Protokoll der Sitzung vom 22.08.2002

Die Beweissicherung ist etwas ganz Wichtiges in diesem Fall, wo man früher eben auch gesagt hat, na gut, dann hat die Frau blaue Flecke, und hat weggeguckt. Unhaltbare Zustände! Jetzt gibt es die Möglichkeit, nicht nur die Möglichkeit, sondern sie werden angehalten, dass hier eine Beweissicherung erfolgt zur Erstellung von Tatortfundberichten, Fotoaufnahmen von den Verletzungen der Opfer und so weiter, was dort alles gemacht wurde.

Wir haben, Frau Abgeordnete, anders als Sie es dargestellt haben, ein Merkblatt für das polizeiliche Handeln bei häuslicher Beziehungsgewalt, das auch überall ausliegt, das auch jeder bekommen kann, für den Einsatz und den Ermittlungsdienst, also für die Polizei. Dieses behandelt den Aspekt, den betroffenen Frauen in der konkreten Extremsituation mehr Selbstsicherheit zu vermitteln und ihnen die Möglichkeit zu geben, zu einer von den gewalttätigen Partnern unbeeinflussten Aussage zu kommen.

Wir haben den Opfer-Notruf eingerichtet, wo unter einer bestimmten Nummer Opfer von Straftaten Hilfestellungen erfragen können, natürlich auch misshandelte Frauen, die durch häusliche Gewalt beeinträchtigt werden. Wir haben polizeiliche Hilfestellung für Opfer durch einen direkten Kontakt. Die Kontaktbereichsbeamten sind besonders geschult worden, sie kennen ja ihre Bereiche. Sie kennen die Familien, in denen so etwas vorkommt, und man kann auf diese Kontaktbereichsbeamten zurückgreifen. Das wird im Übrigen auch getan, wie wir in einer Pressekonferenz mit der Polizei dargestellt haben. Wir machen auch eine statistische Auswertung dieser Fälle häuslicher Gewalt, zwar nicht in der polizeilichen Kriminalstatistik, sondern das

kann nur der Bund mit allen Ländern zusammen machen, aber wir machen es in unserem Datensystem, dem Isa-System, dass diese Fälle von häuslicher Gewalt gesondert erfasst werden, das ist bereits alles umgesetzt.

Ich will Ihnen einmal darstellen, wie das in der Praxis geschieht, wenn es zu einer Wohnungsverweisung kommt! Die Polizei weist eine Person aus einer Wohnung und untersagt ihr die Rückkehr, dabei ist die betroffene Person verpflichtet, der Polizei eine Anschrift oder eine zustellungsbevollmächtigte weitere Person zu benennen. Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot enden, wie ich dargestellt habe, mit dem Ablauf des zehnten Tages, so sagt es das Gesetz, nach der Anordnung, soweit von der Polizei nicht eine kürzere Geltungsdauer festgelegt wird. Die gefährdete Person hat nun die Möglichkeit, innerhalb dieses Zeitraumes einen Antrag auf zivilrechtlichen Schutz beim Amtsgericht, dem Familiengericht, mit dem Ziel zu stellen, dass ihr die Wohnung auf Dauer allein überlassen wird.

Um unmittelbar nach der polizeilichen Wohnungsverweisung den in der Regel als Opfern betroffenen Frauen und ihren Kindern sozialpädagogische Beratung und Unterstützung gewähren zu können, übermittelt die Polizei die erforderlichen Grunddaten unverzüglich an das zuständige Sozialzentrum, wo sie sofort an den zuständigen Sozialdienst weitergegeben werden. Der ambulante Sozialdienst leitet der betroffenen Frau sofort den Entwurf eines Antrags an das Familiengericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu und kündigt einen Hausbesuch an, der spätestens am dritten Werktag nach der polizeilichen Wohnungsverweisung erfolgt und dazu dient, die Frau rechtlich zu beraten sowie weitere notwendige Unterstützung und Hilfe anzubieten. Liegen weitere Gefährdungsaspekte vor, die über die Wohnungsverweisung hinausgehen, wird der Hausbesuch durch den Sozialdienst sofort vorgenommen. Die Kontaktaufnahme des Sozialdienstes zu der gefährdeten Person wird der Polizei mitgeteilt.

Es ist, meine Damen und Herren, en détail geregelt und funktioniert im Übrigen auch sehr gut, und nun sage ich Ihnen ein paar Zahlen: Seit In-KraftTreten des Wegweisungsrechts hat die Polizei Bremen, Stand 1. Juli, 36 Wohnungsverweisungen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven elf Wohnungsverweisungen verfügt. Es wird also umgesetzt.

