Protokoll der Sitzung vom 10.11.2004

Erklärung muslimischer Frauen in Bremen zum Thema „Kopftuch“.

Die Eingabe kann bei der Verwaltung der Bürgerschaft eingesehen werden.

IV. Sonstiger Eingang

Bericht über die Informationsreise des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 23. bis 25. Juni 2004 nach Mainz.

Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes sieben, Heimgesetz, und des Tagesordnungspunktes 16, Novellierung des Bremer Bildungsurlaubsgesetzes, zur Verbindung der Tagesordnungspunkte neun, Zusammenlegung der Statistischen Landesämter Bremen und Niedersachsen, und 13, Zusammenlegung innenpolitischer Einrichtungen Bremens und Niedersachsens, und des Tagesordnungspunktes 27 und der Drucksache 16/445 außerhalb der Tagesordnung, hier handelt es sich um die Petitionsberichte Nummer 24 und 25, des Weiteren zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten.

Die Nachmittagssitzung morgen beginnt mit dem Tagesordnungspunkt 25, Mehr Investitionen für Bildung und Forschung statt Eigenheimzulage.

Nachträglich möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag unter Tagesordnungspunkt zwölf, Keine Erhöhung der Bahnpreise im Regionalverkehr, DrucksachenNummer 16/419, zurückgezogen hat.

Des Weiteren wurde interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt 21, Bremer Entwicklungszusammenarbeit fortführen, für diese Sitzung auszusetzen und die Punkte elf, Neuordnung der Arbeitsgerichtsbarkeit, sowie außerhalb der Tagesordnung Drucksache 16/444, Gesetz über die Einrichtung besonderer Spruchkörper beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht zur Ausübung der Sozialgerichtsbarkeit, in der Reihenfolge der Verhandlung gegeneinander zu tauschen.

Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht?

Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfragen elf und zwölf wurden vom Fragesteller zurückgezogen.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Stand der Debatte zur Strukturpolitik der EU ab 2007“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Nalazek, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat den Stand der Verhandlungen zur Reform der Struktur- und Kohäsionspolitik auf EU-Ebene?

Zweitens: Welches sind aus Sicht des Senats die Eckpunkte bremischer Interessen zur Fortsetzung der EU-Strukturpolitik ab 2007 im Hinblick auf die weitere Förderung des Strukturwandels in Bremen und Bremerhaven?

Drittens: Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Europäischen Kommission, die Entscheidungshoheit über die Regionalförderung nach Ziel zwei den Mitgliedstaaten zu überlassen?

Zur Beantwortung hat das Wort Frau Staatsrätin Dr. Kießler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Die Verhandlungen befinden sich noch in einem frühen Stadium. Die EU-Kommission hat mit ihrem Vorschlag zur Finanziellen Vorausschau, Januar 2004, dem 3. Kohäsionsbericht vom Februar 2004 und den Verordnungsentwürfen vom Juli 2004 ihre Vorstellungen zur Neuordnung der Strukturpolitik ab 2007 unterbreitet.

Zurzeit werden in einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz der niederländischen Ratspräsidentschaft die Verordnungstexte beraten, in denen das Regelwerk für die Umsetzung der Strukturfonds für die Periode 2007 bis 2013 niedergelegt ist.

Zu den Fragen der finanziellen Ausstattung der künftigen Strukturfonds, der Kriterien für die Mittelverteilung auf die Mitgliedstaaten und der inhaltlichen Ausrichtung der künftigen Förderung haben die Gespräche erst begonnen. Dabei ist vor allem der Umfang des künftigen EU-Haushaltes umstritten: Während die EU-Kommission durchschnittliche Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1,14 Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens vorschlägt und darin von einer großen Zahl von Empfängerländern unterstützt wird, plädieren andere Geberländer, da

runter die Bundesrepublik Deutschland, für eine Begrenzung des EU-Haushaltes auf ein Prozent des EUBruttonationaleinkommens. Es ist absehbar, dass eine Entscheidung hierüber frühestens Ende 2005, möglicherweise aber auch erst im Jahre 2006 getroffen wird.

Zu zwei: Der Senat hat Eckpunkte einer Position der Freien Hansestadt Bremen erörtert und dabei unter anderem begrüßt, dass die EU-Kommission eine Verteilrelation der Strukturfondsmittel zwischen den Zielen eins, zirka 78 Prozent, zwei, zirka 18 Prozent, und drei, zirka vier Prozent, vorgeschlagen hat, weil mit der vorgeschlagenen Zuweisung von 18 Prozent für Ziel zwei auch künftig eine substanzielle Regionalförderung möglich wäre.

