Es sind erneut die Zahlen, die uns bestätigen: Das positive Gesamtbild der zur Beschreibung der bremischen Wirtschaftslage zur Verfügung stehenden Indikatoren hat sich trotz schwieriger konjunktureller Rahmenbedingungen im Bundesgebiet auch in 2001 verfestigt, in einzelnen Teilbereichen sogar deutlich aufgehellt. Die letzten Schätzdaten vom August zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten weisen einen Anstieg von mehr als 1,4 Prozent aus. Dieser Monatswert mag bei einzelnen Skeptikern als Ausreißer gelten. Tatsache ist aber, dass wir auch im gesamten Jahr 2000 knapp 8000 zusätzliche Arbeitsplätze gewinnen konnten. Nicht berücksichtigt bei diesem Wert sind die durch unsere Aktivitäten gesicherten Arbeitsplätze.
Bremens Fortschritte auf dem Weg der Sanierung werden auch an dieser für alle Beteiligten existentiell wichtigen Kerngröße der Arbeitsplätze sichtbar, doch es gibt auch andere Erfolgsindikatoren:
Die Umsätze im verarbeitenden Gewerbe sind bis Mai 2001 gegenüber dem Vorjahr um 8,4 Prozent gestiegen, der Seegüterumschlag in den bremischen Häfen um erneut insgesamt 6,6 Prozent, der Containerumschlag trotz seines ohnehin schon sehr hohen Niveaus sogar um 12,7 Prozent. Ähnliche Erfolge haben wir auch im Tourismussektor zu verzeichnen, was gleichfalls ein Indiz für die gestiegene Attraktivität insbesondere der Stadt Bremen ist. Sie kennen die Zahlen mit einem hohen Niveau von 1,2 Millionen Übernachtungen., und ich denke, dass wir auch beim Gastgewerbe im Durchschnitt der Monate dieses Jahres wieder ein Wachstum von etwa zwei Prozent erwarten können.
Dies alles zeigt, dass der eingeschlagene Kurs richtig ist. Es ist daher nur folgerichtig, dass die Ihnen jetzt für die weitere Beratung vorliegenden Entwürfe nahtlos an den von uns eingeschlagenen Weg anknüpfen. Sie basieren auf den Eckwertbeschlüssen des Senats vom 6. März 2001 und berücksichti
Trotz derzeit schwieriger konjunktureller Rahmenbedingungen sind sie wie die Vorgängerhaushalte auch streng am Ziel der Verfassungskonformität der bremischen Haushalte im Jahr 2005 sowie den Anforderungen des Sanierungssicherstellungsgesetzes orientiert, das Legislative wie Exekutive der Freien Hansestadt Bremen bindet. Sie setzen auf den Ergebnissen des laufenden Haushaltsjahres auf, die ebenfalls auf dem Sanierungspfad liegen werden, denn der vor Ihnen liegende Entwurf für einen Nachtragshaushalt 2001 spiegelt nicht etwa eine Abweichung von ursprünglichen Zielsetzungen wider. Die Notwendigkeit seiner Vorlage hat sich vielmehr allein aus der Steuerreform des Jahres 2000 ergeben, der die Freie Hansestadt Bremen aus gesamtstaatlicher Verantwortung zugestimmt hat.
Die aus der Steuerreform zu erwartenden Steuermindereinnahmen konnten bei den Haushaltsberatungen im Frühjahr des Jahres 2000 noch nicht berücksichtigt werden. Die steuerreformbedingten Einnahmeausfälle in Höhe von 220 Millionen DM müssen daher im laufenden Haushalt über eine weitere Kreditaufnahme finanziert werden, was den Ihnen vorliegenden Entwurf erforderlich macht. Da sich im Verlauf des Jahres 2001 jedoch noch einige Veränderungen bei den zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben mit einem positiven Saldo von 19 Millionen DM ergeben haben, ist es uns gelungen, das Volumen des Nachtragshaushalts auf 201 Millionen DM zu begrenzen.
