Matthias Güldner

Sitzungen

15/14 15/16 15/18 15/19 15/20 15/21 15/23 15/24 15/25 15/26 15/27 15/28 15/29 15/30 15/31 15/32 15/33 15/34 15/35 15/36 15/37 15/38 15/40 15/43 15/44 15/45 15/46 15/48 15/49 15/50 15/51 15/52 15/53 15/54 15/56 15/57 15/58 15/60 15/63 15/64 15/68 15/72 15/73 15/75 15/78

Letzte Beiträge

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Borttscheller, es ist ja die letzte Gelegenheit, ich weiß gar nicht, wie wir diese Debatten ohne Ihre Zwischenrufe hier in Zukunft abhalten sollen. Wir werden Sie wahrscheinlich vermissen.
So ein bisschen Ironie
darf ja auch in diesem Haus erlaubt sein!
Jetzt erörtern wir aber nicht die Zukunft von Herrn Senator a. D. Borttscheller, sondern die Gegenwart und die Zukunft des Themas innere Sicherheit. Ihre Große Anfrage ist mit 31 Seiten eher so etwas, wir haben den Begriff schon ein paar Mal verwendet, wie eine Megaloberheischungsanfrage hier in der letzten Sitzung geworden. Sie haben Ihre Große Anfrage überschrieben mit „Bilanz der Innenpolitik“. Bilanz wird zum Beispiel auch bei Jahreshauptversammlungen von Unternehmen gezogen. Dort kann man sich relativ schlecht vorstellen, dass man eine Bilanz macht, ohne konkrete Zahlen auf den Tisch zu legen. Auf den 31 Seiten der Antwort des Senats haben wir im Wesentlichen lyrische oder auch prosaische Ausführungen zu Dingen, die die große Koalition auf den Weg gebracht hat. Das Ergebnis dessen, was diese Politik allerdings hervorgebracht hat, das kommt auf den 31 Seiten komischerweise gar nicht vor.
Deswegen möchte ich jemanden zitieren zu der Frage „eigentliche Bilanz der Innenpolitik“, der da kompetent sein müsste, nämlich den Innensenator Herrn Dr. Böse. Herr Senator Dr. Böse hat am 12. März 2003 auf seiner Pressekonferenz zur Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik PKS Folgendes zu dieser Bilanz gesagt, er hat auch das Wort Bilanz benutzt, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Mit dieser Bilanz, nämlich der Entwicklung der inneren Sicherheit in diesem Lande, sind wir nicht gerade zufrieden, betonte der Senator.“
Das ist natürlich ganz interessant, wenn Sie einerseits hier in sehr lyrischer Form eine Anfrage vorlegen und sich dann beantworten lassen, dass mit der inneren Sicherheit alles wunderbar in Ordnung sei. Der Senator, der dafür zuständig ist, stellt dann die Zahlen vor, nämlich die harten Fakten. Herr Hattig ist nicht da, er besteht ja immer darauf, dass man sich an den Fakten orientiert. Das Ergebnis und die Summe dieser Fakten ist, dass der zuständige Senator sagt, mit dieser Bilanz sind wir nicht gerade zufrieden. Das, meine Damen und Herren, ist ein interessanter Widerspruch in dieser Debatte.
Herr Dr. Böse macht dann in dieser Pressekonferenz verschiedene Faktoren für den Anstieg der Gewaltbereitschaft und den schwindenden Respekt vor fremdem Eigentum verantwortlich. Darüber haben wir schon oft in der Deputation oder auch an anderer Stelle diskutiert. Es bleibt aber unter dem Strich, wenn man Bilanz zieht, 2002 ein Anstieg der Gesamtkriminalität um 2,2 Prozent und ein, wenn auch leichter, Gott sei Dank, Rückgang der Aufklärungsquote der Verbrechen in Bremen von 45,9 auf 45,2 Prozent im Jahr 2002 übrig. Dies muss natürlich,
wenn man von Bilanz spricht, so auch einmal erwähnt werden. Ich komme auf diese Pressekonferenz und die Kriminalstatistik in meiner Rede am Ende noch einmal zurück.
Ich glaube, man kann, wenn man von Bilanz spricht, und ich habe das so ein bisschen auch aus dem Ton der Kollegen Herderhorst und Kleen zwischen den Zeilen herausgehört, wenn man sich die polizeiliche Kriminalstatistik auch im Detail etwas genauer anschaut, wohl sagen, Bremen ist nicht besser und nicht schlechter als eine durchschnittliche westdeutsche Großstadt in diesem Land. Das heißt, wir haben es mit einer relativ normalen Situation zu tun. Normal heißt im Bereich der Verbrechensbekämpfung: Wir haben besorgniserregende Tendenzen, die uns nach wie vor große Probleme machen, wir haben aber auch positive Tendenzen, die auch hier nicht in einer Rede der Opposition verschwiegen werden sollen, zum Beispiel, das finde ich am erfreulichsten von allem, dass wir bei den Kindern und Jugendlichen, und das ist ja der Anfang eines Problems, das uns dann jahre- und jahrzehntelang begleitet, einen Rückgang der Delinquenz haben. Ich denke einmal, darüber können wir alle sehr froh und zufrieden sein, dass dies in diesem Land gerade bei den Kindern und Jugendlichen der Fall ist, meine Damen und Herren!
Herr Tittmann, ich hoffe sehr, dass das zu den letzten Zwischenrufen und zu den letzten Beiträgen gehört, die Sie hier in diesem hohen Haus geleistet haben, was Sie gerade gesagt haben!
Wenn man von einer relativen Normalität einer westdeutschen Großstadt spricht, was die Verbrechen und die Verbrechensbekämpfung angeht, dann muss man natürlich immer noch festhalten, ich denke einmal, da können Sie mir alle zustimmen, dass Kriminelle nicht von Innenpolitikern dingfest gemacht werden, sondern von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Manchmal wird das in der Debatte vergessen, und ich schließe mich sehr gern dem Dank an die Beamtinnen und Beamten hier an. Ich bin auch der Meinung, was der Kollege Kleen vorhin sagte, dass wir einiges des positiven Klimas, das wir in diesem Bereich haben, den Polizeiführungen in Bremen und Bremerhaven zu verdanken haben. Ich bin froh, dass wir hier auch in einem sehr engen Kontakt sind und dass dies an dieser Stelle so gut läuft.
Ich glaube, zu einer Bilanz gehört auch immer eine persönliche Bilanz. Ich selbst bin, obwohl wir uns manchmal, wie jetzt gerade dieser Tage, an dem einen oder anderen Punkt auch schon in die Wolle bekommen, der Meinung, dass dieser Innensenator, das gilt nicht für alle Vorgänger, sagen wir einmal, die in den letzten 56 Jahren dieses Amt inne hatten, fachlich kompetent und sehr engagiert seine Arbeit gemacht hat. Sehr irritierend ist, dass ich den Eindruck habe, wenn wir unter uns sind in der Innendeputation, wo ja keine Öffentlichkeit zugelassen ist, dass manchmal die Diskussionen und Gegensätze eher zwischen Innensenator und CDU-Fraktion zu bestehen scheinen.
Man kann zumindest, das hat man auch bei der Debatte über den Sport vorgestern gesehen, sagen, dass der Innensenator, wenn überhaupt, nur sehr verhalten von seinen eigenen Reihen unterstützt wird. Das ist eigentlich schade, wenn man an der Sache entlang denkt und wenn man hier möglichst gute Ergebnisse für die innere Sicherheit erreichen will.
Wir haben, glaube ich, eine Differenz, die durchaus ein bisschen über die Details hinausgeht. Sie haben, und das war natürlich auch durch Ihren Vorsitz in der IMK gefördert, da fällt einem automatisch die Rolle zu, sehr großen Wert auf, sagen wir einmal, große Politik gelegt, Terrorismusbekämpfung, internationaler Terrorismus, Al Kaida, Bin Laden, EUEbene und so weiter, und Sie haben sich dort ja auch massiv eingeschaltet. Für die Bürgerinnen und Bürger in Bremen und Bremerhaven ist das natürlich auch ein Punkt der Sorge. Die wichtigste Sorge ist natürlich das, was in ihrem Nahbereich, was direkt vor Ort geschieht. Da, wenn wir zur Kriminalstatistik kommen, ich muss darauf immer wieder zurückkommen, haben wir in verschiedenen Bereichen, wenn man einmal Diebstahl aus Kfz, Diebstahl von Kfz nimmt, doch besorgniserregende Anstiege. Ich denke einmal, das sind Dinge, die die Menschen vor Ort auch interessieren und die ihnen auch Sorge machen, nicht nur die große Politik, die vor allen Dingen der Innensenator in den letzten vier Jahren betrieben hat, meine Damen und Herren!
Wenn man die Antwort anschaut und jetzt zu einigen Themen kommt, dann muss man sagen, wir haben als Grüne dort zwei große Blöcke. Wir haben einen Block, wo wir in Prinzip Konsens haben, wo wir an einem Strang gezogen haben, wo wir auch die Abstimmungen gemeinsam durchgezogen haben, zweigeteilte Laufbahn, das Stichwort ist gefallen, Reform der Polizei, Reform der Polizeiausbildung, aber auch die Erhöhung der Stellenzahl im Nachgang auf den 11. September. Wir haben einen anderen großen Block, das waren vor allen Dingen
die Debatten um die Veränderungen des Polizeigesetzes, jetzt der Streit um die Nichtergebnisse der Rasterfahndung, wo wir deutliche Dissense mit Ihnen haben und wo wir nach wie vor auch darauf bestehen werden, dass die Ergebnisse nicht so sind, wie wir sie gewünscht hätten. Wir haben das Problem mit der Wasserschutzpolizei hier gehabt. Sie sind losgezogen und wollten Geld von Niedersachsen haben für die Arbeit der Wasserschutzpolizei auf der Weser, um damit einige Haushaltslöcher stopfen zu können. Sie sind damit wiedergekommen, dass wir die Aufgaben auf der Weser an Niedersachsen abgegeben haben. Das war auch nicht ganz das, womit wir losgezogen sind. Das ist auch eine hafenpolitische Debatte und auch eine Frage, ob wir da nicht schon einen kleinen Teil der Eigenständigkeit von Bremen mit dieser Maßnahme aufgegeben haben. Zumindest bei der Wasserschutzpolizei selbst ist es nicht besonders gut angekommen, dass wir hier so aus diesen Verhandlungen herausgekommen sind. Wir haben große Probleme mit dem elektronischen Vorgangserfassungssystem. Auch da geht die Antwort des Senats etwas über die Realität hinweg. Der Kollege Böhrnsen hat bei der Podiumsdiskussion der GdP sehr erstaunt zugehört, welche Riesenprobleme die Einrichtung dieser neuen elektronischen Datenerfassung tatsächlich hat, er hatte nämlich vorher die Antwort des Senats auf die Große Anfrage gelesen, und darin steht, dass alles in Ordnung sei. Wir sind aber als Opposition gewohnt, dass zwischen der Realität und Ihren Antworten auf Große Anfragen doch große Unterschiede bestehen, meine Damen und Herren!
Lassen Sie mich abschließend noch das Gesetz zur Frage der Überleitung der Beamten ansprechen! Meine Redezeit ist gleich zu Ende, aber das sollte noch erwähnt werden. Wir machen das im Konsens. Wir haben sehr früh in Gesprächen mit der GdP hier Zustimmung signalisiert. Mir ist vollkommen unklar, warum dieses Gesetz ein Dreivierteljahr gedauert hat, obwohl es eine fachliche Übereinstimmung gab. Es ist mir bis heute nicht klar, ob ausschließlich durch den Punkt, den eigenen Innensenator ärgern zu wollen, die Zustimmung so lange hat auf sich warten lassen, dass Sie bis heute, bis zur letzten Sitzung brauchten, um dieses Gesetz, das dringend notwendig ist, um unsere Beamten gut motiviert, gut honoriert und gut qualifiziert in den Dienst zu schicken, auf den Weg zu bringen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie da etwas mehr den Innensenator unterstützt hätten. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Angesichts der in seiner Antwort auf eine Frage vom Bündnis 90/Die Grünen am 15. Mai 2002 gegebenen Zusage zur positiven Weiterentwicklung des Bereichs Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache: Wie bewertet der Senat heute die Pläne, nach denen eine zum Ende Februar 2004 auslaufende Professur nicht wieder besetzt werden soll und damit zusammen mit einigen anderen Einschränkungen der Umfang der verfügbaren Kapazitäten in der Lehre in diesem Bereich auf zirka 33 Prozent des Standes von 2001 schrumpfen wird?
Zweitens: Wie werden die einschlägigen Studienund Prüfungsordnungen in diesem Bereich nach dem Februar 2004 eingehalten werden können?
Drittens: Wie verträgt sich diese drastische Streichung im Bereich DAF/DAZ mit dem erklärten Willen, im Lichte der Pisa-Ergebnisse in der Lehrerausbildung gerade auch in diesem Fach Verbesserungen anzustreben, und welche konkrete Lösung für die oben genannten Probleme wird der Senat verwirklichen?
Herr Senator, Sie sagten ja schon, dass der Umfang der Kapazitäten von zwei Professorenstellen auf eine schrumpft, dass aber die wegfallende Professur durch andere Formen der Lehrtätigkeit ausgeglichen werden soll. Können Sie uns sagen, wann diese geschaffen werden und in welchem Umfang diese Lehrkapazitäten geschaffen werden, um dies auszugleichen?
