Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunkts fünf, Altenpflegeausbildung, der miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte zwölf, 13 und 14, hier handelt es sich um das Thema Abschiebehaft, des Tagesordnungspunkts 15, elektronischer Arztbrief, der miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 17 und 18, hier geht es um ein Bremer Informationsfreiheitsgesetz, und des Tagesordnungspunkts 32, Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes.
Des Weiteren gibt es interfraktionelle Absprachen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte sechs und sieben, hier geht es um die gymnasiale Oberstufe, der Tagesordnungspunkte neun mit dem außerhalb der Tagesordnung vorliegenden Dringlichkeitsantrag zur Situation des Schulsports in Bremen, der Tagesordnungspunkte zehn und elf, hier handelt es sich um ISP-Projekte in Bremerhaven beziehungsweise die Beteiligung Bremerhavens am Investitionssonderprogramm, der Tagesordnungspunkte 24 und 26, hier geht es um Vorlagen zum Thema Haushalt, des Tagesordnungspunkts 31 und des außerhalb der Tagesordnung vorliegenden Petitionsberichts Nummer 33, und der Tagesordnungspunkte 33 und 34, Aktionsprogramm gegen Lehrermangel. Bei einigen Tagesordnungspunkten wurden dann noch Vereinbarungen zur Redezeit getroffen.
Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Land- tag) wurde vereinbart, dass heute Vormittag die Haushaltsberatungen in erster Lesung durchgeführt werden. Hierfür ist eine verlängerte Redezeit von bis zu 15 Minuten für den ersten Redner je Fraktion vorgesehen. Nach der Einbringungsrede durch den Senator für Finanzen, Herrn Bürgermeister Perschau, erhalten die Redner der Fraktionen in der Reihenfolge Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU das Wort. In die Aussprache im Landtag fließt die Debatte über den Stadthaushalt ein, so dass in der Stadtbürgerschaft auf eine Aussprache verzichtet werden kann.
Im Anschluss an die Haushaltsberatungen sollen noch die Tagesordnungspunkte 22, „Zukunft der Union“ – Vorbereitung der Regierungskonferenz der EU 2004, und der Tagesordnungspunkt drei, Gesundheit von Kindern und Jugendlichen: Entwicklung, Bewertung und Prävention, behandelt werden.
Am Mittwoch werden zu Beginn der Sitzung die Fragestunde und die Aktuelle Stunde aufgerufen. Dann sollten zunächst die Tagesordnungspunkte 16, Wirtschaft und Verkehr im Land Bremen, und danach 30, Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen, behandelt werden. Inzwischen ist aber nachträglich interfraktionell vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt 16 für diese Sitzung auszusetzen und an seiner Stelle den Tagesordnungspunkt 41, Weserquerung im Zuge der A 281, aufzurufen. Die Nachmittagssitzung am Mittwoch beginnt mit dem Tagesordnungspunkt 43, Legebatterien abschaffen. Danach wird der Tagesordnungspunkt 39, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank, aufgerufen. Am Donnerstag Vormittag wird zunächst Tagesordnungspunkt 27, Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, und danach Tagesordnungspunkt 28, Blinden Menschen den Wahlakt ohne fremde Hilfe ermöglichen, aufgerufen. Im Anschluss daran wird in der Reihenfolge der Tagesordnung verfahren. Meine Damen und Herren, außerdem möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Abgeordnete Tittmann, DVU, seinen Antrag unter dem Tagesordnungspunkt 37 zurückgezogen hat. Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Haushaltsgesetz und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 Mitteilung des Senats vom 21. August 2001 (Drucksache 15/787) 1. Lesung
