die Eigenbetriebe, die Sonderhaushalte und die sonstigen genannten Einrichtungen mit aufzunehmen, doch Arbeit verursacht. Insgesamt haben wir im Moment noch Probleme mit den Sonderhaushalten, das sind also die Universitäten und die Hochschulen. Diese liefern die Daten noch nicht. Hier müssen wir also noch nachsetzen.

Zum anderen beabsichtigen wir, bei Puma-Online – wir werden jetzt das Personalmanagementsystem dezentralisieren auf die Ressorts – die Datenerfassung, was also die Frauenanteile und die Frauenbeschäftigungsdaten angeht, direkt in das System zu integrieren. Das wird ein Fortschritt sein, weil dann die Daten schneller zur Verfügung stehen und auch zuverlässiger sind. Jetzt werden sie zum Teil nachträglich erhoben – und das haben Sie noch gar nicht so genau bemerkt –, sie sind bisher nicht besonders zuverlässig.

Zu den Defiziten, die der Ausschuss festgestellt hat! Da kann man nur sagen, es gibt im Wesentlichen drei: Das ist erstens die Erstellung und die Fortschreibung der Frauenförderpläne, dann zweitens der Frauenanteil bei Beförderung bei gleicher Qualifikation und drittens die Verbesserung der zeitlich begrenzten Freistellung der Frauenbeauftragten. Dies sind natürlich Dinge, die vor Ort in den Res

sorts erledigt werden müssen. Da helfen nur Appelle vom Senat und natürlich von den Deputationen. Ob man Sanktionen einführt, das ist dann letztlich Ihre Entscheidung.

Ich glaube, dass wir mit dem Berichtswesen insgesamt die Transparenz erhöht haben. Wir haben ja das Personalcontrolling in vier Berichte eingeteilt, Teil I und II liegen so etwa im Oktober vor, den Bericht III könnten wir vielleicht später auch noch einmal etwas beschleunigen, wenn wir die Datenbasis verbessert haben, und der vierte Bericht wird der Versorgungsbericht sein. Ich glaube, wenn wir dieses Programm fertig gestellt haben, dass wir dann doch etwas mehr Transparenz haben als in der Vergangenheit. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 15/180, und von dem Bericht des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau, Drucksache 15/497, Kenntnis.

Hafengesundheitliche Dienste in Bremen und Bremerhaven und die Umsetzung der aufbauorganisatorischen und aufgabenkritischen Vorschläge des Rechnungshofs

Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 19. Oktober 2000 (Drucksache 15/500)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 7. November 2000

(Drucksache 15/520)

Als Vertreter des Senats Frau Senatorin Adolf, ihr beigeordnet Staatsrat Dr. Hoppensack.

Frau Senatorin, wünschen Sie, die Antwort des Senats mündlich zu wiederholen? Das ist nicht der Fall.

Ich gehe davon aus, dass eine Aussprache von einer Fraktion gewünscht wird. – Das ist offensichtlich der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechnungshof hat im Hafengesundheitsamt in Bremen sowie im Hafengesundheitsamt und Quarantäneamt in Bremerhaven, die gemeinsam einen jährlichen Zu

schussbedarf von 1,15 Millionen DM haben, eine Prüfung durchgeführt, die schwerpunktmäßig aufbauorganisatorische sowie aufgabenkritische Fragestellungen zum Inhalt hatte. Der Rechnungshof hat aber nicht nur geprüft und kritisiert, sondern, wie ich finde, eine Fülle von konstruktiven Vorschlägen gemacht, wie die Ämter in Bremen und Bremerhaven um- beziehungsweise neustrukturiert werden könnten. Einige dieser Vorschläge des Rechnungshofes haben wir als CDU-Fraktion aufgegriffen und in diese Große Anfrage aufgenommen.

Um es vorwegzusagen, meine Damen und Herren, die Antwort der Gesundheitssenatorin ist doch recht dünn, geradezu dürftig. Nicht nur, dass die Beantwortung der Großen Anfrage nicht einmal eine Seite umfasst, hier wird auch leider deutlich, welche Substanz zu diesen Fragen im Ressort der Gesundheitssenatorin vorhanden ist. Zahlreiche unserer Fragen werden überhaupt nicht beantwortet, so finden wir keine Angaben über zeitliche Abläufe, keine Vorstellungen zu notwendigen Neustrukturierungen, keine finanziellen Berechnungen, leider gar nichts.