Herr Senator, Sie haben ja in der damaligen Antwort vom
15. Mai 2002, aber auch bei vielen anderen Gelegenheiten deutlich gemacht, wie sehr Ihnen der Bereich in der Schule, dass besser Deutsch gelernt wird, sagen wir es einmal so verkürzt, am Herzen liegt. Sehen Sie nicht doch auch durch den Wegfall einer Professur hier einen erheblichen Rückgang in der Qualität der Ausbildung?
Sie sprachen die eine noch verbleibende Professur an. Ist es richtig, dass es sich dabei dann in Zukunft um eine Juniorprofessur handeln wird, die im Bereich der Lehre nur im eingeschränkten Umfang Lehrstunden wird leisten können, und wird das nicht zu einer weiteren Verschlechterung des Angebots führen?
Können Sie uns aber heute sagen, dass der Bereich als solcher, wenn er uns allen gemeinsam am Herzen liegt, sozusagen sowohl in Quantität wie Qualität in Zukunft nicht leiden wird, um die Ausbildung der entsprechenden Lehrkräfte in Bremen sicherzustellen?
Könnte der Zusammenhang auch umgekehrt sein, dass, wenn wir in Zukunft weiter die Qualität durch Bereitstellung von Professorenstellen absenken, so dass, so ist meine Information, wir am Ende bei einer Juniorprofessur bleiben, die Attraktivität des Studienbereichs dadurch weiter absinken wird?
Aber Sie würden bestätigen, dass es sich nicht gerade um eine Stärkung des Bereichs handelt, wenn man nun hier solche Veränderungen vornimmt, wie Sie sie beschrieben haben?
Aber wir können festhalten, dass wir hier heute zusagen, dass in diesem Bereich keine weiteren Einschnitte vorgenommen werden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie ich gerade vor dieser Sitzung von einem Journalisten erfahren habe, findet zeitgleich zu dieser Debatte seit dem frühen Morgen in Bremen wieder einmal eine umfangreiche Durchsuchungsaktion zur Beschlagnahme von Beweismitteln im Rahmen der sich immer weiter ausweitenden Ermittlungen zu dieser ganzen Affäre, die wir heute besprechen, statt. Ich denke, da wird noch einmal deutlich, wenn Sie diese Parallelität sehen, dass hier zu dem Schluss, den die große Koalition gezogen hat, mehr oder weniger bis auf einige Kleinigkeiten in Bremen nichts passiert ist, das mag in Frankfurt, Köln oder anderswo passieren, aber in Bremen nicht, dass es zu dieser Einschätzung deutlich einer abweichenden Darstellung bedarf.
Lassen Sie mich am Anfang, bevor ich auf einige Details eingehe, weil Herr Kleen zu Recht gesagt hat, man kann mit einer bestimmten Haltung in einen solchen Untersuchungsausschuss hineingehen, aber man muss mit einem anderen Ergebnis, nämlich wirklich mit Ergebnissen, herausgehen, später auf einige Details der verschiedenen Bauprojekte eingehen! Zunächst aber einige kurze Stichworte, wa––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
rum unsere Abschlussauffassung in diesem Untersuchungsausschuss doch sehr deutlich von der Meinung der CDU- und der SPD-Fraktion abweicht!
Wir haben es nicht mit einer oder wenigen, sondern wir haben es, ich werde nachher ein Beispiel bringen, mit einer ganzen Reihe von Unregelmäßigkeiten und Unkorrektheiten und auch von Rechtsverstößen bei der Vergabe von Bauaufträgen in den hier untersuchten Fällen zu tun. Ich bin sehr froh, ich denke einmal, vielleicht können wir auch darauf nachher noch im Detail eingehen, dass der Senat Gutachten in Auftrag gegeben hat, die eine ähnliche Sprache sprechen. Es ist den Projekten gemeinsam, dass sehr früh, und ich werde Ihnen nachher einige Dokumente zitieren, die das noch einmal belegen, keine rechtlichen, sondern faktische Festlegungen getroffen worden sind, die alle weiteren Verfahren inklusive auch der durchgeführten Ausschreibungsverfahren komplett ad absurdum führen, weil sie nur dem Ziel dienten, die einmal getroffene Festlegung des Anfangs des Projektes durchzusetzen und umzusetzen.
Es gab darüber hinaus klare Verstöße gegen zu dem jeweiligen Zeitpunkt geltende Vergaberichtlinien und gegen die bremische, die bundesweite und die europäische Rechtslage. Wir haben hier ein Beispiel, auch darauf werde ich kurz eingehen, der Bau des Großmarktes, wo die Vergabekammer dies dann, nachdem sie von einem Mitbewerber angerufen worden ist, korrigiert hat. Auch das ist ein Beleg, dass es hier deutlich eine solche Abweichung gab.
Wir haben, das ist auch in einem Teil eine wirtschaftspolitische Debatte, die systematische Ausschaltung des Wettbewerbs, eines Wettbewerbs zwischen verschiedenen Anbietern, den jeder Privatmensch und den auch die betroffenen Firmen, wenn sie selbst wiederum Aufträge ausschreiben selbstverständlich, weil sie natürlich das günstigste Angebot bekommen und selbstverständlich die Kosten minimieren wollen, indem sie mehrere Wettbewerber einschalten, brauchen.
Wir haben hier eine systematische Ausschaltung dieses Wettbewerbs und eine systematische Bevorzugung eines ortsansässigen Unternehmens, ich komme gleich noch auf die Begründung, bremische Unternehmen versus auswärtige Unternehmen. Es gibt auch in Bremen mehrere Bauunternehmen, die durchaus in der Lage sind und damals in der Lage waren, auch große, komplexe Projekte durchzuführen. Also, auch dies kann keine Entschuldigung oder Begründung für die Bevorzugung nur eines Unternehmens sein.
Meine Damen und Herren, wir haben parallel dazu, Herr Kleen hat es erwähnt, eine ganze Reihe von Ermittlungsverfahren, die im Wesentlichen zum Inhalt haben, dass auf der einen Seite leitende Beamte
in Bremen im Verdacht stehen, mutmaßlich Vorteile gewährt bekommen zu haben, in einem Fall lautet die Anklage, wie wir alle wissen, auch auf Bestechung in einem besonders schweren Fall.
Wir haben natürlich, wie in solchen Verfahren üblich, auf der anderen Seite im Verdacht stehende Unternehmensbeteiligte, die diese Vorteile gewährt haben sollen oder dann wie im konkreten Fall bestochen haben sollen. Wir haben gleichzeitig eine Bedienung des öffentlichen Systems hier in Bremen durch Spenden, die sowohl in der Höhe als auch in der Streuung ihresgleichen suchen, wenn man unsere ansonsten begrenzten bremischen Verhältnisse heranzieht und das ganze flankierende System von Geschenken, Vergünstigungen und ähnlichen Dingen.
Sie sagen, dass zwischen diesen beiden Elementen, zwischen dem, was in dem Bauvorhaben passiert ist, und dem, was Staatsanwaltschaft und Polizei untersuchen, keine Verbindung herrscht. Das ist natürlich für den gesunden Menschenverstand so etwas von unlogisch und abwegig, und wir werden, Sie können das Minderheitenvotum auch nachlesen, darauf kommen, dass es dort sehr wohl einen direkten Zusammenhang gegeben hat.
Ich möchte jetzt nur angesichts der begrenzten Redezeit auf zwei Beispiele eingehen. Ich fange mit einem kleineren an und ende mit einem etwas ausführlicheren. Nehmen wir den Bau des Großmarktes! Beim Bau des Großmarktes wurden in vorbildlicher Weise Planungsbüros eingeschaltet, zwei unterschiedliche Firmen, die für die Projektentwicklung zuständig waren, und es wurden insgesamt fünf große Rohbauvorhaben ausgeschrieben, der Markthallenkomplex, die Spezialitätenhalle, die Distributionshalle von Hameico, die Distributionshallen eins bis fünf und die Serviceeinrichtung, die getrennt als Vergabeeinheiten ausgeschrieben worden sind.
Wir haben eine ganze Reihe von Anbietern, bremische Firmen, auswärtige Firmen, Firmen aus der Region, die sich um diese Vorhaben beworben haben. Das Besondere an der Ausschreibung ist in diesem Fall gewesen, dass die Firma Zechbau ein Angebot abgegeben hat, das feststellte, dass ihre Angebote für diese fünf verschiedenen Rohbauvorhaben als Gesamtpaket gelten sollten, das heißt, sich gegenseitig rechnen und so in den Wettbewerb eingehen sollten.
Dies hat natürlich, wie Sie sich denken können, zu einigen Problemen bei der Bewertung geführt. Die beteiligten Ingenieurfirmen haben zunächst die Auffassung vertreten, dass sie dann gar nicht in die einzelne Vergabe der einzelnen Rohbaueinheiten eingehen könnte. Dies ist dann korrigiert worden, so dass man doch einzelne Gebote der Firma Zechbau mitgewertet hat. Mit Schreiben vom 12. Juli 2001 hat die BT Bau und Technik GmbH dann der Großmarkt GmbH empfohlen, von den fünf genannten
Rohbaueinheiten zwei an die Firma Zechbau, zwei an die Firma Wilbers und Neumann und eines an die Firma Döpker zu vergeben. So weit, so gut!
Anschließend wurde diese Empfehlung allerdings korrigiert. Ich nehme das Ergebnis jetzt einmal vorweg: Es wurde dann eine Vergabeentscheidung getroffen, die vorsah Vergabeeinheit sieben an Zechbau, Vergabeeinheit acht an Zechbau, neun an Zechbau, zehn an Zechbau und elf an Zechbau! Das sind die fünf großen Vorhaben, die dort zur Rede stehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das mit der Sachkenntnis der Innenpolitiker der Grünen und der SPD hat mich ein bisschen gewundert, weil Sie damit gleichzeitig eine ganze Menge prominenter CDUKollegen ziemlich scharf angreifen. Das Land Bayern mit dem Innenminister Beckstein, das Land Hessen mit dem Innenminister Bouffier, das Land Brandenburg mit dem Innenminister Schönbohm, alle Länder haben diese Regelungen nicht, alle aus guten Gründen. Wenn hier auch aus guten Gründen Gründe gegen diese Regelung vorgetragen werden, dann sitzen wir wohl mit den drei Herren in einem Boot. Sie müssen dann wohl auch nicht über die entsprechende Sachkenntnis verfügen,
die aber Sie, Herr Herderhorst, im Unterschied zu den Herren Beckstein, Schönbohm und Bouffier scheinbar besitzen.
Ich glaube, es ist ein relativ einfach zu durchschauendes Spiel, die geltenden Regelungen werden so lange angeschaut, selbst wenn sie mehrfach geändert worden sind, bis man vielleicht noch irgendetwas findet, was im Moment, wie wir auch aus der Antwort des Senats wissen, im Land gar nicht umsetzbar ist. Mir geht es wie Ihnen, Herr Herderhorst, ich frage mich, wie Thüringen, wenn die Rechtslage so ist, die Regelung anwendet, ganz offensichtlich rechtswidrig, weil es gegenüber den entsprechenden Gesetzen des Bundes ja gar nicht anders sein kann. Sie werden ja wohl den Senat in Bremen nicht auffordern, und Sie werden wohl auch keine Zustimmung von den beiden anderen Fraktionen hier im Hause erwarten, eine rechtswidrige Regelung in Bremen in Kraft zu setzen.
Insofern hat dieser Vorstoß hauptsächlich deklamatorischen und symbolischen Gehalt, aber keinerlei praktische Bedeutung, weil Sie ja selbst einräumen, dass erst Bundesgesetze geändert werden müssten, bevor Bremen überhaupt, wenn es das denn wollte, was wir nicht wollen, in der Lage wäre, diese landesrechtliche Regelung umzusetzen. Ihr Vorgehen hat daher einen rein symbolischen Charakter.
Zu mehreren Ihrer Behauptungen! Sie sagen, es sei nicht richtig, dass sich die Anzahl der Telefonabhörmaßnahmen wesentlich erhöht hätte oder dass Telefonabhörmaßnahmen gar leichtfertig angeordnet werden würden. Ich möchte dem hohen Hause gern einmal die entsprechenden Zahlen von 1997 bis 2001 für das Bundesgebiet nennen. 1997 wurden noch 7776 Telefonanschlüsse abgehört, 1998 waren es 9802, 1999 bereits 12 651, und im Jahre 2001 waren es 27 200. Das bedeutet für die Telefon––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
überwachung eine Zunahme in vier Jahren um das Vierfache. Es scheint also weder so zu sein, dass es ein besonderes Problem der Sicherheitsbehörden ist, eine Telefonüberwachung anzuordnen und dafür auch die Zustimmung der Gerichte zu bekommen, noch scheint es zutreffend zu sein, was Sie sagen, dass die Kritik unberechtigt sei, dass dies in einem so rapiden Maße zunimmt, dass man inzwischen größere Bedenken, was die entsprechenden Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger betrifft, haben müsste. Nun kommen Sie und sagen, wir müssen auf diese Zahlen noch einen darauf setzen und müssen nun auch präventiv, das heißt zur Gefahrenabwehr, hier eine Telefonüberwachung möglich machen. Die rechtliche Seite ist bereits genannt worden, wir könnten es gar nicht beschließen beziehungsweise wir müssten es rechtswidrig beschließen, wenn wir es denn wollten, und das ist Ihnen offensichtlich auch bekannt. Nun haben Sie dankenswerterweise versucht, einige praktische Beispiele anzuführen, weil es ja doch so ist, dass durchaus etliche Bürgerinnen und Bürger in der Argumentation mitgehen, wenn Sie sie bringen, wenn Sie ihnen erklären können, welchen praktischen Nutzwert sie für ihre eigene Sicherheit in Bremen und Bremerhaven haben. Das ist ja ganz unbestritten. Sie haben das Beispiel mit dem entführten Kind aus der Klinik St.-Jürgen-Straße geschildert. Ich frage mich allerdings, um einen Telefonanschluss abhören zu können, brauchen Sie, selbst wenn Sie in diesem Fall die Erlaubnis gehabt hätten, ja irgendeinen Hinweis, welchen Anschluss Sie abhören wollen, denn das Kind war ja aus dem Krankenhaus verschwunden. Sie müssten mir also noch erklären, welchen Anschluss die Bremer Polizei hätte abhören sollen, um darauf zu kommen, wo das Kind ist!