Darüber hinaus hat sich der Senat dafür ausgesprochen, dass die Kohäsionspolitik der EU ausschließlich strukturschwachen Gebieten zugute kommen sollte und die regionale Gebietsabgrenzung im Rahmen der Ziel-zwei-Förderung nur nach sozioökonomischen Kriterien, insbesondere der Arbeitslosigkeit, erfolgt, dass eine möglichst große Gestaltungsfreiheit im Rahmen nationaler beziehungsweise regionaler Umsetzungsstrategien als Voraussetzung für die effektive Durchführung der Förderung gewährleistet ist, dass bei der Ausgestaltung des Europäischen Sozialfonds zur Förderung der Humanressourcen auch weiterhin alle wirtschaftsnahen Maßnahmen wie Förderung des Unternehmergeistes, Existenzgründungsförderung und Förderung der Informationsgesellschaft möglich sein müssen, dass Gender Mainstreaming auch weiterhin eine Querschnittsaufgabe bei der Umsetzung der Strukturfonds sein sollte.

Zu drei: Grundsätzlich kommt dieser Vorschlag der EU-Kommission dem Grundsatz der Subsidiarität und damit einem Anliegen der deutschen Länder entgegen. Sollte es dabei bleiben, wird es aus Sicht des Senats in den bevorstehenden Beratungen vor allem darauf ankommen, gegenüber dem Bund darauf hinzuwirken, dass es auch weiterhin eine substanzielle Strukturförderung außerhalb von Ziel eins gibt und die hierzu erforderlichen europäischen oder nationalen Mittel bereit gestellt werden, den nationalen Rahmenplan so auszugestalten, dass die bisherigen Handlungsspielräume der Regionen erhalten bleiben beziehungsweise ausgebaut werden, gegenüber den anderen Ländern und dem Bund Kriterien für eine Fördergebietsabgrenzung und Mittelzuweisung zu vertreten, nach denen die Förderung außerhalb von Ziel eins auf die Gebiete mit besonderen sozioökonomischen Problemlagen konzentriert wird, und damit eine weitere Förderung des strukturellen Wandels auch in Bremen und Bremerhaven zu ermöglichen.

Dieser Vorschlag betrifft ausschließlich den Teil des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des neuen Ziel zwei. Der Europäische Sozialfonds wird weiterhin horizontal ausgerichtet und ist damit

von Gebietskulissen unabhängig in ganz Deutschland anwendbar. – Soweit die Antwort des Senats!

Möchten Sie eine Zusatzfrage stellen? – Bitte sehr!

Frau Staatsrätin, wie ist der Sachstand der Länderabstimmung zur Strukturpolitik der EU 2007?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Die Länder haben in der Bundesratssitzung vom 15. Oktober eine ausführliche, über 70 Ziffern umfassende Stellungnahme abgegeben. Diese nimmt zu dem Kommissionsvorschlag Stellung, weil zurzeit unter niederländischer Präsidentschaft in der Rats-AG die strukturellen Maßnahmen beraten werden. Deshalb ist es wichtig gewesen, dass die Vertreter der deutschen Länder, die dabei sind, mit einem entsprechenden Mandat des Bundesrats ausgestattet waren.

Bremen hat in dieser Vorbereitung dieser Stellungnahme maßgeblich mitgewirkt, und das ist auch insofern wichtig, weil die Länder für diese Stellungnahme beanspruchen, dass sie letztlich maßgeblich zu berücksichtigen ist.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe noch eine Frage, Frau Staatsrätin. Was tut der Senat, um die innerbremische Unterrichtung und Abstimmung zu gewährleisten?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Der Senat hat in meiner Behörde eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe aller Ressorts, die betroffen sind, eingerichtet, die unter der Leitung meiner EU-Abteilung frühzeitig unterrichtet und zeitnah die Stellungnahmen der Ressorts einholen kann.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Verteuerung der Polizeidienstkleidung durch Beschaffung über das LZN. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Möbius, Kleen, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Möbius!

Wir fragen den Senat:

Erstens: In welcher Höhe sind Einspareffekte aus der gemeinsamen Beschaffung von Polizeidienstklei

dung zusammen mit Niedersachsen über das Logistik-Zentrum Niedersachsen, LZN, für den Haushalt der bremischen Polizei zu erwarten?

Zweitens: Stimmt es, dass durch die Beschaffung über das Logistik-Zentrum Niedersachsen die von den Polizeibeamtinnen und -beamten zu entrichtenden Preise für einzelne Kleidungsstücke um bis zu 25 Prozent gestiegen sind?