Protokoll der Sitzung vom 24.10.2001

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hätte es besser gefunden, wenn ein Redner der großen Koalition das Gesetz hier vorgestellt und gesagt hätte, welche Argumente dafür sprechen, dass wir heute dieses Gesetz beschließen sollen.

Ich sage aber gern für die Grünen, wie wir uns verhalten werden. Wir werden nämlich dieser vorgeschlagenen Regelung nicht zustimmen. Das ist jetzt das insgesamt dritte Mal in der letzten und in dieser Legislaturperiode, dass die große Koalition Regelungen und Staatsverträge vorlegt, die darauf hinauslaufen, dass Angehörige von berufsständischen Organisationen und Kammern ein eigenes System der Alterssicherung erhalten. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode schon ein eigenes Alterssicherungssystem für Buchprüfer gegen die Stimmen der Grünen hier in der Bürgerschaft beschlossen und ein eigenständiges Alterssicherungssystem für Rechtsanwälte.

Jetzt soll eine eigenständige Alterssicherung für Steuerberaterinnen und Steuerberater in Kooperation mit Niedersachsen im Rahmen eines Staatsvertrages hier beschlossen werden. Diese Regelung finden die Grünen falsch, und zwar deshalb, weil wir nicht gern möchten, dass bestimmten Berufsständen eigene Versorgungswerke genehmigt werden und ihnen das ermöglicht wird, sondern wir möchten gern, dass möglichst viele Menschen, wie die große Mehrheit in Deutschland, Rentenversicherungsbeiträge zahlen und in dieser großen Kasse der Rentenversicherung auch bleiben und dort Ansprüche erwerben.

Darin sind wir uns, jedenfalls was die programmatische Ebene betrifft, mit den Sozialdemokraten immer einig gewesen. Wenn es sozialpolitische Diskussionen über die Zukunft der Rentenversicherung gibt, wird zumindest von Sozialdemokraten, teilweise aber auch von Rednerinnen und Rednern der CDU gesagt, ja, wir haben ein riesiges Problem mit der Rentenkasse, und das hängt unter anderem auch damit zusammen, dass es eigentlich eine steigende Anzahl von Personen gibt, die sich aus für sie persönlich immer vielen guten Gründen aus der Solidargemeinschaft Rentenversicherung verabschieden. Der Rest wird kleiner, ihn beißen auch die Hunde, und eigentlich wollen wir das nicht.

Die Rentenversicherung erodiert, und das, was Sie hier heute beschließen wollen, trägt dazu bei. Man muss sich darüber klar sein, dass Sie eben gerade den Berufen, die besser gestellt sind und die ein niedrigeres Risiko haben, berufsunfähig oder erwerbsunfähig zu werden, diese eigene Alterssicherung hier ermöglichen, was eben dazu führt, dass das Solidarprinzip aufgekündigt wird. Die mit den besseren Risiken verabschieden sich, und der Rest bleibt unter sich, was die Rentenkasse weiter schädigen und belasten wird.

Wir haben das hier schon bei den anderen berufsständischen Regelungen, die Sie getroffen haben, auch gesagt, dass wir sehr bedauern, dass gerade Sozialdemokraten, immer wenn es darum geht, Programmatik hochzuhalten, etwas ganz anderes erzählen als das, was sie dann hier beschließen.

(Abg. Frau H a m m e r s t r ö m [SPD]: Was? Aber Frau Linnert!)

Ja, in diesem Punkt ist das so! Schauen Sie sich Ihre Programme an, es steht ganz klar darin, es soll das Solidarprinzip der Rentenversicherung aufrechterhalten werden. Das Ziel ist eine Einbeziehung aller Berufsgruppen. Viele von Ihnen sagen auch, dass die prominente Alterssicherung für Beamte beendet werden soll, das ist überall sozialpolitische Programmatik, übrigens bei den Grünen auch, und Sie verhalten sich dann, wenn es darauf ankommt, anders. Das ist schade und beschädigt auch die Glaubwürdigkeit von Politik, und Papier ist da geduldig.