Das müssten Sie vielleicht im zweiten Beitrag dem hohen Hause noch einmal, vielleicht am Rande, genau erklären. So sehr schlüssig schien mir dieses Beispiel nicht zu sein. Ich glaube, dass es auch in Wahrheit so ist, deswegen haben Sie sich dieses Beispiel ausgesucht, dass die Bremer Polizei mit den geltenden Regelungen – vielleicht weniger mit ihrer Personalstärke und mit ihrer technischen Ausstattung, beide sind noch verbesserungswürdig, da sind wir uns ja auch einig, auch mit dem Senator – sehr gut zurechtkommt, so dass es keinerlei praktische Sicherheitslücken für die Bremer Bürgerinnen und Bürger ohne diese Regelungen gibt, die Sie hier heute vorschlagen. Wenn es aber so ist, dass der praktische Nutzen sehr gering bis inexistent ist, dann ist natürlich der Eingriff in ein Grundrecht – es handelt sich hier um einen ganz hoch angesiedelten Eingriff in die Grundrechte analog der Unverletzlichkeit der Wohnung, analog der Unverletzlichkeit des gesprochenen Wor
tes und so weiter – auf alle Fälle zu vermeiden, wenn er keine praktische Begründung auf der anderen Seite hat, warum wir diese Sicherheitslücke unbedingt schließen müssen. Auch hierfür, denke ich, gibt es breitestes Verständnis.
Nachdem wir heute in der Bremer „taz“ in einem Artikel über den ehemaligen Innensenator Borttscheller und die Schill-Partei lesen konnten, dass Herr Borttscheller quasi als verdeckter Ermittler bei der Schill-Partei versucht hat herauszubekommen, wohin wohl da die Reise geht – zumindest hat er es selbst so dargestellt –, haben wir ja wieder eine kleine Ausweitung sozusagen der klandestinen Ermittlungsmethoden im Lande. Lassen wir es dabei! Auf Ihre Regelung, die Sie vorgeschlagen haben, können wir gut verzichten. – Danke!
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sie gestatten, dass ich es ganz kurz mache. Ich wollte es aber auch nicht ganz unwidersprochen lassen, was hier vom Vertreter der DVU in den Raum gestellt worden ist. Wir alle wissen, dass wir in Deutschland etwa seit den fünfziger Jahren Zuwanderer haben und dass wir verschiedene Probleme in diesem Bereich schon länger vor uns hertragen.
Wir haben seit zwei bis drei Jahren, und wenn ich wir sage, Herr Tittmann, dann meine ich die demokratischen Fraktionen des Bundestages und auch dieses Hauses, also nicht Sie –
falls Sie es nicht gleich verstanden haben, als Zusatz, Sie sind nicht gemeint! –, die demokratischen Fraktionen des Bundestages vor allen Dingen haben seit zwei bis drei Jahren begonnen, sich nun sehr intensiv der Lösung der verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit Zuwanderung zu stellen. Hier geht es zum Beispiel um die Frage, wer wird zukünftig bei zurückgehenden Geburtenraten, bei zunehmendem Bedarf in der Wirtschaft nach Deutschland zuwandern können, und wer wird es nicht können. Eine Frage, die sehr schwierig ist und die verschiedene Lösungsmodelle angeregt hat, die nun auf dem Tisch liegen! Es geht um die Frage der Vertiefung der Integration, ein Bereich, zu dem ein ziemlich großer Konsens zwischen den demokratischen Parteien besteht, denken Sie nur an die Vorschläge im Hinblick auf Sprachkurse und auf Staatsbürgerkurse! Es gab im Jahr 2001 verschiedene Kommissionen und Modelle – von der SPD, der CDU, von den Grünen, aber im Bundestag auch der anderen Parteien –, die auf dem Tisch lagen, die gar nicht so weit auseinander waren. Nun hat es doch etwas länger gedauert, aber ich glaube, in dieser Legislaturperiode werden die demokratischen Fraktionen mit ihren unterschiedlichen Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat möglicherweise im Vermittlungsausschuss zwischen beiden Gremien zu einer guten Lösung in dieser Frage kommen. Wir haben uns all diesen Fragen gestellt, wir diskutieren diese Fragen sowohl im Bund als auch im Land, und ich glaube, auch im Land jederzeit ausreichend und mit dem nötigen Ernst. Es gibt eine Sache, die wir nicht machen werden, und ich weiß nicht, ob Sie es verstehen, wir werden es Ihnen aber auf jeden Fall hier an dieser Stelle sagen: Wir werden diese Fragen nicht mit Rechtsradikalen von Ihrem Schlage oder auch vom Schlage der NPD oder anderer diskutieren.
So wenig, wie wir mit Vegetariern Grillrezepte austauschen, so wenig werden wir auch die Frage der Zuwanderung mit Rechtsradikalen, Ausländerfeinden und Vertretern der DVU hier diskutieren,
so sehr Sie vielleicht möchten, dass die verschiedenen demokratischen Fraktionen dieses Hauses hier
von Ihnen an diesem Thema möglicherweise vorgeführt werden können. Das wird nicht passieren. Wir werden bis zum Ende der Legislaturperiode etwas durchhalten, was wir uns am Anfang vorgenommen haben und was ich nach wie vor für eine große Errungenschaft dieses Hauses halte: Wir werden auf Ihre Provokation nicht eingehen, sondern werden die Dinge nach wie vor seriös, sachlich und in dem gebotenen Rahmen diskutieren, und das heißt, ich sage es noch einmal, nicht mit Ihnen! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mir ging es auch so, was die Ausführungen des Kollegen Röwekamp angeht, dass ich eigentlich in die Debatte gegangen bin und noch von dem beeinflusst war, was man am Samstag bei „Buten un binnen“ in Radio Bremen sehen konnte, nämlich ein, wie ich fand, durchaus sehr akzeptables, sachliches und auch hochspannendes Streitgespräch zwischen dem Schuldezernenten Weiß und dem CDU-Abgeordneten Röwekamp. Sie sind auch hier wieder so eingestiegen, doch am Ende, und da teile ich die Auffassung meines Vorredners, ist es doch so gewesen, dass sehr stark – –.
Herr Teiser, zu Ihnen komme ich auch gleich noch!
Herr Röwekamp, die politische Absicht, die durch die Tatsache, dass Sie im Wesentlichen juristisch argumentieren, ein Stückchen in den Hintergrund gedrängt worden ist, und die juristische Debatte mag sehr spannend sein, aber die politische Absicht der CDU ist in Ihrer Rede zumindest im zweiten Teil sehr deutlich geworden!
Glauben Sie nicht, meine Damen und Herren, dass diese politische Absicht nicht auch draußen im Lande deutlich wird!
Es ist in der Tat ja so, dass Rote und Grüne in dieser Debatte ein wenig in eine paradoxe Situation kommen. Beide Parteien, die SPD und die Grünen, haben ja durchaus in ihrer Parteigeschichte auch – ich sage ganz bewusst auch, denn sie haben auch andere, aber auch – antiklerikale Anteile, wenn man einmal in die Historie schaut. Dass wir nun sozusagen wegen der politischen Absicht, die bei Ihnen dahinter zu erkennen ist, gegenüber Ihrer Partei, die ja doch, zumindest bundesweit, eher so ein, sagen wir einmal, Outsourcing-Produkt der katholischen Kirche ist und gewesen ist,
dass wir nun gegenüber Ihrer Partei in die Rolle kommen, Toleranz gegenüber religiösen Symbolen an––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
mahnen zu müssen, das hat schon was, meine Damen und Herren!
Das kann man fortsetzen, Herr Röwekamp, dieser Gedanke ist sehr spannend!
Ich glaube, das Ganze macht nur Sinn, wenn man schaut, dass es nicht um irgendein religiöses Symbol geht. Es geht nicht um einen jüdischen Jungen mit einer Kippah, und es geht nicht um ein Kreuz, und es geht um gar nichts anderes, sondern es geht in diesem Fall um den Islam, und nur deswegen ist die Debatte auch so aufgeladen, und deswegen wird sie auch politisch so hochgezogen. Daran kommt man in dieser Situation gar nicht vorbei.
Wenn man aber die Kirche im Dorf oder die Moschee in der Seestadt lässt und wenn man einmal ein bisschen das Ganze nach unten zoomt und sich anschaut, was tatsächlich bei dieser Kontroverse übrig bleibt, dann ist in der Tat im Kern des Streits juristisch betrachtet, Herr Röwekamp, die Frage, und da behaupten Sie etwas, aber da gibt es sehr, sehr viele gute Gründe, die das Gegenteil belegen, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der Tat auch einschließt die Frage eines – ich glaube, es sind vier Wochen,
ich hatte heute gehört, die Praktikantin fängt heute das Praktikum an, aber das mag alles dahingestellt sein – solchen Praktikums, das nicht von der Schule veranstaltet wird, sondern in der Studienordnung des Lehramtsstudiums zwingend vorgeschrieben ist, und die Universität hat diese Studentin angenommen und hat ihr diese Studienordnung auferlegt, ob dieses Praktikum unter das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fällt.
Da haben wir eine deutlich abweichende Meinung, Sie haben Ihre! Ich glaube, dass wir für beide Auffassungen gute Gründe haben. Das legt ja auch nahe, was im Moment ansteht, wo wir leider politisch in einigen sehr umstrittenen Punkten immer wieder hinkommen, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage vermutlich am Ende juristisch urteilen muss. Insofern ist es schon verwunderlich, wenn man es einmal auf diesen Rechtsstreit reduziert, wie dann vor Ort politisch reagiert worden ist.
Ich habe einfach den Eindruck, dass es nicht nur um diese rechtliche Frage geht, die Sie da angeschnitten haben, weil – und jetzt komme ich zu Ihnen, Herr Teiser, Sie hatten es vorher schon gern gemocht, dass ich etwas früher auf Sie eingehe – man schon den Eindruck hat, dass es hier um eine ganze
Reihe von politischen Rückspielen geht bei dieser Geschichte, Rückspiele gegen den Dezernenten Weiß, Rückspiele wegen irgendwelcher Sachen in der Koalition in Bremerhaven, weiß der Geier was, Rückspiele gegen das Rathaus wegen der Islam-Woche. Ehrlich gesagt, wenn Sie Rückspiele sehen wollen, gehen Sie morgen ins Weserstadion zu Werder gegen Arnheim, da ist ein Rückspiel, aber das andere kann man schlichtweg vergessen!
Ich glaube, dass man nicht bei diesem rechtlichen Streit stehen bleiben darf. Wir sind ein politisches Organ, wir sind hier die gewählten Vertreter im Land Bremen, und ich glaube, wir können stellvertretend für das Bundesverfassungsgericht diesen juristischen Streit nicht ausdiskutieren.
Ich glaube aber auch, dass es nicht angemessen ist, das Ganze nur juristisch zu diskutieren, sondern der entscheidende Punkt ist meines Erachtens, dass wir dahin kommen müssen zu sehen, ob dieses Kopftuch als Symbol, als Ausdruck eines religiösen Bekenntnisses in wirklich allen Fällen von allen Trägerinnen dieses Kopftuchs mit der gleichen Absicht getragen wird, ob man über einen Kamm sagen kann, dieses Kopftuch, wenn es denn getragen wird, ist quasi ein Mittel der religiösen, politischen Agitation in der Schule, um Schülerinnen und Schüler zu bekehren, zu beeinflussen, wie auch immer! Wenn Sie nicht wie Herr Neumann der Islam-Woche und den Diskussionen fernbleiben, wo Sie mit den Menschen einmal diskutieren könnten, sondern wenn Sie hingehen, dann würden Sie auch feststellen, dass es da eine enorm große Bandbreite gibt von Frauen, die dieses Kopftuch aus den unterschiedlichsten Gründen tragen.
Ich würde einmal sagen, die Bandbreite ist genauso groß wie die Meinungen hier im Hause, und zwar in jeder einzelnen Fraktion.
Das heißt, man muss sich schon etwas näher mit dem Thema beschäftigen. Ich kann Ihnen dies hier sehr empfehlen, das ist ein Buch, das ich hier einmal mitgebracht habe:
„Muslimische Frauen in Deutschland erzählen über Ihren Glauben“ – Herr Eckhoff, das ist sicherlich auch ein Thema, das Sie betrifft –, das ist herausgegeben worden von der senatorischen Behörde für Arbeit,
Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und der Bremischen Evangelischen Kirche. In diesem Buch sind Interviews aufgezeichnet mit muslimischen Frauen und ganz unterschiedliche Motive und Gründe, warum sie dieses Kopftuch tragen.
