Protokoll der Sitzung vom 13.11.2002

Wir fragen den Senat:

Erstens: Auf welcher Grundlage erfolgt die Zulassung psychologischer Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie psychologischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung?

Zweitens: Wie viele zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zugelassene psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten, bitte getrennt ausweisen, gibt es jeweils in Bremen, Bremen-Nord und Bremerhaven?

Drittens: Ist aus Sicht des Senats die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung im Lande Bremen hinreichend sichergestellt, beziehungsweise welche Maßnahmen wären gegebenenfalls zu ergreifen, um diese sicherzustellen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die Zulassung psychologischer Psychotherapeuten und -therapeutinnen sowie psychologischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften im SGB V über Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung. Hinzu kommen die Regelungen in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und in den „Richtlinien über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung“, so genannte Bedarfsplanungs-Richtlinien – Ärzte.

Zu Frage zwei: Im Land Bremen sind die zwei Planungsbezirke Bremen-Stadt und Bremerhaven eingerichtet. Innerhalb dieser Planungsbezirke ist eine weitere Unterteilung nur mit erheblichem personellen Aufwand der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen möglich. Daher kann die Zahl der in BremenNord niedergelassenen Psychotherapeuten nicht gesondert ausgewiesen werden.

Nach derzeitigem Stand sind im Planungsbezirk Bremen-Stadt 84,3 ärztliche Psychotherapeuten und 266 psychologische sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zugelassen. Die Stelle nach dem Komma bei den ärztlichen Psychotherapeuten ergibt sich daraus, dass Ärzte, die nicht ausschließlich psychotherapeutisch tätig sind, planungstechnisch nur anteilig berücksichtigt werden.

Im Planungsbezirk Bremerhaven sind derzeit neun ärztliche Psychotherapeuten und 30 psychologische sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zugelassen.

Zu Frage drei: Aus den Zahlen, die bei der Beantwortung der Frage zwei genannt wurden, ergibt sich für den Planungsbezirk Bremen-Stadt ein Versorgungsgrad von 167,2 Prozent. Für Bremerhaven beträgt dieser Versorgungsgrad 122,3 Prozent. Der Versorgungsgrad bezeichnet das Verhältnis der tatsächlich niedergelassenen Psychotherapeuten zu dem rechnerischen Bedarf laut Bedarfsplanungs-Richtlinien. Bei einem Versorgungsgrad von 167,2 Prozent im Planungsbezirk Bremen-Stadt beziehungsweise 122,3 Prozent im Planungsbezirk Bremerhaven ist aus Sicht des Senats die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung im Lande Bremen hinreichend sichergestellt.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, die Zahl 167 Prozent Versorgungsgrad ist eigentlich ganz erstaunlich positiv, aber trotzdem gibt es vor allen Dingen in Bremen-Nord im Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenangebot einen großen Bedarf, beziehungsweise es gibt da, glaube ich, nur einen oder zwei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Sehen Sie Möglichkeiten aus Ihrem Haus, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung hier verstärkt dafür zu werben, dass auch BremenNord ausreichend versorgt wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir haben leider keine exakten Zahlen für Bremen-Nord, weil die Kassenärztliche Vereinigung sie nicht gesondert erfasst, weil es kein eigener Planungsbezirk ist, aber nach Informationen, die ich habe, kann ich das bestätigen, Bremen-Nord ist nicht so gut versorgt wie Bremen-Stadt oder Bremerhaven. Wir haben keinen direkten Einfluss auf die Kassenärztliche Vereinigung, das haben Sie in Ihrer Frage auch schon angedeutet, wir können aber in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen dafür werben, dass gezielt darauf geachtet wird, bei Neuzulassungen BremenNord zu bedenken. Dafür wäre ich auch sehr, und das werden wir in den nächsten Gesprächen, die wir anberaumt haben, auch aufnehmen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft den Einsatz von Frühdefibrillationsgeräten im Kampf gegen den Herztod. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Hammerström, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Forderung, so genannte Frühdefibrillationsgeräte – ich würde vorschlagen, entweder sagen wir Defis oder AEDGeräte, wie sie auch heißen – in öffentlichen Gebäuden und an öffentlichen Orten, Bahnhöfen, Stadien und so weiter zu installieren, um sicherzustellen, dass entsprechend ausgebildete Laien bei plötzlichem Herzversagen lebensrettende Maßnahmen unmittelbar, das heißt innerhalb einer Zeitspanne von maximal fünf Minuten, wirkungsvoll einleiten können?

Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, gegebenenfalls in Kooperation mit Hilfsorganisationen und anderen Institutionen Ausbildungsprogramme zum Einsatz von AED-Geräten durch Laien zu initiieren beziehungsweise zu fördern, um die Bereitschaft und Fähigkeit der Bevölkerung, bei Herzstillstand wirksam erste Hilfe zu leisten, auf eine möglichst breite Basis zu stellen?

Drittens: An welchen Orten werden nach Kenntnis des Senats in Bremen und Bremerhaven wie viele AED-Geräte zum Kampf gegen den Herztod vorgehalten, und wie ist der Ausbildungsstand der Bevölkerung des Landes Bremen hinsichtlich des Einsatzes dieser Geräte?

Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt, und ich greife den Hinweis gern auf, AED-Geräte sagen zu dürfen:

Zu eins: Der Senat bewertet den Einsatz von AEDGeräten als effektive Maßnahme im Kampf gegen den plötzlichen Herztod. Obwohl die notfallmedizinische Versorgung im Land Bremen auf einem hohen Standard ist und Defibrillatoren auf allen Rettungsmitteln vorgehalten und eingesetzt werden, ist es der Notärzteschaft sowie dem Rettungsfachpersonal leider nicht immer möglich, die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen.

Daher erachtet es der Senat für sinnvoll, auch Laien im Umgang mit dieser Technik vertraut zu machen, zumal in heutiger Zeit einfach zu bedienende Geräte auf dem Markt verfügbar sind. Hierbei vertritt auch der Senat die Meinung, dass die Verfügbarkeit von AED-Geräten vorrangig an öffentlichen Orten mit hohem Publikumsverkehr oder in großen Firmen sinnvoll ist, wo die Wahrscheinlichkeit für den tatsächlichen Einsatz eines derartigen Gerätes relativ groß ist. Hierbei ist es sinnvoll, vor allem das professionell vor Ort tätige Personal der jeweiligen Einrichtung zu schulen.

Zu zwei: Der Senat unterstützt die bundesweite Kampagne der Björn-Steiger-Stiftung für den Einsatz von AED-Geräten durch Laien im Kampf ge

gen den plötzlichen Herztod. Die im Rahmen der Kampagne für das Land Bremen kostenlos zur Verfügung gestellten Geräte wurden im Auftrag des Gesundheitsressorts vom Bremer Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes am 11. Juli 2002 im Rahmen einer Feierstunde entgegengenommen. Der Senat plant, mit den in Bremen und Bremerhaven ansässigen Hilfsorganisationen eine konzertierte Aktion im Sinne einer Nutzung dieser Geräte mit entsprechenden bereits erstellten Schulungskonzepten.

Zu drei: Derzeit werden keine AED-Geräte für Laien an öffentlichen Orten in Bremen und Bremerhaven vorgehalten. Die Ausbildung von Laien steht somit noch am Anfang.

Der Arbeiter-Samariter-Bund hat bei der Belegschaft der Bremer Entsorgungsbetriebe und der Deutschen Schiffsbank mit Trainingsprogrammen für Ersthelfer im Umgang mit AED-Geräten begonnen. In diesen Einrichtungen ist die Anschaffung eines Gerätes vorgesehen. Darüber hinaus hat der ASB seit Beginn dieses Jahres die Ausbildung an AED-Geräten in sämtliche Lehrgänge und Fortbildungsveranstaltungen bei den von dieser Hilfsorganisation betreuten Betriebssanitätsdiensten integriert.

Der DRK Kreisverband Bremen hält derzeit vier AED-Geräte in Sanitätswachen vor, zum Beispiel im Weserstadion. Diese Geräte werden vom Sanitätspersonal im Rahmen von Veranstaltungen eingesetzt. Darüber hinaus gibt es Interessenten aus der Wirtschaft und aus Schulen mit der Nachfrage nach Ausbildungsangeboten für ihre Belegschaft. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, können Sie uns bestätigen, dass im Lande Bremen, also in Bremerhaven und in der Stadt Bremen, auch Polizeibeamte jetzt an diesen Geräten ausgebildet werden, um rechtzeitig Hilfestellung geben zu können?

Bitte, Frau Senatorin!

Ja, das kann ich bestätigen. Das, finde ich, ist auch eine gute Aktion. Es ist geplant, sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven Polizeiautos mit diesen AED-Geräten auszustatten und die Einsatzkräfte der Schutzpolizei entsprechend zu schulen. Das soll 2003 erfolgen. Dafür sind auch zum Beispiel von unserem Ressort Gelder bereitgestellt worden. Ich denke, das ist eine ausgesprochen gute Aktion, mit der man auch die Bevölkerung sehr gut erreichen kann.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, könnten Sie sich vorstellen, eine Aktion zu unter

stützen, dass auch dieses Haus ein Frühdefibrillationsgerät installiert bekommt und auf freiwilliger Basis, vielleicht denkt der eine oder andere, er wird sich gern daran ausbilden lassen. Dieses Haus wird stark frequentiert, und der Marktplatz ist in der Nähe, viel Öffentlichkeit, dass wir vielleicht gemeinsam eine Aktion mit diesem Haus starten?

(Beifall bei der SPD)

Bitte, Frau Senatorin!

Das greife ich gern auf, zumal ich eben im Vorgespräch schon mit dem Bürgerschaftsdirektor dieses Thema erörtert habe und ihm angeboten habe, dass auch unser Haus das unterstützt, und ich hatte seine Bereitschaft auch schon verstanden. Ich denke, dass wir da die Aktion gemeinsam auf den Weg bringen.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf den Impfstatus der Bevölkerung im Lande Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Hammerström, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hat sich in den vergangenen Jahren der Impfstatus der Bevölkerung in Bremen und Bremerhaven hinsichtlich des Schutzes vor den Erkrankungen Poliomyelitis, Diphtherie und Tetanus entwickelt?

Zweitens: Besteht damit im Lande Bremen ein hinreichender Impfschutz, und welche Maßnahmen hält der Senat gegebenenfalls für erforderlich beziehungsweise hat der Senat ergriffen, um eventuell bestehende Lücken im Impfschutz in der Bevölkerung zu schließen?

Drittens: Inwieweit kann eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit von Ärzten, Kassen und Gesundheitsämtern dazu beitragen, eine hinreichende, möglichst lückenlose Durchimpfungsrate zu gewährleisten?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: