Protokoll der Sitzung vom 20.02.2003

(Beifall bei der SPD)

Herr Spielhoff, ich habe doch noch ein Zitat von Ihnen, und ich zitiere: „So gibt es eben reihenweise, im Grunde jeder Vorgang, da kann man jeden Vorgang im Grunde nehmen, wo man sich sagt: Sind die eigentlich noch normal?“ In die Richtung des Nordens jetzt von mir gezeigt! „Die Streitereien etwa um den Vertreter von Herrn Mattern, wenn er da eine Fortbildungsanweisung von Herrn Mattern rückgängig gemacht hat, dann da eine neue Anweisung zu machen, da muss der Oberbürgermeister Briefe

schreiben, da werden irgendwelche Leute eingeschaltet, die das rechtlich prüfen, welche Rechte hat eigentlich der Vertreter des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes!“ Soweit die Zitate der Vertreter, die als Zeugen in unserem Ausschuss waren!

Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, an den Zitaten und gerade auch an dem Zitat von Herrn Spielhoff, der nun nicht im Geruch steht, in die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes eingreifen zu wollen, welche Probleme es mit dem Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes gab und immer noch gibt. Man kann es auch so formulieren: Der Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes hat mit Kanonen auf Spatzen geschossen und dabei auch vielfach über das Ziel hinausgeschossen. Wohin er geschossen hat, kann ich Ihnen nicht sagen.

Im Ergebnis hat jedenfalls eine unerbittliche Inquisition, sein ständiger Ruf nach Disziplinar- und Strafverfahren dazu geführt, dass viele Mitarbeiter in der Verwaltung sich geradezu kriminalisiert fühlten. Ich füge an, dass man aufpassen muss mit dem, was man behauptet. Die Verwaltung der Stadtgemeinde Bremerhaven in Gänze hat ein Anrecht darauf, für sich wahrgenommen zu werden und nicht durch den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, wie es die Zeugen sagten, kriminalisiert zu werden.

(Beifall bei der SPD – Abg. B o r t t - s c h e l l e r [CDU]: Wer hat den denn aus- gesucht?)

Wenn ich das so sage, weil ich hier Kopfschütteln sehe, ging es fast nie um die sachliche Kompetenz des Rechnungsprüfungsamtsleiters. Es ging um seine Konsequenzen, die er als Judikative forderte, strafrechtlich und disziplinarrechtlich vorzugehen. Man muss die Verwaltung verstehen, dass doch keiner mehr etwas tut, wenn er sofort die Schelte von einem bekommt, der meint, er müsse es besser wissen.

Fazit zu diesem Sachkomplex: Dem Magistrat ist nach all dem vorzuwerfen, dass er der Amtsführung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes so lange tatenlos zugesehen hat und auf die rechtlich sicher zulässige Umsetzung dieses ungeeigneten Mitarbeiters verzichtet hat. Für die Umsetzung ist es nicht erforderlich, dass sich der entsprechende Beamte disziplinarrechtlicher Vergehen schuldig gemacht hat. Es reichen vielmehr, darüber hat uns Herr Professor Pottschmidt informiert, anhaltende Querelen im Amt aus.

An der Existenz anhaltender Querelen zwischen dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und dem Magistrat ist nach den genannten Ergebnissen der Beweisaufnahme nicht im Geringsten zu zweifeln. Die Nichtumsetzung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes ist insofern als unzulässige Einflussnahme zu qualifizieren, weil es unserer Überzeugung

nach feststeht, dass die Prüfungstätigkeit des Amtes unter diesem Amtsleiter Schaden genommen hat.

(Beifall bei der SPD)

Es ist jetzt an dem Oberbürgermeister der Stadtgemeinde Bremerhaven, zusammen mit der Stadtverordnetenversammlung den Amtsleiter umzusetzen. Das Ansehen der öffentlichen Verwaltung und das Ansehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes darf nicht länger geschädigt werden.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu einem Punkt kommen, der im Verlauf der Arbeit des Untersuchungsausschusses auch eine Rolle gespielt hat, das disziplinarrechtlich relevante Fehlverhalten des Rechnungsprüfungsamtsleiters! Es ist nicht im Fokus eines Untersuchungsausschusses des Landtages, dies eigentlich im Kern zu beleuchten, doch in diesem Fall ist es wichtig, den Sachverhalt zu kennen, da dieser neben den eben erwähnten Querelen im Zusammenhang mit dem noch anzusprechenden Vergleichsvertragspapier zu sehen ist.

