Sandra Speckert

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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Schwarz, das war ja wieder einmal eine sehr rührselige Rede von Ihnen! Die Antwort des Senats auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion belegt, dass es keine wesentlichen strukturellen Erhebungsdefizite bei der Erfassung von Einkünften aus Spekulationsgewinnen gibt und dass es um die Steuermoral doch nicht so schlecht bestellt ist, wie immer wieder behauptet wird. Wie in den vom Senat vorgelegten Zahlen zum Ausdruck kommt, versteuern Bremens Bürger in hanseatischer Kaufmannstradition
ihre Einkünfte aus Spekulationsgeschäften und Kapitalerträgen sehr genau. Zu diesem Ergebnis tragen sicherlich in Bremen auch die überproportional positiven Ergebnisse der Betriebsprüfungen bei, ein Beweis dafür, dass der Senator für Finanzen gut und effektiv arbeitet.
Übrigens, die für Bremen ermittelte Summe ergibt etwa ein Prozent der im Bundesgebiet versteuerten Einkünfte aus Kapitalvermögen und Spekulationsgewinnen. Demnach wurden in den Jahren 1995 bis 1999 jährlich zirka zehn Milliarden Euro bundesweit an Einkünften aus Kapitalvermögen und zirka 250 Millionen Euro aus Spekulationsgewinnen versteuert. Nach diesem positiven Ergebnis bleibt aber noch die Frage offen, was politisch von der Initiative der SPD-Fraktion bleibt. Der Forderung nach einer Abschaffung des Bankgeheimnisses gegenüber Finanzbehörden kann ich nur ganz deutlich widersprechen.
Gestatten Sie mir, dass ich zum besseren Verständnis zunächst auf die Geschichte des Paragraphen 30 a Abgabenordnung, der juristischen Ausgestaltung des Bankgeheimnisses, eingehe! Dieser Vorschrift kommt eine zentrale Funktion zu, wenn über Spekulations- und Kapitalertragssteuern diskutiert werden soll. Der der Großen Anfrage der SPD-Fraktion zugrunde liegende Paragraph 30 a Abgabenordnung hat aus rechtshistorischer Sicht bereits eine lange und bewegte Geschichte hinter sich, obwohl die Vorschriften vergleichsweise jung sind. Wie im Einleitungstext der Großen Anfrage ausgeführt ist, hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden, die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Norm dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Das höchste deutsche Gericht hatte sich bereits mehrfach mit dem Paragraphen zu befassen.
Das Bankgeheimnis wurde grundlegend mit dem Bankerlass 1949 in seiner heutigen bekannten Form in den Grundzügen geschaffen mit dem Ziel, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten, „das sich aus der Natur des Bankgeschäfts ergebende besondere Vertrauensverhältnis Bank/Bankkunden nicht zu belasten und zu beeinträchtigen, den Sparwillen der Bevölkerung nicht zu schmälern“.
Dem 1979 neu gefassten Bankerlass wurde ein entscheidender Satz hinzugefügt, der den Ausfluss der besonderen Verfassungsverbundenheit des damaligen Gesetzgebers und das Verhältnis Staat/Bürger in seinem Idealzustand beschreibt. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Daher kann für den Regelfall davon ausgegangen werden, dass die Angaben in der Steuererklärung vollständig und richtig sind.“ Da jedoch der Bankerlass in seiner damaligen Form schnell, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten, als „Anschauungsmaterial für eine Anstiftung zur Steuerhinterziehung missbraucht wurde“, führte man mit dem Steuerreformgesetz 1990 eine kleine Kapitalertragsteuer ein, die jedoch wegen der sofort einsetzenden massiven Kapitalflucht wieder aufgehoben wurde.
Erstaunlich ist zunächst aus meiner Sicht, dass die SPD sich dieses Themas angenommen hat, obwohl die Gründe für den Beschluss des Bundesfinanzhofes noch nicht vorliegen. Allein aus den gesamten Entscheidungsgründen kann erst eine vernünftige Beurteilung des Beschlusses des Bundesfinanzhofes erfolgen. Aus einer Pressemitteilung kann keine fundierte Bewertung eines Richterspruchs erfolgen.
