fassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt in die zweite Lesung eintreten.
Wer das Dritte Gesetz zur Änderung des Bremischen Krankenhausfinanzierungsgesetzes, Drucksache 15/1466, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer das Gesetz zur Errichtung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses, Drucksache 15/1467, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Auch hier, meine Damen und Herren wurde interfraktionell vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt in die zweite Lesung eintreten. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.
Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Errichtung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses, Drucksache 15/1467, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 15/1476, Kenntnis.
Meine Damen und Herren, bei dem Gesetzesantrag des Senats, Gesetz zur Neuordnung der bremischen Juristenausbildung vom 14. Januar 2003, Drucksache 15/1343, wurde von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 72. Sitzung am 22. Januar 2003 die erste Lesung unterbrochen, und der Antrag wurde zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Rechtsausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 15/1479 seinen Bericht und Änderungsantrag dazu vor.
Die allgemeine Aussprache ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die allgemeine Aussprache ist geschlossen.
Gemäß Paragraph 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag des Rechtsausschusses, Drucksache 15/1479, abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag des Rechtsausschusses mit der Drucksachen-Nummer 15/1479 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!