Nachtragshaushaltsgesetz und Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2001 Mitteilung des Senats vom 21. August 2001 (Drucksache 15/788) 1. Lesung
Finanzwirtschaftliche Rahmensetzungen der Haushaltsaufstellung 2002/2003 Finanzplan-Fortschreibung 2001/2005 (Stand: 21. August 2001)
Meine Damen und Herren, ich möchte noch darauf hinweisen, dass in diese Aussprache auch die Beratung des Stadthaushalts einbezogen wird. Es ist verlängerte Redezeit vereinbart. Sie beträgt für den jeweils ersten Redner einer Fraktion bis zu 15 Minuten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Senat legt Ihnen heute die Entwürfe für einen Doppelhaushalt 2002/2003 und für den Nachtragshaushalt 2001 für die weiteren Beratungen vor. Es war bislang und es bleibt auch künftig das vorrangige Ziel der Haushalts- und Finanzpolitik des Senats und der ihn tragenden Koalitionsfraktionen, die Grundlagen der Eigenständigkeit des Zwei-Städte-Staats Bremen in einem zusammenwachsenden Europa zu sichern. Dazu gehört nicht nur die Überwindung der extremen Haushaltsnotlage, sondern vor allem eine umfassende Sanierung, also eine tiefgreifende Modernisierung unseres Gemeinwesens. Nur auf diesem Weg werden wir unsere Zukunft gestalten können. Dies sind wir nicht nur uns, sondern auch den künftigen Generationen der Bürgerinnen und Bürger schuldig, die in Bremen und Bremerhaven ein lebenswertes Umfeld vorfinden sollen.
Meine Damen und Herren, jeder, der mit wachem Blick und unvoreingenommen durch unsere Straßen geht, wird feststellen können, dass die von uns auf den Weg gebrachten Maßnahmen greifen.
Bremen gewinnt zunehmend Lebensqualität für seine Bürger zurück und wird unübersehbar zu einem attraktiven Standort für neue und zukunftsweisende Unternehmen, die auch zusätzliche Arbeitsplätze bereitstellen. Unsere Finanzkennziffern belegen eindeutig, dass die Freie Hansestadt Bremen dem Sanierungsziel im engeren Sinne, also der Überwindung der extremen Haushaltsnotlage, im Jahr 2000 ein gutes Stück näher gekommen ist. Ich stelle fest, wie in den vorangegangenen Sanierungsjahren hat
der Finanzplanungsrat bestätigt, dass die Freie Hansestadt Bremen auch im Jahr 2000 alle Sanierungsauflagen uneingeschränkt erfüllt hat.
Trotz des deutlichen und im Verhältnis zu den westdeutschen Ländern und Gemeinden weit überdurchschnittlichen Anstiegs der Investitionsausgaben im Stadtstaat im Jahr 2000 blieb die Gesamtausgabenzuwachsrate der bremischen Haushalte beträchtlich hinter den Zuwachsraten der westdeutschen Länder und Gemeinden zurück. So steht einer Steigerung der Investitionsausgaben in Bremen im Jahr 2000 um immerhin 11,9 Prozent ein Anstieg der Investitionen in den westdeutschen Ländern von lediglich 2,9 Prozent gegenüber. Gleichwohl konnte die Gesamtausgabenzuwachsrate der bremischen Haushalte im Jahr 2000 auf plus 0,5 Prozent begrenzt werden. Sie unterscheidet sich damit erheblich von der Gesamtausgabenzuwachsrate der westdeutschen Länder und Gemeinden von durchschnittlich plus 1,7 Prozent und unterschreitet die Vorgaben des Finanzplanungsrates für das Jahr 2000 von zwei Prozent.
Es liegt mir sehr viel daran, dass klar wird, dass unsere Ausgaben aus konsumtiven und investiven Positionen bestehen, und wenn wir weit über dem Durchschnitt unsere Investitionen steigern und trotzdem in den Gesamtausgaben weit unter den Zuwachsraten der anderen Länder liegen, dann ist das das Ergebnis unserer ganz ungewöhnlichen Sparsamkeit.
