ne drei Vorredner haben eigentlich genau das treffend wiedergegeben, was wir im Ausschuss diskutiert haben, von daher will ich es kurz machen. Alles wartet auf den nächsten Tagesordnungspunkt, der ja die breite Öffentlichkeit viel mehr interessiert.
Ich möchte auf einen kleinen Aspekt noch einmal eingehen. Es ist verschiedentlich bei Frau Stahmann und eben auch bei Heiko Strohmann das Thema Internet vorgekommen. Es gibt da ja sicherlich berechtigte Zweifel, ob die Regelungen, die wir heute beschließen, wirklich wirksam sind, und vielleicht müssen wir da auch ein bisschen internationaler denken, wenn wir an die Probleme denken, und über den nationalen Horizont noch weiter hinaus denken. Das wird sicherlich ein langer und mühsamer Weg werden. Dazu möchte ich mit Genehmigung des Präsidenten die ALM, also die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, zitieren:
„Diese unbestreitbaren Schwierigkeiten der Kontrolle des Internets dürfen nicht dazu führen, dass gar nichts geschieht. Große Probleme brauchen auch große Lösungen und nicht die Kapitulation vor dieser Größe.“
Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Staatsvertrag und um Zustimmung zu den entsprechenden Angleichungen der betroffenen Regelungen im Bremischen Landesmediengesetz. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum einen möchte ich mich nur im Namen des Senats bei dem Ausschuss und, in der Erwartung Ihrer Abstimmung, beim gesamten Parlament bedanken, dass Sie dem Staatsvertrag so jetzt auch für unser Land über die Bühne helfen.
Zum anderen doch noch einmal kurz zu Ihnen, Frau Stahmann: Der Punkt mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten ist meines Erachtens doch gerade im System des Staatsvertrags ganz sinnvoll. Wir stärken eigentlich die freiwillige Selbstkontrolle anderer Einrichtungen, und hier haben wir bei den öffentlichrechtlichen Einrichtungen auch eine freiwillige Selbstkontrolle über die Gremien, und da liegt es auf der Hand, dann nicht noch weitere Gremien darüber zu setzen. Ich glaube, das ist nicht so ein großer Systemfehler, sondern wir können damit ganz praktisch leben.
Ebenso werden wir natürlich ganz aufmerksam verfolgen, wie sich dieses Instrument hinsichtlich der Pflichten der Netzanbieter entwickeln wird. Das ist ja hier zu Recht unterstrichen worden, dass wir da
eine sehr kritische Aufmerksamkeit und Prüfung haben werden, die im Übrigen auch öffentlich zu diskutieren sein wird, so dass wir jetzt einen richtigen Schritt machen, der mit Sicherheit nicht der letzte Schritt ist. – Für Ihre Unterstützung vielen Dank!
Die Mitteilung des Senats mit der DrucksachenNummer 15/1243 ist durch die Drucksachen-Nummer 15/1315 erledigt.
Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, Drucksache 15/1315, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt in die zweite Lesung eintreten wollen.
Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 15/1352, Kenntnis.
Meine Damen und Herren, der Bürgerantrag „Stoppt die Affenversuche an der Bremer Universität – Tierversuche perspektivisch reduzieren“ vom 28. November 2001, Drucksache 15/1038, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 52. Sitzung am 23. Januar 2002 an die staatlichen Deputationen für Wissenschaft federführend und für Arbeit und Gesundheit überwiesen worden. Diese Deputationen legen nunmehr mit der Drucksache 15/1367 ihren Bericht dazu vor.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Bürgerantrag „Stoppt die Affenversuche an der Bremer Universität – Tierversuche perspektivisch reduzieren“. Die Grundsatzdiskussion zu diesen Versuchen haben wir 1997 geführt. Es war damals eine sehr anstrengende und schwierige Diskussion, in der es sich keiner leicht gemacht hat, eine Entscheidung letztlich für diesen Forschungsbereich zu treffen, und das gilt natürlich auch für heute.
