Frank Schildt
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der von den Grünen initiierte Untersuchungsausschuss „Rechnungsprüfungsamt Bremerhaven“ hatte den Auftrag festzustellen, ob es eine unzulässige Einflussnahme auf die Funktion und Amtsführung des unabhängigen Rechnungsprüfungsamtes der Stadtgemeinde Bremerhaven gibt. Für uns lässt sich schon jetzt feststellen, diese Einflussnahme gab es nicht.
Es wäre besser gewesen, dieser Untersuchungsausschuss hätte von Anfang an Herrn Professor Pottschmidt um ein Gutachten für das Rechtsverhältnis zwischen Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und dem Rechnungsprüfungsamt gebeten, das Ergebnis abgewartet, es nach Bremerhaven geschickt und die dortigen Stellen aufgefordert, sich auf die Grundlage dieses Gutachtens einzustellen.
Dagegen gab es den Kollegen Manfred Schramm, der sich als Genmanipulator versuchte. Er blies eine Mücke zum Elefanten auf, ein Elefant, der im Laufe des Untersuchungsausschusses wieder auf Mückengröße zurückgeschrumpft wurde!
Ich betone noch einmal, dass wir keine unzulässige Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes feststellen konnten. Vielmehr haben wir ein Rechnungsprüfungsamt erlebt, das von einem Amtsleiter geleitet wird, der in dem Um
gang mit anderen Personen eine klassische Fehlbesetzung ist.
Im Mittelpunkt der Ausschussarbeit stand dann auch immer das Handeln des Amtsleiters und standen nicht so sehr die Probleme des Rechnungsprüfungsamtes, das heißt, zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes und der Stadtverwaltung gab und gibt es eine konstruktive Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit zwischen dem 1997 eingestellten Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und dem Magistrat der Stadt Bremerhaven war von Anfang an als problematisch und konfliktbeladen zu bezeichnen.
Der Untersuchungsausschuss hat einige der Konflikte zwischen dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und den Organen der Stadt Bremerhaven beleuchtet. Dabei ging es zunächst nur darum, den Hintergrund eines Vergleichsvertragsentwurfes aus dem September 2000 in den Kontext der Ereignisse zu stellen. Nur dieser Vergleichsvertragsentwurf war es, den die Grünen zum Anlass nahmen, den Untersuchungsausschuss einzuberufen. Wir dagegen wollten die gesamte Geschichte beleuchten, weil wir meinten und auch heute noch der Meinung sind, dass eine Bewertung, ob es eine unzulässige Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes gegeben hat, nicht isoliert erfolgen kann, sondern nur im Zusammenhang der Ereignisse unter Berücksichtigung der Vorgeschichte geschehen kann.
Tatsache ist, dass aus dem Kontext Gerissenes unwahr sein kann. Bei diesen Untersuchungen zeigte sich, dass der Vergleichsvertragsentwurf eine lange Vorgeschichte hat, die aus den beinahe permanenten Querelen zwischen dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und den Organen der Stadt Bremerhaven bestand. Dabei war es einerlei, welcher politischen Couleur diese Organe und die Vertreter waren. Der neue Leiter des Rechnungsprüfungsamtes wurde sehr bald von allen Verantwortlichen in der Verwaltung als querulatorisch, so der ehemalige Oberbürgermeister Richter, empfunden, und die Kontakte wurden auf ein Minimum begrenzt. Dabei spielte es eben keine Rolle, ob die Verantwortlichen Mitglieder der SPD sind, der FDP oder der CDU waren.
Die Probleme, die es mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes gab, spiegeln sich in allen Aussagen der Zeugen im Rahmen der öffentlichen Zeugenvernehmung wider. Das waren neben Oberbürgermeister Richter, FDP, Bürgermeister Niederquell, CDU, sowie der Präsident des Rechnungshofes, Herr Spielhoff, ohne Parteizugehörigkeit. So sagte Herr Richter, FDP, Zitat aus der öffentlichen Beweisaufnahme: „Es zeigte sich für mich dann in relativ kurzer Zeit, dass seine Auffassung“ – er spricht von Herrn Mattern – „von der Ausübung seiner Pflicht nicht so sehr viel – wie soll ich sagen – mehr davon geprägt war, dass das Rechnungsprüfungsamt so eine Art
Superbehörde ist und das, was seine persönlichen oder amtlichen Wünsche sind, doch zu befolgen sei, in jedem einzelnen Fall.“
Herr Richter führt weiter aus: „Ich sehe das Rechnungsprüfungsamt als eine Behörde mit einem besonderen Auftrag, das ist ja auch festgelegt, aber doch als Bestandteil der öffentlichen Verwaltung. Es gibt natürlich aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten und auch aufgrund der Aufgabenstellung eine Sonderstellung, eine Position, die dem Rechnungsprüfungsamt Vollmachten gibt, die andere Ämter gewiss nicht haben. Von daher kommt eine größere Verantwortung auf das Rechnungsprüfungsamt zu, aber es setzt das Rechnungsprüfungsamt nicht an eine quasi judikative Stelle.“ So das Zitat von Herrn Oberbürgermeister a. D. Richter!
Ähnlich äußerte sich der Noch-Bürgermeister Niederquell, CDU: „Es gab gelegentlich Unmutsäußerungen einzelner Magistratsmitglieder über die Art der Prüfberichte, über die Schärfe der Prüfberichte, über die Maßlosigkeit der Anwürfe, es gab Unzufriedenheit über den immer währenden Hinweis auf Disziplinar- und Strafverfahren, selbst bei meines Erachtens nicht sonderlich relevanten Themen.“ So das Zitat von Herrn Niederquell!
Ich will noch den Präsidenten des Rechnungshofes Bremen, Herrn Spielhoff, zitieren aus der öffentlichen Beweisaufnahme: „Die Ausgangslage war für mich so ein bisschen eigenartig, dass es eine Einrichtung gibt, die im Grunde, und den Eindruck hat Herr Mattern manchmal erweckt, in der Weise unabhängig ist, dass es überhaupt niemanden gibt, der ihm sagen kann, während, und das habe ich Herrn Mattern auch ein paar Mal gesagt, der Rechnungshof, wenn der etwas machen muss, der muss immer eine Kollegiumsentscheidung machen. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes ist in seiner Weise unabhängig, dass überhaupt niemand da sein soll, der ihm unter Umständen irgendetwas sagen kann.“
Abschließend ein Zitat von Herrn Spielhoff: „Wie kann man eine Korrespondenz darüber anfangen, dass 1,80 DM Fotokopierkosten nicht eingezogen worden sind? Dann fasst der Magistrat noch einen Beschluss darüber, dass darauf nicht geantwortet werden soll. Da muss ich“ Herr Spielhoff, „glaube ich, sagen, da ist irgendetwas nicht in Ordnung.“
Herr Spielhoff, ich habe doch noch ein Zitat von Ihnen, und ich zitiere: „So gibt es eben reihenweise, im Grunde jeder Vorgang, da kann man jeden Vorgang im Grunde nehmen, wo man sich sagt: Sind die eigentlich noch normal?“ In die Richtung des Nordens jetzt von mir gezeigt! „Die Streitereien etwa um den Vertreter von Herrn Mattern, wenn er da eine Fortbildungsanweisung von Herrn Mattern rückgängig gemacht hat, dann da eine neue Anweisung zu machen, da muss der Oberbürgermeister Briefe
schreiben, da werden irgendwelche Leute eingeschaltet, die das rechtlich prüfen, welche Rechte hat eigentlich der Vertreter des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes!“ Soweit die Zitate der Vertreter, die als Zeugen in unserem Ausschuss waren!
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, an den Zitaten und gerade auch an dem Zitat von Herrn Spielhoff, der nun nicht im Geruch steht, in die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes eingreifen zu wollen, welche Probleme es mit dem Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes gab und immer noch gibt. Man kann es auch so formulieren: Der Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes hat mit Kanonen auf Spatzen geschossen und dabei auch vielfach über das Ziel hinausgeschossen. Wohin er geschossen hat, kann ich Ihnen nicht sagen.
Im Ergebnis hat jedenfalls eine unerbittliche Inquisition, sein ständiger Ruf nach Disziplinar- und Strafverfahren dazu geführt, dass viele Mitarbeiter in der Verwaltung sich geradezu kriminalisiert fühlten. Ich füge an, dass man aufpassen muss mit dem, was man behauptet. Die Verwaltung der Stadtgemeinde Bremerhaven in Gänze hat ein Anrecht darauf, für sich wahrgenommen zu werden und nicht durch den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, wie es die Zeugen sagten, kriminalisiert zu werden.
Wenn ich das so sage, weil ich hier Kopfschütteln sehe, ging es fast nie um die sachliche Kompetenz des Rechnungsprüfungsamtsleiters. Es ging um seine Konsequenzen, die er als Judikative forderte, strafrechtlich und disziplinarrechtlich vorzugehen. Man muss die Verwaltung verstehen, dass doch keiner mehr etwas tut, wenn er sofort die Schelte von einem bekommt, der meint, er müsse es besser wissen.
Fazit zu diesem Sachkomplex: Dem Magistrat ist nach all dem vorzuwerfen, dass er der Amtsführung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes so lange tatenlos zugesehen hat und auf die rechtlich sicher zulässige Umsetzung dieses ungeeigneten Mitarbeiters verzichtet hat. Für die Umsetzung ist es nicht erforderlich, dass sich der entsprechende Beamte disziplinarrechtlicher Vergehen schuldig gemacht hat. Es reichen vielmehr, darüber hat uns Herr Professor Pottschmidt informiert, anhaltende Querelen im Amt aus.
An der Existenz anhaltender Querelen zwischen dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes und dem Magistrat ist nach den genannten Ergebnissen der Beweisaufnahme nicht im Geringsten zu zweifeln. Die Nichtumsetzung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes ist insofern als unzulässige Einflussnahme zu qualifizieren, weil es unserer Überzeugung
nach feststeht, dass die Prüfungstätigkeit des Amtes unter diesem Amtsleiter Schaden genommen hat.
Es ist jetzt an dem Oberbürgermeister der Stadtgemeinde Bremerhaven, zusammen mit der Stadtverordnetenversammlung den Amtsleiter umzusetzen. Das Ansehen der öffentlichen Verwaltung und das Ansehen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes darf nicht länger geschädigt werden.
Lassen Sie mich nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu einem Punkt kommen, der im Verlauf der Arbeit des Untersuchungsausschusses auch eine Rolle gespielt hat, das disziplinarrechtlich relevante Fehlverhalten des Rechnungsprüfungsamtsleiters! Es ist nicht im Fokus eines Untersuchungsausschusses des Landtages, dies eigentlich im Kern zu beleuchten, doch in diesem Fall ist es wichtig, den Sachverhalt zu kennen, da dieser neben den eben erwähnten Querelen im Zusammenhang mit dem noch anzusprechenden Vergleichsvertragspapier zu sehen ist.
Unsere Untersuchungen haben eindeutig ergeben, dass der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes eine Akte seiner thailändischen Lebensgefährtin beim Ausländeramt und die Unterhaltsvorschussakte ihres minderjährigen Kindes hat anfordern lassen. Das klingt schon an sich seltsam, warum fordert da jemand die Unterhaltsakten von ihm nahe stehenden Personen an? Man könnte das rechtfertigen, wenn das Rechnungsprüfungsamt allgemein alle Ausländerakten oder alle Unterhaltsvorschussakten geprüft hätte. Da hätte dann zufälligerweise auch die Lebensgefährtin des Herrn Mattern dabei sein können. So war es aber eben nicht. Er hat eben nur ganz gezielt diese beiden Akten durch Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes anfordern lassen. Da frage ich mich dann schon, was er damit wollte.