Ich vermute vielmehr, entscheidender Anlass der Initiative war das Schreiben von Herrn Ministerpräsident Gabriel an den Bundeskanzler mit der Aufforderung, zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung den Paragraphen 30 a AO abzuschaffen, also die Schaffung eines gläsernen Bürgers, damit dieSteuerfahndung den Terrorismus bekämpfen kann. Wel
che neue Aufgabenverteilung zwischen Steuerfahndung und Polizei schwebt denn da Herrn Gabriel vor? Wohl vielmehr der Gedanke, endlich einen Anlass gefunden zu haben, alte sozialsozialistische Ziele umsetzen zu können!
Es tut mir Leid, also bei dem Wort, das ist etwas schwierig auszusprechen. Es fällt mir etwas schwer!
Aber da wurde die Rechnung ohne den Wirt gemacht, in diesem Falle ohne den Bundeskanzler, der auch noch SPD-Vorsitzender ist. Es war doch gerade er, der eine Amnestie für Steuerflüchtlinge gefordert hat. Sehr seltsam! Auch Sie, Frau Schwarz, haben dies wohl immer noch nicht verstanden. Vielleicht täte Ihnen ein Grundkurs in Volkswirtschaftslehre einmal ganz gut.
Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass das Rechtsgefühl ohnehin die Frage nach einer Zinsbesteuerung ziemlich deutlich beantwortet. Es handelt sich hier um eine ungerechtfertigte Doppelbesteuerung.
Ja, das ist so! Ich weiß, dass Sie das nicht gern hören, aber das tut Ihnen schon einmal ganz gut! Derjenige, der Kapital erwirtschaftet, versteuert es bereits über die Einkommensteuer beziehungsweise Lohnsteuer. Wenn er nun spart beziehungsweise spekuliert, wird er erneut überproportional vom Staat zur Kasse gebeten, und das für Finanzmittel, die er bereits versteuert hat. Das kann es doch nicht sein!
Dies läuft bei böswilliger Interpretation darauf hinaus, dass Faulheit und Untüchtigkeit belohnt werden. Dies ist aber doch nicht das, was unser Staat in der derzeitigen schwierigen Situation braucht! Wir müssen vielmehr alle zupacken! Leistung muss sich wieder lohnen!
Es ist mir klar, dass Sie darüber lachen, meine lieben Kollegen von der SPD, aber es wäre schön, wenn
Sie mir vielleicht einmal ein bisschen folgen würden, dann könnten Sie nämlich noch etwas lernen!
Nach meiner Ansicht geht das Ansinnen der SPD-Fraktion zur vollständigen Aufhebung des Bankgeheimnisses gegenüber den Finanzbehörden in die völlig falsche Richtung. Im Falle des Verdachts einer Straftat besteht sowieso die Möglichkeit, das Bankgeheimnis aufzuheben, Frau Schwarz! Ja, also wo ist das Problem?
Um eine Steuergerechtigkeit zu erzielen und einen Beitrag zur Steuer- und Verwaltungsvereinfachung zu leisten sowie einem Kapitalfluss in das Ausland vorzubeugen, gilt es, eine europaeinheitliche Lösung zu erzielen. In diesem Sinne darf einer Forderung nach Abschaffung des Bankgeheimnisses auf keinen Fall entsprochen werden! Die Anonymität der Geldanlagen muss im Interesse eines vertrauensvollen Verhältnisses des Steuerbürgers zum Staat und vor allem aus kapitalmarktpolitischen Gründen, ich nenne nur die bedeutenden Stichworte Arbeitsplätze, Förderung des Mittelstands angesichts Basel II, bewahrt bleiben. – Vielen Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Obwohl wir vor zwei Jahren eine ähnliche Debatte geführt haben, hat unser Koalitionspartner den Wunsch geäußert, die Problematik Betriebsprüfung und Steuerfahndung im Lande Bremen erneut zu diskutieren. Genau wie vor zwei Jahren machen wir auch diesmal gern mit, denn es ergibt sich erneut die Gelegenheit, die Leistungen der bremischen Prüfer und Fahnder ins rechte Licht zu rücken.
