Karin Mathes
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Last Statements
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Energiewende weg von der Nutzung der zur Neige gehenden Energiequellen Erdöl und Uran hin zu hocheffizienter Wirtschaftsweise und dem Einsatz
erneuerbarer Energien ist eine der dringlichsten politischen Herausforderungen des einundzwanzigsten Jahrhunderts.
Über den wichtigen Klimaschutz hinaus ist die Energiewende aus arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Gründen entscheidend und auch vor allem, nicht zu vergessen, aus friedenspolitischen Gründen. Daher hat die Bundesregierung anspruchsvolle Umweltziele gesetzt. So ist der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2010 auf 12,5 Prozent zu verdoppeln. Bis 2050 soll mindestens die Hälfte der Stromerzeugung aus regenerativen, erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Erdwärme erfolgen.
An der nachhaltigen Erneuerung des Energiesektors führt nicht nur aus ökologischen, sondern aus ökonomischen Gründen kein Weg vorbei. Der größte Teil der heutigen Kraftwerke wird zwischen 2010 und 2025 vom Netz gehen. Deshalb müssen jetzt und in naher Zukunft bundesweit erhebliche Investitionen getätigt werden, um eben diese Kraftwerke zu ersetzen. Auch die beginnende Einführung der Brennstoffzelle, von Wasserstoff, als Energieträger der Zukunft wird in diese Dekade fallen. Daher werden die regenerativen Energien als Wachstumsbranche der Wirtschaft auch weiter zulegen. Diese Chance muss Bremen in vollem Umfang nutzen.
Das ist einerseits wichtig aus Klimaschutzgründen, es ist aber auch wichtig, damit hier in Bremen der Strukturwandel gelingt. Eine gesunde Ökonomie entsteht nicht über Großprojekte wie Space-Park oder, wie gerade auch wieder aktuell in der Presse zu lesen ist, über eine schwimmende Bühne auf der Schlachte oder eine Soccer Hall of Fame. Das sind keine Maßnahmen, die Zukunftsinvestitionen sind, sondern Zukunftsinvestitionen sind die in den regenerativen Sektor.
Die Windenergiebranche hat es hier schon bewiesen. Mittlerweile gibt es in diesem Bereich 1000 Arbeitsplätze in Bremen. Es ist zu erwarten, wenn das weiter voranschreitet, dass hier mittelfristig bis zu 6000 Arbeitsplätze allein über die Windenergiebranche geschaffen werden könnten.
Doch außer für den Bereich Windenergie, wo wir die Arbeit des Senats anerkennen, ist für die anderen regenerativen Bereiche festzustellen, dass Defizite vorhanden sind. Es existiert keine konsistente Strategie, wie die erforderlichen CO2-Minderungsziele erreicht werden können. Es fehlt ein taugliches
Gesamtkonzept. Das Umweltressort macht mit Hinweis auf die Haushaltslage gar nicht erst den Versuch, ein solches Gesamtkonzept auch für die anderen regenerativen Energieträger auf der Grundlage des Bremer Energiegesetzes zu entwickeln.
Anstatt, wie die große Koalition jetzt mehrfach erfolglos praktiziert hat, Förderungen in fragwürdige Großprojekte zu stecken, muss die Bedeutung regenerativer Energien als Motor für die Wirtschaft in vollem Umfang genutzt werden. Auf dieser Grundlage, also Wirtschaftsförderung durch Klimaschutz, könnte ein wirtschaftspolitisches Aktionsprogramm entwickelt werden, das erheblich weniger Risiken birgt, dass es scheitert, und zudem die Umwelt entlastet.
Soweit zur Begründung für unseren Antrag, der letztendlich das konkretisiert, was an Maßnahmen erforderlich ist, um die Potentiale insbesondere auch von Sonnenenergie und Biomasse voll auszuschöpfen!
Unsere erste Forderung besagt, dass in der Stadtplanung Strategien zur Vermeidung zukünftiger CO2-Freisetzungen festzuschreiben sind. Hier muss man sagen, dass gerade mit dem städtebaulichen Vertrag hinsichtlich der Reduzierung der CO2 -Freisetzungen auf dem Stadtwerder ein erster Schritt gegangen worden ist. Das ist aber nur ein Anfang. Aus unserer Sicht darf es nicht bei diesem Projekt allein bleiben, sondern es muss flächendeckend Ähnliches wirksam werden.
Zweitens wollen wir Grünen, dass beim Neubau und bei der Sanierung öffentlicher Gebäude über die Regelungen der Energieeinsparverordnung hinausgehende Maßnahmen der Effizienzsteigerung vorgegeben werden. Damit würde noch einmal ein deutlicher Beitrag zur Reduzierung der CO2 -Freisetzungen gelingen. Es würde vor allen Dingen auch das Handwerk stärken und dort Arbeitsplätze schaffen.
Als dritte Forderung verlangen wir in unserem Antrag, dass den potentiellen Investoren für Photovoltaik-Großanlagen geeignete Dachflächen öffentlicher Gebäude zur Verfügung gestellt und entsprechende Ausschreibungen veranlasst werden. Insgesamt, das betrifft auch unsere weiteren Forderungen, sind erhebliche Defizite im Bereich der Sonnenenergienutzung im Land Bremen festzustellen.
Auch wenn die Senatsmitteilung anderes suggeriert, die Nutzung der Sonnenenergie birgt auch erhebliche Möglichkeiten für Bremen. Sie werden viel zu wenig ergriffen. Ausgehend von falschen Fakten, die Sonnenscheindauer sei im Norden geringer als im Süden, was in dieser Allgemeinheit schlicht
weg nicht zutreffend ist, versucht der Senat, seine Halbherzigkeit zu rechtfertigen. Das Glas ist nicht halb voll, das Glas ist halb leer. Die Benchmarks dürfen nicht die schlechten, sondern müssen die besten sein. Bremen ist solarmäßig überhaupt nicht gut, sondern ist nur nicht der Schlechteste unter den Schlechten. Um voranzukommen, braucht Bremen vor allem Vorzeigeprojekte der Sonnenenergienutzung. Damit könnte dann eine Initialzündung entstehen, um eine Breitenwirkung zu erreichen.
Ein weiterer Punkt unseres Antrags ist, dass wir ein Förderprogramm für die Biomassenutzung wünschen, und zwar ein solches, das neben der Nutzung der Biomasse vor allem auch deren Anlagenbau sowie die Schulung beziehungsweise Weiterqualifikation von Handwerk und Gewerbe in diesem Sektor vorsieht und auch finanziell unterstützt. Im Bereich der Biomassenutzung ist nämlich festzustellen, dass gerade in Nordwestdeutschland erhebliche brachliegende Potentiale bestehen. Mit einem solchen entsprechenden Förderprogramm könnten sich diese Potentiale entfalten und wiederum einen Beitrag zur Entlastung des Arbeitsmarktes leisten.
Der letzte Punkt unseres Antrags besagt, dass zu evaluieren ist, wie die erforderlichen Flächenansprüche für die Realisierung einer wirtschaftsorientierten Energiemeile in der Überseestadt der ehemaligen Hafenreviere kurz-, mittel- und langfristig gewährleistet werden können, und zu prüfen, wie ein Gründerzentrum regenerative Energien am Standort integriert werden könnte. Technologieorientiertes Gewerbe zu entwickeln, an welcher Stelle der Stadt, ob in Bremerhaven oder Bremen, das hängt jeweils davon ab, wo man ein Gründerzentrum baut. Es wäre zu prüfen, inwieweit ein solches Gründerzentrum in den alten Hafenrevieren eine entsprechende Keimzelle für den regenerativen Sektor sein könnte.
Neben der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedeutung der Qualifizierung der Energiemeile, das heißt der alten Hafenreviere, des ehemaligen VulkanGeländes und Bremerhavens als Standort für regenerative Energien, besteht der besondere stadt- und landesentwicklungspolitische Charme aus unserer Sicht darin, dass man darüber die Stadt am Fluss mit neuen Qualitäten fortsetzen könnte.
Meine Damen und Herren, prominente Vertreter von SPD und CDU, Herr Böhrnsen und Herr Eckhoff, haben sich ja bereits öffentlich für das Konzept der Energiemeile ausgesprochen und ihre Unterstützung zugesagt. Was wir jetzt in unserem Antrag machen, ist nicht mehr und nicht weniger, als zu formulieren, welche Hausaufgaben zu machen sind, um
Insofern können Sie an diesem Punkt sicherlich nur zustimmen.
Herr Präsident, ich komme zum Ende! Das war im Prinzip der Antrag, jetzt ist er vollständig vorgestellt. Ich möchte nur noch einmal betonen, wenn CDU und SPD es mit ihrer Programmatik ernst meinen, dann müssen sie in der Tat unserem Antrag zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir einen Gesamtblick auf die Hochwasserschutzpolitik des Senats werfen, dann kommen wir Grünen zu der Bewertung, dass im baulichen Bereich, das heißt bei den Maßnahmen der Pflege und Unterhaltung von Deichen, dies angemessen betrieben wird und auch keine Defizite zu erkennen sind.
Defizite sehen wir aber bei den vorsorgenden Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen. Hier muss man einfach zu der Senatsmitteilung konstatieren, dass sie der Worte zu viele macht, allein, es
fehlen die Taten. Den Risiken vor Sturmfluthochwasser und Binnenhochwasser muss aber rechtzeitig entgegengewirkt werden, und eine vorsorgende Hochwasserschutzplanung ist jetzt erforderlich und nicht irgendwann in weiter Ferne.
Hier muss man feststellen, dass bereits vor dem Jahrhunderthochwasser im Osten Deutschlands und auch vor den sommerlichen Überschwemmungen der Wümmewiesen Vereinbarungen getroffen worden sind zwischen den Weser-Anrainerländern, den vorsorgenden Hochwasserschutz zu verbessern. Das heißt, schon im August 2000 haben sich alle fünf Weser-Anrainerländer dazu bekannt, tätig zu werden, um Hochwasser besser vorzusorgen. An diesen damals getroffenen Vereinbarungen muss sich auch die aktuelle Politik in Bremen orientieren.
Ich möchte Sie, Frau Senatorin Wischer, an Ihre Worte erinnern. Sie waren damals Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, die dann das Aktionsprogramm „Flussgebiet Weser 2000 bis 2010“ veröffentlicht hat. Sie schreiben in dem Vorwort: „Die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen wird nach der Diskussion mit allen Beteiligten in den üblichen gesetzlichen Verfahren geregelt.“ Doch, meine Damen und Herren, wenn wir uns ansehen, was bisher passiert ist: nichts! Im Gegenteil, es ist festzustellen, dass sogar gegen solche Vereinbarungen gehandelt wurde, nämlich was die Bebauung von Brokhuchting, einem Überschwemmungsgebiet, betrifft. Es war dagegen vereinbart im Aktionsprogramm „Flussgebiet Weser“, dass man rechtliche Festsetzungen trifft, solche Überschwemmungsgebiete von jeglicher Bebauung freizuhalten.
