Protokoll der Sitzung vom 20.02.2003

Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Zusammenschluss der Berliner Wertpapierbörse und der Bremer Wertpapierbörse zu einer gemeinsamen Wertpapierbörse Berlin–Bremen und die Zusammenarbeit der Börsenaufsichtsbehörden des Landes Berlin und der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 15/1358, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt in die zweite Lesung eintreten wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Zusammenschluss der Berliner Wertpapierbörse und der Bremer Wertpapierbörse zu einer gemeinsamen Wertpapierbörse Berlin–Bremen und die Zusammenarbeit der Börsenaufsichtsbehörden des Landes Berlin und der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 15/1358, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, damit treten wir in die Mittagspause ein. Wir treffen uns wieder um 14.30 Uhr. Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag).

(Unterbrechung der Sitzung 12.55 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.30 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Föderalismus-Konvent der Präsidentinnen und Präsidenten und der Fraktionsvorsitzenden der deutschen Landesparlamente am 31. März 2003 in Lübeck

Mitteilung des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft vom 13. Februar 2003 (Drucksache 15/1379)

Die Beratung ist eröffnet. Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich und bedanke mich bei den großen Fraktionen, dass wir hier heute noch einmal die Gelegenheit haben, über den Föderalismuskonvent der Präsidentinnen und Präsidenten und der Fraktionsvorsitzenden der deutschen Landesparlamente am 31. März 2003 in Lübeck, so heißt die Veranstaltung, zu sprechen und ihn vielleicht auch ein wenig gemeinsam vorzubereiten. Wir haben im September des vergangenen Jahres auf Antrag unserer Fraktion einen ersten Durchgang auf der Grundlage des ursprünglichen Entwurfs für eine Entschließung in Lübeck gemacht. Die Mehrheit des Hauses, also die große Koalition, hat damals unseren Antrag abgelehnt und eine eher allgemein gehaltene Erklärung verabschiedet, verbunden mit dem Auftrag an den Senat, über die Arbeiten der Landesregierung zum Thema Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung bis zum Dezember 2002 zu berichten. Auf diesen Berichtsantrag und dessen Erfüllung komme ich am Ende noch zurück. Ich weiß gar nicht, wer vom Senat mir darauf die Antwort geben wird.

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Herr Lemke macht das! Der kann zu allem reden!)

Weil wir bei dem Verhältnis der Landesparlamente zu den Landesregierungen sind und bei der Stärkung der Position der Landesparlamente!

(Abg. E c k h o f f [CDU]: Darum ist die Landesregierung ja auch nicht da!)

So ist es! Dann ist sie vorsichtshalber nicht da, ja, das ist auch in Ordnung!

In der Zwischenzeit hat der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sich zweimal über den weiteren Fortgang berichten lassen und darüber beraten. Dabei wurde der Tenor der Wortmeldungen, ich erinnere vor allen Dingen an die Diskussion, die vom Kollegen Isola geführt wurde, eigentlich zunehmend kritischer gegenüber den bisherigen Vorlagen. Es liegt nun ein zweiter Entwurf für ein solches Lübecker Manifest vor, auf den die Diskussion zuläuft. Bis zum 28. Februar 2003 können dort auf beiden Schienen Änderungsanträge vorgetragen werden, sowohl auf der Schiene der Landtage als auch auf der Parteischiene.

Wir haben Ihnen heute für die Diskussion keinen ausformulierten Antrag vorgelegt. Wir schlagen Ihnen vielmehr vor, jetzt eher die Argumente über dieses Manifest auszutauschen und vielleicht dann gemeinsam dem Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft für die nächste Beratung einige Kernpunkte aus unserer gemeinsamen Bremer Sicht mitzugeben.

Wenn man sich umsieht, auch die anderen Landtage diskutieren darüber. Wer beide Diskussionslinien verfolgt, die der Parteien und die der Landtage, sieht schnell, die alte Erfahrung bestätigt sich, dass die Trennlinien eher zwischen den Ländern verlaufen als zwischen den Parteien. Ich habe mir zum Beispiel die gemeinsame interfraktionelle Entschließung aus dem Land Baden-Württemberg angesehen. Daraus können Sie schnell erkennen, dass es den Kolleginnen und Kollegen in Stuttgart, und zwar parteiübergreifend von der FDP über die CDU bis zu den Grünen, darum geht, die Landesparlamente mit diesem Konvent in einen richtig heftigen Kampf für harten Wettbewerbsföderalismus zu führen. Sie folgen damit den Landesregierungen der eher südlich gelegenen Länder.

Ich halte es demgegenüber für notwendig, dass wir in Bremen gemeinsam feststellen, dass ein solcher Wettbewerbsföderalismus für uns, für Bremen, so lange nicht in Frage kommt, wie nicht alle Länder wirklich faire Ausgangsbedingungen haben, und das gilt natürlich vor allen Dingen, was die Finanzverfassung angeht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Bremer Grünen, muss ich in diesem Fall sagen, sind der Auffassung, dass Überprüfungen und Korrekturen der föderalen Ordnung sinnvoll sind. Nicht sinnvoll wäre aus unserer Sicht der Versuch, die aus

vielerlei Gründen gewachsene Verflechtung verschiedener Politikebenen im deutschen Föderalismus sozusagen wieder auf Null zurückführen zu wollen. Das ist nicht realistisch und auch nicht vernünftig.

Von dieser Grundposition aus möchten wir Ihnen drei, vier Änderungsvorschläge vortragen, die sich auf den vorliegenden Entwurf beziehen.

