Protokoll der Sitzung vom 03.04.2003

Ja, es ist ein Problem, dass es lange steht. Die Frage, die man stellen muss, ist aber: Warum steht es so lange? Weil immer zuviel hinterherkommt? Wir hatten ja eine sehr lange Starkregenperiode. Steht es, weil dauernd wieder etwas hinterherkommt, oder aufgrund mangelnder Abflüsse? Wenn ich das richtig verstanden habe, was Sie vorhin gesagt haben – ich habe das Gutachten auch noch nicht gesehen –, dann scheint es so zu sein, dass das Vertiefen der Abflüsse wenig bringt. Das müssen wir aber prüfen und schauen, welche anderen Möglichkeiten es gibt. Wir hängen nicht der These an, dass man da nichts tun darf, weil nur 35 Landwirte betroffen sind. Wenn man da etwas tun kann, dann muss man das auch machen. Man muss aber vorher genau prüfen, ob Erfolge zu erwarten sind.

Nun zum Hauptvorwurf der Grünen, den ich so nicht stehen lassen kann, auch wenn ich persönlich zu einzelnen Bereichen bekanntermaßen eine andere Auffassung habe als vielleicht die Mehrheit dieses Hauses! Es geht um die Unterstellung, dass wir beim vorsorgenden Hochwasserschutz wenig tun oder das auf die leichte Schulter nehmen. Das war ja Ihr zentraler Vorwurf, Frau Mathes. Das halte ich nicht für richtig.

Ihre Auffassung ist auf der einen Seite völlig zutreffend, dass man die verschiedenen Faktoren betrachten muss und durchaus auch die kumulative Wirkung verschiedener Maßnahmen betrachten muss. Ich will nur ein kleines Beispiel nehmen, damit man einmal mitbekommt, welche Maßnahmen Auswirkungen haben. Die Zuschüttung des Überseehafens hat den mittleren Hochwasserstand in Bremen um zwei Zentimeter erhöht, weil eine entsprechende Wasserfläche weggenommen worden ist. Es ist an sich völlig unproblematisch, ob da zwei Zentimeter mehr oder weniger sind. Wenn man allerdings verschiedene viele kleine Maßnahmen macht und dann auch noch die grundlegenden Trends mit in Rechnung stellt – beispielsweise habe ich gelernt, dass durch die Absenkung der Erdplatte in unserer Region, die in diesem Fall bis nach Norwegen geht, der mittlere Hochwasserstand bis zum Jahr 2050 ohnehin um 30 Zentimeter steigen wird –, dann ist es in der Tat wichtig, die verschiedenen kleinen Maßnahmen einmal zusammenzuaddieren und zu sehen, was denn dabei eigentlich am Ende herauskommt.

Aber dies ist ja der Sinn des Gutachtens, welches der Senat in Auftrag gegeben hat. Dort werden diese Fragen abgearbeitet. Aus den Ergebnissen muss man dann Schlüsse ziehen, was man macht, ob man auf die eine oder andere Maßnahme verzichtet oder ob man die Deiche mittelfristig erhöht. Das ist sicherlich zu überlegen auf der Basis von solchen Daten.

Dazu ist meines Erachtens angesichts des guten Zustands der Deiche heute und wie bisher die Sicherheitsmargen sind, auch noch genügend Zeit. Gerade weil wir vorsorgenden Deichschutz und Hochwasserschutz betreiben, untersuchen wir die Zusammenhänge so rechtzeitig, damit man Maßnahmen ergreifen kann, denn Deichschutz und Hochwasserschutz sind eine Aufgabe in der langfristigen Perspektive. Da geht es um Zeiträume von zehn, 20, 30 oder 50 Jahren. Flächendeckend alle Deiche hier beispielsweise um einen Meter zu erhöhen, wäre erstens wahnsinnig teuer und zweitens keine Aufgabe, die man innerhalb eines halben Jahres mal eben erledigen kann. Deswegen prüfen wir frühzeitig, und deswegen ist auch der vorsorgende Hochwasserschutz aus meiner Sicht gewährleistet.

Noch einmal zusammengefasst: Ich glaube, die wesentliche Botschaft des Senats ist, und die ist auch zu teilen, dass wir im Moment Deichsicherheit und Sicherheit vor Hochwasser haben. Wir sind dabei, im Sinne eines vorsorgenden Hochwasserschutzes zu untersuchen, was in den nächsten Jahren auf uns zukommt.