Die von Zeit zu Zeit aufgestellte Behauptung, die Finanzbehörde würde im Bereich der Betriebsprüfung und Steuerfahndung nicht ausreichend genug tätig, trifft auch im Jahr 2002 nicht zu.
Die Betriebsprüfung im Lande Bremen kann sich im Bundesvergleich in der Spitzengruppe behaupten. Auch die Prüfungsdichte hat sich noch einmal verbessert. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass sich die personelle Ausstattung auf 180 Betriebsprüfer ausgeweitet hat. Die Zusage von vor zwei Jahren wurde also eingehalten.
Nach den Statistiken, die uns in der Mitteilung des Senats, Drucksache 15/1012, vorgelegt wurden, haben wir 77 Millionen DM an Steuermehreinnahmen im Vergleich zum Vorjahr erzielt. Dieses Ergebnis ist genau die Folge dieser Mehreinstellungen. Ich kann nur immer wieder betonen, dass es unser Ziel sein muss, durch Steigerung der Steuereinnahmen die Abhängigkeit Bremens und Bremerhavens vom Länderfinanzausgleich zu mildern.
Für die Steuergerechtigkeit ist eine funktionsfähige Steuerverwaltung notwendig, die eine effektive Betriebsprüfung und Steuerfahndung einschließt. Deshalb muss auch die Aus- und Fortbildung einen hohen Stellenwert haben. Die Chancen, durch Wei
terbildung neue anspruchsvolle Aufgaben zu übernehmen, erhöhen die Motivation der Bediensteten. Wir haben allerdings schon vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass es sich Bremen nicht leisten kann, den Eindruck einer wirtschaftsfeindlichen Standortpolitik zu erwecken. Deshalb ist es zu begrüßen, wenn Finanzsenator Hartmut Perschau sich weiterhin dafür einsetzt, dass bundesweit gleiche Standards für die Betriebsprüfung und Steuerfahndung gelten beziehungsweise angestrebt werden.
Meine Damen und Herren, wir müssen aufpassen, dass wir den Menschen in Bremen und Bremerhaven in den Betrieben nicht das Gefühl vermitteln, sie würden überproportional schlechter behandelt als beispielsweise die Menschen im Umland.
Wir müssen uns im Geleitzug der Länder bewegen, allerdings weit vorn, denn wir sind nach wie vor ein Notlageland.
Meine Damen und Herren, die Antwort des Senats zeigt, dass sich Bremen auf dem richtigen Weg befindet. Die Leistungen in den Bereichen Betriebsprüfung und Steuerfahndung können sich bundesweit sehen lassen, ohne dass die Standortqualität gelitten hat. Vielen Dank an Finanzsenator Hartmut Perschau und seine Mitarbeiter für die sehr gute geleistete Arbeit! – Vielen Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Den Steuerberaterkammern obliegt die Wahrung und Förderung der Belange des Berufsstandes auch im sozialen Bereich. In Entsprechung dieser Verpflichtung hat der Vorstand der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen die Vor- und Nachteile einer berufsständischen Versorgungseinrichtung überprüft, die Kammermitglieder über die gefundenen Ergebnisse informiert und die Frage der Errichtung eines Versorgungswerkes für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte im Land Bremen zur Abstimmung gestellt. Dabei haben sich die Kammermitglieder am 4. September 2000 in einer außerordentlichen Kammerversammlung mehrheitlich für die Errichtung eines solchen Versorgungswerkes ausgesprochen.
Die geringe Anzahl Berufsangehöriger im Land Bremen lässt die Errichtung eines eigenen Versorgungswerkes aus wirtschaftlichen und versicherungstechnischen Gründen nicht zu. Deshalb soll ein Anschluss der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Bremen an das Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen erfolgen. Im Land Bremen ist bereits in der Vergangenheit die berufsständische Versorgung der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, der Zahnärzte sowie der Architekten aufgrund von Staatsverträgen mit anderen Bundesländern geregelt worden. Die bisherigen Erfahrungen auf diesen Gebieten sind sehr positiv.