Man versteht das, wenn man noch weiß, dass seine Lebensgefährtin anschließend rückwirkend Unterhaltsvorschuss für ihr minderjähriges Kind beantragt und auch bekommen hat. Es ging aber wohl nicht nur um die Frage, ob dies rechtlich möglich ist – die hat sich Herr Mattern vom Jugendamt direkt beantworten lassen –, offenbar ging es auch um die Frage, ob die Akten etwas enthalten, das dieser rückwirkenden Zahlung im Wege steht. Als klar war, dass dies nicht der Fall war, konnte der Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Unabhängig davon, ob er nun zu Recht oder Unrecht ausgezahlt wurde, und unabhängig davon, ob die Lebensgefährtin damit einverstanden gewesen ist, dass Herr Mattern diese Akten angefordert hat, er hat hier seine dienstlichen
Kompetenzen zu privaten Zwecken eingesetzt, und dies geht nicht.
Das ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtlich unzulässig. Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes soll eben das Finanzgebaren der Stadtgemeinde Bremerhaven prüfen und seine Akteneinsichtsrechte nicht dafür benutzen, persönliche Verhältnisse zu klären. Folglich wurde vom Magistrat ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Mattern eingeleitet, und ich glaube auch, das ganz zu Recht.
Aus der Geschichte lässt sich folgern, dass ein schweres Dienstvergehen durch den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes begangen wurde. Diese Einschätzung hatte auch die Generalstaatsanwältin, und auch der Vorermittlungsführer im Disziplinarverfahren gegen Herrn Mattern kommt zu diesem Ergebnis. Soweit der Verdacht eines Dienstvergehens vorliegt, ist es rechtswidrig, einen Beamten zu befördern, weil seine Eignung gerade angezweifelt wird und am Ende des Disziplinarverfahrens sogar eine Degradierung stehen kann. Voraussetzung für eine Beförderung ist unter anderem, dass der Beamte sich fachlich und persönlich als geeignet erwiesen hat. Zweifel an der persönlichen Eignung sind auf jeden Fall berechtigt, solange disziplinarische Vorermittlungen durchgeführt werden. So wäre es unrechtmäßig gewesen, nach den Aktenanforderungen den Rechnungsprüfungsamtsleiter zu befördern.
Das Disziplinarverfahren hat leider so lange gedauert, dass die Gefahr besteht, dass der Sanktionsanspruch seitens des Dienstherrn verjährt ist. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Herr Dr. Dopatka, der von Herrn Manfred Lissau als Vorermittlungsführer abgelöst wurde, lange Zeit nicht zu Potte kam. Herr Lissau hat inzwischen insoweit geäußert, dass ein Dienstvergehen vorliegt, er prüft zurzeit allerdings, ob dieses verjährt ist
oder ob die Verjährung durch weitere Vorfälle unterbrochen wurde. Herr Schramm meint nun, diese mögliche Verschleppung sei mehr oder weniger Absicht gewesen, nicht nur Absicht von Herrn Dopatka, sondern auch die Absicht des Magistrats der Stadtgemeinde Bremerhaven. Daraus konstruieren Sie dann eine unzulässige Einflussnahme. Das ist natürlich grotesker Unsinn, den Sie da formulieren.
Erstens könnte es überhaupt keine Einflussnahme durch die Organe der Stadt Bremerhaven oder des Landes geben, dazu gehört Herr Dopatka nachweislich bekanntermaßen nicht. Erst wenn man beweisen könnte, dass Herr Dopatka auf Anweisung oder Rat der Stadt Bremerhaven das Verfahren bewusst verschleppt hat, müsste man diesem Vorwurf nachgehen. Aber diese Beweisführung ist nicht einmal versucht worden, weil alle wussten, was am Ende herauskommt. Wichtiger ist, der Magistrat als Dienstherr hätte sich ja damit selbst durch die Brust ins Auge geschossen. Warum? Weil durch eine zeitliche Verzögerung das Dienstvergehen möglicherweise verjährt ist! Damit wird die Umsetzung von Herrn Mattern auf einen anderen Posten schwieriger, aber genau diese Umsetzung ist nach unserer Auffassung dringend geboten, und wenn ich richtig höre, sehen das in Bremerhaven auch schon viele andere, dass es dringend notwendig ist, den Amtsleiter umzusetzen.
Fazit zu diesem Sachverhalt: Inwieweit aus dem Verlauf der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und des Disziplinarverfahrens eine unzulässige Einflussnahme auf die Unabhängigkeit und Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes zu begründen ist, lässt sich nicht nachvollziehen und ist rational nicht zu erschließen. Nur wer selbst in Kategorien eines perfiden Intriganten denkt, kann zu einem solchen Ergebnis kommen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, kommen wir nun zu der engeren Vorgeschichte des angeblichen Casus knacksus des Untersuchungsausschusses, zu dem schon erwähnten Vergleichsvertragsentwurf vom September 2000! Im Vorfeld des in der Stadt Bremerhaven einheitlich festgelegten Beförderungstermins bereitete der Magistrat eine Vorlage zur Beförderung von Bediensteten mit Wirkung zum 1. Oktober 2000 vor. Die Beförderung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes war wegen der laufenden disziplinarrechtlichen Vorermittlungen zum bekannten Termin nicht vorgesehen. Aus diesem Grund veranlasste die CDU-Fraktion in der Koalitionsrunde die Aussetzung der entsprechenden Magistratsvorlage, so dass alle zum 1. Oktober 2000 geplanten Beförderungen gefährdet waren. Soweit richtig, Herr Teiser! Erst durch öffentlichen Druck der Beschäftigten konnte die Beförderung der Bediensteten bei der Stadt Bremerhaven durchgeführt werden,
jedoch ohne den Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes. Im Rückblick und mit den Erfahrungen, die ich heute habe, kann ich Ihnen sagen, und ich bin mir sicher, dass hier der Grundstein für die spätere lebhafte Diskussion um das Rechnungsprüfungsamt seinen Ursprung hatte.
Weil es nun diese Blockadehaltung seitens der CDU gab, bemühten sich die Koalitionsfraktionen der SPD und der CDU im September 2000 um eine politische Lösung mit dem Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes. Der stellvertretende Kreisvorsitzende der CDU Bremerhaven, Michael Teiser, bat den Oberbürgermeister sowie den Vorsitzenden der CDU-Stadtverordnetenfraktion, Paul Bödeker, zur Lösung des Problems ein Gespräch mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes zu führen.
Insbesondere sollte auch versucht werden, daran lag Teilen der CDU, das disziplinarrechtliche Vorermittlungsverfahren zu beenden.
Ich zeige Ihnen gern nachher Ihre Zitate aus der Vernehmung. Daraus zitiere ich teilweise.
So sollte eine Beförderung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes zum Oktober 2000 ermöglicht werden. Auch der Anwalt von Herrn Mattern hatte beim Oberbürgermeister um eine vergleichende Lösung des Problems nachgesucht. Da der Oberbürgermeister eine verwaltungsseitige Lösung für ausgeschlossen hielt, lehnte er eine Beteiligung an einem Lösungsversuch ab. Stattdessen empfahl er, die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Klaus Rosche und Paul Bödeker, zu beauftragen, um im Ergebnis eine Lösung zu erreichen. Zur Vorbereitung bat Klaus Rosche um eine Zusammenstellung der aus der Sicht der Verwaltung regelungsbedürftigen Punkte. Daraufhin vereinbarte der Fraktionsvorsitzende der CDU, Paul Bödeker, mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes für den 20. September 2000 einen Termin, der in den Räumlichkeiten des Büros des Stadtverordnetenvorstehers stattfand.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Klaus Rosche, hat ausgesagt, er habe unmittelbar vor dem Gespräch in seinem Büro in der Stadtverordnetenfraktion den Posteingang durchgesehen und einen an ihn persönlich adressierten Umschlag gefunden, in dem sich der Vergleichsvertragsentwurf vom 19. September befand.
Auch wir, lieber Kollege Teiser, können die Metamorphose nicht auflösen. Ich kann es nicht, ich bin der Fragende, und die anderen waren die Antwortenden!
Klaus Rosche legte den Vergleichsvertragsentwurf den beiden anderen Gesprächsteilnehmern, Herrn Bödeker und Herrn Mattern, vor. Mit welchen Worten dies geschehen ist und wie dies gemeint gewesen sein könnte, darüber besteht keine Einigkeit zwischen den beiden in dem Gespräch anwesenden Personen. Für mich ist in jedem Fall ebenso wie für den Staatsanwalt in Bremerhaven klar, dass Herr Mattern nicht genötigt werden sollte, das Papier zu unterschreiben.
Ersparen Sie es mir, Ihnen die Details der Gegenüberstellung zu sagen! Ich will Ihnen ersparen, dass ein Teil der Zeugen gar nicht wusste, dass es Kaffee gab. Ein Teil, das will ich Ihnen auch ersparen, wusste noch nicht einmal, dass jemand anders im Zimmer ist, als man dort hineinging. Sie sehen also an diesen Beispielen, wie durchaus illuster die Diskussion darüber war, wie das Gespräch eigentlich stattgefunden hat. Deswegen erspare ich mir das Weitere über die Gesprächssituation anhand des zweiten Papiers.
Wichtig ist nur, dass der Stadtverordnetenvorsteher dann aufgrund des letzten Gespräches einen zweiten Vertragsentwurf vom 21. September 2000 per Fax an die Vorsitzenden der SPD-Fraktion und danach, mit dem Einverständnis von Herrn Rosche, auch an die CDU faxte. Eine weitere Erörterung dieses Vertragsentwurfs fand nicht mehr statt, da die CDU- und SPD-Fraktionen die Angelegenheit nicht weiter verfolgen wollten. Das Papier, hat Herr Teiser sinngemäß in der Vernehmung gesagt, sollte in der Schublade verschwinden. Dann war Pause, ungefähr ein Jahr lang war Pause. Erst dann kam die Geschichte an die Öffentlichkeit und führte zu dem, was seit 2001 öffentlich bekannt ist. Es ist schon seltsam, dass ein Jahr Pause ist und man sich doch die Frage stellen muss: Wer hat eigentlich ein Interesse daran gehabt, dass nach einem Jahr Pause diese Geschichte das Licht der Öffentlichkeit erreicht hat?
Fazit zu den Vertragsvergleichsentwürfen: Der Vertragsvergleichsentwurf kann im Zusammenhang der Konflikte zwischen dem Rechnungsprüfungsamtsleiter und dem Magistrat nicht als unzulässige Einflussnahme auf die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes gewertet werden. Vor allem stand hinter dem Entwurf und den Verhandlungen die Forderung Matterns, befördert zu werden. Weil das wegen des laufenden Disziplinarverfahrens ausgeschlossen war, hat sein Anwalt angeregt, einen außergerichtlichen Vergleich herbeizuführen, um das Disziplinarverfahren aus der Welt zu schaffen.
Auch wenn der Vertragsentwurf in vielen Punkten sprachlich missglückt und im juristischen Sinne in wenigen Punkten unpräzise und deshalb angreifbar ist, lässt sich das Papier nicht als unzulässige Einflussnahme bewerten. Es hatte die Funktion, einen für alle unerträglich gewordenen Konflikt zu lösen. Der Versuch, den Konflikt durch eine einvernehmliche Einigung zu lösen, kann aber nicht als unzulässige Einflussnahme gewertet werden.
Strafrechtlich relevant ist der Entwurf ebenso wenig, so dass hier auch nicht mit dem Vorwurf der Nötigung oder dem vorhandenen absurden Vorwurf der Bestechung gearbeitet werden kann. Dies hat auch das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ergeben.