Das ist auch die erste Forderung unseres Antrags, nämlich unverzüglich gesetzliche Absicherungen zu schaffen, so dass es zu keiner Bebauung von Überschwemmungsgebieten kommt. Der zweite Punkt unseres Antrags ist bisher auch schon ausgiebig diskutiert worden, wir erwarten nämlich, dass keine weiteren Vertiefungen von Außen- und Unterweser stattfinden. Gerade im Vorwort zur Mitteilung des Senats wurde auch festgestellt, dass sich natürlich der Tidenhub mit einer weiteren Vertiefung weiter erhöhen wird. Das bedeutet de facto immer, jede weitere Erhöhung des Tidenhubs führt zu dem Risiko, dass der Sturmflutscheitel höher aufläuft. Das heißt, dass damit jeweils natürlich auch das Risiko einer Hochwasserkatastrophe zunimmt.
Hier möchte ich Sie, Herr Dr. Schuster, noch einmal an Ihre Worte und an entsprechende Debatten erinnern, da haben Sie wörtlich gesagt: „Ich habe bisher noch wenig vernünftige Gründe dafür gehört, warum eine Vertiefung von Außen- und Unterwe
ser Sinn macht.“ In der Tat! Nun beziehe ich mich auf die Aussage von Herrn Kastendiek, wenn er sagt, wir vertiefen die Flüsse, dann fördern wir den Schiffsverkehr. Das ist nun wirklich ein bisschen eine schlichte Denkweise. Die Förderung des Schiffsverkehrs hat mit ganz vielen politischen Rahmenbedingungen zu tun, die natürlich auf Bundesebene und auch auf europäischer Ebene gesetzt werden müssen. Eine Vertiefung der jeweiligen Flüsse führt letztendlich zu einem aber auf jeden Fall: Es führt zu ökologischen Wirkungen, und es erhöht das Risiko von Überschwemmungen in Bremen!
Herr Hattig hat gesagt, er hätte das jetzt auf den Weg gebracht. Der Stand, was die Außen- und Unterweservertiefung betrifft, ist, dass es leider, sagen wir Grünen, durch die Unterstützung Bremens gelungen ist, dass beide Vorhaben in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden sind. Es steht auch wörtlich in der Mitteilung des Senats, dass die Vorhaben von dem Bundesverkehrsministerium unterstützt werden, aber dann – und nur dann –, wenn sie ökonomisch sinnvoll und ökologisch vertretbar sind.
Diese Abwägung ist bis heute nicht vollständig erfolgt. Es gibt aber, wie wir gerade schon hinsichtlich der Frage des Hochwasserschutzes festgestellt haben, Problematiken. Es gibt hinsichtlich der Gesamtfrage der ökologischen Auswirkungen Problematiken, die gerade in einer aktuellen Studie des WWF noch einmal zusammengefasst worden sind. Der WWF kommt zu der Bewertung, dass man aufgrund der großen Umweltrisiken von weiteren Flussvertiefungen Abstand nehmen sollte.
Unsere Position ist ganz eindeutig: Wir wissen heute schon genug hinsichtlich ökologischer Risiken. Hinsichtlich Risiken des Hochwasserschutzes sollte man von diesem Vorhaben Abstand nehmen.
Der dritte Punkt unseres Antrags bezieht sich auf die Arberger und Mahndorfer Marsch. Hier wollen wir natürlich keine Bebauung, wir wollen aber die Deichrückverlegung aus dem Grund, dass eine Maßnahme eines vorsorgenden Hochwasserschutzes darin besteht, Wasseraufnahmeflächen zu schaffen. Hier hat Bremen nicht viele Möglichkeiten. Im Prinzip ist das diese Stelle hier, eine der wenigen Bereiche, wo wir aktiv aus Bremen auch einen Beitrag zum vorsorgenden Hochwasserschutz leisten können. Wir bitten darum, diese Forderung von uns zu unterstützen.
Die letzten beiden Wünsche der Grünen sind, dass man auch die Retentionsräume, die auch beabsichtigt sind im Bereich der Luneplate, zügig realisiert und dass man in Bremen, wie wir nun zum hundert
tausendsten Male wiederholen, davon Abstand nehmen muss, neue Flächen zu versiegeln, weil auch das ein Beitrag zum vorsorgenden Hochwasserschutz ist. Es sind Retentionsräume, es sind Wasserspeicherräume, die erforderlich sind, wenn wir auf eine nachhaltige Politik ausgerichtet sind und nicht nur die nächsten vier Jahre, sondern die nächsten 50 oder 100 Jahre im Blick haben.
Uns ist klar – und das kommt immer als Gegenargument, ich möchte dem gleich an der Stelle vorbeugen, wir müssen das dann, glaube ich, nicht noch einmal weiter erörtern –, dass jede dieser von uns geforderten einzelnen Maßnahmen jeweils immer nur ein kleiner Beitrag ist für den Hochwasserschutz, aber das Entscheidende ist die Summe der Maßnahmen. Die macht es, und in der Summe könnten sie dazu beitragen, dass wir dem Risiko von Überschwemmung rechtzeitig gegensteuern, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, zur Bedeutung der Energieerzeugung mittels Wind brauche ich nichts mehr zu sagen. Ich kann mich da voll und ganz den Ausführungen von Herrn Dr. Domann-Käse anschließen. Auch die Einzelheiten, die in der Senatsmitteilung dargelegt sind, die einzelnen Maßnahmen wurden ausführlich sowohl von Frau Mull als auch von Herrn Dr. Domann-Käse dargelegt. Es ist auch richtig, dass wir Grünen die Energiemeile und alle anderen Vorhaben, die dort zu finden sind, richtig finden. Ich wollte noch einmal einen Blick darauf werfen, wie die Debatten vorher in diesem Hause bezüglich dieses Bereichs abgelaufen sind. Ich stelle fest, dass im Vergleich zu vorangegangenen Debatten nun ge
nau der richtige Weg beschritten wird, nämlich in der Form, dass sowohl On- und Offshore als auch Bremen und Bremerhaven zusammengedacht werden. Insgesamt kann man sagen, dass all die Defizite, die wir noch im Oktober hatten, als wir hier die Debatte zur Offshore-Windenergienutzung in Bremerhaven hatten, die von uns Grünen benannt wurden, nun mit der neuen Senatsmitteilung ausgeglichen wurden.
Insbesondere heißt das, dass jetzt auch ein Blick auf die Nordwestregion geworfen wird. Es wird angegangen, wirklich zu schauen, wie man sich auch als Kompetenzregion weiterentwickeln kann. Da gibt es erste Ansätze, sicherlich ausbaufähig, aber es wird nicht mehr diese Konkurrenz aufgebaut. Ein zweiter Punkt ist, dass On- und Offshore wirklich zusammen betrachtet werden. Das ist extrem wichtig aus dem Grund, es ist im Detail mehrfach angesprochen worden, weil die Frage, wann es wirklich zur Produktion von Offshore-Anlagen in nennenswertem Umfang kommt, so dass es auch für die Wirtschaftskraft Bremerhavens bedeutend ist, von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, die dazu führen können, dass das eben nicht gleich losgeht, sondern dass das noch mehrere Jahre dauert.
Die Probleme liegen zum Teil im technischen Bereich, sie liegen aber zum Teil auch im politischen Bereich. Umso wichtiger ist es, mit anderen regenerativen Energieformen und mit Onshore auch für Bremerhaven die richtigen Entwicklungen einzuleiten.
Ich kann zusammenfassen: Unsere grünen Vorschläge, Kooperation statt Konkurrenz und Offshore und Onshore zusammen zu betrachten finden sich in für uns befriedigendem Umfang in der Mitteilung des Senats wieder. Sie sind dort konkretisiert. Ich muss auch ehrlicherweise sagen, dass die Mitteilung des Senats von einer sowohl inhaltlich als auch strukturell herausragenden Qualität ist.
Von solcher Güte ist mir bisher in meiner ganzen Zeit als Abgeordnete nichts unter die Finger gekommen. Ich kann Sie da wirklich nur beglückwünschen!
Man darf natürlich bei all dem nicht vergessen, dass das, was jetzt im Land Bremen passiert, letztendlich das i-Tüpfelchen ist, eingeleitet und bestimmt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz der rotgrünen Bundesregierung. Es ist richtig und gut, dass Bremen das hinreichend flankiert. Ohne das Erneuerbare-Energien-Gesetz aber und ohne die
rotgrüne Bundesregierung gäbe es diese herausragende wirtschaftsstrukturelle Chance für Bremen und vor allen Dingen für Bremerhaven heute nicht.
Wir Grünen freuen uns jetzt zum letzen Mal, und ich freue mich auch, dass das Gezerre in der großen Koalition offensichtlich – ich weiß zwar nicht warum, aber ich würde es manchmal gern verstehen, ich bin noch nicht dahintergekommen – doch zumindest so weit aufgehört zu haben scheint, als die Chancen, die diese regenerative Energieform, die Windenergienutzung, sowohl für die Umwelt als auch für den Arbeitsmarkt und die wirtschaftliche Entwicklung birgt, wahrgenommen werden. – Danke schön!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Hektar Fläche wurden seit 1995 aus dem Landschaftsschutz herausgenommen?
Zweitens: Wie viele Hektar Fläche wurden in diesem Zeitraum neu unter Landschaftsschutz gestellt?
Drittens: Für wie viele Hektar Fläche würde nach den derzeitigen Planungen des Senats – Osterholzer Feldmark, Galopprennbahn – der Schutzstatus aufgehoben werden müssen?
Also 300 Hektar plus zirka 500 Hektar, das heißt, insgesamt um die 800 Hektar werden nicht mehr im Landschaftsschutz sein nach der Zeit der großen Koalition. Finden Sie nicht, dass das eine exorbitante Anteilsfläche ist, die hier auch aus dem Schutzstatus entnommen wurde, entsprechend entwidmet wurde?
Dennoch verbleiben diese 800 Hektar, die für andere Zwecke in Anspruch genommen wurden oder werden sollen. Wie erklären Sie sich, dass dies auf der gültigen Rechtslage möglich ist, obwohl die Aufhebung des Landschaftsschutzes erfordert, dass die Inanspruchnahme der Fläche für anderweitige Vorhaben von allgemeinem öffentlichen Interesse ist?
Das ist klar, dass es eine Abwägung gibt mit anderen Interessen. Die fällt aber immer so aus, dass letztendlich das Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes den Kürzeren zieht. Können Sie mir vielleicht noch einmal erklären, welches das allgemeine öffentliche Interesse für die Aufhebung des Landschaftsschutzes bei der Trainingsrennbahn ist?
Muss denn Ihr Haus nicht aufgrund der Tatsache, dass nachweislich die Wirtschaftlichkeit des Vorhaben nicht gegeben ist, zu einer Neubewertung kommen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Imhoff, zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass Renate Künast sich auch auf europäischer Ebene mit aller Kraft und all ihren Möglichkeiten dafür einsetzt, dass die europäische Agrarförderung hin zu mehr Verbraucherschutz und zu mehr umweltverträglicher Landwirtschaft ausgerichtet wird. Da gebe ich Ihnen mein Wort.
Ich werde jetzt auf die Mitteilung des Senats eingehen und das im Rahmen der Begründung unseres Antrags tun. Ich bin mit Herrn Dr. Schuster der Meinung, dass die Maßnahmen des Senats nicht zufrieden stellend sind. Genau da haben wir vollen Konsens. Es wurde ja aufgezeigt, welche Bedeutung die ökologische Landwirtschaft auch für eine gesunde Ernährung hat. Ich möchte hier noch einmal in Erinnerung rufen, dass gerade in Bremen, auch wenn Bremen kein Agrarland ist, die umweltverträgliche Landwirtschaft eine enorme Bedeutung für den Naturschutz, die Naturschutzwertigkeit und die Naherholungsqualität des Bremer Feuchtgrünlandrings
hat. Ihn gibt es nur mit der und durch die Landwirtschaft. Insofern ist auch klar, warum die Frage der Bewirtschaftung aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes eine große Bedeutung hat.