Noch deutlicher treten die Konsolidierungserfolge des abgelaufenen Jahres zu Tage, wenn man einen Blick auf die Entwicklung der laufenden Ausgabenpositionen wirft, eben dieser konsumtiven. Während der Finanzplanungsrat für die Haushaltsnotlageländer die Ausgabenzuwachsrate für das Jahr 2000 auf plus 1,5 Prozent begrenzte und die Gesamtheit der westdeutschen Länder und Gemeinden mit Mehrausgaben von plus 1,4 Prozent diesen Referenzwert nahezu erreichte, sanken die konsumtiven Ausgaben in den bremischen Haushalten im gleichen Zeitraum um 1,3 Prozent.
Vor allem im Bereich der Personalausgaben haben wir im Jahr 2000 deutliche Fortschritte erzielt. Während die westdeutschen Länder und Gemeinden hier im vergangenen Jahr einen Ausgabenzuwachs von plus 1,2 Prozent zu verzeichnen hatten, konnte Bremen seine Ausgaben um 1,5 Prozent senken!
Meine Damen und Herren, diese Zahlen sprechen für sich. Sie sind ein deutlicher Beleg dafür, dass der Senat die Sanierung Bremens unter den gegebenen Voraussetzungen entschlossen vorantreibt. Gibt man
sich mit einer isolierten Betrachtung des Jahres 2000 nicht zufrieden, sondern wirft man einen Blick auf den bisherigen Sanierungszeitraum, so ergibt sich Folgendes: Die jährlichen Vorgaben des Finanzplanungsrates im Rahmen der Sanierungsauflagen beliefen sich für das zulässige Ausgabenwachstum in der Summe des Sanierungszeitraums auf maximal plus 18,3 Prozent. Das hätten wir machen können, um gleichzeitig aber noch die Sanierungsauflagen des Finanzplanungsrates und des Finanzausgleichsgesetzes einzuhalten. Das Ist-Ergebnis, das die Freie Hansestadt Bremen für den Referenzzeitraum aufweisen kann, beträgt über diesen Siebenjahreszeitraum aber nicht 18,3 Prozent, sondern liegt bei plus 5,2 Prozent gegenüber plus 10,1 Prozent der westdeutschen Länder und Gemeinden insgesamt.
Wenn Sie das in Zahlen hören wollen: Bremen hat im genannten Zeitraum gegenüber den Ländern eine zusätzliche Minderausgabe von 374 Millionen DM und gegenüber dem vom Finanzplanungsrat eingeräumten Spielraum sogar eine Minderausgabe von rund einer Milliarde DM realisiert.
Die Zinssteuerquote ist im bisherigen Sanierungszeitraum um 6,3 Prozent-Punkte auf gegenwärtig 21,8 Prozent zurückgeführt worden. Im gleichen Zeitraum konnten die westdeutschen Länder und Gemeinden einen Rückgang um lediglich 1,3 Prozent-Punkte verzeichnen. Ferner konnten die fundierten und schwebenden Schulden ohne Berücksichtigung des Kapitaldienstfonds um 1,5 Milliarden DM reduziert werden. Die Nichteinbeziehung des Kapitaldienstfonds ist dabei keine bremische Besonderheit, sondern gängige Praxis beim Bund und bei den anderen Ländern, die damit auch dokumentieren, dass es sich hierbei lediglich um vermögensneutrale Transaktionen handelt, Schulden und Vermögen wachsen in gleichem Maße.
Noch ein paar Zahlen für diejenigen, die immer noch behaupten, die Sanierungszahlungen des Bundes seien aufgrund der investiven Verwendung der Zinsersparnisse praktisch spurlos an den bremischen Haushalten vorübergegangen! Wären die Sanierungs-Bundesergänzungszuweisungen in den vergangenen Jahren nicht geflossen und vereinbarungsgemäß verwendet worden, hätte sich der Schuldenstand Bremens mit Ablauf des Jahres 2000 um zusätzliche 12,4 Milliarden DM erhöht, was rechnerisch einer jährlichen Zinsbelastung von 757 Millionen DM und einem Schuldenstand von 21 300 DM je Einwohner entsprechen würde. Ich denke, diese Größenordnungen dokumentieren nachdrücklich, dass die Sanierung der bremischen Haushalte allen Relativierungen der Opposition zum Trotz mit raumgreifenden Schritten vorankommt.