Liebe Frau Linnert, wenn Sie sich einmal die Mühe gemacht hätten, sich im Ausschuss das anzuhören, was dort gelaufen ist, und Ihr Kollege Herr Schramm mit dazu beigetragen hätte, hätten wir vernünftiger arbeiten können, weil er die ganzen Wochen nicht vorhanden war! Die Grünen haben im Ausschuss nichts dazu beigetragen, das nur annähernd rechtfertigen würde, was Sie andauernd hier dazwischenrufen!
Ich sage Ihnen das, es war vielmehr die Arbeit des Vorsitzenden und des SPD-Obmannes, diesen Ausschuss zu einem Ergebnis zu bekommen. Der Kollege Röwekamp nickt an der Stelle, also so weit kann ich nicht daneben liegen!
Zum damaligen Zeitpunkt konnte – –.
Ja, das stimmt! Lassen Sie mich dann wieder zu meinem Manuskript kommen!
Zum damaligen Zeitpunkt konnten diese Punkte aber durchaus als vertretbare Meinung gebilligt werden, da sie von vornherein keine unzulässige Einflussnahme darstellten. Dies betrifft vor allem die Vorgesetzteneigenschaften des Stadtverordnetenvorstehers, dem genauso irrige Rechtsmeinung zuzubilligen ist, wie dies in dem Bereich des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes auch geschah.
Missglückt ist das Papier insoweit auch deshalb, weil versucht wurde, vertragliche Absprachen, die
in der Privatwirtschaft durchaus üblich sind, auf beamtenrechtliche Verhältnisse zu übertragen. Damit ist das Angebot gemeint, den Rechnungsprüfungsamtsleiter zu befördern, wenn dieser sich auf eine andere Stelle bewirbt. Das geht wegen der übergeordneten Besonderheiten des Beamtenrechtes nicht. Es stimmt doch auch, Herr Teiser hat es doch im Ausschuss gesagt, dass auch er angesprochen wurde: Könnte man Herrn Mattern nicht in Bremen irgendwo unterbringen?
Ich erzähle doch hier nichts, was nicht irgendwo aus der Welt kommt, sondern ich erzähle Ihnen die Geschichte eines Rechnungsprüfungsamtsleiters, der in sich Probleme hat, die Konflikte ausgelöst haben, die dann irgendwann nur noch politisch handelbar waren, aber am Ende doch nicht handelbar waren. Verstanden?
Lassen Sie mich dann, Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, noch etwas zu den Rücktrittsforderungen der Grünen gegenüber dem Stadtverordnetenvorsteher sagen! Soweit der Stadtverordnetenvorsteher eingefordert hat, er sei Vorgesetzter von Herrn Mattern, hat er insoweit geirrt, als er nach heutigen Erkenntnissen aus dem PottschmidtGutachten nicht Vorgesetzter ist. Irrige Rechtsauffassungen unterlaufen aber bekanntlich selbst den Bundesgerichten, so dass man darin keine unzulässige Einflussnahme auf das Amt erblicken kann.
Anfügen muss ich noch, dass der Stadtverordnetenvorsteher sich auf der Grundlage einer durch die Koalition von CDU und SPD in Bremerhaven beschlossenen Dienstanweisung bewegt hat. Es gab im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss Bremerhaven keine Anzeichen dafür, dass der Vorstand der Stadtverordnetenversammlung oder auch die Stadtverordneten in Gänze das Handeln des Stadtverordnetenvorstehers eingegrenzt hätten. Der Stadtverordnetenvorsteher musste und konnte davon ausgehen, dass er im Auftrag der Stadtverordnetenversammlung gehandelt hat.
Außerdem befindet sich der Stadtverordnetenvorsteher in bester Gesellschaft.
Nun warten Sie doch ab, was ich weiter sagen werde! Der Stadtverordnetenvorsteher befindet sich in
bester Gesellschaft der Personen, die gesagt haben, er ist Vorgesetzter. Das haben die CDU-Stadtverordneten durch den Beschluss im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss gesagt, das war die Meinung des Rechtsamts, und es war auch die Meinung des Rechnungshofs Bremen.
Das Fazit des Untersuchungsausschusses steht jetzt an, Ihnen mitgeteilt zu werden. Einen Teil der Punkte hat der Vorsitzende schon vorgetragen. Eine unzulässige Einflussnahme gab es nicht. Einen Blick nach vorn gestattet das Gutachten von Professor Pottschmidt, das die anderen Parteien zunächst für überflüssig hielten, sich nun aber an das Revers heften möchten.
Wie hat der Obmann der Grünen zu Beginn der Ausschussarbeit sinngemäß gesagt? Wir haben genug Gutachten, wir benötigen kein weiteres. Das ist alles Verschleppungstaktik der SPD. Heute wird das Gutachten von allen als die richtige Handlungsschnur für die Lösung der Probleme angesehen.
Ganz im Ernst, meine Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, Vergleiche zwischen streitenden Parteien sind ganz normal. Das kann Ihnen jeder Rechtsanwalt bestätigen. Bei dem, was wir über den Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes herausgefunden haben, sind die Vergleichsversuche Jahre zu spät gekommen.
Für uns ist es notwendig, dass nach dem Gutachten von Professor Pottschmidt die Dienstanweisung verändert wird. Wir halten es für zwingend notwendig, die Probleme in Bremerhaven zu lösen. Wir halten es weiter für dringend notwendig, den Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes umzusetzen, weil wir glauben, dass damit die Konflikte, die weiter und aktuell auch bestehen, gelöst werden können.
Wenn ich das sage, dass man jemanden umsetzen kann, der eine unabhängige Stellung hat, dann beziehe ich mich auf das Gutachten von Professor Pottschmidt, der ganz klar sagt, dass bei andauernden Querelen ein Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes im Einvernehmen zwischen der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat umgesetzt werden kann.
Da ich mehrfach in meiner Rede Zitate benutzt habe, möchte ich dann auch meinen Redebeitrag mit einem Zitat des Kollegen Teiser beenden.
Vielleicht, Herr Teiser, schätze ich Sie ja so, dass ich Sie so oft zitiere! Ich weiß es nicht. Deswegen kann ich meine Rede mit den Worten des Kollegen Teiser schließen, der im Untersuchungsausschuss gesagt hat, aus dem Zusammenhang gerissen, das betone ich ganz bewusst.
Aber gesagt hat er trotzdem Folgendes: „Es war eigentlich parteiübergreifender Wille, dass dieser Mann weg muss.“
Im Magistrat, ja! Ich sage ja nur, was Sie wiedergegeben haben, nicht Ihre Meinung. Hoffen wir alle für die Stadtgemeinde Bremerhaven, dass dieser Wille des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung zum Tragen kommt, damit die Unabhängigkeit – –.
Sie demnächst, glaube ich, mehr für den Magistrat, wenn Sie dort als Bürgermeister sitzen!
Auch dann nicht? Also, ich hoffe, dass wir am Ende dieses Untersuchungsausschusses gelernt haben, dass es Dinge gibt, die man lieber nicht im Parlament diskutieren soll, die man in der Provinz hätte lassen sollen. An dieser Stelle Provinz genannt die Stadtgemeinde Bremerhaven!
Abschließend bedanke ich mich bei dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Herrn Röwekamp, für die kollegiale Zusammenarbeit,
bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses, bei den Mitarbeitern meiner Fraktion und bei dem Kollegen Schramm für Kollegialität. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! „E-Government of the people, by the people and for the people”, dies sagte schon Abraham Lincoln in einer Rede 1863. Sie sehen also, wie tief E-Government schon verwurzelt ist. E-Government ist ein Sammelbegriff für Maßnahmen des öffentlichen Sektors in Bund, Ländern und Kommunen, die sich des Internets und anderer elektronischer Medien bedienen, um Verwaltungsprozesse für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und weitere Zielgruppen transparenter zu gestalten
sowie den verwaltungsinternen Datenaustausch zu optimieren. E-Government darf dabei kein In-sichGeschäft der Verwaltung sein, E-Government ist angelegt für die Bürgerinnen und für die Bürger.
So ist E-Government, die elektronische Verwaltung, eine neue Möglichkeit zur Partizipation und Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung. Die neuen Medien können die verkrusteten Strukturen in der Verwaltung aufbrechen, so kann damit ein höherer Grad von Informiertheit bei den Bürgerinnen und Bürgern entstehen. Bürger brauchen Motivation, ausreichende Zugangsmöglichkeiten, Wissen im Umgang mit der Technik und ein Verständnis für deren Nutzen. Der Staat kann mit einem durchdachten Plan, Masterplan oder EGovernment-Plan, zur Erfüllung aller Voraussetzungen entscheidend beitragen. Wichtig ist dabei in der Zukunft die Aufstellung eines Masterplans und dessen Weiterentwicklung in der Zukunft. Dies muss dann durch eine stärkere Orientierung mit dem Nutzen verbunden sein. Masterpläne gibt es bereits in den Ländern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Hamburg und Bayern. Ausweislich der Großen Anfrage ist Bremen hier auf dem richtigen Weg, sich auch einem Strategiepapier zu nähern.
E-Government ist für den Staat und für die Verwaltung kein bloßes Beiwerk, sondern eine außergewöhnliche Chance, mit Hilfe dieser neuen Medien eine Modernisierung in Gang zu setzen, die nicht nur interne Prozesse, sondern auch das Verständnis von Bürgerinnen und Bürgern fundamental verbessert. E-Government ist deswegen auch nicht nur eine technische Debatte von einigen Freaks, die es auch hier im Hause gibt, sondern eine Möglichkeit der Umstrukturierung der Verwaltung, damit diese einfacher, schneller, effizienter, wirksamer und damit am Ende bürgerfreundlicher wird. E-Government kann eine neue Kultur des gegenseitigen Austauschs zwischen öffentlichem Sektor und Bürgerschaft herstellen.
Auf diesen Weg müssen alle Beteiligten mitgenommen werden, auf den Weg der Verwaltung auf der Datenautobahn, an erster Stelle die Bediensteten. Deswegen ist es nicht sehr motivierend, dass in der gestrigen Debatte um die Dienstleistungszentren in Bremen gerade von dem Kollegen Herderhorst die Abschaffung des Bremischen Personalvertretungsgesetzes als eine Möglichkeit gesehen wurde, weil es alles behindere. Ich glaube nicht, Herr Bürgermeister Perschau, dass bei den Bestrebungen Bremens auf dem Weg zum E-Government das Bremische Personalvertretungsgesetz in irgendeiner Form hinderlich war, sondern man muss alles einbeziehen!
Neben den Beschäftigten auf diesem Weg darf man natürlich nicht die Bürger und Bürgerinnen aus den Augen verlieren, weil sie der Mittelpunkt des ganzen Unternehmens sind. Für beide, Beschäftigte und Nutzer, steht der Mensch immer im Vordergrund
der Diskussion um E-Government. Das Leitbild der E-Government-Bewegung muss den Menschen in den Mittelpunkt aller Überlegungen stellen und einer Vision von Gesellschaft folgen, in der die Technik den Menschen hilft, sich in einer Zeit wachsender Anforderungen in öffentlichen, privaten und beruflichen Ebenen selbst zu entfalten.
Wenn man sich die Fülle der Informationen, die es zu E-Government gibt, ansieht, da braucht man nur im Internet nachzuschauen, man bekommt eine reichhaltige Flut von Daten dazu, muss man aufpassen, dass E-Government nicht eine Modewelle wird, was man eben angesichts der Fülle von vorhandenen Konzeptionen und Studien durchaus kritisch befürchten kann, sondern es muss zu einer nachhaltigen und dauerhaften Modernisierung von Staat und Verwaltung kommen.