Der in Artikel 1 des Gesetzentwurfes genannte Staatsvertrag soll in Bremen berufsansässigen Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten ermöglichen, an einem berufsständischen Versorgungswerk teilnehmen zu können. Das niedersächsische Gesetz über die Versorgung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten ist nach Verabschiedung durch den Niedersächsischen Landtag am 20. Dezember ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
1999 in Kraft getreten. Das Versorgungswerk hat zum 1. Januar 2000 seinen Geschäftsbetrieb aufgenommen. Die Errichtung einer Alters-, Invaliditätsund Hinterbliebenenversorgung gehört zu den wesentlichen begleitenden Maßnahmen im Rahmen der Existenzsicherung bei den freien Berufen. Die Vorsorge für das Alter und für Krisenfälle trägt entscheidend zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Berufsstandes und somit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der auch im öffentlichen Interesse liegenden Berufsaufgaben bei.
Meine Damen und Herren, im Übrigen ist zu bemerken, dass die CDU bereits mit dem im Jahr 1996 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des sechsten Sozialgesetzbuches der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Grenzen gesetzt hat, indem nur Pflichtmitglieder von Berufskammern befreit werden können, in denen die Kammerpflichtmitgliedschaft bereits vor dem 1. Januar 1995 bestand. Dies ist bei Steuerberaterkammern unbestreitbar der Fall. Die befürchtete fortschreitende Auszehrung der gesetzlichen Rentenversicherung könnte mit dieser Gesetzesänderung eingedämmt werden.
Aus diesen von mir vorgetragenen Gründen begrüßt die CDU-Fraktion das vorliegende Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Bremen zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits seit dem 1. Januar 1999 ist der Euro als neue Währung in den elf Gründerländern der europäischen Währungsunion eingeführt und ersetzt die nationale Währung. Zum 1. Januar 2002 folgt folgerichtig der nächste Schritt, die Bargeldeinführung des Euro. Hierzu wird das nationale Bargeld durch die Banken und Sparkassen ab dem 1. Januar kommenden Jahres aus dem Zentralverkehr gezogen und durch Euro-Noten und -Münzen ersetzt. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2002 wird der Euro beziehungsweise seine Untereinheit Cent das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel sein.
Mit der Einführung des Euro-Bargeldes am 1. Januar 2002 wird der letzte Schritt zur Vollendung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gegangen. Die neue Währung wurde seit der Einführung und weit davor von verschiedenen Seiten positiv und negativ bewertet. Der Euro wurde hochgejubelt, verteufelt und mit ihm wurde viel Ärger geschürt. Heute haben wir in dieser Debatte die Gelegenheit, einige Fehlinterpretationen gerade zu rücken und in Anbetracht der anstehenden Bargeldeinführung die neue europäische und nationale Währung zu betrachten.
Meinen folgenden Ausführungen können Sie entnehmen, dass ich eine Befürworterin des Euro bin und das konstruktive Element der Euro-Einführung, die Ausgabe des Bargelds, mit Spannung erwarte. Mit dem Euro sind Chancen vielfältiger Art verbunden. Ich möchte Ihnen hiervon zwei näher erläutern. Mit dem Euro verbessern wir die Wettbewerbsposition des Standorts Deutschland, weil die neue gemeinsame Währung unempfindlich gegen Wechselkursschwankungen ist. Zwei Drittel des Außenhandels der Bundesrepublik Deutschland werden fortan in Euro abgewickelt. Für die Währungen der teilnehmenden Länder gelten feste Umtauschkurse. Das erhöht die Planungssicherheit in den Unternehmen und macht Millionen von Arbeitsplätzen sicher.