Auch für den Bereich der Wümmewiesen ist es so, dass wir die Probleme abarbeiten. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir die Deichsicherheit gewährleisten können. Wir sollten aber nicht meinen, damit den Klimawandel zu beherrschen. Das ist ein Problem, das uns noch in vielen Bereichen in den nächsten Jahren verstärkt begegnen wird. Fehler, die in der Vergangenheit gar nicht hier in Bremen allein gemacht worden sind, kann man nicht mit ein paar Maßnahmen ausgleichen. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort Frau Senatorin Wischer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es besteht Einvernehmen in diesem Haus, dass vor dem Hintergrund der katastrophalen Ereignisse an der Elbe der Hochwasserschutz eine ganz besondere Herausforderung für uns ist und dass wir allesamt, die wir betroffen sind, angetan sind, sensibel mit diesem Thema umzugehen und hier mit großer Sorgfalt auch zu schauen, was wir in Zukunft zu machen haben. Da sind wir, Frau Dr. Mathes, überhaupt nicht auseinander.

Ich glaube, dass das auch eine Aufgabe ist, die ständig und stets gemacht werden soll. Aber die Botschaft, die heute doch wichtig ist, ist, dass insgesamt die Deiche im Land Bremen sicher sind. Sie sind darüber sehr schlank weggegangen. Das ist kein Selbstläufer, dass das so ist und dass wir das heute unseren Bürgerinnen und Bürgern sagen können. Es ist eben auch furchtbar viel dafür getan worden, und insofern ist vorsorgender Hochwasserschutz ein ständiges Thema gewesen, das im Land Bremen auch auf der Tagesordnung immer so gestanden hat.

Es hat eine Menge Geld gekostet, auch das, denke ich, sollte man hier einfach einmal sagen, aber es war auch natürlich notwendig, dass wir dieses Geld ausgegeben haben. Pro Jahr betragen die Ausgaben der Deichverbände links und rechts der Weser für Betrieb und Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen in Bremen insgesamt 2,26 Millionen Euro, und aufgrund der Verträge der Stadt Bremen mit den beiden Verbänden trägt Bremen seit dem 1. Oktober 2002 von diesem Betrag ungefähr eine Million Euro. Die Hochwasserschutzkosten für Bremerhaven betragen zirka 1,12 Millionen Euro. An diesen Kosten beteiligt sich Niedersachsen in Höhe von 0,165 Millionen Euro. Hier obliegt die Durchführung des Hochwasserschutzdienstes der BremenPorts. Um die Hochwasserschutzanlagen auf dem heutigen Niveau überhaupt zu erreichen, waren zirka 200 Millionen Euro erforderlich, die zu etwa zwei Dritteln vom Bund und etwa einem Drittel vom Land Bremen aufgebracht worden sind. Ich sage das nur noch einmal so deutlich, es ist eben in der Tat kein Selbstläufer gewesen, dass unsere Deiche so sicher sind.

Das Sturmflutereignis Anfang 1992 und auch das Oberwasserereignis 1981 waren die maßgeblichen Ereignisse für die Bemessung der Deiche und anderer Hochwasserschutzanlagen, zum Beispiel der hier schon angesprochenen kostenintensiven Bauwerke des Lesum-Sperrwerks und des Ochtum-Sperrwerks. Mit deren Bau und Inbetriebnahme 1979 verkürzten sich die sturmflutgefährdeten Deiche an der Lesum um 38 Kilometer, an der Ochtum um 22 Kilometer. Insgesamt stellt die jetzige Organisation des Hochwasserschutzes sicher, dass die Menschen in Bremen und Bremerhaven im Schutz der Deiche sicher leben können. Ich möchte das gern noch einmal unterstrichen haben. Wie hoch der Erfolg der bisherigen Hochwasserschutzpolitik ist, und das war immer auch eine vorausschauende, ist letztendlich daran zu erkennen, es ist eben schon einmal angesprochen worden, dass weite Teile Bremens unterhalb des mittleren Tidehochwassers liegen und täglich überschwemmt würden, wenn wir diese Deiche nicht hätten.

Jetzt zum Hochwasser an der Wümme im Sommer letzten Jahres! Wir sind doch gar nicht im Streit darüber gewesen, dass es aufgrund der Tatsache, dass dort zwar nicht die Deiche gefährdet waren, das sage ich noch einmal eindeutig, die Deiche waren nicht

gefährdet, zu massiven Problemen für die dort ansässige Landwirtschaft gekommen ist, da waren wir doch einer Meinung. Wir haben auch vor diesem Hintergrund gesagt, wir müssen untersuchen, welche Maßnahmen getroffen werden können, um eine solche Situation, wenn wieder ein solches Hochwasser ist, möglichst zu verhindern.