Besonders interessant war und ist die Studie der Bertelsmann-Stiftung „Balance-E-Government“. EGovernment kann dazu beitragen, dass wir uns von einer Vollzugs- und Antragsverwaltung hin zu einer intelligenten, die Chancen der modernen Informationsverarbeitung nutzenden, modernen Wissensverwaltung entwickeln. Bremen befindet sich hier auf einem guten Weg, dies ist immer wieder zu betonen. Natürlich hätte es uns auf diesem Weg gut angestanden, wenn wir, und das sage ich, Herr Kollege Jäger von der CDU, natürlich auch aus SPD-Sicht, das Informationsfreiheitsgesetz in dieser Legislaturperiode verabschiedet hätten, weil auch dies mit dazu beiträgt, die Verwaltung zu verändern.
Meine Fraktion wird daher weiter daran festhalten, die Informationsangebote auszuweiten und sie zu vervollständigen.
Es ist weiter unser politischer Wille, die Bevölkerung stärker an den politischen Planungs- und Entscheidungsprozessen zu beteiligen. So ist es für uns unabdingbar, dass in der nächsten Legislaturperiode die Diskussion um Gesetze via Internet stattfinden muss. Es ist in diesem Zusammenhang mehr als klar, dass man dies nur erreichen kann, wenn man die noch vorhandenen finanziellen und technischen Zugangsbarrieren weitestgehend beseitigt. Wir begrüßen deshalb die Anstrengungen der Verwaltung und des Bürgermeisters für ein barrierefreies E-Government, die Menschen mit Behinderungen nicht auszugrenzen. Hier ist noch viel zu tun. Bremen befindet sich auf dem richtigen Weg. Ich glaube, dass in diesem Bereich auch vieles an Ausbildung und Qualifizierung möglich ist, um wirklich ein barrierefreies Internet für E-Government zu erreichen.
Bisher habe ich nur von dem Kontakt Bürger und Verwaltung gesprochen. Interessant wird E-Government auch für den Mittelstand. Hier sind Arbeitsab
läufe zu optimieren, die für die Unternehmen direkte Vorteile haben. So wird in Bremerhaven über die elektronische An- und Abmeldung für Fahrzeuge nachgedacht. Sollte dies zum Tragen kommen, hat das erhebliche positive Effekte für die Autohändler.
Lassen Sie mich dann die Gelegenheit nutzen, Bremen auch positiv darzustellen, indem ich zwei Studien erwähne, in denen Bremen sehr gut abschneidet! In der Studie „Vision – Visionen mit Pragmatismus – E-Government in Deutschland 2002“, eine Studie, in der die Online-Angebote von Städten bewertet wurden, nimmt Bremen hinter Dortmund den zweiten Platz ein, diesen auch nur, weil sich das Angebot seit 2001 nicht weiter verbessert hat, so sagt es die Studie. In der Studie heißt es aber auch, dass Bremen die Vorreiterqualität im konsequenten Design, dem System der Lebenslagen und dem durchdachten Serviceangebot immer noch innehat. Besonders herausgestellt wurde hierbei die gute Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Insoweit ist die Entscheidung zu begrüßen, dass es mit unseren Internetseiten bremen.de jetzt weiter nach vorn geht, damit wir den guten Vorrangplatz, den wir bisher hatten und an Dortmund verloren haben, weiter für uns artikulieren können.
In einer Studie „D 21 – Deutschland im 21. Jahrhundert, E-Town 2002“ wurden die deutschen digitalen Hauptstädte getestet, mit dabei waren Bremen und Bremerhaven. Es wurden die Angebote von 82 deutschen Hauptstädten im E-Government verglichen. Es war das primäre Ziel dieser Studie, Beispiele für gute Lösungen aufzuzeigen und somit Anreize für die Weiterentwicklung zu geben. Dazu wurden die Angebote in den Bereichen E-Administration, elektronische Verwaltung, und E-Demokratie, elektronische Demokratie, und die Nutzerfreundlichkeit der kommunalen Internetseiten überprüft.
Im Gesamtergebnis dieser Studie schneidet Bremen in der Spitzengruppe ab, Bremerhaven befindet sich im Mittelfeld. Bei der Zeile E-Administration sind Bremen und Bremerhaven beide in der Spitzengruppe von 82 deutschen Hauptstädten. Nur im Bereich der E-Demokratie ist Bremen in der Spitzengruppe, und Bremerhaven befindet sich noch bei den Nachzüglern. Mir ist aber die Initiative der Stadtgemeinde Bremerhaven bekannt, und diese begrüße ich außerordentlich, bald ein Ratsinformationssystem einzuführen, das den internen Kontakt der Abgeordneten, Stadtverordneten im Bereich von elektronischer Post sicherstellt und den Zugang der Öffentlichkeit zu Vorlagen möglich macht.
Bei all diesen positiven Punkten, die ich erwähnt habe, muss und darf man nicht vergessen, dass sich Deutschland zwar im Jahre 2002 bei der Nachfrage von E-Government stärker nach vorn entwickelt hat, aber im internationalen Vergleich leider etwas zurückgefallen ist. Lernen können wir hierbei von den
skandinavischen Ländern, die weiterhin führend in ihrer Diskussion sind.
Auch im Bereich der Informationsfreiheit!
Lassen Sie mich abschließend zur Großen Anfrage und deren Beantwortung sagen: Bremen befindet sich auf dem richtigen Weg! Wir unterstützen die Initiativen des Bürgermeisters. Wir sagen aber auch ganz selbstbewusst, dass von unserer Fraktion auch vieles dazu beigetragen wurde, dass E-Government sich verändert hat. Ich nenne da die Neubürgeragentur, die von Bremen-Online jetzt organisiert wird, eine sehr gute Verbindung zweierlei Interessengruppen. Ich nenne hier beispielhaft natürlich unser Informationsfreiheitsgesetz, das wir ganz gern hätten umsetzen wollen, und natürlich die neue Initiative des Fraktionsvorsitzenden zur Verschlankung von Verwaltungsvorschriften. Alles dies zeigt, dass die SPD-Bürgerschaftsfraktion sich dem E-Government verschrieben hat.
Wir unterstützen die Initiativen und wünschen dem Bürgermeister weiterhin einen guten Lauf mit der starken Verwaltung, weil ohne Ihre starke Verwaltung, auch Bremen-Online, glaube ich, hätten wir nicht dazu beitragen können, dass wir bundes-, europa- und weltweit vertreten sind. Ich glaube, zuletzt in Singapur oder wo es war, sind Vertreter Ihres Hauses unterwegs gewesen. Wir unterstützen Sie auf diesem Wege.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es liegt Ihnen mit der Drucksache 15/1327 die Mitteilung des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Landesrundfunkanstalten vor. Der Medienausschuss war einmal etwas schneller und ist genau punktgelandet.
Gemäß Paragraph 5 a des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über ihre finanzielle Lage Bericht erstatten. Der Medienausschuss hat bereits am 25. Oktober des letzten Jahres eine hochkarätige Anhörung zu diesem inhaltlichen Punkt durchgeführt, an der natürlich als Hauspatriot und Intendant von Radio Bremen Herr Dr. Glässgen teilnahm. Weitere Teilnehmer waren Herr Schächter, der Intendant des ZDF, die Vertreter der KEF, Herr Conrad und Herr Bachmann, Herr Elitz, der Intendant des DeutschlandRadio, und Professor Dr. Seidel für die ARD. Sie sehen also, dass wir uns schon im Ausschuss im Oktober über die finanzielle Lage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten informiert haben.
Ich möchte drei, vier Punkte aus der Anhörung erwähnen. Es ist in der Debatte und war und wird auch in Zukunft in der Debatte bleiben, wie weit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Werbung verzichten sollten. Herr Schächter vom ZDF hat dazu zehn Punkte vorgetragen, warum er der Meinung ist, dass es weiter Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Sektor geben muss. Dem sind auch die Sprecher des Medienausschusses aller Fraktionen beigetreten. Sollte die Werbung wegfallen, so hat Herr Schächter uns gesagt, müsste die Rundfunkgebühr um 1,50 Euro pro Monat erhöht werden.
Weiter ist sehr interessant festzustellen, dass die Werbeeinnahmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten zusammen nur etwa sechs Prozent des Gesamtvolumens ausmachen. Insoweit ist auch nicht davon auszugehen, dass die wirtschaftliche Lage der Werbebranche davon auszugehen hat, dass es Probleme im öffentlich-rechtlichen Sektor gibt.
Es wurden von Herrn Dr. Glässgen die hohen Anstrengungen, die Radio Bremen im Moment hinsichtlich der Abschmelzung des Finanzbedarfs tragen muss und leider auch hinsichtlich der Abschmelzung der Beschäftigten, kund getan. Hier haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass seit 2000 beginnend mit 603 Beschäftigten, im Jahr 2002 noch 520 Beschäftigte bei Radio Bremen tätig sind, und um das Ziel zu erreichen, 2006 eine ausgeglichene Situation herzustellen, müsste man weiter auf 400 Beschäftigte reduzieren. Das zeigt, welche große Aufgabe Radio Bremen im Moment noch vor sich hat.
Für die ARD hat Professor Dr. Seidel zum Ausdruck gebracht, dass es in Zukunft noch ein paar Schwierigkeiten im Rahmen der Gebührenerhöhung
für die Zukunft ab 2005 geben wird. Stichwort ist dort die rückwirkende Werbebesteuerung, die auf die ARD zukommt und für Radio Bremen allein etwa 13,3 Millionen Euro ausmachen würde, wenn sie zum Tragen käme.
Wir als medienpolitische Sprecher, allerdings auch speziell die SPD-Bürgerschaftsfraktion, halten es für dringend notwendig, dass die Probleme, die im Zusammenhang mit der rückwirkenden Werbebesteuerung noch ausstehen, innerhalb der ARD gelöst werden. Ich weiß, dass die Länderchefs sich darüber auch Gedanken gemacht haben, so dass man sagen kann, die ARD muss die kleinen Sender bei dieser großen Problematik, rund 470 Millionen für die ARD, entsprechend unterstützen. Das können wir als SPDBürgerschaftsfraktion nur unterstützen.
Zwei inhaltliche Punkte, die in der Bürgerschaft schon eine große Rolle gespielt haben, auch in Debattenbeiträgen, sind das DAB und DVB-T, darüber finden Sie auch im Bericht der ARD einen Berichtspunkt. Hier wird der Einstieg in das digitale Zeitalter DVB-T begrüßt und quasi gefordert. Bei DAB, das ist die Digitalisierung des Hörfunks, wird es eher schwieriger. Es ist aus der Fachpresse, der Medienpresse der Gewerkschaften, zu entnehmen: Digitalradio steht auf der Kippe. Ich glaube, dass es schwierig wird, in Zukunft noch die finanziellen Ressourcen, die die Öffentlich-rechtlichen und auch das DeutschlandRadio für die Einführung eines digitalen Hörfunkbereichs DAB vorhalten, zu begründen. Man muss, glaube ich, beizeiten überlegen, dass man eventuell aus DAB aussteigen muss, weil es sich nicht umsetzen lässt. DVB-T wird in dem Bericht positiv erwähnt.