Ich möchte auch noch einmal kurz den Wettbewerb voranstellen, der ja vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgeschrieben wurde, er hieß „Region aktiv – Land gestaltet Zukunft“. Hier gehört die Region Bremen mit zu den Gewinnern, was uns Grüne ausgesprochen gefreut hat. Es ist damit jetzt die Voraussetzung und die einmalige Chance gegeben, den Verbraucherschutz stärker mit einer natur- und umweltverträglichen Landbewirtschaftung zu verbinden. Die Bremer Projekte gehören zum Verbund „Nordlichter Region Weserland“ und nicht Weserbergland. Es ist die Region Weserland, zu der auch Bremen gehört. Hier gibt es Modellprojekte wie die regionale Fleischvermarktung, wie Herr Imhoff gerade ja schon gesagt hat, kooperative Logistik, Pferdeland – Weserland, Erlebniswelt Bauernhof und weitere Tourismus- und Naherholungsangebote. Hiermit soll erreicht werden, dass einerseits die Landwirtschaft umweltverträglicher gestaltet wird, dass der Verbraucherschutz verbessert wird, es soll andererseits erreicht werden, dass die Landwirtschaft erhalten bleibt.
Wie gesagt, die Chancen, in der Agrar- und Verbraucherschutzpolitik in Bremen voranzukommen, endlich auch einmal in Bremen voranzukommen, sind durch die Politik der rotgrünen Bundesregierung so günstig wie nie zuvor, sie müssen aber hinreichend durch den Senat flankiert werden. Hier sehen wir erhebliche Defizite. Deshalb unser Antrag, den ich jetzt noch einmal begründen werde!
Erstens: Das Beratungsangebot für ökologischen Landbau muss verbessert werden. Vielleicht muss ich das jetzt auch nicht mehr im Detail ausführen. Herr Dr. Schuster hat, finde ich, sehr anschaulich belegt, dass wirklich vom Ressort und der Landwirtschaftskammer, die ja dem Wirtschaftsressort angegliedert ist, noch Hausaufgaben erledigt werden müssen. Wir sind übrigens nicht die einzigen, die das so sehen. In diese Richtung haben sich auch der Bund für Umwelt und Naturschutz, der NABU, das Aktionsbündnis Ökolandbau und auch die Bremer Erzeuger- und Verbrauchergenossenschaft öffentlich geäußert. Diese Defizite müssen in Bremen endlich beseitigt werden.
Zweitens wollen wir Grünen, dass die demnächst bundesweit angehobenen Fördersätze bei der Umstellung auf ökologische Landwirtschaft aufgestockt werden, und zwar so, dass ein ausreichender ökonomischer Anreiz im Vergleich zur Extensivierungsförderung besteht. Ich möchte die Begründung zunächst mit einem Zitat aus der zur Debatte stehenden Mitteilung beginnen. Dort heißt es auf Seite zwei, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:
„In der Vergangenheit bot die Höhe der Fördersätze für die Umstellung landwirtschaftlicher Betriebe auf den ökologischen Landbau bremischen Betrieben jedenfalls keinen erhöhten Anreiz zur Umstellung. Hinzu kommt, dass die Förderhöhe rechnerisch unter denen der Förderungen für extensive Landbewirtschaftung lagen, so dass eventuell umstellungswillige Betriebe die mögliche Entscheidung hinausgezögert haben. In dieser Phase kann nicht ausgeschlossen werden, dass Landwirte deshalb die Maßnahmen mit den jeweils höheren Förderbeträgen bevorzugten, unter anderem auch deswegen, weil die Förderungen für extensive Landbewirtschaftung in geringerem Umfang in die Betriebsabläufe eingreifen, da es sich um reine Teilflächenförderungen handelt.“ – Soweit das Zitat aus der Mitteilung des Senats, das nichts anderes besagt, als dass mit der Förderpolitik der konventionelle Landbau bevorzugt wird!
Das ist wahr! Ich werde es Ihnen auch gleich noch einmal mit einem Zitat Ihres Senators Hattig belegen.
Es ist doch so, wenn man für weniger Arbeit mehr Geld bekommt, dann muss doch derjenige schon mit einem Klammerbeutel gepudert sein, der für mehr Arbeit weniger Geld nimmt. Das sind doch nur die, die auch noch einen gewissen Idealismus haben und aus anderen Gründen umsteuern. Ich möchte Ihnen das noch einmal deutlich machen. Ich zitiere jetzt Herrn Hattig aus der Debatte der 43. Sitzung des Landtags vom September 2001:
„Da ist nun einmal der höhere Förderungssatz interessanter, weil er auch mit geringeren Auflagen verbunden ist als etwa der Satz, der eine totale Umstellung auf Ökologie notwendig macht. Ich kann mich nur wiederholen, die Sätze sind durch den Gesetzgeber festgelegt, die Landwirte reagieren darauf.“ Herr Hattig, gut!
Meine Damen und Herren, helfen wir Herrn Hattig! Wir sind der Gesetzgeber, wir sind das Parlament. Stimmen Sie diesem Punkt zu!
Die dritte Forderung – auch schon einmal ausführlich dargelegt von Herrn Dr. Schuster – ist, Beschaffungsrichtlinien zu ökologisieren. Das will ich jetzt auch nicht ausführen, vielleicht nur das Stichwort: Es ist einfach klar, dass es ohne Konsumwende keine Agrarwende geben wird. Es ist aber auch klar, dass es keinen Zwang für Bürgerinnen und Bürger
gibt, das Essen einer bestimmten Produktionsweise dann auch wirklich zu nehmen. Man muss aber doch die Möglichkeit geben, man muss doch auch dieses Angebot gleichberechtigt neben dem konventionellen stehen lassen, um die Entscheidung zu ermöglichen. Darum geht es doch!
Die Securitas bietet auch verschiedene Essen an, und da kann sich jeder überlegen, welches er denn nun gerade nimmt. Man muss den Menschen aber die Möglichkeit geben!
Ich komme jetzt zu unserem letzten Punkt, der besagt, wir wollen, dass geprüft wird, inwieweit in Kooperation mit Niedersachsen der Bau einer gemeinsam betriebenen Biogasanlage realisiert werden kann. Auch hier vorangestellt ein Zitat aus der Mitteilung des Senats, dort heißt es:
„Biogasanlagen sind trotz Förderung schwer zu realisieren. Die Tiere werden im Sommer vielfach über Monate ausschließlich auf der Weide gehalten, so dass in dieser Zeit keine Reststoffe zur Beschickung einer Biogasanlage anfallen.“
Mein Gott, hier stellt man sich so hin, als wäre dieses Problem, dass man nur zu einer bestimmten Zeit entsprechendes Material hat, um Energie zu erzeugen und damit natürlich auch ein Stück weit zum Klimaschutz beizutragen, nicht lösbar. Hier muss der Senat nicht einmal Geld in die Hand nehmen. Er muss im Prinzip nur moderierend tätig werden, um – ich nehme ein Beispiel, das machbar wäre – auf dem Gelände der Blocklanddeponie eine Biogasanlage zu installieren. Dorthin bringen dann die Bremer Landwirte ihr Material, ihre Gülle. In der anderen Zeit gibt es aus der Nahrungsmittelindustrie ein vielfältiges Angebot von Organik, von Biomasse, die in einer solchen Anlage verarbeitet werden kann.
Es wäre doch einmal ein Ansatz, nicht zu sagen, wir machen das einfach nicht, sondern zu fragen, wie können wir es erreichen, dass man in Bremen einen Beitrag leistet, einerseits die Erwerbssituation der Landwirte zu verbessern, aber andererseits auch einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Wenn die Gülle nämlich nicht mehr auf das Land aufgebracht wird, dann trägt das zum Grundwasserschutz bei, und es kann Energie erzeugt werden. Ich meine, perfekter kann es eigentlich nicht funktionieren. Soweit dann die letzte Forderung unseres Antrags! Ich finde es schade, dass wieder einmal vernünftigen Forderungen der Grünen nicht zugestimmt werden kann, und hoffe, dass sich das irgendwann einmal ändert.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sicherlich ist es auch eine Demonstration, was wir als Abgeordnete in dieser Legislaturperiode ertragen mussten, was gerade vor uns passiert ist.
Ich möchte jetzt im Rahmen der demokratischen Parteien diskutieren und hier zunächst auf den Beitrag von Frau Hannken eingehen, weil wie immer einmal wieder in diesem Haus der Vorwurf kommt, dass das, was wir an Gegenvorschlag, als Alternative entwickeln, nicht finanzierbar sei. Da erinnere ich nur daran, dass wir bei jeder Haushaltsberatung einen Alternativhaushalt vorgelegt haben, und zwar mit anderen Schwerpunktsetzungen, Schwerpunktsetzungen in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung und nicht in Richtung Geldverschwendung für Luftschlösser und Beton, ich nenne nur Rennbahn oder Space-Park.
Jetzt komme ich zu dem eigentlichen Teil meines Beitrags, nämlich der Umweltpolitik, und werde unseren Grünen-Antrag vorstellen! Hier freue ich mich insbesondere, dass bei den Jugendlichen Umweltpolitik einen zentralen Platz eingenommen hat, dass sie für die Jugendlichen ein Thema ist. Was mich natürlich besonders freut, ist, dass das, was die Jugendlichen in ihren Resolutionen gefordert haben, sehr stark oder nahezu identisch in die Richtung geht, was wir vom Bündnis 90/Die Grünen vertreten. Aufgegriffen haben wir aus dem Bereich die Flächenpolitik, dann die sehr konstruktiven Vorschläge zur umweltfreundlichen Ausgestaltung der Verwaltung, die im Übrigen auch dazu führen würde, dass Geld gespart wird, und als Drittes die Forderung, bei dem Ausbau des UMTS-Mobilfunknetzes Gesundheitsrisiken angemessen zu berücksichtigen.
Zunächst zur Flächenpolitik: Hier haben die Jugendlichen, und so vertreten wir das auch und haben das in unserem Antrag formuliert, deutlich gesagt, dass mehr Schwerpunkte auf Flächenrecycling zu setzen sind. Das heißt aber auch, dass von neuen Naturverbrauchen Abstand zu nehmen ist, etwa der Uni-Wildnis, also die Westerweiterung des Technologieparks genauso wenig erfolgen soll wie die Be
bauung der Arberger und Mahndorfer Marsch, der Osterholzer Feldmark und von Brokhuchting.
Auch mit Bremen-Nord sind die Forderungen identisch, sie betreffen den so genannten Science-Park bei der Internationalen Universität Bremen, auch hier eben nicht den Oeversberg zu nutzen, sondern die Flächen, die im privaten und öffentlichen Bereich dort im Norden der IUB vorhanden sind.
Als dritter Punkt bezüglich der Flächenpolitik ist die Forderung erhoben worden, mit der wir auch übereinstimmen, nämlich dass nach europäischem Recht die potentiellen FFH-Flächen, also diese Flächen, die für die Natura 2000 anzumelden sind, wie das Hollerland und der Weddewardener Außendeich, umgehend nach Brüssel, das heißt der Europäischen Kommission, gemeldet werden sollen. Soweit der Bereich der Flächenpolitik!