Unsere Untersuchungen haben eindeutig ergeben, dass der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes eine Akte seiner thailändischen Lebensgefährtin beim Ausländeramt und die Unterhaltsvorschussakte ihres minderjährigen Kindes hat anfordern lassen. Das klingt schon an sich seltsam, warum fordert da jemand die Unterhaltsakten von ihm nahe stehenden Personen an? Man könnte das rechtfertigen, wenn das Rechnungsprüfungsamt allgemein alle Ausländerakten oder alle Unterhaltsvorschussakten geprüft hätte. Da hätte dann zufälligerweise auch die Lebensgefährtin des Herrn Mattern dabei sein können. So war es aber eben nicht. Er hat eben nur ganz gezielt diese beiden Akten durch Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes anfordern lassen. Da frage ich mich dann schon, was er damit wollte.

Man versteht das, wenn man noch weiß, dass seine Lebensgefährtin anschließend rückwirkend Unterhaltsvorschuss für ihr minderjähriges Kind beantragt und auch bekommen hat. Es ging aber wohl nicht nur um die Frage, ob dies rechtlich möglich ist – die hat sich Herr Mattern vom Jugendamt direkt beantworten lassen –, offenbar ging es auch um die Frage, ob die Akten etwas enthalten, das dieser rückwirkenden Zahlung im Wege steht. Als klar war, dass dies nicht der Fall war, konnte der Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Unabhängig davon, ob er nun zu Recht oder Unrecht ausgezahlt wurde, und unabhängig davon, ob die Lebensgefährtin damit einverstanden gewesen ist, dass Herr Mattern diese Akten angefordert hat, er hat hier seine dienstlichen

Kompetenzen zu privaten Zwecken eingesetzt, und dies geht nicht.

(Beifall bei der SPD)

Das ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtlich unzulässig. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes soll eben das Finanzgebaren der Stadtgemeinde Bremerhaven prüfen und seine Akteneinsichtsrechte nicht dafür benutzen, persönliche Verhältnisse zu klären. Folglich wurde vom Magistrat ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Mattern eingeleitet, und ich glaube auch, das ganz zu Recht.

(Beifall bei der SPD)

Aus der Geschichte lässt sich folgern, dass ein schweres Dienstvergehen durch den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes begangen wurde. Diese Einschätzung hatte auch die Generalstaatsanwältin, und auch der Vorermittlungsführer im Disziplinarverfahren gegen Herrn Mattern kommt zu diesem Ergebnis. Soweit der Verdacht eines Dienstvergehens vorliegt, ist es rechtswidrig, einen Beamten zu befördern, weil seine Eignung gerade angezweifelt wird und am Ende des Disziplinarverfahrens sogar eine Degradierung stehen kann. Voraussetzung für eine Beförderung ist unter anderem, dass der Beamte sich fachlich und persönlich als geeignet erwiesen hat. Zweifel an der persönlichen Eignung sind auf jeden Fall berechtigt, solange disziplinarische Vorermittlungen durchgeführt werden. So wäre es unrechtmäßig gewesen, nach den Aktenanforderungen den Rechnungsprüfungsamtsleiter zu befördern.

Das Disziplinarverfahren hat leider so lange gedauert, dass die Gefahr besteht, dass der Sanktionsanspruch seitens des Dienstherrn verjährt ist. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Herr Dr. Dopatka, der von Herrn Manfred Lissau als Vorermittlungsführer abgelöst wurde, lange Zeit nicht zu Potte kam. Herr Lissau hat inzwischen insoweit geäußert, dass ein Dienstvergehen vorliegt, er prüft zurzeit allerdings, ob dieses verjährt ist

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Viel harmlosere Dinge hießen ges- tern Vorverurteilungen!)

oder ob die Verjährung durch weitere Vorfälle unterbrochen wurde. Herr Schramm meint nun, diese mögliche Verschleppung sei mehr oder weniger Absicht gewesen, nicht nur Absicht von Herrn Dopatka, sondern auch die Absicht des Magistrats der Stadtgemeinde Bremerhaven. Daraus konstruieren Sie dann eine unzulässige Einflussnahme. Das ist natürlich grotesker Unsinn, den Sie da formulieren.

(Beifall bei der SPD)

Erstens könnte es überhaupt keine Einflussnahme durch die Organe der Stadt Bremerhaven oder des Landes geben, dazu gehört Herr Dopatka nachweislich bekanntermaßen nicht. Erst wenn man beweisen könnte, dass Herr Dopatka auf Anweisung oder Rat der Stadt Bremerhaven das Verfahren bewusst verschleppt hat, müsste man diesem Vorwurf nachgehen. Aber diese Beweisführung ist nicht einmal versucht worden, weil alle wussten, was am Ende herauskommt. Wichtiger ist, der Magistrat als Dienstherr hätte sich ja damit selbst durch die Brust ins Auge geschossen. Warum? Weil durch eine zeitliche Verzögerung das Dienstvergehen möglicherweise verjährt ist! Damit wird die Umsetzung von Herrn Mattern auf einen anderen Posten schwieriger, aber genau diese Umsetzung ist nach unserer Auffassung dringend geboten, und wenn ich richtig höre, sehen das in Bremerhaven auch schon viele andere, dass es dringend notwendig ist, den Amtsleiter umzusetzen.