Sie haben darauf hingewiesen, dass jetzt der Zwischenbericht vorliegt, es ist ein Zwischenbericht, es war aber auch so verabredet gewesen, weil es weitergehende Fragestellungen sind, die das FranziusInstitut über diesen einzelnen Bereich hinaus untersucht. Es geht um sehr viel mehr Fragestellungen. Es war mit ihnen gemeinsam vereinbart zu sagen, wir schauen auf diesen Teilbereich Wümme, Sommerhochwasser letzten Jahres gesondert und schauen, welche Maßnahmen müssen da eingeleitet werden.

Ich selbst habe den Zwischenbericht noch nicht lesen können. Ich habe mir nur kurz sagen lassen, welche Punkte dort angesprochen worden sind, all die Fragen, die Sie eben aufgezählt haben, ob es zu einer anderen Form kommen muss, ob es zu einer Vertiefung kommen muss, ob es darum geht, einen Seitenarm anzustellen, oder ob es um die bessere Steuerung des Lesum-Sperrwerks geht. Das habe ich noch nicht zu Ende schauen können. Ob die Schlussfolgerungen so, wie Sie sie eben dargestellt haben, tatsächlich darin enthalten sind, müssen wir noch einmal gemeinsam bewerten.

Meine Kurzinformation, die ich bekommen habe, lief darauf hinaus, dass praktisch all die Dinge, die Sie angesprochen haben, nicht wirklich etwas bringen, sondern dass es tatsächlich über eine bessere Steuerung des Lesum-Sperrwerkes gehen muss. Aber wir werden das gemeinsam, denke ich, in der Deputation, dahin gehört das auch, bewerten, und auch der Beirat wird dann entsprechend natürlich beteiligt. Aber es ging nie darum, nichts tun zu wollen, sondern gefragt wird, was macht Sinn zu tun. Das ist das Entscheidende, nicht irgendwo alles zu machen, was unter dem Strich nichts bringt, sondern gezielte Maßnahmen zu machen.

Zu dem anderen Thema! Natürlich, Frau Dr. Mathes, auch der beste Hochwasserschutz, den wir heute erreicht haben, kann nicht so gut sein, dass wir ihn nicht noch weiter verbessern müssen, dass wir auf die Zukunft schauen müssen. Sturmfluthochwasser und Binnenhochwasser, da bin ich mit Ihnen einer Meinung, stellen grundsätzlich eine, wenn man auf die weitere Zeit schaut, Gefahr für unsere Deiche dar, und damit sind sie eben ein Risiko für Bremen und Bremerhaven. Darum müssen weiterhin die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden, damit die Menschen auch zukünftig sicher im Schutz unserer Deiche wohnen können.

Ich will nur beispielsweise nennen, was alles dazu gehört. Die heutigen Deiche und sonstigen Hoch

wasserschutzanlagen sind weiterhin in einem dauerhaft guten Zustand vorzuhalten, also muss da weiterhin investiert werden. Besonderes Augenmerk muss zum Beispiel auch auf die Deiche in Niedersachsen oberhalb Bremens gelegt werden. Auch das ist hier ein Thema, weil es da Probleme gegeben hat. Zurzeit wird vom niedersächsischen Umweltministerium eine Verstärkung dieser Deiche in die Wege geleitet. Die Deichverbände links und rechts der Weser stimmen sich hier mit den niedersächsischen Verbänden ab. Auch weiterhin muss die gut laufende Abstimmung für Hochwasserschutzmaßnahmen mit Niedersachsen generell erfolgen.

Ein Punkt, den Sie auch angesprochen haben, ist: Klimatische Veränderungen und deren Folgen für Hochwasserschutz müssen in der Tat rechtzeitig erkannt werden, damit so früh wie möglich entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Aufgrund der internationalen Forschungsergebnisse, nach denen der Meeresspiegelanstieg für den Zeitraum bis zum Jahr 2100 von 30 Zentimeter bis zu einem Meter betragen könnte, wird zurzeit vom Senator für Bau und Umwelt und in Abstimmung mit Niedersachsen ein entsprechendes Gutachten zur Überprüfung der Deiche an der Unterweser erstellt, und eine gemeinsame Bewertung der Ergebnisse soll Ende des Jahres, wenn es dann fertig ist, erfolgen. Insofern, Ihren Vorwurf, es wird nichts getan mit Blick auf die Zukunft, kann ich nur zurückweisen, denn genau mit diesen Fragestellungen, und Sie wissen, dass die Wissenschaftler auch immer darüber streiten, wie ist es denn nun genau, wie sind diese Szenarien, haben wir uns auf den Weg gemacht, hier ein entsprechendes Gutachten erstellen zu lassen.