Ich darf einmal ganz kurz mit Genehmigung des Präsidenten aus dem Vorwort zitieren, das geschrieben worden ist von Hilde Adolf, unserer ehemaligen Senatorin, und Louis-Ferdinand von Zobeltitz, Schriftführer der Bremischen Evangelischen Kirche, die im Vorwort zu diesem Buch herausstellen, was auch mir sehr wichtig ist:
„Für die Herausgeber“, so das Zitat, „war es wichtig, die Religiosität der muslimischen Frauen in der ganzen Breite“ – und die ist wirklich sehr, sehr breit – „des im Islam vorhandenen Spektrums individueller Zugänge zum Glauben abzubilden. Diese beeindruckende Vielfalt steht gegen alle Versuche, den Islam als monolithischen radikalisierten Block zu beschreiben, sondern die Zeugnisse der Frauen offenbaren die Offenheit und Individualität und die Unterschiede, mit denen sich die Frauen auf dieses Stück Stoff, wie es oft auch genannt wird, einlassen.“
Ich glaube, wenn man das weiterdenkt und wenn man den Dialog weiterführt, wird man darauf kommen, dass wir am Ende ein Kriterium in den Vordergrund stellen müssen – und das scheint mir ein Fingerzeig zu sein, neben der Aufforderung zum Dialog mit den wirklich Betroffenen –, ein Argument, nämlich dass wir schauen müssen, ob dieses Kopftuch zu irgendeinem Zeitpunkt und in irgendeiner Weise missbraucht wird, und zwar auch nur leicht missbraucht wird, um genau den Punkt der Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler zu beeinflussen.
Ja, gern!
Darauf will ich Ihnen gern antworten! Das Missverständnis liegt schon in der Frage, Herr Röwekamp. Ich glaube, ich habe genug Gespräche mit Menschen aus diesem Kulturkreis geführt und auch mit Frauen, die Kopftuch tragen. Das Missverständnis ist: Wenn wir eine muslimische Frau ohne Kopftuch sehen, dann ist sie emanzipiert, offen, modern und wird nicht unterdrückt. Wenn wir eine Frau mit Kopftuch sehen, dann glauben wir, und das ist das Missverständnis, dass dies nicht der Fall ist. Wenn Sie sich dies aber, es gibt so eine Menge Literatur auf dem Markt, wirklich einmal anschauen, können Sie diese Vereinfachung nicht aufrechterhalten, weil es sowohl das Modell der traditionellen, sagen wir einmal, eher unterdrückten Frau ohne Kopftuch als auch das der wirklich sehr emanzipierten und beruflich engagierten Frau mit Kopftuch gibt, und dass wir einfach mit diesen Vereinfachungen, die dies ignorieren, nicht weiterkommen, Herr Röwekamp.
Ich möchte gern am Ende für eine Lösung dieses momentanen Streits plädieren. Die Fraktion der Grünen ist mit dem Schulstadtrat Weiß in Bremerhaven einverstanden, der meint, dass in diesem Fall ein vorgeschriebenes Praktikum von vier Wochen unter Aufsicht einer Lehrkraft für diese Frau absolut möglich sein muss und dass sie dieses Praktikum ableisten können soll. Neben der juristischen Diskussion, die wir nur bedingt beeinflussen können, sollten wir gleichzeitig den direkten Dialog mit den Betroffenen, dazu gehören nicht nur die Muslime, sondern dazu gehören natürlich auch die Eltern aller Kinder, die in die Schule gehen, dazu gehören die Lehrer, bei denen es genauso unterschiedliche Meinungen gibt wie hier im Hause, ganz offen angehen, aber vermeiden, meine Damen und Herren, dass wir auf den Schultern einer einundzwanzigjährigen Lehramtsstudentin den Wahlkampf, quasi den Kulturkampf, in Bremen und Bremerhaven glauben entscheiden zu können, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, je länger wir die Debatte führen, desto besser wird sie, weil natürlich solche Beiträge wie dieser von Herrn Isola dazu geeignet sind. Deswegen respektiere ich das auch vollständig, und es gibt auch in etwa einen Diskussionsstand wieder in dem ganzen Spektrum, wie er bei den Grünen auch herrscht.
Sie hätten es doch nur so gern anders! Nein, Ihr Problem ist doch, Sie hätten doch gern hier einen Blockkampf der Kulturen zwischen Rotgrün und Schwarz, aber den bekommen Sie nicht, meine Damen und Herren, den bekommen Sie nicht, Herr Eckhoff!
Ich möchte noch einige Bemerkungen machen, weil man an einigen Punkten, so sinnvoll sie sind, trotzdem auch noch weiterdenken muss. Die Debatte ist nicht zu Ende.
Jetzt zu Herrn Bildungssenator Lemke gesprochen! Ich teile Ihre Einschätzung, dass wir keinerlei Interesse daran haben, konfessionell gebundene Privatschulbereiche größeren Ausmaßes zu bekommen, wenn wir es nicht schaffen, alle Schülerinnen und Schüler in der Schule zu integrieren. Es ist aber natürlich faktisch so, dass es eine Tendenz, je nachdem, wie wir mit dem Fall umgehen, geben wird.
Wir berufen uns hier alle auf dieses Bundesverwaltungsgerichtsurteil. Worum geht es? Es geht um Frau Ludin, die in Baden-Württemberg Lehrerin werden wollte. Was hat Frau Ludin gemacht, als man ihr ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
verwehrt hat, Beamtin auf Probe zu werden als Lehrerin? Frau Ludin ist heute Lehrerin in Berlin-Kreuzberg an einer islamischen Schule. Das ist genau dann die Parallelgesellschaft, die Sie angesprochen haben, die wir nicht wollen, und das heißt, wir müssen uns natürlich damit auseinander setzen, da alles, was wir tun oder nicht tun, Auswirkungen in unterschiedliche Richtungen hat, und da teile ich die Position.
Da darf sie selbstverständlich Kopftuch tragen. Vielleicht, wenn es Sie interessiert, noch zu der Debatte in der Türkei, Sie haben wahrscheinlich die Wahlen beobachtet: Es wird jetzt schon entsprechende Gesetzgebung vorbereitet, dass sich dies dort auch durch die neue Mehrheit, die nach den Wahlen zustande gekommen ist, auch wieder ändert, auch für öffentliche Gebäude, Schulen, Universitäten und so weiter. Mit der Türkei, das macht unser Problem weder leichter noch besser, kann man aber schlichtweg weder in diese noch in jene Richtung argumentieren. Wir müssen uns hier in Bremen und Bremerhaven darauf einigen.
Es ist auch in der Bundesrepublik keineswegs so einheitlich, wie Sie das dargestellt haben. Es gibt natürlich einerseits dieses Verwaltungsgerichtsurteil, andererseits entscheiden die Länder NordrheinWestfalen und Hamburg – Hamburg, hört, hört, ich weiß nicht, ob da die neue Regierung vielleicht nur irgendetwas übersehen hat – in steter Regelmäßigkeit für die Möglichkeit, sogar als Beamtin im Unterricht mit dem Kopftuch zu erscheinen. Sie sehen also, wir sind noch lange nicht an dem Punkt.
Nein, auch bis heute in Nordrhein-Westfalen und in Hamburg, so ist es, Herr Röwekamp!
Wir sind noch lange nicht an dem Punkt, dass wir hier am Ende dieser Diskussion wären. Wir tun uns doch nur deswegen so schwer, das war doch in Debatten um Abtreibung, um andere Dinge, um Gentechnologie genauso, weil hier mindestens zwei, womöglich mehr sehr hochstehende Verfassungswerte einander gegenüberstehen im Zielkonflikt. Es ist einfach nicht möglich, einen Zielkonflikt vor der Hand und schon gar nicht auf der Basis von Vorurteilen in die eine oder andere Richtung eben einmal schnell nebenbei zu lösen. Das bedarf genau dieser Debatte, in der wir mitten darin sind. Wir haben sie nicht gerade erst begonnen, sondern sie hat Mitte der neunziger Jahre begonnen. 1997/98 ist der Fall Ludin pro
minent geworden, und wir sind noch mitten in der Debatte und noch keineswegs an ihrem Ende.
Ich glaube, dass der Weg, und das hat der Senator auch angesprochen, hier in Bremen und Bremerhaven – ich halte auch den Begriff Bremer Modell für zu hochgestochen, weil er zu viele Erwartungen erweckt – des Dialogs, um zunächst einmal, bevor man Entscheidungen trifft, miteinander zu reden, den anderen kennen zu lernen und auch in der Differenzierung kennen zu lernen, der richtige ist. Ich glaube, dass dieser Weg nicht abgekürzt werden kann, indem man jetzt einfach sagt, jetzt ist es so, und damit Schluss, und dann haben wir das Problem erledigt, siehe die Folgen, die wir dann haben, die wir auch nicht wollen. Ich halte diesen Weg über Veranstaltungen, über ständige Begegnungen, auch ohne Presse und großes Trara, im Alltag, die Öffnung der Moscheen für die Bürger in der Nachbarschaft, die Diskussion in und um Schulen herum anzugehen, für genau richtig.
Lassen Sie mich ganz am Ende noch einen Punkt anfügen! Es gibt auch sehr starke Kritik, die in Ihre Richtung geht, Herr Röwekamp, die auch von frauenpolitisch engagierter Seite kommt, weil man sagt, das ist ein Symbol für die Unterdrückung der Frau, wenn man mit Kopftuch in die Schule geht. Das kann man auch so sehen.
Nur, man vergisst eines dabei, auch wenn Sie islamische Unterwanderung befürchten: Für die Männer ist es so, dass sich kein Mensch dafür interessiert, ob sie mit kurzem, mit oder ohne Bart oder langem Bart in die Schule gehen. Die können selbstverständlich das Lehramt antreten, Beamte werden, alle Posten bekleiden, weil man bei den Frauen am Symbol Kopftuch dies festmacht, während die Männer, und selbst wenn es Kader von islamistischen Organisationen wären, mit ihrem Bart in die Schule spazieren könnten, Lehrer werden könnten und die Kinder beeinflussen könnten. Da wir sozusagen eben gerade nicht dies als eine Frauenunterdrückung diskutieren dürfen, stellt sich doch die Frage, ob hier Frauen durch dieses Kopftuch nicht eindeutig benachteiligt sind.
Ach, Frau Dreyer, ich will jetzt mit Ihnen äußerst ungern über Frauendiskriminierung streiten, aber Sie müssen doch wohl einsehen, wenn es die Absicht gäbe von Mitgliedern von islamischen Organisationen, bei
uns in der Schule quasi eine langsame Unterwanderung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu machen, dass es viel praktischer wäre, als Mann, mit oder ohne Bart, in die Schule zu gehen und schön subtil, heimlich, still und leise dort dieses Werk zu beginnen, als Individuum, als eine Frau, die das Kopftuch nur für sich möglicherweise als religiöses Symbol trägt. Sie sehen daran, es gibt sehr, sehr viele Aspekte in dieser Debatte, von denen ich zumindest feststelle, und ich nehme mich davon nicht aus, dass wir sie nicht zu Ende gedacht haben.
Das Plädoyer ist: Beenden wir die Diskussion nicht an dieser Stelle mit einem Federstrich, sondern, und das betrifft gerade Sie, steigen wir überhaupt erst einmal mit etwas mehr Tiefe und mit etwas mehr Kenntnis in die Diskussion ein! – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie haben sich die Zahlen der Einbürgerungsanträge und der realisierten Einbürgerungen im Lande Bremen, aufgegliedert nach Bremen und Bremerhaven, seit dem 1. Januar 2000 entwickelt?
Zweitens: Wie hat sich in diesem Zeitraum die Dauer der einzelnen Verfahrensschritte entwickelt, und wie ist die derzeitige durchschnittliche Gesamtwartezeit für Einbürgerungswillige?
Drittens: Welchen Effekt hatten die verschiedentlich angekündigten beziehungsweise durchgeführten Schritte zur Verfahrensbeschleunigung, und wird der Senat weitere Maßnahmen zur Verkürzung der Einbürgerungsverfahren ergreifen?
Herr Senator, heißt das, was Sie vorgetragen haben, dass zunächst einmal eineinhalb Jahre im Schnitt vergehen, bevor überhaupt angefangen wird, die Anträge zu bearbeiten?
Diese Phase ist ja nicht maßgeblich in der Verantwortung des Senats. Von daher können Sie dort ja nur sehr gering die Dauer und die Verfahrensbeschleunigung überhaupt beeinflussen. Sie können das aber in der ersten Phase, in der die Antragsbearbeitung durch die Behörde des Senators für Inneres stattfindet. Sie sagten in Ihrer Antwort, dass sich der Senat bemüht, die Verfahrensdauer den Standards der anderen Länder anzugleichen. Heißt das, dass Sie beim Vergleich mit den anderen Ländern festgestellt haben, dass wir eine sehr lange Wartezeit im Vergleich zu den anderen Ländern haben?
Wenn das so ist – Sie haben angekündigt, dass der Senat noch einmal versuchen wird, das ist ein sehr altes Problem, das schon sehr lange diskutiert wird von verschiedenen Senatoren in verschiedenen Regie
rungen, diese Wartezeiten zu verkürzen –, an welche Maßnahmen haben Sie gedacht?
Ich finde die Zahl von 15 Mitarbeitern zumindestens angemessen, wenn nicht hoch und teile Ihre Auffassung hierzu. Wenn es dennoch nur so schleppend vorangeht, woran liegt das Ihrer Meinung nach? Gibt es möglicherweise ein Motivationsproblem, gibt es ein Problem bei der Frage, ob diese Aufgabe tatsächlich eine politische Priorität im Hause darstellt, oder welche Probleme gibt es, wenn, wie Sie ausgeführt haben, die Personalstärke ausreichend oder sehr gut ist und gar nicht das Problem darstellt?
