Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 28. Juni 2004 (Drucksache 16/351)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2004 und 2005 und das Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung wurden in der 17. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 5. Mai 2004 in erster Lesung beschlossen.
Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2004 und 2005, die ergänzenden Paragraphen 8 und 9 der Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2004 und 2005, die Haushaltspläne für die Jahre 2004 und 2005, die Produktgruppenhaushalte für die Jahre 2004 und 2005, die Stellenpläne für die Jahre 2004 und 2005, die produktgruppenorientierten Stellenpläne für die Jahre 2004 und 2005, das Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung und den Finanzplan 2003 bis 2007 der Freien Hansestadt Bremen zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss federführend sowie die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen waren, und zwar der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, der Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau, der Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit und der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, überwiesen.
Meine Damen und Herren, der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/351 seinen Bericht und den Antrag dazu vor.
Ich weise darauf hin, dass im Rahmen der jetzt folgenden Aussprache auch die Änderungsanträge und der Stadthaushalt besprochen werden sollen, da eine gesonderte Aussprache darüber nicht stattfindet. Des Weiteren soll die Aussprache zu Tagesordnungspunkt sechs der Stadtbürgerschaft, nämlich Gründung der Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur, in die Haushaltsberatungen einfließen, so dass auf eine gesonderte Debatte in der Stadtbürgerschaft verzichtet werden kann.
Nachträglich möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass die Fraktionen der SPD und der CDU ihren Änderungsantrag zum Haushalt 2004/2005 mit der Drucksachen-Nummer 16/311 inzwischen zurückgezogen haben.
Als erster Rednerin erteile ich der Abgeordneten Frau Linnert als Berichterstatterin das Wort. Bitte, Frau Kollegin Linnert!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses habe ich die Aufgabe der Berichterstatterin übertragen bekommen. Es fällt der Vorsitzenden einer Oppositionsfraktion angesichts der Haushaltslage vielleicht nicht ganz leicht, diesen Bericht zu erstatten. Um Neutralität werde ich mich hier an dieser Stelle bemühen.
Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen! Auch wenn die Haushaltsberatungen jetzt zum vierten Mal seit 1998 durch parlamentarische Haushalts- und Finanzausschüsse vorbereitet wurden, so findet doch nach alter bremischer Parlamentstradition nach dem Motto „Bewährtes bewahren!“ die gemeinsame Beratung der Haushalte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen hier im Landtag statt. Die Beschlussfassung über die Stadthaushalte werden wir allerdings morgen in der Stadtbürgerschaft vornehmen.
Eine weitere Anmerkung erlaube ich mir zum diesjährigen Ablauf der Haushaltsberatungen. Zugegebenermaßen war seit November des letzten Jahres bekannt, dass der Senat die Haushaltsentwürfe dem Parlament mit einer äußerst kurz bemessenen Frist zur ersten Lesung vorlegen würde. Die entsprechenden Mitteilungen des Senats datierten vom 27. April beziehungsweise 4. Mai 2004. Die erste Lesung fand bereits am 5. Mai in der Bremischen Bürgerschaft statt. Andere Vorlagen kamen noch später.
Zur Vorbereitung seiner Beratungen hatte der Haushalts- und Finanzausschuss bereits vor geraumer Zeit um weitere für die Beratungen maßgebliche Beratungsunterlagen gebeten. Beispielhaft nenne ich: erstens eine Übersicht über die bereits begonnenen und weiteren geplanten Investitionen. Wie soll ein Haushalt solide beraten werden, wenn man nicht weiß, wie viele Mittel für die Zukunft noch verfügbar sind?
Zweitens einen Abschluss für das Haushaltsjahr 2003: Den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses war nicht bekannt, dass in einigen Ressorts erhebliche Probleme im Haushaltsvollzug 2003 entstanden waren. Der Senat war und bleibt in der Pflicht, Vorschläge zum Ausgleich dieser Defizite zu machen.
Drittens Umsetzung der Zusagen aus dem „Kanzlerbrief“: Bei Nichteinlösung der Zusagen beinhaltet der Haushalt 2004/2005 eine Überschreitung nach Paragraph 18 Landeshaushaltsordnung in Höhe von immerhin rund 570 Millionen Euro. Nach Artikel 131 a Landesverfassung in Verbindung mit Paragraph 118 Landeshaushaltsordnung darf die Nettokreditaufnahme die Summe der Investitionsausgaben nicht überschreiten.
