Protokoll der Sitzung vom 10.11.2004

Zweitens: Die ganze Debatte zeigt, wie antiquiert die jetzige Situation ist, deswegen haben wir im Bundesrat gemeinsam mit einer ganzen Anzahl von Nachbarländern, so auch Niedersachsen, einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht mit der Zielsetzung, diesen Zustand zu überwinden, das heißt, die Sozial-, die Verwaltungs- und sogar die Finanzgerichtsbarkeit zu einer einheitlichen öffentlichrechtlichen Gerichtsbarkeit zusammenzufügen. Dann haben Sie genau diese Situation, dass da das Personal sitzt, wo auch die Arbeit anfällt, und dass wir nicht immer in eine solche Situation kommen, nur weil der Gesetzgeber einige neue Positionen schafft, die zu bearbeiten sind.

Wir müssen auch eines sehen: Wir sind das kleinste Bundesland. Wir können nicht großartig ausweichen. Es ist eben eine andere Situation, wenn man wie Niedersachsen ein Dutzend Sozialgerichte hat. Wir haben ein einziges, und wenn es da Probleme gibt, ist es in der Tat sehr schwierig, sie zu lösen. Sie können das Personal nicht einmal rundherum im Lande austauschen, sondern Sie sind auf das angewiesen, was Sie haben. Auch hier versichere ich Ihnen aber, wir werden dieses Problem lösen, genau wie wir auch die Probleme in anderen Bereichen angegangen sind.

Wir haben aber nie unseren Richtern und Richterinnen nach dem Munde geredet, sondern sehr deutlich gesagt, wenn wir mit dieser Leistung nicht einverstanden sind, dass wir nicht allein durch zusätzliches Personal bereit sind, diese Fragen zu lösen, sondern wir werden mit ihnen gemeinsam die Probleme angehen. Wir haben Rahmenbedingungen geschaffen. Das neue Justizzentrum ist eine ideale Grundlage für eine konstruktive Zusammenarbeit der einzelnen Gerichtsbarkeiten untereinander, und ich versichere Ihnen, dass wir bald auch in der Lage sein werden, die Verfahrensdauer in der Sozialge

richtsbarkeit zu reduzieren und zu angemessenen Ergebnissen zu kommen. – Schönen Dank!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz über die Einrichtung besonderer Spruchkörper beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht zur Ausübung der Sozialgerichtsbarkeit, Drucksache 16/444, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Bündnis 90/Die Grünen)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und in zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz über die Einrichtung besonderer Spruchkörper beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht zur Ausübung der Sozialgerichtsbarkeit in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Abg. T i t t m a n n [DVU] und Abg. W e d l e r [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Bündnis 90/Die Grünen)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung angekommen. Ich bedanke mich und schließe die Sitzung.

(Schluss der Sitzung 17.59 Uhr)