Ja, eine letzte! Wenn Sie sagen, dass Sie jetzt noch einmal eine Anstrengung unternehmen wollen, das zu verkürzen: Gibt es eine Zielvorstellung, die das Ressort hat, auf welche Dauer man das Verfahren reduzieren will oder reduzieren könnte? Es ist, glaube ich, auch nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz bei Antragstellung eigentlich vorgesehen, dass in sechs Monaten ein Antrag an Behörden in der Regel zu erledigen ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Angesichts der Rede meiner Vorrednerin kann ich mich noch kürzer fassen, als ich das ursprünglich schon vorhatte.
Herr Borttscheller, kommen Sie doch vor, und machen Sie einen Beitrag, der uns erhellt, warum die CDU-Fraktion diese Große Anfrage eingebracht hat! Das, fände ich, wäre einmal eine originelle Idee von Ihnen!
Ich muss mich aber nicht an grüne, rote oder sonstige Positionen halten, sondern was man tun kann, ist, sich einzig und allein an die Antwort des Senats zu halten, die er auf die Anfrage gegeben hat, denn irgendetwas kann nicht ganz identisch sein in diesem Haus. Entweder stimmt die Beschreibung von Herrn Knäpper, dass wir da ein Riesenproblem haben, das wir nicht gelöst bekommen, oder aber die Antwort des Senats stimmt, die durchgängig, wir können ja auf einzelne Punkte zurückkommen, je––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
weils besagt, das haben wir im Griff, das ist in Ordnung, das läuft alles normal, da gibt es überhaupt kein Problem. Entweder stimmt das nicht, was der Senat sagt, oder es stimmt nicht, was der Kollege Knäpper sagt, meine Damen und Herren.
Kriminalität auf Autobahnen oder Transitstrecken – es war mir gar nicht so ganz klar, welche weiten Transitstrecken durch unseren kleinen Stadtstaat Sie da im Einzelnen meinen und ob es wirklich das Vordringlichste ist, bei dem wir Bremer und Bremerhavener ein Problem haben –, diese Frage der Autobahnen und Transitstrecken, bezogen auf die Kriminalität, macht im Prinzip herausgelöst aus der normalen Kriminalitätsbekämpfung und aus den Aufgabenerledigungen der Polizei Bremen überhaupt keinen Sinn. Es ist nämlich so, dass natürlich zwar die Transportwege, Frau Möbius hat es angesprochen, auch gebraucht werden, um kriminelle Delikte zu begehen, aber gleichwohl ist es ja so, dass Autobahnen kein rechtsfreier Raum sind, wo jetzt noch ein Problem zu lösen wäre, dass man hier jetzt extra neue Maßnahmen oder neue Regeln oder neue Gesetze bräuchte, weil sie ja wohl von den üblichen Gesetzen und von den üblichen Vorkehrungen der Polizei voll abgedeckt sind. Ich habe noch nie gehört, dass wir hier etwas tun im Zuge der Kriminalitätsbekämpfung, bei dem etwa Autobahnen ausgenommen wären. Das ist mir jedenfalls in der Innendeputation so noch nie untergekommen.
Sie fragen dann auch, und das kann man manchmal machen, wenn man an der Regierung ist, das würden Grüne wahrscheinlich auch machen, haben sie auch schon einmal gemacht, dass man so genannte Loberheischungsfragen stellt!
Die sehen dann so aus: Welche Erfolge gab es eigentlich von der Polizei im Zusammenhang mit diesem und jenem? Zum Beispiel in Ihrer Frage zwei! Der Senat allerdings war offensichtlich nicht so gestimmt, hat sich auch nicht viel Mühe gemacht, nun etwas auf Ihre Loberheischungsfrage zu finden, sondern er sagt im Wesentlichen, wenn man einmal die Antwort zu Frage zwei anschaut: „Da es keine gesonderte Statistik gibt, liegen konkrete Zahlen nicht vor.“ Zitat der Antwort des Senats! Das klingt nicht ganz so aufgeregt, wenn man ganz ehrlich ist, wie das vielleicht Herr Knäpper versucht hat, uns hier vorhin darzubringen.
Wenn Sie einmal schauen und weiter durch die Anfrage gehen: Wie bewertet der Senat, haben Sie gefragt, liebe Kollegen von der CDU, die Effektivität der bisherigen Aktivitäten der Polizei? Ist aufgrund einer höheren Gefährdungslage die Fahndung nach Personen und Sachen auf den Autobahnen und im Transitverkehr gesteigert worden? Das unterstellt in der Frage bereits, dass es eine höhere
Gefährdungslage in diesem Zusammenhang gibt. Der Senat geht aber in seinen Antworten auf all Ihre Fragen in keiner Weise und an keiner Stelle und durch kein Zitat belegt davon aus, dass es eine solche erhöhte Gefährdungslage gibt und dass deswegen zusätzliche Maßnahmen notwendig wären, die wir hier gegebenenfalls politisch in den zuständigen Gremien zu entscheiden hätten. Jedenfalls ist in der Antwort des Senats davon nicht die geringste Rede.
Jetzt gibt es einen Punkt, an dem zumindest Volkes Stimme immer sagen würde, aha, da ist etwas, das funktioniert bestimmt nicht so gut, und das ist in Ihrer Frage fünf versteckt. Man würde normalerweise annehmen, die Polizei hat ganz alte Fahrzeuge, die mit 30 PS hinter den Porsches der Kriminellen hinterherzuckeln, und ist völlig abgeschrieben.
Zumindest würden drei von vier Leuten sofort sagen, dass das stimmt, wenn Sie diese These aufstellen würden. Deswegen fragen Sie auch danach, ob es ausreichende Motorisierung gibt, um die Verfolgungsfahrten auf der Bundesautobahn aufzunehmen. Der Senat sagt auch dazu, wie im Übrigen auch, was ich aber sehr gut verstehe, nicht viel, sondern er sagt lediglich, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Die Verkehrsbereitschaft verfügt über neuwertige Funkstreifenwagen. Die Fahrzeuge und deren Motorisierung haben sich im Einsatzgeschehen bewährt.“ Da fragt man sich dann: Wo ist das Problem, sehr geehrter Herr Kollege Knäpper und sehr geehrte Kollegen von der CDU? Der Senat jedenfalls kann es nicht entdecken, und ich glaube, dass wir hier auch getrost annehmen können, dass es so ist, weil es auch ansonsten keinen Hinweis darauf gibt, dass sich hier etwa ein neues Deliktfeld aufgetan hat.
Nun haben Sie in der Tat aber noch einen Punkt angesprochen, der politisch in der Tat schon seit längerem eine Kontroverse ist, und das ist die Frage nach den verdachtsunabhängigen Kontrollen, in der Fachsprache auch lagebildabhängige Kontrollen genannt. Sie haben hier, das haben Sie aber in dieser Legislaturperiode schon wiederholt und vermutlich in früheren auch schon getan, nur eine Position wiederholt, die einfach in diesem Haus nicht mehrheitsfähig ist, dass nämlich in das Bremische Polizeigesetz genau dieser Passus aufgenommen werden soll. Wie in allen vorhergehenden Runden zu diesem Thema muss man auch heute wieder feststellen, dass es in der Bremischen Bürgerschaft keine Mehrheit dafür gibt, weil es natürlich nicht umsonst ist, dass man Kontrollen von einem konkreten Anfangsverdacht abhängig macht, weil es nicht umsonst ist, dass man hier an einer Gesetzeslage festhält, die, wie ja der Senat in seiner Antwort auch bestätigt, auch in die
sem Punkt nicht dazu führt, dass es hier auf den bremischen Autobahnen, auf den knapp 70 Kilometern, die wir in unserem Land haben, nun zu ähnlichen Zuständen wie in Sodom und Gomorrha kommt, nur weil wir diesen Passus im Bremischen Polizeigesetz nicht hätten! Es ist völlig legitim, dass Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, hier eine Minderheitenposition in diesem Haus zu haben. Das, denke ich, ist demokratisch vollständig in Ordnung, aber eine Mehrheit, um dies in dieser Legislaturperiode umzusetzen, haben Sie hier nicht. Sie haben, das vielleicht zum Abschluss, die Frage der sich verändernden Situation in Europa angesprochen. Es ist in der Tat so, dass durch das Schengener Abkommen, das inzwischen in den Kernbestand der EU-Verträge nach dem Amsterdamer Vertrag aufgenommen worden ist, eine völlig neue Situation entstanden ist, und ich finde, dann müssen wir uns mit der Situation von Schengen auch abfinden. Wir haben nämlich eine Situation, in der wir Kontrollen an Außengrenzen der EU haben. Diese werden sehr scharf und sehr streng kontrolliert, während wir aber im Prinzip im Inneren der Schengenstaaten eine Freizügigkeit haben, das heißt, das ist der Sinn dieser ganzen Operation Schengen gewesen, Freizügigkeit in der EU und Sicherung der Grenzen nach außen! Das kann man nun schon gar nicht im kleinen Bremen mit seinen weitläufigen Transitstrecken irgendwie konterkarieren, dass wir hier noch zusätzlich auf unseren paar Kilometern Autobahn neue Kontrollmaßnahmen einführen. Ich bin, als Sie am Ende noch einmal auf die Frage gekommen sind, wer hier eigentlich immer Defizite bei der Frage der inneren Sicherheit hat, durch Große Anfragen wie diese zu einem nicht existierenden Problem – ich weiß nicht, ob das ein besonderer Ausweis für besondere Kompetenz in Bezug auf innere Sicherheit ist –, noch einmal an ein Zitat erinnert worden, das unlängst in der „Norddeutschen Zeitung“, am 10. Januar 2002, dem Innensenator Dr. Kuno Böse zugeschrieben wird. Er hat in einem Referat, das er beim Meyenburger Neujahrsempfang gehalten hat, gesagt, das wollte ich zum Ende meiner Rede gern noch einmal mit Genehmigung des Präsidenten zitieren, die Anschläge von New York und Washington seien nicht nur Angriffe auf die Vereinigten Staaten von Amerika gewesen, sondern hätten sich gegen die gesamte zivilisierte Welt gerichtet. „Bestürzt zeigte sich der Innensenator von Bremen darüber, dass einige der Attentäter in Deutschland gelebt hatten. Dass unsere Sicherheitsbehörden diese Schläfer nicht entdecken konnten, muss uns zu denken geben. Auf der Suche nach einer Erklärung für dieses Versagen fand Böse nur eine Antwort, die Politik der Sozialdemokraten.“ – Soviel zum Thema innere Sicherheit und große Koalition!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meinen Vorredner möchte ich ausdrücklich von dem, was ich jetzt gleich sagen werde, ausnehmen, aber die beiden Kollegen, die davor gesprochen haben, ansprechen.
Ich wollte Sie ausnehmen, nicht aufrufen, den Mund aufzumachen, Herr Tittmann!
Herrn Herderhorst und Frau Markus wollte ich gern ansprechen, wie gesagt, Herrn Tittmann weniger, weil ich glaube, dass wir hier eine Debatte haben – das kommt ja auch nicht so häufig vor, es sind aber solche Debatten, die in diesem Haus auch sehr notwendig sind –, bei der wir im Grunde genommen eine größtmögliche Einigkeit zwischen den drei Fraktionen hier im Hause haben. Es hat sich ja schon, und Herr Herderhorst hat es angesprochen, bei der Diskussion und späteren Verabschiedung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes gezeigt. Auch hier ist es ja gemeinsam diskutiert und verabschiedet worden. Nachdem es nach dem ersten Entwurf noch eine Reihe von Verbesserungen und Veränderungen gegeben hatte, ging der Konsens ja nicht nur hier im Hause durch die Fraktionen, sondern eigentlich auch durch alle beteiligten gesellschaftlichen Kreise und Kräfte.
Deswegen kann ich mich in den wesentlichen Punkten eigentlich nur den Kollegen anschließen. Auch mich haben die Zahlen, so wie sie der Senat jetzt vorgelegt hat, erschreckt, und zwar nicht nur die absoluten Zahlen der Brände und der dabei zu Tode gekommenen und verletzten Menschen, sondern auch, und das hatte ich, vielleicht weil man es doch nicht aus der Zeitung so registriert, etwas anders eingeschätzt, die doch sehr hohe Zahl der Brandstiftungen, die wir hier im Lande haben. Wenn Sie einmal die Gesamtzahlen der Jahre 1996 bis 2001 anschauen, dann haben wir allein – und auch hier hatte ich eigentlich das Verhältnis zwischen vorsätz––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
licher Brandstiftung und fahrlässiger Brandstiftung aus dem Bauch, aus dem Gefühl heraus eher andersherum erwartet – in diesen sechs Jahren 1166 vorsätzliche Brandstiftungen im Lande Bremen. Das sind unheimlich viele, und dazu kommen noch die 311 fahrlässigen Brandstiftungen.
Ich glaube, dass es also in der Tat gerechtfertigt ist, dass wir uns in der Innendeputation, aber auch hier im Haus mit diesem Thema immer wieder beschäftigen, weil natürlich auch klar ist, dass bei einer solch hohen Anzahl der Brände, und das zeigen die vorgelegten Statistiken auch, es zu wirklich einer so in der Form völlig unvertretbar hohen Zahl von Verletzten und auch Toten kommt. Dies hat der Senat ja auch hier noch einmal ganz deutlich gemacht.