In der Regel wurde dann in allen Fällen eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gefertigt. Darüber hinaus erging in zwei Fällen eine Zwangseinweisung nach dem PsychKG, dem zuständigen Gesetz, weitere Strafanzeigen waren vereinzelt erforderlich. Zweimal erfolgte sogar eine Ingewahrsamnahme aufgrund des Alkoholmissbrauchs der Betroffenen bis zur Ausnüchterung. Bis auf wenige Ausnahmen erfolgte die jeweilige Wohnungsverweisung für jeweils zehn Tage.

Meine Damen und Herren, das ist ein Einblick in nicht nur erfolgreiche Polizeiarbeit, sondern auch in eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Sozialbehörden und den Sicherheitsbehörden, der Polizei. Mehr kann man, glaube ich, nicht tun, mehr kann man auch nicht erwarten. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist hier Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau beantragt.

Meine Damen und Herren, wer der Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/1187 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes (Deutschtest für alle ausländischen Schüler)

Antrag des Abgeordneten Tittmann (DVU) vom 8. Juli 2002 (Drucksache 15/1191) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Senator Lemke.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort hat der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Iletmis, irgendwie verstehe ich Ihre Kritik nicht ganz! Wenn Sie wirklich meinen, ich würde hier falsches Zeugnis reden, dann sollten Sie nach vorn kommen und meine genannten Zahlen und Fakten einer verfehlten Ausländerpolitik der Bundesregierung und der Landesregierung widerlegen. Frau Iletmis, glauben Sie mir, ich habe viele ausländische Kollegen, und alle unterstützen uneingeschränkt die realistische Ausländerpolitik der Deutschen Volksunion, weil sie auch zum Schutz der hier lebenden anständigen Ausländer ist.

Wenn Sie die „Nationalzeitung“ lesen würden, dann würden Sie es jetzt auch wissen.

Aufgrund der überproportionalen Anteile ausländischer Schülerinnen und Schüler mit mangelnden Deutschkenntnissen an Bremer Schulen ist die Realisierung der Bildungs- und Erziehungsziele laut Paragraph 5 des Bremischen Schulgesetzes sowie das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Bildung im Sinn des Artikels 27 der Landesverfassung stark gefährdet. Die oft immensen Defizite bei der Beherrschung der deutschen Sprache behindern erheblich die Vermittlung des Lernstoffs für die Gesamtheit der Schüler. Daher ist hierzu für eine Gewährleistung des durch den Normzweck des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes vorgegebenen Qualitätsstandards Handlungsbedarf für die Rechtsetzung gegeben.

Meine Damen und Herren, nehmen wir nur einmal als Beispiel die skandinavischen Länder! Dort werden Kinder erst gar nicht eingeschult, wenn sie die jeweilige Landessprache nicht ausreichend beherrschen. Diese Kinder werden vorher in Sprachschulen geschickt, und das macht ja auch Sinn, denn nicht umsonst belegen die skandinavischen Länder in der Pisa-Studie die vordersten Plätze. Von diesem vorbildlichen skandinavischen Schulsystem sollte die Bremer Landesregierung dringend lernen und schnellstens dementsprechende Konsequenzen ziehen, denn eines dürfte klar sein, dass die Lernerfolge und Lebenschancen für ausländische Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse äußerst gering sind. Zudem ist es eine Tatsache, wenn Schulklassen aus zirka 70 Prozent ausländischen Schülerinnen und Schülern aus zirka zwölf verschiedenen Nationen bestehen, dass dort das Klassenniveau und das Bildungsniveau so schlecht ist, dass sie sich über einen letzten Platz in der Pisa-Studie überhaupt nicht zu wundern brauchen.

Es kann und darf nicht sein, dass unsere Kinder auf Grundlage Ihrer verfehlten Bildungs- und Integrationspolitik um ihre Zukunft gebracht werden, und es kann und darf auch nicht sein, dass Besserverdienende ihre Kinder auf Privatschulen schicken, und wer sich das nicht leisten kann, ist mit seinen Kindern der Leidtragende. Das, meine Damen und Herren, geht auf keinen Fall. Fakt ist doch auch, je höher der Anteil an ausländischen Schülern ist, desto schlechter sind die Noten. Die skandalösen Folgen sind: Das Leistungsniveau der deutschen, aber auch der ausländischen Schüler sinkt und damit ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt. Es ist eine traurige Tatsache, dass fast 30 Prozent der Jugendlichen, deren Muttersprache nicht deutsch ist, ohne Abschluss von der Schule gehen, und ein Drittel aller Abgänger bekommt keine Berufsausbildung.