Eine ganz besondere Freude hat mir im Bericht der ARD die Seite 74 gemacht. Den Teil möchte ich ganz gern mit Genehmigung des Präsidenten zitieren: „Die ARD wird im Gebührenzeitraum 2001 bis 2004 im Rahmen ihrer in Abschnitt 2.2 dargestellten finanzpolitischen Instrumente alle Möglichkeiten ausschöpfen, Einsparungen zu realisieren und Einnahmeverbesserungen zu erzielen, um den Programmauftrag im Sinne der Gebührenzahler sowie ihrer Höhe und Zuschauer in bester Weise zu erfüllen.“ Das zeigt also, dass die ARD versucht, die schwierige Finanzlage aufzufangen und sie dadurch im Moment in der Gebührenstaffel, die wir jetzt haben, 2001 bis 2004 keine Probleme hat.
Ich glaube, dass die Bürgerschaft sehr stolz darauf sein kann, dass sich ein Teil in dem Finanzbericht wiederfindet, der auf unsere parlamentarische Initiative qua nicht hier darin steht, aber begleitend im letzten Jahr im September auch durch die ARDIntendantensitzung in Bremen steht ein Teil auf Seite 75 des Berichtes – ich zitiere –: „Zur Abfederung des reduzierten Finanzausgleichs wurde bereits eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, zum Beispiel eine Neuregelung des Fernsehvertragsschlüssels.“ Jetzt kommt der wichtige Satz: „Auf Antrag von Radio
Bremen und dem Saarländischen Rundfunk hat die ARD eine Strukturhilfe für die beiden betroffenen Landesrundfunkanstalten beschlossen.“
Im letzten Jahr haben wir noch dafür gekämpft, dass ein Strukturhilfefonds, damals ging es um 50 bis 100 Millionen DM, für Radio Bremen über die ARD zur Verfügung gestellt wird, und heute können wir als Parlament sehr stolz darauf sein, dass wir als Parlament auf der Höhe der Zeit gewesen sind und uns eingemischt haben und dass heute ein Finanzbericht vorliegt, der dies aufnimmt. Damit ist es noch nicht umgesetzt, da werden wir die internen Prozesse der ARD entsprechend ausarbeiten müssen, aber es ist die Erklärung der ARD, wir werden auch den kleinen Sendern mit einem Strukturhilfefonds bei den schwierigen Maßnahmen helfen, die für Radio Bremen anstehen.
Einen Medienpolitiker ärgert es natürlich etwas, als Lokalpatriot allemal, wenn in der Medienpolitik der Süden des Landes der Bundesrepublik meint, sich zuzeiten oder zur Unzeit einmischen zu müssen. Es ist einmal die Diskussion um Werbungs- und Sponsoringfreiheit, der zweite Teil ist aber eher so, dass Ministerpräsident Herr Stoiber zum fünfzigsten Geburtstag im „Focus“ auf Nachfrage gesagt hat – ich zitiere –: „Der reformierte Finanzausgleich hat kleine Sender wie Radio Bremen oder den Saarländischen Rundfunk in existenzielle Nöte gebracht.“ „Haben die Medienanstalten noch eine Zukunft“, fragt der „Focus“ Herrn Stoiber.
Er antwortet darauf: „Das ist nicht nur eine betriebswirtschaftliche Frage, sondern eine politische. Für die Bremer und Saarländer sind ihre Sender ein Stück Lebensqualität. Natürlich wäre es sinnvoll, wenn sich auch diese Sender mit größeren Anstalten in den Nachbarländern zusammenschließen oder mit diesen nach enger Kooperation suchen. Das ist aber primär Sache der betroffenen Länder. Der enger werdende Finanzrahmen fordert jedoch solche Überlegungen. So könnte auch Radio Bremen aus finanziellen Gründen ein eigenständiges Landesfunkhaus des Norddeutschen Rundfunks werden.“
Ich sage von hier aus, und ich glaube, im Sinne meiner Kolleginnen und Kollegen, Stoiber soll da bleiben, wo er ist, und da ist er dann auch geblieben nach der Bundestagswahl!
Er soll uns hier nicht vorschreiben, wie man hier etwas verändert, denn Radio Bremen zeigt mit dem Saarländischen Rundfunk, wie man in schwierigen Zeiten Mitarbeiter nicht nur abbauen kann, sondern wie man sie wiederum anders einsetzen kann. Sie zeigen auch, dass man mit Abbau Zukunftsperspektiven gewinnen kann. Das zeigt die Diskussion, die wir politisch wollen mit dem Medienzentrum. Insoweit sage ich in Richtung Süden als kleiner Medi
enpolitiker aus Bremen: Finger weg, das entscheiden wir in Bremen schon selbst! Radio Bremen ist bei uns medienpolitisch in guten Händen, um solche Attacken des Südens auch entsprechend auffangen oder parieren zu können.
Ich dachte, dass die CDU als Lokalpatriot auch mit dabei ist, weil es um Radio Bremen geht!
Abschließend lassen Sie mich sagen, dass wir als SPD-Fraktion den eingeschlagenen Weg richtig finden, nämlich die Information der Parlamente beizeiten über die Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Wir halten das jetzt gefundene Regelwerk nach Paragraph 5 a des Staatsvertrages für richtig. Weitere Ausweitungen, die in Richtung gehen, auch Rechnungshofberichte vorzulegen, der entsprechenden Anstalten hier zu diskutieren, halte ich im Moment für nicht praktikabel.
Wir haben einen guten Weg gefunden. Das Land Bremen hat im Oktober eine medienpolitische Debatte gehabt. Wir waren das vierte Land, das überhaupt erst in dieser Größe solch eine Debatte durchgeführt hat. Nach Baden-Württemberg, RheinlandPfalz waren wir die vierten. Das ist schon sehr beachtlich, und alle Intendanten, die anwesend waren, haben sich sehr dafür bedankt, sich auch in Bremen medienpolitisch zu zeigen.
Dass wir zeitgleich mit den Ministerpräsidenten quasi auch über die Themen sprechen, die im Bereich der Medienanstalten diskutiert werden, zeigt, in Bremen ist es gut, Medienpolitik findet statt. Es sollte auch in Zukunft, ich schaue in die Richtung, medienpolitisch weiter der Fall sein, dass wir eine vernünftige bremische Medienpolitik in einem Ausschuss haben. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich so auf die rechte Seite sehe, Herr Perschau, Sie als Motor des EGovernments, frage ich mich, was Sie eigentlich denken müssen, wenn so erzkonservatives Staatsverständnis von Herrn Knäpper hier dargestellt wird,
der nicht verstanden hat, worum es geht. Damit meine ich Sie nicht persönlich, Herr Knäpper, sondern es geht eben nicht darum, dass jemand, der ein begründetes Interesse hat, keinen Zugang zu Informationen hat. Es geht darum, dass jeder auch ohne ein begründetes Interesse – –.
Verstehen Sie es dialektisch oder verstehen Sie es ideologisch nicht? Ich glaube, Sie verstehen das ideologisch nicht, worum es hier geht.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, bei jeder positiven Entwicklung des Senats unterstützen Sie den Bürgermeister Perschau, was er im E-Government macht, was wir machen mit BOS, was wir machen mit weiteren Entwicklungen, wir sind in allen Ländern vertreten, und jetzt geht es darum, dass die Zeit reif ist, ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg zu bringen. Herr Perschau, wenn ich es richtig in Erinnerung habe von der letzten Debatte, sagten Sie, auch der Senat bewegt sich nicht und will abwarten, wie die Auswirkungen in den anderen Ländern sind. Das war bisher immer die Begründung. Aber die Rede, die Herr Knäpper für die CDU-Fraktion gehalten hat, ist eben nicht darauf begründet, man will abwarten, sondern ideologisch noch verfestigt in dem alten Staatsverständnis der preußischen Art, die Verwaltung hat nichts zu verbergen, und deswegen darf keiner hineinsehen.
So weit sind wir gar nicht auseinander bei der Diskussion. Wenn ich mit einigen Kollegen der CDUFraktion darüber rede, sagen die mir auch, die Zeit ist eigentlich reif. Wenn ich Herrn Perschau richtig verstehe, dann sagt er, das bringt uns auch nach vorn. Aufgrund der Koalitionsvereinbarung haben wir uns gezwungen gesehen als SPD-Fraktion, diesem Entwurf der Grünen, der in wenigen Punkten abweicht von dem hausinternen Entwurf des Senats, den Herr Knäpper kritisch beurteilt, das gilt also auch für den hausinternen Entwurf des Senators für Finanzen, leider der Koalitionsempfehlung entsprechend nicht zustimmen.
Dieses Thema hat zwar für heute eine Beendigung gefunden, aber ich sage Ihnen ganz klar, für die SPDFraktion in der Bremischen Bürgerschaft wie auf Bundesebene ist das Informationsfreiheitsgesetz die richtige Antwort bei der Weiterentwicklung der Verwaltungen und die richtige Antwort bei der Zukunft von E-Government und weiteren Tätigkeiten im elektronischen Bereich.
Noch einmal zur Anhörung, lieber Kollege Knäpper und liebe Kollegen der CDU-Fraktion! Man macht eine Anhörung, um herauszufinden, liegt man falsch oder richtig. Nun nehme ich für uns und für die Grünen in Anspruch, wir lagen irgendwie ziemlich richtig in dem, was wir gefragt haben und wie die Antworten waren. Die ganze Diskussion der Anhörung hat zu keinem Punkt herausgearbeitet, dass es zu teuer ist. In Berlin waren es 160 Begehrungsanträge für 23 Behörden, das macht einen Antrag pro Behörde innerhalb von zwei Jahren aus, das hat dort jemand gesagt. Nun erzählen Sie mir hier als CDUFraktion, das ist besonders schwierig!
Ich habe Sie an der richtigen Stelle getroffen, Sie werden ja immer lauter. Wer laut wird, hat ja kein Recht! Das Argument, das dort angesprochen wurde, es sei zu teuer und habe zur Behördenlahmlegung geführt, wurde widerlegt. Sie haben selbst den Bericht, den ich wortwörtlich vorgetragen habe, entsprechend mitgetragen, das heißt, die sachliche Beurteilung dessen haben Sie mitgetragen als CDUFraktion.
Sie haben nur gesagt, wir möchten noch nicht jetzt zustimmen, weil wir noch warten, wie es woanders ist. Ich halte Ihnen das nicht als negativ vor, sondern ich halte es Ihnen positiv vor, dass Sie mit uns zusammen gesagt haben, der Bericht und das Er
gebnis sind einwandfrei festgestellt, CDU, SPD und Grüne. Jedenfalls gibt es nichts in dem Bericht, worin steht, die CDU bemängelt weiter, es ist zu teuer, oder es ist dies oder jenes, sondern die CDU-Fraktion bemängelt nur, wir wollen es jetzt noch nicht tun.
Da ich den Glauben habe, dass Menschen sich verändern, sie werden älter und auch erfahrener, grauer und auch sonst, gehe ich davon aus, dass in der nächsten Legislaturperiode, dann wahrscheinlich nicht mehr in der vollen Verantwortung mit Ihren Stimmen, sondern mit anderen Stimmen, ein Informationsfreiheitsgesetz zum Tragen kommt, und dann werden Sie sehen, wie schnell Sie an der Stelle – –.
Für Bremerhaven kann ich damit ganz relaxed umgehen. Das hat nichts mit Kandidatenaufstellung zu tun, sondern es hat etwas damit zu tun, was man immer erklärt, wie fortschrittlich das Land Bremen ist, wie stark man seinen Senator unterstützt. Wir als SPD-Fraktion unterstützen an dieser Stelle ganz enorm und ganz stark das Betreiben des Bürgermeisters Perschau,
der für uns die wesentlichen Entwicklungen im EGovernment nach vorn gebracht hat. Leider hat er es nicht geschafft, das in der CDU-Fraktion mehrheitsfähig zu bekommen.