Meine Damen und Herren, was den Umgang mit den aus der Steuerreform des Jahres 2000 resultierenden Steuermindereinnahmen angeht, ist festzustellen, dass die Freie Hansestadt Bremen hier zunächst nur in Vorlage für den Bund geht. Es gilt nach wie vor die Zusage der Bundesregierung, dass sanierungsbedrohende Verschlechterungen der bremischen Haushalte weder durch die aus der Steuerreform eintretenden Steuermindereinnahmen noch durch die Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, auf den ich später noch einmal eingehen werde, eintreten dürfen. Angesichts des Ergebnisses, das die Freie Hansestadt Bremen bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich erzielen konnte, besteht für den Senat kein Zweifel daran, dass der Bund seine Zusagen punktgenau einhalten wird.
Klar ist aber auch, dass im Jahr 2001 die vom Finanzplanungsrat vorgegebene Einhaltung der Obergrenze der konsumtiven Zuwachsrate von plus 1,5 Prozent strikt einzuhalten ist. Der Senat wird daher die weitere Ausgabenentwicklung sorgfältig beobachten und die zur Einhaltung der Obergrenze gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Meine Damen und Herren, ein Blick auf die Daten für die Haushalte 2002 und 2003 belegt, dass wir unserer Verantwortung für die Sanierung Bremens gerecht werden. Für das Jahr 2002 sind bereinigte Gesamtausgaben in Höhe von 7,69 Milliarden DM, für 2003 von 7,65 Milliarden DM veranschlagt. Gemessen am Ansatz des Jahres 2001 bedeutet dies Ausgabenkonstanz im Jahr 2002 und für 2003 einen Rückgang von 0,5 Prozent. Die Planung für den Bereich der konsumtiven Ausgaben sieht für das Jahr 2002 ein Volumen von 6,32 Milliarden DM vor, was gegenüber 2001 einen Rückgang von 2,2 Prozent bedeutet, für das Jahr 2003 ein Volumen von 6,28 Milliarden DM, und das bedeutet einen weiteren Rückgang um 0,4 Prozent.
Gleichzeitig realisieren wir in den Jahren 2002 und 2003 deutlich höhere Investitionsanteile. Konkret heißt das, dass wir für 2002 eine Investitionsquote einschließlich ISP von 17,8 Prozent und für 2003 von 17,7 Prozent aufweisen können. Dies ist bundesweit deutlich überdurchschnittlich. Das Gesamtvolumen für Investitionen wird sich im Jahr 2002 auf 1,38 Milliarden DM belaufen. Dieser Spitzenwert wird auch im Jahr 2003 nahezu gehalten. Der Bund selbst plant für 2002 lediglich eine Investitionsquote von 11,3 Prozent und für 2003 von 11,1 Prozent. Wir sind uns sicher, dass wir an unserer Wettbewerbsfähigkeit mit diesen Investitionen auch in Zukunft auf hohem Niveau weiterarbeiten müssen.
Meine Damen und Herren, von einem Kaputtsparen, wie man es gelegentlich hört, kann dabei keine Rede sein. Lassen Sie mich dies durch einige Beispiele konkret belegen! Über einen Kontrakt mit dem Sozialressort wird der Bereich Kindertagesbetreuung bis zum Jahr 2005 geregelt. Dabei geht es vor allem darum, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz finanziell abzusichern. Dies erfordert in den Jahren 2002 und 2003 einen zusätzlichen Bedarf von 24 Millionen DM, der insbesondere durch Rücklagenentnahmen gesichert wird, die auf eine Haushaltsverbesserung bei den Sozialleistungen in den Jahren 1999 und 2000 sowie im laufenden Jahr zurückzuführen sind. Ein noch fehlender Betrag von einer Million DM wird durch entsprechende Angebotssteuerung und durch den internen Ausgleich im Ressort dargestellt.
