Protokoll der Sitzung vom 28.11.2001

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung der Bremischen Kostenordnung

Mitteilung des Senats vom 27. November 2001 (Drucksache 15/918) 1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung der Bremischen Kostenordnung, Drucksache 15/918, Neufassung der Drucksache 15/873, in der ersten Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Es ist beantragt worden, das Gesetz nach der ersten Lesung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.

Ich lasse deshalb jetzt über die Überweisung abstimmen.

Wer der Überweisung des Gesetzes zur Änderung der Bremischen Kostenordnung zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht und zur Änderung des Gesetzes über die Sozialgerichtsbarkeit

Mitteilung des Senats vom 13. November 2001 (Drucksache 15/896) 1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht und zur Änderung des Gesetzes über die Sozialgerichtsbarkeit, Drucksache 15/896, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Es ist beantragt worden, das Gesetz nach der ersten Lesung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich lasse deshalb jetzt über die Überweisung abstimmen. Wer der Überweisung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht und zur Änderung des Gesetzes über die Sozialgerichtsbarkeit zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Mitteilung des Senats vom 13. November 2001 (Drucksache 15/900) 1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Drucksache 15/900, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Gesetz über den Eigenbetrieb GeoInformation Bremen Eigenbetrieb des Landes Bremen (BremGeoG)

Mitteilung des Senats vom 18. September 2001 (Drucksache 15/824) 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz über den Eigenbetrieb GeoInformation Bremen Eigenbetrieb des Landes Bremen (BremGeoG)

Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 15. November 2001 (Drucksache 15/907)

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer fünfundvierzigsten Sitzung am 24. Oktober 2001 in erster Lesung beschlossen und an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/907 seinen Bericht dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung der Gesetzesvorlage.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.