Ich setze darauf, dass wir den Bürgermeister vielleicht zukünftig weiter haben und andere CDU-Mitglieder da sind, die mit uns gemeinsam vielleicht dann doch in der nächsten Legislaturperiode dieses Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg bringen. Für die SPD-Fraktion ist heute nur ein Zwischenschritt erreicht. Wir werden weiter daran festhalten, dass dies ein wichtiger Schritt ist bei der Verwaltungsreformierung. – Danke!
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Herr Strohmann hat die wesentlichen Punkte noch einmal inhaltlich beleuchtet. Ich will Ihnen nur sagen, liebe Frau Stahmann, dass wir seinerzeit, als Ihr Antrag kam, schon gesagt haben, dass da einiges auch verquer aufgeschrieben ist, sage ich einmal. Ich zitiere da einfach einmal Radio Bremen, das ganz klar festhält: „Etwas unpräzise insofern formuliert, als in der Überschrift von der Regulierung des Zugangs zu Kabelnetzen im Zeitalter der Digitalisierung gesprochen wird, während die Begründung sowie entsprechend die Punkte, die aufgeführt sind, die digitale terrestrische Verbreitung von Rundfunk zum Thema hat!“ Man muss also auch Acht geben, dass so, wie Herr Strohmann das gesagt hat, man nicht alles miteinander mischt und der Bürger gar nicht versteht, worum es geht. Es wurde einmal zitiert, dass es auch eine kleine Lakritzantenne ist, viel mehr wird es nachher nicht sein.
Weiterhin muss man sicher sein, dass es die Satelliten gibt, es gibt die Kabelanschlüsse, die finden sich im Antrag wieder, und es gibt die Neuübertragungstechnologie DVB-T, kleine entsprechende terrestrische Antennen, das, was bisher auf dem Dach aussah wie ein Baum. Das haben Sie alles in Ihrem Antrag etwas durcheinandergebracht. Wir haben aber im Ausschuss gesagt, wir nähern uns den Punkten entsprechend so, wie sie da stehen, und verwerfen sie nicht gleich, weil darin auch Ansatzpunkte enthalten sind, die wirklich diskussionswürdig sind.
Gerade in dem Bereich der Sozialhilfeempfänger muss man darüber nachdenken, wie man das Problem löst. Aus der Rundfunkgebühr kann man es allerdings wirklich schlecht finanzieren, weil ich nicht jemanden besser stellen kann, der bisher nur eine Antenne hat. Dann müsste ich den Kabelanschlusskunden noch in eine Situation bringen, dass auch er einen Vorteil hat, und ich muss den Satellitenempfänger, der auch eine Rundfunkgebühr bezahlt, irgendwie begünstigen. Insoweit ist das eine sehr komplizierte Lage. Ich sage Ihnen aber, auf den Punkt, den Sie angesprochen haben mit Berlin, muss man schon sehr gespannt schauen, wie die DVB-TEinführung, 2003 soll es dort vollzogen sein, entsprechend vonstatten geht.
Wir in Bremen haben eine sehr zaghafte, vorsichtige Herangehensweise bei dem langsamen oder harten Umstieg zu 2005 erst gewählt. Das ist von uns politisch weiter zu diskutieren, zu flankieren und öffentlich darauf hinzuwirken, dass es also nicht darum geht, es überfällt uns etwas, sondern es verändert sich ein Übertragungsweg, der bisher über die Antenne in der Luft war, mit dem, was man kennt, zu einer anderen digitalen Entwicklung, die einen Mehrwert bringt für diejenigen, die sagen, ich will
mich nicht verkabeln lassen. Wer jetzt im Moment Kabelkunde ist, weiß, wie sehr schnell Monopolisten die Situation ausnutzen, indem sie sagen, die Kabelgebühr muss entsprechend steigen.
Deswegen ist es für Sozialdemokraten wichtig, dass es neben dem Satelliten und dem Kabelanschluss auch die weitere Möglichkeit gibt, über Antenne nur die Programme zu sehen, die ich sehen will, und ich will mich nicht abhängig machen von meinem Hauseigentümer oder von der Kabelgesellschaft, was in mein Haus hinein- und herauskommt. Ich glaube, dass das politisch die richtige Antwort darauf ist, drei Wege offen zu halten, damit jeder auch den Genuss hat, entsprechend Rundfunk und Fernsehen zu empfangen.
Abschließend lassen Sie mich darauf hinweisen, Frau Stahmann, wir haben uns vorgenommen, im Januar des nächsten Jahres DeutschlandRadio und ARD-Hauptstadtstudio mit unserem Ausschuss zu besuchen. Da macht es durchaus Sinn, dass wir noch einmal darüber nachdenken unter uns Sprechern und abstimmen, ob es nicht auch Sinn macht, einen Termin einzubeziehen, zu dem wir uns in Berlin aktuell über die Berichte zu DVB-T informieren lassen. Wir sind da klug beraten, dass wir da voreinander gehen.
Allerdings, Herr Strohmann, nicht mit der Begründung, hier sind wir langsam! Wir sollten langsam sein, wo wir eben waren. Alles hat für sich eine gewisse Vorschreitdynamik. Ich hätte gern das Freiheitsgesetz gehabt, und trotzdem kann man hier noch einmal abwarten. Also, das darf man jetzt nicht politisch alles miteinander vermischen. Ich glaube, dass wir auf dem richtigen Weg sind, wenn wir uns in Berlin darüber informieren lassen und weiter politisch dafür Sorge tragen, dass das Rathaus und die Landesmedienanstalt die Schritte entwickeln, die zu einem vernünftigen Umstieg der Digitalisierung im Rundfunk führen. – Danke!
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es liegt ein Gesetzentwurf vor, der in zwei Teile aufzuteilen ist, das Radio-Bremen-Gesetz und das Landesmediengesetz.
Zum ersten Teil, Radio-Bremen-Gesetz! Welche Punkte sollen neben kleinen redaktionellen Änderungen geändert werden? Paragraph 8, der Rundfunkrat! Herr Dr. Kuhn hat es angesprochen, die Besetzung des Rundfunkrates wird den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Veränderungen ergaben sich unter anderem durch das Aufgehen der DAG in der Gewerkschaft ver.di und das Verschmelzen der Arbeiter- und Angestelltenkammer.
Wenn Sie, lieber Kollege Kuhn, hier vorn am Podium stehen und behaupten, dass es im Zusammenhang mit dem Paragraphen 8, Rundfunkratsveränderung, danach gegangen ist, wie Proporz sichergestellt wird,
dann bitte beweisen Sie mir an der jetzigen Veränderung, dass das stimmen soll, was Sie hier im Parlament behauptet haben!
Wir haben, wie wahrscheinlich alle im Haus vertretenen Mediensprecher, ein Schreiben vom Vertreter des Deutschen Journalistenverbands, Landesverband Bremen, bekommen. Dies wird verändert mit dem Paragraphen 8, weil sich viele Veränderungen ergeben haben. Die Veränderungen, die jetzt im Gesetzentwurf stehen, sollen ab 1. April 2004 in Kraft treten. Wir haben die Veränderung mitgetragen, weil es uns darum geht, eine qualifizierte Gewerkschaftsvertretung und qualifizierte journalistische Vertretungen sicherzustellen, ein starker Fokus auf die Bremer Journalisten! Wir glauben, dass die Regelung, die jetzt im Gesetzentwurf steht, diesem Anspruch nachkommt.
Paragraph 18 a, Personalvertretungsrecht: Hier will ich nicht verschweigen, dass wir uns als SPDBürgerschaftsfraktion etwas schwer tun und getan haben mit Änderungen im personalvertretungsrechtlichen Bereich von Radio Bremen.
Liebe Frau Kollegin, wenn Sie weiter solche Zwischenrufe machen, dann würde ich das für Ihre Fraktion in dieser Debatte nicht gerade hilfreich finden.
Ich sage das so klar.
Dass wir heute dennoch auch diesen Änderungen des Gesetzes zustimmen, liegt am materiellen Gehalt der Änderungen. Es scheint mir bei der aufgeregten Diskussion, die heute auch unten vor dem Hause stattgefunden hat, vielleicht noch einmal wichtig zu betonen, worum es wirklich im Paragraphen 18 a geht.
Erstens: Wie beim NDR, mit dem Radio Bremen bekanntlich beim Nordwestradio zusammenarbeitet, wird die Regelung des Bundespersonalvertretungsgesetzes für die Deutsche Welle im Wesentlichen übernommen. Das heißt, für die Topverdiener, sozusagen die leitenden Angestellten des Senders, bestimmt der Personalrat in deren personellen und im Folgenden sozialen Angelegenheiten künftig entweder gar nicht mehr, oder er wird nur noch angehört, zum Beispiel bei der Festsetzung der Arbeitszeit, insbesondere bei der Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit, soweit sie nicht zur Beseitigung von Notständen dringend erforderlich ist, oder bei Fragen der Fortbildung der Bediensteten oder bei Aufstellung des Urlaubsplans und abschließend Durchführung der Berufsausbildung der Bedienste
ten, soweit nicht die Zuständigkeit des Ausbildungspersonalrats gemäß Paragraph 22 a Absatz 6 gegeben ist.
Zweitens: Für die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter, also die, die dem Sender das Gesicht geben und von ebenso prägender Bedeutung sind wie die leitenden Angestellten, wird der Personalrat künftig nicht mehr obligatorisch, sondern nur noch auf deren Wunsch tätig.
Drittens, und hier, das weiß ich durch ein gestriges Gespräch mit dem Personalratsvorsitzenden von Radio Bremen, es wurde ja auch eindrucksvoll heute Morgen darauf hingewiesen durch Vertreterinnen und Vertreter von Radio Bremen, gibt es den meisten Ärger: Der nach meiner Auffassung weitestgehende Eingriff in die Mitbestimmungsrechte, das Letztentscheidungsrecht des Intendanten auch bei anders lautenden Einigungsstellenbeschlüssen, ist auch ohne unsere heutige Gesetzesänderung bereits seit 1995 geltendes Recht. Wir haben die Notwendigkeit, das Radio-Bremen-Gesetz sowieso ändern zu müssen, und im Zusammenhang mit der Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes tun wir das, was verfassungskonform ist, indem wir den Teil der Veränderung in Punkt fünf vornehmen.
Bei dem Bremischen Personalvertretungsgesetz gibt es keinen aktuellen Handlungsbedarf, das Gesetz zu ändern, und deswegen ist in dieser Legislaturperiode für die SPD-Fraktion klar, dass wir, wenn wir keinen Regelungsbedarf haben, das Bremische Personalvertretungsgesetz auch nicht zu ändern brauchen.
Mit dieser Gesetzesänderung vollziehen wir lediglich das nach, was das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Personalvertretungsgesetz in Schleswig-Holstein festgeschrieben hat.
Ich zitiere: „Deshalb muss jedenfalls die Möglichkeit der verbindlichen Letztentscheidung stets einem gegenüber Volk und Parlament verantwortlichen Amtsträger vorbehalten sein.“ Weiter heißt es: „Allerdings kann der Gesetzgeber den der Einigungsstelle anhaftenden Mangel demokratischer Legitimation durch das Letztentscheidungsrecht einem in parlamentarischer Verantwortung stehenden oder dem Weisungsrecht eines parlamentarisch verantwortlichen Amtsträgers unterliegenden Stelle ausgleichen.“ Soweit das Zitat!