Meine Damen und Herren, alle diese Fakten belegen eines ganz eindeutig: Bei der großen Aufgabe der Rückführung des konsumtiven Defizites sind der Senat und die ihn tragenden Koalitionsfraktionen ihrer von den Bürgerinnen und Bürgern übertragenen Verantwortung für das Land Bremen in vollem Umfang gerecht geworden. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung konnten die konsumtiven Ausgaben um jährlich 0,4 Prozent gesenkt werden, ein Wert, der in den letzten 30 Jahren der Geschichte unseres Landes seinesgleichen sucht.
Zur Erinnerung! Als sich ein Teil dieses Hauses, der heute aus der Opposition heraus Kritik an der Finanzpolitik des Senats artikuliert, in der Regierungsverantwortung befand, stiegen die konsumtiven Ausgaben jährlich immerhin durchschnittlich um vier Prozent. Es haben sich also nur das Komma und das Vorzeichen verändert. Wir haben jetzt eine Absenkung um 0,4 Prozent und nicht ein Wachstum von vier Prozent.
Meine Damen und Herren, es wäre aber zur kurz gegriffen, wollte man den Begriff der Sanierung Bremens allein auf die Beseitigung des konsumtiven Defizits verengen. Kein konsumtives Defizit mehr aufzuweisen, was wir bis zum Jahr 2005 anstreben, bedeutet zunächst nur, alle laufenden Ausgaben aus laufenden Einnahmen bestreiten zu können. Eine nachhaltige Finanzpolitik ist mehr als die Überwindung der bestehenden extremen Haushaltsnotlage.
Die Eigenständigkeit Bremens auch für die Zukunft zu sichern heißt, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stadtstaates, die trotz der finanz- und wirtschaftspolitischen Fehlentscheidungen der Vorgängerregierungen stadtstaatenbedingt noch ein überdurchschnittliches Niveau aufweist, konsequent auszubauen. Parallel dazu gilt es, die finanzpolitischen Verwerfungen zuungunsten Bremens auszugleichen, die durch die Benachteiligung unseres Landes bei dem geltenden System der Steuerzerlegung und der Umsatzsteuerverteilung entstehen.
Diese Defizite führen dazu, dass trotz unserer hohen Wirtschaftskraft die Steuerkraft niedrig ist und damit den wirtschaftlichen Realitäten unseres Landes nicht entspricht. Ich sage aber auch genauso deutlich, politische Mehrheiten für eine Beseitigung dieser Ungerechtigkeiten gibt es zurzeit nicht. Ich hätte sie gern, aber sie sind nicht da, und sie sind parteipolitisch unabhängig nicht da. Ich hoffe, dass es uns irgendwann gelingt, Mehrheiten dafür zu bekommen. Es gibt eine große Diskrepanz zwischen Wirtschafts- und Finanzkraft, und damit leben wir seit sehr langer Zeit. Ich hoffe, dass es uns gelingt, mehr Länder zu gewinnen, die mit uns gemeinsam dieses Problem auflösen.
Meine Damen und Herren, ich habe heute gerade eine Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Bremen bekommen, in der es die Länderwerte im Wirtschaftswachstum für das erste Halbjahr 2001 mitteilt. Der Bundesdurchschnitt liegt dabei bei einem Wachstum von 1,0 Prozent in diesem Jahr bis Ende Juni. Auf Platz eins liegt das Land Hessen mit 2,1 Prozent, auf Platz zwei Baden-Württemberg mit 2,0 Prozent, auf Platz drei liegt Hamburg mit 1,6 Prozent, und auf Platz vier liegt Bremen mit 1,5 Prozent. Ich finde es ganz schön, Bayern liegt bei 1,2 Prozent, Nordrhein-Westfalen bei 0,7, Rheinland bei 1,0 und – ich will jetzt die neuen Länder gar nicht zitieren – Schleswig-Holstein bei 0,2 Prozent.