Auf diese Art und Weise erreichen wir schon für das Kindergartenjahr 2001/2002 gemessen an der Nachfrage einen Versorgungsgrad von 99,1 Prozent, und damit nimmt die Stadt Bremen im Bundesvergleich den absoluten Spitzenplatz in der Versorgung mit Kindertagesheimplätzen ein. Ich denke, das muss in einem Haushaltsnotlageland auch einmal öffentlich dargestellt werden.
rungserfordernissen kein Bereich von den Konsolidierungsnotwendigkeiten ausgenommen werden kann. Gleichwohl entspricht die Schüler-Lehrer-Relation in Bremen im laufenden Schuljahr exakt dem Länderdurchschnitt. Ich denke, auch dies ist eine Leistung, die für ein Haushaltsnotlageland nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Es bedarf schon besonderer Argumente gegenüber den Bundesländern mit einer unterdurchschnittlichen Versorgung, die sich trotz haushaltsmäßiger Normallage diesen Standard nicht leisten.
Unsere Bemühungen, zu konsolidieren, ohne das Leistungsangebot in unvertretbarer Weise einzuschränken, zeigen sich auch im Bereich der Bremer Straßenbahn AG. Sie wissen, dass unter dem Aufsichtsratsvorsitz von Staatsrat Dannemann hier eine ganze Reihe von Maßnahmen durchgesetzt worden ist und dass wir uns mit einem ganzen Paket von Maßnahmen in den nächsten Jahren von ursprünglich 170 Millionen DM Defizit auf 138 Millionen DM herunterarbeiten. Das ist anstrengend, es ist aber auch zwingend, dass wir dies tun, um die BSAG auf eine Liberalisierung der Verkehrsmärkte rechtzeitig vorzubereiten und die Weichen so zu stellen, dass die BSAG ihre Arbeitsplätze genauso sichern kann, wie sie ihre Wettbewerbsfähigkeit für die Zukunft erhält.
Meine Damen und Herren, bei Aufstellung der Entwürfe für die Jahre 2002 und 2003 hat der Senat bewusst davon abgesehen, bereits zu diesem Zeitpunkt das maximal mögliche konsumtive Ausgabevolumen auf die Ressorts zu verteilen. Vielmehr wurde für beide Jahre ein Betrag von insgesamt 65 Millionen DM zunächst global eingestellt. Dies geschah vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, den Umbauprozess der bremischen Verwaltung nicht nur mit dem Ziel gesteigerter Effizienz und Bürgerorientierung, sondern vor allem vor dem Hintergrund des Ziels verfassungskonformer bremischer Haushalte in 2005 aktiv zu fördern. Es bleibt daher den weiteren parlamentarischen Beratungen vorbehalten, unter Berücksichtigung der von den Ressorts entwickelten Ressortstrategien, unter Wahrung der Rahmensetzung des Sanierungssicherstellungsgesetzes, eine abschließende Entscheidung über die Aufteilung dieser Mittel vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, auf der Einnahmenseite prognostizieren wir Einnahmen in Höhe von 5,87 Milliarden DM und in 2003 von 5,95 Milliarden DM. Klar ist aber, dass wir nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen weltweiten Entwicklung unser besonderes Augenmerk auf die Steuerschätzung im November legen müssen, um eventuellen, sich aus ihr für den Sanierungskurs ergebenden Notwendigkeiten im weiteren Verfahren Rechnung zu tragen.