(Abg. B o r t t s c h e l l e r [CDU]: Die Welt blickt auf Bremerhaven!)

Fazit zu diesem Sachverhalt: Inwieweit aus dem Verlauf der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und des Disziplinarverfahrens eine unzulässige Einflussnahme auf die Unabhängigkeit und Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes zu begründen ist, lässt sich nicht nachvollziehen und ist rational nicht zu erschließen. Nur wer selbst in Kategorien eines perfiden Intriganten denkt, kann zu einem solchen Ergebnis kommen.

(Widerspruch beim Bündnis 90/Die Grünen – Heiterkeit bei der CDU – Abg. Frau L i n - n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Kein Mil- limeter dem Gegner! Das ist vielleicht eine Geisteshaltung!)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, kommen wir nun zu der engeren Vorgeschichte des angeblichen Casus knacksus des Untersuchungsausschusses, zu dem schon erwähnten Vergleichsvertragsentwurf vom September 2000! Im Vorfeld des in der Stadt Bremerhaven einheitlich festgelegten Beförderungstermins bereitete der Magistrat eine Vorlage zur Beförderung von Bediensteten mit Wirkung zum 1. Oktober 2000 vor. Die Beförderung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes war wegen der laufenden disziplinarrechtlichen Vorermittlungen zum bekannten Termin nicht vorgesehen. Aus diesem Grund veranlasste die CDU-Fraktion in der Koalitionsrunde die Aussetzung der entsprechenden Magistratsvorlage, so dass alle zum 1. Oktober 2000 geplanten Beförderungen gefährdet waren. Soweit richtig, Herr Teiser! Erst durch öffentlichen Druck der Beschäftigten konnte die Beförderung der Bediensteten bei der Stadt Bremerhaven durchgeführt werden,

(Abg. T e i s e r [CDU]: Das stimmt wie- derum nicht!)

jedoch ohne den Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes. Im Rückblick und mit den Erfahrungen, die ich heute habe, kann ich Ihnen sagen, und ich bin mir sicher, dass hier der Grundstein für die spätere lebhafte Diskussion um das Rechnungsprüfungsamt seinen Ursprung hatte.

(Unruhe – Glocke)

Weil es nun diese Blockadehaltung seitens der CDU gab, bemühten sich die Koalitionsfraktionen der SPD und der CDU im September 2000 um eine politische Lösung mit dem Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes. Der stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Bremerhaven, Michael Teiser, bat den Oberbürgermeister sowie den Vorsitzenden der CDU-Stadtverordnetenfraktion, Paul Bödeker, zur Lösung des Problems ein Gespräch mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes zu führen.

(Abg. T e i s e r [CDU]: Ich?)

Insbesondere sollte auch versucht werden, daran lag Teilen der CDU, das disziplinarrechtliche Vorermittlungsverfahren zu beenden.

Ich zeige Ihnen gern nachher Ihre Zitate aus der Vernehmung. Daraus zitiere ich teilweise.

(Abg. T e i s e r [CDU]: Ich habe sie gebe- ten? Ich habe gesagt, wenn sie wollen, kön- nen sie es machen!)

So sollte eine Beförderung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes zum Oktober 2000 ermöglicht werden. Auch der Anwalt von Herrn Mattern hatte beim Oberbürgermeister um eine vergleichende Lösung des Problems nachgesucht. Da der Oberbürgermeister eine verwaltungsseitige Lösung für ausgeschlossen hielt, lehnte er eine Beteiligung an einem Lösungsversuch ab. Stattdessen empfahl er, die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Klaus Rosche und Paul Bödeker, zu beauftragen, um im Ergebnis eine Lösung zu erreichen. Zur Vorbereitung bat Klaus Rosche um eine Zusammenstellung der aus der Sicht der Verwaltung regelungsbedürftigen Punkte. Daraufhin vereinbarte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Paul Bödeker, mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes für den 20. September 2000 einen Termin, der in den Räumlichkeiten des Büros des Stadtverordnetenvorstehers stattfand.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Klaus Rosche, hat ausgesagt, er habe unmittelbar vor dem Gespräch in seinem Büro in der Stadtverordnetenfraktion den Posteingang durchgesehen und einen an ihn persönlich adressierten Umschlag gefunden, in dem sich der Vergleichsvertragsentwurf vom 19. September befand.