Ich kann daher für die SPD-Fraktion zusammenfassen: Für die Personalvertretung gilt weiterhin das Bremische Personalvertretungsgesetz, das aber in einzelnen Punkten den Regelungen des Bundesper
sonalvertretungsrechts beziehungsweise der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst wird. Insoweit gelten zukünftig für Radio Bremen Regelungen, wie sie auch für den NDR beziehungsweise die Deutsche Welle vorgesehen werden. Diese im Gesetz vorgenommenen Veränderungen beschreiben den maximalen Rahmen. In der Diskussion, die natürlich sehr aufgehetzt stattgefunden hat unter den Personalratsvertretern und der Gewerkschaft, muss man sich eines vor Augen führen: Wir reden in dem Paragraphen 18 a Absatz 5 über eine Entscheidung, die am Ende zum Tragen kommt, wenn ein langer Einigungsprozess nicht vernünftig abgeschlossen werden konnte aufgrund der Vertretung des Intendanten und der Personalräte.
Wir halten es als SPD-Fraktion gerade in dieser schwierigen Zeit für äußerst wichtig, dass sowohl der Personalrat und die Beschäftigten als auch der Intendant sich verpflichtet fühlen, zusammen Entwicklungen aufzuzeigen und nicht darauf zu setzen, dass es am Ende ein Einigungsstellenverfahren gibt, das dann vorschreibt, wie es geht, oder der Intendant machen kann, was er möchte.
Insoweit sage ich ganz klar zu meinem Kollegen Heiko Strohmann, dass wir in der Veränderung des Paragraphen 18 a Absatz 5 keinen weiteren Spielraum dafür sehen, dass der Intendant entscheiden kann, wo es hingeht, sondern wir sehen Rahmenbedingungen, die aber weiter davon ausgefüllt werden sollen, dass die Belegschaft und der Intendant gerade in der jetzigen schwierigen Zeit sich verständigen und Radio Bremen weiterentwickeln in die Richtung, die von beiden Seiten zukünftig getragen wird, ab 2006 weiter einen starken Sender in Bremen zu haben! In Paragraph 24 a, Sendezeit für Dritte, wird geregelt, dass Radio Bremen anstelle von Wahlwerbungen zu Bundes-, Europa- und Landtagswahlen redaktionell gestaltete Aufrufe zur Wahlbeteiligung produziert und ausgestrahlt hat. Das ist die Regelung, wie sie bisher stattgefunden hat und bundesweit einheitlich war, wofür wir von vielen auch gelobt wurden. Dieses Verfahren wird, wie gesagt, bis heute angewendet und soll für die Bundes- und Europawahlen geändert werden, wonach Wahlwerbung dafür möglich ist.
Mit aus diesem Grund ergibt sich die dringende Eilbedürftigkeit, das hier heute in erster und zweiter Lesung zu verabschieden, damit die entsprechenden Sendeplätze im Bereich von Radio Bremen sichergestellt werden können, um den Paragraphen 24 a ausführen zu können. Einem weiteren Vorstoß auf Wahlwerbung für Landtagswahlen haben wir als SPD-Partei und als SPD-Fraktion widersprochen und haben gesagt, wenn, dann für Bundes- und Europawahlen, für den Bereich der Landtagswahlen ist keine Regelung vorgesehen. Zum Bremischen Landesmediengesetz, das uns mit vorliegt: Hier wird durch die Ergänzung in Paragraph 3 ein klares Bekenntnis und ein eindeutiges Signal für die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens DVB-T gegeben. Wir haben dies anhand der Großen Anfrage der SPD- und der CDUFraktion ausgiebig in der letzten Bürgerschaftssitzung diskutiert. Dies ist auch der zwangsläufige Vollzug der Beschlüsse der Kabinette von Niedersachsen und Bremen der vergangenen Woche. Wir sind mit diesem Beschluss im Bremischen Landesmediengesetz nach Berlin und zeitgleich mit Niedersachsen, das gerade gestern sein Gesetz geändert hat, die Zweiten in der Bundesrepublik, die eine konkrete gesetzliche Regelung zum Umstieg in die Digitalisierung, DVB-T, für die Zukunft festgelegt haben. Noch in den letzten Wochen haben wir in Gesprächen mit dem Personalrat von Radio Bremen und dem Gesamtpersonalrat die bevorstehenden Entscheidungen besprochen und haben uns auf die Entscheidung des Koalitionsausschusses vorbereitet. Es liegt Ihnen heute ein Gesetzentwurf vor, den wir als SPD-Fraktion in seiner Gänze für zustimmungsfähig halten, und wir setzen darauf, dass das Parlament in erster und zweiter Lesung dieses Gesetz heute verabschieden wird. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es liegt auf die Große Anfrage der SPD und der CDU eine Antwort vor, die wir als SPD-Bürgerschaftsfraktion für sehr gut befinden, weil sie das Thema „digitaler Einstieg, DVBTerrestrik“ wunderbar abdeckt. Insoweit versuche ich, wesentliche Teile daraus zu zitieren beziehungsweise unsere Anmerkungen zu machen.
„Bremen und Bremerhaven bald mit terrestrischem digitalem TV“, das ist die Überschrift, die von heute an hier für Bremen gelten soll. Es gilt schon länger, dass in Berlin und Brandenburg der Umstieg ins digitale terrestrische TV beschlossen ist, Niedersachsen hat entsprechende politische Vorgänge ins Laufen gebracht.
Worum geht es eigentlich, wenn wir von Digitalisierung im Rundfunk sprechen? Bisher nutzt jeder von uns drei Übertragungswege, um Fernsehen zu empfangen: Es gibt die ganz normale Analogantenne, die meistens auf dem Dach steht, die Satellitenschüssel und den Kabelanschluss. Da erinnere ich an die Diskussion über den Verkauf des Kabelnetzes an Liberty Media, der nicht zustande gekommen ist.
Worum geht es jetzt bei DVB-T? Es geht darum, dass man versucht, diejenigen, die sich nicht eine Satellitenschüssel an das Haus bauen können, weil sie Mieter in einer Großwohnanlage sind, beziehungsweise viele, die sagen, ich möchte kein Kabel haben, um abhängig davon sein zu müssen, was in mein Haus hineinkommt und später als Rückkanalfähigkeit hinausgeht, den bisherigen analogen Übertragungsweg zeitnah digital zu versorgen. Deswegen die digitale Versorgung für diejenigen, die bisher eine analoge Antenne haben!
In der Diskussion geht es auch darum, was es eigentlich den Bürger kostet. Wenn wir politisch beschließen, wie es die Bundesregierung festgelegt hat, bis zum Jahr 2010 den Umstieg digital vollzogen zu haben, was muss ich als Bürger zusätzlich bezahlen, um bisher mit meiner normalen Antenne auf dem Dach oder der Wurfantenne eines gekauften Fernsehers klarkommen zu können? Man muss keine Angst aufkommen lassen, denn durch die Digitalisierung brauche ich erst einmal keinen neuen Fernseher. Der Fernseher muss allerdings mit einem Decoder versehen werden, der die digitalen Signale umwandelt, damit der Fernseher in der Lage ist, das Digitalbild verarbeiten zu können.
In der jetzigen Zeit, in der die Digitalisierungen langsam vorangehen, Berlin, das habe ich erwähnt, geht mit Schritten voran, Niedersachsen versucht das auch, kostet dieser Decoder etwa – nageln Sie mich nicht fest, liebe Kolleginnen und Kollegen! – 200 Euro. Dieser Preis ist natürlich auf den ersten Blick recht hoch, ich glaube aber, wenn es darum geht, neue Verbreitungsmedien in diesem Fall digital einzuführen, dass dann natürlich die Set-Top-Boxen günstiger werden. Also kommt auf die, die bisher vielleicht in Bremen und Bremerhaven rund 18 Prozent des gesamten Nutzungsbereichs des Fernsehens ausmachen, zu, sich einen Decoder anschaffen zu müssen. Der Fernseher kann so bleiben, wie er ist.
Welchen Mehrwert hat das Ganze, und warum ist es politisch notwendig, dass wir in Bremen nun zeitnah mit Berlin und Niedersachsen vorangehen? Der
Mehrwert ist, dass Sie bisher als Analogantennenbesitzer vier Programme nutzen können, öffentlichrechtliche und private. Die zukünftige Möglichkeit durch die Digitalisierung, durch die Möglichkeit, die Frequenzen – –.
Herr Dr. Kuhn, Sie machen immer irgendein Zeichen! Bin ich gemeint oder jemand hinter mir?
Ach so! Fragen Sie ihn doch direkt! Sie machen mich ganz unsicher, wenn Sie das immer machen!
Das haben wir jetzt geklärt! Der Präsident wird dann gleich abgelöst!
Ich hoffe, ich habe den Faden jetzt nicht durch mein eigenes Mittun verloren!
Es geht um die Antenne! Jetzt ist der Faden doch weg!
Danke, Herr Dr. Schrörs! Bisher haben Sie die Möglichkeit, mit vier Programmen klarkommen zu müssen. Durch die Digitalisierung, also durch die Frequenzveränderungen, die sehr hoch wissenschaftlich sind und mir auch nicht ganz gängig sind, haben Sie aber zukünftig die Möglichkeit, bis zu 20 Programme empfangen zu können, öffentlich-rechtliche und private zusammen. Das würde heißen, wenn jemand sagt, ich möchte mich nicht an einen Kabelanschluss binden, ich möchte aber auch frei sein, weil ich keine Parabolantenne aufstellen kann, hat die Digitalisierung den Vorteil, dass Sie zukünftig für die Rundfunkgebühr wie bisher die Möglichkeit haben, bis zu 20 Programme empfangen zu können. Das heißt also, dass es eine einmalige Investition ist. Sie haben einen Mehrwert, so dass wir als SPD-Fraktion auf den Einwand, der von einigen in der Diskussion immer schnell vorgebracht wird, dass alles viel teurer wird und was das eigentlich bringt, nur sagen können, dass wir den politischen Mehrwert darin sehen, dass die Digitalisierung dem Benutzer, dem Kunden mehr Programme bringt als vorher.
Ich habe erwähnt, dass es eine Verabredung auf Bundesebene gibt, den digitalen Umstieg bis zum Jahr 2010 vollzogen zu haben. Da bisher Berlin und Niedersachsen überlegen, ihre Digitalisierung früher als bis zum Jahr 2010 – Berlin bis zum Jahr 2003, Niedersachsen bis zum Jahr 2004 – entsprechend vollzogen zu haben, macht es auch in Bremen Sinn,
und aus der Antwort geht das wunderbar hervor, mit Niedersachsen zusammen zeitgleich die Versorgungsinseln so aufzubauen, dass eine versorgungsfreie Abdeckung für das Land Bremen und darüber hinaus sichergestellt werden kann. Insoweit ist es in der Antwort zu begrüßen, dass Bremen versucht – das ist ein hoher Anspruch –, bis zum Jahr 2004 den digitalen Umstieg vollzogen zu haben.
Das Ganze kann man nicht von heute auf morgen machen. Man kann jetzt schlecht sagen, alle Antennen sind weg, und was kommt dann, und was kostet das eigentlich die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Der Umstieg, in der Antwort kommt das zum Ausdruck, soll in einer Übergangsphase organisiert werden. Das heißt, wenn wir politisch entscheiden – das Ganze muss dann in das Landesmediengesetz gegossen werden, was uns hoffentlich nach der Sommerpause erreichen wird –, dann wird ganz klar festgelegt, wann die Übergangszeiten vollzogen werden sollen. In dieser Übergangszeit können Sie sowohl mit der Analogantenne als auch mit der neuen Digitalantenne Fernsehen empfangen.