Ein weiterer großer Bereich in der Resolution ist die umweltfreundliche Verwaltung. Hier muss man voranschicken, dass gerade Behörden Vorbilder sein sollten im Umgang mit begrenzten Ressourcen wie Energie, Wasser und Papier et cetera. Dies sind Maßnahmen, die auch zu einer Entlastung des Haushalts auf lange Sicht beitragen. Den Jugendlichen ist besonders ein großes Defizit in diesem Haus aufgefallen, nämlich dass die Toilettenspülungen so gestaltet sind, dass sie zu unnötigen und erheblichen Wasserverbrauchen führen. Ich glaube, das war letztendlich auch der Anstoß, hier weiter zu gehen. Man muss aber auch betonen, dass insbesondere der Senator für Bau und Umwelt, gerade was den Ressourcenverbrauch in der Verwaltung betrifft, vorbildlich ist. Wir fordern die anderen Ressorts auf, dem wirklich nachzueifern, dies zu tun. Das würde die Ressourcen schonen, aber auch den Haushalt entlasten.
Deswegen ist, glaube ich, auch klar, dass wir den Antrag der CDU und der SPD unterstützen, die eine Mülltrennung in den öffentlichen Gebäuden fordern, das ist ja auch ein Teilaspekt dieses Bereichs. Es ist aber natürlich auch selbstverständlich, weil das ab 1. Januar dieses Jahres rechtliche Grundlage ist. Es wird wirklich Zeit, dass es umgesetzt wird. Ich schaue gerade den Präsidenten der Bürgerschaft an, ich wünsche mir, dass dieses Haus jetzt auch in der Richtung einmal ein Stück weit vorangeht.
Der dritte und letzte Punkt betrifft den Ausbau des Mobilfunknetzes. Hier ist die Forderung der Jugendlichen, dass die Gesundheitsrisiken stärker zu berücksichtigen sind. Sie haben dort auch verschiedene Forderungen erhoben, die etwas weiter ausge
staltet, kann man sagen, in unseren Grünen-Antrag eingeflossen sind. Es betrifft insbesondere eine stärkere Beteiligung der Beiräte, und es betrifft die Frage, dass Vorsorgewerte zugrunde gelegt werden, dass auch die heute gültigen Grenzwerte dies nicht gewährleisten und aus diesem Grund, wenn das UMTSMobilfunknetz ausgebaut wird, hier schon so vorgegangen wird, dass es zu einer Minimierung von Strahlenbelastung kommt, dass alle Möglichkeiten ergriffen werden, dies zu tun, und dass vor allen Dingen auch keine Standorte freigegeben werden, bei denen die Beiräte nicht zugestimmt haben, wo die Beiräte explizit gesagt haben, nein, dieser Standort ist nicht tragbar, dass sie dann auch nicht für den Ausbau der Sendeanlagen freigegeben werden.
Das sind in Summe die Forderungen der Jugendlichen, die nun in unseren Grünen-Antrag eingeflossen sind. – Ich bedanke mich!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Landschaftsprogramm soll nun heute zum wiederholten Male geändert werden. Anlass ist diesmal die Wohnbebauung in dem Überschwemmungsgebiet Brokhuchting. Das lehnen wir Grünen bekanntlich ab, ich werde mich jetzt aber speziell auf die Problematik insbesondere mit dem Landschaftsprogramm beziehen.
1991 hatte die Bürgerschaft, das heißt dieses Haus, das Parlament, das Landschaftsprogramm als Planungsinstrument verabschiedet. Ich zitiere aus diesem Landschaftsprogramm mit Erlaubnis des Präsi
denten: „Mit dem Landschaftsprogramm ist eine praktikable, auf dem derzeitigen Datenstand aufbauende Planungsgrundlage entwickelt worden, die gleichzeitig einen Beitrag zur Umweltverträglichkeitsprüfung liefert. Auf dieser Basis sind die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Teile einer umfassenden Umweltvorsorge bei allen raumbedeutsamen Planungen in Zukunft hinreichend zu berücksichtigen im Interesse eines langfristig funktionsfähigen Naturhaushaltes und einer lebenswerten Umwelt für Mensch, Tier und Pflanze.“ Soweit das Zitat!
Meine Damen und Herren, das war einmal! Seit der Zeit der großen Koalition kann man das Landschaftsprogramm in der Tat in den Papierkorb werfen. Es hat keinerlei planerische Relevanz mehr. Seit dieser Zeit, seit diesem Landschaftsprogramm sind nahezu 3000 Hektar, die dort als naturraumtypische freie Landschaft als erhaltenswert galten, entweder bereits bebaut oder mit entsprechenden Planungen belegt. Es sind nahezu 3000 Hektar, die entgegen der Datengrundlage und dem, was als Planung im Landschaftsprogramm beabsichtigt war, bis heute anderen Nutzungen zugeführt wurden.
Hinsichtlich der Frage der Zustimmung zu der Änderung des Landschaftsprogramms ist auch anzumerken, dass dies der Beirat Huchting mehrheitlich abgelehnt hat, es hat der Naturschutzbeirat abgelehnt, es hat die Bezirksregierung Weser-Ems abgelehnt, die Stadt Delmenhorst, die Architektenkammer und der Gesamtverband für Natur- und Umweltschutz. Nichtsdestotrotz soll es heute wieder gemacht werden. Es ist auch nichts Ungewöhnliches, dass Empfehlungen und Vorschläge der Träger öffentlicher Belange hier nicht mit einfließen bei dem, was entschieden wird.
Es fließt genauso wenig ein wie das Gemeinwohlinteresse des Naturschutzes. Hier möchte ich aus der heute zur Debatte stehenden Mitteilung zitieren. Sie kommt nämlich im Ergebnis – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – zu der Feststellung:
„Zusammenfassend ist festzustellen, dass es sich bei dem Gebiet Brokhuchting um ein für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild hochwertiges und damit an sich erhaltens- und entwicklungsfähiges Gebiet handelt. Andererseits soll, wie bereits dargestellt, mit der Ausweisung der Wohnbauflächen für überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser entsprechend den städtebaulichen Zielvorstellungen ein Angebot für bestimmte Bevölkerungsgruppen gemacht werden. Damit soll verhindert werden, dass weitere Einwohner, insbesondere Familien, in das Umland abwandern. Die Schaffung des neuen Wohnbaugebietes würde durch das erhöhte Steueraufkommen gleichzeitig zu einer Stärkung der Finanzkraft Bremens führen.
Die Gemeinwohlinteressen des Naturschutzes, wie hier speziell in der Landschaftsplanung dargelegt,
einerseits und der Wohnraumbedarf andererseits stehen sich somit in einem Zielkonflikt gegenüber. Im Rahmen einer Gesamtabwägung der verschiedenen Belange und einer zusammenfassenden Würdigung der vorgetragenen Einwendungen und den dazu getroffenen Feststellungen haben in diesem Falle die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege im Ergebnis zurückzutreten. Den vorgetragenen Anregungen und Bedenken konnte demzufolge im Wesentlichen nicht gefolgt werden.“ Soweit das Zitat!
Bei der Frage der Aufhebung des Landschaftsschutzes und der dann damit verbundenen Änderung des Landschaftsprogramms geht es natürlich immer um die Abwägung von Zielkonflikten. Es ist hier festzustellen, dass jede Abwägung in Bremen so ausfällt, dass quasi der Natur-, der Landschaftsschutz, der Umweltschutz weggewogen werden, und zwar ohne Substanz. Ich finde, hier wirkt die Gegenüberstellung mit der Zeit schon irgendwie kabarettreif. Mit der Bevölkerungsentwicklung, mit der Entwicklung auf dem Immobilienmarkt wird die Begründung wirklich zur Farce, mit der der Senat die Naturzerstörung wegwägt. Es gibt keine zwingenden Gründe, die eine solche Inanspruchnahme von Natur unumgänglich machen.
Wir Grünen lehnen das ab. Wir sagen noch einmal ganz eindeutig und ganz klar, dass die Abwägung zwischen den Zielkonflikten Naturschutz und Landschaftspflege einerseits und Wohnraumbedarf andererseits fehlerhaft ist. Das heißt, die Voraussetzungen zur Änderung des Landschaftsprogramms sind hier eindeutig nicht gegeben!
Natürlich, und das hatten wir auch in der Debatte in der Stadtbürgerschaft, ist es unverantwortlich, in der heutigen Zeit mit der Klimaveränderung, mit der Problematik zunehmender Niederschläge ein Überschwemmungsgebiet zu bebauen. Frau Wischer, es ist da in der Tat nicht bedeutsam, wie viel Prozent des Gesamtüberschwemmungsbereichs der Ochtum in Anspruch genommen werden. Nach den Erfahrungen bei der Hochwasserkatastrophe an der Elbe ist es so, dass dort entlang der Elbe Rückbau betrieben wird. Das heißt, da werden Siedlungen in Überschwemmungsgebieten zurückgebaut, die Menschen werden umgesiedelt. Da handelt es sich auch immer nur um geringe Prozentzahlen der jeweiligen Überschwemmungsgebiete, die besiedelt sind, aber in Bremen ticken die Uhren anders. In der Summe können wir einem solchen Unsinn nicht zustimmen!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Hat der Senat die im Juli 2002 von der Europäischen Kommission geforderten überarbeiteten Meldeunterlagen der Vogelschutzgebiete erstellt und beschlossen?
Zweitens: Beabsichtigt der Senat, auch den Schutzstatus derjenigen Vogelschutzgebiete aufzuheben, die von der Europäischen Union nicht freigegeben wurden?
Frau Senatorin, Ihnen ist auch bekannt, dass die EUKommission hier mittlerweile gemahnt hat, dass Bremen Stellung beziehen muss hinsichtlich der Anforderungen, auch bestimmte Vogelschutzgebiete im Vogelschutz zu lassen. Wie lange gedenkt der Senat denn noch zu prüfen und dann entsprechend der EU-Kommission die Meldeunterlagen zuzustellen?
Frau Senatorin, geben Sie mir Ihr Wort, dass der Senat nicht versuchen wird, hier europäisches Recht zu unterlaufen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie ja eben schon dargelegt worden ist, handelt es sich hier bei der Mitteilung des Senats um einen Beschlussvorschlag zu einem Antrag, den wir bereits vor zwei Jahren eingebracht haben. Diese Qualität der Mit
teilung des Senats spottet aber wirklich jeder Beschreibung. Ehrlich gesagt, finde ich, müsste sich der Senat an der Stelle schämen, so etwas zu veröffentlichen. Diese Mitteilung ist veraltet, widersprüchlich, und der Senat ist offensichtlich nicht einmal in der Lage, doppelt vorkommende Textbausteine zu löschen. Hier kann man nur sagen, Pisa lässt grüßen!
Offensichtlich kann der Senat das, was er dort schreibt, nicht verstanden haben. Ich möchte Ihnen das kurz belegen. Wie Sie der Aussage auf Seite sieben entnehmen können, ist sie veraltet, ich zitiere hier mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die Einrichtung eines ‚Runden Tisches’ für die Lebensmittelsicherheit wird zurzeit vorbereitet. Erste Gespräche mit der Verbraucherzentrale zeigen, dass die Idee von dort sehr begrüßt wird. Ein Treffen zwischen Vertretern des LMTVet, des LUA, des zuständigen Referats und der Verbraucherzentrale soll in Kürze stattfinden.“ So heißt es in der Mitteilung des Senats.