Erstens sind wir der Auffassung, dass die Resolution keine Aufzählung von Gesetzgebungsgegenständen enthalten sollte, die aus der konkurrierenden Gesetzgebung herausfallen und in die Rahmengesetzgebung hineinkommen sollen. Man kann allgemeine Grundsätze von Korrekturen anfügen, aber diesen langen Katalog halten wir nicht für sinnvoll, denn ich glaube nicht, dass man sich darüber jetzt schon einig werden wird.

Wie ist das mit der Beamtenbesoldung? Da schreibt man hinein, man will die in die Rahmengesetzgebung zurückführen. Wenn ich mir die Presse der letzten Wochen ansehe, habe ich nicht erkennen können, dass die Länder sich im wirklichen Leben haben verständigen können auch nur auf eine Öffnungsklausel dafür. Was macht es also für einen Sinn, dies heute in einen solchen Katalog hineinzuschreiben? Oder die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens! Wir sind der Auffassung, dass Grundsätze der Zulassung zu einer Hochschule, der Studienstruktur natürlich gemeinsam festgelegt werden müssen, wenn es nicht zu einem Auseinanderdriften in Deutschland führen soll. Also unser Vorschlag, einen offenen Prüfauftrag, aber keinen Katalog in diese Entschließung!

Zweiter Punkt, die Mischfinanzierung, die so genannten Gemeinschaftsaufgaben! Dort gibt es eine starke Tendenz in anderen Ländern zu sagen, nicht nur Überprüfung, sondern klare Tendenz, das muss verschwinden. Wir sollten diesen Ländern klar sagen, dass dies nicht von Bremen gewollt ist, das dies nicht in unserem Interesse ist. Ich habe bereits in der letzten Debatte auf die Hochschulbaufinanzierung hingewiesen. Von der haben wir in der jetzigen Form enorm profitiert, und zwar zu Recht profitiert, weil es tatsächlich immer noch darauf ankommt, die Kapazitäten im Hochschulbau bundesweit gerecht und vernünftig zu verteilen. Ich glaube, wir müssen ganz genau darauf achten, dass dies als offene Prüfung formuliert wird, aber hier nicht schon eine Tendenz hineingeschrieben wird.

Der dritte Punkt, da kann ich mich kurz fassen, das haben, wie ich gelesen habe, auch die CDUFraktionsvorsitzenden bereits aufgegriffen. Es macht für uns keinen Sinn die Forderung, den deutschen Staatsaufbau noch schwerfälliger und undurchschaubarer zu machen. Dass das Bundesratsprinzip durchlöchert wird und dass man sagt, überall da, wo Grundsatzentscheidungen, Kompetenzfragen entschieden werden, muss nicht nur der Bundesrat mit

Zweidrittelmehrheit zustimmen, sondern auch noch die Mehrheit der deutschen Landtage das jeweils mit Zweidrittelmehrheit ratifizieren. Ich meine, dann macht man das Ganze noch viel schwerfälliger. Ich finde, dass die CDU-Fraktionsvorsitzendenkonferenz da auch eine richtige Position hat, dieser Punkt sollte gestrichen werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der vierte Punkt betrifft die europäische Ebene. Da wird gefordert, eine politische Kompetenzkammer aus europäischen, nationalen und regionalen Parlamentariern als Kontrollgremium für die Frage der Kompetenzabgrenzung einzurichten. Meine Damen und Herren, diese Forderung macht einfach keinen Sinn, wenn man sich die Beratungen des europäischen Verfassungskonvents ansieht. Das ist dort vorgetragen worden, und gegenüber anderen Alternativen hat diese Forderung vielleicht eine Mehrheit von Befürwortern von zwei, drei Prozent bekommen. 97 Prozent haben es abgelehnt. Dieser Zug ist einfach abgefahren. Es macht keinen Sinn, wenn wir Ende März als deutsche Landesparlamente das noch einmal so vertreten. Es ist ohne jede Aussicht.

Soweit, meine Damen und Herren, unsere Vorschläge aus Bremen, den Text zu verändern! Ich habe mich da bewusst von allen Formulierungen ferngehalten, die man schön oder weniger schön machen kann, sondern nur die Kernpunkte genannt. Ich möchte am Ende auf einen positiven Aspekt zu sprechen kommen und den verstärken.

Das ist nämlich in der Tat die Stärkung der Position der Landesparlamente gegenüber den Landesregierungen. Wenn man nicht der Meinung ist, dass man, und das finde ich unrealistisch, diesen Verflechtungsföderalismus wieder komplett auf einen Trennund Wettbewerbsföderalismus zurückführen kann, dann ist doch hier das Verhältnis zwischen Landesparlament und Landesregierung der entscheidende alltägliche Schauplatz. Deshalb halten wir die Anregung in dem Papier auch für gut, dass die Landesregierungen verpflichtet werden müssen, die Parlamente zu unterrichten, das haben wir bereits in der Landesverfassung, ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und diese Stellungnahme dann auch berücksichtigen zu müssen, so wie das in Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes heute schon für den Bundestag geregelt ist.

Ich sage das jetzt einmal freihändig, ich kann natürlich nicht darüber bestimmen, aber ich würde den Grünen vorschlagen, in der nächsten Legislaturperiode einen entsprechenden Antrag auf Ergänzung der Landesverfassung in Artikel 79 zu machen, damit wir hier auch in der Landesverfassung die Rechte des Parlaments gegenüber dem Senat stärken.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Dann könnte hoffentlich auch mit einem grundlegenden Missverständnis des Senats aufgeräumt werden. Da finde ich es nun wirklich bedauerlich, dass Herr Staatsrat Hoffmann hier nicht bei der Debatte anwesend ist. Ehrlich gesagt, verstehe ich es auch nicht.