Kann man nach dieser Erörterung oder nach diesen Einlassungen jetzt davon ausgehen, dass der Senat insgesamt, das betrifft ja mehrere Fachressorts, nun dieses Verhalten ändern wird und diese Informationen auf entsprechende Nachfragen ab heute, sagen wir einmal, an die Studierenden geben wird?
Herr Abgeordneter, ich habe die Rechtsgrundlage dargestellt, Paragraph 19 des Bremischen Datenschutzgesetzes. Das kennen auch andere Institutionen. Um etwas abstellen zu können, muss ich erst einmal herausfinden, ob das, was dargestellt wurde, den Tatsachen entspricht. Wenn es den Tatsachen entspricht, kann man das auch abstellen. Die Rechtsgrundlage ist eindeutig, Paragraph 19 Datenschutzgesetz, und Sie haben Paragraph 36 i des Polizeigesetzes, glaube ich, mit den entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen genannt. Das Gesetz ist veröffentlicht, es kann jeder einsehen, und jeder muss im öffentlichen Bereich danach handeln.
Eine Letzte! Der Senator für Bildung und Wissenschaft ist hier auch anwesend. Darf ich davon ausgehen, dass Sie das innerhalb des Senats mit dem Senator für Bildung und Wissenschaft insoweit klären können, dass er noch einmal die Hochschulen über seine Behörde darüber informiert, dass dies die aktuelle Gesetzeslage ist?
Herr Abgeordneter, die Beantwortung Ihrer Anfrage ist vom Senat beschlossen worden, von allen Senatsmitgliedern, daher gehe ich davon aus, dass dies in den jeweiligen Ressorts auch so bekannt ist.
Die vierte Anfrage betrifft Gefahrguttransporte. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Bergen, Eckhoff und Fraktion der CDU.
Welche Informationsstruktur besteht bei den zuständigen Behörden im Land Bremen, und welche Sicherheitskräfte können bereitgestellt werden, damit den Gefahren des Austritts von Chemikalien, brennbaren Flüssigkeiten und anderen gefährlichen Stoffen, die auf der Straße, Schiene und auf dem Wasserweg transportiert werden, frühzeitig vorgebeugt werden kann?
Wie viele Unfälle mit Gefahrgut haben sich im Jahr 2000 in Bremen und Bremerhaven ereignet, und wurden dabei Chemikalien, brennbare Flüssigkeiten oder andere gefährliche Stoffe freigesetzt?
Wie viele Kontrollen wurden in dem oben angeführten Zeitraum durch die zuständigen Behörden durchgeführt, und welche Beanstandungen wurden dabei festgestellt?
Die Gefahrgutüberwachung auf der Straße und den Wasserstraßen wird von den Polizeibehörden durchgeführt. Im Bereich der Häfen wird zusätzlich die Hafenbehörde bei der Gefahrgutüberwachung tätig. In den Betrieben der Stadtgemeinde Bremen erfolgt die Gefahrgutüberwachung durch die Hafenbehörde. In den Betrieben der Stadtgemeinde Bremerhaven, ausgenommen stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven, wird die Gefahrgutüberwachung vom Magistrat, Ortspolizeibehörde, der Stadt Bremerhaven wahrgenommen. Die Koordinierung der an der Gefahrgutüberwachung beteiligten Behörden wird von der obersten Landesbehörde, Senator für Wirtschaft und Häfen, vorgenommen.
Die Informationsstruktur in den Häfen beruht auf den Regelungen der Bremischen Hafenordnung. Gefährliche Güter, die in das Hafengebiet eingebracht werden, müssen der Hafenbehörde elektronisch gemeldet werden. Gleiches gilt für die Bereitstellung und Ortsveränderung verpackter gefährlicher Güter. Die Bereitstellung gefährlicher Güter ist nur auf den von der Hafenbehörde zugelassenen Plätzen zulässig. Aufgrund dieser Bestimmungen verfügt die Hafenbehörde über eine Datei, in der die Einzelheiten der an Bord der Schiffe und auf den Bereitstellungsplätzen befindlichen gefährlichen Güter ersichtlich sind.