Meine Damen und Herren, das ist nun wirklich Schnee von gestern. Der wirkliche Zustand ist der, dass aufgrund der BSE-Krise dieser runde Tisch einberufen wurde, das ist gut so. Der runde Tisch hat das letzte Mal im März vergangenen Jahres getagt. Seitdem ist trotz des Wunsches mehrerer Teilnehmer am runden Tisch, diesen wieder einzuberufen, nichts mehr passiert. Man erkennt hier wieder das typische Muster, sozusagen Skandal, Krise, Aktionismus, und dann passiert nichts weiter. Wir Grünen erwarten, dass endlich einmal von diesem Schema abgewichen wird und dass der runde Tisch regelmäßig Fragen des Verbraucherschutzes bearbeitet.
Wie nötig das ist, zeigt auch wieder die aktuelle Problematik zu Acrylamid in Lebensmitteln. Ich werde später noch einmal darauf eingehen. Zunächst möchte ich aber noch einmal in Erinnerung rufen, was die Forderungen unseres grünen Antrags waren.
Es war erstens die Forderung, dass der gesamte Bereich der Lebensmittelüberwachung weiter staatlich organisiert bleibt. Zweitens wollten wir einen Bericht, wie die Lebensmittelüberwachung organisiert ist und vor allen Dingen, wie sie finanziell abgesichert ist. Die dritte Forderung war, dass die Haushaltsmittel für die Verbraucherzentrale erhöht werden sollten. Das waren unsere Forderungen!
Jetzt, hören Sie gut zu, heißt es in der Mitteilung des Senats auf Seite zwei, und das mehrfach, ich habe das ja erwähnt – Textbaustein, Textbaustein! –, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Wegen dieser Entscheidung der Deputation für Wirtschaft und Häfen im Sinne der Forderungen zwei und drei des Antrags wurde auf eine formale Befassung der Deputation mit dem Abschlussbericht zum Antrag verzichtet.“ So steht es in der Mitteilung an der Stel
le. Es ist aber widersprüchlich zu dem Beschlussvorschlag, denn der Beschlussvorschlag lautet nun, dass nicht wie hier dargelegt die Punkte zwei und drei unseres grünen Antrages anzunehmen sind, nein, im Beschlussvorschlag steht jetzt wiederum, der Punkt drei sei abzulehnen.
Meine Damen und Herren, irgendwann wird es auch absurd, dann kann man das lassen! Damit wir das hier an der Stelle beenden, ziehen wir Grünen unseren Antrag zurück.
Es ist natürlich auch festzustellen, dass sich mittlerweile vieles überholt hat und dennoch ein großer Teil unserer Forderungen inzwischen umgesetzt ist. Die Umstrukturierung der Lebensmittelüberwachung ist erfolgt, und zwar in der Form, wie wir Grünen das gefordert haben, nämlich um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, so zu organisieren, dass sie vor allen Dingen in der Hand staatlicher Einrichtungen bleibt.
Da freuen wir Grünen uns, und wir freuen uns auch, das möchte ich noch ausdrücklich sagen, dass die Zuschüsse der Verbraucherzentrale für die Ernährungsberatung erhöht worden sind.
Wegen letztendlich Erledigung in der Sache ziehen wir Grünen unseren Antrag zurück. Nach nunmehr zwei Jahren hat sich natürlich nicht nur diesbezüglich der Sachstand erledigt, es hat sich leider hinsichtlich der Frage der Verbesserung der Verbraucherinformation nichts getan. Das dringend erforderliche Verbraucherinformationsgesetz ist leider durch die CDU im Bundesrat gescheitert. Wir Grünen werden hier aber nicht locker lassen. Das kann ich Ihnen versprechen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird sich weiter dafür einsetzen, dass auch von Seiten des Landes Bremen der Verbraucherschutz unterstützt wird.
Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass sich Herr Hattig mit seiner Haltung durchsetzt, dass keine Informationspflicht der Unternehmen über den Inhalt der Produkte erforderlich sei. Die Informationspflicht ist das zentrale Element eines zukünftigen Konsumentenschutzes. Dafür stehen wir Grünen. Die große Koalition dagegen ist nicht einmal in der Lage, die Bremer und Bremerinnen als mündige Bürger und Bürgerinnen zu begreifen und ihnen einen freien Zugang zu Informationen zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren von der großen Koalition, Sie haben das von uns Grünen eingebrachte Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt. Ich nehme ein
positives Beispiel, wie es eigentlich sein sollte, nämlich das rotgrün regierte Land Nordrhein-Westfalen.
Dieses Land hat ein Informationsfreiheitsgesetz, und deswegen kann aktuell die zuständige Ministerin Bärbel Höhn die Verbraucher und Verbraucherinnen offensiv informieren. Das ist von unschätzbarem Wert, und ich möchte Ihnen das nur am Beispiel der Acrylamidproblematik verdeutlichen.
Zur Erinnerung: Acrylamid ist eine Substanz, die sowohl großtechnisch synthetisch hergestellt wird, als auch bei stärkehaltigen Lebensmitteln unter großer Hitzeeinwirkung entsteht. Es hat sich jetzt aktuell in Tierversuchen gezeigt, dass es durch diese Substanz zu Krebsbildungen kommt. Daher vertritt auch der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Europäischen Union die Auffassung, dass die Acrylamidwerte vernünftigerweise so niedrig wie irgendwie erreichbar sein sollten. Damit aber die Verbraucher selbst entscheiden können, wie viel Acrylamid sie zu sich nehmen möchten oder auch nicht, müssen die Informationen über die Gehalte dieser Substanz in den Produkten mit Herstellernamen veröffentlicht werden.
Genau das macht das Land Nordrhein-Westfalen.
Sie können dort auf der Web-Seite des Ministeriums, fast täglich aktualisiert, die Untersuchungsergebnisse der staatlichen Lebensmittelüberwachung in Nordrhein-Westfalen der Produkte mit Angabe der Acrylamidgehalte und der Hersteller finden. Das heißt, hier hat das Land Nordrhein-Westfalen dem Rechnung getragen, dass die Verbraucher mündige Personen sind, die selbst entscheiden sollen, was sie essen wollen.
Meine Damen und Herren, wir Grünen werden nicht lockerlassen. Wir wollen mehr Verbraucherschutz, und wir wollen ein Verbraucherinformationsgesetz und ein Informationsfreiheitsgesetz. Daran werden wir weiter arbeiten. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da ich leider keine Zwischenfrage stellen durfte, muss ich jetzt auf diesem Weg noch einmal drei Anmerkungen machen zu dem Beitrag von Herrn Imhoff, weil das so nicht stehen bleiben darf und kann! Herr Imhoff, Sie haben gesagt, dass man ja wissen will, was
in italienischen Nudeln ist und nicht in den deutschen Produkten. Es ist so, und das kann man auch wieder an dem Beispiel Acrylamid deutlich machen, dass die Überwachung alle Produkte betrifft, die Sie hier finden, darum geht es ja gerade, dass das, was in den Regalen der Geschäfte in Bremen und Bremerhaven ist, untersucht wird. Wo sie produziert werden, ist da völlig egal! Ich habe hier auch die Liste, das kann ich belegen, dass deutlich wird, dass die Produkte eben aus der ganzen Welt kommen, bei denen die Acrylamidgehalte angegeben sind. Ein zweiter Punkt ist der Verbraucherschutz. Man muss, glaube ich, wirklich einmal ganz deutlich sagen, dass nach 16 Jahren Kohl-Regierung die Lebensmittelüberwachung in einem absolut desolaten Zustand war. Da ist wirklich nicht vernünftig überwacht worden. Es gab keine Koordinationsstrukturen, es gab quasi kein konsistentes System, das das wirklich gewährleistet hätte. Nachdem Frau Künast das Ressort übernommen hat, ist genau das passiert, nämlich von der europäischen Ebene bis hin auf die Länderebene eine vernünftige Umstrukturierung zu erreichen.
An allen Stellen, wo noch Defizite sind, die hier auch mehrfach angesprochen wurden, wie beispielsweise das Defizit, dass wir kein Verbraucherinformationsgesetz oder auch kein Informationsfreiheitsgesetz haben, was uns jetzt den Umgang wie NordrheinWestfalen ermöglichte, hat die CDU blockiert. Ich finde, das muss man einfach einmal zur Kenntnis nehmen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte kurz den Antrag der Grünen begründen und dann auch noch einmal darlegen, aus welchen Forderungen er besteht. Hintergrund ist, dass, um den Rückgang der Verwendung umweltfreundlicher Mehrwegverpackungen für Getränke entgegenzuwirken, um diesen Rückgang zu verhindern, die ehemalige CDU/ FDP-Bundesregierung die Verpackungsverordnung verabschiedet hat. Diese Verpackungsverordnung aus dem Jahre 1991 hat im Wesentlichen zwei Mechanismen. Sie hat zunächst auf die Freiwilligkeit der Industrie gesetzt und hat dann sehr spät einen möglichen Sanktionsmechanismus eingebaut. Während nun die mittelständischen Brauereien, die Mineralbrunnen, der Getränkegroßhandel, aber auch der Getränkeeinzelhandel in Mehrwegsysteme investiert haben, ist diese Selbstverpflichtung der Industrie insbesondere aufgrund der Marktstrategie der großen Discounter und der großen Supermärkte gescheitert. So hat sich beispielsweise der Anteil des Dosenbiers in den letzten zehn Jahren auf 24 Prozent verdoppelt. Gegenüber den Mehrwegalternativen verursachen diese Dosen und umweltschädlichen Einwegverpackungen mehr Abfall, verbrauchen mehr Energie und tragen stärker zu dem Treibhauseffekt bei. Ein anderer Punkt, der auch seitens der CDUFraktion deutlich gesehen wird, ist, dass mit diesen Einwegverpackungen auch die Verschmutzung der Stadt stark zusammenhängt. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28. November 2002 wurde jetzt die Pfandregelung für Einweggetränkeverpackungen gemäß dieser Verpackungsverordnung bestätigt. Das heißt, ab dem 1. Januar 2002 müssen die Händler, dazu sind sie verpflichtet, auf Dosen, auf Einwegglasverpackungen und auch auf Plastikverpackungen für Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Getränke ein Pfand erheben. Das ist die geltende Rechtslage. Ein zweiter Punkt ist auch, dass der Vertrauensschutz mittelständischer Unternehmen zu gewährleisten ist, nämlich derjenigen Unternehmen, die aufgrund der Verpackungsverordnung über Jahre ihr Sortiment entsprechend ausgerichtet und auch in Mehrwegsysteme investiert haben. Um somit einerseits die Umwelt zu entlasten, aber auch diejenigen Unternehmen, die sich in Anbetracht der gültigen Rechtslage orientiert haben, nicht im Wettbewerb schlechter zu stellen, ist es erforderlich, dass die Einführung des Dosenpfands ab 1. Januar 2003 auch kontrolliert wird. Diese Frage der Kontrolle, das heißt der Überprüfung, ob wirklich die Dosen, die laut Recht und Gesetz zu bepfanden sind mit Pfand, im Supermarkt, beim Einzelhändler stehen, das ist seitens der Länder zu überwachen. Daher fordern wir Grünen, und das sind die beiden Punkte unseres Antrags, alle Instrumente und
Möglichkeiten zu nutzen, um einerseits hier Industrie und Handel bei der Einführung der Pfandregelung zu unterstützen, das heißt eben auch zu informieren, hier Hilfestellungen zu geben, in welcher Form es gemacht werden kann, hier also konstruktiv die Einführung auch im Sinne von Information zu unterstützen, und andererseits die Einführung des Pfands konsequent zu überwachen und damit auch die Umsetzung der Verpackungsverordnung sicherzustellen. Das sind unsere Forderungen.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wann sollen die 21 öffentlichen Gebäude mit Asbestbelastung der Dringlichkeitsstufe I saniert werden?