Wichtig für den vorbeugenden Hochwasserschutz ist auch das Thema Klimaschutz. Zwar gibt es auch dort noch keine verlässlichen wissenschaftlich abgesicherten Prognosen zur Klimaabfolgeschätzung bei Meeresspiegelanstieg, aber es ist nicht auszuschließen, dass eine Verstärkung des Treibhauseffektes und damit eine Zunahme der globalen Temperaturen eine Beschleunigung des Meeresspiegelanstiegs zur Folge haben könnten. Insofern ist es auch hinsichtlich des Hochwasserschutzes wichtig, den Weg zur Reduzierung des Ausstoßes von CO2-Emissionen weiter fortzusetzen und alles Mögliche zu tun, um Energie zu sparen, sie effektiver einzusetzen und zugleich erneuerbaren Energien auf den Weg zu helfen und sie stärker zu fördern.

Vor allem gilt es, und da komme ich auf das, was Sie angesprochen haben, Frau Dr. Mathes, da bin ich gar nicht anderer Meinung als Sie, vor allem auch die Überbauung freier Überschwemmungsflächen zu vermeiden. In der Arbeitsgemeinschaft der Bauminister wird zu diesem Thema mit Nachdruck an einer Handlungsanleitung für den Einsatz rechtlicher und technischer Instrumente zum Hochwasserschutz gearbeitet.

Nun werfen Sie uns zu Recht vor, dass wir gegen diese Vorstellungen, die die Bauminister erarbeiten, und auch die, die die Umweltministerkonferenz vor dem Hintergrund des Elbehochwassers im letzten Jahr beschlossen hat, bezogen auf Brokhuchting verstoßen haben. Ich kann aus meiner Sicht nur sagen, dass dies in Brokhuchting eine absolute Ausnahme gewesen ist. Wir haben in der letzten Bürgerschaftssitzung lange darüber diskutiert, ob es in Abwägung vieler anderer Aspekte zu ertragen ist. Der Senat und die Bürgerschaft sind, wie Sie wissen, zu dem Ergebnis gekommen, dass man hier in diesem Sonderfall aus meiner Sicht so entscheiden sollte, weil die gesamte Fläche, die als Überschwemmungsfläche noch vorhanden ist, als ausreichend angesehen worden ist.

(Glocke)

Ihre Redezeit, Frau Senatorin!

Ich komme auch gleich zum Schluss!

Wir haben darüber lange diskutiert. Sie wissen, dass neue Flächen dazu gekommen sind. Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass die Ausweisung möglichst vieler Überschwemmungsgebiete weiterhin auf der Tagesordnung steht, dass man das auch tun sollte. Insofern finde ich es auch richtig, die Option Deichrückverlegung in Mahndorf und Arbergen weiterhin aufrecht zu erhalten und dies dort auch zu machen.

Wir haben Ihnen weiterhin auch mitgeteilt, dass wir dabei sind, im Zusammenhang mit der Änderung des Landeswassergesetzes zu schauen, ob man nicht die Nutzung in den Überschwemmungsräumen beziehungsweise die Aufhebung von Überschwemmungsbereichen einschränkt beziehungsweise ganz verbietet. Das ist ein Teil, den wir auch tun werden, um dem entgegenzukommen.

Weitere Maßnahmen zum Schutz vor Binnenhochwasser der Weser sind, Sie haben darauf hingewiesen, im Aktionsprogramm vorsorgender Hochwasserschutz. Ich stehe nach wie vor zu dem, was wir da gesagt haben. Aus meiner Sicht muss man diesen Maßnahmen hohe Priorität einräumen, auch in dieser Hinsicht etwas zu tun für vorsorgenden Hochwasserschutz. Das soll nach meiner Meinung auch umgesetzt werden.

Zusammengefasst: Wir sind im Augenblick auf einer guten Seite, die Deiche im Lande Bremen sind sicher, aber wir haben noch genügend zu tun, diesen Zustand in Zukunft auch weiterhin so zu gewährleisten. Wir sollten alle Dinge tun, die uns dabei helfen, den Flüssen auch ihren Raum zu geben. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe – –.

(Zurufe)

Es ist mir jetzt zum zweiten Mal passiert, dass ich vergesse, etwas abstimmen zu lassen.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich bei der aufmerksamen Schriftführerin.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 15/1382 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und CDU)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 15/1368, Kenntnis.

Nun die Mitteilung: Die Fraktionen haben sich geeinigt, dass die beiden Tagesordnungspunkte 20 und 21, die sich auf das Gesetz zur Änderung des Bremischen Richtergesetzes beziehen, direkt nach der Mittagspause aufgerufen werden.

Zukunftsperspektiven für Bremerhaven

Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD vom 3. Februar 2003 (Drucksache 15/1361)

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