Protokoll der Sitzung vom 29.08.2001

Wir kommen jetzt zur Auszählung der abgegebenen Stimmen. Ich bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen!

Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag), bis das Ergebnis der Auszählung vorliegt.

(Unterbrechung der Sitzung 10.52 Uhr) * Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 11.01 Uhr. Präsident Weber: Ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich gebe Ihnen jetzt das Wahlergebnis bekannt, und zwar in der Form, wie es mir von den Schriftführern vorgelegt worden ist. Dr. Kuno Böse: 67 Ja

stimmen, 20 Neinstimmen, sieben Enthaltungen, eine Stimme nicht abgegeben.

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, damit ist Herr Dr. Kuno Böse gemäß Artikel 107 Absatz 2 unserer Landesverfassung in den Senat gewählt.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herr Dr. Kuno Böse, die Bürgerschaft (Landtag) hat Sie soeben in den Senat gewählt. Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.

(Staatsrat D r. B ö s e : Ja, ich nehme die Wahl an, Herr Präsident!)

Ich stelle fest, Sie haben die Wahl in den Senat angenommen.

Wir kommen nun zu Ihrer Vereidigung.

Nach der Landesverfassung haben Sie den Eid vor der Bürgerschaft zu leisten. Ich spreche Ihnen jetzt die Eidesformel vor und bitte Sie, mit den Worten „Das schwöre ich“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe“ den Eid zu leisten!

Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre als Mitglied des Senats, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen halten und schützen zu wollen“. Herr Dr. Böse, ich bitte Sie jetzt, den Eid zu leisten!

(Senator D r. B ö s e : Ich schwöre das, so wahr mir Gott helfe!)

Herzlichen Glückwunsch, Herr Senator Dr. Böse! Viel Erfolg für Ihr Amt!

(Senator D r. B ö s e : Vielen Dank!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Senator Dr. Böse, mit der Eidesleistung ist der Amtseintritt in den Senat vollzogen.

Ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten.

(Unterbrechung der Sitzung 11.05 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 11.25 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen Kenntnis von einem Schreiben des Präsidenten des Senats geben, das ich soeben erhalten habe. Ich darf

Ihnen das vorlesen: „Sehr geehrter Herr Präsident, ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass der Senat am heutigen Tage Herrn Senator Dr. Kuno Böse das Ressort ‚Der Senator für Inneres, Kultur und Sport’ übertragen und als Vorsitzenden in die Deputationen für Inneres, in die Deputationen für Kultur und in die Deputationen für Sport sowie als stellvertretendes Mitglied in die Deputationen für Bau, in die Deputationen für Soziales und Jugend, in die Deputationen für Bildung und in die Deputationen für Wissenschaft berufen hat. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Henning Scherf, Bürgermeister.“

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

Antrag des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung vom 16. Mai 2001 (Drucksache 15/723) 3. Lesung

Die Bürgerschaft (Landtag) hat das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in ihren Sitzungen am 22. Februar 2001 in erster und am 21. Juni 2001 in zweiter Lesung beschlossen. Wir kommen jetzt zur dritten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Gemäß Artikel 125 Absatz 3 der Landesverfassung kommt ein Beschluss auf Abänderung der Verfassung außer durch Volksentscheid nur zustande, wenn die Bürgerschaft mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in dritter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in dritter Lesung, und zwar mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder.

(Einstimmig)

Bericht des Vorstandes der Bremischen Bürgerschaft nach § 24 des Bremischen Abgeordnetengesetzes (BremAbgG) vom 23. August 2001

(Drucksache 15/793)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes (BremAbgG) und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder von Deputationen

Antrag des Vorstandes vom 23. August 2001 (Drucksache 15/794) 1. Lesung 2. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage.

Meine Damen und Herren, die Beratung ist eröffnet.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist Tradition in diesem Hause, dass der Präsident, wenn es um die Abgeordnetenentschädigungen geht, eine Erklärung abgibt.

Der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft legt Ihnen heute den Bericht zur Diätenanpassung, das Gutachten der unabhängigen Diätenkommission für das Jahr 2000 sowie die entsprechenden rechtlichen Regelungen vor. Der Beschluss darüber im Vorstand, meine sehr geehrten Damen und Herren, war einstimmig.

Der Vorstand schlägt Ihnen vor, die Entschädigung der Abgeordneten ab 1. Juli 2001 um 48 DM auf 4783 DM zu erhöhen. Das ist etwa ein Prozent. Gleichzeitig soll die Aufwandsentschädigung für Abgeordnete und Deputierte ab 1. Juli 2001 um 13 DM auf 815 DM erhöht werden. Angesichts der überwiegenden Zahl der Tarifabschlüsse im letzten Jahr ist diese Anpassung, auch unter Berücksichtigung der Haushaltslage, als sehr maßvoll zu bezeichnen.

Der Vorstand schlägt Ihnen weiterhin vor, die Fahrtkostenpauschale für Fahrten zwischen Bremen und Bremerhaven in Anlehnung an die entsprechende Erhöhung für die öffentlich Bediensteten von 43 DM auf 50 DM zu erhöhen. Bereits gestern, meine Damen und Herren, haben wir beschlossen, dass auch ausländische Unionsbürger in der Stadtbürgerschaft an den Anpassungen teilhaben sollen.

Der Vorstand hat Ihnen gleichzeitig mit Wirkung ab 1. Januar 2002 die Umstellung aller Leistungen an Abgeordnete und Deputierte auf Euro vorgeschlagen. Der Vorstand hat dabei nach kaufmännischen Gesichtspunkten auf volle Euro auf- beziehungsweise abgerundet. – Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder von Deputationen, Druck

sache 15/794, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. T i t t m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, es ist darum gebeten worden, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen dann zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Meine Damen und Herren, wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder von Deputationen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!