Zweitens: Seit wann ist für diese bisher nicht sanierten Gebäude bekannt, dass sie der Dringlichkeitsstufe I zuzuordnen sind?
Frau Senatorin, Ihnen ist ja auch bekannt, dass Dringlichkeitsstufe I also höchste Priorität bedeutet und dass es nach der Richtlinie dort auch heißt, dass unverzüglich zu sanieren ist und quasi diese Mussbestimmung nur im Ausnahmefall gilt, wenn nicht unverzüglich saniert werden kann.
Meine Frage geht jetzt dahin: Ist es richtig, dass unter diesen nach Dringlichkeitsstufe I belasteten Ge
bäuden auch Schulen sind? Das ist auch klar. Werden diese jetzt angegangen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst muss ich voranstellen, natürlich nehmen wir Grünen den Tierschutz ernst,
aber man muss auch die Frage stellen können: Was ist denn eigentlich der politische Kern der Großen Anfrage der CDU-Fraktion?
Ich muss gestehen, dieser politische Kern, wenn ich Sie als gesamte Fraktion betrachte, ist hier nicht erschließbar. Er ist weder aus der Anfrage erschließbar, noch ist er aus der Debatte erschließbar, soweit ich sie jetzt verfolgt habe.
Zur Mitteilung des Senats: Als Mitglieder des Tierschutzbeirats haben wir uns und gerade auch Frau Emigholz und alle im Tierschutzbeirat vertretenen Parteimitglieder dafür eingesetzt, dass man dem Thema, das Sie heute als Große Anfrage einreichen, mehr Beachtung schenkt. Wir haben deswegen empfohlen, den Tierschutzpreis an die Gruppen zu vergeben, die genau das tun, die das vor Ort tun, und das war unter anderem die Schule am Baumschulenweg, die eben sehr intensiv Wissen vermitteln, um dies zu erreichen, nämlich dass Tiere nicht aufgrund mangelnden Wissens gequält werden. Das ist der Stand.
Insgesamt kann man hier sagen, das, was aus dem Hause Röpke kommt, was dargestellt worden ist, und Frau Emigholz hat das auch schon einmal zusammengefasst, das umfasst letztendlich eine Vielzahl von Aktivitäten vom Lehrplan bis hin zu eben dieser Preisvergabe, auch bis hin zu Personen, Einzelpersönlichkeiten, die sich über die Vermittlung von Wissen im Tierschutz engagieren.
Wie gesagt, wir finden, das ist ein wichtiges Thema, da passiert eine Menge, und in erster Linie ist doch den Personen zu danken, die das vor Ort tragen. Ich möchte hier an der Stelle Dank an den Bremer und an den Bremerhavener Tierschutzverein aussprechen, die wirklich hervorragende Arbeit machen.
Als Politikerinnen und Politiker sind wir im Wesentlichen natürlich nicht für diesen mit der Großen Anfrage abgedeckten privaten Bereich der Heimund Haustiere zuständig. Ich denke, das ist auf einem guten Weg, da passiert auch eine Menge, aber die Hauptverantwortung haben wir doch, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, für den öffentlichen Bereich. Die wesentliche, auch in den Zuständigkeitsbereich des Landes Bremen fallende Dimension ist doch die Frage des Bürgerantrags, die Tierversuche an der Universität perspektivisch zu reduzieren, und hier geht es um die Affenversuche. Hier wäre die eigentliche Verantwortung, die entsprechende Entscheidung zu treffen und nicht, so wie Sie es gerade getan haben, in der Deputation diesen Bürgerantrag abzulehnen.
Wir fordern Sie auf, und das betrifft vor allen Dingen auch die Fraktion der CDU, sprechen Sie doch bitte mit einer Stimme, und versuchen Sie nicht, das Thema an der Stelle zu instrumentalisieren! – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Tittmann, das Einzige, was Sie mit Ihrem Antrag bewirken, ist, hier Ihre Unkenntnis zu demonstrieren!
Wir, das heißt alle Abgeordneten der demokratischen Parteien in diesem Haus, handeln nämlich bereits und arbeiten daran, wie die Kleingartengebiete hier im Land Bremen gesichert werden können.
Herr Tittmann, ich möchte Ihnen das einmal zeigen, vermutlich kennen Sie es nicht, geschweige denn, dass Sie es gelesen haben. Es ist die Kleingartenkonzeption für das Land Bremen, erstellt im Auftrag des Senators für Bau und Umwelt. Auf dieser sachlich fundierten Grundlage arbeiten wir bereits seit über einem halben Jahr gemeinsam mit den Kleingärtnern und Kleingärtnerinnen, nämlich mit ihrer Vertretung, dem Landesverband der Kleingärtner, daran, wie man langfristig die Kleingartengebiete in Bremen sichern kann.
Die sachliche Grundlage ist nämlich folgende: Zurzeit ist bei den Kleingärten das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ausgeglichen. Es ist aber so, dass sich dieses Verhältnis mit der demographischen Entwicklung ändern wird. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten 15 Jahren pro Jahr ein bis zwei Prozent Kleingärten weniger nachgefragt werden. Das bedeutet, wenn man hier nicht gegensteuert, das heißt, die Attraktivität der Kleingartenanlagen verbessert, Marketingstrategien entwickelt, wenn man nicht auch mit neuen Ideen hier neue Dinge entwickelt, dann wird es dazu führen, dass es zu erheblichen Leerständen kommen wird. Deswegen und weil sowohl die CDU als auch die SPD und die Grünen die hohe soziale und ökologische Bedeutung der Kleingartengebiete anerkennen, handeln wir und brauchen in keiner Weise Ihren Antrag. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, wir freuen uns und beglückwünschen Sie zu diesem Antrag. Wir freuen uns wirklich, dass die große Koalition endlich auch die innovativen und arbeitsplatzfördernden Potentiale der Energiewende erkannt hat und auch unterstützt.
Das ist nämlich das Tüpfelchen auf dem I der rotgrünen Bundespolitik, nämlich heraus aus der Atomenergienutzung, hin zur Nutzung der regenerativen Energien!
Besonders betonen möchte ich an dieser Stelle, dass es auch die hervorragende wirtschaftsstrukturelle Chance für Bremerhaven ist. Herr Eckhoff und Herr Dr. Domann-Käse haben das ausführlich dargelegt. Es ist eine große Chance für Bremerhaven, die wir ebenfalls so sehen.
Was aber nicht erwähnt wurde und von unserer Seite auch nicht vergessen werden darf, es besteht damit auch die Chance für Bremen, zu einer nachhaltigen Entwicklung des Energiesektors im internationalen Maßstab beizutragen. Das ist auch ein entscheidender Punkt.
Nun zu der Frage der großen Koalition und der Unterstützung der Windenergienutzung! Herr Eckhoff hat Recht, die Bürgerschaftsfraktion der CDU hat hier schon vor einigen Jahren die Bedeutung erkannt, aber das ist nicht die große Koalition gewesen, sondern es gab immer seitens des Wirtschaftsressorts Blockaden hinsichtlich der Entwicklung. Ich möchte an dieser Stelle an das jahrelange Gezerre erinnern hinsichtlich der Windkraftstandorte im Land Bremen, an die Hemelinger Marsch, an den Standort bei den Stahlwerken. Nun scheint aber auch Herr Hattig gemerkt zu haben, dass die Windenergienutzung nicht nur von ökologischer Bedeutung ist, die ihn offensichtlich nie interessiert hat, sondern dass sie erhebliche wirtschaftliche Potentiale mit großen Erfolgsaussichten in sich birgt, und zwar von erheblich größeren Erfolgsaussichten als solche Projekte wie das Space-Park-Vorhaben.
Wir freuen uns, und das möchte ich auch noch einmal betonen, ausdrücklich, dass es hier der Umweltsenatorin gelungen ist, sich an dieser Stelle auch durchzusetzen, und bedanken uns an der Stelle für ihr Engagement. Herzlichen Glückwunsch, Frau Wischer!
Wir hoffen aber auch, dass es nunmehr bei der Installation von Windenergieanlagen im Land Bremen ebenfalls Unterstützung aus dem Hause Hattig gibt, denn, meine Damen und Herren, das Gesamtklima, die Akzeptanz von erneuerbaren Energien in diesem Land ist auch ein Faktor für die Ansiedlungspolitik und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen in Bremen. Soweit aber genug des Lobes! Irgendwie muss ich jetzt wieder meine Rolle als oppositionelle Grüne wahrnehmen,
obwohl, Frau Lemke-Schulte, ich lieber anderes täte, mit mehr Macht ausgestattet. Aber ich komme jetzt zu dem Punkt dessen, was wir differenzierter, anders sehen, als es in dem Antrag der großen Koalition formuliert ist, wenngleich wir diesem Antrag zustimmen werden.
Ich möchte drei Anmerkungen machen! Die erste ist die Frage: Wer oder was ist ursächlich für den Erfolg der Windenergiebranche im Land Bremen? Es
ist dargelegt worden, 1000 neue Arbeitsplätze, 500 Millionen Euro Umsatz jährlich, worauf ist das zurückzuführen? Ich sage, zunächst ist es zurückzuführen auf das Engagement der Unternehmen, die zum Teil erhebliche Pionierleistungen erbracht haben. Zweitens ist es auf die natürlich günstigen Rahmenbedingungen zurückzuführen, die das dann nur ermöglicht haben, und diese Rahmenbedingungen sind die Politik der rotgrünen Bundesregierung gewesen.
Ich muss das leider noch einmal in Erinnerung rufen, obwohl Herr Dr. Domann-Käse es auch schon einmal dargelegt hat. Ich möchte es noch einmal von der anderen Seite sagen, denn offensichtlich ist es auch Konsens innerhalb des Senats, scheint mir, dass der Boom der Windenergienutzung Resultat des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist. Das wird auch so dargelegt. Herr Eckhoff, lesen Sie die Vorlage der Wirtschaftsförderungsausschüsse! Dort haben der Senator für Bau und Umwelt und der Senator für Wirtschaft und Häfen formuliert, dass es Ergebnis dieses Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist, in dieser Vorlage, die Sie auch erwähnt haben, Herr Eckhoff, nämlich wo es um die Einrichtung des Offshore-Windenergie-Kompetenzzentrums in Bremerhaven geht.