Ich habe interessiert den beiden Kollegen in ihren Ausführungen zu diesen automatischen Brandmeldern gelauscht, denn ich habe zu Hause bei mir so einen, und es ist in der Tat richtig, dass, wenn die Batterie leer ist, er dann anfängt zu fiepen. Das ist immer so zwischen 2.30 Uhr und 3.30 Uhr nachts, davon kann man hundertprozentig ausgehen, einmal im Jahr. Dann wird man daran erinnert, dass das Ding zum einen da ist, dass man zum anderen darauf achtet, eine Batterie im Hause zu haben, um es weiter zu betreiben, und man kann dann, wenn man das gemacht hat, auch wieder beruhigt einschlafen, nicht nur, weil es aufhört zu fiepen, sondern – da teile ich Ihren Aufruf sowohl an die privaten als auch an die öffentlichen Einrichtungen auch voll und ganz – weil man in der Tat mit einem solchen Brandmelder im Haus nicht nur besser leben, sondern auch beruhigter schlafen kann. Deswegen auch von mir aus der Aufruf, diese Geräte, die in der Tat nicht teuer zu beschaffen sind, anzuschaffen!
Wir kommen vielleicht im Weiteren, wenn wir das so ein bisschen begrenzen, noch auf die Fragen, die möglicherweise hier auch politisch dann doch an der einen oder anderen Stelle eine Rolle spielen können, des Schutzziels und der Brandbekämpfung. Ich glaube, dass wir hier von den Fachpolitikern aus einig sind, jedenfalls habe ich es immer so verstanden, dass die Feuerwehr in Bremen im Grunde genommen durch PEP-Quoten, durch die Sparmaßnahmen der vergangenen Jahre, so nötig sie aus finanzpolitischer Sicht sind, an einem Punkt sind, an dem wir eigentlich nur die Haushaltspolitiker in diesem Haus sehr ernsthaft auffordern können, diese Grenze, die jetzt meines Erachtens nach unten erreicht ist, was die Stärke der Feuerwehr angeht, um dieses Schutzziel, das die Kollegen vor zehn Minuten genannt haben, aufrechtzuerhalten, bei den Aufstellungen der nächsten Haushalte, so mein Appell, nicht zu unterschreiten.
Ich glaube, es wäre in der Tat sehr fahrlässig, wenn wir hier versuchen würden, mit weniger Personal, mit möglicherweise veralteter oder fehlender Ausstattung hier unsere Bremer und Bremerhavener Bür
gerinnen und Bürger tatsächlich ernsthaft vor der Brandgefahr zu schützen. Ich glaube, wir sind hier an einem Punkt, an dem wir auch feststellen müssen, dass wir mit PEP-Quoten in ihrer Funktion sozusagen als Heckenschere und als ein Instrument der Einsparungen einfach bei so etwas wie der Feuerwehr, wo eine bestimmte Personalstärke völlig unverzichtbar ist, um die Menschen vor der Brandgefahr zu schützen, nicht weiterkommen.
Wir merken es immer mehr, bei der Polizei ist es schon so gewesen. Beim Verfassungsschutz hatten wir wiederum einen Dissens in dieser Frage, aber bei der Feuerwehr sind wir uns da wieder ganz einig, dass es äußerst fahrlässig wäre, in diesem Bereich eine PEP-Quote weiter anzuwenden, und dass wir hier diesem Haus noch einmal ganz stark ans Herz legen wollen, dass Sie diese Grenze bitte schön bei der Haushaltsaufstellung nicht weiter nach unten überschreiten sollen.
Meine Damen und Herren, der zweite Punkt, der möglicherweise, vor allem aber ortspolitisch, hin und wieder zu einem Problem führt, sind die angesprochenen Brandverhütungsschauen. Aus der fachpolitischen Sicht sind sie sehr notwendig, um einfach in den Kindergruppen, in den Altenheimen, in all diesen Bereichen zu schauen, wo der Brandschutz im Argen liegt.
Andererseits dürfen sie aber nicht, und das hat man ja in einigen Diskussionen dann vor Ort gemerkt, zu einer Art verkappter Standortentscheidung für die einzelnen Gruppen werden. Das heißt, wenn wir Missstände finden bei diesen Brandverhütungsschauen – und es macht ja nur Sinn, dass wir auch so genau hinsehen bei den Brandverhütungsschauen, dass wir dann auch auf solche Missstände kommen –, dann muss man sich eben auch zusammensetzen und schauen, woher das Geld kommen kann, um die dort festgestellten Mängel auch tatsächlich abzustellen. Wenn es dann nur heißt, ihr könnt hier eure Einrichtung nicht weiter betreiben und jetzt machen wir euch dicht, seht zu, wo ihr bleibt, kann das nicht die Konsequenz sein, sondern, ich glaube, dass wir dann mit den Einrichtungen gemeinsam nach einerseits vom Kostenbereich her möglichen, andererseits auch von der Brandsicherheit her notwendigen Lösungen suchen. Auch hier ist, glaube ich, ein Konsens möglich, soweit das bisher der Fall war.
Man könnte, und das ist hier zunächst einmal außen vor gelassen worden in der Großen Anfrage, natürlich noch nach der Rolle der Feuerwehr bei der Frage der Messung von Umweltgefährdungen bei Bränden, bei der ganzen Frage der Lagerung von feuergefährlichen und toxischen Stoffen sprechen, aber auch dies ist wirklich aus den Eindrücken aus den Gesprächen mit Herrn Knorr, dem Leiter der Feuerwehr, oder vor Ort mit den Beamten so weit in guten Händen, dass man sagen kann, dass wir hier mit dem Stand, den wir jetzt erreicht haben, wenn
wir ihn nicht weiter absenken, sicherlich gut fahren werden.
Lassen Sie mich abschließend noch einen Aspekt ansprechen, der möglicherweise etwas unter den Tisch fällt, wenn man zum Beispiel über diese Frage der Brandmelder redet! Wir haben ja nicht nur private Wohnungsbesitzer, sondern wir haben ja auch Großwohnungsanlagen, wir haben auch große Wohnungsgesellschaften. Wenn Sie sich zum Beispiel einmal die Situation in Tenever über viele Jahre in den Krause-Wohnungen anschauen, dann ist das natürlich eine Frage, inwieweit wir verschiedene Gruppen in der Bevölkerung hier möglicherweise einmal für eine gewisse Zeit lang außen vor lassen. Wenn ich das richtig sehe, was in den Krause-Wohnungen in Tenever über viele Jahre passiert ist, dann ist ja nicht nur an den Brandschutz dort nicht gedacht worden, da ist an vieles mehr noch, was das tägliche Leben und die täglichen Verrichtungen angeht, nicht gedacht worden, aber eben auch der Brandschutz in solchen Anlagen ist mit Sicherheit viel zu kurz gekommen.
Deswegen meine Bitte von dieser Stelle auch noch einmal an alle Verantwortlichen, aber auch die Verantwortlichen in den Wohnungsbaugesellschaften, hier als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und die Menschen, die in diesen Wohnungen leben, in der Frage des Brandschutzes nicht schlechter zu stellen, als wir das mit dem Rest der Bevölkerung machen würden! Ansonsten glaube ich, dass man mit der Antwort des Senats hier für die weitere Zeit sehr gut leben kann. Wie gesagt die Bitte: Unterschreiten Sie diesen Level nicht! Wir sind sicherlich auf einem Level, bei dem, wenn wir hier weiter nach unten gehen würden, wir für die Sicherheit der Bürger keine Garantie mehr übernehmen könnten. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie sehen, wie facettenreich der Landtag in Bremen, die Bremische Bürgerschaft, ist bei unserem innenpolitischen Nachmittag mit dem Innensenator heute, von der Kriminalität auf den Transitstrecken über die Brandverhütung direkt zum Zuwanderungsgesetz.
Worum geht es, meine Damen und Herren? Das Land Bremen und die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven werden, davon bin ich fest überzeugt, ab dem 1. Januar 2003 ein Gesetz umzusetzen haben, das in seiner Bedeutung, was die große Politik angeht, gar nicht unterschätzt werden kann, was aber in seiner Herausforderung für unser Land und für unsere beiden Stadtgemeinden ebenfalls nicht unterschätzt werden darf. Es gibt eine Reihe von Neuerungen, die dieses Gesetz bringen wird, die zu äußersten Anstrengungen auf der Ebe––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ne des Landes und der Kommunen hier in Bremen hinweisen. Deswegen unser Antrag, nicht um hier eine allgemeine Debatte, die wir auch schon einmal hatten, noch einmal aufzuwärmen, sondern um darauf aufmerksam zu machen, am 1. Januar 2003 wird dieses Gesetz in Kraft treten, und wir müssen,
da sind wir ziemlich sicher, diesen Zuruf nehme ich hier als Zustimmung, in Bremen und Bremerhaven darauf gefasst sein. Ich darf vielleicht einmal kurz aus einem Artikel der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 13. Juli 2002 mit Genehmigung des Präsidenten zitieren. Die „Frankfurter Allgemeine“, die ansonsten nicht so verdächtig ist, grüne Argumente bedingungslos zu unterstützen, schreibt zu diesem Punkt: „Der Sprachverband erinnert zudem daran, dass die neuen Zuständigkeiten schon zur Jahreswende funktionieren müssen. Bislang wisse aber noch keine einzige Volkshochschule, unter welchen Bedingungen sie vom Herbst an Deutsch für Ausländer anbieten könne beziehungsweise von Anfang nächsten Jahres an.“ Das heißt, worauf hier die „FAZ“ anspricht, wir haben in mindestens drei großen Feldern den Auftrag, und mich würde sehr interessieren, wie der Senat heute hier vorträgt, wie er diesem Auftrag gerecht werden will, hier in Bremen das neue Zuwanderungsgesetz umzusetzen. Ich will nur diese drei großen Felder nennen. Das erste ist, die Sprachkurse völlig neu zu ordnen und unter neuen Voraussetzungen effektiver und teilweise auch ausgeweiteter anzubieten. Das ist nicht nur für die Träger eine Herausforderung, sondern auch für die Behörden, die dies hier vor Ort mit überwachen. Das zweite Feld ist, völlig neue Integrationskurse anzubieten, die es in der Form bisher nicht gegeben hat, Staatsbürgerkunde und erweiterte Kenntnisse über das Ankunftsland Bundesrepublik Deutschland. Das dritte Feld, das möglicherweise politisch noch viel weitreichender ist, der Innensenator hat sich häufig dazu geäußert, nicht nur in diesem Hause, sondern auch gegenüber der Presse, ist, dass wir ab dem 1. Januar 2003, um den Härtefallklauseln des neuen Gesetzes zu entsprechen, eine Härtefallkommission im Land Bremen einzurichten haben. Bisher habe ich von Vorbereitungen für dieses Unternehmen allerdings noch nichts gehört.
Ich komme gleich noch einmal auf diese Punkte zurück, weil sie jetzt als konkreter Auftrag hier ins Haus stehen, möchte aber noch einmal kurz zurückschauen, warum wir überhaupt an diesen Punkt gekommen sind. Das Thema Zuwanderung, seine Regulierung, seine Gestaltung existiert so lange wie die Zuwande
rung nach dem Krieg, vor allen Dingen die so genannte Gastarbeiterzuwanderung, nämlich seit 1955. Ich würde sagen, dass alle Regierungen seit dieser Zeit, und Sie wissen selbst sehr gut, dass das Regierungen unterschiedlicher Couleur waren, wenn man einmal einen Strich darunter zieht und es einmal grob betrachtet und nicht so sehr ins Detail geht, dass alle Regierungen seit dieser Zeit an kaum einer anderen Aufgabe, die wir in diesem Land hatten, so gescheitert sind, wie an der Frage, die Zuwanderung und die Integration der Zuwanderer ausreichend zu regeln. Das gilt für Regierungen der einen wie der anderen Farbe. Im Wesentlichen lief es dadurch, dass man zunächst einmal das Problem, das man zu lösen gehabt hätte, grundsätzlich in Frage gestellt hat, sich grundsätzlich geweigert hat, sich diesem Problem überhaupt zu stellen, und wie man leicht absehen kann, dann natürlich die Frage der konkreten Problemlösungen in der Praxis umso schwieriger war.
Ich hoffe, Sie folgen mir, wenn wir es jetzt nicht nur parteipolitisch sehen, dass die sechzehnjährige Phase der Regierung Kohl bei dieser Problemstellung sicherlich mit besonderem Augenmerk zu betrachten ist, weil in dieser Phase natürlich die Probleme und auch die Reaktionen in der Bevölkerung auf diese Probleme sehr stark überhand genommen haben, ohne dass die Regierung die Kraft gefunden hat, hier tatsächlich Abhilfe zu schaffen.