Es sieht nicht so aus, als würden wir im Jahresschnitt 2001 ein bundesweites Wachstum von 1,0 Prozent, wie wir es im ersten Halbjahr hatten, zwangsläufig sicherstellen können. Heute ist aber bereits erkennbar, dass die Inflationsrate schon im August bei 2,6 Prozent liegt. Natürlich kann man nicht davon ausgehen, dass wir, wenn die Inflationsrate nahezu dreimal so hoch ist wie das Wachstum, daraus einen drastischen Anstieg im Konsum und bei den Investitionen erwarten können. Deshalb müssen wir uns auch darauf einstellen, dass wir die Ergebnisse der Steuerschätzung rechtzeitig einarbeiten.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Haushaltsaufstellung möchte ich Sie von einem Novum unterrichten. Die Ihnen vorliegenden Haushaltsentwürfe sind nicht nur erstmalig in Euro gerechnet, sondern sie sind auch vollständig mit der Software SAP/R 3 aufgestellt worden. Das war auch für uns ein kompliziertes Verfahren. Auch hier nimmt die Freie Hansestadt Bremen eine Vorreiterrolle ein, denn als erstes Land verwenden wir eine betriebswirtschaftlich orientierte Software zur Haushaltsaufstellung.
An dieser Stelle darf ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, die hieran beteiligt waren, ein herzliches Wort des Dankes sagen.
Die Modernisierungsleistung, die wir gerade im Bereich der Verwaltungsmodernisierung und der Erneuerung der Haushaltsverfahren bei uns zu leisten haben, fordert die Mitarbeiter bis an die Grenze. Ich weiß, dass dies auch in anderen Ressorts der Fall ist, und ich denke, wir können froh sein über diese hohe Loyalität unserer Mitarbeiter. Ich weiß auch um die Kraft und das Engagement, die in der zurückliegenden Zeit erforderlich waren, um alle diese Projekte auf den Weg zu bringen.
Meine Damen und Herren, die Einführung der Budgetierung, der dezentralen Ressourcenverantwortung, die flächendeckende Einführung eines integrierten Rechnungswesens, die Kosten- und Leistungsrechnung, dies alles sind, um nur einige Elemente zu nennen, Etappen in einem Prozess, an dessen Ende ein modernes, effizientes, transparentes und bürgernahes Dienstleistungsunternehmen Stadt stehen wird, das auch in Zukunft die Versorgung unserer Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Dienstleistungen garantieren wird. Mit Projekten wie Media@Komm, Bürgerservicecenter Mitte in der Pelzerstraße, den Dienstleistungszentren Vegesack und Horn-Lehe, der Einrichtung einer Neubürgeragentur sowie dem Aufbau von Sozialzentren werden bürgerorientierte Vertriebsstrukturen für Verwaltungsdienstleistungen geschaffen. Damit geben wir die richtigen Antworten auf die Erfordernisse der Zukunft.
Kein anderes Bundesland hat sich in der Vergangenheit zugetraut, über einen so langen Zeitraum, wie ihn die Sanierungsphase unseres Landes darstellt, Einschränkungen im konsumtiven Haushalt vorzunehmen. Wir wissen, dass die am Anfang der bremischen Haushaltssanierung zu verzeichnende extreme Haushaltsnotlage des Landes, deren Abbau besonders mit Beginn der großen Koalition in Angriff genommen wurde, uns hierzu gar keine Wahl gelassen hat und auch lässt, und wir wissen auch, dass das Erreichen des Sanierungsziels im Jahr 2005 uns allen, Senat wie Bürgerschaft, noch sehr viel harte Arbeit abverlangen wird. Der Weg zur Befreiung aus der extremen Haushaltsnotlage ist nicht ohne Risiken. Zwar gilt die Zusage des Bundes, durch entsprechende Ausgleiche ein erneutes Abgleiten Bremens in eine Haushaltsnotlage infolge von Einnahmeausfällen aus der letztjährigen Verabschiedung der Steuersenkungsgesetze zu vermeiden, neuen Versuchen, das Leistungsspektrum und die Kostenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften weiter zuungunsten der Länder und Gemeinden auszuweiten oder umzuverteilen, kann die Freie Hansestadt Bremen allerdings nicht mehr mit zusätzlichen Eigenanstrengungen begegnen. Deshalb müssen wir hier natürlich auch mit möglichst einer Mehrheit der Länder dafür Sorge tragen, dass eine finanzielle Schlechterstellung der Länder im Verhältnis zum Bund nicht erfolgt. Meine Damen und Herren, wir bewegen uns mit unserem Sanierungskurs ganz unzweifelhaft an der Grenze des Leistbaren. Umso unverständlicher ist es für mich daher, dass der Rechnungshof alle Anstrengungen unternimmt, diesen Konsolidierungsdruck durch überzogene Forderungen aus unserer Sicht zusätzlich zu erhöhen. Obwohl die Freie Hansestadt Bremen als Land mit extremer Haushaltsnotlage hinsichtlich der Abgrenzung konsumtiver Gestaltungsspielräume bereits wesentlich konsequenter agiert als die übrigen Bundesländer und der Bund, hält der Rechnungshof hier eine weitere Verschärfung für dringend geboten. Ein Land, ein Senat, vor allem aber das über die Haushalte entscheidende Parlament werden damit für ein Verhalten kritisiert, das im Vergleich zu fast allen Gebietskörperschaften des übrigen Bundesgebiets trotz der besonders ungünstigen Ausgangslage als vorbildlich einzustufen ist. Ich bitte um Verständnis, dass ich diese Haltung des Rechnungshofs – sie läuft im Übrigen auf eine Verdoppelung unserer Sparanstrengungen bis 2005 hinaus – nur schwer nachvollziehen kann. Deshalb wird der Senat dazu auch noch eine sehr ausführliche Stellungnahme erarbeiten müssen. Ich glaube, dass wir nicht kaputtsparen. Ich glaube aber, dass wir die Sparschraube nicht beliebig anziehen können, ohne dass es auch zu schweren Schäden in unserer Sozialstruktur und in unserer Bildungsstruktur kommen kann.
Deshalb werden wir einen vernünftigen Mittelweg gehen müssen, das Sanierungsziel fest im Auge zu haben, aber natürlich den Patienten nicht zu beschädigen, den wir zur Gesundung bringen wollen.
Meine Damen und Herren, ein besonderer Schwerpunkt innerhalb der zur Erreichung der Haushaltssanierung notwendigen Aktivitäten werden auch zukünftig zweifellos die Bemühungen um die Stadt Bremerhaven darstellen. Sie alle wissen, dass die Seestadt in einer besonders kritischen Ausgangslage steckt, die insbesondere durch die angespannte Arbeitsmarktsituation und die anhaltend hohen Einwohnerverluste der Stadt geprägt ist. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass die Sanierung des Stadtstaatenhaushalts nur gelingen kann, wenn die Probleme Bremerhavens von uns allen wirkungsvoll und dauerhaft gelöst werden.
Der Senat ist sich dieser Verantwortung gegenüber der Seestadt sehr bewusst und hat die schon in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene besondere Behandlung Bremerhavens, die sich in überproportionalen einwohnerbezogenen Transferzahlungen des Landes widerspiegelt, konsequent durchgehalten. Durch eine bedarfsgerechte Neuorientierung und Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2002 und durch eine weitere Intensivierung der Investitionsleistungen für Bremerhaven, die demnächst in einem Strukturentwicklungskonzept für die Stadt gebündelt werden sollen, wird dieser Kurs der besonderen Förderung in den kommenden Jahren fortgesetzt und intensiviert.
Lassen Sie mich abschließend nach der Bilanz des bisherigen Sanierungszeitraums, nach Einordnung der vorliegenden Haushaltsentwürfe für den Doppelhaushalt in die längere Haushaltskonsolidierung und nach Beleuchtung des Sanierungspfades bis zum Jahr 2005 noch einen Blick in die etwas fernere Zukunft der bremischen Haushaltsentwicklung werfen!