Mir ist klar, dass wir nicht verhindern können, dass Sie das machen, aber ich möchte wenigstens noch einmal darauf hinweisen, dass es sozialpolitisch eben genau die falsche Richtung ist, in die Sie da gehen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Dann bleibt mir nichts anderes übrig, als dies zu bedauern und Ihnen auch noch zu sagen, dass es schlecht für die Politik ist, wenn Sie auf der einen Seite das eine erzählen und hier etwas ganz anderes machen, aber ändern werde ich es nicht können.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Speckert.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Den Steuerberaterkammern obliegt die Wahrung und Förderung der Belange des Berufsstandes auch im sozialen Bereich. In Entsprechung dieser Verpflichtung hat der Vorstand der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen die Vor- und Nachteile einer berufsständischen Versorgungseinrichtung überprüft, die Kammermitglieder über die gefundenen Ergebnisse informiert und die Frage der Errichtung eines Versorgungswerkes für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte im Land Bremen zur Abstimmung gestellt. Dabei haben sich die Kammermitglieder am 4. September 2000 in einer außerordentlichen Kammerversammlung mehrheitlich für die Errichtung eines solchen Versorgungswerkes ausgesprochen.

Die geringe Anzahl Berufsangehöriger im Land Bremen lässt die Errichtung eines eigenen Versorgungswerkes aus wirtschaftlichen und versicherungstechnischen Gründen nicht zu. Deshalb soll ein Anschluss der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Bremen an das Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen erfolgen. Im Land Bremen ist bereits in der Vergangenheit die berufsständische Versorgung der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, der Zahnärzte sowie der Architekten aufgrund von Staatsverträgen mit anderen Bundesländern geregelt worden. Die bisherigen Erfahrungen auf diesen Gebieten sind sehr positiv.

Der in Artikel 1 des Gesetzentwurfes genannte Staatsvertrag soll in Bremen berufsansässigen Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten ermöglichen, an einem berufsständischen Versorgungswerk teilnehmen zu können. Das niedersächsische Gesetz über die Versorgung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten ist nach Verabschiedung durch den Niedersächsischen Landtag am 20. Dezember ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

1999 in Kraft getreten. Das Versorgungswerk hat zum 1. Januar 2000 seinen Geschäftsbetrieb aufgenommen. Die Errichtung einer Alters-, Invaliditätsund Hinterbliebenenversorgung gehört zu den wesentlichen begleitenden Maßnahmen im Rahmen der Existenzsicherung bei den freien Berufen. Die Vorsorge für das Alter und für Krisenfälle trägt entscheidend zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Berufsstandes und somit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der auch im öffentlichen Interesse liegenden Berufsaufgaben bei.

Meine Damen und Herren, im Übrigen ist zu bemerken, dass die CDU bereits mit dem im Jahr 1996 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des sechsten Sozialgesetzbuches der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Grenzen gesetzt hat, indem nur Pflichtmitglieder von Berufskammern befreit werden können, in denen die Kammerpflichtmitgliedschaft bereits vor dem 1. Januar 1995 bestand. Dies ist bei Steuerberaterkammern unbestreitbar der Fall. Die befürchtete fortschreitende Auszehrung der gesetzlichen Rentenversicherung könnte mit dieser Gesetzesänderung eingedämmt werden.

Aus diesen von mir vorgetragenen Gründen begrüßt die CDU-Fraktion das vorliegende Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Bremen zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Arnold-Cramer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich brauche den ganzen Titel des Gesetzes nicht noch einmal vorzutragen, er ist ein Zungenbrecher. Herr Ravens hat das mit Bravour bewältigt, Ihnen ist das alles bekannt.

Über die Vorbehalte gegen die Gründung eines eigenen Versorgungswerkes, das speziell auf die Bedürfnisse einer bestimmten Gruppe freier Berufe zugeschnitten ist, wurde schon mehrfach heftigst diskutiert. Eingewandt wird, dass durch die Ausweitung berufsständischer Versorgungswerke die finanzielle Stabiliät der Rentenversicherung gefährdet sei. Das ist genau das, was Frau Linnert eben auch vorgebracht hat. Jede neue Personengruppe, die, abgeleitet aus ihrem Beruf, einem eigenen Versorgungswerk beitritt, schwächt die Solidargemeinschaft der Rentenversicherung, gleichzeitig wird für die Mitglieder dieser berufsständischen Versorgungswerke eine vergleichsweise günstige Absicherung ihrer Zukunft geschaffen.