Ein anderer Punkt, der das auch belegt: Herr Dr. Domann-Käse hat schon die Frage beantwortet, wie viel Leistungen sind installiert, und damit die umweltpolitische Bedeutung der Windkraftnutzung dargelegt. Die Zahlen von 2001 besagen bundesweit, dass in diesem Bereich ein Umsatz von 3,3 Milliarden DM erzielt wird und dass mittlerweile mehr als 40 000 Arbeitsplätze in diesem Sektor entstanden sind. Von diesen partizipiert natürlich auch Bremen, und darüber freuen wir uns. Es ist aber nicht Ergebnis der Politik der großen Koalition.
Meine zweiten und dritten Anmerkungen gehen auf den Punkt, was wir uns im Gegensatz zu dem, was in dem Antrag formuliert ist, anders vorstellen. Ich glaube, und wir bringen es auch deswegen ein, dass diese Überlegungen, die wir an dieser Stelle haben, durchaus noch bei der Entwicklung des Konzeptes einfließen können.
Die erste Anmerkung ist, dass zwischen den Zeilen zumindest in dem Antrag der großen Koalition zu finden ist, dass ständig Konkurrenzdenken vorhanden ist: Bremen gegen Bremerhaven, Niedersachsen gegen das Land Bremen, hier dann insbesondere auch erwähnt Cuxhaven und Emden als Konkurrenten. Wir Grünen halten das für völlig fehl am Platz. Wir treten ein für eine Kompetenzregion Nordwest.
Die Kompetenzzentren an den verschiedenen Standorten müssen nicht gegeneinander arbeiten, sondern sie sollen miteinander arbeiten, um die maximalen Arbeitspotentiale zu erschließen, und zwar
auch für Bremen und Bremerhaven. Da stört ein Standort Cuxhaven nicht. Vielmehr geht es darum, Bedingungen zu schaffen, um länderübergreifend die möglichst größten Synergieeffekte zu erzielen. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist: Eine einseitige Fixierung auf Offshore-Windenergienutzung ist wirtschaftspolitisch, umweltpolitisch und arbeitsmarktpolitisch einäugig. Bei der Offshore-Windenergienutzung gibt es noch eine Vielzahl von Problemen zu lösen. Wir haben es gehört, es zeigt auch gerade wieder diese Konferenz in Wilhelmshaven. Sehr geehrter Herr Eckhoff, diese Probleme darf man nicht ignorieren. Man muss sie lösen, man muss hier aber auch zu umweltverträglichen Lösungen kommen, und die Linie, wie das aussieht, hat Herr Dr. Domann-Käse aufgezeigt, mit der stimmen wir überein. Das hindert uns aber nicht, Ihrem Antrag zuzustimmen, denn wenn Offshore-Kompetenz gebildet wird, dann profitiert davon auch immer die Onshore-Technologie.
Unsere grünen Wünsche bei der Erarbeitung des Konzeptes sind: Kooperation statt Konkurrenz und keine einseitige Ausrichtung auf den Offshore-Bereich, oder noch einmal anders ausgedrückt, die regionale Entwicklung zum Erfolg zu führen und an einer nachhaltigen Globalentwicklung zu arbeiten, sind zwei Seiten einer Medaille, und das ist die grüne umwelt- und wirtschaftspolitische Linie hier an dieser Stelle!
Ich möchte das noch etwas erläutern und einleiten mit einem Zitat aus dem Endbericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages. Diese Enquete-Kommission hat gearbeitet an der Frage der nachhaltigen Energieversorgung unter den Bedingungen der Globalisierung und Liberalisierung und hat den Endbericht am 7. Juli dieses Jahres vorgelegt. Ich möchte mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Drucksache 14/9400 des Deutschen Bundestages zitieren:
„Die Kommission vertritt dezidiert die Auffassung, dass die nachhaltige und zukunftsfähige Gestaltung der Energieversorgung sachlogisch eng mit der Modernisierung des Standortes Deutschland verbunden ist. Die Kommission sieht in der Entwicklung emissionsarmer und risikofreier Technologien große wirtschaftliche Chancen für die deutsche Industrie. Sie sollten nach Auffassung der Kommission sowohl zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Inland als auch durch den Export beitragen. Mit der Verbreitung von Effizienztechniken und Technologien der erneuerbaren Energien ist nach Ansicht der Kommission auch verbunden, Globalisierungsprozessen eine zukunftsfähige Richtung zu geben und damit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung von Transformations-, Schwellen- und Entwicklungsländern zu leisten.“
Genau dies hat die neue rotgrüne Bundesregierung in ihren aktuellen Koalitionsvereinbarungen in praktische Politik umgesetzt. Herr Eckhoff, die rotgrüne Bundesregierung hat gerade und insbesondere mit den neuen Koalitionsvereinbarungen die Chancen dieses Sektors, insbesondere auch für den Export, bereits wahrgenommen. Drei Punkte stehen nämlich auch in den Koalitionsvereinbarungen, die ganz entscheidend sind, wenn wir auch für einen globalen Klimaschutz eintreten, was wir natürlich tun.
Das Erste ist, dass die Exportinitiative „Erneuerbare Energien“ fortgesetzt und verstärkt wird. Zweiter Punkt ist, dass die Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren 500 Millionen Euro zum Ausbau der erneuerbaren Energien als Entwicklungshilfe leisten wird. Drittens wird Deutschland in 2003 eine internationale Konferenz für erneuerbare Energien ausrichten und an der Schaffung einer internationalen Agentur für erneuerbare Energien arbeiten.
Das ist rotgrüne Politik! Wir haben das lange erkannt und werden daran weiterarbeiten.
Zusammengefasst: Es geht nicht, und das ist so ein Stück weit die Philosophie, die hinter dem Antrag steht, um einen Kuchen, dessen Stücke zu verteilen sind, sondern es handelt sich hier vielmehr bei der Windenergiebranche um einen dynamischen Weltmarkt, dessen Wachstum es auch und vor allem unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes gleichzeitig zu fördern, zu vergrößern gilt, um damit auch das eigene Kuchenstück zu vergrößern! Das ist das, wie die Linie aussehen sollte.
Das Ergebnis der Bundestagswahl und damit die Fortsetzung der rotgrünen Reformpolitik ist der beste Garant für die Verstetigung des Erfolgs bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Bereich, auch im Land Bremen.
Das Tüpfelchen auf dem I ist Ihr Antrag, dem wir selbstverständlich zustimmen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, noch mehr sogar! Wir Grünen bedanken uns bei Ihnen dafür, dass Sie an der Beschleunigung des Atomausstiegs konstruktiv mitwirken, indem Sie den Umstieg auf regenerative Energien zu beschleunigen helfen. Danke, dass Sie an dieser Stelle wirklich konstruktiv sind! – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wollte es jetzt eigentlich kurz machen, weil ich mich richtig über diese Debatte freue, aber die Frage, wer ist jetzt der Verantwortliche oder die
Mutter der Entwicklungen, die positiv bewertet werden, geht manchmal vielen Leuten ziemlich auf den Geist. Die Windenergiebranche, und das muss man auch ganz klar, glaube ich, noch einmal formulieren, ermöglicht wirtschaftsstrukturell genau eine Entwicklung, die für Bremerhaven eine enorme Chance bietet, wie es sie die letzten Jahre nicht gab, als es eigentlich immer nur in die Richtung ging, dass die Großindustrie zusammengebrochen ist und dass somit immer weiter Probleme sowohl im Sozialen als auch im wirtschaftlichen Bereich entstanden sind.
Die Möglichkeit der Trendwende ist erfreulich, aber ich möchte mich nicht noch in diese ganze Lobhudelei einordnen. Ich glaube, es weiß die Bevölkerung, wofür die Grünen stehen, und dass das unser Thema ist, muss man nicht ständig wiederholen, und dass wir hier weiter konstruktiv arbeiten. Ich freue mich da auch auf eine konstruktive Zusammenarbeit in diesem Haus insgesamt.
Der zweite Punkt, auf den ich noch eingehen wollte, ist die Kooperation. Das habe ich hier sowohl dem Beitrag von Frau Winther als auch dem Beitrag von Herrn Dr. Domann-Käse entnommen, dass natürlich auch die Chancen der Kooperation genutzt werden sollen. Ein Beispiel wäre unter anderem in der Frage, wie man ein Ausbildungszentrum gemeinsam errichtet, um dann auch international die Studierenden, aber nicht nur Studierende auf diesen Niveaus, sondern auch Auszubildende mit geringer Eingangsqualifikation in dem Bereich weiter zu qualifizieren beziehungsweise da das Potential zu schaffen, um weltweit auch das Know-how auf den Arbeitsmarkt zu transportieren. Das ist ein wesentlicher Punkt, Kooperation zu verwirklichen. Auch der weitere Gedanke, den ich in meinem Beitrag deutlich gemacht habe, nämlich Onshore-Technologie angemessen mit einzubeziehen, wurde in den folgenden Redebeiträgen aufgegriffen. Soweit kann man, glaube ich, insgesamt nur zufrieden sein. – Danke!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Initiativen hat der Senat seit der Kleinen Anfrage vom Bündnis 90/Die Grünen im Dezember 2000 ergriffen, um die durch die Mobilität im Bereich des öffentlichen Dienstes einschließlich der Eigenbetriebe entstehenden CO2-Freisetzungen zu senken?
Zweitens: Mit welchem Ergebnis sind die senatorischen Überlegungen zur Gründung eines Fuhrparkmanagements weiter beraten und gegebenenfalls realisiert worden?
Sie haben ja im Wesentlichen referiert, was beim Senator für Bau und Umwelt passiert – das ist ja auch sehr erfreulich, ich glaube, da bewegt sich eine Menge – und beim Senator für Bildung und Wissenschaft. Können Sie denn auch etwas dazu sagen, wie es in den anderen Ressorts aussieht?
Aus der Kleinen Anfrage damals ging ja hervor, dass durchaus Handlungsbedarf hinsichtlich der Steigerung der Kosten und der Energieeffizienz im Bereich des Fuhrparks gesehen wurde. Da wäre schon noch einmal die Frage, inwieweit die Lenkungsgruppe, die dort im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung oder Veränderung der Aufgabenwahrnehmung eingesetzt wurde, hier die doch angedeuteten Möglichkeiten auch evaluiert hat.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mitteilung des Senats suggeriert, dass hier im Land Bremen ein gesundheits-, umwelt- und stadtplanungsverträglicher Ausbau des Mobilfunknetzes stattfinden würde. Dem ist nicht so! Die Worte und die Taten stimmen nicht überein. Unser grüner Antrag besteht darin, dies in Deckung zu bringen. Ich nenne hier ein Beispiel, das das verdeutlicht: Die Sendeanlagen auf dem Bunker in der Scharnhorststraße sind so angebracht, dass sie unmittelbar in geringer Entfernung in Daueraufenthaltsbereiche hineinstrahlen, und das Straßenbild mehrerer dort betroffener Straßen kann man deutlich dominiert von diesen Anlagen wahrnehmen. Was das mit Gesundheitsverträglichkeit und Stadtplanungsverträglichkeit zu tun hat, muss mir in diesem Haus bitte schön jemand erklären!