Während das in extremer Haushaltsnotlage befindliche Land Bremen als Zwischenschritt der Sanierung bis zum Jahr 2005 zunächst Verfassungskonformität durch Abbau des konsumtiven Finanzierungsdefizits im Haushalt anstrebt, formulieren der Bund und einzelne wirtschaftlich starke Bundesländer für sich aktuell bereits deutlich weitergehende Zielsetzungen. Einige finanzstarke Länder sehen zwischenzeitlich sogar einen vollständigen Verzicht auf Nettokreditaufnahme vor. Lassen Sie mich dies in aller Deutlichkeit sagen: Bremen kann diesen Weg noch nicht mitgehen! Das ist völlig absurd! Ich empfinde es als unerträglich, dass immer wieder mit Hinweisen auf die bis zum Jahr 2005 wieder zunehmende Verschuldung des Landes ein Scheitern des Sanierungskurses unterstellt wird. Solche Aussagen zeugen von enormer Unkenntnis der tatsächlichen Zusammenhänge und stellen eine Diffamierung al
ler derjenigen dar, die sich vorbehaltlos und mit nachweisbarem Erfolg um die Erreichung der Sanierungsziele bemühen.
Selbstverständlich wird sich der Schuldenstand des Stadtstaates in den kommenden Jahren bei rückläufigen Sanierungszahlungen wieder erhöhen. Das Zwischenziel des Haushaltsnotlagelandes Bremen besteht allerdings darin, und ich betone das noch einmal, dass ab dem Jahr 2005 nicht mehr konsumtive, sondern verfassungskonform nur noch investive Ausgaben über Kredite finanziert werden. Die Erreichung dieses durch das Sanierungssicherstellungsgesetz abgesicherten Zieles wäre für Bremen ein riesiger Erfolg, und wir sollten ihn nicht kleinreden, meine Damen und Herren!
Mit dem Ihnen bereits bekannten Ergebnis, das die Freie Hansestadt Bremen bei den Verhandlungen zur Neuordnung des Länderfinanzausgleichs erzielen konnte, haben wir einen Beitrag dazu geleistet, dass Bremen bei konsequenter Einhaltung des beschrittenen Weges der Sanierung nicht mit Pessimismus in die Zukunft blicken muss. Das vereinbarte System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, das bis zum Jahr 2019 Geltung haben soll, schafft ein gutes Stück Planungssicherheit für die Einnahmenseite unserer Haushalte, denn insgesamt konnte ein Ergebnis erzielt werden, das für das Land Bremen den höchsten Zugewinn pro Kopf aller Bundesländer verspricht.
Darüber hinaus wird das neue Finanzausgleichssystem mehr als das alte System Steuermehreinnahmen belohnen und zu höheren Einnahmen führen als das alte System. Das bedeutet, dass unser Weg der Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft in Zukunft stärker durch die Neuorientierung des Länderfinanzausgleichs positiv begleitet wird. Ein Beispiel: Während von einer Million DM vom Land und seinen Städten mehr eingenommener Lohn- und Einkommensteuer im bisherigen System 15 Prozent nach Finanzausgleich im Land Bremen verbleiben – 15, nicht 50 Prozent! –, werden es jetzt in dem neuen System 24 Prozent sein. Darüber bin ich sehr froh, denn dieser sechzigprozentigen Erhöhung des Selbstbehalts bei den Steuereinnahmen werden unsere Anstrengungen, durch überdurchschnittliche Investitionsleistungen die Wirtschaftskraft zu stärken, wirklich honoriert.