Ich will nicht alles wiederholen, was in diesem Hause seitdem diskutiert worden ist. Die letzte Diskussion war am 22. März 2001. Damals hat dieses Haus den Antrag der Grünen „Aus den Affenversuchen wieder aussteigen“ mit großer Mehrheit abgelehnt. Jeder wusste und weiß es auch heute, dass es sich bei diesen Versuchen um Grundlagenforschung handelt, und jeder, der sich mit dieser Thematik beschäftigt, ist sich eigentlich darüber im Klaren, dass man in der Grundlagenforschung meistens nicht kurzfristig zu verwertbaren Ergebnissen kommt. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Bei diesen Versuchen sind wir seinerzeit von einer Zeitspanne von zehn bis 15 Jahren ausgegangen, um zu validen Ergebnissen zu kommen. Bei der Primatenforschung an der Universität Bremen geht es im Wesentlichen darum, Funktionen des Gehirns zu erforschen. Das Gehirn, das wissen wir, ist das am wenigsten erforschte Organ des Menschen. Erst wenn man genau weiß, wie das Gehirn in welchen Bereichen mit welchen Funktionen arbeitet, wird man erkennen können, wodurch oder weshalb Gehirnkrankheiten ausgelöst werden, und erst dann wird man daran arbeiten können, wie diese Krankheiten zu therapieren sind.
Natürlich wissen wir, dass Grundlagenforschung per se nicht zu verwertbaren Ergebnissen führen muss, aber die damit verbundenen Optionen, meine Damen und Herren, müssen wir wahrnehmen. Wer in seinem persönlichen Umfeld miterlebt, wie Menschen, die an Gehirnkrankheiten leiden, ihre Persönlichkeit verlieren, wer miterlebt, wie jemand nicht mehr weiß, wer er war und was er ist, der wird die Möglichkeit unterstützen, im Rahmen nicht nur unserer Gesetze, sondern auch unter Einbeziehung der moralisch-ethischen Bewertung entsprechende Forschungsvorhaben eben auch an Tieren durchführen zu können!
Wir haben an unserer Universität einen international anerkannten Forschungsbereich Neurowissenschaften mit hervorragenden Wissenschaftlern, und die CDU steht hinter der Stärkung und dem Ausbau dieses Forschungsbereichs, wie das auch im Wissenschaftsplan 2010 von unserer Fraktion unterstützt worden ist. Natürlich wollen und werden wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, hierbei auf Tierversuche zu verzichten. Das ist unser Ziel, aber dass das zurzeit nur eine Perspektive sein kann, muss auch hier jedem bewusst sein.
Ich will an dieser Stelle noch einmal auf die Genehmigung von Tierversuchen und auf den Folgeantrag zu sprechen kommen. Nach dem Tierschutzgesetz ist vorgesehen, dass genehmigungspflichtige Tierversuche auf höchstens drei Jahre befristet werden. Falls das Forschungsziel nicht erreicht sein sollte, muss sich der Wissenschaftler einem neuen Genehmigungsverfahren unterziehen, und das ist auch gut so. Wir wollen erstens keinen Automatismus, und zweitens kann somit abgeglichen und ausgeschlossen werden, dass an anderer Stelle Ergebnisse vorliegen, die weitere Versuche eventuell überflüssig machen. Weiterhin hat der Senat auf eine Kleine Anfrage der Grünen vom 30. November 2000 mitgeteilt, dass bei einem Folgeantrag die Institution Primatex, das ist die zentrale Dokumentation der Tierversuche an Primaten in Deutschland, eingeschaltet wird, um eben Doppelversuche auszuschließen.
Natürlich, meine Damen und Herren, kann jeder für sich entscheiden, Tierversuche grundsätzlich oder in diesem Falle insbesondere an Primaten abzulehnen. Das kann eine emotionale beziehungswei