Meine Damen und Herren, wenn Sie diese unerträglichen Zustände auch weiterhin politisch verantworten können und wollen, dann allerdings brauchen Sie selbstverständlich diesem Antrag der Deut

schen Volksunion nicht zuzustimmen. Verantwortungsbewusste Politiker aber, denen die Zukunft unserer Kinder nicht egal ist, müssen sogar unserem Antrag „Deutschtest für alle ausländischen Schüler“ uneingeschränkt zustimmen.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes, Deutschtest für alle ausländischen Schüler, Drucksache 15/1191, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab.

Damit unterbleibt gemäß Paragraph 35 Satz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.

Für eine sozial gerechte Gesundheitspolitik

Antrag (Entschließung) des Abgeordneten Tittmann (DVU) vom 8. Juli 2002 (Drucksache 15/1192)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Röpke.

Die Beratung ist eröffnet.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Gesundheitswesen der Bundesregierung steht unter dem Motto: früher sterben oder länger leiden! Nehmen wir doch nur einmal das neue Arzneimittelausgabebegrenzungsgesetz! Es besagt, der Arzt schreibt Kassenpatienten nur noch den Wirkstoff plus Dosierung auf das Rezept. Der Apotheker muss entscheiden, welches der fünf billigsten Medikamente mit diesem Wirkstoff der Patient bekommt. Das aber kann für viele Menschen zu einem lebensgefährlichen Problem werden, zum Beispiel für Epileptiker oder Parkinsonkranke. Bei ihnen dauert es oft Monate, bis der Arzt die richtige Medikamentierung gefunden hat. Hier wegen Kosten auf ein billiges Präparat umzustellen, wäre fatal und lebensbedrohlich.

Sie sehen nur anhand dieses einen Beispiels, die Probleme des deutschen Gesundheitswesens, die sich in immer neuen Debatten um Kostensteigerung und Beitragserhöhungen niederschlagen, sind struktureller Natur. Andere europäische Länder mit einer vergleichbaren Bevölkerungsstruktur kommen hier mit viel weniger Geld aus, ohne, und das betone ich extra, dass die Leistungen des Gesundheitswesens schlechter, die Zufriedenheit der Versicherten und die Einkommen der Leistungserbringer unzumutbar niedriger wären.

Meine Damen und Herren, Gesundheit ist ein sehr hohes Gut. Darum fordere ich im Namen der Deutschen Volksunion ein Gesundheitswesen, das zum Wohle der Bürger dem medizinischen Fortschritt verpflichtet bleibt. Hierzu bedarf es aber einer Gesundheitsreform, die den Namen Gesundheitsreform auch wirklich verdient. So muss zum Beispiel eine verbesserte Vorsorge angeboten werden, die Verbesserung und der Ausbau der Prävention und so weiter. Der Versicherte muss sich darauf verlassen können, dass er auch künftig alle medizinischen Leistungen ohne Abstriche erhält. Darum muss die Budgetierung bei den Leistungserbringern abgeschafft werden.

Es muss ein verstärkter Wettbewerb und eine größere Flexibilität im starren Vertragssystem zwischen Kassen und Leistungserbringer stattfinden. Das würde letztendlich zu einer höheren Qualität und zu einer besseren Effizienz unseres stark gebeutelten Gesundheitswesens führen. Das, meine Damen und Herren, sind nur einige von vielen Grundvoraussetzungen, um die Zunahme der Volkskrankheiten effektiv zu verhindern, die Lebensqualität aller unserer Bürger zu verbessern und die steigenden Kosten im Gesundheitswesen drastisch zu senken.

Es kann und darf nicht sein, dass zum Beispiel ein Asylbewerber eine bessere medizinische Versorgung erhält als ein Kassenpatient. Es ist doch nachweislich eine Tatsache, dass der Kassenpatient der Kontrolle von Budgetreglementierungen vieler Art unterliegt. Hier darf der Arzt nicht jedes Medikament oder jede Therapie verordnen, meine Damen und Herren. Das ist zum Beispiel bei Asylbewerbern, bei Asylanten nicht der Fall. Hier darf der Arzt das teuerste Medikament und die teuerste Therapie verordnen.