Ich möchte Sie kurz daran erinnern, wie das aus dieser Regierung selbst gesehen wurde, weil wir dann noch einmal sehen, warum diese Regierung etwas sehr Mutiges getan hat, nämlich das Problem tatsächlich mit einer sehr weitreichenden Gesetzesinitiative anzugehen und dieses Gesetz eben auch durch die zuständigen Gremien zu bringen. Wir haben, um zu schauen, wie dies in der Regierung Kohl gelaufen ist, zum Beispiel ein Zitat von der damaligen Bundesausländerbeauftragten Frau Funke. Das möchte ich mit Genehmigung des Präsidenten sehr gern zitieren. Frau Funke ist, wie Sie wissen, damals zurückgetreten aus Protest und hat in ihrem Abschiedsbrief an den Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl vom 17. Juni 1991 Folgendes geschrieben:
„Die ausländische Arbeitnehmerbevölkerung sieht sich einer wachsenden Abwehr in der deutschen Bevölkerung und sogar tätlichen Angriffen ausgesetzt, ohne dass von politischer Seite ihre Anwesenheit begründet und ihre erwiesenen Leistungen gewertet werden. Ermutigungen zur Integration sind kaum erkennbar, ebenso wenig Maßnahmen und ausreichender Schutz gegen fremdenfeindliche Jugendbanden. Die deutsche Bevölkerung ist zunehmend verunsichert angesichts einer ständig ungeregelten Zuwanderung, für deren Bewältigung sie kein politisches Konzept erkennen kann. Die sich daraus ergebenden Ängste schlagen sich nicht selten in mehr oder weniger heftigen Beschuldigungen gegen die Ausländer nieder und belasten damit die Stimmung
auf beiden Seiten. Die Gefahr einer Eskalation ist nicht von der Hand zu weisen.“
Soweit die Bundesausländerbeauftragte der Regierung Kohl über den Zustand der Frage, regeln wir dieses Thema Zuwanderung in dieser Regierungszeit Kohl, ja oder nein, und wie regeln wir es, als Insiderin aus der Regierung selbst in ihrem Rücktrittsschreiben an den Bundeskanzler! Ich glaube, das spricht für sich als Leistungsbilanz dieser Regierung in dieser Frage, meine Damen und Herren.
Nun hat die jetzige Bundesregierung sich dieses Themas angenommen und hat ein Gesetz vorgelegt. Manchmal habe ich das Gefühl, wenn ich Stellungnahmen aus dem Bereich der CDU höre, dass die Klage, die jetzt einige CDU-geführte Bundesländer in Karlsruhe eingereicht haben, etwas missverstanden wurde. Manchmal hört sich das so an, als ob Klage gegen die Inhalte des Zuwanderungsgesetzes eingereicht worden wäre. Dem ist aber, wie Sie wissen, nicht so, sondern die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht umfasst lediglich die Frage: Ist das Gesetz bei der Verabschiedung im Bundesrat rechtmäßig und verfassungskonform zustande gekommen? Das ist eine Verfahrensfrage, und wenn Sie mich fragen, ist dieser Tag im Bundesrat von allen Seiten weidlich in den Sand gesetzt worden und wahrlich kein Ruhmesblatt für die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland gewesen. Soweit ist es auch richtig, dass das Bundesverfassungsgericht hierzu Stellung nimmt, inwieweit das Abstimmungsverhalten der Länder in dieser Art und Weise gestaltet werden kann, ja oder nein.
Aber zu den Inhalten, und das stand auch eine Zeit lang zur Debatte, ob die Bundestagsfraktion der CDU sich zum Beispiel diesen Inhalten, diesen Klagen anschließt, klagen sie nicht. Was sie hier machen, ist, dass sie lediglich sagen, dass, wenn sie an die Regierung kommen am 22. September, sie dann dieses Gesetz wieder zurücknehmen. Ich glaube, dass ihnen wahrscheinlich nicht ganz klar ist, wie breit die Zustimmung zu diesem Gesetz inzwischen ist und was sie damit, wenn sie dies tatsächlich tun sollten, anrichten.
Sie lachen! Das sind normalerweise Bereiche, die eher zu Ihren Unterstützern und Sympathisanten gehören, das ist der Bundesverband der Industrie, sind die Unternehmerverbände, das sind aber auch die Gewerkschaften, das sind die Kirchen, das sind im Grunde genommen alle gesellschaftlichen Kräfte in diesem Land. Sie sagen, es war gut, was die Bundesregierung gemacht hat. Wir haben manche Kritik an einzelnen Punkten dieses Gesetzes, es ist kein
perfektes Gesetz. Ich bin der Letzte, der sich hier hinstellt und sagt, hier ist der Bundesregierung ein perfektes Gesetz gelungen. Das geht auch gar nicht in dieser Frage. Aber insgesamt, unter dem Strich, dieses Gesetz zu erarbeiten, vorzulegen und in der jetzt bestehenden Form durch den Bundestag zu bringen, ist in der Tat historisch eine gar nicht zu unterschätzende Leistung, meine Damen und Herren.
Ich werde in einer zweiten Runde auf die Inhalte des Gesetzes etwas näher eingehen, weil Sie wissen, dass es ein sehr komplexes und breites Gebiet ist, das hier geregelt wird. Wir werden dann noch einmal auf den Punkt zurückkommen, ich bitte aber auch schon die anderen Kollegen, dazu Stellung zu nehmen, wie wir in Bremen gedenken, dieses Gesetz dann tatsächlich im Januar in die Tat umzusetzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt kommen wir allmählich doch zum Kern der Sache. Mit Verlaub, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und Herr Innensenator, das ist natürlich eine etwas erklärungsbedürftige Haltung. Ich kann mich natürlich hinstellen und sagen, mir passt das Ganze nicht, ich versuche, das im Bundesverfassungsgericht zu verhindern. Ich nehme, das haben Sie nicht gesagt, Herr Innensenator, an den Beratungen, die bundesweit in der AG Flü stattfinden, nicht teil, nehmen die CDU geführten Länder nicht teil, um die Erarbeitungen solcher Richtlinien zu blockieren und sich da querzustellen. Dann kann ich der Bundesregierung vorwerfen, dass sie bisher noch keine Entwürfe für die entsprechenden Richtlinien vorgelegt hat. So sieht das nämlich aus.
So ist auch die Haltung der CDU in dieser Frage. Sie versucht mit allen Mitteln, und zwar weniger mit inhaltlichen als mit Verfahrensmitteln, die Umset––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zung dieses Gesetzes zu verhindern, und sagt dann hier an dieser Stelle dem Haus, tut uns furchtbar leid, weil die Bundesregierung da noch nicht zu Potte gekommen ist, darum können wir das leider in Bremen nicht umsetzen. Das ist kein Fairplay, meine sehr verehrten Damen und Herren, dies hier so zu machen!
Sie wissen genau, dass in der AG Flü bundesweit inzwischen nur die sozialdemokratisch geführten Länder und die Rotgrünen zusammensitzen. Die CDU hat, glaube ich, darum gebeten, wenigstens informiert zu werden über den Fortgang der Gespräche dort. Immerhin wollen Sie wenigstens auf dem Laufenden bleiben, das ehrt Sie, aber Sie verweigern im Grunde genommen Ihre Mithilfe der CDU geführten Länder an der Erarbeitung der entsprechenden Richtlinien.
Wir kommen noch einmal zu Bremen: Es ging überhaupt nicht darum, das hat auch nie jemand behauptet, dass Bremen nun für den ganzen Bund hier irgendetwas erarbeiten soll. Es geht darum, dass wir hier in Bremen, wenn das Gesetz in Kraft tritt, vorbereitet sein müssen, um es dann umzusetzen. Nehmen Sie beispielsweise die Frage der Härtefallkommission! Da brauchen Sie den Bund überhaupt nicht, denn wir haben bereits das Vorbild von vier Bundesländern, die diese auch ohne Zuwanderungsgesetz eingerichtet haben.
Nun haben Sie immer gesagt, ohne Bundesgesetz mache ich das nicht, ohne Bundesgesetz gibt es keine Härtefallregelung in Bremen. Nun soll das Bundesgesetz kommen, nun sagen Sie, jetzt kann ich es aber leider nicht umsetzen. Da merkt man genau, worum es wirklich geht, dass es letztlich doch darum geht, die Inhalte zu blockieren, hier eine Verweigerungshaltung einzunehmen und dafür zu sorgen, dass die Regelungen in Bremen letztlich nicht zum Tragen kommen. Das ist der Kern der ganzen Geschichte, meine Damen und Herren!
Sie könnten ansonsten auf der Basis der gesetzlichen Zustände jetzt, wenn die von Ihnen so oft erbetene Steilvorlage des Bundes mit der Härtefallklausel kommt, selbstverständlich beginnen mit den Vorarbeiten für die Einrichtung einer Härtefallkommission im Lande Bremen. Sie haben das zur Regelung der humanitären Einzelfälle immer gewünscht und begrüßt. Nun sagen Sie, ich kann es nicht, weil der Bund mich daran hindert. Das macht überhaupt gar keinen Sinn.
Ich glaube, dass die Senatorin für Soziales sicherlich noch einmal etwas aus den bundesweiten Ver
handlungen und Besprechungen beitragen kann, wie sich einzelne Länder nun bemühen, die Umsetzungsschritte gemeinsam zu erarbeiten, das findet ja wie gesagt statt. Ich glaube, dass die Verweigerung der CDU, hier daran teilzunehmen, bestimmt kein Ruhmesblatt ist.
Herr Teiser, lassen Sie mich nur ganz kurz, wir sind ja hier jetzt bei dem Kern der Umsetzung für Bremen gewesen, noch einmal auf das eingehen, was Sie zum Beispiel zur nichtstaatlichen und zur geschlechtsspezifischen Verfolgung gesagt haben! Ich möchte hier nur einen Parteikollegen, er war langjähriger Generalsekretär der CDU, nämlich Heiner Geißler, zu dieser Frage zitieren. Mit Genehmigung des Präsidenten zitiere ich Herrn Geißler aus der Zeit zu Beginn dieses Jahres.
Heiner Geißler sagt zu dieser Frage: „Warum beispielsweise will die Union eigentlich verhindern, dass die Opfer von nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung einen verbesserten Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonventionen bekommen sollen, was dem Standard fast aller zivilisierter Nationen entspricht?“ Soweit die Frage von Herrn Geißler! Er kommt am Ende zu dem Schluss: „Oder sollen auch in Zukunft Frauen, die Vergewaltigungen und Folter hinter sich haben, alle drei Monate beim Polizeiarzt sich melden müssen, der ihre Traumatisierung zu beurteilen hat?“ Soweit Heiner Geißler zu der Frage, inwieweit man mit den wenigen hundert Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt, die das im Moment in der Bundesrepublik Deutschland betreffen würde, wenn wir hier zu einer eindeutigen, endlichen und gesetzlichen Regelung kommen, inwieweit man mit diesen Frauen Politik machen kann, inwieweit man diese Frauen als neue Zuwanderung, die uns hier überschwemmt, Stimmung machen kann, das sei wirklich die Frage. Es ehrt Herrn Geißler sehr, dass er darauf eingeht. Auf die vielen anderen Dinge möchte ich jetzt an dieser Stelle nicht mehr eingehen.
Es ist auf alle Fälle klar, Sie versuchen mit allen Mitteln, das ist von Herrn Stoiber auch eindeutig so anerkannt worden, dieses Gesetz, und zwar hauptsächlich auf dem Verfahrungsweg, zu behindern und zu blockieren. Bremen hat die verdammte Pflicht, und Sie haben sich heute Frau Roth ja auch nicht ausdrücklich angeschlossen. Das hätten Sie dann ja einmal tun können, ob Sie es so sehen wie Frau Roth in Frankfurt, die einfach sagt, das setzen wir hier nicht um, bei uns gibt es das nicht. Das wäre einmal ganz interessant gewesen. Wenn wir uns aber nicht verhalten wie Frau Roth, dann haben wir die verdammte Pflicht, ab 1. Januar 2003 hier für die entsprechenden Verhältnisse im Land Bremen zu sorgen. Ich glaube, dass es auch genügend Kräfte im
Land geben wird, die mit uns mitziehen und dafür sorgen werden, dass im Januar dieses Gesetz zum Wohl nicht nur der Migranten, sondern der gesamten Gesellschaft hier umgesetzt wird. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine beiden Vorrednerinnen und Vorredner haben schon sehr ausführlich zu diesem Themenkomplex Stellung genommen, und da ich Sie nicht langweilen möchte, möchte ich nur einige wenige Punkte hinzufügen und mich kurz fassen.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich die beiden Fraktionen SPD und CDU loben und mich für diese Große Anfrage bedanken, weil ich glaube, dass sie doch, und das machen die Fragen deutlich, eine ganze Menge Fachwissen und auch Herzblut in diese Anfrage gesteckt haben. Was sehr schade ist, man hat immer den Eindruck, je mehr Fachwissen und Herzblut in so eine Anfrage gesteckt wird, desto sparsamer fällt die Antwort des Senats aus. Auch hier ist das wieder der Fall. Die meisten Antworten, so deutlich muss man das, glaube ich, sagen, sind eigentlich nur als lapidar und doch sehr sparsam zu bezeichnen. Das ist schade, ich werde darauf im Einzelnen noch zurückkommen.
Ich glaube, auch hierin haben wir einen absoluten Konsens, dass es an so einer Stelle weder darum geht, die privaten Sicherheitsdienste als etwas ganz Schreckliches zu verteufeln, noch ihnen sozusagen von vornherein die Absolution zu erteilen, dass alles, was sie machen, okay ist, sondern dass man an bestimmten Schwachpunkten und bestimmten Fragen genau hinsieht und dies hier diskutiert. Wie gesagt, die Anfrage enthält dazu im Grunde genommen mehr Informationen als die Antwort, auch das muss man, glaube ich, bedauern.
Es ist von meinen Vorrednern auch gesagt worden, dass wir allein in Bremen zirka 3000 Beschäftigte in diesem Gewerbe haben, und wenn wir trotz der bestehenden Zielzahlen beim Senator für Inneres mit einer weiter schrumpfenden Beamtenschaft bei der Polizei rechnen, sind wir ja jetzt schon etwa ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
pari und dürften demnächst einen leichten Überhang bei den privaten Sicherheitskräften haben gegenüber den staatlichen Polizeibeamten.