Ich denke, hier zeigt sich, dass es uns wieder gelungen ist, ein überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum zu erreichen, das uns vom Bundesdurchschnitt abhebt und uns natürlich Sanierungschancen einräumt, denn das lassen Sie mich in aller Unmissverständlichkeit sagen: Die Sanierung des Landes Bremen ist nicht vorrangig ein fiskalisches Problem, sondern die Sanierung des Landes Bremen ist vorrangig eine Problemstellung, die sich mit wirtschaftlichem Strukturwandel, mit Infrastruktur und im Grunde genommen mit der Wettbewerbsfähigkeit der beiden Standorte Bremen und Bremerhaven im Verhältnis zu unseren Wettbewerbern orientieren muss. Die fiskalische Seite ist dabei nicht zu unterschätzen, aber wir müssen diese Modernisierung und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit beider Standorte auch in den folgenden Jahren fest im Blick behalten und haben deshalb keine Veranlassung, diese Politik zu verändern.
Meine Damen und Herren, genau hier an dieser Problematik setzt die Sanierungspolitik des Sparens und Investierens des Senats an, die eine konsequente Umsetzung des unter der Überschrift „Innovation und Sanierung“ stehenden Reformprogramms der Freien Hansestadt Bremen darstellt. Die Zielsetzung der wachstumsorientierten Komponenten der bremischen Sanierungspolitik ist klar: Es gilt, in absehbarer Zeit den früher entstandenen ökonomischen Wachstumsrückstand Bremens gegenüber dem übrigen Bundesgebiet aufzuholen. Dazu müssen wir eine nachhaltig verbesserte öffentliche Infrastruktur anbieten, die die Investitions- und Produktionsbereitschaft insbesondere der kleinen und mittelständischen Betriebe innerhalb der bremischen Grenzen fördert, so dass wir über die steuerlichen Einnahme- und entlastenden Ausgabeeffekte, die mit einer steigenden Wirtschaftskraft erreicht werden, die dauerhafte Stabilisierung der Haushalte und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit Bremens sichern.
Dabei muss jedem bewusst sein, dass dieser Prozess einen langen Atem verlangt. Die ökonomischen Erfolge stellen sich nicht über Nacht ein, denn die eigentlichen Wachstumsimpulse insbesondere des Investitionssonderprogramms folgen nicht aus der
Realisierung der Infrastrukturmaßnahmen und -projekte selbst, sondern natürlich mit entsprechender zeitlicher Verzögerung in erster Linie durch die von ihnen auszulösenden Impulse im privatwirtschaftlichen Sektor.
Das Erfordernis eines langen Atems und eines stabilen Durchhaltevermögens birgt natürlich auch das Risiko verstärkter – und was durchaus nachvollziehbar ist – auch politisch motivierter Zweifel an der Sinnhaftigkeit und den Erfolgsaussichten des wachstumsorientierten Teils unseres Sanierungsprogramms. Den Kritikern halte ich aber entgegen, eine konsequente Durchführung wirtschafts- und finanzkraftstärkender Maßnahmen ist für eine dauerhafte Sanierung und Stabilisierung unserer Haushalte absolut alternativlos.
Es sind erneut die Zahlen, die uns bestätigen: Das positive Gesamtbild der zur Beschreibung der bremischen Wirtschaftslage zur Verfügung stehenden Indikatoren hat sich trotz schwieriger konjunktureller Rahmenbedingungen im Bundesgebiet auch in 2001 verfestigt, in einzelnen Teilbereichen sogar deutlich aufgehellt. Die letzten Schätzdaten vom August zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten weisen einen Anstieg von mehr als 1,4 Prozent aus. Dieser Monatswert mag bei einzelnen Skeptikern als Ausreißer gelten. Tatsache ist aber, dass wir auch im gesamten Jahr 2000 knapp 8000 zusätzliche Arbeitsplätze gewinnen konnten. Nicht berücksichtigt bei diesem Wert sind die durch unsere Aktivitäten gesicherten Arbeitsplätze.