Die Währungsunion löst eine wirtschaftliche Dynamik aus, die vor allem der Exportwirtschaft zugute kommt. Richtigerweise ist in der Mitteilung des Senats auch aufgeführt, dass sich insbesondere für den Außenhandel, und welchen Stellenwert dieser für unser Bundesland innehat, brauche ich Ihnen nicht zu erzählen, durch den Wegfall der Kurssicherungsgeschäfte günstige Impulse ergeben. So haben bisher kleinere und mittlere deutsche Unternehmen für Kurssicherungsgeschäfte rund ein bis zwei Pro
zent ihres Kauf- und Verkaufsvolumens aufgewendet. In den Mitgliedsstaaten der europäischen Union summieren sich diese Ausgaben auf jährlich rund 40 Milliarden DM. Die europäische Wirtschafts- und Währungsunion eröffnet gerade auch den kleineren und mittleren Unternehmen neue Marktchancen im europäischen Binnenmarkt.
Die Einführung des Euro befreit deutsche Unternehmen von wettbewerbsverzerrenden Abwertungen unserer Nachbarn. Der Euro wird durch die sorgfältige Vergleichbarkeit der Preise die Wettbewerbsintensität erhöhen und die europäischen Unternehmen insgesamt auf Drittmärkten konkurrenzfähig machen.
Ich möchte einen zweiten Bereich ansprechen, in dem der Euro eine positive Wirkung entfalten wird. Wir alle haben in den vergangenen Wochen und Monaten die Situation der Landwirte verfolgt. Ich möchte dieser Berufsgruppe heute deutlich machen, dass insbesondere auch für sie die Einführung des Euro klare Vorteile bringt. Mit Einführung des Euro verschwindet eine der gravierendsten Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Agrarmarkt. Seit dem 1. Januar 1999 gelten für alle Landwirte in den Euro-Staaten tatsächlich gleiche Marktverordnungspreise. Auch die Preisvergleichszahlen unterliegen nicht mehr währungsbedingten Einflüssen. Bislang litt besonders die deutsche Landwirtschaft unter währungsbedingten Preissenkungen. D-MarkAufwertungen führten in vollem Umfang zur Absenkung der Marktpreise in D-Mark. Damit verbunden waren nicht nur die Erlöseinbußen für die landwirtschaftlichen Erzeuger, sondern auch Wettbewerbsverzerrungen im Handel mit den EU-Partnern.
Die letzten gravierenden Währungsturbulenzen mussten die deutschen Landwirte 1995 erleben. Die hohen Verluste konnten nur teilweise durch Anhebung der Vorsteuerpauschale, durch den Einsatz von öffentlichen Geldern als Beitragszuschuss der Berufsgenossenschaft ausgeglichen werden. Diese zwei Beispiele verdeutlichen exemplarisch die positive Wirkung und die Chancen für die deutsche Wirtschaft.
Über weitere, ganz praktische Vorteile gibt die Mitteilung des Senats Auskunft, wie zum Beispiel einheitliche Euro-Preislisten und -Kataloge, die den innereuropäischen Handel vereinfachen und dem Verbraucher eine hundertprozentige Preistransparenz ermöglichen.
Die Kaufkraft ändert sich durch die Einführung des Euro nicht. Alles was in Geld ausgedrückt wird, zum Beispiel Löhne, Renten, Sparguthaben, Schulden, Mieten, Preise, wird von einem festen Schlüssel in die neue Währung umgerechnet.
Ein weiteres Beispiel ist, dass bei Auslandsreisen der bislang zeit- und kostenintensive Währungsaustausch entfällt. Ungeachtet dieser unbestrittenen Vorteile befürchten einige unserer Mitmenschen die
Stabilität ihrer harten D-Mark verlieren zu können. Dabei werden drei Faktoren allerdings verkannt, die ich noch einmal deutlich herausstellen möchte.
Erstens: Die Stärke der D-Mark war in der Vergangenheit stets auch der wirtschaftlichen Integration Europas zu verdanken. 30 Prozent des Bruttosozialprodukts machen Exporte aus. Mehr als zwei Drittel aller Exporte gehen in EU-Länder.