Nun lassen Sie mich abschließend feststellen: Wenn wir es mit dem Gestaltungsauftrag für die Zukunft unseres Landes ernst meinen, dann sehe ich zu dem eingeschlagenen Weg, nicht, weil ich ein Pharisäer sein möchte, keine wirklich vernünftige Alternative. Wir werden weiter sparen müssen, und
wir werden weiter überdurchschnittlich in Innovation, Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit unserer Standorte investieren müssen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jubeln ist ja in Bremen zur vaterländischen Pflicht geworden, ohne uns, und diese Botschaft haben alle Ihre Reden zum Haushalt und zur Sanierung Bremens gemeinsam, Herr Senator Perschau! Heute gab es noch – nein, die gibt es eigentlich immer! – ein paar vorauseilende Hiebe gegen die Grünen und neuerdings auch gegen den Rechnungshof. Damit zeigt der Senat vor allem eines: Faktenkritik und Nachfragen bringen uns vom angeblich guten Weg ab. Der gute Weg ist natürlich der der großen Koalition, Sie haben hier ja wieder den Unsinn von der alternativlosen Politik erzählt, und je unangenehmer die Zahlen und Fakten, je deutlicher sich abzeichnet, dass die Ziele der großen Koalition – nämlich ein Paket aus Schuldentilgung, Steigerung der Wirtschaftsund Finanzkraft und damit der Steuereinnahmen und Senkung der konsumtiven Ausgaben – so nicht erreicht werden, desto beschwörender werden Ihre Reden.
Wem der Blick in unsere brummenden Straßen nicht genügt, weil er sich Gedanken über die finanzielle Zukunft unseres Gemeinwesens macht, kommt auf der Basis der vom Senat und vom Statistischen Landesamt vorgelegten Zahlen schlicht und einfach zu Ergebnissen, die Anlass zur Nachdenklichkeit und zu Korrekturen, wie ja auch von der SPD-Fraktion gefordert, des von Ihnen eingeschlagenen Sanierungsweges geben.
In den Sanierungsjahren 1995 bis 2000 blieb das Wirtschaftswachstum in Bremen um 0,5 Prozent hinter dem Durchschnitt der alten Bundesländer zurück. Die Zahl der Arbeitsplätze war um 1,2 Prozentpunkte niedriger als im Durchschnitt der alten Bundesländer und die Zahl der Einwohnerinnen um 0,8 Prozent, und Sie, Herr Senator Perschau, senden immer nur eine Botschaft aus: wunderbar, weiter so, möglichst noch weit über das Jahr 2003 hinaus!
Neuerdings räumen Sie auch ein, dass man einen langen Atem braucht, nur leider wird der Atem immer länger. Die Schulden Bremens und Bremerhavens betragen Ende des Jahres 2000 18,2 Milliarden DM. Dazu muss man nur die 200 Millionen DM des Nachtragshaushalts, der hier heute beschlossen werden soll, und die von Ihnen im Jahr 2002 und
2003 geplante Kreditaufnahme von 622 Millionen DM beziehungsweise 702 Millionen DM hinzurechnen. Das zusammengerechnet sind schon wieder fast 20 Milliarden DM bremische Schulden. Bremen hat schon am Ende des nächsten Jahres mehr Schulden als zu Beginn des Sanierungszeitraums. Sie loben hier die gesunkene Zinssteuerquote, aber das ist ja nun wirklich kein Kunststück, schließlich hat Bremen bisher über 13 Milliarden DM Sanierungshilfen erhalten. Selbstverständlich wäre es korrekt, die Zinsen aus der Kapitaldienstfinanzierung mit in die Zinssteuerquote einzurechnen. Dann liegt sie, da teilen wir die Aussagen des Rechnungshofs, bei 22,1 Prozent, Tendenz steigend. Einzig bei der Absenkung der Personalausgaben erreichen Sie wirklich ihre gesteckten Ziele. Mit den sehr ungleichen Folgen in der bremischen Verwaltung setzt sich der Senat aber offenkundig nicht mehr auseinander. Dass in den ausgelagerten Betrieben, also Ihren vielen Gesellschaften, die die CDU-Fraktion so ungern kontrolliert haben möchte, das Beschäftigungsvolumen um fast acht Prozent gesunken ist, die Personalkosten aber nur um 1,2 Prozent, bestätigt nur, was alle wissen: Die Gesellschaften gibt es auch, damit wir Häuptlinge besser und Reinigungskräfte schlechter bezahlen können.