Ich komme jetzt aber zum Vorgehen in der Stadt insgesamt! Es ist so, dass es allein in der Stadt Bremen mit dem UMTS-Mobilfunkausbau eine Zunahme von Antennenanlagen in der Größenordnung von 600 geben wird, und das an 400 verschiedenen Standorten. Nun hat die große Koalition in der Deputation beschlossen, 26 UMTS-Antennen auch an solchen Standorten zu errichten, an denen sich die Beiräte jeweils einstimmig dagegen ausgesprochen hatten, diese Standorte für solche Anlagen zu nutzen. Die Beiräte haben die kritischen Standorte herausgefiltert, das war ihre Aufgabe. Was macht die Deputation? Sie sagt trotzdem: Wir werden diese Anlagen dort errichten. Zusätzlich bekommen die Mobilfunkbetreiber auch noch ein Bonbon: Die Sendeanlagen werden auch noch baugenehmigungsfrei gestellt. Das ist ein Entgegenkommen ohne Berücksichtigung des Bürgerwillens und ohne Berücksichtigung des vorsorgenden Gesundheitsschutzes.
Ich möchte hier nur kurz auch die Problematik der Baugenehmigungsfreistellung einschieben. Es gibt gerade neuere Urteile, die es verdichten, dass es
überhaupt nicht zulässig ist, dieses Instrument der staatlichen Kontrolle aus der Hand zu geben. Solange aber auch eine Vielzahl von Studien vorliegt, und zwar Studien von namhaften Instituten, die eben sagen, dass eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch die Mobilfunksendeanlagen nicht ausgeschlossen werden kann, muss einem vorsorgenden Gesundheitsschutz erheblich mehr Aufmerksamkeit gezollt werden. Das ist unser Ansatz.
Das wurde im Übrigen auch von der Bundesregierung anerkannt. Hier wird ein erheblicher Forschungsbedarf insbesondere hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen festgestellt, und die Bundesregierung hat gehandelt: Sie hat bis zum Jahr 2005 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um eine entsprechende Forschung zu finanzieren, und sie hat es erreicht, dass auch die Mobilfunkbetreiber noch einmal 8,5 Millionen Euro dazutun. Soweit dazu an der Stelle! Es ist also klar, dass noch ein erheblicher Bedarf besteht, im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes beim Ausbau des Mobilfunknetzes im Land Bremen vorzugehen. Das, wie gesagt, was zu tun ist, ist unser grüner Antrag, der aus drei Punkten besteht. Ich komme zum ersten Punkt! Bei diesen bereits erwähnten kritischen Standorten, die von den Beiräten abgelehnt wurden, fordern wir den Senat auf, alternative Sendetechniken zu prüfen. Es gibt die Möglichkeit – und es gibt auch Städte, die das mittlerweile zumindest als Pilotprojekte betreiben –, bei kritischen Standorten so genannte Mikrozellen einzusetzen, das sind Miniantennen, die auf Ampeln oder Lichtmasten installiert werden können. Damit wird erstens das Stadtbild geschont und möglicherweise auch die Gesundheit, weil nämlich diese Miniantennen bedeutend geringere Strahlungsleistungen haben. Wir Grünen wollen, dass bei diesen kritischen Standorten diese neue Technologie geprüft wird, und zwar nicht nur hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des Erreichens des Ziels der entsprechenden Sendeleistung oder Übertragungsleistung, sondern auch hinsichtlich der Frage der gesundheitlichen Auswirkungen. Meine Damen und Herren von der großen Koalition, ich glaube, einem solchen Prüfauftrag können Sie sich doch nicht verstellen!
Das Ergebnis ist dabei, und das muss ich auch erwähnen, offen, aber es kann eben auch eine sinnvolle Alternative sein. Es kann aber auch herauskommen, dass es nicht zu einer Verbesserung beiträgt. Dann muss als Möglichkeit auch geprüft werden, die Strahlungsleistung entsprechend herunterzufahren.
Ich möchte hier eine Frage formulieren, die als Frage kein Tabu sein darf, nämlich: Müssen wir denn wirklich im hintersten Hobbykeller die UMTS-Technologie anwenden können, oder kann es durchaus sein, dass man im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes die Strahlung auch herunterfährt, so dass nicht jeder Punkt in dieser Stadt zu jeder Zeit erreicht wird?
Um diese Forderungen noch einmal zusammenzufassen und an der Stelle nicht missverstanden zu werden: Es handelt sich also um einen Prüfauftrag, neue innovative Technologie zu prüfen und zu untersuchen, inwieweit sie sowohl aus städtebaulichen als auch aus gesundheitsvorsorglichen Aspekten geeigneter ist. Die zweite Forderung unseres Antrags zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes besteht darin, durch die Ausrichtung der Antennen die Strahlenbelastung in Daueraufenthaltsbereichen und in Bereichen sensibler Nutzungen zu minimieren. Hierzu sind alle für die Berechnung der Belastungssituation erforderlichen Daten öffentlich zugänglich zu machen. Wie das aussehen könnte, haben wir Grünen bereits durch ein Gutachten initiiert. Wir wollen, dass dieser innovative Ansatz, nämlich mittels der Berechnung der Belastungssituation beziehungsweise auf dieser Basis zur Optimierung der Ausrichtung der Sendeanlagen zu kommen und damit den Gesundheitsschutz zu verbessern und dies auch hier in Bremen an allen kritischen Standorten zu praktizieren.
Meine Damen und Herren, wir stehen übrigens mit dieser Forderung nicht allein, wir erheben sie seit mehreren Monaten. Aktuell können Sie feststellen, dass der SPD-geführte Senat in Berlin genau das beschlossen hat. Wenn Sie in das Internet gehen und auf berlinonline.de schauen, dann finden Sie da, ich gebe das jetzt wieder: Der Senat hat dort deutlich gemacht, dass der notwendige Abstand zwischen Gebäuden und Sendeanlagen im Einzelfall zu berechnen ist, da dies von der Strahlungsstärke und von der Strahlungsrichtung der jeweiligen Mobilfunkanlage abhängig ist. Außerdem müssen die Betreiber der Anlage ein so genanntes Antennendiagramm vorlegen. Aus diesen, sagt der Senat, ist klar zu erkennen, wie hoch die Belastung durch die Strahlen ausfallen wird. Das ist genau der Ansatz, den wir hier seit Monaten bei der Einführung des Mobilfunknetzes zu integrieren versuchen, und wir erwarten und können in der Tat dann auch nicht begreifen, wenn das selbst der SPD-geführte Senat in Berlin beschließt, warum sich hier die SPD dem nicht anschließt.
Der dritte und letzte Punkt unseres Antrags besteht darin, dass wir bei der Einführung des UMTSMobilfunknetzes eine begleitende medizinische Forschung für Bremen und Bremerhaven fordern. Solche epidemiologische Forschung ist insbesondere bei der Einführung einer flächendeckenden neuen Technologie dringend erforderlich, um negative Gesundheitswirkungen überhaupt rechtzeitig entdecken zu können, und da haben wir hinreichend Erfahrung bei der Einführung anderer Technologien.
Ich möchte das noch einmal durch ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Kassenverbände in Bremen untermauern, das sie kürzlich an die Bürgerinitiative gegen den Funkturm Hammersbeck gerichtet hat. Es heißt dort, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Wir möchten Ihnen daher empfehlen, Ihre dahin gehenden Sorgen der zuständigen senatorischen Dienststelle für Gesundheit aufzuzeigen, damit von dort gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen wie Vorsorgeuntersuchungen und Untersuchungen über mögliche Langzeitwirkungen veranlasst werden.“ Soweit dieses Zitat!
Es wird aber deutlich, dass es originäre Aufgabe,
ich komme gleich zum Schluss, des Senats ist, so ein entsprechendes Forschungsprogramm zu initiieren, und hier – wir haben vorhin über das Partizipieren an Bundesforschungsgeldern gesprochen – müsste Bremen das gar nicht selbst bezahlen, sondern könnte an den eben erwähnten bereitgestellten Forschungsgeldern auch partizipieren.
In der Summe: Was wir Grünen wollen, ist, dass Sie diese Vorschläge aufgreifen, den Bürgerwillen respektieren und dass Sie sich nicht nur mit der Einführung der Technik profilieren, sondern dadurch, dass Sie wirklich innovativ sind, und das heißt, sich dadurch profilieren, dass man eine Technik parallel mit moderner Technikfolgenabschätzung einführt. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte erst einmal klarstellen, dass sich vor allen Dingen die Punkte eins und zwei unseres Antrags auf die strittigen Anlagen bezogen und beziehen und dass sich hier weiterhin verweigert wird, entsprechende Optimierungen vorzunehmen. Das finden wir an dieser Stelle auch falsch.
Der zweite Punkt ist, Frau Kummer, es ist definitiv nicht so, dass die Daten, die benötigt werden, um mit der Ausrichtung der Antennen eine Optimierung hinsichtlich der Strahlenbelastung in Daueraufenthaltsbereichen zu realisieren, im Internet stehen. Es ist sogar so, dass man an die gar nicht herankommt, und es ist so, dass einzelne Beiräte mittlerweile versuchen, sogar mit ihren Globalmitteln solche Gutachten in Auftrag zu geben, die durch Ausrichtung der Antennen dann eine Verbesserung der Situation herbeiführen. Dies gelingt nicht, weil die Daten nicht verfügbar sind.
Das ist übrigens eine Forderung, die von vielen Kommunen erhoben wird. Ich bin da also gut im Boot, parteiübergreifend mit Kommunen unterschiedlicher Regierungscouleur, die genau das fordern, nämlich zu sagen: Bitte schön, es geht hier um Umweltinformationen, es geht um Informationen, die wichtig sind im Sinne eines Gesundheitsschutzes, und die müssen bitte schön auch zur Verfügung stehen, so dass man sie dann, ohne überhaupt das Ziel der Einführung der Technologie zu beeinträchtigen, anwenden kann, um eine Verbesserung zu erreichen.
Ein weiterer Punkt: Herr Imhoff, Sie haben wunderschön dargelegt, warum es eigentlich wichtig ist, auch die dritte Forderung unseres Antrags zu realisieren, ein epidemiologisches Forschungsprogramm zu machen: weil wir uns nämlich hier im Bereich der
Ungewissheit befinden! Wir kennen definitiv die gesundheitlichen Auswirkungen nicht. Wir werden sie aber zu spät erfahren, wenn es sie gibt, was ich auch gar nicht hoffe, wenn sich die Studien dann bestätigen. Wir können aber doch nicht nach der VogelStrauß-Methode den Kopf in den Sand stecken und sagen, es wird schon alles gut gehen, sondern wir müssen alles tun, wenn es sich wirklich bestätigen sollte, dass die Hinweise sich manifestieren, dass wir das dann auch erkennen und als Gesellschaft entsprechend korrigierend eingreifen können. Das ist doch die originäre Verantwortung dieses Hauses.
Ein letzter Punkt: Epidemiologische Forschung ist sehr wohl möglich. Ich habe in diesem Zusammenhang mit mehreren Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen gesprochen, die Epidemiologen sind, und ich glaube, dass man denen vertrauen kann, wenn sie sagen, wir könnten und würden das gern machen. Warum man so etwas nicht aufgreift, ist für uns Grüne nicht verständlich!
Wir fragen den Senat: Erstens: Wird, wie vom Senat zugesagt, seit diesem Jahr das über die Bremer Häfen importierte beziehungsweise transportierte Saatgut auf gentechnische Verunreinigungen kontrolliert? Zweitens: Wie häufig und nach welchem Untersuchungsplan finden Kontrollen des umgeschlagenen Saatguts auf Verunreinigungen mit gentechnisch manipuliertem Saatgut statt?