Die Beratungsunterlagen zu den beiden erstgenannten Punkten erhielten wir nach der erst am 22. Juni 2004 erfolgten Beschlussfassung des Senats am 23. Juni als Tischvorlagen zur Fortsetzung unserer Ausschussberatungen, eine Stellungnahme des Senators für Finanzen zum Umgang mit dem „Kanzlerbrief“ erst am 28. Juni, mithin gestern.
Ich denke, die zeitlichen Abläufe bedürfen keiner weiteren Kommentierung. Es war nachvollziehbar sehr schwierig, diese Beratungen sachgerecht durchzuführen und zu einem ordnungsgemäßen Abschluss
zu bringen. Ich denke, dass auch die Koalition meine Einschätzung teilt. Wir haben uns allerdings redlich bemüht! Zu den Haushalten im Einzelnen: Der Senat legte der Bürgerschaft die Entwürfe der Haushaltsgesetze für die Jahre 2004 und 2005 sowie die Entwürfe zu den Haushaltsplänen und Stellenplänen für die Haushaltsjahre 2004 und 2005, Produktgruppenhaushalte sowie die produktgruppenorientierten Stellenpläne vor. Ferner wurde ein Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung überreicht. In ihrer Sitzung am 5. Mai 2004 beschloss die Bürgerschaft die Gesetze in erster Lesung. Sie überwies die Beratungsunterlagen zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen und städtischen Haushalts- und Finanzausschuss. Eine Überweisung erfolgte ferner an die zuständigen und ständigen Parlamentsausschüsse, und zwar an den Rechtsausschuss, an den Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, an den Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau, an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit und an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten. Die Parlamentsausschüsse wurden gebeten, ihre Berichte direkt den Haushalts- und Finanzausschüssen zuzuleiten. Diese Abschlussberichte wurden in die Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses einbezogen. Die Federführung wurde dem Haushalts- und Finanzausschuss übertragen, der dem Plenum heute seinen Gesamtbericht vorlegt. Die Haushalts- und Finanzausschüsse begannen ihre Beratungen zu den Haushalten 2004 und 2005 am 7. Mai 2004 mit einer Eröffnungssitzung und führten die Einzelberatungen in der Zeit vom 15. Juni bis zum 28. Juni 2004 durch. Die Schlussabstimmung zu den hier vorliegenden Schlussberichten fand am 28. Juni 2004 statt. Als Grundlage für die Beratungen dienten die Berichte der von den Haushalts- und Finanzausschüssen zu Beginn der Wahlperiode aus ihren Reihen benannten Berichterstatterinnen und Berichterstatter. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter haben im Rahmen ihrer Recherchen Gespräche mit den Ausschussvorsitzenden, Deputationssprechern und -sprecherinnen, mit den fachpolitischen Sprechern und Sprecherinnen der Fraktionen, den Fachressorts und dem Senator für Finanzen geführt. Die Ergebnisse dieser Recherchen bildeten die Grundlage für die Berichte der Berichterstatter und Berichterstatterinnen. Diese Berichte wurden in den Haushalts- und Finanzausschüssen in Anwesenheit der Vorsitzenden der beteiligten Ausschüsse, der Sprecher und Sprecherinnen der Deputationen sowie der Vertreter und Vertreterinnen der Fachressorts und des Senators für Finanzen erörtert. Im Rahmen der Einzelberatungen wurden auch die zu diesem Zeitpunkt zu den Haushaltsplänen
bereits vorliegenden Änderungsanträge der Fraktionen aufgerufen, beraten und mit einer Beschlussempfehlung für die heutige Beratung der Bürgerschaft versehen. Hinsichtlich der Beratungsergebnisse der Haushalts- und Finanzausschüsse, insbesondere zu den Änderungsanträgen der Fraktionen, darf ich Sie auf die als Anlagen zu den Berichten der Haushalts- und Finanzausschüsse beigefügten Übersichten verweisen. Denen können Sie im Einzelnen die von den Fraktionen gestellten Änderungsanträge, die Ergebnisse der Beratungen sowie die Beschlussempfehlungen der Haushalts- und Finanzausschüsse entnehmen. Darüber hinaus gibt der Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses die ihm zugeleiteten Berichte der zu beteiligenden Parlamentsausschüsse wieder.
Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU haben Änderungsanträge unterschiedlicher Natur – zum Teil technischer und zum Teil inhaltlicher Art – zu den Haushaltsgesetzen, zu einzelnen Produktplänen und Produktbereichen vorgelegt. Der Haushaltsund Finanzausschuss hat diese teils einstimmig, teils mehrheitlich der Bürgerschaft zur Annahme empfohlen. Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen finden Sie in der bereits erwähnten Anlage eins zu den Berichten der Haushalts- und Finanzausschüsse.
Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Änderungsanträge wurden vom Haushalts- und Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Hier wird der Vollständigkeit halber auf die Anlagen zwei zu den Berichten verwiesen. Der fraktionslose Abgeordnete Wedler hat sich bei allen bezüglich des staatlichen Haushaltes gestellten Änderungsanträgen der Stimme enthalten.
Mit den unter Berücksichtigung der Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen für die zweite Lesung zur Beschlussfassung vorgelegten Haushalte 2004 und 2005 wird die Nettokreditaufnahme gegenüber den ursprünglichen Anträgen für die Jahre 2004 und 2005 nicht erhöht.
Ganz kann ich Sie nicht von Zahlen verschonen! Für das Haushaltsjahr 2004 erfolgt die Festsetzung des Haushaltsplanes nach Einnahmen und Ausgaben mit 3 530 597 000 Euro. Die Nettokreditaufnahme beträgt 951 446 000 Euro. Für das Haushaltsjahr 2005 erfolgt die Festsetzung des Haushaltsplanes nach Einnahmen und Ausgaben mit 3 563 321 000 Euro bei einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 862 432 000 Euro.
Die Sanierungsverpflichtung Bremens beinhaltet unverändert eine deutliche Drosselung der Ausgabenentwicklung im konsumtiven Bereich, so dass dementsprechend die Gestaltungsspielräume des Haushaltsgesetzgebers in erheblicher Weise weiterhin eingeschränkt bleiben. Der Senat versucht mit den vorgelegten Haushaltsentwürfen, für das Haushaltsjahr 2005 einen dem Sanierungsziel entsprechenden verfassungskonformen Haushalt vorzulegen.
Aufgrund des im Jahr 2004 auslaufenden Sanierungsprogramms wird das Defizit für die Haushalte 2004 und 2005 nicht durch eine zusätzliche Nettokreditaufnahme aufgebracht. Es wird in Form von Minderausgaben eingestellt, jedenfalls teilweise, die auch teilweise aus weiteren Vermögensveräußerungen gegenfinanziert werden sollen.
Am Beispiel des Bildungsressorts wird deutlich: Die für 2004 und 2005 eingestellten Eckwerte können den Finanzbedarf des Ressorts nicht decken. Nun soll die in buchstäblicher letzter Minute durch den Senat und von der Koalition beschlossene Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur den Fehlbedarf in Höhe von 25 Millionen Euro decken. Der Haushalts- und Finanzausschuss wird auch diese Maßnahme aufmerksam begleiten. Als weitere Beispiele sind in diesem Zusammenhang die Ressorts Jugend und Soziales, Justiz und Sport zu nennen. Alle leiden zudem unter erheblichen Vorbelastungen aus der Vergangenheit, auch hierzu werden wir noch im Rahmen der Einzelberatungen kommen.
Zusammenfassend ist an dieser Stelle festzustellen: Selbst bei einer Einlösung der Zusagen aus dem „Kanzlerbrief“ bleibt die Haushaltslage Bremens unverändert sehr angespannt. Nach den jetzt vorliegenden Zahlen haben wir das Ziel eines verfassungskonformen Haushaltes noch nicht erreicht. Vor dem in diesem Jahr auslaufenden Sanierungszeitraum kann die bremische Haushaltslage keineswegs als entspannt bezeichnet werden, im Gegenteil!
Finanzplan 2003 bis 2007: Der Senat hat den Finanzplan 2003 bis 2007 der Freien Hansestadt Bremen der Bürgerschaft mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Finanzplan zur Kenntnis genommen. Wie bei den letzten und vorletzten Haushaltsberatungen bereits geschehen kann ich nur feststellen: Die Probleme sind im Wesentlichen unverändert. Die Rahmenbedingungen machen das Haushalten für Bremen als Land außerordentlich schwer bis unmöglich.