Unfälle müssen durch die jeweils Beteiligten an die Hafenbehörde und die Feuerwehr gemeldet werden. Bei der Polizei Bremen, Verkehrsbereitschaft, sind zwei Polizeivollzugsbeamte für Gefahrguttransporte speziell ausgebildet. Diese sprechen sich im Einzelfall mit den Beamten der Feuerwehr ab. Die Einsatzdauerdienste der Polizei und der Feuerwehr informieren sich untereinander. Die Feuerwehr ver
Die Gefahrenabwehr erfolgt durch speziell für Gefahrguteinsätze ausgebildete und ausgerüstete Einsatzkräfte der Feuerwehr. Die Feuerwehr in Bremerhaven verfügt über 17 speziell für die Gefahrgutbekämpfung ausgebildete Einsatzkräfte und zwei spezielle Gefahrgutbekämpfungsfahrzeuge. Die Feuerwehr in Bremen verfügt über 55 speziell für die Gefahrgutbekämpfung ausgebildete Einsatzkräfte und sechs spezielle Gefahrgutbekämpfungsfahrzeuge.
In Bremen ereigneten sich im Jahr 2000 547 Unfälle mit Gefahrgut. Im Einsatzgebiet der Feuerwehr Bremerhaven wurden 235 Einsätze mit Austritt von Gefahrgut registriert. Bei den Unfällen mit Austritt von Gefahrgut handelt es sich überwiegend um Straßenverkehrsunfälle mit Austritt von Kraftstoffen oder sonstige Unfälle mit geringen Schadstoffaustritten.
Im Jahr 2000 wurden in den Häfen 738 mit Gefahrgut beladene Container kontrolliert. Dabei wurden Mängel bei der Kennzeichnung und Beschriftung der Container, Ladungssicherung, den Beförderungspapieren, bei Verpackung und Kennzeichnung der Versandstücke und den Gebinden festgestellt. Auf der Straße wurden 527 Gefahrgutfahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden Mängel bei der Ausrüstung, Kennzeichnung, Begleitpapieren, Ladungssicherung, Fahrschulung und Zulassungsbescheinigung festgestellt. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Winther, Ihnen ist ja bekannt, dass kürzlich vier Gefahrguttransporte mit Plutonium über Bremerhaven und Bremen stattgefunden haben. Sind Sie der Ansicht, dass diese ausreichend kontrolliert und gesichert wurden?
Ja, nach meinen Kenntnissen sind sie gut kontrolliert und gesichert worden. Ich darf ergänzend hinzufügen, dass die Vorgaben, wie diese Transporte zu sichern sind, vom Bundesamt für Strahlenschutz erlassen werden. Für den Hafenbereich nimmt das Hafenamt die Kontrollen vor und für den Transport die Innenbehörde, aber diese Vorgaben werden, wie gesagt, auch von der Rechtsaufsichtsbehörde – das ist der Bundesumweltminister – kontrolliert und vom Bundesamt für Strahlenschutz erlassen. Ich darf noch zu der Frage, die Sie
vielleicht im Hinterkopf haben, sagen: Teil dieser Kontrollmaßnahmen war, vorgegeben durch dieses Bundesamt, in einem Abstand von acht bis neun Metern Strahlungen zu messen. Dies ist geschehen, dort wurden keine Gefährdungen festgestellt. Der Abstand zur Presse und zu den Besuchern hat 20 bis 25 Meter betragen.
Ihre Antwort hat sich ja im Wesentlichen auf die Übergabe aus den Ro-ro-Schiffen und auf das Hafengelände bezogen. Ich möchte noch eine Frage stellen, denn ich habe es direkt vor Ort erlebt: Halten Sie es für hinreichend sicher, dass dieser Transport über die A 27 fährt und dort lediglich dadurch gesichert wird, dass ein Polizeiauto da hinterherfährt, und das unter dem Gesichtspunkt, dass das waffenfähiges Plutonium ist?
Liebe Frau Dr. Mathes, diese Vorgaben kommen vom Bundesamt für Strahlenschutz. Der Präsident dieses Bundesamtes ist Mitglied Ihrer Partei. Ich bin ganz sicher, dass gerade dieses Bundesamt höchstmögliche Sicherheit vorgibt, ansonsten wäre ich Ihnen für Unterstützung dankbar, wenn es nicht so wäre!
Sicherlich ist das die eine Komponente, eine Bundesangelegenheit, aber würden Sie mir nicht zustimmen, dass das Land auch eine Verpflichtung hat, dafür zu sorgen, dass das, was im Bremer Landesgebiet passiert, hinreichend sicher ist im Sinne des Schutzes der Bevölkerung?
Wir handeln nach den Vorschriften, die wir von diesem Bundesamt bekommen, und diese Vorschriften werden sehr rigoros beachtet.