Die Antwort ist aber eben nicht nur mangelhaft, meine Damen und Herren, sie macht auch deutlich, dass die Anregungen des Rechnungshofs entweder nicht gelesen worden sind oder man nicht bereit ist, sich intensiv mit den Vorschlägen auseinander zu setzen und ein Konzept zu erarbeiten, das den Vorschlägen des Rechnungshofs sowie den geltenden Gesetzen entspricht. Die CDU-Fraktion wird dies aber von Ihnen, Frau Adolf, einfordern, und da macht uns Ihre mangelhafte Antwort deutlich, wie wichtig es ist, dass wir da auch in Zukunft nicht locker lassen.

Meine Damen und Herren, die originäre Aufgabe des Hafengesundheitsamtes ist die gesundheitliche Überwachung und die Betreuung der Schifffahrt, eine Leistung für die Seeleute, die nicht angetastet werden darf, weil sie nicht nur das Impfen umfasst, wie man ja landläufig meinen könnte, sondern auch eine gesundheitliche Betreuung im Rahmen der Gesundheitsvorsorge für die Seeleute sicherstellt, und dies wollen wir bitte erhalten wissen, sogar ausgebaut. Das ist uns sehr wichtig.

(Beifall bei der CDU)

Uns geht es vor allen Dingen um die Zuordnung der tropen- und reisemedizinischen Aufgaben, die mit der Änderung des öffentlichen Gesundheitsgesetzes 1995 dem Hafengesundheitsamt zugeschlagen wurden. Es geht uns selbstverständlich auch um das Gebot des organisatorischen Minimums und der sich daraus ergebenden Erfordernisse, sachverwandte Aufgaben in möglichst wenigen Organisationseinheiten zusammenzufassen. Das sind die vom Senat ebenfalls 1995 beschlossenen Grundsätze, und die fordern wir gemeinsam mit dem Rechnungshof

von der Gesundheitssenatorin auch zu diesem Thema ein. Wenn Sie, Frau Senatorin, diese Grundsätze bitte beherzigen, wenn Sie die reise- und tropenmedizinischen Aufgaben an die niedergelassenen Ärzte übertragen oder dies zumindest ernsthaft prüfen und wenn Sie die vielfältigen Vorschläge des Rechnungshofes angehen könnten, könnten Sie gemäß Berechnung des Rechnungshofs 14,3 Stellen einsparen, die Sie dann für andere dringende Aufgaben im Ressort einsetzen könnten.

Der Sanierungsauftrag, den diese Koalition vereinbart hat, geht eindeutig dahin, so effektiv und effizient wie möglich in der Verwaltung zu arbeiten. Das Thema Hafengesundheitsämter ist ja aber bereits ausführlich diskutiert, die Vorschläge liegen seit Monaten auf dem Tisch, und jetzt ist es Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Dazu fordere ich Sie für die CDU-Fraktion hier auf.

(Beifall bei der CDU)

Sie, Frau Senatorin, haben zwar diese Berechnung des Rechnungshofes zurückgewiesen, eine eigene nachprüfbare Berechnung haben Sie allerdings leider nicht vorgelegt.

Meine Damen und Herren, unsere Frage nach der Aufgabenübertragung der reise- und tropenmedizinischen Leistungen auf die niedergelassenen Ärzte beantwortet der Senat damit, dass geprüft wird, ob das öffentliche Gesundheitsdienstgesetz geändert werden sollte. Das erstaunt doch schon! Sie haben ja soeben, Frau Adolf, einen entsprechenden Referentenentwurf über beabsichtigte Änderungen vorbereiten lassen und wollen diesen in der Deputationssitzung im Dezember zur Beratung einbringen. Da wollen Sie aber lediglich die Früherkennungsmaßnahmen mit einem neuen Paragraph 15 neu aufnehmen und damit Ihrer Behörde die Möglichkeit einräumen, Daten von 70 000 Frauen an das Bremer Brustkrebs-Screeningprogramm zu übermitteln. Sie wissen, da haben wir einen Dissens, das müssen wir noch gemeinsam klären.

Außerdem wollen Sie, in diesem Referentenentwurf gefasst, das Gesetz über das Leichenwesen ändern und damit Aufgaben von den Bestattungsunternehmen auf Ihre Behörde übertragen. Dies bringen Sie ein, obwohl weder ein Konzept vorliegt noch eine Kostenkalkulation. Wir fordern dies als CDU aber erst einmal ein, bevor wir uns dieser Gesetzesänderung nähern werden. Von der Reise- und Tropenmedizin finden wir in diesem Gesetzentwurf leider kein Wort. Das gehört allerdings dort hinein, denn wenn wir ändern, ändern wir gleich alles, was auf der Tagesordnung, auf der Agenda, stehen könnte, und dann werden wir auch gemeinsame Möglichkeiten finden.