Nun muss man sich den Unterschied, einiges ist ja schon gesagt worden, ich muss das nicht wiederholen, in puncto Aufgabenstellung deutlich machen. Aber die Frage ist, ob die unterschiedliche Aufgabenstellung, die der Kollege Herderhorst und die Kollegin Marken angesprochen haben, wirklich diesen großen Unterschied in der Ausbildung rechtfertigt. Meine Antwort für meine Fraktion wäre, ich glaube nicht. Natürlich haben wir unterschiedliche Aufgaben auf beiden Seiten, private Sicherheitsdienste und Polizei, aber wenn man nun davon ausgeht, dass wir auf der einen Seite die Anforderung der Fachhochschulreife plus in Zukunft bei der zweigeteilten Laufbahn, die wir ja auch alle gewollt haben, ein Studium an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung haben, und auf der anderen Seite ein Tag ein Schnellkurs sozusagen in der Ausbildung ausreicht, dann muss man ganz deutlich sagen, und ich glaube, das ist auch der zentrale Punkt, dass die unterschiedliche Aufgabenstellung diese krassen Unterschiede bei der Ausbildung nicht rechtfertigt. Hier muss bei der Ausbildung der im privaten Sicherheitsgewerbe Beschäftigten deutlich nachgebessert werden.
Es ist schon etwas gesagt worden zu den verschiedenen Einsatzorten der privaten Sicherheitskräfte, dass ja selbst die Polizei heute dazu gehört, nicht nur bei der Bereitschaftspolizei in Huckelriede, sondern auch das Polizeipräsidium in der Vahr wird von einem privaten Sicherheitsdienst bewacht. Dies, glaube ich, wird in Zukunft mehr zur Normalität gehören und gehört ja auch eher zu den Bereichen, die unproblematisch sind.
In der Frage sind allerdings doch mehrere Problembereiche angeschnitten, bei denen ich mir gewünscht hätte – Staatsrat Färber wird nachher dazu reden, ich bin mir nicht ganz sicher, ob er darauf eingehen wird –, dass wir hier eine bessere und ausführlichere Antwort des Senats bekommen hätten. Der erste Punkt war ja, dass zwischen Polizei und privatem Sicherheitsgewerbe immer im Verhältnis austariert werden muss, dass man prüft, welche Aufgaben, welche Rechte, welche Möglichkeiten hat der eine und welche der andere, und die Frage impliziert meines Erachtens zu Recht, dass es hier immer noch nicht unerhebliche Meinungs- und Interessenunterschiede gibt.
Wenn man die Antwort liest, sofern da überhaupt etwas zu den einzelnen Fragen steht, dann hat man den Eindruck, das gibt es alles nicht, diese Probleme sind irgendwie von den Fragestellern herbeigeredet. Wenn man aber dann wieder auf Versammlungen der Polizei, der GdP und anderer Organisationen ist, dann wird deutlich, dass es da schon ein Thema gibt, das immer wieder angesprochen wird.
Insofern, finde ich, macht der Senat es sich etwas einfach, wenn er das insgesamt pauschal dementiert.
Ich hatte schon gesagt, die Ausbildungsfrage ist natürlich ein großes Problem. Man darf nicht vergessen, es wurde auch von meinen Vorrednern angesprochen, immerhin haben wir es hier teilweise mit waffentragenden Sicherheitskräften zu tun, die doch ein gewisses Eingriffsrecht haben, und man kann fast gar nichts, heutzutage schon gar nicht in Deutschland, machen, indem man nur 24 Stunden oder einen Tag daraufhin ausgebildet wird. Kann es wirklich sein, dass wir in dem sensiblen Bereich, gerade bei denen, die nun auch Waffen tragen und hier in bestimmten Situationen eingreifen, so eine Schmalspurausbildung haben? Ich würde sagen, hier muss man zu deutlichen Verbesserungen kommen.
Der dritte Punkt, der hier eine Rolle spielt, ist die Vergabepraxis der öffentlichen Hand. Auch hier ist interessant, dass im Grunde genommen die Fragesteller Probleme ansprechen, die dann in der Antwort des Senats gar nicht mehr auftauchen. Nun kann man sich fragen, ob sich die Fragesteller das denn nun so vollständig aus den Fingern gesogen und ausgedacht haben, oder ob der Senat sich schlichtweg geweigert hat, auf die berechtigten Fragen der Großen Anfrage einzugehen. Hier wäre schon noch einmal interessant, und vielleicht müssen wir das dann an anderer Stelle, in der Innendeputation oder wo auch immer, vielleicht auch noch einmal durch eine andere Form hier in diesem Hause, ansprechen, wie der Senat sich zu diesen Punkten verhält.
Ich glaube, wenn wir jetzt einmal auf einzelne Punkte in dieser Anfrage eingehen, dass die Antwort des Senats sicherlich sehr unzufriedenstellend ist in den Punkten, welche Standards, welche Kriterien eigentlich angelegt werden. Hier wird zwar pauschal gesagt, es gibt Handbücher, und danach richten wir uns, wenn dann aber von den Fragestellern konkret nachgefragt wird, dann kommt im Prinzip die Auskunft, alles keine Probleme, alles ist in Ordnung. Irgendwie muss das mit dem Ressort Wirtschaft und Häfen, glaube ich, zu tun haben, dass man so eine Art Standardantwort schon hat: Alles keine Probleme, alles ist in Ordnung.
Ich glaube, wenn wir hier federführend den Senator für Inneres gehabt hätten, hätte man sich doch etwas qualifizierter mit diesen Punkten auseinander setzen können. Deswegen ist das an dieser Stelle wirklich schwer, sich mit der Antwort auseinander zu setzen, auch wenn bei den Ausschreibungen zum Beispiel gesagt wird, ganz überwiegend wird auf Ausschreibungen zurückgegriffen, und es wird nur auf diese Frage billigster Anbieter oder qualitätsvollstes Angebot eingegangen. Es wird in der Antwort letztendlich nicht deutlich, nach welchen Kriterien der Senat beziehungsweise die dafür zuständigen Gesellschaften, vor allen Dingen die FMB, die Facility Management Bremen, nun diese Auf
träge vergeben. Auch da hätte man sich gewünscht, dass die Fragesteller hier eine entsprechende Antwort erhalten.
Wenn wir vielleicht noch einen Punkt ansprechen können, weil es hier offensichtlich doch größere Meinungsverschiedenheiten gibt, dann ist das die Frage der Ausbildung an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Bremen. Ich finde es sehr bedauerlich, dass der Senat uns in dieser Frage damit zufrieden stellen will, dass er sagt, wir haben einen Beschluss gefasst, dass wir so etwas im Prinzip machen wollen. Es scheint irgendwie doch gang und gäbe zu sein, dass man solche Beschlüsse fasst und dann über Jahrzehnte nie wieder etwas davon hört.
Hier hätte ich mir auch gewünscht, und wir haben ja gestern bei der Debatte um die Laufbahn auch gelernt, dass klare Worte zur rechten Zeit immer hilfreich sind, um zukünftige Schwierigkeiten zu vermeiden, dass man rechtzeitig sagt, man will das nicht, und man bläst das ab, oder man möchte das, und dann bereitet man es auch konkret vor. Der Hinweis, wir haben es zwar beschlossen, wir machen es aber nicht, hat mich doch an gestern erinnert. Ich finde, hier ist diesem Thema ein Bärendienst erwiesen worden. Ich möchte gern vom Senat wissen, ob dieser Beschluss denn auch umgesetzt wird, ob daran gedacht wird, ihn umzusetzen, oder ob man ihn in der Zwischenzeit verworfen hat.
Zur Änderung des Waffenrechts kann ich mich Herrn Herderhorst voll und ganz anschließen. Ich glaube, dass wir durch das Vermittlungsverfahren im Bundesrat/Bundestag da zu einer guten Lösung kommen werden, die von einer übergroßen Mehrheit im Bundestag und auch einer Mehrheit der Länder mitgetragen wird. Ich hatte es eingangs gesagt, es kann eigentlich nicht sein, dass man auf Schützenvereine und alle möglichen Leute schaut, aber dass man auf Leute, die im Dienst eine Waffe tragen, die sie eventuell benutzen könnten, nicht schaut. Nein, es ist vollkommen richtig und muss auch überlegt werden, ob im Vermittlungsverfahren vielleicht hier noch etwas nachzubessern ist, dass in das Waffenrecht jetzt auch ein solcher Passus aufgenommen wird. Wenn das im breiten Konsens aller auf der Bundesebene kommt, dann ist es umso besser.
Abschließend kann man vielleicht nicht viel mehr sagen als: Vorhang zu und viele Fragen offen! Die Anfrage war sehr berechtigt, die Diskussion ist qualitätsvoll, es gibt sowohl in der Bevölkerung als auch vor allem bei der Polizei genug Fragen, die hier gestellt werden, genug Bedenken auch. Ich glaube, wir tun gerade dem privaten Sicherheitsgewerbe einen außerordentlichen Gefallen, wenn wir diese Fragen zügig beantworten, wenn wir sie nicht einfach negieren, sondern wenn wir die Problembereiche, die
wir drei jetzt hier skizziert haben für unsere Fraktionen, auch tatsächlich angehen.
Eine weitergehende Privatisierung von Sicherheit, meine Damen und Herren, kann es nach meiner Auffassung nur sehr schwer geben. Sicherheit ist etwas anderes als Post, Bahn oder Strom, wo man vielleicht sagen kann, das kann der Staat zur Verfügung stellen, das können aber auch Private zur Verfügung stellen. Wir haben nicht umsonst das staatliche Gewaltmonopol sehr klar verankert. Ich glaube, dass man auch nicht Ecken aus diesem Gewaltmonopol herausbrechen sollte, um sie Privaten zu übertragen, dafür sind Leib, Leben und Gesundheit der Bevölkerung viel zu wichtig, um hier von diesem Grundsatz, der sich sehr bewährt hat in dieser Republik, abzuweichen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mir bleibt nicht ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
nur wegen der vorgerückten Stunde, sondern vor allen Dingen inhaltlich ganz wenig hinzuzufügen, weil ich mich im Grunde all dem, was meine beiden Vorredner gesagt haben, komplett anschließen kann. Es kommt ja relativ selten vor, dass die Grünen einmal nichts zu meckern haben. Ich habe schon gedacht, dass Sie das einmal richtig gut finden, und in dem Fall ist es wirklich so. Ich möchte mich nicht nur dem Dank an den Mitarbeiter anschließen, möchte mich nicht nur dem Lob der Inhalte anschließen, sondern möchte noch einmal auf einen Punkt zurückkommen, der, glaube ich, ganz wichtig ist. Ich möchte auch ausdrücklich noch einmal das Verfahren loben, das in dem Fall eingeschlagen worden ist.
Wir haben doch öfter einmal, und das kennen Sie gerade von den Grünen, Kritik daran, dass doch Dinge, sagen wir einmal, sehr schnell durchgezogen werden, wenig Stellungnahmen eingeholt werden, wenig im Sinne von Abstimmungen passiert und am Ende eines langen Prozesses tatsächlich zu einem guten Ergebnis kommen! Hier war das so, und ich habe den Eindruck, auch wenn ich bedenke, was die beiden Kollegen inhaltlich gesagt haben, dass dieser Erfolg, da doch noch zu so einem Kompromiss zu kommen, die Krankenkassen mit in das Boot zu holen und wirklich hier die Dinge so zu regeln, wie das beschrieben worden ist, auch das Verfahren, nämlich dass man sich die Zeit genommen hat, wirklich miteinander zu reden, die Punkte anzusprechen, auszuräumen und dann – wir haben das in der Innendeputation erlebt – zurückzustellen und später erneut aufzurufen, sich wirklich sehr bewährt haben und am Ende alle davon profitiert haben.
Wir haben ja, in der Begründung, die das Ressort vorgelegt hat, können Sie das nachlesen, noch ein paar Einwände einzelner Hilfsorganisationen. Ich glaube aber, dass die Punkte, die dort genannt sind, nicht so dramatisch sind und im Grunde genommen auch in der Begründung dann durch die Stellungnahme des Hauses abgearbeitet werden, so dass man damit gut leben kann.
Lassen Sie mich vielleicht zwei oder drei Punkte nennen, die meines Erachtens inhaltlich von besonderer Bedeutung sind! Meine beiden Vorredner haben das aber auch schon angesprochen. Man hat im Grunde genommen, und die Gefahr bestand ja durchaus, das hat Herr Kleen auch gerade gesagt, die einheitliche Organisation von Rettungsdienst und Krankentransport gewahrt. Man hat hier also das, was eigentlich lange unmöglich schien, nämlich die Privaten einerseits zuzulassen, ohne das Bewährte gleich mit dem großen Besen aus dem Haus zu kehren, doch geschafft, und zwar ohne so einen faulen Kompromiss, mit dem man jedem alles verspricht, sondern mit einer wirklich sehr guten Regelung, dieses Problem zu lösen.
Ich glaube auch, lassen Sie mich das als Zweites noch ansprechen, die Tatsache, dass es am Ende doch gelungen ist, weiterhin bei einer Bedarfspla
nung für den Rettungsdienst und den Krankentransport zu bleiben, ist ein sehr bedeutender Punkt. Das heißt ja auf gut Deutsch für die, die nicht so damit befasst sind, dass man nicht überall Rettungswachen baut und in den Rettungswachen nicht beliebig viele Fahrzeuge hat, sondern sehr wohl für Bremen und Bremerhaven plant, wie viele Rettungswachen man haben möchte, wie viele man für den Bedarf braucht, und auch die Anzahl der Fahrzeuge, die jeweils für die speziellen Einsatzgebiete gebraucht werden, dort plant.