Es sind einzuhalten die Sanierungsauflagen, die seit 1998 Gesetzesvorschriften darstellen. Zuvor handelte es sich um eine im Jahr 1994 mit dem Bund abgeschlossene Sanierungsvereinbarung. Es sind einzuhalten die Maastricht-Kriterien. Bei einer Verletzung durch das Bundesland Bremen würden Bund und Länder in die Gesamthaftung genommen. Der Nationale Stabilitätspakt zur Rückführung der Netto-Neuverschuldung mit dem Ziel ausgeglichener Haushalte führt zu einer stärkeren Einwirkung des Finanzplanungsrates, der nunmehr ermächtigt ist, Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin und insbesondere zu einer gemeinsamen Ausgabenlinie zu geben. Dazu gesellen sich die hinlänglich bekannten Probleme: Stadtstaatenproblematik, Benachteiligung in der originären Steuerverteilung.
durch hohe Berufspendlerzahlen – in Bremen arbeiten, aber in Niedersachsen wohnen und damit auch dort Steuern zahlen – bedingten steuerlichen Verluste Bremens beliefen sich im Jahr 2003 auf rund 175 Millionen Euro. Das ist ein erheblicher Betrag, der Bremen als Oberzentrum fehlt und mit dem, wenn wir ihn hätten, etliche Defizite bereinigt werden könnten. Wenn das Prinzip der Lohnsteuerzerlegung nicht verändert werden soll, so könnte der Fehlbetrag wenigstens durch eine angemessene Einwohnerwertung ausgeglichen werden. Diese ist unverändert zu niedrig angesetzt. Dazu kommen für Bremen überdurchschnittliche Lasten aus der Sozialhilfe und überproportionale Zinslasten, ein Teufelskreis!
Weitere Belastungen durch bundesgesetzliche Vorhaben können nicht ausgeschlossen werden. Die Berechnungen des Bundes zu den Entlastungseffekten durch die Neuordnung der Arbeitsmarktförderung, Hartz IV, weichen von ersten Berechnungen in den Kommunen erheblich ab. Vielleicht drohen hier weitere Risiken, auch und vielleicht vor allem für Bremen?
Ich fasse zusammen: Die Spar- und Investitionsanstrengungen Bremens wurden und werden durch wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen nicht nur positiv begleitet. Die Staatsform Deutschlands baut aber auf föderalistischen Strukturen auf, die auch die Freie Hansestadt Bremen als Zwei-Städte-Staat umfassen. Gerade in einem Europa der Regionen sind auch kleine staatliche Gebilde – wie die Stadtstaaten – geradezu gewollt. Hinzu kommt der unverändert geltende verfassungsrechtlich verbriefte Grundsatz der „Gleichheit der Lebensverhältnisse“ in den Ländern Deutschlands, er gilt auch für Bremen.
Zum Schluss möchte ich mich hier bei all denen, die hier an diesen Haushaltsberatungen mitgewirkt haben, bedanken. Trotz nicht ganz einfacher Bedingungen, fand ich, haben wir das doch noch ganz gut hinbekommen. Als Allererstes möchte ich die Mitarbeiter der Finanzverwaltung, Herrn Schanz, Herrn Block, Herrn Meyer und Herrn Schröder, nennen,
die uns unverdrossen mit Rat und Hilfe zur Seite gestanden haben, die Fragen geduldig beantwortet haben und die im Grunde sichergestellt haben, dass wir dem allen fachlich vielleicht noch halbwegs gewachsen waren.
Dann will ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und bei Herrn Wedler für die gute Zusammenarbeit im Haushaltsausschuss bedanken. Das schweißt ja auch zusammen, was wir da machen mussten, und hat an bestimmten Punkten auch Spaß gemacht, mir jedenfalls. Das war eine gute Erfahrung, dass wir doch ein gemeinsames Ziel hatten, nämlich hier ordentliche Haushaltsberatun
gen trotz der schweren Ausgangslage hinzubekommen, und dass wir gemeinsam daran gearbeitet haben, das, fand ich, war eine ganz gute Erfahrung.
Dann möchte ich mich bei Frau Grotheer-Hüneke bedanken, die, glaube ich, auch die Hauptlast von allen Anträgen und allem anderen zu tragen hatte,
Außerdem, das ist mir auch ein besonderes Anliegen, möchte ich mich bei Herrn Osmers bedanken, der es nämlich hinbekommen hat – manchmal war uns vielleicht auch selbst nicht immer klar, was wir da machen –,
Im Großen und Ganzen schon, aber er hat es jedenfalls hinbekommen, unser Abstimmungsverhalten zu dokumentieren! Ich glaube, es stimmte auch fast immer, und er hatte auch immer gute Nerven und hat sichergestellt, dass das, was wir da getan haben, in eine ordentliche Form, also in ein ordentliches Protokoll kommt. Das war auch wichtig für uns.
Als Letztes möchte ich uns allen hier interessante, engagierte und inhaltliche Haushaltsberatungen wünschen. – Ich bedanke mich!