(Abg. T e i s e r [CDU]: Ohne Absender!)

Auch wir, lieber Kollege Teiser, können die Metamorphose nicht auflösen. Ich kann es nicht, ich bin der Fragende, und die anderen waren die Antwortenden!

(Abg. T e i s e r [CDU]: Ich habe keinen Namen genannt! Ohne Absender!)

Klaus Rosche legte den Vergleichsvertragsentwurf den beiden anderen Gesprächsteilnehmern, Herrn Bödeker und Herrn Mattern, vor. Mit welchen Worten dies geschehen ist und wie dies gemeint gewesen sein könnte, darüber besteht keine Einigkeit zwischen den beiden in dem Gespräch anwesenden Personen. Für mich ist in jedem Fall ebenso wie für den Staatsanwalt in Bremerhaven klar, dass Herr Mattern nicht genötigt werden sollte, das Papier zu unterschreiben.

Ersparen Sie es mir, Ihnen die Details der Gegenüberstellung zu sagen! Ich will Ihnen ersparen, dass ein Teil der Zeugen gar nicht wusste, dass es Kaffee gab. Ein Teil, das will ich Ihnen auch ersparen, wusste noch nicht einmal, dass jemand anders im Zimmer ist, als man dort hineinging. Sie sehen also an diesen Beispielen, wie durchaus illuster die Diskussion darüber war, wie das Gespräch eigentlich stattgefunden hat. Deswegen erspare ich mir das Weitere über die Gesprächssituation anhand des zweiten Papiers.

Wichtig ist nur, dass der Stadtverordnetenvorsteher dann aufgrund des letzten Gespräches einen zweiten Vertragsentwurf vom 21. September 2000 per Fax an die Vorsitzenden der SPD-Fraktion und danach, mit dem Einverständnis von Herrn Rosche, auch an die CDU faxte. Eine weitere Erörterung dieses Vertragsentwurfs fand nicht mehr statt, da die CDU- und SPD-Fraktionen die Angelegenheit nicht weiter verfolgen wollten. Das Papier, hat Herr Teiser sinngemäß in der Vernehmung gesagt, sollte in der Schublade verschwinden. Dann war Pause, ungefähr ein Jahr lang war Pause. Erst dann kam die Geschichte an die Öffentlichkeit und führte zu dem, was seit 2001 öffentlich bekannt ist. Es ist schon seltsam, dass ein Jahr Pause ist und man sich doch die Frage stellen muss: Wer hat eigentlich ein Interesse daran gehabt, dass nach einem Jahr Pause diese Geschichte das Licht der Öffentlichkeit erreicht hat?

Fazit zu den Vertragsvergleichsentwürfen: Der Vertragsvergleichsentwurf kann im Zusammenhang der Konflikte zwischen dem Rechnungsprüfungsamtsleiter und dem Magistrat nicht als unzulässige Einflussnahme auf die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes gewertet werden. Vor allem stand hinter dem Entwurf und den Verhandlungen die Forderung Matterns, befördert zu werden. Weil das wegen des laufenden Disziplinarverfahrens ausgeschlossen war, hat sein Anwalt angeregt, einen außergerichtlichen Vergleich herbeizuführen, um das Disziplinarverfahren aus der Welt zu schaffen.

Auch wenn der Vertragsentwurf in vielen Punkten sprachlich missglückt und im juristischen Sinne in wenigen Punkten unpräzise und deshalb angreifbar ist, lässt sich das Papier nicht als unzulässige Einflussnahme bewerten. Es hatte die Funktion, einen für alle unerträglich gewordenen Konflikt zu lösen. Der Versuch, den Konflikt durch eine einvernehmliche Einigung zu lösen, kann aber nicht als unzulässige Einflussnahme gewertet werden.

(Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen])

Strafrechtlich relevant ist der Entwurf ebenso wenig, so dass hier auch nicht mit dem Vorwurf der Nötigung oder dem vorhandenen absurden Vorwurf der Bestechung gearbeitet werden kann. Dies hat auch das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ergeben.

Liebe Frau Linnert, wenn Sie sich einmal die Mühe gemacht hätten, sich im Ausschuss das anzuhören, was dort gelaufen ist, und Ihr Kollege Herr Schramm mit dazu beigetragen hätte, hätten wir vernünftiger arbeiten können, weil er die ganzen Wochen nicht vorhanden war! Die Grünen haben im Ausschuss nichts dazu beigetragen, das nur annähernd rechtfertigen würde, was Sie andauernd hier dazwischenrufen!