Zweitens: Im Übrigen ist unser Leben schon lange europäisch geprägt.
Dies zeigt sich in den Reisen, die wir unternehmen, an den Touristen, die wir empfangen, im Warenangebot jedes einzelnen Geschäftes, ganz besonders in unseren Essgewohnheiten.
Der dritte, viel entscheidendere Grund ist aber, dass der Euro genauso stabil werden wird wie die D-Mark.
Die am 17. Juni 1997 im Europäischen Rat in Amsterdam beschlossenen strengen Konvergenzkriterien ermöglichen nur stabil erprobten Ländern die Euro-Teilnahme.
Die Geldpolitik wird nach deutschem Vorbild der unabhängigen Europäischen Zentralbank anvertraut. Vor dem Hintergrund hat Altbundespräsident Roman Herzog schon in seiner Rede am 10. Oktober 1995 vor dem Europäischen Parlament darauf hingewiesen, welche Folgen sich ergeben, wenn wir den eingeschlagenen Weg verlassen.
So wären Abwertungswettläufe, Handelskriege die logische Konsequenz. Aber, meine Damen und Herren, diese Diskussion haben wir glücklicherweise bereits hinter uns gelassen. Wie ich bereits eingangs erwähnt habe, ist es Fakt, dass am 1. Januar 2002 das Euro-Bargeld eingeführt wird. Wir haben uns nunmehr also mit der praktischen Umsetzung zu befassen.
Hierfür sind für die Verbraucher besonders folgende Fragen von Interesse: Wie kommt der Euro zum Bürger? Muss man sich auf lange Warteschlangen an Bankschaltern einstellen? Genau das soll bei der Inverkehrnahme des Euro-Bargeldes durch den zeitlich verzerrten Umtausch vermieden werden. Für eine Übergangszeit ist sichergestellt, dass die Bürger in den ersten beiden Monaten des Jahres 2002 noch mit der gewohnten D-Mark bezahlen können. Da
mit wird der Bevölkerung ein reibungsloser Wechsel von der D-Mark hin zum Euro im normalen Geschäftsalltag ermöglicht.
Jeder von uns, meine Damen und Herren, kann am Ende eines Urlaubs problemlos mit der jeweiligen Landeswährung umgehen. Bei der Euro-Einführung dürfen wir eines nicht außer Acht lassen: Trotz aller Vorbehalte sind die Bürger auch neugierig auf die neue Währung.
Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase werden die Menschen genauso sicher und selbständig mit dem Geld umgehen können, wie zuvor mit der gewohnten D-Mark.
Ich denke, Ihnen hiermit ausreichend aufgezeigt zu haben, dass sich niemand vor dem Euro zu sorgen braucht. Daher lassen Sie mich bitte auf Folgendes noch einmal eingehen, und zwar auf die Punkte des Landes Bremen!
Ich möchte gern noch einmal auf den Antrag der Grünen eingehen. Diesen Antrag lehnen wir als CDU-Fraktion ab, weil dieser Antrag für uns völlig hinfällig ist. Wir brauchen keinen Antrag der Grünen, denn wir haben, denke ich einmal, alle Punkte sehr gut abgearbeitet, Herr Dr. Kuhn. Das wollte ich hier zum Schluss noch einmal sagen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Hinter dem Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgabengesetzes, das hier heute beschlossen werden soll, steht die bürgernahe Lösung zur Schließung einer Gesetzeslücke.
Ende Februar 2000 wurde über den Vorfall berichtet, der sich wie folgt darstellt: Ein Hund verursacht einen Sachschaden an einem Pkw. Der Besitzer des Autos versucht, anhand der Steuermarke über das Finanzamt den Halter des Hundes ausfindig zu machen. Auskunftsersuchen der Polizei und von ihm selbst an das zuständige Finanzamt wurden jedoch mit dem Verweis auf das Steuergeheimnis abgelehnt. Wie sich herausstellt, war die Weigerung des Finanzamtes mit dem Verweis auf das Steu
ergeheimnis rechtmäßig. Auskünfte würden selbst in schweren Fällen aufgrund der Hochrangigkeit des Steuergeheimnisses verwehrt werden. Erst bei schweren Delikten, wie der Verfolgung von Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen gegen Leib und Leben, erlaubt der Paragraph 30 der Abgabenordnung, Namen und Anschrift des Hundehalters gegenüber Beschädigten und Behörden bekannt zu geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Situation mag zwar rechtmäßig sein, ist aber meines Erachtens für die Betroffenen und, wie in diesem Fall, für den geschädigten Bürger nicht hinnehmbar.
Im vorliegenden Fall ging es glücklicherweise, in Anführungsstrichen, nur um einen Sachschaden. Aber was wollen wir einem Geschädigten sagen, der bei einem derartigen Unfall einen erheblichen Personenschaden davonträgt, was bei Verkehrsunfällen leider an der Tagesordnung ist? Für die CDUFraktion ist diese Rechtslage nicht in Ordnung. In derartigen Fällen sind die schutzwürdigen Interessen der Bürger höher einzustufen als die Wahrung des Steuergeheimnisses.
Die CDU-Fraktion hat daher im Frühjahr dieses Jahres eine Initiative in die Bürgerschaft eingebracht und damit ein Verfahren initiiert, an dessen Ende die nunmehr vorliegende Änderung des Bremischen Abgabengesetzes steht. Nach der Gesetzesänderung wird es den für die Hundesteuer zuständigen Behörden möglich sein, bei Schadensfällen mit Hunden den Geschädigten Auskunft über den Halter des unfallverursachenden, mit einer Steuermarke versehenen Hundes zu geben und somit dem Geschädigten die Möglichkeit einzuräumen, gerechtfertigte Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Ich bin der Auffassung, dass es in diesen Fällen erforderlich ist, das Steuergeheimnis zu lockern. Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich Sie, dieser Gesetzesänderung zuzustimmen. — Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie beurteilt der Senat die Weigerung des Finanzamtes, einem Unfallgeschädigten Auskunft über den Halter des unfallverursachenden, mit einer Steuermarke versehenen Hundes zu geben?
Zweitens: Teilt der Senat die Ansicht, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen im Einzelfall den Schadensersatzberechtigten benachteiligen und insofern eine Gesetzesänderung erforderlich ist?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gute Noten für Bremen, das ist das Ergebnis der Großen Anfra
ge, die wir heute diskutieren! Die immer wieder aufgestellte Behauptung, dass die Finanzbehörde im Bereich der Betriebsprüfung und Steuerfahndung nicht ausreichend tätig wurde, trifft nicht zu. Die Arbeiterkammer Bremen hat festgestellt, dass in Westdeutschland die Bundesländer Bremen, Bayern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz deutlich über dem bundesdeutschen Prüfungsdurchschnitt der Groß- und Mittelbetriebe liegen. Die übrigen Bundesländer schneiden eher durchschnittlich bis unterdurchschnittlich ab.
An die 10.000 eingesetzte Betriebsprüfer haben beispielsweise 1997 insgesamt 18,5 Milliarden DM Mehrsteuern in Deutschland erwirtschaftet. Weiter haben sich hohe Steuernachforderungen durch die zirka 1550 eingesetzten Steuerfahnder in Höhe von 1,97 Milliarden DM in Deutschland ergeben.
Wir können feststellen, dass die Betriebsprüfungen sowie die Bekämpfung der Steuerkriminalität im Land Bremen einen hohen Stellenwert haben. Dies ist nicht nur wichtig für unsere eigenen Steuereinnahmen, sondern auch für unsere Glaubwürdigkeit bei der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs.
Unser Ziel als CDU-Fraktion und das Ziel aller hier im Haus muss es sein, durch Steigerung der Steuereinnahmen die Abhängigkeit Bremens und Bremerhavens vom Länderfinanzausgleich zu mildern.
