Protokoll der Sitzung vom 29.08.2001

Wir kommen dann zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Meine Damen und Herren, wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder von Deputationen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. T i t t m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Meine Damen und Herren, im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Vorstandes Kenntnis.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 16 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die erste Anfrage der Abgeordneten Frau

Lemke-Schulte, Frau Wulff, Böhrnsen und Fraktion der SPD, die sich mit dem Thema „Öffentliche Auftragvergabe an Unternehmerinnen“ befasste, sowie die Anfragen acht und zehn sind inzwischen zurückgezogen worden.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Altenpflegegesetz. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Karl Uwe Oppermann, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Oppermann!

Wir fragen den Senat:

Welche Auswirkungen hat der Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 2001, 2 BvQ 48/00, auf die Erstausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger in Bremen und Bremerhaven?

Unter welchen Voraussetzungen kann der Senat die bisherige Bremer Ausbildung fortsetzen, um eine Lücke bei den zukünftigen Bedarfen zu vermeiden?

Wie ist die Anmeldesituation bei den Altenpflegeschulen zurzeit, und wie groß sind die bereitstehenden Ausbildungskapazitäten in Bremen und Bremerhaven?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Dr. Knigge.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Der Senat bedauert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit dem das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege vorläufig außer Vollzug gesetzt wurde, weil dieses Gesetz zum 1. August 2001 verbindliche Rahmenbedingungen für eine bundeseinheitliche Ausbildung in der Altenpflege geschaffen hätte.

Für die Altenpflegeausbildung in Bremen bedeutet dies, dass damit weiterhin das Bremische Gesetz über die Ausbildung in der Altenpflege vom 18. Oktober 1996 Bestand hat. Nach diesem Gesetzt werden einschließlich des Ausbildungsbeginns 1. Oktober in diesem Jahr 51 Erstauszubildende und 110 Umschüler ihre Ausbildung als Altenpflegerin/Altenpfleger beginnen, davon in Bremerhaven acht Erstauszubildende und 14 Umschüler.

Insgesamt stehen für das Land Bremen pro Jahr 50 Ausbildungsplätze für Erstauszubildende zur Verfügung. Dazu kommt der jährlich vom Arbeitsamt zugewiesene Anteil von Umschülern mit einer Größenordnung von 90 bis 110 Schülern. Damit beginnen im Land Bremen jährlich bis zu 160 Auszubildende eine Ausbildung als Altenpflegerin beziehungsweise Altenpfleger.

Die Anzahl der Bewerbungen bei den fünf Altenpflegeschulen im Land Bremen beträgt bei den Erstauszubildenden jährlich durchschnittlich 40 Bewerberinnen und Bewerber pro Schule. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ergeben sich daraus zirka zwölf bis 15 geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Altenpflegerin beziehungsweise zum Altenpfleger.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Kollege Oppermann!

Kann man das kurz dahingehend zusammenfassen: Wir fallen durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht in ein Loch in der Versorgung mit Altenpflegerinnen und Altenpflegern?

Bitte, Herr Staatsrat!

Nein, das auf keinen Fall, weil wir seit Jahren ja die Auffassung vertreten, dass die Qualifizierung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger eine zukunftsweisende Qualifizierung ist, die wir mit allen Kräften im Rahmen unserer verfügbaren Haushaltsmittel unterstützen!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Eigensicherung der Polizeibeamten“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Hoffhenke, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Knäpper!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Polizeibeamte im Streifen- und Einsatzdienst im Land Bremen sind mit Leichtschutzwesten der Klasse eins, Unterziehwesten, mit einem so genannten integrierten Stichschutz ausgerüstet?

Zweitens: Welche von der Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz vorgeschlagenen Maßnahmen zur „Eigensicherung in der polizeilichen Praxis“ werden in Bremen und Bremerhaven bereits umgesetzt?

Drittens: Mit welchen Maßnahmen wird unter anderem in der polizeilichen Aus- und Fortbildung auf die steigende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamten reagiert?

Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Dr. Böse.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: In Bremerhaven sind alle Polizeibeamten und -beamtinnen im Streifen- und Einsatzdienst mit

einer Unterziehschutzweste der Klasse eins ausgerüstet. Bei diesen Westen ist der Stichschutz nicht integriert, sondern kann zusätzlich eingeschoben werden. Es sind dort bis heute zirka 400 Westen ausgegeben worden.

Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in der Stadt Bremen, die eine Weste haben und tragen wollen, beschaffen sich diese selbst und bekommen einen Zuschuss von 80 Prozent, höchstens aber 800 DM. Fast alle Beamte und Beamtinnen verzichten auf einen besonderen Stichschutz, weil sie das zusätzliche Gewicht und die verminderte Handlichkeit vermeiden wollen. Bis zum 4. Juli 2001 wurden auf diese Weise 523 Schutzwesten beschafft und bezuschusst. Davon waren zirka acht Westen mit einem einschiebbaren Stichschutz ausgestattet.

Zu zwei: Der von der Innenministerkonferenz zur Kenntnis genommene Abschlussbericht der Projektgruppe des Arbeitskreises II „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte“ wird zurzeit abgearbeitet. So sind weitere Untersuchungsaufträge an den Unterausschuss Recht, den Unterausschuss Fernmelde-/ Einsatzmittel und an kriminologische Forschungsinstitute vergeben worden.

Das Projekt „Öffentlichkeitsarbeit“ ist im Frühjahr 2001 bundesweit mit einer Medienkampagne vorgestellt worden. In Bremen folgte ein gemeinsamer schriftlicher Appell des Senators für Inneres, Kultur und Sport und des Polizeipräsidenten, der über die Medien an die Bürger gerichtet war, aber auch intern gesteuert worden ist. Begleitend sind Faltblätter und Plakate zum Motto „Sicherheit braucht sichere Kontrollen“ öffentlich vorgestellt und verbreitet worden. Darüber hinaus wurde durch eine vielbeachtete Presseaktion demonstriert, wie künftig die Eigensicherung der Polizei bei Verkehrskontrollen aussehen wird.

Zu drei: An der Hochschule für Öffentliche Verwaltung wird das Thema Eigensicherung ab dem zweiten Semester vermittelt. Die Grundsätze sowie speziellen Elemente der Eigensicherung werden kontinuierlich in Situationstrainings eingebettet und ständig geübt. Im dritten und vierten Semester wird das Thema Eigensicherung anhand komplexerer Einsatzsituationen weiterbehandelt und vertieft. Für den Bereich der Fortbildung sind zum Thema Eigensicherung spezielle Wochenseminare entwickelt worden.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Knäpper!

Herr Senator, bei der Beschaffung der Westen in Bremen, so ist mir gesagt worden, erhalten die Beamten einen Zuschuss in Höhe von 800 DM, und Sie haben das ja auch schon gerade erwähnt, also 80 Prozent des Preises. Wie wird verfahren mit den Beamten, die nicht die Größe S, M, L, XL haben? Sie benötigen eine Sonderan

fertigung der Westen, die wesentlich teurer ist. Werden diese Kosten übernommen, und wenn nein, kann diese Problematik in der Innendeputation noch einmal behandelt werden?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter Knäpper, wir können diese Thematik sicher in der Innendeputation behandeln. Ich hatte Ihnen die Regelung vorgelesen, 80 Prozent, höchstens 800 DM. Das ist die Regel, die gilt.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft Bankgebühren für EuroUmtausch. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist dem Senat bekannt, ob Geldinstitute beziehungsweise deren Niederlassungen/Zweigstellen in Bremen Gebühren für den Umtausch von DM in Euro verlangen wollen, sofern Kundinnen und Kunden nicht über ein Konto bei dem betreffenden Geldinstitut verfügen?

Zweitens: Wenn ja, wie beurteilt der Senat solche Pläne, und was wird er gegebenenfalls unternehmen, um dies in Bremen noch zu verhindern?

Drittens: Wie beurteilt der Senat insbesondere die Folgen solcher Pläne für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die kein eigenes Konto unterhalten können?