In den Jahren 1994 und 1995 wurde diese Diskussion auf Landes- wie auch auf Bundesebene intensiv geführt. Das Ergebnis war eine Änderung des Sozialgesetzbuches VI, dem Teil des Sozialgesetzbuches, das die gesetzliche Rentenversicherung regelt. Diese Gesetzesänderung knüpft den Beitritt zum Versorgungswerk und die daraus resultierende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht an sehr enge, ganz genau bestimmte Kriterien, so unter anderem an eine Kammermitgliedschaft. Auch werden neue Kammergründungen für so genannte neue Berufsgruppen und somit auch eine Gründung neuer Versorgungswerke ausgeschlossen. Damit wird der Kreis der Berechtigten für die Zukunft sehr eng gefasst und ist nicht mehr beliebig auszuweiten.

Für Selbständige, gerade in den ersten Jahren ihrer Selbständigkeit, ist es nicht immer einfach, über die erforderlichen Startinvestitionen hinaus Geld für die Altersversorgung zu investieren. In vielen Fällen unterbleibt somit eine Altersabsicherung für sich und für die Familie, leider auch in späteren Jahren. Positiv ist anzumerken, dass, und das gilt für alle Gruppen der freien Berufe, sie als Kammermitglied eine Pflichtversichertenschaft im jeweiligen Versorgungswerk eingehen. Ein vollständiges Ausklinken aus der Vorsorge, wie es ja leider bei Selbständigen noch sehr oft vorkommt, wird somit ausgeschlossen.

(Beifall bei der SPD)

Die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen hat auf einer Mitgliederversammlung im September letzten Jahres beschlossen, einem eigenen berufsständischen Versorgungswerk beizutreten. Praktischerweise soll dies über einen Beitritt der Mitglieder der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen zum Steuerberaterversorgungswerk Niedersachsen erfolgen. Dieser Beitritt wird durch Abschluss eines Staatsvertrages vollzogen. Über das entsprechende Ratifizierungsgesetz haben wir hier heute abzustimmen. Die SPD-Fraktion unterstützt das Anliegen der Steuerberaterkammer nach einer berufsständischen Versorgung und wird dem Gesetz heute zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Bremen zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen, Druck

sache 15/823, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse darüber abstimmen, ob wir in die zweite Lesung eintreten wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Bremen zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Gesetz über den Eigenbetrieb GeoInformation Bremen Eigenbetrieb des Landes Bremen (BremGeoG)

Mitteilung des Senats vom 18. September 2001 (Drucksache 15/824) 1. Lesung

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Wischer, ihr beigeordnet Staatsrat Logemann.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Liess.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Gesetz diskutieren wir gewissermaßen einen Abschluss in der bremischen Geschichte der Gründung der Eigenbetriebe. Die heutige Kataster und Vermessung Bremen ist die letzte Einheit, die nach Paragraph 26 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung betrieben wird, und nun soll dieser Schritt gemacht werden, Kataster und Vermessung in den Paragraphen 26 Absatz 2 zu überführen. Das bedeutet einerseits, dass hier die Einheitlichkeit für alle Eigenbetriebe im Land Bremen hergestellt wird und zum anderen der Betrieb seine Selbständigkeit bekommt, und zwar insbesondere dadurch, dass nun die Verantwortung für Personal, Wirtschaftsführung und Organisation dem Betrieb übertragen wird. Nach meinem Dafürhalten haben wir es dann tatsächlich erst mit einem richtigen Betrieb zu tun und sind einen Schritt weiter in der Frage der Verwaltungsreform, indem wir Fach- und Ressourcenverwaltung zusammenbringen.

Es stellt sich, und das ist in der Baudeputation in der Vorberatung schon deutlich geworden, aber auch die Frage, inwieweit denn ein solcher Betrieb tatsächlich lebensfähig ist. Dies ist sicherlich eine der Kernfragen, gerade auch bei der Gründung dieses Betriebes. Wesentlich erscheint mir, dass unbeschadet der bereits heute bestehenden Aufgaben weitere Aufgaben hinzutreten werden. Dazu gehört zum einen, dass wir eine Umwandlung in eine Landesgesellschaft vornehmen, das bedeutet, dass auf den neuen Eigenbetrieb zusätzliche Aufgaben zukommen werden. Wie wir ja heute Vormittag schon gehört haben, hat es Zusammenkünfte hinsichtlich der regionalen Planung, der Landesplanung gegeben, so dass in der Tat hier neue Aufgaben auf den neuen Eigenbetrieb zukommen werden.