Für Steuergerechtigkeit ist eine funktionsfähige Steuerverwaltung, die eine effektive Betriebsprüfung und Steuerfahndung einschließt, unumgänglich. Dies kann vermeintlich, zum Teil wohl auch tatsächlich, dem Ziel der Ansiedlung neuer Unternehmen und der Pflege bestehender Unternehmen entgegenstehen. Hier wird immer eine gewisse Gratwanderung stattfinden, denn natürlich kann es sich Bremen nicht leisten, den Eindruck einer wirtschaftsfeindlichen Standortpolitik zu erwecken. Diesen Zwiespalt hat Senator Hartmut Perschau, wie auch die vorgelegten Zahlen in der Großen Anfrage beweisen, erfolgreich gelöst. Die CDU-Fraktion dankt dem Senator für Finanzen und insbesondere den 176 Betriebsprüfern und 28 Steuerfahndern für ihre engagierte und qualifizierte Arbeit.
Die Prüfungsquoten und der Turnus lagen 1998 bei den Groß-, Mittel- und Kleinbetrieben im Lande Bremen über denen von Hamburg, Berlin und dem Bundesdurchschnitt. So betrug bei den Großbetrieben die Quote 23,8 Prozent, der Turnus 4,2 Jahre, bei den mittelständischen Betrieben die Quote 11,3
Prozent und der Turnus 8,85 Jahre, bei den Kleinbetrieben die Prüfungsquote 5,5 Prozent und der Prüfungsturnus 18,18 Jahre. Dies hat 1998 die gewaltige Summe von an die 212 Millionen DM an Mehrsteuern ergeben. Daneben gab es die festgestellte Zahl von insgesamt 322 erfolgten strafbefreienden Selbstanzeigen, die dadurch zusätzliche Steuereinnahmen von zirka 70 000 DM pro Fall erbracht haben.
Im Bereich der Steuerfahndung konnte 1998 ein Mehrergebnis von an die 19 Millionen DM erreicht werden. Dies beinhaltet auch die 1215 durchgeführten Bankenkontrollen. Insbesondere die vermehrt durchgeführten Bankenkontrollen haben zu einem Fallzahlzuwachs geführt, der durch personelle Verstärkung bei den Prüfungsstellen ausgeglichen wurde. Dies ist auch für das Jahr 2000 geplant.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Bremen eine Verpflichtung aller Bundesländer vom Mai 1996 umsetzt, die vorsieht, gemeinsame Prüfungsstandards zu erreichen. Natürlich bricht das kleinste Bundesland nicht aus der gemeinsamen Linie aller Länder aus. Verzerrungen, die durch einen unterschiedlichen Einsatz von Betriebs- und Steuerfahndungsprüfern entstehen können, müssen vermieden werden. Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich das Land Bremen in dieser Frage auch weiterhin in einem Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit den anderen Bundesländern und dem Bund befindet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte Ihnen noch weitere Statistiken nennen, die die positive Entwicklung im Bereich der Betriebsprüfungen und Steuerfahndung im Lande Bremen hervorheben. Lassen Sie mich jedoch noch einmal abschließend sagen, erstens, für Steuergerechtigkeit ist es unumgänglich, eine wirksame Betriebsprüfung sowie Steuerfahndung einzusetzen!
Zweitens, wie die Ermittlungen in den so genannten Bankenfällen zeigen, ist auch die Finanzverwaltung im Lande Bremen nicht gewillt, Steuerhinterziehung in diesem Bereich zu dulden.
Drittens, die Steuerwahrheit und Steuerklarheit müssen unbedingt durch eine längst fällige Steuerreform verbessert werden.
Die Bundesregierung hat sich ja nun endlich auf den Weg gemacht, wenn auch nach unserer Auffassung ein bisschen halbherzig.
Unsere besseren Alternativen, die nach Auffassung der CDU letztlich zu mehr Einnahmen des Staates führen, liegen auf dem Tisch.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich die bremischen Leistungen in diesem Bereich Betriebsprüfungen und Steuerfahndung bundesweit sehen lassen können, ohne dass die Standortqualität Bremens gelitten hat. — Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!