Diese Übergangszeiten darf man nur nicht lange laufen lassen, weil sie natürlich für die öffentlichrechtlichen und privaten Anbieter ein hohes Investitionsvolumen haben, da der Frequenzsektor ziemlich teuer ist. Auf die Frage, die Herr Dr. Schrörs mir vor kurzem einmal stellte, was das eigentlich die öffentlich-rechtlichen Anstalten kostet, ist zu sagen: Wenn man den Übergangszeitraum so kurz fasst, wie es in der Senatsvorlage steht, etwa sechs Monate, und im Jahr 2004 umsteigt, wird es danach günstiger werden, weil bisher auf einer Frequenz ein Programm durch die Anstalten gesendet werden kann und sie zukünftig auf einer Frequenz vier Programme senden können. Die Kosten pro Programm an Frequenz gemessen werden also günstiger, so dass man auf lange Sicht sagen kann, dass die Digitalisierung im Fernsehbereich nicht dazu führen wird, dass es eine Rundfunkgebührenanhebung geben muss. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben in die entsprechenden Anmeldungen schon Digitalisierungsbeträge einberechnet, und für den Zeitpunkt des Umstiegs kann davon ausgegangen werden, dass es zu keiner Verteuerung kommen wird.
Wir als SPD-Bürgerschaftsfraktion setzen dann darauf, wenn die politischen Beschlüsse gefasst werden, dass natürlich der Bürger allumfassend darüber informiert sein muss, was eigentlich passiert, wenn zum Datum X umgestellt wird. Ich verweise da auf den Dringlichkeitsantrag der Grünen, den wir als SPD-Bürgerschaftsfraktion gern an den IuK-Ausschuss überweisen möchten, nicht weil wir ihn sehr weitreichend finden, sondern weil wir dort Punkte finden, über die man noch einmal diskutieren sollte, nämlich gerade über den Teil, wie man sicherstellen kann, dass die Bevölkerung darüber informiert wird, wann umgeschaltet wird und was passiert, wenn umgeschaltet wird. Insoweit sind wir mit der
CDU und den Grünen einvernehmlich dazu gekommen, dass wir den Antrag überweisen.
In den Inhalten des Dringlichkeitsantrags der Grünen, Frau Stahmann, sind, wie gesagt, einige Punkte, die man noch einmal besprechen müsste, die wir auch für falsch halten, also, jedem eine Set-Top-Box zur Verfügung zu stellen aus öffentlichen Mitteln halte ich für falsch. Das sind Beträge, die nachher sowieso durchaus bezahlbar sind, und dass natürlich sichergestellt wird, dass während des Umstiegs auch eine weitere Versorgung öffentlich-rechtlicher Anschlüsse gesichert ist, auch das ist eigentlich logisch, weil es die Antwort schon hergibt. Aber wir haben gesagt, wir lehnen das nicht in Bausch und Bogen ab und würden ganz gern den Dringlichkeitsantrag aufrufen in den Beratungen des Landesmediengesetzes, das dazu führen soll, dass wir in Bremen ab 2004 dann alles digital empfangen können. – Danke!
Wir fragen den Senat:
Wie beurteilt der Senat die Entscheidung des Kartellamtes zum Zusammenschlussvorhaben Liberty Media/Kabel Deutschland, und welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf das Land Bremen?
Herr Bürgermeister, zu dem Teil, inwieweit Bremen aktiv ist, Sie haben in der Antwort ausgeführt, unter Moderation der Landesmedienanstalt! Gibt es konkrete Überlegungen, inwieweit das Land Bremen mit Beteiligten eine Bremer Lösung finden kann? Das ist frühzeitiger als das Warten darauf, ob es eine größere Regionenlösung gibt, in das Kabelnetz zu investieren.
Herr Bürgermeister, vielleicht habe ich meine Frage auch falsch gestellt. Es geht nicht darum, bei der gesamten Regionslösung mitzubieten, sondern darüber nachzudenken: Wenn es keine Großanbieter gibt, die Regionen oder das ganze Regionennetz aufnehmen, inwieweit – und da habe ich gehört, es gibt auch Bremer Interessentenfirmen – kann man eine Regionslösung um den Bereich Bremen herum organisieren, um in das Kabelnetz weiter zu investieren? In die Richtung geht die Frage.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Strohmann, eines können Sie im Haus niemandem weismachen, dass nun gerade die CDU der Erfolgsbringer der jetzt beschlossenen Wirtschaftsförderungsausschussvorlage ist!
Ich sage Ihnen ganz klar, dass Herr Senator Hattig die Bremse gelöst hat, auf der mindestens ein Kolle
ge Ihrer Fraktion ziemlich maßgeblich und kräftig gestanden hat, nämlich Ihr Fraktionsvorsitzender.
Herr Senator Hattig, insoweit begrüßen wir als SPDFraktion ausdrücklich, dass Sie den Knoten innerhalb der CDU durchgeschlagen haben und eine Vorlage für die Wirtschaftsförderungsausschüsse eingereicht haben, die dann die Parlamentarier beschlossen haben. Herr Kollege Strohmann, der Senator legt vor, und wir Parlamentarier beschließen das, weil Sie ja eben den Senator auch noch als beschließendes Organ gelobt haben.
Wir als SPD-Fraktion sind schon, seitdem das Gutachten im August 2001 vorgestellt wurde, ganz klar für Radio Bremen. Wenn ich Ihnen jetzt die Pressemitteilung Ihres Fraktionsvorsitzenden vorhalte, dann passt die leider nicht mehr zu dem, was Sie eben gesagt haben, wie toll Sie doch jetzt das Ganze finden würden. Die CDU hat von Anfang an ein riesiges Fragezeichen dahinter gesetzt, und wir haben uns immer gefragt, warum die CDU ein Fragezeichen macht.
Ein Fragezeichen dahinter gemacht, dass nach der Vorlage im August die Möglichkeit einer weiteren Begutachtung für ein Medienkompetenzzentrum in Frage gestellt wurde! Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat sich damals schon ganz klar dafür ausgesprochen: Es gibt keine Mark für Radio Bremen, aber wir lassen Radio Bremen nicht im Regen stehen. Wenn ich Ihre Rede richtig verstanden habe, habe ich nicht viel davon gehört, wie Sie dem Sender Radio Bremen eigentlich helfen wollen. Bisher ist in der öffentlichen Wahrnehmung nur Blockade zu hören gewesen seitens der Fraktion der CDU.
Wir haben eine unwahrscheinliche Chance hier in Bremen dadurch, dass Radio Bremen in einer schwierigen Lage ist. Warum die Anstalt in einer schwierigen Lage ist, haben wir letztes Mal in der Bürgerschaftssitzung diskutiert. Radio Bremen hat aber im Rahmen der ARD-Anstalten die Chance, als einziger Sender in der Bundesrepublik eine Umstrukturierung vorzunehmen, ohne dass Arbeitslose produziert werden. Wer dem Intendanten richtig zuhört, wenn er sagt, ich habe eine Verantwortung für das Gemeinwesen, nämlich Radio Bremen gehört uns ja allen ein Stück weit, für das, was da passiert, und er sagt, ich produziere keine Arbeitslosen, sondern versuche, durch vernünftige Strukturveränderungen
dazu beizutragen, dass die Arbeitsplätze, die jetzt im Sender da sind, aber zukünftig nicht mehr zu bezahlen sind, der Stadtgemeinde, dem Lande Bremen nicht verloren gehen.
Das ist doch eine positive Ansage, dass jemand für ein großes Unternehmen – und Radio Bremen ist ein öffentlich-rechtlich geführtes Unternehmen – die Verantwortung so auf sich nimmt und sagt, ich bemühe mich vom August letzten Jahres, meine Zahlen als Radio Bremen dafür beizutragen, dass es eine positive politische Entscheidung geben kann. Radio Bremen hat sich im Verwaltungsrat vor etwa drei Wochen ganz klar für einen Standort ausgesprochen, weil es in etwa acht Millionen DM pro Jahr bringen wird, wenn man an einem Standort zusammenkommt.
Zur Kompetenz, lieber Kollege von der CDU, da würde ich Ihrer Jungen Union noch einmal einen Tipp geben, die überhaupt keine Ahnung von Medienpolitik hat,
die überhaupt nicht versteht, dass das Zusammenziehen von zwei Standorten doch immer einen Effekt hat. Das hat natürlich nichts damit zu tun, dass die Stadtgemeinde Bremen es für nötig erachtet, ein Medienzentrum zu fördern. Es war nie die Diskussion, weder in dem Gutachten noch in den Diskussionen danach, dass die öffentliche Hand Radio Bremen für den Teil selbst finanziert, der öffentlichrechtlich zu finanzieren ist. Dafür ist die ARD zuständig, und ich kann Ihnen sagen – und dafür sollte man sich einsetzen –, dass ich in einem Gespräch in der letzten Woche auf der Medientagung der SPD in Mainz mit dem Ministerpräsidenten Beck darüber gesprochen habe, wie wir zukünftig sicherstellen können, dass das, was wir hier einvernehmlich beschlossen haben, das Leistungs- und Gegenleistungsverhältnis, eingehalten wird.
Wir müssen darauf hinwirken, dass die ARD genug Geld für ihren Teil hat, und der Intendant hat gesagt, ja, wir leisten uns das, und wir schaffen es, 80 Millionen Euro für den Kernbereich von Radio Bremen zusammenzubekommen. Was er jetzt braucht, ist die Entscheidung zu sagen, was ist im Markt vorhanden, um das, was er im Kernbereich finanziert hat, ergänzen zu können. Das, was im Sender passiert, ist ja auch die Chance, dass sich endlich auch öffentlich-rechtliche Anstalten mit Privaten zusammensetzen, um darüber nachzudenken, wie man Studios, Kameraleute und Infrastruktur nutzen kann.
Wir haben so viele Chancen, dass Sie leider zu lange auf der Bremse standen und Herr Senator Hattig wiederum die Bremse gelöst hat. Also noch einmal
ein Lob an den Senator und weder noch an die CDUFraktion!
Man muss ja oft genug loben, Frau Kollegin, damit sich das Verfahren weiter so positiv und schnell entwickelt, denn die Beschlüsse der Wirtschaftsdeputation sind positiv und gut, aber sie haben kein Zeitfenster. Deswegen sage ich für unsere Fraktion schon an dieser Stelle ganz klar – und das ist abgestimmt mit unserer wirtschaftspolitischen Sprecherin Eva-Maria Lemke-Schulte –, wir erwarten noch bis zum Sommer eine klare Entscheidung darüber, was die Studie ergeben hat und wo die marktwirtschaftlichen Effekte sind. Ich glaube, dass dann noch in diesem Jahr, nämlich noch vor September, die politischen Entscheidungen getroffen werden können.
Ich wiederhole an dieser Stelle, dass es darauf ankommt, den ARD-Finanzausgleich intern zu sichern, das Gegenleistungs- und Leistungsverhältnis zu sichern, und wir müssen unsere Aufgabe machen. Ich kann Ihnen sagen, dass sich die Fraktion von Anfang an dafür ausgesprochen hat. Der Fraktionsvorsitzende der SPD geht ein Stück weiter als Visionär und sagt, wir können uns natürlich auch vorstellen, dass das Medienzentrum im Faulenquartier entstehen kann. Warum sagt er das? Weil er ganz genau zuhört, was die Kammer in Bremen sagt und was Multimedia und First Tuesday sagen. Sie haben sich bei der Veranstaltung des DGB im World Trade Center, bei dem Teile dieses Hauses anwesend waren, dafür ausgesprochen, dass es nur Sinn macht für kleinere und mittlere Unternehmen, sich dort anzusiedeln, wo etwas passiert, und passieren tut etwas in der Innenstadt. Wir sehen, wie sich die Innenstadt entwickelt, und wir können uns durchaus vorstellen, dass sich ein Faulenquartier medienkompetenzmäßig entwickeln kann.